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270 Gigawatt Anschlussanträge im Stau — Verteilnetzbetreiber suchen Auswege

Rund 270 Gigawatt an Netzanschlussanträgen stauen sich derzeit bei den deutschen Übertragungsnetzbetreibern. Batteriespeicher, Solarparks und Ladeinfrastruktur brauchen einen Anschluss ans Stromnetz, den viele Netzbetreiber mit den vorhandenen Kapazitäten nicht mehr zeitnah bereitstellen können. Der Engpass trifft inzwischen auch die Verteilnetzebene, wo kommunale Stadtwerke die Last tragen.

Die Bundesregierung hat im Juli 2026 mit dem Netzpaket reagiert. Die neuen Paragrafen 17a bis 17f EnWG sollen das Anschlussverfahren standardisieren und das bisherige Windhundprinzip durch ein Priorisierungsverfahren nach Reifegrad ersetzen. Seit April 2026 setzen die vier Übertragungsnetzbetreiber das Reifegradverfahren bereits um. Die Bundesnetzagentur hatte zudem im März 2026 in einem Missbrauchsverfahren erstmals festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Netzbetreiber den Anschluss von Großbatteriespeichern verweigern darf. Für kommunale Verteilnetzbetreiber bleibt das Kernproblem allerdings bestehen. Die Anschlussbegehren wachsen, der physische Netzausbau kommt nicht hinterher, und über die tatsächliche Auslastung gerade in der Mittel- und Niederspannung fehlt vielfach die Transparenz. Hinzu kommt, dass die Finanzierung größerer Infrastrukturmaßnahmen über Banken für Stadtwerke zunehmend schwieriger wird. Netzausbau ist damit nicht nur langsam, er ist auch als alleinige Strategie keine Selbstverständlichkeit mehr.

Das Frankfurter Software-Unternehmen VENIOS setzt hier an. Die Firma erstellt mit ihrer Plattform Venios.NET einen digitalen Zwilling des physikalischen Netzes und macht die Auslastung in Echtzeit sichtbar. Dr. Jonas Danzeisen, Geschäftsführer von VENIOS, arbeitet aktuell gemeinsam mit kommunalen Netzbetreibern aus dem eigenen Anwenderkreis an einem Verfahren auf Basis dynamischer Kapazitätskorridore — in der Branche spricht man zunehmend vom Flexiblen Netzanschlussvertrag (Flexible Connection Agreement, FCA). Die Netzkapazität sei begrenzt, das sei Fakt, sagt Danzeisen. Entscheidend sei aber, dass die Begrenzung dynamisch verlaufe. VENIOS wolle den Netzanschluss eines Speichers deshalb über die aktuelle Netzauslastung flexibel steuern. Der Speicherbetreiber erhalte einen Korridor, innerhalb dessen er vermarkten könne, während der Netzbetreiber die Betriebssicherheit behalte.

Technisch sei das anspruchsvoll, räumt Danzeisen ein. Das Ergebnis bringe aber beiden Seiten einen Vorteil. Offen sei derzeit die Finanzierung — wer die Kosten für das dynamische Kapazitätsmanagement trage, müsse sich noch klären. Wenn der Druck auf Netzanschlüsse weiter steige, werde sich auch das auflösen, so Danzeisen.

Für Stadtwerke, die als Verteilnetzbetreiber zwischen wachsenden Anschlussbegehren und begrenzten Netzkapazitäten stehen, ist der Ansatz eine Handlungsoption, die den physischen Netzausbau ergänzt oder dort ersetzt, wo dessen Finanzierung an Grenzen stößt. Die vorhandene Infrastruktur ließe sich über eine dynamische Auslastungssteuerung besser nutzen. VENIOS sendet die Steuerbefehle dabei über alle etablierten Netzleitsysteme auf Basis vorhandener Fernwirkeinrichtungen an die Anlagen — eine Festlegung auf einen einzelnen Leitsystemhersteller ist nicht erforderlich. (DEKOM, 28.09.2026) Mehr Infos hier…

Netzdienliche Steuerung von Wärmepumpen: „Steuern dürfen heißt noch nicht steuern können“

Mit jeder neuen Wärmepumpe wächst die Zahl steuerbarer Verbraucher, die ein Verteilnetzbetreiber im Ernstfall in Echtzeit erreichen muss. Das Recht dazu liefert der §14a EnWG längst — die Fähigkeit dazu fehlt vielerorts noch. Woran das liegt und was Stadtwerke vorher entscheiden müssen, erläutert Jan Lehmann, Vice President Strategy beim Dresdner Energie-Ion-Unternehmen Kiwigrid, das seit über einem Jahrzehnt an der Schnittstelle zwischen Endkundenanlage, Vertrieb und Netz arbeitet.

DEKOM: Viele Stadtwerke stehen vor der Aufgabe, Wärmepumpen künftig netzdienlich zu steuern. Welche Hausaufgaben müssen Netz- und Messstellenbetreiber erledigen, damit die §14a-Steuersignale überhaupt sicher bei den Anlagen ankommen?

Lehmann: Das Thema hat drei Seiten — den Netzbetreiber, den Messstellenbetreiber und den Vertrieb. Durch das Unbundling sind diese Parteien getrennt und, bis auf den Netzbetreiber, grundsätzlich austauschbar. Der Engpass sitzt heute klar bei Netz- und Messstellenbetreibern. Sie müssen die IT-Systeme aufbauen, die Smart-Meter-Gateways beschaffen und beim Endkunden verbauen — und vor allem wissen, wann sie wo was verbauen müssen. Nur so wird der Netzbetreiber überhaupt steuerungsfähig. Der §14a verlangt ja eine engpassgetriebene Steuerung. Nur haben die meisten Netzbetreiber über ihre Engpässe gar keine Kenntnis. Sie dürfen künftig steuern, aber de facto wissen viele noch nicht, wann sie steuern müssen. Beim Endkunden kommt hinzu, dass die Anlagen die unterschiedlichsten Schnittstellen mitbringen. Deshalb muss an standardisierten Schnittstellen übergeben werden — und der Anlagenbetreiber oder Vertrieb muss sicherstellen, dass die Anlage am anderen Ende auch tatsächlich abgeregelt wird. Das ist die eigentliche Kunst.

DEKOM: Der Gesetzgeber lässt die Wahl zwischen einer einfachen Steuerbox und einem umfassenden Energiemanagementsystem. Wo liegen die entscheidenden Unterschiede — und ab wann lohnt der Mehraufwand?

Lehmann: Genau genommen ist nicht einmal eine Steuerbox vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber die Steuerung vorrichtet. Dafür kann er eine Steuerbox einsetzen, er kann aber auch ein ausgekoppeltes, Ethernet-basiertes EEBUS-Signal ausgeben. Eine Steuerbox arbeitet analog wie digital, also über Relais und teilweise über digitale Steuerung. Entscheidend ist für mich, dass es standardisierte Schnittstellen gibt — und zwar nicht nur SG Ready im Sinne einer Relais-Steuerung, wie es einige Netzbetreiber heute umsetzen, sondern wirklich zukunftsgerichtete, digitale Steuerung. Nur so lassen sich weitere Anwendungsfälle erschließen, ohne dass wir überall neue Kabel ziehen, wo es gar nicht nötig ist. Wir arbeiten selbst an einem Gerät, das beides kann und die relevanten Zertifizierungsanforderungen erfüllen soll.

DEKOM: Bevor gesteuert wird, muss ein Engpass erst einmal erkannt werden. Was sind hier die Erfolgsfaktoren?

Lehmann — Wir sitzen auf einer sehr guten Datenbasis. Über kleine Geräte beim Endkunden — auf der Hutschiene im Zählerschrank oder an der Wand — erfassen wir jede Wärmepumpe, jeden Wechselrichter, jede Wallbox. Diese Daten könnten wir anonymisiert einem Netzbetreiber zur Verfügung stellen — in der Niederspannung deutschlandweit. Praktisch ist das heute aber kein nachgefragter Anwendungsfall, weil die Regulatorik dafür fehlt und niemand geklärt hat, wer es bezahlt und wie es sich in die Netzentgelte einpreisen lässt. Und der Netzbetreiber muss überhaupt erst in der Lage sein, solche Daten zu verarbeiten und ein aktuelles Bild seines Netzes zu haben. Bis dahin ist es aus meiner Sicht noch ein weiter Weg.

DEKOM: Mit Matua entwickeln Sie eine KI-Komponente für Prognose und Optimierung. Welche Rolle kann sie für die Versorgungssicherheit spielen — und wo ziehen Sie bewusst Grenzen?

Lehmann: Aus meiner Sicht ist die Perspektive umgekehrt richtig. Wir kommen von der Seite des Endkunden. Wir wollen dessen Energieflüsse optimieren — nach Eigenverbrauch, nach Markt und nach Netz. Wann läuft welcher Verbraucher, wann lade oder entlade ich den Speicher, das ist hochkomplex. Dafür haben wir Matua aufgebaut. Der entscheidende Punkt ist aber die Grenze. Bei netzkritischen Vorgaben wie §14a oder §9 EEG machen wir keine Kompromisse. Da rechnet Matua nicht irgendeinen abweichenden Wert, sondern wir geben die Anforderung als feste, verbindliche Größe durch. Über der gesamten Optimierung steht immer die Netzsteuerung, die im Zweifel sicherstellt, dass ausgeführt wird, was der Netzbetreiber anfordert.

DEKOM: Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten soll mehr Flexibilität bringen. Reicht der aktuelle Rahmen aus Ihrer Sicht?

Lehmann: Beim regulierten Geschäft ist mein Standpunkt klar. Mit zeitvariablen Netzentgelten lässt sich das Verhalten der Nutzer so verändern, dass weniger Netzausbau nötig wird — das entlastet die Volkswirtschaft und senkt den Investitionsbedarf vor Ort. Beim Vertrieb kommt hinzu, dass solche Produkte helfen, Kunden zu halten. Die kommunalen Vertriebe bekommen es zunehmend mit Anbietern wie 1Komma5 oder Enpal zu tun, die ihnen die guten Letztverbraucher aus der Grundversorgung ziehen. Um dagegenzuhalten, braucht ein Stadtwerke-Vertrieb ein konkurrenzfähiges System. Reicht der Rahmen? Ich glaube nicht. Die Bundesnetzagentur ist bei den Anforderungen an die Netzbetreiber noch sehr zurückhaltend. Modul 3 ist ein sehr gutes Instrument, und ich bin dafür, es deutlich stärker zu nutzen.

DEKOM: Was können Sie einem kommunalen Versorger ganz konkret anbieten?

Lehmann: Wir stellen unser Energiemanagementsystem bereit, das die Vertriebe an ihre Kunden weiterreichen können. Interessant ist die Kombination in einem Gerät, das Netz und Vertrieb direkt verbindet. Wir können aber auch schlank auf Vertriebsebene ein Produkt liefern, mit dem ein Stadtwerk seinen Kunden eine echte Alternative zu 1Komma5 oder Enpal bietet — inklusive dynamischer Stromtarife, zeitvariabler Netzentgelte und der Anbindung der unterschiedlichsten Anlagen beim Endkunden. Darüber hinaus eröffnen wir dem Stadtwerk mit Direkt- und Flexibilitätsvermarktung eine weitere Erlösoption.

Vielen Dank! (DEKOM, 28.09.2026) Mehr Infos zu Kiwigrid hier…

Lokaler Handel: Stadt-Apps stärken Innenstädte

Deutschlands Innenstädte ziehen wieder mehr Menschen an. Die aktuelle CIMA-Citystudie 2026/27 sieht nach Jahren rückläufiger Besucherzahlen und wachsender Leerstände erstmals wieder eine spürbare Trendwende. Mehr als 5.000 Bundesbürger wurden im Mai und Juni 2026 repräsentativ befragt. Knapp zwei Drittel von ihnen nannten den Einkauf als wichtigsten Besuchsgrund, gefolgt von Bummeln und Gastronomie. Die Studie entstand in Kooperation mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd).

HDE-Präsident Alexander von Preen warnte trotz der positiven Zahlen davor, die Hände in den Schoß zu legen. Der Einzelhandel brauche Verbündete vor Ort, Leerstände seien konsequent zu bekämpfen. Die bcsd-Bundesvorsitzende Karmen Strahonja verwies auf das Potenzial koordinierter Kooperation zwischen Handel, Gastronomie und Erlebnisangeboten, verbunden mit einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

An dieser Schnittstelle setzen kommunale Stadt-Apps an. Sie können lokale Einzelhändler und Gastronomen für Bürgerinnen und Bürger sichtbar machen, Aktionen und Coupon-Mechaniken abbilden und zugleich als Informationskanal der Verwaltung dienen — ohne dass die Kommune eigene IT-Kapazitäten aufbauen muss. Die Funktion geht über klassische Stadtmarketing-Websites hinaus, weil eine App auf dem Smartphone der Nutzer dauerhaft präsent bleibt und einen niedrigschwelligen Zugang zu Angeboten vor Ort schafft. Das kann die Identifikation mit dem Stadtzentrum stärken und Kaufkraft binden, die sonst in den Onlinehandel abfließt.

Ein konkretes Beispiel liefert die Stadt St. Ingbert im Saarland. Die Mittelstadt mit rund 35.000 Einwohnern setzt seit einigen Jahren die INGO Stadt-App ein, entwickelt von der Saarbrücker fortiter GmbH. Die App läuft auf einer DSGVO-konformen Plattform, erfordert keine Registrierung und kann anonym genutzt werden. Der lokale Einzelhandel und die Gastronomie sind eingebunden. Rund 9.000 Nutzer verzeichnet die Anwendung laut Angaben des Betreibers — das entspricht einer Durchdringung von etwa 26 Prozent der Einwohnerschaft. Für eine kommunale App ist das ein beachtlicher Wert.

Die Anwendung wurde beim Bundeswettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“ in der Kategorie „Beispiele guter Praxis“ ausgezeichnet und erhielt 2025 den Sonderpreis „Innovatives Stadtmarketing“ bei den Marketing Awards Saar. St. Ingberts Verwaltung setzt auf einen breit angelegten digitalen Kontakt zur Stadtgesellschaft — neben der App auch über einen KI-gestützten Chatbot auf der Website und einen WhatsApp-Kanal.

Die Studienergebnisse der CIMA zeigen, dass die Attraktivierung von Innenstädten ein breites Maßnahmenbündel erfordert, in dem bauliche Aufwertung, Leerstandsbekämpfung, Einzelhandelsförderung und digitale Kommunikation ineinandergreifen. Die bcsd spricht von einem strategischen Gesamtkonzept, das alle Akteure vor Ort einbinden muss — und genau hier etablieren sich Stadt-Apps als verbindendes Element zwischen Verwaltung, Handel und Bürgerschaft.

Die Erfahrungen aus St. Ingbert zeigen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung hoch ist, wenn die technische Hürde niedrig bleibt und der praktische Nutzen im Alltag spürbar ist. (DEKOM, 28.09.2026) PM HDE hier…

Glasfaserausbau im Burgenland: Bankettfräsverfahren nach DIN 18220 im Regelbetrieb

Die Tiefbaukosten sind zum zentralen Kostentreiber im Glasfaserausbau geworden. Laut der aktuellen BREKO-Marktanalyse 2026, erstmals erstellt von IW Consult, berichten drei von vier Netzbetreibern von steigenden Tiefbaukosten. Erstmals seit zehn Jahren führte der Kostenanstieg bei den Telekom-Wettbewerbern zu leicht rückläufigen Investitionszahlen. Der Tiefbau macht nach Branchendaten rund 75 Prozent der Gesamtkosten eines FTTH-Anschlusses aus. Bei klassischer Grabung liegen die Meterkosten zwischen 70 und 120 Euro. Bei der Verlegung nach DIN 18220 kommt auf rund 45 Euro pro Meter.

Der Gesetzgeber hat auf den Kostendruck reagiert. Das TKG erlaubt seit der Modernisierung 2021 den Einsatz alternativer Verlegeverfahren. Die DIN 18220 gilt seit Juli 2023 als anerkannte Regel der Technik und schafft damit den verbindlichen Rahmen für Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren. Das TKG-Änderungsgesetz 2026 soll Genehmigungsverfahren weiter vereinfachen und verkürzt die Zustimmungsfrist von drei auf zwei Monate. In der Praxis allerdings lehnen Straßenbauverwaltungen Verlegeverfahren nach DIN 18220 vielerorts noch ab — aus Sorge um den Substanzerhalt ihrer Straßen.

Dr.-Ing. Richard Bosl, Leiter der Bau- und Gebietsabteilung am Staatlichen Bauamt Regensburg und Mitverfasser der DIN 18220, hatte im DEKOM-Interview vom 22. September dieser Haltung widersprochen. Die Norm definiere einen technischen Standard, der eine Zustimmung ermöglichen solle. Entscheidend seien die Planungsqualität, die Wahl des geeigneten Legekorridors und der Nachweis normgerechter Verfüllbaustoffe. Im Landkreis Cham, wo ein kommunaler Eigenbetrieb seit 2019 ein Glasfasernetz baut, werde mit Zustimmung seines Bauamts gepflügt und gefräst. Anträge im Zweifel abzulehnen, so Bosl, sollte es nicht geben.

Wie normkonforme Verlegung nach DIN 18220 im laufenden Betrieb aussieht, zeigt derzeit ein Projekt im österreichischen Burgenland.

Zwischen Kobersdorf und Weppersdorf wird seit Anfang September ein rund 16 Kilometer langer Abschnitt des Landesbackbones gebaut. Auf knapp 13 Kilometern kommt dabei das LAYJET-Bankettfräsverfahren zum Einsatz — ein Verfahren, das im österreichischen Normenwerk seit 2020 und in der deutschen DIN 18220 seit 2023 verankert ist.

Laut Betreiberangaben sind mit der Frästechnik bis zu 1.500 Meter am Tag möglich. Im aktuellen Abschnitt werden durchschnittlich rund 700 Meter verlegt. Die Trasse wird während der Arbeiten per GPS vermessen und unmittelbar lagerichtig dokumentiert. Die restlichen drei Kilometer entstehen konventionell durch Grabung, Bohr- und Pflugverfahren. Das LAYJET-Verfahren wurde von Straßenbauexperten gemeinsam mit der TU Wien und der TU Graz entwickelt und von der TU München geprüft. Nach Unternehmensangaben sind in Österreich und Deutschland bereits mehrere tausend Kilometer damit verlegt worden.

Bosl hatte im Interview auf ein Kernproblem der Gewährleistung hingewiesen. Schäden nach Jahren eindeutig der Telekommunikationslinie zuzuordnen sei für den Straßenbaulastträger aufwändig, weil auch der übrige Straßenbestand häufig Mängel aufweise. Eine Bestandsdokumentation, wie sie DIN 18220 vorsehe, liege daher im Interesse aller Beteiligten. Im Burgenland gehört die GPS-Echtzeit-Dokumentation der Trasse zum Standardverfahren — ein Ansatz, der exakt der Empfehlung der Norm entspricht.

Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann unterstrich bei einem Ortstermin in Kobersdorf, der Glasfaserausbau erfordere neben Investitionen auch den Einsatz moderner Verlegetechnologien, um Beeinträchtigungen für Straßen und Verkehr gering zu halten.

Steigende Tiefbaukosten und knapper werdende Investitionsmittel machen einen effizienteren Glasfaserausbau zur wirtschaftlichen Notwendigkeit. Das Burgenland-Beispiel zeigt, was in Deutschland vielerorts noch auf Vorbehalte stößt. Normkonforme Fräsverlegung im Straßenbankett als Regelbetrieb, abgesichert durch wissenschaftliche Begleitung und laufende Dokumentation. (DEKOM, 28.09.2026) Mehr Infos zu Layjet hier…

Industriestandorte ohne Industrie — wie Kommunen mit dem Verlust großer Arbeitgeber umgehen

Quer durch Deutschland verlieren Städte und Gemeinden industrielle Kernbetriebe — durch Insolvenz, Produktionsverlagerung oder Stilllegung. Zurück bleiben ein Gewerbesteuerausfall, der die Haushaltsplanung über Jahre belastet, ein Areal mit ungeklärter Nachnutzung und eine Netzanschlusskapazität, für die kein Abnehmer mehr da ist. Das Muster wiederholt sich von der Papierindustrie in Schleswig-Holstein über die Zementproduktion in Nordrhein-Westfalen bis zur Fluorchemie am Neckar und gescheiterten Großprojekten im Saarland. Die Kommunen stehen dabei vor einem strukturellen Dilemma, denn sie tragen die wirtschaftlichen Folgen, verfügen aber in der Regel weder über die Flächen noch über die Entscheidungsgewalt über deren Nachnutzung.

Das zeigt sich in Völklingen besonders deutlich. Am Standort Fenne war mit dem „HydroHub“ ein Wasserstoff-Elektrolyseprojekt bewilligt, das im Zusammenspiel mit der Grünstahlproduktion bundesweite Strahlkraft hätte entfalten können. Es kam nicht. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien nach Angaben der Projektbeteiligten ausschlaggebend gewesen, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Die Kommune sei weder Projektträgerin gewesen noch habe sie Einfluss auf die Umsetzung gehabt. Auf die Frage, ob die vorhandene Anschlussinfrastruktur etwa für Batteriespeicher genutzt werden könnte, deren Gewerbesteuer seit 2025 zu 90 Prozent in der Standortgemeinde verbleibt, verwies die Stadt auf die Verantwortung der Eigentümer und Investoren. Grundsätzlich bleibe Fenne aufgrund seiner Infrastruktur ein attraktiver Standort.

Im baden-württembergischen Bad Wimpfen stellt Solvay bis Ende 2026 die Produktion von TFA, Fluorwasserstoff und weiteren Anorganika ein, rund 100 Arbeitsplätze fallen weg. Der Standort war der einzige Produktionsstandort für diese Stoffe in Europa. Kämmerer Alexander Kempf bestätigte auf Anfrage, dass Solvay ein wichtiger Arbeitgeber und einer der großen Gewerbesteuerzahler der Stadt sei. Das Produktionsende sei für Bad Wimpfen ein Verlust. Auf die Frage nach der Nachnutzung frei werdender Flächen für Batteriespeicher antwortete Kempf, dies sei grundsätzlich vorstellbar. Allerdings habe die Stadt keinen Zugriff auf die Flächen. Weite Teile der Produktionsanlagen seien nur stillgelegt und nicht zurückgebaut worden, größere Flächen stünden daher nicht zur Verfügung. Für die Zukunft industrieller Standorte im ländlichen Baden-Württemberg nannte Kempf bessere Straßen- und ÖPNV-Infrastruktur, geringere Energiekosten, qualifizierte Arbeitnehmer und verbindliche gesetzliche Vorgaben als entscheidende Faktoren.

In Tornesch im Kreis Pinneberg schloss die Papierfabrik Meldorf Ende 2024, 133 Arbeitsplätze fielen weg. In der Nachbarstadt Uetersen stellte die Feldmuehle ein Jahr später die Produktion ein, weitere knapp 200 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz. Auf dem 3,8 Hektar großen Tornescher Areal, das über einen Starkstromanschluss verfügt, entsteht inzwischen ein Wohnquartier mit 176 Wohnungen. Die Stadt unter Bürgermeister Christopher Radon hat damit eine Nachnutzungsentscheidung getroffen, die den industriellen Charakter des Standorts beendet.

In Paderborn hat Heidelberg Materials im März 2026 den kleinsten Drehofen im Konzern stillgelegt, 53 Beschäftigte waren betroffen. Steinbruch und Transportbetonwerk laufen am Standort weiter. Bürgermeister Michael Dreier sieht die Entscheidung weder als reinen Einzelfall noch als Vorboten einer Deindustrialisierung. Das Produkt habe keinen Absatzmarkt mehr gefunden und werde daher nicht mehr hergestellt. Das Werk habe über 100 Jahre lang das industrielle Gesicht der Stadt geprägt, dieser Verlust wiege emotional schwerer als rein statistische Zahlen. Positiv sei, dass der Konzern in Abstimmung mit dem Betriebsrat Perspektiven und Arbeitsplätze in anderen Werken wie Geseke oder Ennigerloh anbiete. Die Nachnutzung der Fläche liegt zunächst beim Eigentümer. Dreier betonte, dass Industrieflächen im Stadtgebiet rar seien und die Stadt großes Interesse habe, sie einer neuen Nutzung zuzuführen. Da das Areal bereits als Industriegebiet überplant sei, wären gewerbliche Folgenutzungen planungsrechtlich sofort zulässig. Die Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur am stillgelegten Ofen für Großbatteriespeicher nannte Dreier eine äußerst interessante und zukunftsweisende Option, die auf das kommunale Ziel der Klimaneutralität einzahle und der Standortgemeinde durch die Neuregelung nach § 29 GewStG dauerhaft erhebliche Gewerbesteuereinnahmen sichere. Zunächst müsse aber Heidelberg Materials entscheiden, wie es mit seinen Flächen umgehen wolle.

Was sich an diesen Fällen ablesen lässt, ist ein wiederkehrendes Muster kommunaler Machtlosigkeit gegenüber privatwirtschaftlichen Standortentscheidungen. In keinem der Fälle war die Stadt Eigentümerin des Areals oder Betreiberin des Betriebs. In allen Fällen verfügt der Standort über eine gewachsene Netzinfrastruktur, die mit dem Ende des Betriebs frei wird oder umgewidmet werden muss. Die Frage der Nachnutzung entscheidet sich jeweils in einem engen Zeitfenster, in dem die Kommune zwischen Planungshoheit und fehlendem Flächenzugriff abwägen muss. Wer die frei werdende Kapazität nicht aktiv bewirtschaftet, gibt sie faktisch an den Netzbetreiber zurück — und verliert damit ein Standortargument, das angesichts der bundesweiten Knappheit an Netzanschlusskapazität so wertvoll ist wie seit Jahrzehnten nicht. (DEKOM, 28.09.2026)

Selbstfahrende Shuttles im ÖPNV — wo Deutschland steht und was jetzt im Rhein-Main-Gebiet passiert

In mehreren deutschen Städten und Regionen laufen derzeit Pilotprojekte für autonome Fahrzeuge im Nahverkehr. Parallel dazu baut die Branche an gemeinsamen Standards, die den Schritt vom Testbetrieb zum Regeleinsatz ermöglichen sollen.

Der Gedanke ist nicht neu, aber er gewinnt an Tempo. In Hamburg erproben die Hamburger Hochbahn und MOIA seit diesem Jahr erstmals autonome On-Demand-Shuttles mit Fahrgästen an Bord. Im Projekt ALIKE sind bis zu 20 Fahrzeuge in einem rund 37 Quadratkilometer großen Gebiet zwischen Stadtpark und Elbe unterwegs, darunter der vollelektrische HOLON urban und der Volkswagen ID.Buzz AD. Das Bundesverkehrsministerium fördert das Vorhaben mit 26 Millionen Euro. Sicherheitspersonal fährt bei allen Fahrten mit. In Monheim am Rhein war von 2020 bis 2025 mit dem „Altstadtstromer“ ein frühes Pilotprojekt auf einer festen Linie in Betrieb, in Nürnberg fährt seit 2008 Deutschlands erste fahrerlose U-Bahn.

Das Problem ist bisher, dass die einzelnen Projekte weitgehend in geschlossenen Systemen arbeiten. Fahrzeuge, Leitstellen und Buchungssoftware verschiedener Hersteller lassen sich nicht ohne Weiteres miteinander verbinden. Den entstandenen Flickenteppich soll das Branchenprojekt MILA.mobility auflösen, das am 21. September in Berlin offiziell in die Entwicklungsphase gestartet ist. 30 Partner aus Verkehrsunternehmen, Industrie und Wissenschaft arbeiten unter Konsortialführung der Leipziger Verkehrsbetriebe an einer offenen, herstellerneutralen Plattform. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert das Vorhaben mit rund 33,8 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen von 57 Millionen Euro. In fünf Testfeldern — Leipzig, Hannover, München, Ludwigslust-Parchim und Rhein-Main — soll unter realen Bedingungen erprobt werden, ob Fahrzeuge und Betriebssysteme verschiedener Anbieter verlässlich zusammenarbeiten.

Genau in diesen Rahmen fügt sich KIRA+ ein. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), die Deutsche Bahn und der Fahrzeughersteller HOLON starten im Rhein-Main-Gebiet ein neues Projekt für autonomen On-Demand-Verkehr. Erste Fahrten zum Einlesen der Betriebsgebiete sind für 2027 in Teilen von Darmstadt und im Kreis Offenbach geplant. KIRA+ knüpft an das Vorgängerprojekt KIRA an, das bis Ende 2026 läuft. Im Mittelpunkt stehen der autonome Fahrzeugbetrieb, bedarfsgesteuerte Buchungen und die Frage, ob sich der Einsatz auf größere Gebiete ausweiten lässt. Während des Testbetriebs bleibt Sicherheitspersonal an Bord.

Eingesetzt wird der barrierefreie HOLON urban mit autonomer Fahrtechnologie von Mobileye. Das Fahrzeug bietet im Testbetrieb fünf Sitzplätze und einen Rollstuhlplatz. Fahrgäste buchen ihre Fahrt über eine App von ioki, die Anfragen koordiniert und Routen bündelt. Bereits vorhandene Leitstellen und Buchungsprozesse aus KIRA sollen weiterentwickelt werden, damit autonome Fahrzeuge sich in den laufenden Betrieb einfügen.

Als regionale Partner sind die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach und HEAG mobilo beteiligt. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt begleitet das Vorhaben wissenschaftlich, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ist als Branchenpartner eingebunden.

Zusätzlichen Rückenwind gibt ein neuer Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums. Bis zu 14 Millionen Euro stehen für den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge im ÖPNV und Güterverkehr bereit, mit Schwerpunkt auf Modellregionen. Anträge können noch bis zum 15. Oktober über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. (DEKOM/RMV, 28.08.2026) PM RMV hier…

Wohngeldstatistik 2025 — Zahl der Empfängerhaushalte steigt auf 1,3 Millionen

Die soziale Absicherung des Wohnens bleibt eine der großen Daueraufgaben der öffentlichen Hand. Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass der Bedarf weiter wächst — und sich je nach Region sehr unterschiedlich verteilt.

Rund 1,3 Millionen Haushalte in Deutschland haben Ende 2025 Wohngeld bezogen. Das geht aus der aktuellen Wohngeldstatistik hervor, die Destatis am 25. September veröffentlicht hat. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Empfängerhaushalte um 7,2 Prozent, die staatlichen Ausgaben kletterten um 6,4 Prozent auf knapp fünf Milliarden Euro. Beide Werte markieren Höchststände seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2005.

Hintergrund des Anstiegs ist die gesetzlich vorgeschriebene turnusmäßige Anpassung des Wohngeldanspruchs an die allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung. Dadurch stieg auch der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch pro Haushalt um 3,1 Prozent auf 296 Euro. 3,2 Prozent aller privaten Haushalte bezogen Ende 2025 Wohngeld, ein Jahr zuvor waren es 3,0 Prozent gewesen.

Zwei Gruppen prägen das Bild besonders. In gut der Hälfte aller Wohngeldhaushalte (682.000) waren Rentnerinnen und Rentner oder Pensionäre die Haupteinkommensperson. 85 Prozent von ihnen lebten allein. 39 Prozent der Wohngeldhaushalte (519.000) waren Familien mit Kindern unter 25 Jahren. Vier von fünf Empfängerhaushalten (82 Prozent) sind Mieterhaushalte, weitere zehn Prozent leben in Heimen, sieben Prozent in Wohneigentum mit Lastenzuschuss.

Die regionalen Unterschiede sind erheblich. In Mecklenburg-Vorpommern lag der Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Haushalten bei 5,8 Prozent — mehr als dreimal so hoch wie in Bayern mit 1,9 Prozent. Der stärkste prozentuale Anstieg gegenüber dem Vorjahr fand mit 12,9 Prozent in Schleswig-Holstein statt, der schwächste in Berlin mit 1,7 Prozent. Beim durchschnittlichen Wohngeldanspruch reicht die Spanne von 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 339 Euro in Hessen, was eng mit den örtlichen Mietniveaus zusammenhängt.

Deutliche Unterschiede zeigen sich auch zwischen Ost und West. In den ostdeutschen Bundesländern waren in 63 Prozent der Wohngeldhaushalte Ruheständler die Haupteinkommensperson, nur 27 Prozent waren Haushalte mit Kindern. Im Westen war das Verhältnis deutlich ausgeglichener — 47 Prozent Ruhestandshaushalte, 43 Prozent Haushalte mit Kindern. Der höhere Kinderanteil im Westen geht vor allem auf Familien mit zwei oder mehr Kindern zurück. Beim Lastenzuschuss für Wohneigentum liegt das Saarland mit 14 Prozent an der Spitze, während Berlin und Hamburg jeweils unter zwei Prozent bleiben.

Für die Verwaltungen vor Ort bedeutet die Entwicklung steigende Fallzahlen in den Wohngeldstellen. Da die Anpassung an die Preis- und Mietentwicklung gesetzlich verankert ist, dürfte der Trend anhalten. (DEKOM, 28.09.2026) PM DESTATIS hier…

UBA-Daten zu Rechenzentren — effizient, aber kaum ausgelastet

Rechenzentren verbrauchen in Deutschland immer mehr Strom, und wie ambitioniert die gesetzlichen Effizienzvorgaben sein dürfen, ist in der Branche umstritten. Mitte August 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Energieeffizienzregister veröffentlicht, das erstmals amtliche Daten zu Standorten zugänglich macht. Eine Auswertung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 21. September liefert jetzt ein differenziertes Bild — und widerlegt zentrale Einwände der Betreiber.

Betreiber von Rechenzentren ab einer elektrischen Anschlussleistung von 300 Kilowatt sind seit 2024 verpflichtet, Angaben unter anderem zu Energieverbrauch, Effizienz, Anteil erneuerbarer Energien und Wasserverbrauch zu melden. Allerdings sind im aktuellen Register lediglich 319 Rechenzentren mit öffentlich zugänglichen Daten verzeichnet. Das UBA geht davon aus, dass damit nur ein Bruchteil des tatsächlichen Bestands erfasst ist. Insbesondere große internationale Betreiber hätten ihre Daten nicht oder nur lückenhaft eingestellt. Eine stichprobenhafte Prüfung bei zwei Unternehmen habe ergeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auch auf den jeweiligen Unternehmenswebsites nicht in der geforderten Differenzierung vorlagen.

Trotz der schmalen Datenbasis fällt die Bewertung der tatsächlich gemeldeten Standorte überraschend positiv aus. Rund 70 Prozent der erfassten Rechenzentren erreichen dem UBA zufolge bereits einen PUE-Wert von 1,5 oder besser — eine Anforderung, die nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erst ab Juli 2027 verbindlich wird. 40 Prozent unterschreiten sogar den erst ab 2030 geltenden Zielwert von 1,3. Die in der Branche geäußerte Befürchtung, die gesetzlichen Effizienzvorgaben seien zu ehrgeizig, lasse sich anhand der Daten nicht bestätigen, so das UBA.

Auch beim Einsatz erneuerbarer Energien zeigt das Register ein weitgehend günstiges Bild. 80 Prozent der erfassten Rechenzentren deckten ihren Stromverbrauch bilanziell bereits vollständig aus erneuerbaren Quellen. Die entsprechende gesetzliche Pflicht greift erst zum 1. Januar 2027.

Weniger günstig fällt dagegen die Auslastung aus. Die im Register verzeichneten Rechenzentren nutzten im Schnitt nur rund 35 Prozent ihrer vorgesehenen Kapazität, gemessen an der elektrischen Anschlussleistung. Das UBA wirft damit die Frage auf, in welchem Verhältnis der häufig reklamierte Bedarf an neuen Rechenzentren zur bereits vorhandenen, aber ungenutzten Kapazität steht. Die niedrige Auslastung lasse sich nicht allein mit dem Vorhalten für Spitzenlast erklären.

Neben der lückenhaften Erfassung weist das UBA auch auf erhebliche Qualitätsmängel bei den gemeldeten Daten hin. Bei zwölf Prozent der Meldungen sei die angegebene IT-Anschlussleistung gleich hoch oder höher als die Gesamtanschlussleistung des Rechenzentrums, was auf fehlerhafte Berechnungen schließen lasse. In vier Prozent der Fälle übersteige die gemeldete Wärmeabgabe den gesamten Stromverbrauch — physikalisch ausgeschlossen. Zudem fehlten wesentliche Eingangsgrößen wie der Gesamtenergieverbrauch der IT oder der Gesamtwasserverbrauch, die zwar berichtspflichtig seien, aber keiner Veröffentlichungspflicht unterlägen.

Für Städte und Landkreise, die eigene Rechenzentren betreiben oder über die Ansiedlung neuer Standorte verhandeln, liefert die UBA-Auswertung eine sachliche Orientierung. Die Effizienzziele des EnEfG sind nach aktuellem Stand der Technik erreichbar, und die Behauptung, ein niedriger PUE-Wert lasse sich nur mit hohem Wasserverbrauch erreichen, wird durch die Daten widerlegt. Gleichzeitig legen die niedrigen Auslastungswerte nahe, den tatsächlichen Bedarf neuer Rechenzentrumskapazitäten kritischer zu hinterfragen, bevor kommunale Flächen und Netzanschlüsse vergeben werden. UBA, 21.09.2026

Bezahlbarer Wohnungsbau — GdW fordert Nachbesserungen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft hält den geplanten Vorrang für den Wohnungsbau im neuen Städtebau- und Raumordnungsrecht für wirkungslos, solange er nur auf der Planungsebene greift. Für konkrete Bauvorhaben müsse er genauso gelten.

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum gehört seit Jahren zu den drängendsten Themen in Städten und Gemeinden. Schnellere Genehmigungen, schlankere Verfahren und weniger Kostentreiber stehen weit oben auf der Wunschliste vieler Verwaltungen. Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll genau hier ansetzen. Doch aus Sicht des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen greift die zentrale Neuerung zu kurz.

Kern der Kritik ist der vorgesehene Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau. Der Entwurf beschränke diesen Vorrang im Wesentlichen auf die Bauleitplanung, erläutert der Verband. Für bereits beantragte Vorhaben oder Projekte im unbeplanten Innenbereich sei er dagegen nicht vorgesehen. Damit wäre der Anwendungsbereich so eng, dass die Regelung weitgehend symbolisch bliebe, so die Einschätzung des GdW.

GdW-Präsident Axel Gedaschko, der als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geladen ist, macht die Position des Verbands deutlich. In angespannten Wohnungsmärkten müsse im Zweifel für den Wohnungsbau entschieden werden. Der Vorrang dürfe nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müsse bei konkreten Bauvorhaben tatsächlich wirken. Deshalb fordert der GdW, den Abwägungsvorrang ausdrücklich auf einzelne Wohnungsbauvorhaben auszuweiten.

Positiv bewertet der Verband die geplante Digitalisierung und Beschleunigung der Planungsverfahren sowie die Erleichterungen für serielles und modulares Bauen. Gleichzeitig warnt der GdW vor neuen Kostenbelastungen. Als Beispiel nennt er die vorgesehene Ersatzgeldpflicht. Können Eingriffe in Natur und Landschaft nicht durch konkrete Maßnahmen ausgeglichen werden, sollen Bauherren künftig eine zweckgebundene Zahlung leisten. Gerade in dicht bebauten Städten würde das die Baukosten weiter in die Höhe treiben und sich am Ende auf die Mieten niederschlagen.

Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen wolle, müsse Verfahren einfacher machen und Kosten senken, fasst Gedaschko zusammen. Dafür brauche es jetzt einen echten Abwägungsvorrang, der bei konkreten Entscheidungen vor Ort auch tatsächlich greife. (DEKOM/GdW, 28.08.2026) PM GdW hier…

Bertelsmann-Studie: Neue Energiegesetze könnten 186.600 Arbeitsplätze kosten

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist längst auch eine arbeitsmarktpolitische Größe. In den Regionen, in denen Windräder errichtet, Wärmepumpen installiert und Solaranlagen gewartet werden, hängen Aufträge für Handwerksbetriebe, Planungsbüros und Zulieferer unmittelbar vom Tempo der Energiewende ab. Wie groß das Beschäftigungspotenzial tatsächlich ist und wie stark die aktuellen Gesetzesvorhaben es gefährden, zeigt eine Szenarioanalyse der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Demnach könnte die Bruttobeschäftigung in den erneuerbaren Energien von derzeit 436.300 auf 706.100 Personen im Jahr 2035 steigen, wenn die gesetzlichen Ausbauziele für Wind und Solar erreicht und Wärmepumpen im angenommenen Umfang eingebaut werden. Das wäre ein Zuwachs von rund 62 Prozent gegenüber 2025. Besonders stark fällt der prognostizierte Anstieg im Bereich Wärmepumpen aus, wo sich die Beschäftigung von 72.200 auf 232.800 Personen mehr als verdreifachen würde.

Allerdings zeichnen die aktuellen politischen Rahmenbedingungen ein anderes Bild. Die EEG-Novelle, das Netzpaket und das Gebäudemodernisierungsgesetz verändern die Investitionsbedingungen erheblich. Wenn Förderregeln kurzfristig umgestellt, Netzanschlüsse verzögert und Entschädigungsregelungen unkalkulierbar werden, verschieben oder entfallen Projekte. In diesem Szenario steigt die Beschäftigung laut GWS-Berechnung bis 2035 nur auf 519.500 Personen. Das sind 186.600 weniger als beim Erreichen der Ausbauziele. Die Investitionslücke beziffert die Studie auf rund 27 Milliarden Euro jährlich bis 2035.

Dass solche Einbrüche keine theoretischen Größen sind, belegen jüngere Erfahrungen. In der Solarbranche sank die Beschäftigung nach Förderkürzungen und dem Wegfall heimischer Produktion von 156.700 Personen im Jahr 2011 auf 39.900 im Jahr 2017. In der Windindustrie gingen zwischen 2016 und 2018 rund 37.000 Arbeitsplätze verloren. Auch der Wärmepumpenmarkt reagiert empfindlich auf politische Signale. Im Zuge der GEG-Debatte brach die Beschäftigung 2024 zunächst um 28 Prozent ein, bevor sie 2025 wieder um mehr als 40 Prozent anstieg.

Für Städte und Landkreise haben diese Schwankungen unmittelbare Folgen. Wo Handwerksbetriebe Aufträge verlieren und Zulieferer Stellen abbauen, sinken Gewerbesteuereinnahmen und die Attraktivität als Wirtschaftsstandort. Umgekehrt profitieren Regionen mit stabiler Ausbaudynamik von Wertschöpfung und Fachkräftebindung. Die Bertelsmann Stiftung fordert daher klare Übergangsfristen, kalkulierbare Netzanschlussbedingungen und verlässliche Förderregeln, um Investitionen zu verstetigen. „Wer industrielle Wertschöpfung in Deutschland sichern will, muss den Unternehmen eine verlässliche Perspektive auf dem heimischen Markt bieten“, fasst Arbeitsmarktexpertin Jana Fingerhut die Studienergebnisse zusammen. (DEKOM/BS 28.09.2026) PM Bertelsmann-Stiftung hier…