Aktuelle Druckausgabe

DIW-Ökonomen fordern radikale Wende in der Wohnungspolitik

Die anhaltende Krise auf dem deutschen Wohnungsmarkt erfordert nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) einen grundlegenden Kurswechsel, der über die reine Ausweitung des Neubaus hinausgeht. Wie DIW-Präsident Marcel Fratzscher in einer aktuellen Analyse darlegt, ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Ballungszentren auch das Resultat einer ineffizienten Verteilung des Bestands. Während die durchschnittliche Wohnfläche pro Person seit den 1950er-Jahren auf rund 49 Quadratmeter gestiegen ist, behindern starre Mietstrukturen die Mobilität. Vor allem ältere Mieter verbleiben aufgrund alter Verträge in zu großen Wohnungen, da ein Umzug in kleinere Einheiten aufgrund der hohen Neuvermietungspreise oft mit finanziellen Nachteilen verbunden wäre. Gegenwärtig diskutierte Vorschläge, den Mieterschutz bei Bestandsverträgen zu lockern, um eine Angleichung der Mieten zu erreichen, lehnt das DIW jedoch ab. Eine solche Maßnahme würde in Regionen mit Wohnungsknappheit lediglich die Bestandsmieten erhöhen, ohne die Preise bei Neuvermietungen zu senken. Stattdessen schlägt Fratzscher eine Absenkung des Mietspiegels auf das Niveau eines historischen Stichtages vor, etwa den 1. Januar 2014. Ausgehend von diesem Basiswert sollten Mieten künftig nur noch analog zum nominalen Wirtschaftswachstum steigen dürfen. Eine solche Deckelung würde die spekulative Attraktivität von Immobilien reduzieren und Eigentümer lediglich am allgemeinen gesellschaftlichen Wohlstandsgewinn beteiligen, statt überproportionale Renditen zu ermöglichen. Ergänzend zu dieser Mietpreiskorrektur wird eine stärkere Besteuerung von Wertsteigerungen bei Immobilien sowie eine Erhöhung der Grundsteuer gefordert, die für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren nicht auf die Mieter umgelegt werden darf. Diese Kombination aus regulatorischen Eingriffen und steuerlichen Instrumenten zielt darauf ab, den Marktwert von Mietimmobilien zu senken und Anreize für Verkäufe zu setzen. Dies soll insbesondere jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum wieder ermöglichen, der derzeit ohne Erbschaften in Ballungsräumen kaum realisierbar ist. Das DIW bringt hierfür zudem ein Mietkaufmodell ins Gespräch, das den Eigentumserwerb auch ohne vorhandenes Eigenkapital unterstützen soll. Trotz der notwendigen Eingriffe in das Mietrecht bleibt die Ausweitung des Angebots eine zentrale Säule der Wohnungspolitik. Die geringe Angebotselastizität im Wohnungsbau wird auf übermäßige Regulierung, zu hohe Baustandards und langsame Genehmigungsverfahren zurückgeführt. Um eine wirksame Entlastung des Marktes zu erreichen, müssen diese administrativen Hürden abgebaut und der soziale Wohnungsbau massiv gestärkt werden. Nur durch ein Zusammenspiel aus fairem Mietrecht, beschleunigtem Neubau und innovativen Eigentumsmodellen lässt sich die soziale Schieflage auf dem Wohnungsmarkt langfristig korrigieren. (DEKOM/DIW, 23.03.2026) Ganze PM hier…

Strategien für Großbatteriespeicher im neuen Reifegradmodell

Die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Großbatteriespeichern stehen vor einer Neuausrichtung. Da die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) das bisherige Verfahren auf ein Reifegradmodell umstellen wollen, verschiebt sich der Wettbewerb um Netzkapazitäten zeitlich nach vorne. Für Kommunen mit Standorten nahe 220- oder 380-kV-Umspannwerken wird die eigene Planungshoheit damit zum strategischen Instrument. Wie Dr. Friedrich Gebert, Partner der Wirtschaftskanzlei ARQIS, im Gespräch mit der DEKOM-Redaktion erläutert, werden Projekte künftig nach ihrem tatsächlichen Planungsstand priorisiert. Nur wer frühzeitig Nachweise über die Flächensicherung sowie den Fortschritt der Genehmigungsprozesse erbringt, erhält den notwendigen Netzzugang. Damit werden Netzkapazitäten effizienter genutzt und Blockierungen durch spekulative Vorhaben vermieden. Flächen in Umspannwerksnähe gewinnen dadurch an Bedeutung. Den Gemeinden stehen rechtliche Optionen wie Nutzungsverträge, Verkauf oder die Bestellung von Erbbaurechten offen. Um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden, empfiehlt Dr. Gebert eine flexible Vertragsgestaltung. Dazu zählen Kündigungsrechte für den Fall, dass ein Projekt nicht innerhalb definierter Zeiträume realisiert wird, sowie die Kombination aus festen Grundbeträgen und erfolgsabhängigen Komponenten bei den Nutzungsentgelten. Neben diesen Einnahmen profitieren Standortgemeinden von 90 Prozent der anfallenden Gewerbesteuer aus dem Speicherbetrieb. Die Umsetzung erfordert eine Verzahnung zwischen kommunaler Verwaltung und Infrastrukturentwicklern. Ampermo realisiert bundesweit Batteriespeicherprojekte an Netzknoten und setzt auf einen partnerschaftlichen Ansatz, um die Kriterien des Reifegradverfahrens zum ersten Zyklus im Sommer 2026 zu erfüllen. Das Unternehmen übernimmt die technische Grobplanung sowie die Analyse von Genehmigungsvoraussetzungen, Brand-, Lärm- und Wasserschutz. Da die Errichtung eines Großspeichers auf Höchstspannungsebene hohe Investitionskosten verursacht, sind die vertraglichen Laufzeiten bei Ampermo auf mindestens 30 Jahre angelegt. Zur Absicherung der Kommunen sieht das Modell neben festen jährlichen Nutzungsentgelten auch Reservierungsentgelte ab der Netzzusage sowie Rückbaubürgschaften vor. Bis zum 30. Juni 2026 müssen Flächenpotenziale in den Kommunen lokalisiert und Anträge auf Netzanschlussprüfung erstellt werden, die das Reifegradverfahren vollumfänglich adressieren. Ampermo bringt die Erfahrung bei Genehmigung, Planung und Finanzierung ein, während die kommunalen Akteure die regionalen Netzstrukturen und die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden kennen. Durch den frühzeitigen Austausch in Ämterkonferenzen und die klare Allokation von Projektrisiken wird der Aufbau der Speicherinfrastruktur zum Standortvorteil für die kommunale Daseinsvorsorge. (DEKOM, 23.03.2026) Mehr Infos hier…

Kommunale Wärmeplanung: Vom Konzept zur Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz alle deutschen Kommunen, strategische Konzepte für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 liefern, alle übrigen bis Mitte 2028. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern sieht das Gesetz vereinfachte Verfahren vor; mehrere Kommunen können die Planung im sogenannten Konvoi gemeinsam angehen. Der gesetzliche Rahmen ist damit gesetzt – die Frage ist, was Kommunen daraus machen.

Der Umsetzungsstand ist durchwachsen. Viele Kommunen haben die Wärmeplanung beauftragt oder begonnen, abgeschlossen ist sie bislang nur in wenigen Fällen. Personalknappheit, lückenhafte Datenlagen und fehlende Erfahrung mit komplexen Energieinfrastrukturen bremsen den Prozess – auch dort, wo vereinfachte Verfahren eigentlich entlasten sollten. Hinzu kommt eine Haltung, die in vielen Kommunen zu beobachten ist: das Abwarten. Auf klarere Förderbedingungen, auf politische Klärungen, auf den richtigen Moment. In der Konsequenz laufen Umsetzungsprozesse nicht an – obwohl die Zeit, die für Vorbereitung, Ausschreibung und Realisierung gebraucht wird, längst läuft. Gerade für kleinere Gemeinden bieten Konvoi-Ansätze die Möglichkeit, Planungskapazitäten zu bündeln und Prozesse effizienter zu gestalten. In Kombination mit stärker standardisierten und automatisierten Verfahren lassen sich so Zeit- und Ressourcenvorteile erzielen.

Die tatsächliche Arbeit beginnt aber erst dann. Wärmepläne beschreiben Zielpfade: Ausbau von Wärmenetzen, Einsatz erneuerbarer Energien, Transformation bestehender Infrastruktur. Was sie häufig nicht liefern, sind konkrete Projekte, priorisierte Maßnahmen und entscheidungsreife Grundlagen für Investitionen. Der Abstand zwischen strategischem Zielbild und nächstem umsetzbarem Schritt ist oft erheblich – und wird regelmäßig unterschätzt. Für kleinere Kommunen verschärft sich das: Vereinfachte Verfahren helfen, die Planungspflicht formal zu erfüllen, sichern aber nicht, dass das Ergebnis die Tiefe erreicht, die für die spätere Umsetzung gebraucht wird.

Dr. David Fischer, Mitgründer und Geschäftsführer von Greenventory, rät kleineren Kommunen ausdrücklich, nicht auf bessere Bedingungen zu warten: „Die Haltung im Markt ist derzeit oft abwartend. Gerade kleineren Kommunen raten wir jedoch, die Gunst der Stunde zu nutzen, sich frühzeitig Unterstützung zu sichern und die nächsten Schritte vorzubereiten.“ Das Freiburger Unternehmen ist 2019 als Spin-off aus dem Fraunhofer ISE und dem KIT hervorgegangen und arbeitet heute mit mehr als 300 Kommunen und Versorgern zusammen. Insgesamt wurden inzwischen mehr als 500 Projekte gemeinsam mit Kommunen, Energieversorgern und Netzbetreibern umgesetzt. Der zentrale Engpass liegt bei den Daten. In vielen Kommunen ist schlicht unklar, welche Gebäude-, Verbrauchs- und Infrastrukturdaten tatsächlich vorhanden und belastbar sind. Greenventory hat dafür einen digitalen Energie-Zwilling entwickelt, der Daten aus über 120 Quellen gebäudescharf zusammenführt – darunter Verbrauchsdaten für Wärme, elektronische Kehrbücher der Schornsteinfeger sowie GIS-Daten.

Anders als statische Gutachten entsteht damit eine dynamische, fortschreibbare Entscheidungsgrundlage, auf der Kommunen auch nach Abschluss der Planung Szenarien – etwa bei veränderten Förderbedingungen oder Preisentwicklungen – eigenständig weiterentwickeln können.

Erst auf dieser Basis lassen sich Szenarien entwickeln, die für konkrete Infrastrukturentscheidungen taugen. Hinzu kommt die Schnittstelle zwischen Kommunen und Stadtwerken: Kommunen definieren strategische Zielbilder, Stadtwerke müssen daraus Infrastrukturentscheidungen ableiten. Ziel integrierter Ansätze ist es, diese Lücke zwischen strategischer Planung in der Kommune und technischer Netzplanung bei Stadtwerken und Netzbetreibern zu schließen, um Abstimmungsprobleme zu reduzieren und Fehlplanungen bei Infrastrukturinvestitionen zu vermeiden. Fehlt die Abstimmung von Beginn an, entstehen Konzepte, die formal den gesetzlichen Anforderungen genügen – für die Umsetzung aber kaum verwertbar sind.

Die kommunale Wärmeplanung ist nicht das Ende eines Prozesses, sondern sein Beginn. Was danach folgt – Konkretisierung, Priorisierung, Abstimmung mit Versorgern und Investoren – entscheidet darüber, ob sie tatsächlich Wirkung entfaltet. Kommunen, die diese Phase jetzt aktiv angehen, verschaffen sich einen handfesten Vorteil: Sie sind vorbereitet, wenn die Umsetzung ansteht – und nicht erst dann, wenn die Fristen drängen. (DEKOM, 23.03.2026) Mehr Infos hier…

Digitale Lebensadern für die ostfriesischen Inseln: Spiekeroog zieht nach

Spiekeroog schließt eine der letzten großen Versorgungslücken auf den ostfriesischen Inseln: Das Land Niedersachsen fördert den Glasfaserausbau auf der Insel mit 3,05 Millionen Euro, Bewilligungsträger ist der Landkreis Wittmund. Davon profitieren rund 800 Einwohnerinnen und Einwohner sowie mehrere tausend Gästebetten – vom Segelhafen über den Zeltplatz bis zu Hotels und Ferienwohnungen. Nach Abschluss der Maßnahme soll die Insel weitgehend gigabitfähig versorgt sein und damit zu den Regionen aufschließen, in denen schnelles Internet längst selbstverständlich ist.​ Für Bürgermeister Patrick Kösters ist das Projekt keine Luxus‑Investition, sondern eine Frage der Daseinsvorsorge. Als bislang einzige ostfriesische Insel ohne Glasfaser‑Festlandsanbindung war Spiekeroog vollständig auf Richtfunkverbindungen angewiesen – technisch machbar, aber mit begrenzten Bandbreiten, hohem Aufwand und wenig Reserven für wachsende Anforderungen. Mit der neuen Glasfaserleitung wird erstmals eine stabile und skalierbare Infrastruktur geschaffen, auf der Verwaltung, Schule, Betriebe und touristische Angebote verlässlich aufbauen können.​ Gerade für eine Tourismusinsel ist die digitale Qualität längst ein harter Standortfaktor. Gäste erwarten heute schnelles WLAN in der Unterkunft ebenso wie verlässliche Online‑Angebote von Reederei, Vermietern und Kommune. Gleichzeitig verlagern sich immer mehr Verwaltungs‑ und Geschäftsprozesse ins Netz – vom digitalen Rathaus über Online‑Buchungen bis zu Homeoffice‑Modellen, die das Leben und Arbeiten auf der Insel überhaupt erst ermöglichen. Glasfaser schafft dafür die Grundlage, indem hohe Bandbreiten nicht nur punktuell, sondern flächig bereitgestellt werden können.​ Die Erfahrungen anderer Inselstandorte zeigen, wie anspruchsvoll solche Vorhaben in der Umsetzung sind: Für das von Anfang an hochmotivierte Projektteam der Stadtwerke auf Norderney etwa war der Glasfaserausbau ein komplexes Projekt mit vielen Unbekannten – von Seekabel und Baustellenlogistik bis zur Einbettung in die Förderkulissen. Mit Rainer Staar, dessen Unternehmen fiberprojects seit vielen Jahren auf besonders anspruchsvolle Glasfaserprojekte spezialisiert ist, hat sich die Insel gezielt externe Unterstützung ins Boot geholt. Besonders ins Gewicht fällt die Insellage bei den Kosten: Jede Tonne Material muss über das Wasser, Baustellenlogistik ist deutlich komplexer als auf dem Festland, die Anschlusskosten pro Adresse liegen weit über dem Durchschnitt. Deshalb war das Projekt nur mit einer besonderen Förderkonstruktion darstellbar. Für das Seekabel übernimmt das Land Niedersachsen eine deutlich erhöhte Förderquote, die zusammen mit den Bundesmitteln zu einem Gesamtfördersatz von gut über vier Fünfteln der Projektkosten führt. Der kommunale Eigenanteil bleibt damit handhabbar – eine Voraussetzung, damit kleinere Inselgemeinden solche Infrastrukturvorhaben überhaupt stemmen können.​ Mit dem Projekt Spiekeroog setzt der Landkreis Wittmund seine Breitbandstrategie für die Inseln konsequent fort und sendet zugleich ein politisches Signal: Gleichwertige Lebensverhältnisse gelten nicht nur für ländliche Räume auf dem Festland, sondern ausdrücklich auch für abgelegene Inselstandorte. Wo eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht zu erwarten ist, schließen Bund, Land und Kreis gemeinsam die Lücke – und stärken so die Zukunftsfähigkeit eines Wirtschafts‑ und Lebensraums, der für Tourismus, regionale Wertschöpfung und Identität des Landes Niedersachsen eine besondere Rolle spielt.​ (DEKOM, 23.03.2026) Mehr Infos hier…

Neue Tools, alte Routinen: Digitalisierung scheitert selten an der Technik

Der Handlungsdruck in den Kommunalverwaltungen ist enorm: Personalmangel zwingt zum Umdenken, und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an digitale Verwaltungsleistungen steigen. Trotzdem stocken in vielen deutschen Rathäusern Digitalisierungsvorhaben im Bereich Service Management nach der Einführung oder bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Nach Erfahrungen des Brühler Unternehmens performio, das Service-Management-Lösungen für Kommunen und Stadtwerke implementiert, liegt das Problem selten in der Technik. Entscheidend ist vielmehr, ob es gelingt, gewachsene Arbeitsweisen in der Verwaltung weiterzuentwickeln. In einem Arbeitsumfeld, in dem Mitarbeitende seit Jahren souverän mit vertrauten Verfahren arbeiten, wird eine neue Software oft nicht als Hilfe, sondern als Störung der gewohnten Ordnung empfunden. In vielen Verwaltungen haben sich über Jahre individuelle Arbeitsweisen entwickelt. Ein Service-Management-System bringt hier zwangsläufig mehr Standardisierung. Das bedeutet jedoch nicht weniger fachliche Freiheit. Im Gegenteil: Einheitliche Prozesse schaffen Transparenz und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kann eine klar strukturierte Arbeitsorganisation helfen, vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen.  Ein häufiger Fehler bei solchen Projekten ist jedoch eine zu späte Einbindung der späteren Nutzer. performio Geschäftsführer Nico Hemker betont dabei, wie wichtig die richtige Ansprache der betroffenen Mitarbeitenden ist: „Ein frühzeitiges Bewusstsein für die Notwendigkeit des Wandels entsteht, wenn das ‚Warum‘ der Veränderung, klare Beweggründe und der persönliche Mehrwert – etwa die Entlastung von monotonen Aufgaben – transparent kommuniziert werden.“ Die Etablierung eines Service-Management-Systems verändert Abläufe im Rathaus spürbar. Informelle Abstimmungen oder kurzfristige Zurufe werden zunehmend durch strukturierte Prozesse ersetzt. Anliegen werden über Tickets erfasst, Zuständigkeiten klar zugeordnet und Bearbeitungsstände dokumentiert. Für viele Mitarbeitende bedeutet das eine Umstellung. Dafür braucht es zunächst eine klare Zielsetzung und Betrachtung der Prozesse. Was soll sich konkret verbessern? Geht es um eine bessere Steuerung interner IT-Services, um mehr Transparenz bei Bürgeranliegen oder um effizientere Abläufe zwischen Fachämtern? Ebenso wichtig ist der Rückhalt der Verwaltungsleitung. Ohne eine sichtbare Unterstützung durch Amtsleitungen oder Geschäftsführung bleibt die Einführung häufig ein reines IT-Projekt. Praxisorientierte Schulungen entlang realer Verwaltungsprozesse – etwa bei IT-Störungen, internen Serviceanfragen oder Bauanträgen – erleichtern den Einstieg. Viele Organisationen arbeiten zudem mit sogenannten „Super Usern“. Diese unterstützen Kolleginnen und Kollegen im Alltag und dienen als Ansprechpartner bei Fragen. Damit der Nutzen einer Service-Management-Lösung sichtbar wird, sollten bereits zu Beginn klare Kennzahlen definiert werden. Dazu gehören etwa Bearbeitungszeiten, Transparenz von Vorgängen oder die Erstlösungsquote im Service. Solche Indikatoren helfen nicht nur bei der Steuerung des Projekts, sondern auch bei der Kommunikation gegenüber politischen Gremien und Öffentlichkeit. Die Einführung moderner Service-Management-Systeme ist daher mehr als ein IT-Projekt. Sie bedeutet immer auch eine organisatorische Weiterentwicklung der Verwaltung. Erfahrungen aus Projekten von performio zeigen: Erst wenn technische Einführung und organisatorische Begleitung zusammengedacht werden, entsteht ein nachhaltiger Nutzen für Verwaltung und Bürger. (DEKOM, 23.03.2026) Mehr Infos hier…

Deutschland-Stack: Strategien für eine souveräne IT-Infrastruktur

Die Diskussion um die digitale Souveränität Deutschlands gewinnt an Gewicht. Im Zentrum steht der sogenannte Deutschland-Stack – ein Konzept für eine technologisch unabhängige digitale Infrastruktur. Anfang März diskutierten Fachleute aus Wirtschaft, IT-Sicherheit und Cloud-Technologie im Souveränitäts-Hub des Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e. V. (CSRD) in Berlin über konkrete Schritte zur Umsetzung. Der Souveränitäts-Hub wird von Stefan Gockel, Business Development Manager beim Jenaer IT-Sicherheitsunternehmen Enginsight, gemeinsam mit Bernd Ochsmann, CTO der AERAsec Network Services and Security GmbH, geleitet und moderiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Deutschland seine Abhängigkeit von globalen Hyperscalern reduzieren und zugleich leistungsfähige digitale Infrastrukturen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aufbauen kann. Im Verlauf der Diskussionen wurde der Deutschland-Stack von den Teilnehmern als konkrete Zielarchitektur für die Verwaltungsdigitalisierung eingeordnet. Vertreter wie Hans-Wilhelm Dünn, Präsident des Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e. V., sowie Peter Rost von der secunet Security Networks AG unterstrichen im Workshop-Kontext die Notwendigkeit, den Deutschland-Stack politisch verbindlich zu verankern und als Orientierungsrahmen für Bund, Länder und Kommunen zu etablieren. Ohne entsprechende Steuerungsentscheidungen auf Ebene von IT-Planungsrat und Digitalministerkonferenz bleibt technologische Souveränität nach Einschätzung der Teilnehmer ein strategisches Ziel ohne operative Umsetzung. Auch die technischen Grundlagen einer solchen Infrastruktur wurden im Workshop intensiv diskutiert. In den Arbeitsgruppen bestand Einigkeit darüber, dass offene Standards und interoperable Architekturen zentrale Voraussetzungen für einen funktionierenden Deutschland-Stack sind. Beiträge aus dem Kreis der Teilnehmenden, unter anderem von Christoph Streit, Geschäftsführer der ScaleUp Technologies GmbH & Co. KG, verdeutlichten, dass nur so neue Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern vermieden werden können. Zugleich wurde herausgearbeitet, dass ein Deutschland-Stack nur dann Akzeptanz findet, wenn er funktional überzeugend und praxistauglich ist. Impulse aus dem Umfeld von Mark Neufurth, Enterprise Strategist Public Sector bei der IONOS SE, machten deutlich, dass eine überregulierte „Bürokratie-Cloud“ vermieden werden muss. Stattdessen braucht es klare, schlanke und umsetzbare Standards, die als Grundlage für Anwendungen in Verwaltung, Wirtschaft und perspektivisch auch für digitale Dienste für Bürger dienen können. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion lag auf der europäischen Einbettung. In den Arbeitsgruppen wurde herausgearbeitet, dass der Deutschland-Stack frühzeitig mit europäischen Initiativen verzahnt werden sollte. Beiträge aus dem Teilnehmerkreis, unter anderem von Dr. Sybe Izaak Rispens, Geschäftsführer der booost.eu GmbH, zeigten, dass sich nationale und europäische Ansätze insbesondere bei gemeinsamen Standards und regulatorischen Rahmenbedingungen treffen. Die Ergebnisse der Workshop-Phase verdichten sich in mehreren zentralen Handlungsfeldern. Dazu zählen insbesondere die Herstellung von Verbindlichkeit auf allen föderalen Ebenen, der Aufbau klarer Governance-Strukturen, die Sicherstellung von Praxistauglichkeit und funktionaler Attraktivität sowie die konsequente Ausrichtung auf transparente und interoperable Standards. Neben Cloud-Architekturen rückte auch die Frage nach beherrschbarer IT-Sicherheit in den Mittelpunkt. Im Workshop wurde deutlich, dass digitale Souveränität ohne kontrollierbare Sicherheitsarchitekturen kaum erreichbar ist – insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter personeller Ressourcen in Behörden und kommunalen IT-Strukturen. Hier setzen Ansätze an, wie sie etwa vom Jenaer IT-Sicherheitsunternehmen Enginsight entwickelt werden. Lösungen für automatisierte IT-Sicherheitsanalysen und integrierte Abwehrmechanismen zeigen, wie sich Sicherheitsstandards nicht nur definieren, sondern auch in komplexen IT-Umgebungen operativ umsetzen lassen. Der Aufbau einer souveränen digitalen Infrastruktur wird damit zunehmend zu einer strategischen Aufgabe staatlicher IT-Politik. Für Bund, Länder und Kommunen geht es nicht nur um leistungsfähige Cloud-Plattformen, sondern auch um die Fähigkeit, technologische Abhängigkeiten zu reduzieren und Sicherheitsstandards eigenständig zu kontrollieren. Initiativen wie der Souveränitäts-Hub des Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e. V. versuchen, dafür technische Konzepte, Sicherheitsanforderungen und politische Steuerungsfragen zusammenzuführen. Der Deutschland-Stack wird damit zum Prüfstein dafür, wie ernst Deutschland das Ziel digitaler Souveränität tatsächlich verfolgt. (DEKOM, 23.03.2026) Mehr Infos hier…

Webinar-Hinweis: Vertiefende Einblicke in die praktische Umsetzung bietet der Webcast „Cyberblackout – Mit Sicherheit nicht!“ am 26. März 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr. Die Veranstaltung ordnet IT-Sicherheitsrisiken für den öffentlichen Bereich ein und zeigt auf, wie Eigenbetriebe ihre Resilienz stärken können. Weitere Informationen hier…

Wirelane: München blockiert den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur

Der in Deutschland führende Anbieter von Ladeinfrastruktur Wirelane macht mit einer pointierten Protestaktion vor der anstehenden Kommunalwahl auf ein gravierendes Problem aufmerksam: Keine andere deutsche Großstadt vergibt so wenige Sondernutzungen für Ladeinfrastruktur wie München. Für Betreiberinnen von Ladeinfrastruktur bedeutet das faktisch, Elektromobilität wird behindert, nicht gefördert. Um die Situation sichtbar zu machen, fuhr Constantin Schwaab, Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens, Anfang März mit einem elektrischen Minivan auf den Marienplatz – auf der Ladefläche eine vollwertige Wirelane-Ladesäule, betrieben über einen Benzingenerator. Die bewusst drastische Inszenierung verdeutlichte, was passiert, wenn Städte den Ausbau der Ladeinfrastruktur ausbremsen. „Ladeinfrastruktur ist ein Grundrecht, wie der freie Zugang zum Internet“, erklärt Wirelane CEO Schwaab und ergänzt: „München spricht von Mobilitätswende – gleichzeitig verhindern jahrelange Genehmigungsprozesse den Aufbau öffentlicher Ladepunkte. Wir wollten zeigen, wie absurd die Lage tatsächlich ist.“ Um öffentliche Ladepunkte in der Stadt München aufstellen zu können, benötigen Anbieter wie Wirelane Sondernutzungsgenehmigungen. Diese werden von der Stadt hauptsächlich an die SWM (100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt München) verteilt. Während Städte wie Berlin, Hamburg oder Köln pragmatisch agieren, blockieren in München restriktive Prozesse mit langen Wartezeiten Planung und Investitionen. Die Protestaktion fand nur wenige Tage vor der Kommunalwahl statt und richtet den Blick bewusst auf die politische Verantwortung der Stadt München. Bereits im Februar war die Stadt für ihr Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im Bereich Ladeinfrastruktur kritisiert worden. Ein Gerichtsurteil stellte damals Mängel im bisherigen Vorgehen fest und bestätigte Beschwerden von Marktteilnehmern. Ohne Genehmigungen bleibt selbst bestverfügbare Technologie nutzlos. Der Generator symbolisiert das Problem, nicht die Lösung. „Wir brauchen keine Sonderbehandlung, sondern funktionierende Verfahren. München muss die Mobilitätswende endlich aktiv ermöglichen, statt sie zu behindern.“  (Wirelane, 05.03.2026) Ganzer Artikel hier…

Smart City Strategie: Ludwigslust evaluiert digitale Lösungen am EBERO FAB Campus Norderstedt

Mit der Smart City Strategie „meer.zukunft.seen“ treibt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Digitalisierung seiner Städte und Gemeinden voran, um die Zukunftsfähigkeit ländlicher sowie städtischer Räume durch technologische Innovationen zu sichern. Im Fokus stehen dabei Ansätze, die die Lebensqualität erhöhen und gleichzeitig die Ressourceneffizienz im kommunalen Betrieb steigern. Vor diesem Hintergrund informierte sich eine Delegation der Stadt Ludwigslust unter Leitung von Bürgermeister Stefan Pinnow am EBERO FAB Smart City Campus in Norderstedt über potenzielle Ansätze für die Stadtentwicklung. Das Unternehmen gilt als Smart City Pionier der ersten Stunde und hat bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte in ganz Deutschland umgesetzt. Die Vernetzung von Sensordaten führt zu einer erheblichen Entlastung des städtischen Betriebs. So übermitteln vernetzte Mülleimer ihren Füllstand eigenständig an den Bauhof, was überquellende Behälter im öffentlichen Raum verhindert und eine bedarfsgerechte Tourenplanung ohne unnötige Leerfahrten ermöglicht. Ähnliche Effizienzgewinne lassen sich durch die Überwachung der Bodenfeuchte in Grünanlagen sowie die digitale Kontrolle des Energieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden erzielen. Sensoren erlauben hier eine gezielte Bewässerung und eine bedarfsorientierte Steuerung der Heizkosten. Ergänzt wird dieses Spektrum durch intelligente Straßenbeleuchtung, die ein höheres Sicherheitsniveau mit einer Senkung des Energiebedarfs verbindet. Neben der Prozessoptimierung zielt der Einsatz smarter Mobilitätslösungen auf eine Verbesserung des Verkehrsflusses ab. Die automatisierte Erkennung freier Stellplätze reduziert den Suchverkehr und senkt damit die Umweltbelastung nachhaltig. Während der Führung durch Martin Sekandari und Thede Smidt wurde deutlich, dass die digitale Transformation kein Selbstzweck ist. Sie muss dort ansetzen, wo sie einen messbaren Mehrwert für die Bürger bietet und die städtische Infrastruktur langfristig schützt. Die in Norderstedt gewonnenen Eindrücke liefern nun Impulse für die weitere strategische Planung in Ludwigslust. (DEKOM, 23.03.2026) Mehr Infos hier…

Schlechte Nachrichten für die Innenstädte – Einzelhandel in Deutschland verliert 4900 Geschäfte

Der deutsche Einzelhandel steht vor einem weiteren verlustreichen Jahr. Nach einer aktuellen Prognose des Handelsverbandes Deutschland (HDE) wird die Branche im laufenden Jahr 2026 netto rund 4.900 Geschäfte verlieren. HDE-Präsident Alexander von Preen warnte im Vorfeld des Handelsimmobilienkongresses in Berlin eindringlich vor den dramatischen Folgen für die Attraktivität der Stadtzentren. Damit setzt sich ein besorgniserregender Trend fort: Bereits im Vorjahr verzeichnete der Verband ein Minus von 4.500 Standorten. Die Zahlen verdeutlichen einen tiefgreifenden Strukturwandel, der sich über die letzten zehn Jahre verstetigt hat. Während deutschlandweit vor einer Dekade noch 366.800 Geschäfte existierten, wird deren Zahl bis Ende 2026 voraussichtlich auf 296.600 sinken. Besonders verheerend wirkten die Pandemiejahre zwischen 2020 und 2023, in denen der jährliche Verlust zeitweise auf über 11.000 Standorte hochschnellte. Von Preen betonte, dass man sich keinesfalls an diesen jährlichen „Aderlass“ gewöhnen dürfe, da viele Innenstädte bereits sichtbare Leerstände aufweisen und gefährliche Kipppunkte erreichen, ab denen die vitale Mischung aus Handel und urbanem Leben unwiederbringlich verloren geht. Als Hauptgründe für die prekäre Lage vieler, vor allem mittelständischer Händler, nennt der HDE die seit Jahren stagnierende Konsumlaune sowie hohe Betriebskosten. Der Verband richtet daher klare Forderungen an die Bundespolitik: Zur Entlastung der Unternehmen müsse die Stromsteuer für alle Marktteilnehmer gesenkt und die Lohnnebenkosten konsequent bei 40 Prozent gedeckelt werden. Gleichzeitig nimmt der HDE die Vermieter in die Pflicht. Um weiteren Leerstand zu vermeiden, seien verstärkt umsatzorientierte Mietmodelle notwendig. Starre Mietverträge passten oft nicht mehr zur wirtschaftlichen Realität in den Einkaufsstraßen. „Leerstand nutzt niemandem“, mahnte von Preen und unterstrich, dass das private Kapital der Vermieter und Investoren entscheidend sei, da öffentliche Mittel allein nicht ausreichen würden, um die Stadtzentren zu sanieren. Trotz des Wandels bleibt der Einzelhandel laut HDE der Hauptgrund für den Besuch einer Innenstadt. Um die Zentren attraktiv zu halten, fordert der Verband vom Bundesbauministerium und den Kommunen bessere Rahmenbedingungen für Investitionen in ein sauberes und sicheres Umfeld. Vorgeschlagen werden unter anderem verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für private Ausgaben, die zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen. Nur durch eine konzertierte Aktion von Politik, Handel und Immobilieneigentümern könne verhindert werden, dass die Innenstädte ihre Funktion als gesellschaftliche und wirtschaftliche Ankerpunkte verlieren. (DEKOM/HDE, 23.03.2026) Ganzer Artikel hier…

Studie zur Pflegearmut: Hunderttausende erhalten zustehende Hilfe nicht

Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, die in den eigenen vier Wänden versorgt werden und unter der Armutsgrenze leben, nimmt gesetzlich zustehende finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch. Eine aktuelle Studie des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Klie im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes beleuchtet das Ausmaß dieser „verdeckten Pflegearmut“. Demnach erhalten bundesweit etwa 300.000 Betroffene keine „Hilfe zur Pflege“, obwohl sie einen rechtlichen Anspruch darauf hätten. Von den rund 4,9 Millionen Menschen, die in Deutschland zu Hause gepflegt werden, haben schätzungsweise 390.000 Anspruch auf die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“. Diese greift immer dann, wenn das eigene Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den notwendigen Bedarf zu decken. Die Studienergebnisse sind jedoch alarmierend: Lediglich 76.000 Betroffene beziehen diese Hilfe tatsächlich. Das bedeutet, dass im Durchschnitt nur jeder fünfte Anspruchsberechtigte die ihm zustehende Unterstützung erhält. Als Hauptgründe für diese eklatante Lücke nennt der Paritätische Gesamtverband eine Kombination aus Unwissenheit über die rechtliche Lage, Schamgefühle der Betroffenen sowie eine mangelhafte Beratung. Zudem führen unterschiedliche Verwaltungspraktiken in den zuständigen Sozialämtern dazu, dass der Zugang zu den Leistungen erschwert wird. Die Untersuchung offenbart zudem gravierende regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Hilfe. Während in Hamburg immerhin mehr als jeder dritte Berechtigte die Leistung erhält, ist es in Sachsen-Anhalt nur jeder fünfte. Besonders kritisch stellt sich die Situation im Saarland dar, wo lediglich jede zehnte pflegebedürftige Person mit Anspruch auch tatsächlich unterstützt wird. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, kritisierte diese Ungleichheit scharf: Es dürfe nicht von der Postleitzahl abhängen, wie gut Menschen im Pflegefall unterstützt werden. Angesichts dieser Zahlen fordert der Verband eine flächendeckende und konsequente Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche. Um die Pflegearmut langfristig und systematisch zu bekämpfen, spricht sich der Paritätische Gesamtverband zudem für einen grundlegenden Systemwechsel aus: Eine solidarische Pflegevollversicherung soll künftig sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich alle pflegebedingten Kosten abdecken. Nur so könne die Versorgungssicherheit unabhängig vom Einkommen oder Wohnort garantiert und das Pflegesystem aus der aktuellen Krise geführt werden. (DEKOM/Der Paritätische, 23.03.2026) Mehr Infos hier…