Deutscher Kommunalinformationsdienst 12.01.2026

 

 VKU fordert politische Strategie zur PFAS-Vermeidung und Herstellerverantwortung

Am 12. Januar traten die neuen PFAS-Grenzwerte im Rahmen der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie offiziell in Kraft. Für die kommunalen Abwasserentsorger erfordert deren Einhaltung eine enorme technologische und finanzielle Kraftanstrengung. In einer aktuellen Stellungnahme mahnt der Verband eine klare Vermeidungsstrategie an und fordert die konsequente Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Da die Entfernung der sogenannten Ewigkeitschemikalien in den Klärwerken technisch hochkomplex ist, dürfe die Entsorgungswirtschaft nicht zum Reparaturbetrieb für industrielle Versäumnisse werden. Der VKU drängt darauf, den Eintrag dieser Stoffe bereits an der Quelle zu stoppen und die Kosten für die notwendige vierte Reinigungsstufe nach dem Verursacherprinzip zu verteilen. Die kommunale Wasserwirtschaft steht vor der Herausforderung, Investitionen in Milliardenhöhe zu stemmen, um die strengen Grenzwerte für PFAS und andere Spurenstoffe dauerhaft einzuhalten. Um eine massive Belastung der Endverbraucher über die Abwassergebühren zu verhindern, sieht die EU-Richtlinie vor, dass die Hersteller der relevanten Produkte – primär aus den Bereichen Pharma und Kosmetik – zur Finanzierung herangezogen werden. Der VKU betont, dass ein bloßes Verbot einzelner Stoffgruppen nicht ausreiche, solange die rechtlichen Mechanismen zur Kostenbeteiligung nicht rechtssicher und flächendeckend greifen. Die Wasserwirtschaft fordert daher, dass die Herstellerverantwortung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern über einen nationalen Fonds die tatsächlichen Kosten für Bau und Betrieb der Reinigungsstufen abdeckt. Dieser Ansatz stößt in der Industrie jedoch auf erheblichen Widerstand. Die betroffenen Herstellerverbände, insbesondere aus der pharmazeutischen Industrie wie Pharma Deutschland, sehen die Ausgestaltung der Herstellerverantwortung in der Richtlinie äußerst kritisch. Die Branche warnt davor, dass die einseitige Belastung von Pharma- und Kosmetikunternehmen die Produktion am Standort Europa gefährde und zu Versorgungsengpässen bei essenziellen Medikamenten führen könne. Aus Sicht der Verbände ist die Fokussierung auf diese beiden Sektoren wissenschaftlich nicht hinreichend begründet, da auch andere Industrien für Mikroschadstoffe im Abwasser verantwortlich seien. Zudem wird kritisiert, dass die Preisbindung im Gesundheitssektor eine Weitergabe der zusätzlichen Kosten unmöglich mache. Während der VKU somit auf den Schutz der Gewässer und die Gebührenstabilität pocht, mahnt die Industrie eine fairere Lastenverteilung an, die über die jetzt betroffenen Branchen hinausgeht. (DEKOM, 12.01.2026) Mehr Infos hier…

 

Studie: Pflegekräftemangel in Krankenhäusern erhöht Sterblichkeit

Fehlendes Fachpersonal in Krankenhäusern gefährdet die Patientensicherheit massiv. Eine Untersuchung des ifo Instituts belegt den direkten Zusammenhang zwischen der Besetzung von Pflegestellen und der Sterberate in Kliniken. Der Personalnotstand hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die medizinische Versorgung vor Ort. Die Studie wertet Daten zur Personalausstattung und zu Behandlungsergebnissen aus. Ein Rückgang des examinierten Fachpersonals um etwa zwölf Prozent führt demnach im Durchschnitt zu einer um fünf Prozent höheren Sterbewahrscheinlichkeit. Besonders kritisch ist die Situation bei zeitintensiven Notfällen: Bei Herzinfarktpatienten steigt das Sterberisiko bei unzureichender Besetzung um bis zu 18 Prozent. Da angelernte Hilfskräfte die fachspezifische Überwachung und Krisenintervention nicht im selben Maße leisten können, sinkt die Behandlungsqualität bei jeder unbesetzten Fachkraftstelle sofort ab. Für Kommunen, die als Träger von Krankenhäusern die Verantwortung für die Daseinsvorsorge tragen, ist diese Entwicklung kritisch. Eine verlässliche Gesundheitsinfrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil der regionalen Lebensqualität und ein entscheidender Standortfaktor. Wenn Kliniken aufgrund von Personalmangel Stationen schließen oder Notfallkapazitäten reduzieren müssen, schwindet das Vertrauen der Bürger in die lokale Handlungsfähigkeit. Um die Versorgung stabil zu halten, müssen kommunale Entscheider die Bindung des Stammpersonals in den Mittelpunkt stellen. Neben verlässlichen Dienstplänen spielt die Entlastung von fachfremden Aufgaben eine Schlüsselrolle. Investitionen in die digitale Dokumentation können Pflegekräfte von bürokratischem Aufwand befreien und Zeit für die Arbeit am Patienten schaffen. Strategisch empfiehlt sich zudem eine engere regionale Zusammenarbeit zwischen den Kliniken, um knappe Personalressourcen effizienter zu bündeln und Doppelstrukturen abzubauen. Ein systematisches Monitoring der Personalquoten auf Kreisebene hilft dabei, Engpässe frühzeitig zu erkennen und politisch gegenzusteuern, bevor die Patientensicherheit beeinträchtigt wird. (DEKOM, 12.01.2026) Ganze Ifo-Studie hier…

 

Hohe Lebenszufriedenheit in Deutschland: Faktoren für stabilen gesellschaftlichen Zusammenhalt

Angesichts multipler globaler Krisen und wirtschaftlicher Transformationsprozesse steht die gesellschaftliche Stabilität in Deutschland unter besonderer Beobachtung. Für kommunale Entscheider stellt sich die zentrale Frage, wie belastbar der soziale Zusammenhalt vor Ort tatsächlich ist und welche Faktoren das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen stützen. Aktuelle Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeichnen hierbei ein überraschend robustes Bild: Trotz der gegenwärtigen Herausforderungen bleibt das subjektive Wohlbefinden der Deutschen insgesamt hoch und erreicht Werte, die an die stabilen 2010er Jahre anknüpfen. Die Lebenszufriedenheit folgt dabei einem typischen „U-Verlauf“: Während junge Erwachsene und Senioren besonders zufrieden sind, sinkt der Wert im mittleren Alter tendenziell ab. Zu den wesentlichen Treibern gehören neben dem Einkommen – insbesondere im unteren Bereich – vor allem der Erwerbsstatus sowie die sogenannte internale Kontrollüberzeugung. Letztere beschreibt das Vertrauen der Menschen, ihr Leben durch eigenes Handeln maßgeblich beeinflussen zu können. Zudem zeigt sich, dass regionale Unterschiede in der Zufriedenheit zwar noch existieren, sich jedoch zunehmend angleichen.  Die Relevanz dieser Befunde für die kommunale Ebene ist erheblich, da das unmittelbare Lebensumfeld den Rahmen für die persönliche Kontrollüberzeugung und wirtschaftliche Teilhabe bildet. Kommunen sind die Orte, an denen die „Soziale Marktwirtschaft“ unmittelbar erlebbar wird. Da die Zufriedenheit maßgeblich davon abhängt, ob Menschen sich als selbstwirksam wahrnehmen, wirken kommunale Defizite in der Daseinsvorsorge oder bürokratische Hürden direkt kontraproduktiv auf das lokale Wohlbefinden. Die schrumpfenden regionalen Unterschiede belegen zudem, dass Angleichungsprozesse wirken, aber eine stete Flankierung durch eine verlässliche lokale Infrastruktur benötigen, um spezifische Sorgenfelder in den Bereichen Wirtschaft und Gesundheit abzufedern.  Für Bürgermeister und Verwaltungsleiter ergeben sich daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Steigerung der lokalen Resilienz. Ein Schwerpunkt sollte auf der Förderung der Bürgerbeteiligung und des Ehrenamts liegen, da diese Formate die internale Kontrollüberzeugung stärken und den Bürgern das Gefühl von Wirksamkeit zurückgeben. In der Wirtschaftsförderung gilt es, den Fokus auf die Qualität der lokalen Arbeitsmärkte zu legen; insbesondere die Umwandlung von geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitmodelle korreliert laut IW-Studie direkt mit höherer Zufriedenheit. Schließlich sollten Kommunen die Lebenszufriedenheit als ergänzenden Wohlstandsindikator in ihr lokales Monitoring aufnehmen, um soziale Schieflagen frühzeitig zu erkennen und die politische Kommunikation faktenbasiert an den tatsächlichen Bedürfnissen der unterschiedlichen Alterskohorten auszurichten. (IW, 10.01.2026) Ganzer Artikel hier…

 

Ladeinfrastruktur: Neue Regeln durch AFIR-Verordnung

Seit dem 8. Januar 2026 ist die EU-Verordnung AFIR in Kraft und bringt für Kommunen erhebliche Änderungen beim Betrieb und der Planung von Ladesäulen mit sich. Kern der Verordnung ist die Vereinfachung des Ladens für Bürgerinnen und Bürger. Der bisherige Zwang zu speziellen Ladekarten oder einer vorherigen Registrierung in Apps fällt für den öffentlichen Raum faktisch weg. Öffentliche Ladepunkte müssen stattdessen einfache Bezahlmöglichkeiten mit gängigen Debit- oder Kreditkarten bieten. Einige Ladeinfrastrukturanbieter sind bereits auf die neuen Anforderungen vorbereitet. So setzt das Münchner Unternehmen Wirelane bereits seit jeher auf integrierte Pay-Terminals. Die aktuelle Kooperation mit Mastercard ergänzt diesen technologischen Standard, um die Akzeptanz und Nutzung der Kartenzahlung an den Ladesäulen weiter zu fördern. Für kommunale Verwaltungen ist dies bei der Vergabe von Standorten – etwa an Marktplätzen, in Parkhäusern oder an Behörden – ein entscheidendes Kriterium. Ein QR-Code allein genügt nach der neuen Rechtslage oft nicht mehr, wenn der Prozess dahinter für den Nutzer zu kompliziert ist oder eine Anmeldung erfordert. Die Barrierefreiheit des Bezahlvorgangs wird somit zum zentralen Baustein der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch für bestehende Anlagen in den Städten und Gemeinden ist die Neuregelung hochrelevant: Zwar gibt es Übergangsfristen, doch sobald eine Ladesäule technisch grundlegend erneuert oder im Rahmen einer Sanierung ausgetauscht wird, erlischt der Bestandsschutz. In diesem Moment wird die Nachrüstung auf die neuen Bezahlstandards zwingend.  Zusätzlich schreibt die Verordnung eine strikte Preistransparenz vor. Die Kosten pro Kilowattstunde müssen für den Bürger vor Beginn des Ladevorgangs eindeutig ersichtlich sein, um Preiswillkür an der Säule zu verhindern. Kommunen sollten daher zeitnah bestehende Betreiberverträge prüfen und bei Neuausschreibungen die Barrierefreiheit sowie die integrierte Kartenzahlung als feste Kriterien verankern. So wird sichergestellt, dass die lokale Infrastruktur rechtssicher bleibt und den neuen europäischen Standards für eine nutzerfreundliche Elektromobilität entspricht. Kommunen sollten daher zeitnah bestehende Betreiberverträge sowie Konzessionsvereinbarungen prüfen und bei Neuausschreibungen die Barrierefreiheit sowie die integrierte Kartenzahlung als feste Kriterien verankern. Nur so wird sichergestellt, dass die lokale Infrastruktur rechtssicher bleibt, Haftungsrisiken für die Gemeinde vermieden werden und die Technik den neuen europäischen Standards für eine nutzerfreundliche Elektromobilität entspricht. DEKOM, 12.01.2026 Mehr Infos hier…

 

Bund und Länder einigen sich auf Fortsetzung des Digitalpakts 2.0

Kurz vor Weihnachten haben sich Bund und Länder auf die Fortsetzung der gemeinsamen Digitalisierungsstrategie an deutschen Schulen verständigt. Der Digitalpakt 2.0 sieht für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ein Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro vor, die je zur Hälfte von der Bundesebene und den Ländern finanziert werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bereits für den 1. Januar 2025 vereinbart, um Kontinuität in der Infrastrukturentwicklung zu gewährleisten. Im Vergleich zum ersten Digitalpakt verschiebt sich der Schwerpunkt weg von der reinen Hardware-Beschaffung hin zur langfristigen Wartung, professionellen IT-Administration und der Absicherung der Systeme. Für die kommunalen Schulträger bringt diese Einigung eine wesentliche Veränderung der Rahmenbedingungen mit sich. War die Finanzierung von IT-Personal und Sicherheitsstrukturen bisher oft eine Hürde, sind IT-Administration und Cybersecurity nun explizit als förderfähige Leistungen im Digitalpakt 2.0 verankert. Dies trägt der Erkenntnis Rechnung, dass die geschaffenen digitalen Strukturen ohne professionellen Schutz und kontinuierliche Betreuung kaum resilient zu betreiben sind. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels in kommunalen IT-Abteilungen rücken dabei technologische Lösungen in den Fokus, die den Verwaltungsaufwand durch einen hohen Automatisierungsgrad minimieren. In diesem Kontext bieten vor allem Cybersecurity-Plattformen, wie die des Jenaer Security-Spezialisten Enginsight, effektive Lösungen für die neuen Anforderungen. Die Enginsight-Software bündelt Funktionen wie Monitoring, Schwachstellenmanagement und Angriffserkennung – so können Schulträger die gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards ohne massiven Personalaufbau umsetzen. Besonders die Mandantenfähigkeit des Systems aus Thüringen erweist sich als praxisrelevant. Eine zentrale IT-Abteilung im Rathaus oder Landratsamt ist in der Lage, sämtliche Schulen über eine einzige Instanz abzusichern und so die im Digitalpakt 2.0 geforderten Skaleneffekte und effizienteren Verfahren zu realisieren. Die Enginsight – Plattform ist eine deutsche Eigenentwicklung, erfüllt die strengen Compliance-Vorgaben nach ISO 27001 und wahrt die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung. Als konkrete Handlungsmöglichkeit für die anstehende Budgetplanung dient eine spezifische „Schul-Promo“ von Enginsight, die nach Angaben des Unternehmens auch in diesem Jahr fortgesetzt wird.  Schulträger, die die Enginsight-Software zur Absicherung ihrer eigenen Kernverwaltung einsetzen oder beschaffen wollen, können für die angeschlossenen Schulen kostenfreie Lizenzen erhalten.  Dieser integrierte Ansatz senkt die Einstiegshürden für die flächendeckende IT-Sicherheit massiv und schont die Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 für weitere Infrastrukturprojekte oder die pädagogische Begleitung. Damit wird die technische Absicherung der Schulen zu einem wirtschaftlich effizienten Bestandteil der kommunalen IT-Strategie, der den Anforderungen an Sicherheit und Professionalität gleichermaßen gerecht wird. (DEKOM, 12.01.2026) Mehr Infos hier…

 

Die Compliance-Falle: Warum Zertifikate allein keinen Hacker stoppen

Seit dem 1. Januar 2026 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland endgültig in Kraft. Doch während Bundesbehörden und KRITIS-Sektoren unter Hochdruck agieren, zeigt sich auf kommunaler Ebene ein widersprüchliches Bild: Der IT-Planungsrat hat kommunale Verwaltungen nicht direkt in die NIS2-Pflicht genommen und damit eine Sicherheitslücke in Kauf genommen. Angriffe auf Städte wie Trier oder Südwestfalen IT belegen jedoch, dass Cyberkriminelle keine regulatorischen Unterschiede machen. Wir sprechen mit Dr. Andreas Rebetzky, IT-Manager und erfahrenen Ex-CIO, darüber, warum ein ISMS auf dem Papier oft keine operative Widerstandsfähigkeit garantiert und wie Kommunen trotz lückenhafter Gesetzgebung handlungsfähig bleiben.

 

Herr Dr. Rebetzky, viele Verwaltungen verweisen heute stolz auf ISO-Zertifikate oder den BSI-Grundschutz. Warum bricht die operative Handlungsfähigkeit im Ernstfall trotzdem oft zusammen, obwohl man „auf dem Papier“ formal gut aufgestellt ist?

 

Rebetzky: ISO-Zertifikate und der BSI-Grundschutz sind wichtige Instrumente – aber sie sind in erster Linie Management- und Dokumentationsrahmen. Sie beschreiben, was getan werden soll, nicht automatisch wie gut es im Alltag gelebt wird. In vielen Verwaltungen entsteht ein trügerisches Sicherheitsgefühl: Man hat Prozesse beschrieben, Richtlinien verabschiedet und Audits bestanden. Im Ernstfall zeigt sich jedoch, dass Entscheidungswege unklar sind, Zuständigkeiten fehlen oder technische Maßnahmen nicht aktuell sind. Operative Resilienz entsteht nicht durch Ordner, sondern durch geübte Abläufe, aktuelle Lagebilder und kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit. Genau diese Brücke zwischen Papier und Praxis fehlt häufig.  Es ist eine fatale Lage: Die IT-Organisationen – gerade der Kommunen – sind zu klein, ob eine wirkungsvolle Abwehr gegen die modernen Cyber-Angriffsvektoren aufzubauen. Organisationen, die heute keine KI-basierten Abwehrsysteme aufbauen, sind hoffnungslos unterlegen und werden bei den nächsten Angriffen erhebliche Schäden erleben – bis zum Totalausfall.

Wir dürfen uns heute die Hacker nicht mehr so vorstellen, dass sie manuell in unsere Systeme eindringen wollen. Vielmehr gibt es Angriffsarchitekten, die sich mit Hilfe von KI Angriffswaffen bauen und diese dann einsetzen. Dies wird in Zukunft noch wesentlich massiver.

 

Der IT-Planungsrat hat Kommunen von der direkten NIS2-Pflicht ausgenommen, unter anderem wegen fehlender Ressourcen. Erzeugt dieser Beschluss nicht ein fatales Signal der Entwarnung, während die Realität des „kommunalen Notbetriebs“ eine ganz andere Sprache spricht?

Rebetzky: Ja, dieses Signal ist problematisch. Die Ausnahme mag politisch gut gemeint sein, sie wird aber in der Praxis oft als Entwarnung missverstanden. Cyberangriffe richten sich nicht nach Zuständigkeiten oder Gesetzestexten, sondern nach Angriffsflächen. Der kommunale Notbetrieb – Meldewesen, Sozialleistungen, Schulen – ist hochattraktiv für Angreifer. Wenn Regulierung suggeriert, dass man „nicht betroffen“ sei, entsteht ein gefährlicher Zielkonflikt zwischen Tagesgeschäft und Vorsorge. Die Realität zeigt: Kommunen sind längst kritische Infrastruktur für das tägliche Leben. Abhilfe wäre möglich durch eine Zentralisierung und Professionalisierung der Cyber-Resilienz Maßnahmen.

 

In der Fachwelt wird kritisiert, dass ohne NIS2-Zwang ein „Flickenteppich“ entsteht, bei dem jede Kommune eigene Wege geht. Ist dieses Vorgehen im Ergebnis nicht deutlich teurer und riskanter für die Sicherheit der Bürgerdaten als eine einheitliche Regulierung?

Rebetzky: Absolut. Ein Flickenteppich bedeutet Mehrkosten, doppelte Arbeit und inkonsistente Sicherheitsniveaus. Jede Kommune entwickelt eigene Lösungen, vergibt eigene Verträge und definiert eigene Standards. Das ist ineffizient und erhöht systemische Risiken – insbesondere bei interkommunaler Zusammenarbeit oder gemeinsamen Rechenzentren. Eine einheitliche Mindestregulierung wäre langfristig günstiger und sicherer, weil sie Skaleneffekte schafft und klare Erwartungen formuliert. Sicherheit ist kein Wettbewerbsvorteil, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe.

Ein Kernaspekt für die öffentliche Hand ist die „Digitale Souveränität“. Warum ist die Herkunft der Sicherheitstechnologie („Made in Germany“) gerade für Kommunen heute ein kritisches Kriterium, um versteckte Abhängigkeiten und Hintertüren zu vermeiden?

Rebetzky: Kommunen tragen Verantwortung für besonders schützenswerte Daten. Die Herkunft von Sicherheitstechnologie entscheidet darüber, welchem Rechtsraum, welchen Interessen und welchen Abhängigkeiten man sich aussetzt. Lösungen „Made in Germany“ oder zumindest aus der EU unterliegen klaren Datenschutz- und Compliance-Regeln. Sie reduzieren das Risiko von versteckten Abhängigkeiten, Zugriffsmöglichkeiten durch Drittstaaten oder intransparenten Update-Mechanismen. Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern bewusste Kontrolle über kritische Kernfunktionen.

Sie betonen häufig, dass Informationssicherheit eine Führungsaufgabe ist. Wie kann ein Bürgermeister das Thema aus der IT-Nische in die aktive Verwaltungssteuerung holen, ohne selbst ein Techniker sein zu müssen?

Rebetzky: Indem er die richtigen Fragen stellt und klare Prioritäten setzt. Informationssicherheit ist kein Technik-, sondern ein Risikomanagement-Thema. Ein Bürgermeister muss nicht wissen, wie ein Firewall-Regelwerk aussieht – aber er sollte wissen, welche Dienste bei einem Angriff ausfallen, wie lange der Notbetrieb dauert und welche Folgen das für Bürger und Verwaltung hat. Regelmäßige Lageberichte, Cyber-Risiken im Verwaltungsvorstand und klare Verantwortlichkeiten machen Sicherheit zu einem Steuerungsthema auf Augenhöhe mit Finanzen und Personal.

Kommunale IT-Teams sind chronisch überlastet. Wie gelingt in der Praxis der Schritt weg von manuellen Risiko-Listen hin zu einer automatisierten Abwehr, die – wie bei Enginsight – schon nach wenigen Minuten erste Ergebnisse liefert?

Rebetzky: Der Schlüssel liegt in Automatisierung und Transparenz. Dies kann aufgrund der enormen Komplexität nur durch Konzentration der Kompetenzen erfolgen. Zu kleine, dezentrale IT-Teams werden scheitern. Die Rathäuser sind nur kleine Burgen ohne nennenswerte Gegenwehr- und Abwehrmöglichkeiten. Die Nutzung moderner Plattformen zeigt innerhalb weniger Minuten eine realistische Sicht auf Angriffsflächen, Schwachstellen und Risiken – ohne monatelange Projekte. Statt Excel-Listen erhält die Verwaltung ein dynamisches Lagebild, das sich kontinuierlich aktualisiert. Es gibt Lösungen, die zeigen, dass Sicherheit nicht mehr zwangsläufig mehr Personal erfordert, sondern bessere Werkzeuge. Das entlastet IT-Teams und verschiebt den Fokus von Reaktion hin zu Prävention.

 

Fazit: Auch ohne formale NIS2-Pflicht können und müssen Kommunen handeln. Cyberresilienz ist heute Teil der kommunalen Daseinsvorsorge – und damit Chefsache.

 

Über Andreas Rebetzky

Dr. Andreas Rebetzky ist IT-Strategieexperte, CEO der Syngain GmbH und Partner bei der taskforce AG. Der ehemalige CIO begleitet Organisationen bei der Absicherung kritischer Infrastrukturen und der Einführung moderner Sicherheitsarchitekturen. Er ist Präsidiumsmitglied von VOICE e. V. (Bundesverband der IT-Anwender) und setzt sich im Senat der Wirtschaft für die digitale Souveränität Deutschlands ein. (DEKOM, 12.01.2026) BSI – Infos zur NIS2 Umsetzung hier…

 

Vom Glasfaseranschluss zur intelligenten Verwaltung: Staatssekretär Jarzombek über die KI-Roadmap des Bundes

Im ersten Teil unseres Gesprächs (DEKOM vom 08.12.2025) erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Thomas Jarzombek, wie die Kampagne „Das beste Internet“ die Akzeptanz für Glasfaser vor Ort erhöhen soll. Im zweiten Teil blicken wir auf die nächste Stufe: Wie Künstliche Intelligenz (KI) die Prozesse in den Rathäusern verändern wird und welche Rahmenbedingungen das BMDS hierfür schafft.

 

DEKOM: Sie haben auf der VITAKO-Tagung betont, dass KI in der öffentlichen Verwaltung sowohl Effizienz- als auch Transparenzgewinne ermöglicht. Wo sehen Sie aktuell die größten Einsatzchancen – und wo die größten Hemmnisse?

 

Jarzombek: Große Chancen liegen dort, wo die Verwaltung bereits über strukturierte, digitale Daten verfügt und repetitive, regelbasierte Prozesse ablaufen – etwa im Bürgerservice, bei der Antragsprüfung und in der Datenanalyse. Dort kann KI sofort Effizienz steigern und Transparenz erhöhen, weil Entscheidungen nachvollziehbarer dokumentiert werden können. Agentische KI wird es zukünftig aber auch in weniger strukturierten Umgebungen und komplexeren Prozessen ermöglichen, schneller und besser Verwaltungsleistungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Die größten Hemmnisse betreffen vor allem rechtliche, technische und kulturelle Aspekte: Hohe Datenschutzanforderungen, veraltete IT‑Infrastrukturen und fehlende Fachkompetenz. Durch einen schrittweisen, transparenten Ansatz lassen sich diese Barrieren jedoch gezielt abbauen. Ein ausgewogener Mix aus technischer Innovation, rechtlicher Sicherheit und gesellschaftlicher Akzeptanz ist der Schlüssel, damit KI die öffentliche Verwaltung nachhaltig und zum Wohle aller stärken kann.

 

DEKOM: Gerade kleinere Kommunen sind bei der Einführung von KI-Systemen noch zurückhaltend. Welche Unterstützung bietet das BMDS – etwa Leitfäden, Kompetenzzentren oder Förderprogramme – um KI rechtssicher und bürgernah einzusetzen?

 

Jarzombek: Ein wesentlicher Fokus des BMDS ist es, dass Bürgerinnen und Bürger spüren, dass sich etwas verändert. Viele Verwaltungsleistungen liegen in der Hand der Länder und Kommunen, weshalb wir hier eng zusammenarbeiten. Seit September laufen bereits Kooperationen und Pilotprojekte zur Verwaltungsdigitalisierung mit verschiedenen Ländern und Kommunen, um Standards und Einheitlichkeit zu schaffen und so u.a. bestehende Anwendungen auch nachgenutzt werden können. Seit diesem Jahr ist es außerdem technisch möglich, dass auch Länder und Kommunen ihre KI-Systeme auf dem Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) erfassen können. Auch damit stärkt das BMDS die Transparenz und Nachnutzbarkeit. Es besteht außerdem eine enge Zusammenarbeit mit der FITKO und dem IT-Planungsrat.

 

DEKOM: Potentiale zu KI kommen nur bei Bürgerinnen und Bürgern an, wenn alle Kommunen KI-gestützte Systeme können Verwaltungsentscheidungen beschleunigen, werfen aber Fragen nach Nachvollziehbarkeit und Datenschutz auf. Wie stellt Ihr Haus sicher, dass Vertrauen und Transparenz gewahrt bleiben?

 

Jarzombek: Der AI-Act der Europäischen Union (EU) stellt einen zentralen Rahmen dar, der die Klassifizierung von KI-Systemen basierend auf ihrem Risikopotenzial regelt. Besonders relevant für den öffentlichen Sektor ist die Verpflichtung, vor dem Einsatz risikoreicher KI-Systeme eine grundrechtliche Folgenabschätzung durchzuführen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der Einsatz solcher Systeme die Grundrechte der Bürger nicht beeinträchtigt. In diesem Kontext arbeiten wir derzeit daran, eine umfassende Compliance-Struktur für den AI-Act zu etablieren. Ein zentrales Element dieser Struktur ist die Einführung einer eigenen KI-Governance. Diese Governance definiert Standards und Leitplanken, die gewährleisten, dass KI-Systeme sicher und ethisch vertretbar eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem transparente Entscheidungsprozesse, regelmäßige Überprüfungen und die Einbindung von Ethikgremien. Auf Bundesebene haben wir zudem Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung als klare Orientierung für den chancenorientierten und verantwortungsvollen Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung. Sie umfassen Empfehlungen zur Risikobewertung, zur Sicherstellung der Transparenz und zur Einhaltung ethischer Standards. Diese können bereits jetzt auch von Ländern und Kommunen genutzt werden.

 

DEKOM: Wird es künftig eine Bundesstrategie „KI in der Verwaltung“ geben, die kommunale Belange explizit adressiert und eine Brücke zu Landesinitiativen schlägt?

 

Jarzombek: Entscheidend ist, dass wir Synergien und Potentiale des KI-Einsatzes flächendeckend nutzen können. Dabei steht nicht zwingend eine Strategie im Fokus, sondern dass wir gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen den Chancen nutzen. Mit dem Deutschland-Stack werden wir dabei eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung bereitstellen, bei welcher natürlich auch KI im Fokus ist. Und wir haben in der Modernisierungsagenda mit konkreten Maßnahmen festgelegt, dass wir die Aufgabenerledigung der Verwaltung durch den Einsatz von KI erleichtern werden.

 

DEKOM: Woran möchten Sie den Erfolg Ihrer Initiativen bei Glasfaserkommunikation und KI-Anwendungen messen – eher an der technischen Umsetzung oder am praktischen Nutzen für Bürgerinnen und Bürger?

 

Jarzombek: Wir messen den Erfolg unserer KI-Initiativen natürlich vor allem am praktischen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Erfolgsfaktoren sind letztlich beide. Bei der Glasfaserkampagne geht es erst einmal darum, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit der Botschaft und unseren Informationen zu erreichen. Dies ist bislang sehr gut gelungen. Nach einem Monat Laufzeit hat diese Kampagne 30 Millionen Impressionen zu verzeichnen – auf den unterschiedlichsten Kanälen. Die Kampagnen-Webseite hat bislang knapp 13.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnet. Des Weiteren möchten wir mit unserer Kampagne dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger von einem Glasfaseranschluss zu überzeugen. Doch auch wenn die Buchungsrate vor dem Start und nach dem Ende der Kampagne verglichen wird, könnte aufgrund der vielen Faktoren, die auf eine solche Entscheidung einwirken, nicht eindeutig festgestellt werden, welcher Anteil des Zuwachses konkret auf die Kampagne zurückzuführen ist. (DEKOM, 12.01.2026) Mehr Infos zur BMDV-Kampagne hier…

 

  1. Oldenburger Rohrleitungsforum – Strategien für die Netze von morgen

Das Oldenburger Rohrleitungsforum (IRO) gilt als der wohl wichtigste Branchentreff zum Beginn des Jahres und rückt am 5. und 6. Februar 2026 unter dem Leitmotto „Alt und Neu – Strategien für die Netze von morgen“ die Modernisierung der erdverlegten Infrastruktur in den Fokus. Als eine der bedeutendsten Weiterbildungsveranstaltungen der Branche bringt das Forum rund 120 Fachreferenten und über 440 Aussteller in den Weser-Ems-Hallen zusammen, um in sechs parallelen Vortragsreihen die drängenden Fragen des Leitungsbaus zu diskutieren. Für kommunale Entscheider, Stadtwerke und Netzbetreiber verschärft sich der Handlungsdruck durch die notwendige Dekarbonisierung der Wärmenetze, den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes sowie die Sicherung der Trinkwasserversorgung gegen Klimafolgen. Ein zentrales Thema des diesjährigen Fachprogramms ist die Steigerung der Baustelleneffizienz im urbanen Raum. Angesichts knapper Flächen und wachsender Baustellendichte wird die logistische Taktung zum entscheidenden Hebel, um Bauzeiten zu verkürzen und Verkehrsbelastungen zu minimieren. Hier schlägt die Praxis die Brücke zu innovativen Versorgungsmodellen: EBERO FAB präsentiert in diesem Kontext Lösungen, die über den reinen Produktverkauf hinausgehen und eine ganzheitliche Projektbegleitung ermöglichen. Ein konkreter Ansatz zur Optimierung von Abläufen ist die nächtliche Baustellenbelieferung. Durch diese Logistik-Innovation wird das Material punktgenau bereitgestellt, sodass die Arbeiten morgens ohne Verzögerung beginnen können, während der öffentliche Verkehrsraum tagsüber entlastet bleibt. Durch den Zusammenschluss mit KHK Karlsruhe ist das Unternehmen in diesem Jahr erstmals mit zwei spezialisierten Ständen in Oldenburg vertreten. Während in Halle 1 (Stand H04) der fachliche Austausch zur Projektbegleitung für erdverlegte Systeme im Mittelpunkt steht, werden in Halle 2 (Stand L09) am EBERO KHK Innovationsstand technische Exponate präsentiert. Dazu zählen unter anderem der 3S-Armaturenantrieb sowie innovative Ladebordsteine für die E-Mobilität. Mit diesem Fokus auf zukunftsorientierte Lösungen – von H2-Ready-Leitungen bis hin zur digitalen Smart City – verbindet das Unternehmen technisches Know-how mit zuverlässigen Lieferketten, um die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Netze sicherzustellen. (DEKOM, 12.01.2026) Mehr Infos hier…

 

Über EBERO FAB – Partner für kommunale Infrastruktur, Breitband und Smart City

EBERO FAB ist ein spezialisierter Anbieter für Beschaffung und Logistik im Bereich kommunaler Infrastruktur. Das Unternehmen unterstützt Städte, Gemeinden und kommunale Betriebe bei der Auswahl, Bereitstellung und Umsetzung praxisorientierter Technologien – von der Planung bis zur operativen Umsetzung – in enger Zusammenarbeit mit etablierten Partnern. Mit umfassender Erfahrung in Beratung, Produktmanagement und Logistik gilt EBERO FAB als führender Fachhändler für erdverlegte Leitungs- und Breitbandinfrastrukturen. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen aktiv in den Bereichen Smart City, kritische Infrastruktur, Logistik und E-Business und zählt hier zu den anerkannten Ansprechpartnern für Kommunen und Versorgungsunternehmen. Das Leitmotiv „Wissen. Können. Liefern.“ steht für den Anspruch, technisches Know-how, praxisnahe Lösungen und zuverlässige Lieferketten zu verbinden – zum Nutzen einer zukunftsfähigen kommunalen Infrastruktur.

 

Brückenmonitoring: Günstige Sensorik aus dem Automobilbereich sichert die Infrastruktur

Der Einsturz der Dresdner Carolabrücke hat den massiven Sanierungsstau bei der deutschen Verkehrsinfrastruktur drastisch verdeutlicht. Bundesweit gelten Tausende Brücken als baufällig, wobei der Finanzbedarf für notwendige Instandsetzungen auf bis zu 100 Milliarden Euro geschätzt wird. Ein flächendeckendes, dauerhaftes Monitoring scheiterte bisher oft an den hohen Kosten für spezialisierte Messtechnik. Die aktuelle Norm DIN 1076 sieht zwar regelmäßige Prüfungen vor, schreibt jedoch kein kontinuierliches Bauwerksmonitoring vor, da eine solide Datengrundlage für viele Kommunen bislang wirtschaftlich kaum darstellbar war. Forscher des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen (IIS) setzen hier auf eine effiziente Lösung, indem sie robuste Radarsensorik aus der Automobilindustrie für die Bauwerksüberwachung adaptieren. Da diese Sensoren in hohen Stückzahlen für autonomes Fahren produziert werden, liegen ihre Kosten um den Faktor 10 bis 100 unter denen herkömmlicher Spezial-Sensorik. Die Technik ermöglicht es, statische Verschiebungen im Submillimeterbereich sowie Vibrationen an Brücken oder Schienen präzise zu erfassen. Ergänzend können sogenannte MEMS-Sensoren genutzt werden, um etwa Brüche in den Spanndrähten von Spannbetonbrücken akustisch zu detektieren und Schäden so sichtbar zu machen, bevor sie zum Sicherheitsrisiko werden. Für Kommunen als Baulastträger ist dieser technologische Ansatz von hoher strategischer Bedeutung, da sie unmittelbar für die Verkehrssicherheit ihrer Bauwerke verantwortlich sind. Die Verfügbarkeit bezahlbarer Sensorik erlaubt es Städten und Gemeinden, die Infrastruktur nicht nur bei konkretem Verdacht, sondern flächendeckend zu überwachen. Ein solches Monitoring liefert die notwendige Datengrundlage, um Sanierungen gezielter zu planen und die tatsächliche Restlebensdauer von Brücken verlässlich einzuschätzen. Damit lassen sich unvorhergesehene Totalsperrungen und die damit verbundenen Belastungen für den lokalen Verkehr und die Wirtschaft vermeiden. Kommunale Entscheider sollten diese technologische Entwicklung nutzen, um ihr Infrastrukturmanagement auf eine faktenbasierte Basis zu stellen. In der Praxis empfiehlt es sich, Messkampagnen in enger Abstimmung zwischen Bauingenieuren und Sensorexperten zu initiieren, um passgenaue Daten für das jeweilige Bauwerk zu erheben. Insbesondere die Erfassung historischer Belastungsdaten hilft dabei, schleichende Schäden frühzeitig zu analysieren. Mit dem Start des Projekts RICARES im Januar 2026 wird die Technik zudem gezielt für Eisenbahnbrücken weiterentwickelt, wobei die Ergebnisse direkt auf Straßenbrücken übertragbar sind. Durch die frühzeitige Integration solcher kostengünstigen Systeme können langfristig Instandsetzungskosten gesenkt und die Sicherheit der Verkehrswege dauerhaft garantiert werden. (Fraunhofer, 05.01.2026) Ganzer Artikel hier…

 

ZVEH zu Stromausfall: Risiko minimieren und rechtzeitig vorsorgen

Der gezielte Anschlag auf das Berliner Stromnetz führt deutlich vor Augen, dass die Energieinfrastruktur die Achillesferse der modernen Gesellschaft darstellt. Ein großflächiger Ausfall zieht nicht nur massive wirtschaftliche Schäden nach sich, sondern gefährdet unmittelbar die Funktionsfähigkeit staatlicher und privater Strukturen. Angesichts einer angespannten weltpolitischen Lage und multipler Bedrohungsszenarien verdeutlicht dieser Vorfall die Notwendigkeit, der Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland deutlich mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Experten fordern bereits seit Langem eine stärkere Vorbereitung auf Worst-Case-Szenarien, um die Stromversorgung auch im Falle von Angriffen oder technischen Defekten stabil zu halten. Für Kommunalverantwortliche, hat die Absicherung der Energieversorgung höchste Priorität, da sie im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Sicherheit vor Ort verantwortlich sind. Die praktische Relevanz für die kommunale Ebene ergibt sich vor allem aus der Notwendigkeit, lokale Versorgungsnetze technisch so zu ertüchtigen, dass sie weniger anfällig für kaskadierende Ausfälle sind. Thomas Bürkle, Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), rät hierbei zu einer engmaschigeren Netzplanung, dem vermehrten Einsatz von Transformatoren und der Arbeit mit Ringleitungen. Solche Maßnahmen stellen sicher, dass im Notfall lediglich Teilbereiche betroffen sind und die Versorgung insgesamt aufrechterhalten werden kann. Über die rein netzseitige Resilienz hinaus bieten dezentrale Lösungen konkrete Handlungsmöglichkeiten, um die Abhängigkeit vom öffentlichen Strombezug zu verringern. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit Batteriespeichern ermöglicht es Haushalten und kommunalen Liegenschaften, auch bei einem Netz-Blackout energieautark zu agieren, sofern die Anlagen über eine entsprechende Notstromfunktion verfügen. Trotz saisonaler Schwankungen stellt diese Investition eine wichtige Absicherung dar. Ergänzend dazu rückt das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen in den Fokus, bei dem Fahrzeugbatterien als mobile Speicher genutzt werden, um Strom zurück in das Haus- oder Quartiersnetz zu speisen. Der Gesetzgeber hat hierfür mit der Reform des Stromsteuergesetzes sowie Änderungen im Energiewirtschaftsrecht Ende Dezember wichtige rechtliche Hürden abgebaut. Da die zunehmende Elektrifizierung die Verwundbarkeit der Gesellschaft weiter steigert, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Absicherungsstrategien unerlässlich. Der ZVEH betont in diesem Zusammenhang, dass die rund 50.000 e-handwerklichen Betriebe bundesweit als kompetente Ansprechpartner bereitstehen. Mit ihrem spezifischen Know-how in der Gebäude- und Netzinfrastruktur unterstützen sie Kommunen und Verbraucher dabei, die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine krisenfeste Stromversorgung zu schaffen und die Energiewende resilient zu gestalten. (ZVEH, 08.01.2026) Ganzer Artikel hier…