Deutscher Kommunalimnformationsdienst 23. Juni 2025

Kommunalabwasserrichtlinie: „Die 80-Prozent-Quote steht auf wackligem Fundament“

Nach der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen Kläranlagen künftig um eine vierte Reinigungsstufe erweitert werden, die gezielt Mikroschadstoffe wie pharmazeutische Rückstände und Kosmetikrückstände aus dem Abwasser entfernt. Die Kosten dafür sollen zu 80 % von der Pharma- und Kosmetikindustrie getragen werden. Kommunale Spitzenverbände begrüßen dies ausdrücklich. Pharma- und Kosmetikverbände hingegen kritisieren die Regelung als einseitig, nicht verursachergerecht und warnen vor Versorgungsrisiken. Nach zunehmender Kritik – auch aus der Ärzteschaft – hat die EU-Kommission angekündigt, die Kosten- und Folgenabschätzung zur erweiterten Herstellerverantwortung nochmals zu prüfen. Vor diesem Hintergrund haben wir mit Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender des größten Branchenverbandes der Pharmaindustrie, Pharma Deutschland gesprochen.

DEKOM: Herr Wieczorek, die EU hat die Kommunalabwasserrichtlinie Ende 2024 verabschiedet. Was bedeutet diese neue Vorgabe aus Sicht der Pharmaindustrie?

Jörg Wieczorek: Grundsätzlich verfolgt die Kommunalabwasserrichtlinie ein wichtiges und richtiges umweltpolitisches Ziel – wir begrüßen ausdrücklich, dass Spurenstoffe aus dem Abwasser entfernt werden sollen. Die vierte Reinigungsstufe ist auch eine notwendige Investition in die Infrastruktur. Entscheidend ist aber die Frage, wer für die Spurenstoffe im Abwasser in welchem Maße verantwortlich ist und wer die Kosten verursacht. Genau da müssen wir hinschauen, bevor wir über die Finanzierung reden.

DEKOM: Die EU-Kommission behauptet, rund 92 % der schädlichen Mikroschadstoffe im Abwasser gingen auf das Konto von pharmazeutischen (66%) und kosmetischen (26%) Produkten, weshalb diese Branchen den Löwenanteil der neuen Reinigungsstufe finanzieren sollen. Stimmt diese Zuschreibung aus Ihrer Sicht?

Jörg Wieczorek: Aus unserer Sicht sind diese Zahlen so nicht haltbar. Woher auch immer die Prozentangeben kommen – sie wurden nicht auf solider Datengrundlage erarbeitet. Die EU-Kommission hat hier offenbar nur einen Teil der verfügbaren Studien herangezogen und diese selektiv interpretiert. Die Kommission hat letzte Woche selbst erkannt, dass ihre Grundlagen   nicht belastbar genug sind, und will die Daten überprüfen lassen. Wir begrüßen diese Einsicht ausdrücklich.

Fakt ist: Verursacher der Mikroschadstoffe im Abwasser sind bei Weitem nicht nur pharmazeutische oder kosmetische Produkte. Es gibt eine Vielzahl anderer Quellen – etwa Pflanzenschutzmittel, Reinigungs- und Waschmittel, Industriechemikalien, Abrieb von Autoreifen oder Mikroplastik in unseren Gewässern. Trotzdem hat man sich in der Richtlinie auf zwei Branchen – Pharma und Kosmetik – eingeschossen. Diese einseitige Fixierung blendet die anderen Verursacher komplett aus und wird den komplexen Ursachen des Problems nicht gerecht.

DEKOM: Befürworter des 80 zu 20 Prinzips sagen, die Pharmaindustrie sei reich und könne diese Kosten durchaus tragen…

Jörg Wieczorek: Das ist viel zu pauschal. Vor allem die Generika-Hersteller, die rund 80 % der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland bereitstellen, arbeiten seit Jahren am Rande der Wirtschaftlichkeit. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Erstens unterliegen patentfreie, erstattungsfähige Medikamente seit 2009 einem staatlichen Preisstopp – die Preise sind also seit über 15 Jahren gedeckelt, während Löhne, Energie- und Rohstoffkosten gestiegen sind. Zweitens sorgen die Rabattverträge der Krankenkassen dafür, dass pro Wirkstoff oft nur ein oder zwei Anbieter den Zuschlag erhalten, was einen enormen Preisdruck erzeugt.

Die Folge: In der Generika-Sparte gibt es keinerlei „fette Margen“. Viele dieser Unternehmen kämpfen eher ums Überleben, als dass sie überschüssiges Kapital hätten. Wenn man nun dieser ohnehin angespannten Branche noch Milliardenkosten für Kläranlagenausbauten aufbürdet, wäre die Versorgung mit günstigen Medikamenten akut gefährdet. Ich sage das ganz deutlich: Dann bricht die Generikaversorgung weg. Die Hersteller könnten bestimmte Arzneimittel schlicht nicht mehr kostendeckend anbieten, und sie würden sich vom Markt zurückziehen müssen.

In so einem Szenario droht ein regelrechter Kaskadeneffekt: Je mehr Hersteller aus dem Markt austreten, desto höhere zusätzliche Kosten müssten die Verbleibenden schultern – was wiederum weitere Firmen in die Knie zwingen könnte. Am Ende hätten wir statt Wettbewerb nur noch teure Alternativen. Das würde nicht nur die Patienten treffen, sondern auch unser Gesundheitssystem und die Krankenkassen massiv belasten.

DEKOM: Wie hoch wären denn die Kosten für diese vierte Reinigungsstufe insgesamt? Darüber kursieren sehr unterschiedliche Schätzungen.  Wovon gehen Sie aus?

Jörg Wieczorek: Die Gesamtkosten sind schwer exakt zu beziffern, aber wir reden hier sicherlich über einen zweistelligen Milliardenbetrag über einen Zeitraum von zehn Jahren. Unser Realitätscheck anhand bereits gebauter vierter Reinigungsstufen zeigt, dass allein die Baukosten in der Praxis deutlich über den bisherigen Annahmen liegen. Und da sind die laufenden Betriebskosten noch gar nicht drin.

Als Industrie denken wir in Zeithorizonten von zehn, fünfzehn Jahren – und wir sehen: Selbst deutlich geringere Summen wären für unsere Branche nur schwer zu stemmen. Nochmal: Wir verweigern uns nicht einer finanziellen Beteiligung. Aber sie muss fair und über alle Mikroschadstoffe im Abwasser hinweg verursachergerecht ausgestaltet sein.

Im Arzneimittelsektor haben wir darüber hinaus das besondere Problem, dass wir Preiserhöhungen gesetzlich gar nicht einfach weitergeben können. Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt seit 2009 ein Preisdeckel, wir könnten also nicht ohne Weiteres einen „Kläranlagen-Aufschlag“ auf unsere Produkte schlagen.

Das heißt: Selbst, wenn die Industrie Milliardenkosten tragen müsste, käme das nicht in Form höherer Arzneimittelpreise bei den Patienten an, sondern in Form von Versorgungsengpässen. Im schlimmsten Fall könnten wir bestimmte Medikamente gar nicht mehr liefern. Dann müsste der Arzt auf andere (oft deutlich teurere) Präparate ausweichen – zulasten der Krankenkassen. Man würde also das Gegenteil dessen erreichen, was man wollte: Statt Kosten zu sparen, würde die Behandlung am Ende teurer, weil preisgünstige Generika wegfallen.

Letztlich zahlen wir als Bürger so oder so die Rechnung – entweder als Versicherte über höhere Krankenkassenbeiträge oder als Verbraucher über steigende Wassergebühren in der Kommune.

DEKOM: Vielen Dank!

Fazit

Die Kritik der Pharmaindustrie an der 80-Prozent-Quote erscheint berechtigt. Wenn die Datengrundlage tatsächlich so dünn ist, wie Wieczorek schildert, und andere Verursacher systematisch ausgeblendet werden, ist eine Neubetrachtung dringend geboten. Besonders alarmierend sind die möglichen Folgen für die Generikaversorgung: Sollten tatsächlich günstige Standardmedikamente vom Markt verschwinden, wäre das ein hoher Preis für eine möglicherweise überstürzte Regelung.

Im zweiten Teil unseres Interviews geht es in der nächsten DEKOM-Ausgabe am 7. Juli 2025 um konkrete Lösungsvorschläge der Pharmaindustrie und die Frage, wie eine faire und datenbasierte Verteilung der Kosten aussehen könnte. (DEKOM, 23.06.2025)

Zur Person

Jörg Wieczorek ist Geschäftsführer der HERMES Arzneimittel Holding GmbH und steht seit 1. Juli 2014 als Vorstandsvorsitzender an der Spitze von Pharma Deutschland.

 

Über Pharma Deutschland

Pharma Deutschland ist der größte Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland und vertritt rund 400 Mitgliedsunternehmen. Neben globalen Pharmaunternehmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören auch Apotheker, Rechtsanwälte, Verlage, Agenturen und Marktforschungsinstitute dazu. Die Mitglieder sichern die Arzneimittelversorgung in Deutschland, indem sie fast 80 Prozent der rezeptfreien und zwei Drittel der rezeptpflichtigen Medikamente sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte bereitstellen. Mehr Infos hier…

 

Kommunale Wärmeplanung: Integrierte Open-Source-Lösung von EBERO FAB und Partnern

Die kommunale Wärmeplanung zählt zu den zentralen Zukunftsaufgaben für Städte, Gemeinden und Versorger in Deutschland. Während viele Bundesländer noch am Anfang stehen, setzt Schleswig-Holstein bereits sichtbare Impulse: Anfang Juni brachte Energieminister Tobias Goldschmidt rund 35 kommunale und regionale Akteure beim Wärmegipfel in Kiel zusammen. Hier wurde noch einmal deutlich, wie groß der Handlungsdruck ist – und wie wichtig koordinierte, praxisnahe Lösungen für die Wärmewende auf kommunaler Ebene sind.

 

Vor diesem Hintergrund sind kommunale Akteure zunehmend auf praxistaugliche Unterstützung angewiesen, die sowohl strategische Orientierung als auch konkrete Umsetzungsperspektiven bietet. Ein Beispiel für einen solchen Ansatz ist das Angebot von EBERO FAB: Gemeinsam mit den Partnern GEO DATA und KI-P stellt das Unternehmen eine integrierte Lösung für die kommunale Wärmeplanung bereit – aus einer Hand, modular aufgebaut und konsequent anwendungsorientiert. Im Unterschied zu vielen klassischen Planungsansätzen verfolgt EBERO FAB einen integrierenden, umsetzungsorientierten Ansatz, der technische Planung, digitale Werkzeuge und kommunale Prozessbegleitung von Anfang an zusammenführt.

 

In der Wärmewende gibt es keinen Königsweg. Jede Kommune steht vor individuellen Herausforderungen, die maßgeschneiderte Lösungen erfordern. Industrielle Abwärme hier, Meerwasserwärme dort, integrierte Infrastrukturlösungen an anderer Stelle – diese Vielfalt ist Herausforderung und Chance zugleich. Personelle Engpässe in den Bauämtern und die Komplexität der Förderkulissen erschweren vielen Städten den Einstieg. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Einzelmaßnahmen helfen hier nicht weiter. Es braucht einen koordinierten, strategischen Ansatz, der Planung, Umsetzung und Kommunikation aus einer Hand verbindet.

 

Im Verbund übernimmt EBERO FAB die übergeordnete Koordination. GEO DATA bringt jahrzehntelange Erfahrung in Analyse, Planung und Umsetzung ein. KI-P ergänzt das Angebot mit einer Open-Source-Plattform, die eine echte Zeitenwende in der Wärmeplanung ermöglicht: Kommunen können damit eigene Daten souverän nutzen, Planungsszenarien flexibel durchspielen und Entscheidungen auf einer nachvollziehbaren, transparenten Grundlage treffen – ohne proprietäre Abhängigkeiten und mit voller Anschlussfähigkeit an bestehende Systeme.

 

Die Open-Source-Strategie schafft langfristige Investitionssicherheit, fördert kommunale Souveränität und beschleunigt die Umsetzung spürbar. Sie bietet insbesondere kleineren und mittleren Kommunen die Möglichkeit, Wärmeplanung effizient und rechtssicher umzusetzen – auch bei begrenzten Ressourcen.

 

Das Leistungspaket reicht von der Potenzialanalyse über rechtliche und technische Machbarkeitsprüfungen bis hin zur Förderberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzungsbegleitung. Ziel ist es, die Komplexität des Themas zu reduzieren, Verwaltungen zu entlasten und eine tragfähige strategische Ausrichtung der kommunalen Wärmewende sicherzustellen.

 

Die gesetzlichen Fristen rücken näher, und der politische Handlungsdruck wächst. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Strukturen zu schaffen, die wirklich tragen. (DEKOM/Presseprortal, 16.06.2025) Ganzer Artikel hier…

 

Wärmesektor: CO2-Preis in Instrumentenmix einbetten

Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument für die Energiewende und den Klimaschutz. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) befasst sich seit vielen Jahren mit ihrer konkreten Ausgestaltung in den verschiedenen Sektoren und legt nun ein neues Positionspapier für einen CO2-Preis im Wärmesektor vor. Ein Schlüssel für den Erfolg und die optimale Wirkung ist die Einbettung des Preises in weitere Maßnahmen. Der Dreiklang aus Marktanreizen, Förderprogrammen und Ordnungsrecht sichert Investitionen und den Technologiefortschritt. In einem neuen Positionspapier stellt der BEE konkrete Maßnahmen für eine CO2-Bepreisung vor. “Die Defossilisierung des Wärmesektors geht vergleichsweise schleppend voran. Die CO2-Bepreisung wird zweifelsohne ein wichtiger Mechanismus für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor sein. Doch das alleine wird zunächst nicht ausreichen, um die erforderlichen Investitionen in Erneuerbare Technologien zu mobilisieren und das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor ab 2045 zu erreichen. Der Erneuerbare Energien-Mix aus Wärmepumpen, Solar- und Geothermie sowie Bioenergie, aber auch Power-to-Heat steht für die unterschiedlichen regionalen oder individuellen Anforderungen zur Verfügung. Ein stabiler Markthochlauf braucht jetzt weitere Rückendeckung”, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.  Die CO2-Bepreisung als marktliches Instrument könne Ordnungsrecht und Förderung ideal ergänzen, dürfe Akteure – von der Anlagenproduktion über die Planungs- bis zur Verbraucherseite – aber nicht übermäßig belasten. Die Entwicklung des CO2-Preises sei nur bedingt vorhersehbar und könne, ohne weitere Leitplanken, zu erheblichen Unsicherheiten bei Planung und Investition führen. “Verzögerungen in der Technologieentwicklung, Brüche in der Industrie- und Wirtschaftsstruktur und Planungsunsicherheit müssen vermieden werden”, fordert Peter. Hohe Anfangsinvestitionen in neue Heizungstechnik oder kostenintensive Anforderungen an den Infrastrukturausbau seien bei einigen Energieträgern zudem zu berücksichtigen.  Zusätzlich zum CO2-Preis seien daher verbindliche gesetzliche Regelungen, wie das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz, weiterhin notwendig, um Erneuerbare Energien im Wärmesektor in der gesamten Technologiebreite voranzubringen. Zudem müssten das Geothermiebeschleunigungsgesetz beschlossen und Perspektiven für die Bioenergie geschaffen werden. Auch finanzielle Anreize wie Investitionszuschüsse und befristete steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten seien erforderlich. “Die geplante Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Gesetze ist auch aus Branchensicht notwendig. Noch wartet sie auf die genaue Ausgestaltung der Gesetzesänderungen und pocht auf eine weiterhin hohe Ambition (65-Prozent-Anteil)”, so Peter. Die Förderung der Wärmewende in Häusern und Netzen müsse verlässlich, auskömmlich und technologieoffen erfolgen. Ein Klimageld könne Preissteigerungen durch den CO2-Preis ideal abfedern und zudem die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende stärken. (bee-ev, 19.06.2025) Ganzer Artikel hier…

 

Studie zeigt: Ohne Gebäudesanierung steigen Heizkosten und Strombedarf stark an

In Debatten zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und zur geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird aktuell teilweise hinterfragt, ob energetische Sanierungen zusätzlich zur Dekarbonisierung der Wärme noch notwendig sind. Eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) kommt zu einem klaren Ergebnis: Deutlich mehr Tempo bei der energetischen Gebäudesanierung ist unverzichtbar für eine bezahlbare Wärmewende. Bleibt der Sanierungsstau bestehen, drohen hohe zusätzliche Strombedarfe und damit Milliardenkosten für Haushalte und Netze. Die Forschenden haben bestehende Studien zusammengetragen und durch einzelne eigene Berechnungen ergänzt. Im Fokus standen die wirtschaftlichen Auswirkungen von (ausbleibenden) energetischen Sanierungen, sowohl für einzelne Haushalte als auch für die Volkswirtschaft insgesamt. Janis Bergmann, Leitautor der Studie vom IÖW, betont: „Ohne Gebäudesanierung vervielfacht sich der Strombedarf – mit gravierenden Folgen für Netze, Heizkosten und die Versorgungssicherheit. Das Zusammenspiel von Energieeffizienz und Dekarbonisierung bleibt zentral für die Umsetzung der Wärmewende.“ Die Studie macht deutlich: Allein für dezentrales Heizen und Warmwasser – bei Häusern ohne Fernwärmeanschluss – würden 153 TWh Strom pro Jahr benötigt, wenn ab jetzt nicht weiter energetisch saniert wird. Zur Einordnung: Dies entspricht in etwa einem Drittel des heutigen Nettostromverbrauchs in Deutschland insgesamt. Sanierte Gebäude senken nicht nur den Energiebedarf, sondern dämpfen Lastspitzen im Winter, erhöhen die Netzflexibilität und reduzieren so den Netzausbaubedarf. Auch volkswirtschaftlich zeigt sich der Nutzen: Effizienzmaßnahmen stärken die regionale Wertschöpfung, sichern Arbeitsplätze und reduzieren Energieimporte. Bereits heute arbeiten rund 600.000 Menschen im Bereich der Gebäudesanierung. Effizienz schützt Eigentümer*innen und Mietende effektiv vor Energiepreisanstiegen. In einem unsanierten kleinen Einfamilienhaus, das mit einer Wärmepumpe beheizt wird, muss je nach Energiepreisentwicklung mit circa 60.000 bis 120.000 Euro reinen Energiekosten bis 2045 gerechnet werden. Wird auf das Niveau Effizienzhaus 70 saniert, können die Energiekosten um zwei Drittel sinken, bei einem Effizienzhaus-55-Niveau sogar auf nur noch ein Viertel. Aktuell können sich auch ambitionierte energetische Sanierungen lohnen. Es kommt jedoch neben dem konkreten Gebäude auf die Ausgestaltung sowie die finanziellen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Modernisierung an. Zudem rechnen sie sich vor allem dann, wenn ohnehin Instandhaltungs-maßnahmen anstehen. Denn im Rahmen von energetischen Sanierungen entfallen je nach energetischem Niveau nur 30 bis 60 Prozent der Kosten tatsächlich auf die zusätzlichen energetischen Maßnahmen. (IÖW, 19.06.2025) Ganzer Artikel hier…

 

Cogniport: Neues eLearning-Angebot vermittelt kommunalrechtliche Grundlagen

Die Anforderungen an kommunale Mitarbeitende wachsen stetig – sei es durch komplexe Rechtslagen, gestiegene Bürgererwartungen oder den Wandel hin zu digitalen Verwaltungsprozessen. Mit einem neuen eLearning-Kurs zur kommunalen Praxis bietet die Plattform cogniport jetzt eine niedrigschwellige Weiterbildungsmöglichkeit, die sich passgenau in den Arbeitsalltag integrieren lässt.

Unter dem Titel „Grundlagen des Kommunalrechts – Von der rechtlichen Vorschrift bis zur praktischen Umsetzung“ erhalten Teilnehmende einen fundierten Überblick über zentrale Handlungsfelder der kommunalen Selbstverwaltung. Das Online-Format richtet sich an Einsteigerinnen und Einsteiger ebenso wie an erfahrene Verwaltungsmitarbeitende, die ihr Wissen systematisch auffrischen oder vertiefen möchten. Entwickelt wurde der Kurs in Zusammenarbeit mit dem Weiterbildungsanbieter academa, fachlich begleitet von Dr. Westermeier.

 

Im Fokus stehen unter anderem der Aufbau von Staat und Verwaltung, die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, die Aufgaben, Verfahren und Zuständigkeiten von Rat und Ausschüssen, das Satzungsrecht, Verwaltungsakte, die Rolle und Verantwortlichkeiten von Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Fragen der Kommunalaufsicht. Auch komplexe Sachverhalte werden dabei anschaulich und verständlich aufbereitet.

 

Der digitale Kurs lässt sich ortsunabhängig und zeitlich flexibel absolvieren – auch in kleinen Lerneinheiten neben dem Tagesgeschäft. Personalabteilungen können das Format unkompliziert für ganze Teams buchen und damit ein einheitliches Wissensniveau in der Verwaltung etablieren. Der Kurs eignet sich besonders für systematische Einarbeitungen, Onboarding-Prozesse und interne Weiterbildungsstrategien – auch als Ergänzung zu Präsenzschulungen oder klassischen Verwaltungslehrgängen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der zunehmenden Spezialisierung in der Verwaltung ist die strukturierte Vermittlung kommunalrechtlicher Grundlagen ein wichtiger Baustein moderner Personalentwicklung. Kommunen, die in die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden investieren, schaffen damit nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch eine fundierte Grundlage für zukunftsgerichtete Verwaltungsarbeit. (cogniport, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…  

 

 „Kommunale Führung braucht neue Kompetenzen“

Das Bürgermeisteramt wir zunehmend anspruchsvoller.  Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen inzwischen wahre Allroundtalente sein – sie sind Kümmerer in ihrer Gemeinde und zugleich Verwaltungschefs mit unternehmerischer Verantwortung. Ihr Aufgabenprofil reicht von Haushaltsführung und Personalentwicklung über Digitalisierung und Daseinsvorsorge bis hin zum Umgang mit Krisen und komplexer Regulierung. Auch Haftungsrisiken – etwa im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Schutz sensibler Bürgerdaten werden stetig größer.   

 

Wer heute ein Rathaus oder ein kommunales Unternehmen leitet, braucht mehr als Erfahrung – gefragt sind strategisches Know-how, rechtliche Souveränität und ökonomisches Denken. Genau hier setzt der neue berufsbegleitende Masterstudiengang Kommunalwirtschaft der Hochschule in Worms an.

 

Im Gespräch mit dem DEKOM erläutert Prof. Mario Stoffels, wie das praxisorientierte Studium Kommunalverantwortliche befähigt, ihre Aufgaben zukunftssicher, rechtssicher und gestaltend wahrzunehmen.

 

DEKOM: Herr Professor Stoffels, Sie initiieren an der Hochschule Worms einen neuen Masterstudiengang Kommunalwirtschaft. Was war der Impuls dafür?

 

Prof. Mario Stoffels: Wir erleben einen tiefgreifenden Wandel: Kommunen stehen unter hohem Erwartungsdruck – sei es durch Digitalisierung, Energiewende, Nachhaltigkeitsziele oder akuten Fachkräftemangel. Gleichzeitig wird die Rolle kommunaler Akteure in der öffentlichen Daseinsvorsorge wieder stärker gesehen. Genau hier setzt unser berufsbegleitender Masterstudiengang Kommunalwirtschaft an: Wir qualifizieren die kommunalen Führungskräfte von morgen – praxisnah, breit aufgestellt und zukunftsorientiert.

 

DEKOM: Was unterscheidet den neuen Studiengang von klassischen Verwaltungsstudiengängen?

 

Stoffels: Wir denken über Verwaltungsgrenzen hinaus. Unser Fokus liegt nicht auf einer einzelnen Branche oder einem Sektor, sondern auf der übergreifenden kommunalen Wertschöpfungskette – vom Eigenbetrieb bis zum Beteiligungsmanagement. Die Studierenden bringen aktuelle Herausforderungen aus ihrem Berufsalltag mit, bearbeiten sie wissenschaftlich fundiert im Studiengang und erarbeiten gleichzeitig konkrete Lösungen für ihre Verwaltung oder ihr Unternehmen.

 

DEKOM: Das Studium richtet sich also nicht nur an junge Absolventen?

 

Stoffels: Richtig. Wir wenden uns gezielt an Berufstätige – etwa an Bürgermeister, Dezernenten, Werkleiter oder Fachbereichsleitungen, aber auch an ambitionierte Mitarbeitende in kommunalen Unternehmen, die den nächsten Karriereschritt anstreben. Besonders attraktiv ist: Auch ohne vorheriges Bachelorstudium ist der Einstieg möglich, sofern mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen.

 

DEKOM: Welche Formate und Inhalte erwarten die Teilnehmer?

 

Stoffels: Das Studium ist konsequent praxisnah konzipiert. Neben klassischen Lehrformaten nutzen wir moderne Methoden wie Business Wargames oder Lego Serious Play, um komplexe Zusammenhänge greifbar zu machen. Die Gruppen sind mit 10 bis 15 Personen bewusst klein gehalten, was intensiven Austausch ermöglicht. Inhaltlich bearbeiten wir zentrale Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und kommunale Resilienz.

 

DEKOM: Wie ist das Studium organisiert?

 

Stoffels: Es handelt sich um ein berufsbegleitendes Studium über drei Semester mit sieben Präsenzwochen und ergänzenden Online-Modulen. Die Studiengebühren betragen 5.000 Euro pro Semester. In einigen Bundesländern können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist: Der zeitliche Aufwand ist für Berufstätige realistisch planbar – bei gleichzeitig hohem fachlichem Anspruch.

 

DEKOM: Was bringt das konkret für die entsendenden Kommunen und Unternehmen?

 

Stoffels: Eine ganze Menge. Die Studierenden bearbeiten im Rahmen des Studiums ein internes Projekt – beispielsweise zur Organisationsentwicklung, zum Aufbau neuer Geschäftsfelder oder zur Optimierung von Abläufen. Das heißt: Sie bringen frisches Wissen mit, wenden es direkt an und erzeugen einen messbaren Mehrwert. Es entsteht eine Win-win-Situation: Weiterbildung und Problemlösung in einem Schritt.

 

DEKOM: Sie haben den Studiengang bereits früher an anderer Stelle angeboten?

 

Stoffels: Ja, wir knüpfen an ein sehr erfolgreiches Modell an, das zehn Jahre lang an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde lief – mit über 160 Absolventinnen und Absolventen. Viele von ihnen haben heute Leitungsfunktionen in kommunalen Unternehmen oder Verwaltungen inne.

 

DEKOM: Was raten Sie Personalverantwortlichen, die mit Blick auf den Fachkräftemangel handeln müssen?

 

Stoffels: Setzen Sie auf Ihre eigenen Leute. Investieren Sie gezielt in Weiterbildung, statt auf dem leergefegten Arbeitsmarkt zu suchen. Der Masterstudiengang Kommunalwirtschaft bietet dafür ein maßgeschneidertes Format. Er befähigt Mitarbeitende, aktiv Verantwortung zu übernehmen und kommunale Zukunftsthemen strategisch zu gestalten.

 

DEKOM: Vielen Dank! (DEKOM, 213.06.2025) Mehr Infos hier…

 

 

Über die Hochschule Worms

Die Hochschule Worms hat ca. 3 500 Studierende, die in den drei Fachbereichen Informatik, Touristik/Verkehrswesen und Wirtschaftswissenschaften studieren. Das Studienangebot umfasst sowohl betriebswirtschaftliche als auch technische Bachelor- und Masterstudiengänge. Fast alle dieser Studiengänge können auch dual studiert werden. Berufsbegleitende MBA-Studiengänge werden ebenfalls angeboten. Mehr Infos hier…

 

 

GdW: Überragendes öffentliches Interesse für neuen bezahlbaren Wohnraum

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft fordert eine politische und regulatorische Kehrtwende im Umgang mit dem Wohnungsbau. „Bezahlbarer Wohnraum muss endlich denselben Stellenwert wie die Energiewende erhalten – wir brauchen eine Fast Lane für den Wohnungsbau“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Jahrespressekonferenz seines Verbandes. Die rund 3.0000 sozial orientierten Wohnungsunternehmen im GdW kommen angesichts schlechter Rahmenbedingungen für Neubau und Sanierung sowie eines mangelhaften Finanzierungsumfeldes immer stärker unter Druck: So investierten die im GdW organisierten Wohnungsunternehmen 2024 rund 19,7 Mrd. Euro und damit nur leicht mehr (1,7 Prozent) als im Vorjahr. Doch während die Investitionen in den Bestand um 8,5 Prozent stiegen, sanken die Mittel für den Neubau das dritte Jahr in Folge – 560 Mio. Euro weniger als 2023. Für 2025 wird ein Einbruch der Neubauinvestitionen um fast 20 Prozent auf nur noch 6,4 Mrd. Euro erwartet. Insgesamt werden die Gesamtinvestitionen der Unternehmen voraussichtlich auf 17,6 Mrd. Euro zurückgehen. „Selbst bei genehmigten Projekten haben viele Unternehmen den Rückzug angetreten – weil die Kosten nicht mehr darstellbar sind“, so Gedaschko. Die Ursachen sind klar: sehr hohe Baupreise und Zinsen, massive Auflagen und unzureichende Förderkulissen.

 

„Fast Lane“ statt Förderwirrwarr – Wohnungsbau muss Vorrang bekommen

 

Angesichts dieser Entwicklung schlägt der GdW eine Übertragung der EU-Notfallverordnung zur Energiewende auf den Wohnungsbau vor. „Was bei Windrädern möglich ist, muss auch beim Menschenrecht auf Wohnen gelten. Wir brauchen jetzt eine rechtliche Grundlage, um Bauverfahren für bezahlbaren Wohnraum drastisch zu beschleunigen – durch ein überragendes öffentliches Interesse“, betont Gedaschko.

 

Konkret bedeutet das: Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, eingeschränkte Einwendungsmöglichkeiten und eine befristete Sonderregelung zur Priorisierung von Wohnraum in angespannten Märkten. Damit könnten Zielkonflikte etwa mit dem Natur- oder Denkmalschutz pragmatisch gelöst werden – ohne ökologische Mindeststandards aufzugeben.

 

Mietentwicklung moderat – Betriebskosten treiben Belastung

 

Trotz der angespannten Lage bleiben die Mieten bei den GdW-Unternehmen stabil: Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt 2024 bei 6,62 Euro pro Quadratmeter – fast einen Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Der Anstieg um 23 Cent (3,6 Prozent) bleibt moderat, vor allem im Vergleich zum Anstieg der sonstigen Kosten rund ums Wohnen.

 

Problematisch sind insbesondere die Betriebskosten: Die warmen Betriebskosten stiegen 2024 um knapp 5 Prozent auf 1,64 Euro pro Quadratmeter, die kalten sogar um 6 Prozent auf 1,90 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt verteuerte sich das Wohnen allein durch Energiekosten seit Kriegsbeginn 2022 um bis zu 438 Euro pro Jahr.

 

Sozialwohnungen weiter auf dem Rückzug

 

Der Bestand an Sozialwohnungen geht bundesweit weiter zurück – trotz gestiegener Zahlen im geförderten Neubau. 2024 wurden rund 27.000 neue Sozialwohnungen errichtet – ein Plus von 17 Prozent. Dennoch sank der Gesamtbestand erneut, weil deutlich mehr Wohnungen aus der Bindung fielen. Bei den GdW-Unternehmen liegt der Sozialwohnungsbestand 2024 rund 1,2 Millionen Einheiten unter dem Stand von 2002.

 

EH-55-Förderung: 51.000 Wohnungen könnten sofort starten

 

Ein zentrales Instrument zur Reaktivierung des Neubaus sieht der GdW in der Wiederauflage der Förderung für Effizienzhäuser 55 (EH55). Nach einer Verbandsumfrage könnten allein durch eine solche Förderung bei den GdW-Mitgliedern kurzfristig 17.000 Wohnungen realisiert werden, für die Planungen zuletzt häufig aufgrund der zu schlechten Finanzierungsbedingungen in der Schublade gelandet sind. Hochgerechnet auf den gesamten Wohnungsbau wären es sogar bis zu 51.000 Wohneinheiten.

 

Der erforderliche Förderaufwand: rund 1,5 Milliarden Euro – für Zuschüsse und Zinsverbilligungen über zehn Jahre. „Ein überschaubarer Betrag für eine enorme Wirkung. Statt mit immer neuen Auflagen den Neubau zu strangulieren, sollte die Politik bestehende Standards fördern – verlässlich, planbar und unbürokratisch“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

 

Warnung vor Mietrechtsverschärfung: Neubau droht Zusammenbruch

 

Mit großer Sorge sieht der GdW aktuelle politische Diskussionen zur Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten bis Baujahr 2019. „Das wäre ein Neubau-Killer. Wer jetzt zusätzlich Regulierung für Wohnungen plant, die gerade noch wirtschaftlich darstellbar sind, treibt die Branche vollends in die Knie“, warnt Gedaschko.

 

Klimaschutz im Bestand: Förderung effizient ausrichten

 

Zudem fordert der GdW eine Neuausrichtung der Förderung für Klimaschutz im Bestand. Studien zeigen: Während die Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 1.034 Euro pro eingesparter Tonne CO₂ kostet, liegt der Wert bei Einzelmaßnahmen bei nur 132 Euro – bei Heizungstausch sogar bei 97 Euro. Die Förderung müsse daher gezielt auf Maßnahmen mit hohem CO₂-Minderungspotenzial konzentriert werden – und auf vermietete Wohnungen, denn Mieter gehören überwiegend zur unteren Einkommenshälfte.

 

„Wohnen darf kein Luxusgut werden“, so Gedaschko. „Deshalb brauchen wir eine neue Balance aus Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit. Wer das Wohnen klimaneutral machen will, muss dafür sorgen, dass es auch bezahlbar bleibt.“

 

Ohne Mut zur Reform keine Lösung der Wohnungsfrage

 

Der GdW fordert die Bundesregierung auf, die Prioritäten klar zu setzen: „Wir brauchen eine kluge Kombination aus regulatorischer Entschlackung, zielgerichteter Förderung und realistischen Anforderungen. Das Menschenrecht auf Wohnen ist kein politisches Luxusprojekt, sondern existenzielle Notwendigkeit – für Millionen Menschen und für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko.

 

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. (GdW, 23.06.2025) Ganzer Artikel hier…

 

 

Bidirektionales Laden: Wie E-Autos zu Stromlieferanten werden

Autos stehen den Großteil des Tages still. Bei Elektrofahrzeugen bedeutet das: vollgeladene Batterien warten ungenutzt auf ihren nächsten Einsatz. Doch was wäre, wenn diese Energie dort zum Einsatz käme, wo sie gerade gebraucht wird – zum Beispiel im eigenen Haushalt? Bidirektionales Laden macht genau das möglich: Es erlaubt, Strom nicht nur ins Fahrzeug zu laden, sondern diesen auch wieder abzugeben – etwa zur Versorgung von Haushaltsgeräten oder zur Entlastung des öffentlichen Stromnetzes. Zwar sind rund 166.000 Elektroautos in Deutschland (Stand: Oktober 2024) technisch für das bidirektionale Laden gerüstet, in der Praxis ist der Einsatz bislang allerdings kaum möglich: Es fehlen rechtliche Rahmenbedingungen, einheitliche Standards und marktfähige Tarife. Dabei birgt das Konzept großes Potenzial. „Bidirektionales Laden macht das E-Auto nicht nur zu einem Fortbewegungsmittel, sondern auch zu einem mobilen Stromspeicher“, sagt Robin Zalwert, Referent für nachhaltige Mobilität beim TÜV-Verband. „Wenn wir die Batterien von Elektroautos intelligent nutzen, können sie zu einem wichtigen Baustein der Energiewende werden. Und Verbraucher profitieren durch Einsparungen bei ihren Stromkosten.“  Bidirektionales Laden im Automobilbereich beschreibt den wechselseitigen Energiefluss zwischen Elektroauto und Stromnetz: Das Fahrzeug kann Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder abgeben. Zwei Varianten stehen E-Auto-Besitzer bereits zur Verfügung: Mit Vehicle-to-Load lässt sich das Auto als mobile Stromquelle für elektrische Geräte nutzen – etwa beim Camping. Vehicle-to-Vehicle ermöglicht den direkten Energietransfer von einem E-Auto zum anderen, beispielsweise zur Pannenhilfe bei leerer Batterie. Komplexer sind Vehicle-to-Home und Vehicle-to-Grid: Vehicle-to-Home ermöglicht es, tagsüber erzeugten Solarstrom im Akku zu speichern und diesen abends für den Haushaltsbedarf zu nutzen. Vehicle-to-Grid geht noch einen Schritt weiter: Hier wird die im Fahrzeug gespeicherte Energie bei Bedarf ins öffentliche Stromnetz zurückgespeist, um so zur Netzstabilisierung beizutragen. In Deutschland befinden sich beide Technologien derzeit noch in der Pilotphase. Wer sein Elektroauto heute schon als mobilen Stromspeicher nutzen will, muss einige technische Anforderungen erfüllen:

 

  • Ein kompatibles Elektrofahrzeug: Nicht jedes E-Auto ist automatisch in der Lage, Strom wieder abzugeben. Aktuell unterstützen vor allem Modelle mit dem japanischen CHAdeMO-Ladestandard bidirektionales Laden – darunter der Nissan LEAF und e-NV200, der Mitsubishi Outlander und einige Modelle von Honda. In Europa ist der CCS-Anschluss (Combined Charging System) gängiger. Fahrzeuge wie der CUPRA Born, Hyundai Ioniq 5, Kia EV6 oder BMW i4 bringen diesen Anschluss bereits mit, sind jedoch noch auf die Norm ISO 15118-20 angewiesen. Diese regelt die digitale Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladesystem und schafft damit die technische Grundlage für bidirektionales Laden über CCS. Bis diese ISO-Norm ab 2027 flächendeckend eingeführt wird, bleiben ältere Standrads weiterhin gültig.

 

  • Eine bidirektionale Wallbox oder Ladestation: Damit Strom nicht nur ins Fahrzeug geladen, sondern auch wieder entnommen werden kann, wird eine spezielle DC-Wallbox benötigt. Diese muss bidirektionales Laden unterstützen – also nicht nur Gleichstrom (DC) einspeisen, sondern auch zurückspeisen können. Zusätzlich braucht sie eine intelligente Steuerung und Kommunikationsschnittstellen, um sich mit dem Fahrzeug, dem Hausnetz oder dem öffentlichen Netz abzustimmen. Für die Rückspeisung ins Hausnetz ist außerdem ein Wechselrichter erforderlich, der den aus dem Auto kommenden Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom (AC) umwandelt. Herkömmliche AC-Wallboxen reichen für bidirektionales Laden deshalb nicht aus. DC-Wallboxen kosten derzeit je nach Ausstattung zwischen 4.000 und 6.000 Euro.

 

  • Netz- und Sicherheitsanforderungen: Wer Strom aus dem E-Auto ins öffentliche Netz zurückspeisen möchte (Vehicle-to-Grid), muss beachten: Auch das lokale Stromnetz muss dafür technisch vorbereitet sein und mit der Rückspeisung umgehen können. Die Netzstabilität darf nicht gefährdet werden. Dazu sind intelligente Steuerungen und ein Lastmanagement nötig. Außerdem sind viele rechtliche Fragen noch offen – zum Beispiel, wie der Zugang zum Netz geregelt ist oder wie Verbraucher für den eingespeisten Strom vergütet werden. Hier fehlen bislang einheitliche gesetzliche Vorgaben, die der Gesetzgeber noch schaffen muss, damit Vehicle-to-Grid wirklich alltagstauglich wird.

 

Bisher mangelt es in der Praxis vor allem an zertifizierten Wallboxen und kompatiblen Systemkomponenten. „Wallboxen und Fahrzeuge müssen für bidirektionales Laden speziell zertifiziert sein. Hier gibt es bislang nur sehr wenige marktfähige Produkte“, sagt Zalwert. Auch rechtliche und wirtschaftliche Hürden bremsen die Verbreitung: Gespeicherte Energie wird bislang doppelt mit Steuern und Netzentgelten belastet. Das macht den Einsatz bidirektionaler Ladesysteme für viele unrentabel. Dennoch bewegt sich etwas. „Die politische Unterstützung ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert – ein wichtiges Signal für den nötigen regulatorischen Aufbruch“, sagt Zalwert. Auch für Verbraucher gibt es erste Anreize. So fördert die KfW-Bank bereits die Anschaffung und Installation bidirektionaler Wallboxen. Ein weiteres Pilotprojekt – unterstützt vom Bundeswirtschaftsministerium – erprobt, wie die Technologie in der Praxis dazu beitragen kann, das Stromnetz zu entlasten. Zalwert: „Damit bidirektionales Laden Alltag werden kann, braucht es klare Standards, eine Anpassung der rechtlichen Lage durch den Verordnungsgeber und eine genormte Abstimmung zwischen Fahrzeug, Ladeinfrastruktur und Haustechnik.“ (TÜV-Verband, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…

 

HDE:  Sichere digitale Identitäten wichtiger Schritt zur digitalen Souveränität Europas

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Entwicklung und die für Anfang 2027 geplante Einführung der EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) positiv. Die in der staatlich zertifizierten App gespeicherten Identitätsdaten sollen sich sicher und europaweit zur Identifizierung und Altersverifikation nutzen lassen. Laut Verband kann die EUDI-Wallet zur digitalen Souveränität Europas sowie zur Weiterentwicklung des europäischen Handels beitragen. „Die EUDI-Wallet kann als staatliche digitale Brieftasche für das Smartphone das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Identitäten stärken und das Einkaufserlebnis sicherer, bequemer und effizienter machen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Europa brauche zukunftsfähige digitale Lösungen zur Identifizierung und Altersverifikation. Sichere digitale Identitäten seien die Voraussetzung hierfür. „Auf Knopfdruck können über die EUDI-Wallet Identitätsdaten kontrolliert und sicher weitergegeben werden. Das ist ein Mehrwert für uns alle, die wir uns im Internet bewegen, ob Verbraucher oder Unternehmen“, so Tromp weiter. Kaufverträge ließen sich dadurch rechtssicher abschließen, Altersverifikationen einfach und wirksam vornehmen, Identitätsmissbrauch deutlich erschweren. Um eine praxisorientierte Umsetzung der EUDI-Wallet zu erreichen, fordert der HDE einen Dialog zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. „Das Vertrauen in digitale Identitäten wächst nur, wenn wir offen darüber diskutieren und Vorbehalte abbauen. Die politische Diskussion darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden“, betont Tromp. Eine klug umgesetzte EUDI-Wallet könne der digitalen Souveränität Europas einen Schub verleihen. „Europas digitale Brieftasche hat das Potenzial, für mehr Vertrauen im digitalen Raum sorgen. Worauf es ankommen wird, ist die Umsetzung in enger Abstimmung zwischen Politik und Nutzern“, so Tromp. (HDE, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…

 

VATM zu EU-Märkte-Empfehlung: Wettbewerb muss das oberste Leitbild sein

Die Europäische Kommission hat die Konsultation zur EU-Märkte-Empfehlung gestartet. Der VATM hat gemeinsam mit den Verbänden ANGA und BREKO in einem gemeinsamen Schreiben an die Kommission eindringlich davor gewarnt, die Märkte-Empfehlung für den TK-Markt abzuschaffen. Klare regulatorische Rahmenbedingungen und wirksame Durchsetzungsmechanismen sind für den Wettbewerb in Deutschland essenziell. Die Märkte-Empfehlung zu relevanten Produkt- und Dienstleistungsmärkten ist das zentrale Instrument, das nationalen Regulierungsbehörden ermöglicht, dann zügig einzugreifen, wenn signifikante Marktmacht (SMP) vorliegt und Marktmissbrauch droht. Die Empfehlung legt die Schlüsselbereiche fest, in denen ein regulatorisches Eingreifen notwendig ist, um Wettbewerb aufrechtzuerhalten und die Vielfalt der Marktteilnehmer zu sichern. Die Verbände fordern die Kommission auf, die bestehende Empfehlung in vollem Umfang beizubehalten. Nur ein klares, durchsetzbares SMP-basiertes Regelwerk kann sicherstellen, dass Wettbewerb weiterhin gedeiht, Kundinnen und Kunden eine echte Auswahl zwischen unterschiedlichen Anbietern behalten und Europas Ziel einer digitalen Führungsrolle erreichbar bleibt. Wie wichtige klare regulatorische Rahmenbedingungen für die Digitalisierung Deutschlands sind, spiegelt sich auch im Bericht zum Stand der Digitalen Dekade, den die Kommission am 16. Juni vorlegt hat. Dazu erklärt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer: „In Deutschland sind es gerade die Wettbewerber, die den Ausbau einer hochleistungsfähigen 5G- und Glasfaserinfrastruktur vorantreiben und die enorme Investitionssummen stemmen. In den vergangenen Jahren haben allein die alternativen Anbieter im TK-Markt mehr als 60 Mrd. Euro in die zukunftsfähigen Infrastrukturen gesteckt. Wenn Deutschland heute nur knapp die Hälfte des europäischen Durchschnitts bei der Glasfaser-Versorgbarkeit erreicht und hinter dem von der Kommission erwarteten Investitionsumfang und der Investitionsdynamik zurückbleibt, ist dies vor allem der langjährigen Verweigerungsstrategie des Ex-Monopolisten geschuldet, der erst spät und auf den großen Druck durch die ausbauenden Wettbewerber selbst in die Glasfaserinfrastruktur investiert hat. Das Engagement der Wettbewerber bedarf klarer regulatorischer Rahmenbedingungen und wirksamer Durchsetzungsmechanismen. Eine Schwächung dieser Schutzmaßnahmen, die im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) verankert und auf die Erhaltung des Wettbewerbs ausgerichtet sind, würden der Investitionsbereitschaft massiv schaden und das Vertrauen der Investoren in den TK-Standort Deutschland erschüttern. Ohne Rechts- und Planungssicherheit laufen wir Gefahr, genau die Investoren zu entmutigen, die den Ausbau der Infrastruktur bereits aktiv unterstützen. Die Beschleunigung des Netzausbaus muss Hand in Hand gehen mit der Aufrechterhaltung eines Regulierungsumfelds, das den Wettbewerb stärkt. Die Kommission hat es maßgeblich selbst in der Hand, positiv auf die Erreichung der Gigabit-Ziele einzuwirken, in dem sie bei der Weiterentwicklung des digitalen Rechtsrahmens durch den Digital Networks Act (DNA) und die EU-Märkteempfehlung den Wettbewerb als oberstes Leitbild verortet. Nur so kann Deutschland – und die EU als Ganzes – die Konnektivitätsziele der Kommission erreichen.“ (VATM, 17.06.2025) Ganzer Artikel hier…