Deutscher Kommunalinformationsdienst 09.02.2026

 

Neue Regeln sollen Netzausbau und Erneuerbare besser koordinieren

Der Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken sowie die Planungen für Großbatteriespeicher laufen dem Stromnetz-Ausbau davon. Die Bundesregierung will gegensteuern und die Erneuerbaren-Branche künftig stärker an den Kosten des Netzausbaus beteiligen. Ein Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass Betreiber neuer Anlagen je nach Region und Stand des Netzausbaus Zuschüsse zahlen müssen, damit ihre Kraftwerke ans Netz gehen können. Die Regelung soll Anreize schaffen, Anlagen dort zu errichten, wo das Stromnetz die Kapazitäten aufnehmen kann. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel. Demnach sollen Gebiete mit besonders ausgelasteten Netzen künftig als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ausgewiesen werden. Maßgeblich ist, wenn im Vorjahr mehr als drei Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnte. In solchen Regionen erhalten Betreiber neuer Ökostromanlagen nur dann einen unverzüglichen Netzanschluss, wenn sie bis zu zehn Jahre lang auf Entschädigungen bei künftigen Abregelungen verzichten. Zudem sollen die Betreiber laut Spiegel-Bericht Optimierung, Verstärkung und Ausbau der Netze teilweise mitfinanzieren, was die Investitionskosten in die Höhe treibt. Bislang gilt das sogenannte Windhund-Verfahren: Wer seinen Antrag zuerst stellt, erhält Vorrang beim Anschluss. Bereits die Bundesnetzagentur unter der Ampel-Regierung hatte ähnliche Ideen entwickelt, um den Ausbau der Erneuerbaren besser am Netzausbau auszurichten. Die Energiebranche befürchtet allerdings, die neuen Regeln könnten den Ausbau bremsen. 2025 stammte mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraftwerken. Der Entwurf enthält ein weiteres Instrument: In Gebieten mit ausgelasteten Netzen können Betreiber neuer Ökostrom-Anlagen zwar angeschlossen werden, müssen aber darauf verzichten, für eine Abregelung ihrer Anlagen wegen Netzengpässen entschädigt zu werden. Bisher war diese Entschädigung die Regel. Die Neuregelung soll die sogenannten Redispatch-Kosten senken, die über die Netzentgelte auf die Strompreise umgelegt werden. Zudem reagiert die Reform auf eine Antragsflut bei Großbatterie-Speichern. Netzbetreiber sehen sich mit Anträgen für neue Anlagen im Umfang von rund 400 Gigawatt konfrontiert, obwohl nur ein Bruchteil davon realisierbar ist. Diese Überlastung blockiert knappe Anschlusskapazitäten für umsetzbare Projekte. Künftig können Netzbetreiber Anträge nach gesetzlichen Kriterien priorisieren statt nur nach Eingangsreihenfolge zu bearbeiten. Maßgeblich sind der Beitrag zur Sicherheit des Stromsystems und die Passung zu den Ausbauzielen der Regierung. Damit sollen wichtige Vorhaben für die Energiewende Vorrang vor spekulativen Anfragen erhalten. Das Wirtschaftsministerium bestätigt, dass man an Maßnahmen für eine bessere Synchronisierung des Ausbaus von Erneuerbaren und Netzen arbeite und diese zu gegebener Zeit öffentlich konsultieren werde. (DEKOM, 09.02.2026)

 

Regierungspläne wecken Hoffnungen auf mehr Investitionen

Die Investitionen der deutschen Wirtschaft sind seit 2019 um fast ein Viertel eingebrochen. Die Bundesregierung hat darauf mit Ankündigungen zu Bürokratieabbau, niedrigeren Energiekosten und Steuersenkungen reagiert. Unternehmen bewerten diese Pläne in Umfragen positiv, doch viele Maßnahmen existieren bislang nur auf dem Papier. Für Kommunen verschärft sich damit ein Problem, das Gewerbesteuereinnahmen und lokale Arbeitsplätze unmittelbar bedroht. Von 2019 bis Herbst 2025 sind die privatwirtschaftlichen Bruttoanlageinvestitionen in Deutschland real um 23 Prozent gesunken, wie das Institut der deutschen Wirtschaft ermittelt hat. Im internationalen Standortvergleich ist Deutschland vom dritten auf den zwölften Platz abgerutscht. Die Gründe sind bekannt: gestiegene Energie- und Materialkosten, neue Handelshürden und verschlechterte Standortbedingungen im Vergleich zu Wettbewerbsländern. Die Folgen treffen auch die Kommunen, die auf Investitionen der ansässigen Betriebe angewiesen sind. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat im Herbst 2025 Unternehmen befragt, wie sich angekündigte Regierungsvorhaben auf ihre Investitionsbereitschaft auswirken. Neun von zehn Firmen erwarten positive Effekte durch Bürokratieabbau, 84 Prozent durch niedrigere Energiekosten. Allerdings beruhen diese Hoffnungen weitgehend auf Ankündigungen. Das im November 2025 beschlossene Bürokratiepaket enthält lediglich kleinteilige Sofortmaßnahmen wie den Wegfall einiger Berichtspflichten. Die von der Wirtschaft geforderte umfassende Entlastung steht noch aus. Bei den Energiekosten hat die Regierung zwar die Stromsteuer gesenkt und die Gasspeicherumlage abgeschafft, eine überzeugende Strategie für energieintensive Branchen fehlt jedoch. Für Kommunen verschärft sich die Lage durch die Untätigkeit der Bundesregierung bei den Sozialversicherungen. Mehr als sechs von zehn befragten Unternehmen nennen die fehlenden Reformen als Investitionsbremse. Sie rechnen mit steigenden Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen und damit höheren Lohnnebenkosten. Das betrifft auch die Kommunen als Arbeitgeber. Die angekündigte schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent ab 2028 steht zudem unter Vorbehalt, da die nächste Bundestagswahl 2029 stattfindet und eine neue Regierung die Pläne revidieren könnte. Kommunen können die Rahmenbedingungen für lokale Investitionen durch eigene Maßnahmen nur begrenzt verbessern. Beschleunigte Genehmigungsverfahren, verlässliche Planungssicherheit und der Abbau überflüssiger Dokumentationspflichten in der Verwaltung können allerdings Signale setzen. Entscheidend bleibt jedoch, ob die Bundesregierung ihre Ankündigungen tatsächlich umsetzt. Bis dahin dürfte die Investitionszurückhaltung der Wirtschaft anhalten – mit direkten Folgen für kommunale Haushalte und Arbeitsplatzsicherheit vor Ort. (DEKOM/IWD 05.02.2026) Ganzer Artikel hier…

 

Staatsmodernisierung: Bildungstransformation gegen den Wissensverlust

Die ambitionierten Ziele der föderalen Modernisierungsagenda stehen 2026 vor ihrer größten Belastungsprobe. Während Bund und Länder den rechtlichen Rahmen für beschleunigte Verfahren und digitale Prozesse geschaffen haben, gefährdet der personelle Umbruch in den Rathäusern die Umsetzung. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer verliert die Verwaltung in den nächsten Jahren unzählige langgediente Mitarbeiter und mit ihnen einen riesigen Erfahrungs- und Wissensschatz, der über Jahrzehnte die Stabilität der Verwaltung garantiert hat. Bis 2030 muss jeder dritte Schreibtisch neu besetzt werden. Dieser Verlust trifft auf eine Reformgeschwindigkeit, die die verbleibenden Belegschaften zunehmend fordert. Für Bürgermeister und Verwaltungsleiter stellt sich die existenzielle Frage, wie sie den Laden künftig noch am Laufen halten: Es geht nicht mehr nur darum, welche Software lizenziert wird, sondern wer sie morgen noch rechtssicher und effizient bedienen kann. Die herkömmliche Fortbildung stößt bei dieser Dynamik an ihre Grenzen. In vielen Verwaltungen klafft eine methodische Lücke zwischen dem hohen technischen Anspruch der Staatsmodernisierung und der praktischen Anwendung im Amt. Wenn komplexe Software-Rollouts oder neue gesetzliche Anforderungen lediglich durch isolierte Einzelschulungen begleitet werden, findet der notwendige Transfer in den Dienstalltag oft nur unzureichend statt. Das Risiko sind Fehleranfälligkeit und Frustration in den Ämtern. Eine Verwaltung im permanenten Wandel benötigt daher eine strategische Bildungs-Orchestrierung, die den Erfolg von Modernisierungsprojekten operativ absichert. An dieser Schnittstelle agiert die ML Gruppe. Das Unternehmen hat sich über Jahrzehnte darauf spezialisiert, die Qualifizierung in hochkomplexen Großorganisationen zu steuern. Als langjähriger Partner der Bundeswehr beherrscht die ML Gruppe die Transformation von theoretischen Vorgaben in tatsächliches Handeln. Der methodische Kern ist die Kompetenzorientierte Ausbildung (KOA). Dieser Ansatz verschiebt den Fokus konsequent vom bloßen Auswendiglernen hin zum echten Können. Für die kommunale Ebene bedeutet dies eine messbare Steigerung der Entscheidungssicherheit in einem zunehmend digitalisierten und rechtlich anspruchsvollen Umfeld. Ein kritisches Nadelöhr bei großflächigen Qualifizierungen ist die logistische Umsetzbarkeit. Kommunale Ressourcen an Räumen und Ausbildern sind knapp, während die Arbeit weitergehen muss. Die ML Gruppe löst diesen Engpass durch mobile Lernarchitekturen. Mit dem Konzept „Classroom in a Box“ werden ad hoc moderne Schulungsumgebungen direkt vor Ort in der Verwaltung geschaffen. Dies ermöglicht es, ganze Fachbereiche zeitgleich und dezentral auf neue Anforderungen vorzubereiten, ohne dass Arbeitszeit durch Dienstreisen verloren geht. Ob Kommunen handlungsfähig bleiben, entscheidet sich an der Frage, wie effektiv der Wissenstransfer zwischen den Generationen gelingt. Ein Partner, der methodische Präzision mit einer leistungsstarken Logistik verbindet, schafft die notwendige Sicherheit für den Generationswechsel. Die Investition in eine professionelle Bildungstransformation ist somit die wichtigste Versicherung für eine funktionierende Verwaltung im dauerhaften Wandel. (DEKOM, 09.02.2026) Ganzer Artikel hier…

 

Sicherer Datenaustausch als Schlüssel für effiziente Verwaltungsprozesse

Anhaltender Personalmangel zwingt immer mehr Rathäuser und Kommunen zum Umdenken. Wo offene Stellen nicht nachbesetzt werden können, suchen Verwaltungsleitungen zunehmend nach Wegen, die bestehende Belegschaft von administrativen Routineaufgaben zu entlasten.  Mit dem sicheren digitalen Datenaustausch – vom digitalen Posteingang, über die automatisierte Verarbeitung von Formulardaten bis hin zum automatischen Bescheidversand – rückt dabei ein Bereich in den Fokus, der bislang oft als rein technisches Detail behandelt wurde. Die Art und Weise, wie Daten die Behörde erreichen und diese wieder verlassen, entscheidet maßgeblich darüber, ob nachgelagerte Prozesse effizient laufen oder ins Stocken geraten. Die Ausgangslage in vielen Kommunen ist von einer Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit geprägt. Während Bürger und lokale Unternehmen digitale Kommunikationswege erwarten, fehlt es häufig an einer durchgängigen Infrastruktur für den sicheren Austausch sensibler Daten. Aus der Not heraus entstehen oft improvisierte Lösungen. Vertrauliche Unterlagen landen unverschlüsselt in E-Mail-Postfächern, große Planungsdateien werden über private Cloud-Dienste ausgetauscht oder physisch auf Datenträgern eingereicht. Dies führt in der Praxis zu einem kaum steuerbaren Wildwuchs, der nicht nur datenschutzrechtliche Risiken birgt, sondern vor allem massive manuelle Aufwände verursacht. Die Folgen dieses Zustands belasten die Sachbearbeitung direkt. Solange digitale Eingänge händisch gesichtet, auf Viren geprüft, entschlüsselt und manuell den Fachverfahren zugeordnet werden müssen, bindet dies wertvolle Arbeitszeit. Der eigentliche Vorteil der Digitalisierung verpufft durch diese Medienbrüche bereits an der Pforte. Anstatt sich auf die fachliche Prüfung konzentrieren zu können, fungieren qualifizierte Mitarbeiter als Datenverwalter, die Informationen mühsam von einem System ins nächste übertragen. Der Lösungsansatz des deutschen Software-Spezialisten FTAPI setzt genau an dieser Schnittstelle an. Ziel ist es, die vielfältigen und oft unsicheren Kanäle durch eine zentrale Plattform abzulösen, die den gesamten Datenaustausch bündelt. Technisch fungiert das System als gesicherte Schleuse, die Informationen jeglicher Art und Größe verschlüsselt entgegennimmt, in Kernsysteme wie dem Dokumentenmanagement oder Fachverfahren ablegt und direkt aus diesen Systemen heraus auch wieder – nach extern freigeben und sicher verschlüsselt – versenden kann. Damit wird das diffuse Chaos der Datenströme durch einen strukturierten, DSGVO-konformen Prozess ersetzt, der der Verwaltung die Kontrolle über ihre Daten zurückgibt. Der entscheidende Hebel für die Effizienz liegt jedoch in der tiefen Integration in die bestehende IT-Landschaft. Die FTAPI-Plattform leitet validierte Daten direkt an die führenden Systeme wie das Dokumentenmanagementsystem oder spezifische Fachanwendungen weiter. Dieser Automatisierungsgrad eliminiert die fehleranfälligen manuellen Zwischenschritte und ist geeignet unsichere und ineffiziente Kanäle wie das Fax zu ersetzen. Ein Antrag oder Nachweis landet geprüft und korrekt zugeordnet direkt in der digitalen Akte. Durch die technische Bereinigung der Datenflüsse gewinnt die Verwaltung jene Ressourcen zurück, die sie für die inhaltliche Arbeit an den Anliegen der Bürger dringend benötigt. (DEKOM, 09.02.2026) Mehr Infos hier…

 

NRW: Änderungen des Vergaberechts erleichtern Einführung der betrieblichen Krankenversicherung in Kommunen

Mit dem Inkrafttreten des neuen § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum 1. Januar 2026 entfällt die bisherige strikte Bindung an die Unterschwellenvergabeordnung. Dadurch genießen nordrhein-westfälische Kommunen bei der Auswahl externer Partner nun die gleiche verfahrensfreie Beinfreiheit wie privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke. Da starre Wertgrenzen aufgehoben wurden und qualitative Kriterien wie die administrative Entlastung der Verwaltung nun rechtssicher höher bewertet werden als der reine Preis, ist die Angst vor bürokratischen Ausschreibungshürden bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) faktisch Geschichte. Dieser neue rechtliche Spielraum ist für kommunale Entscheider von hoher Relevanz, da er ein sofort nutzbares Instrument zur Mitarbeiterbindung eröffnet. Während der Paragraph 18a TVöD/VKA bereits die finanzielle Basis über das Leistungsentgelt bietet, ermöglicht die aktuelle Reform nun die schlanke Einbindung spezialisierter Dienstleister wie dem Deutschen bKV-Service (dbkvs.de). Kommunen können gesundheitsfördernde Maßnahmen dadurch wesentlich schneller und ohne die Risiken komplexer Vergabeverfahren umsetzen. Zudem adressiert die bKV direkt die Problematik steigender Krankenstände durch einen privilegierten Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen und Facharztterminen, wobei der Gleichbehandlungsgrundsatz durch den Verzicht auf Gesundheitsprüfungen gewahrt bleibt. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg in der Praxis ist die Schonung der ohnehin knappen Personalressourcen in den Rathäusern. Um keine neuen administrativen Hürden aufzubauen, erfolgt die gesamte operative Abwicklung der Versicherungskonzepte außerhalb der Verwaltung. Eine bKV darf im kommunalen Alltag nicht zu Mehrarbeit führen. Unser Ziel ist es, dass die Verwaltung lediglich den Rahmen vorgibt, während wir die gesamte gesundheitliche Betreuung und administrative Abwicklung geräuschlos im Hintergrund übernehmen“, erklärt Tassilo Pollmeier, Geschäftsführer des Deutschen bKV-Service. Die Einreichung von Belegen und die Klärung medizinischer Fragen erfolgen unmittelbar zwischen den Beschäftigten und dem Dienstleister. Diese strikte Trennung stellt sicher, dass sensible Gesundheitsdaten nicht in die Personalakten gelangen und die Personalabteilungen von jedem administrativen Einzelfall befreit bleiben. Im Februar 2026 bietet sich Kommunen somit eine seltene Konstellation: Die Kombination aus vorhandenen Mitteln im Tarifsystem und der neuen Freiheit im Vergaberecht schafft die Voraussetzung, um ohne zusätzliche Haushaltsbelastung ein klares Signal der Wertschätzung an die Belegschaft zu senden und die eigene Position im Wettbewerb um Fachkräfte nachhaltig zu stärken. (DEKOM, 09.02.2026) Mehr Infos zum Deutschen bKV-Service hier…

 

Platzsparende E-Mobilität: Rheinmetall-Ladebordsteine bestehen Praxistest in Düsseldorf

In der Debatte um den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur rücken platzsparende Lösungen zunehmend in den Fokus kommunaler Entscheider. Besonders in dicht besiedelten Innenstadtquartieren, in denen herkömmliche Ladesäulen oft an räumliche Grenzen stoßen oder das Stadtbild beeinträchtigen, bieten in den Bordstein integrierte Systeme eine diskrete Alternative. Die Stadtwerke Düsseldorf ziehen nach der Installation der ersten Rheinmetall-Ladebordsteine eine positive Bilanz. Das System überzeugt im täglichen Betrieb durch Zuverlässigkeit. Nach Angaben des kommunalen Versorgers ist die Technik resistent gegenüber Umwelteinflüssen wie Kälte und Feuchtigkeit. Aktuell betreiben die Stadtwerke bereits zwölf dieser Rheinmetall-Anlagen im öffentlichen Raum, unter anderem in den Stadtteilen Derendorf und Flingern. Ein weiterer Standort geht in diesen Tagen an der prominenten Königsallee in Betrieb. Ein wesentlicher Vorteil für die Kommunalverwaltung liegt in der Flächeneffizienz und der Akzeptanz im öffentlichen Raum. Da die Technik nahezu bündig im Boden versenkt ist, bleibt der Gehweg für Passanten, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen uneingeschränkt nutzbar. Die Bedienung erfolgt barrierefrei: Die Abdeckplatte des Ladepunkts öffnet sich durch den Druck des Ladesteckers. Im Vergleich zum Laden an Straßenlaternen ermöglichen die Bordstein-Systeme bis zu 22 kW Wechselstrom. Besonders deutlich heben die Verantwortlichen der Stadtwerke Düsseldorf Wirtschaftlichkeitsaspekte hervor und betonen vor allem die enormen Kostenvorteile im laufenden Betrieb: Zwar liegen die initialen Investitionskosten für die Ladebordsteine leicht über denen einer Standard-Normalladesäule, doch amortisiert sich dieser Aufwand schnell durch die hohe Qualität der Komponenten. Da die Systeme wesentlich weniger störanfällig sind als herkömmliche Säulen, sinken die Aufwendungen für Wartung und Instandsetzung drastisch. Nicht zuletzt aufgrund dieser zählbaren Effekte planen die Stadtwerke für das Jahr 2026 den Roll-out von weiteren 50 bis 100 Einheiten. Interessierte können sich das System vom 10. bis 12. Februar 2026 auf der Fachmesse E-world energy & water in Essen ansehen. Dort zeigt der renommierte Infrastrukturhändler EBERO FAB, der den Rheinmetall-Ladebordstein bundesweit vertreibt, praxisnahe Einblicke. Das Unternehmen nutzt für Demonstrationszwecke einen VW ID Buzz, an dem die Funktionsweise und die Integration in das städtische Umfeld anschaulich erläutert werden. Das Fahrzeug steht mitsamt dem innovativen System als Anschauungsobjekt in der Galleria der Messe Essen bereit und lädt zum fachlichen Austausch über die Zukunft der urbanen Ladeinfrastruktur ein. (DEKOM, 09.02.2026) Mehr Infos hier…

 

Krisenverluste summieren sich auf 940 Milliarden Euro – Folgen für Haushalte und Arbeitsmarkt

Die deutsche Wirtschaft hat seit 2020 durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und amerikanische Handelspolitik einen Wertschöpfungsverlust von rund 940 Milliarden Euro erlitten. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die tatsächliche Entwicklung mit Vorkrisenprognosen und dem langfristigen Wachstumstrend verglichen. Pro Erwerbstätigem entspricht der Ausfall über 20.000 Euro, etwa einem Fünftel der durchschnittlichen jährlichen Wirtschaftsleistung. Allein ein Viertel des Gesamtverlustes entfällt auf das Jahr 2025. Geringere Unternehmensgewinne schlagen sich unmittelbar in niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen nieder. Die Verluste verteilen sich auf drei Krisenphasen. Im ersten Jahr der Corona-Pandemie 2020 belief sich der Wertschöpfungsverlust auf rund 185 Milliarden Euro. Bis zum russischen Angriff auf die Ukraine summierten sich die größtenteils pandemiebedingten Einbußen auf fast 300 Milliarden Euro. Ab 2022 überlagerten die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges die Nachwirkungen der Pandemie. Der Energiepreisschock und anhaltend hohe geopolitische Unsicherheit bremsten die Konjunktur spürbar. Die Verluste beliefen sich 2022 auf rund 85 Milliarden Euro, in den beiden Folgejahren auf circa 140 beziehungsweise 200 Milliarden Euro. Die deutsche Wirtschaft hatte sich noch nicht von den beiden ersten Krisen erholt, als Donald Trump Ende 2024 zum US-Präsidenten gewählt wurde. Nach seinem Amtsantritt setzte er rasch Zölle in Kraft und machte handelspolitische Drohungen wahr. Im Jahr 2025 belief sich der Wertschöpfungsverlust deshalb auf weitere 235 Milliarden Euro, der höchste Wert im gesamten Krisenzeitraum. Die Wirtschaftsleistung liegt damit bis heute in etwa auf dem Niveau von 2019. Die wirtschaftliche Stagnation verschärft bestehende Haushaltsprobleme in den Kommunen. Geringere Unternehmensgewinne führen zu niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen, während gleichzeitig die Ausgaben für Sozialleistungen steigen. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit belasten die Budgets zusätzlich. Die Investitionsfähigkeit sinkt, obwohl gerade jetzt Ausgaben für Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz nötig wären. Die strukturellen Defizite, die IW-Experte Michael Grömling benennt, wirken sich direkt aus: Hohe Energiepreise verteuern kommunale Einrichtungen, steigende Sozialabgaben belasten als Arbeitgeber, wachsende Bürokratie bindet Verwaltungsressourcen. Zugleich ergeben sich aus der handelspolitischen Neuordnung Chancen. Mit funktionierendem Rechtsstaat, stabilen Institutionen und gut ausgebildeter Bevölkerung bleibt Deutschland im ökonomischen Wettbewerb attraktiv. Standorte können ihre Vorteile gezielt herausstellen, wenn Unternehmen ihre Lieferketten diversifizieren und Produktionsstandorte verlagern. Schnelle Genehmigungsverfahren, verlässliche Planungssicherheit und pragmatische Verwaltungsabläufe setzen Signale. Entscheidend bleibt jedoch, ob Bund und Länder die strukturellen Defizite beheben, die Deutschland im internationalen Vergleich behindern. Die Berechnungen des IW basieren auf preis- und saisonbereinigten Daten zum realen Bruttoinlandsprodukt und sind als gerundete Orientierungsrechnung zu verstehen. (DEKOM/IW Köln, 09.02./07.02.2026) IW Meldung hier…

 

Struktur der Jobcenter entscheidet über Integrationserfolge

Die Wirksamkeit der Arbeitsmarktintegration in Deutschland hängt maßgeblich von der Organisationsstruktur der Jobcenter ab. Eine aktuelle Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft verdeutlicht, dass die Form der Trägerschaft – ob in kommunaler Eigenregie oder als Kooperation zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen – messbare Unterschiede bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt aufweist. Seit der Reform der Arbeitsmarktverwaltung im Jahr 2005 ist die Trägerschaft der bundesweit 404 Jobcenter gespalten. Während der Großteil als gemeinsame Einrichtungen von der Bundesagentur für Arbeit und den jeweiligen Kommunen geführt wird, verantworten rund 25 Prozent der Standorte als zugelassene kommunale Träger die Aufgaben in alleiniger Regie. Diese Struktur sollte ursprünglich Wettbewerb und regionale Flexibilität fördern, führt jedoch zu variierenden Erfolgsaussichten bei der Integration von Leistungsbeziehern. Die Analyse der Jahre 2020 bis 2024 belegt einen statistischen Vorsprung der gemeinsamen Einrichtungen. Im Bundesdurchschnitt erreichten diese eine Integrationsquote von gut 24 Prozent. Damit lag die Erfolgsrate bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung rund vier Prozentpunkte über der Quote der rein kommunal getragenen Jobcenter. Spitzenwerte erzielten dabei bayerische Standorte wie Ansbach und Memmingen mit Quoten von etwa 39 Prozent, während Kommunen wie Oberhausen oder Pforzheim mit lediglich 15 Prozent das Ende des Rankings bilden. Für kommunale Entscheider ist bei der Bewertung dieser Zahlen jedoch entscheidend, dass die reine Quote massiv durch regionale Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Werden Faktoren wie die lokale Arbeitslosenquote oder das spezifische Stellenangebot herausgerechnet, halbiert sich der Vorsprung der gemeinsamen Einrichtungen auf zwei Prozentpunkte. Dennoch bleibt ein struktureller Vorteil bestehen, der darauf hindeutet, dass die Verzahnung von lokaler Sozialkompetenz und der überregionalen Vermittlungsexpertise der Arbeitsagenturen Synergien freisetzt. Um die Effizienz der Arbeitsmarktintegration flächendeckend zu steigern, rücken nun verstärkt Forderungen nach einem systematischen Leistungsvergleich in den Fokus. Erfolgreiche Vermittlungsstrategien aus hocheffektiven Standorten müssten demnach konsequenter auf schwächere Regionen übertragen werden, unabhängig vom gewählten Trägermodell. Die Politik ist gefordert, auch die rein kommunalen Träger enger in bundesweite Optimierungsprozesse einzubinden, statt den Fokus primär auf die gemeinsamen Einrichtungen zu verengen. Ein detailliertes Benchmarking der organisatorischen Abläufe könnte offenlegen, welche Beratungsansätze die nachhaltigste Wirkung entfalten und wie die Verwaltung vor Ort auf die spezifischen Herausforderungen des regionalen Arbeitsmarktes reagieren kann. Angesichts des Fachkräftemangels und der Belastung öffentlicher Haushalte bleibt die Optimierung dieser Strukturen eine zentrale Aufgabe für die kommunale Praxis. (DEKOM, 09.02.2026) Ganzer Artikel hier…

 

 

16,1 % der Bevölkerung in Deutschland sind armutsgefährdet

Die soziale Schieflage in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr weiter verschärft, wobei die Zahl der armutsgefährdeten Personen auf rund 13,3 Millionen Menschen angestiegen ist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden auf Basis aktueller Erstergebnissen der Mikrozensus-Unterstichprobe mitteilt, lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2025 bei 16,1 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch 15,5 Prozent betragen hatte. Diese Entwicklung stellt die kommunale Sozialplanung vor erhebliche Herausforderungen, da die Gefährdungsmuster eine deutliche Konzentration auf spezifische Lebenslagen und Haushaltstypen zeigen. Nach den Kriterien der Europäischen Union gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung beträgt. Konkret bedeutet dies für eine alleinlebende Person eine Schwelle von monatlich 1.446 Euro netto; für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt dieser Wert bei 3.036 Euro. Da die Erhebung EU-SILC 2025 das Vorjahreseinkommen abfragt, spiegeln diese Daten die wirtschaftliche Situation des Jahres 2024 wider. Besonders alarmierend für die Verwaltung vor Ort ist die überdurchschnittliche Betroffenheit von Alleinlebenden und Alleinerziehenden. Mit Quoten von 30,9 Prozent bei den Einpersonenhaushalten und 28,7 Prozent bei Einelternfamilien zeigt sich eine strukturelle Benachteiligung, die unmittelbare Auswirkungen auf den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und kommunalen Unterstützungsleistungen hat. Noch deutlicher tritt das Armutsrisiko im Kontext der Erwerbsbeteiligung hervor: Arbeitslose sind mit 64,9 Prozent am stärksten gefährdet, doch auch Nichterwerbstätige außerhalb der Arbeitslosigkeit sowie Rentner liegen mit 33,8 beziehungsweise 19,1 Prozent über dem Gesamtdurchschnitt. Dies verdeutlicht, dass die Absicherung im Alter und in Übergangsphasen der Erwerbsbiografie zunehmend instabil wird. Ein noch umfassenderes Bild der sozialen Lage liefert die Quote derer, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Hierunter fallen 17,6 Millionen Menschen, was 21,2 Prozent der Bevölkerung entspricht. Diese Definition greift weiter als die reine Einkommensbetrachtung und schließt materielle Entbehrung sowie eine sehr geringer Erwerbsbeteiligung des Haushalts ein. Für Kommunen bedeutet dies, dass die Aufgaben über die reine Existenzsicherung hinausgehen. Es rücken Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und der präventiven Infrastruktur in den Fokus. Die Stabilisierung dieser Quote auf hohem Niveau signalisiert, dass kommunale Handlungsspielräume – etwa durch die gezielte Förderung der Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden oder den Ausbau niedrigschwelliger Beratungs- und Begegnungsangebote – konsequent genutzt werden müssen, um eine weitere Verfestigung prekärer Lebensverhältnisse in den Quartieren zu verhindern. (DEKOM, 09.02.2026) Ganzer Artikel hier…