Der Rat der Stadt Witten setzt sich dafür ein, dass die Stadtwerke Witten ein Konzept zur künftigen Entwicklung des Gasnetzes im Stadtrat vorstellen. Den Beschluss fasste er am 14. September 2026 nach kontroverser Debatte in der Ratssitzung, über den gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Die Linke+ unter dem Titel „Zukunft der Gasversorgung in Witten“. Das Konzept soll unter anderem die Entwicklung der Gaskundenzahl bis 2040 und den Zustand der Leitungen abbilden sowie die Netzentgelte bei schrittweiser Stilllegung einem vollständigen Netzerhalt gegenüberstellen. Die Stadt soll Eigentümer auch darüber informieren, dass das Heizen von Gebäuden mit Wasserstoff nach dem Zwischenbericht der Wärmeplanung gegenwärtig unrealistisch ist. Auch in anderen Stadträten ist die Zukunft der Gasnetze Gegenstand politischer Initiativen. In München forderte die CSU/FW-Fraktion im Oktober 2025 die Stadtwerke München auf, die Sachlage zu Berichten über eine angebliche Stilllegung des Gasnetzes bis 2045 klarzustellen. Ein entsprechender Beschluss sei der Fraktion nicht bekannt. In Leipzig hat die CDU-Fraktion mit einer umfangreichen Anfrage die städtische Wärmeplanung grundsätzlich infrage gestellt. Die Initiativen kommen aus unterschiedlichen politischen Lagern und verfolgen unterschiedliche Ziele. Gemeinsam ist ihnen, dass die Räte von Verwaltung und Stadtwerken nachvollziehbare Aussagen zur künftigen Wärmeversorgung erwarten.
„Der Wärmeplan zeigt, wohin sich die Wärmeversorgung entwickeln kann. Die nächste Frage aus den Räten lautet dann fast immer: Was heißt das für unser Gasnetz? Eine nachvollziehbare Gasnetzstrategie gibt Eigentümern und Stadtwerken die Sicherheit, die sie für ihre Investitionen brauchen“, sagt Dr.-Ing. Sven Killinger, Geschäftsführer des Freiburger Wärmeplanungsdienstleisters Greenventory.
Der kommunale Wärmeplan beantwortet diese Frage nicht abschließend. Er ist rechtlich unverbindlich und begründet für Bürger und Unternehmen keine Rechte oder Pflichten. Gasnetzbetreiber berücksichtigen seine Ergebnisse in ihrer eigenen Planung. Die Entscheidung über das Netz liegt damit beim Betreiber, in vielen Kommunen also beim eigenen Stadtwerk. Die Zukunft der Gasnetze entscheide sich vor Ort, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing im März 2026. Welche Kosten eine späte Entscheidung verursachen kann, hat das Fraunhofer IFAM im Auftrag des Umweltinstituts München modellhaft berechnet. Ohne Gegensteuern könnten die Gasnetzentgelte für Haushalte bis 2045 von heute 2,3 Cent auf rund 22 Cent je Kilowattstunde steigen. Beginnt die Stilllegungsplanung 2027 statt 2035, sinken die diskontierten Gesamtkosten nach der Studie um rund ein Fünftel, weil Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen rechtzeitig zurückgefahren und Betriebskosten durch die Stilllegung von Teilnetzen reduziert werden. Die Zahlen sind eine Modellrechnung und keine Prognose für einzelne Stadtwerke. Der Mechanismus dahinter gilt allgemein, denn sinkt der Gasabsatz, verteilen sich die Netzkosten auf weniger Kunden. Den Rechtsrahmen für diese Planung soll die EnWG-Novelle zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets schaffen, die das Bundeskabinett im März 2026 beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sieht Verteilernetzentwicklungspläne vor, in denen Gasnetzbetreiber die Nutzung ihrer Netze für die nächsten zehn bis 15 Jahre planen, eng verzahnt mit der kommunalen Wärmeplanung. Einen flächendeckenden Rückbau von Gasleitungen will der Gesetzgeber vermeiden.
Bereits 2024 hat die Bundesnetzagentur mit der Festlegung KANU 2.0 die kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten für Gasnetze angepasst. Zusätzliche Unsicherheit bringt das Gebäudemodernisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat. Es streicht die Vorgabe, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, ab 2029 muss ihnen ein steigender Bioanteil beigemischt werden.
Der Deutsche Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund und Landkreistag kritisierten in der Bundestagsanhörung, damit entfalle für Kommunen mit fertigem oder bald fertigem Wärmeplan eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur. Der VKU warnte in der Anhörung, Leitplanken, die alle paar Jahre neu zur Abstimmung gestellt würden, seien Gift für jede Infrastrukturplanung. Die Anforderungen an die Planung der Netzbetreiber steigen damit, weil die gesetzliche Verknüpfung als Orientierung wegfällt.
„Pauschale Antworten helfen beim Gasnetz nicht weiter. Nötig ist eine netzstrangscharfe, integrierte Planung, die im Einklang mit der Wärmeplanung und weiteren Planwerken technische, wirtschaftliche und regulatorische Prämissen zusammenführt. Genau dafür haben wir ein Netzplanungsmodul entwickelt: damit Netzbetreiber fundierte, wirtschaftlich optimale Entscheidungen treffen können“, so Killinger.
Die Pflicht zur Wärmeplanung nach WPG bleibt bestehen. Gemeinden bis 100.000 Einwohner müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 erstellen. In vielen dieser Städte und Gemeinden betreiben eigene Stadtwerke oder regionale Versorger das Gasnetz. Dass sich beide Planungen verbinden lassen, zeigt Rehburg-Loccum im Landkreis Nienburg/Weser mit knapp 10.000 Einwohnern. Den Wärmeplan hat die Gelsenwasser AG im Auftrag der Stadt gemeinsam mit greenventory erstellt, zentrales Arbeitswerkzeug war ein gebäudegenauer digitaler Zwilling. Erdgas deckt dort 74 Prozent des Endenergieeinsatzes für Wärme, 3.147 Gebäude sind an das 102 Kilometer lange Gasnetz angeschlossen. Der Netzbetreiber Gelsenwasser Energienetze hat eine Transformationsplanung für dieses Netz begonnen, ein Gasnetz-Transformationsplan ist Teil des Maßnahmenkatalogs. Mittelfristig wird Biomethan in Teilen des Netzes erwartet, was vor allem für Industrie- und Gewerbekunden mit Hochtemperaturbedarf wichtig ist. Für Wärmenetze weist der Plan zwei Eignungsgebiete aus. (DEKOM, 05.10.2026) Mehr Infos hier…