Aktuelle Druckausgabe

Venios-Experte Michael Schöpf: Netzdienliche Speicher als Standortchance  

Zum 1. April 2026 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Großbatteriespeichern und Großverbrauchern eingeführt. Damit wird die Flächensicherung zum Wettbewerbskriterium. Die Zahl der Netzanschlussbegehren übersteigt die verfügbaren Kapazitäten bundesweit um ein Vielfaches. Die Zahl der Netzanschlussbegehren übersteigt die verfügbaren Kapazitäten bundesweit um ein Vielfaches. Netzexperte Dr. Michael Schöpf, Business Development Manager bei der VENIOS GmbH, erklärt im DEKOM-Interview, warum Kommunen, die bei der Flächenausweisung zögern, Netzbetreiber und Investoren in kostspielige Ausweichlösungen zwingen — und sich dabei selbst schaden.

Herr Schöpf, mit dem Wechsel auf das Reifegradmodell steigt der Druck auf die Flächensicherung massiv. Aus Sicht der Netzanalytik: Warum ist es für eine Kommune technisch so riskant, bei der Ausweisung von Flächen in unmittelbarer Nähe zu 380-kV-Umspannwerken zu zögern, wenn zeitgleich die Zahl der Anschlussbegehren die Kapazitäten um ein Vielfaches übersteigt?

Michael Schöpf: Aus netzanalytischer Sicht ist es natürlich nur verständlich, dass die Flächen in der Nähe der Umspannwerke begehrt sind. Die 380-kV- bzw. 380/110-kV-Umspannwerke kann man sich in etwa so vorstellen wie große Verkehrsknotenpunkte, etwa Autobahnkreuze. Für die Logistik ist ein autobahnnaher Standort ein zeitlicher Vorteil. Im Netz ist der Standort noch viel entscheidender. Je weiter der geplante Anschlusspunkt von einem Umspannwerk entfernt ist, desto problematischer wird der Netzanschluss, da Netzengpässe viel wahrscheinlicher und die auftretenden Spannungsabweichungen größer werden. Das führt dann zu hohen Baukostenzuschüssen für das Verlegen neuer bzw. das Erweitern bestehender Leitungen oder zu einer direkten Ablehnung des Netzanschlusses. Daher hat sich in den letzten Jahren ein regelrechter Run auf die umspannwerksnahen Flächen entwickelt. Wenn Kommunen hier also zögern, werden Projekte entweder woanders vergeben, oder die Kosten der Projekte steigen aufgrund der Nutzung von netztechnisch weniger attraktiven Flächen. Dabei muss dann aber gleichzeitig das Netz verstärkt und umfangreiche Baumaßnahmen eingeplant werden — eine Lose-Lose-Situation.

Flächen im 200-Meter-Radius um ÜNB-Umspannwerke gelten als baurechtlich privilegiert. Wie stark korreliert diese geografische Nähe mit der tatsächlichen Netzverträglichkeit, und warum ist die schnelle Bereitstellung solcher Areale durch die Kommunen ein entscheidender Beitrag, um „vor die Welle“ möglicher Netzengpässe zu kommen?

Michael Schöpf: Wir sind in unserem Geschäft zwar hauptsächlich in der Welt der Verteilnetzbetreiber unterwegs — das Grundprinzip ist aber auf allen Netzebenen das Gleiche. Und in direkter Nähe zum Umspannwerk gibt es eben rein physikalisch keine Engpässe durch überlastete Leitungen oder zu große Spannungsabweichungen. Einzig das Umspannwerk selbst könnte dann noch den Engpass darstellen — aber dies ließe sich durch entsprechende Netzanschlussvereinbarungen meist in den Griff bekommen. Daher sollten die Kommunen, wenn irgendmöglich, die umspannwerksnahen Flächen nutzen und für Projekte mit entsprechendem Anschlussbedarf vorhalten. So lassen sich die Anfragen auch für den Netzbetreiber gezielt kanalisieren und ein Wildwuchs verhindern.

Während die Höchstspannung oft im Fokus steht, rückt die 110-kV-Ebene für regionale Speicherprojekte nach. Welche Rolle spielt die Sichtbarkeit der Lastflüsse in diesen regionalen Netzknoten, um Batteriespeicher dort als systemdienliche Instrumente statt als zusätzliche Last zu positionieren?

Michael Schöpf: Die Sichtbarkeit der Lastflüsse ist überhaupt schon mal die Voraussetzung, dass system- und wichtiger noch netzdienliches Verhalten überhaupt definiert werden kann. Nur wenn bekannt ist, wann und wo Spitzen im Netz auftreten, können die Fahrweisen der Batterien darauf ausgerichtet werden und die Spitzen dadurch geglättet werden. Das eigentliche Problem ist aber, dass die Batteriebetreiber keine Anreize haben, sich im Betrieb nach den Bedarfen des Netzes auszurichten. Der Spotmarkt liefert die Preissignale, an denen sich alle Batteriebetreiber ausrichten. Netzbetreiber haben allenfalls die Möglichkeit, bei neuen Kunden über flexible Netzanschlussverträge einzugreifen, und sollten diese Möglichkeit — Flexible Connection Agreements, kurz FCAs — auch in Zukunft häufiger nutzen.

Es gibt Kommunen mit Gewerbeflächen, in denen durch Produktionsumstellungen oder Effizienzsteigerungen plötzlich Netzanschlusskapazitäten von 10 MW oder mehr frei werden. Wie kann intelligentes Monitoring helfen, diese „versteckten“ Kapazitäten für den Bau von Batteriespeichern nutzbar zu machen, ohne den laufenden Industriebetrieb zu gefährden?

Michael Schöpf: Bestehende Anschlusskapazitäten sind ein sensibles Thema und werden auch von den Netzbetreibern nur sehr vorsichtig angefasst. Erfahrungsgemäß gibt niemand gerne seine in der Vergangenheit zugesicherten und bezahlten Kapazitäten auf. Dabei muss man den Anschluss aber auch nicht zurückbauen. Netzbetreiber sehen über die registrierende Leistungsmessung ja entsprechende Verbrauchsspitzen; die Netzentgelte haben bei Gewerbekunden meist auch eine Leistungspreiskomponente. Daher will auch kein Gewerbebetrieb unnötige Leistungsspitzen verursachen. Netzbetreiber müssten in solchen Fällen einfach einen neuen Netzanschlussvertrag mit reduzierter Kapazität zu günstigeren Konditionen anbieten. Allerdings fehlt den Netzbetreibern der Einblick, was hinter dem Zähler passiert, und sie wissen daher zum Beispiel auch nicht, ob eine etwaige Leistungsreduzierung von temporärer oder dauerhafter Natur ist. Es müssen daher beide Seiten in den Dialog treten. Ein intelligentes Monitoring hilft, diesen Dialog anzustoßen.

Sie betonen oft, dass Intelligenz vor dem „Vergraben von Kupfer“ kommen sollte. Inwieweit können großskalige Batteriespeicher — finanziert durch private Investoren auf kommunalem Grund — als physisches Pendant zu Ihrer Software fungieren, um den teuren Netzausbau nach § 14a EnWG für die Kommunen und deren Bürger hinauszuzögern oder gar zu vermeiden?

Michael Schöpf: Ich sehe hier kein Entweder-Oder. Letztlich bedarf es sowohl Energiespeicher als auch intelligenter Softwarelösungen und des Netzausbaus. Netzausbau kommt allerdings dem Bedarf aktuell gar nicht hinterher, daher müssen die anderen beiden Bausteine eine noch stärkere Rolle einnehmen. Bei Batteriespeichern muss man auch noch mal unterscheiden: Großskalige Batterieparks von privaten Investoren im MW-Bereich werden auch zukünftig rein spotmarktorientiert betrieben. Der lokale Nutzen beschränkt sich dadurch rein auf die Gewerbesteuereinnahmen. Um auch das lokale Netz zu entlasten, müssen Betreiber mit einem netzdienlichen Interesse für den Betrieb von Batterieparks zum Zuge kommen. Entweder der Netzbetreiber selbst, oder ein privater Investor mit entsprechenden Auflagen. Nur so lässt sich Netzausbau durch Batteriespeicher vermeiden.

Kommunen locken hohe Pachteinnahmen und Gewerbesteuern von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Standort. Wenn diese Speicher nun aktiv am Stromhandel und der Regelenergie teilnehmen: Welchen technologischen Nachweis müssen Projektierer heute erbringen, damit die Kommune sicher sein kann, dass der Speicher langfristig zur Netzstabilität beiträgt und somit ein dauerhafter Cashflow-Garant bleibt?

Michael Schöpf: Hier gilt zunächst das zuvor Gesagte: Spotmarktorientierter Batteriebetrieb und Netzdienlichkeit sind zwei komplett unterschiedliche Dinge. Eine langfristige Sicherheit, dass der Spotmarkt genügend Erträge für den Batteriebetrieb abgibt, kann übrigens niemand geben. Durch mehr und mehr Speicher am Spotmarkt nivellieren sich die entsprechenden Preisspitzen, was die Erlöspotenziale reduziert. Daher sollten die Business Cases der Projektierer unter die unter die Lupe genommen werden: Welche Marktszenarien werden angenommen? Von wieviel Erneuerbaren-Energien-Ausbau und weiteren Speichermöglichkeiten wird ausgegangen? Keiner kann valide die Marktpreise in zehn Jahren prognostizieren, aber zumindest sollten Projektierer die relevanten Zusammenhänge und Szenarien kennen. Aus der technischen Sicht geht es darum, die Speicher möglichst schnell und reibungslos ans Netz zu bringen. Dafür sind dann die entsprechenden elektrotechnischen Kenntnisse zu den Netzanschlussbedingungen, den möglichen Netzrückwirkungen sowie in der Installation der Anlagen entscheidend. (DEKOM/Venios, 11.05.2026) Mehr Infos hier…

Zur Person:

Dr. Michael Schöpf ist Business Development Manager bei der Venios GmbH. Das Unternehmen entwickelt mit Venios.NET eine Plattform für das echtzeitfähige Management von Verteilnetzen.

Gewerbegebiet als Stromreservoir: Ein Batteriespeicher für das Westallgäu

Im Gewerbegebiet Hauser Wiesen bei Scheidegg, einem 4.300-Einwohner-Markt im bayerischen Landkreis Lindau nahe der österreichischen Grenze, entsteht der erste Großbatteriespeicher im Westallgäu. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hauser Wiesen, dem neben Scheidegg auch die Nachbarstadt Lindenberg im Allgäu angehört, hat einem entsprechenden Bauantrag einstimmig zugestimmt. Projektentwickler ist die Wiesbadener Ampermo GmbH, die bundesweit Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen im Utility-Scale-Bereich entwickelt. Die Inbetriebnahme soll 2027 erfolgen.

Geplant ist eine Anlage mit 15 Megawatt Leistung — das 1500-fache eines typischen Hausspeichers. Der Standort im südlichen Teil des Gewerbegebiets liegt in unmittelbarer Nähe eines Umspannwerks, was für Projekte dieser Größenordnung entscheidend ist. Seit Dezember 2025 privilegiert Paragraf 35

Absatz 1 des Baugesetzbuchs Batteriespeicher ab vier Megawatt im Außenbereich innerhalb von 200 Metern einer Umspannanlage — ein Bebauungsplan ist damit nicht mehr erforderlich, was das Genehmigungsverfahren erheblich vereinfacht. Die Lieferzeiten für die Komponenten betragen nach Unternehmensangaben zwölf bis achtzehn Monate.

Für Scheidegg und Lindenberg ist das Projekt vor allem eine Einnahmefrage. Neunzig Prozent der anfallenden Gewerbesteuer verbleiben bei den Standortkommunen. Zweckverbandsvorsitzender und

Scheidegger Bürgermeister Uli Pfanner brachte die Haltung des Zweckverbandes auf den Punkt: „Wir benötigen mehr Batteriespeicher.“ Der Blick geht dabei bereits über das laufende Projekt hinaus — der Zweckverband prüft, ob auf einem eigenen Grundstück am Eingang des Gewerbegebiets, ebenfalls neben dem Umspannwerk, eine zweite Anlage entstehen kann. Ein dort ursprünglich geplantes Wasserstoffprojekt hat sich nach Angaben Pfanners zerschlagen. Die Fläche steht damit für eine andere Nutzung bereit.

Ampermo gilt als einer der führenden Projektentwickler im Bereich Erneuerbarer Energien. (Der Westallgäuer, 30.04.2026) Ganzer Artikel hier…  

Kleine Wärmeplanung: Der Bund macht kleinen Kommunen das Leben leichter

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes vorgelegt, der vor allem für kleine Kommunen spürbare Erleichterungen bringen soll. Der auf den 27. April datierte Entwurf konkretisiert damit einen der unumstritteneren Teile der geplanten Gebäudepolitik der Bundesregierung — und zwar unabhängig vom weiter stockenden Gebäudemodernisierungsgesetz. Kern der Novelle ist der neue Paragraf 22a, der für Gemeindegebiete mit bis zu 15.000 Einwohnern ein stark vereinfachtes Planungsverfahren einführt, die sogenannte kleine Wärmeplanung. Das betrifft rechnerisch knapp 90 Prozent aller Gemeinden in Deutschland. Bisher galt ein vereinfachtes Verfahren nach Paragraf 22 nur für Kommunen unter 10.000 Einwohnern, und auch dieses hing von den jeweiligen Landesgesetzen ab. Der neue Paragraf 22a gilt hingegen unmittelbar aus Bundesrecht heraus — die Länder müssen ihn nicht erst in eigenes Recht umsetzen. Das Verfahren der kleinen Wärmeplanung reduziert den Planungsaufwand nach Angaben des Ministeriums auf etwa 20 Prozent einer regulären Wärmeplanung.

Praktisch bedeutet das, dass die planungsverantwortliche Stelle — in der Regel das zuständige kommunale Amt — das gesamte Gemeindegebiet grundsätzlich als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung ausweist. Eine aufwändige Einteilung in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete mit Wärmenetz- oder Wasserstoffkorridoren entfällt damit für die meisten kleinen Gemeinden.

Der Referentenentwurf begründet das sachlich: In ländlich geprägten Kommunen mit locker bebauten Siedlungsstrukturen sei eine leitungsgebundene Wärmeversorgung wirtschaftlich ohnehin selten realisierbar. Aufwändige Planungsverfahren würden in diesen Fällen Ressourcen binden, ohne echten Erkenntnisgewinn zu liefern. Wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein wirtschaftlich tragfähiges Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder eine Versorgung mit grünem Methan gibt, kann die Gemeinde entsprechende Prüfgebiete ausweisen, die im Anschluss an die Planung vertieft untersucht werden. Das Verfahren ist optional — Kommunen können weiterhin die reguläre Wärmeplanung oder das bisherige vereinfachte Verfahren nach Paragraf 22 wählen.

Auch die Datenerhebung wird erleichtert. Das Sammeln der Schornsteinfegerdaten und die Aggregation von Gas- und Fernwärmeverbrauchsdaten hatten sich in der Praxis mitunter als wenig handhabbar erwiesen, wie der Stakeholder-Dialog Wärmeplanung der Bundesregierung ergeben hatte. Künftig dürfen Kommunen stattdessen auf Wärmebedarfsdaten zurückgreifen, die auf statistischen Gebäudedaten basieren. Damit entfällt die Pflicht zur Datenerhebung bei Netzbetreibern und Schornsteinfegern vollständig, sofern die Gemeinde diesen Weg wählt.

Marc-André Triebel, Leiter des Bereiches Wärmeplanung beim Freiburger Softwareunternehmen Greenventory, das bereits mehr als 300 Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung begleitet, begrüßt die Neuregelung: „Die Kleine Wärmeplanung ist ein wichtiger Befreiungsschlag, darf aber nicht zur Blindplanung führen. Weniger Bürokratie bedeutet nicht weniger Verantwortung: Wir nutzen die neuen Freiheiten bei der Datenerhebung, um die Prozesse radikal zu beschleunigen – ohne die nötige Präzision für sichere Investitionen zu opfern. Wir machen die Planung einfach, aber das Ergebnis präzise.“

Für größere Städte bringt die Novelle eine neue Pflicht. Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern müssen im Rahmen der nächsten Fortschreibung ihres Wärmeplans auch eine Kälteplanung vorlegen, was eine Vorgabe der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umsetzt. Betroffen sind rund 238 Kommunen in Deutschland. Praktisch geht es darum, den zukünftigen Bedarf an aktiver Kühlung zu ermitteln — unter Berücksichtigung von Hitzebelastungskarten, Klimaanpassungskonzepten und bestehenden Großverbrauchern. Für Betreiber industrieller Prozesswärmenetze verlängert sich die Frist zur Vorlage eines Dekarbonisierungsfahrplans vom 31. Dezember 2026 auf Ende 2030.

Stand heute haben laut Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende 14 Prozent der Kommunen unter 10.000 Einwohnern ihre Wärmeplanung abgeschlossen, 35 Prozent befinden sich im Prozess. Für Kommunen über 100.000 Einwohnern läuft die reguläre Frist bis zum 1. Juli 2026; 56 Prozent haben ihre Pläne bereits eingereicht. Kleine Kommunen haben grundsätzlich bis zum 1. Juli 2028 Zeit. (DEKOM, 11.05.2026) Mehr Infos hier…

EU AI Act: Schulungspflicht für Kommunen

Viele Kommunalverwaltungen nutzen KI-Anwendungen, ohne dass ihre Mitarbeitenden nachweislich dafür unterwiesen sind. Genau das aber schreibt der EU AI Act als verbindliches Recht vor — und wer den tatsächlichen Umfang der KI-Nutzung im eigenen Haus nicht kennt, kann diese Pflicht schlicht nicht erfüllen. Die ML Gruppe, seit über 35 Jahren exklusiver Bildungspartner der Bundeswehr und spezialisiert auf Schulungsprojekte in Großorganisationen, beobachtet dieses Muster inzwischen auch in Kommunalverwaltungen. Verstöße gegen den AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 30 Millionen Euro oder sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Das eigentliche Problem liegt tiefer als die Frage nach genehmigten Systemen. Was in der Privatwirtschaft unter dem Begriff Shadow AI diskutiert wird, ist längst auch in Behörden Realität. Mitarbeitende nutzen öffentliche KI-Plattformen für Aufgaben, die sensible Daten berühren, ohne dass die IT-Abteilung oder die Verwaltungsleitung davon weiß. Alles, was Beschäftigte in öffentliche KI-Tools eingeben, verlässt unkontrolliert die Organisation — Kundendaten, Vertragsinhalte, interner Schriftverkehr. Eine internationale Erhebung unter mehr als 3.500 Wissensarbeitern zeigt, dass 78 Prozent offen zugeben, KI-Tools zu nutzen, die ihr Arbeitgeber nicht genehmigt hat.

Der Unterschied zu klassischer nicht genehmigter Software ist dabei entscheidend. Während ungenehmigte Software lokal bleibt, fließen bei KI-Tools Daten an externe Server ab — in der Regel ohne DSGVO-konforme Grundlage, ohne Verarbeitungsvertrag, ohne Kontrolle. Für Kommunen, die täglich mit personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern arbeiten, ist das ein strukturelles Haftungsrisiko, kein theoretisches.

Eine weitere Dimension betrifft Verwaltungen, die Open-Source-Modelle wie LLaMA, Mistral oder DeepSeek auf eigener Infrastruktur betreiben wollen. Die Kontrolle, die proprietäre Systeme beim Anbieter belassen, liegt dann vollständig beim Betreiber — ein Vorteil, aber nur dort, wo die technische und rechtliche Kompetenz dafür vorhanden ist.

Die zentrale Herausforderung ist damit nicht die Technologieentscheidung selbst, sondern der kompetente Umgang damit. KI-Modelle liefern Ergebnisse, die plausibel klingen, aber falsch oder unvollständig sein können. Wer das nicht erkennt, trifft auf Basis von KI-Outputs Entscheidungen, ohne es zu wissen. Für Behörden, deren Bescheide Rechtswirkung haben, ist das keine abstrakte Gefahr.

Die ML Gruppe hat auf diese Lage reagiert und ein Schulungspaket entwickelt, das die Anforderungen des AI Act für Mitarbeitende mit KI-Berührungspunkten abdeckt. Der Ansatz setzt bewusst nicht auf einmalige Unterweisungen, sondern auf kontinuierlichen Kompetenzaufbau — praxisnah, auf die jeweiligen Arbeitsrealitäten zugeschnitten und in Präsenz, als E-Learning oder als Blended Learning verfügbar. Der EU AI Act macht genau das zur Pflicht: nachweisbarer Kompetenzaufbau, der Mitarbeitende in die Lage versetzt, KI-Ergebnisse kritisch zu beurteilen, Risiken zu erkennen und den Einsatz rechtssicher zu steuern. (DEKOM, 11.05.2026) Originalartikel hier…

ANGA COM 2026: Stadtwerke und Kommunen treffen sich im Jahr der Bewährung

Ein Jahr nach der Gründung des ersten Bundesdigitalministeriums unter Karsten Wildberger ist die Bilanz der Branche gemischt. Der VATM, der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, attestiert dem Minister Ernsthaftigkeit — aber keine Entwarnung. „Deutschland digitalisiert sich nicht mit Siebenmeilenstiefeln, aber der erste Bundesdigitalminister legt den Finger in die offenen Wunden“, sagte VATM-Präsidentin Valentina Daiber Anfang Mai. Dass sich das Ministerium an Umsetzung, Projektsteuerung und messbaren Kennzahlen orientiere, sei erfreulich — und ungewohnt. Entscheidend werde aber sein, ob daraus belastbare Investitionsrahmen entstehen. Die Problemlage ist bekannt. Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung bleiben nach VATM-Einschätzung große offene Baustellen, die sich nicht per Ministererklärung bewegen lassen. Das überragende öffentliche Interesse — eines der ersten konkreten Ergebnisse des neuen Ministeriums — sei in Berlin schnell beschlossen worden, vor Ort aber noch nicht angekommen. Bund, Länder und Kommunen müssten gemeinsam liefern, insbesondere bei Genehmigungen und der praktischen Umsetzung. Zum zentralen Prüfstein werde die anstehende TKG-Novelle, die über das Wettbewerbsniveau im deutschen Glasfasermarkt entscheidet. Der VATM fordert dabei eine starke asymmetrische Regulierung gegenüber dem marktmächtigen Unternehmen sowie einen funktionierenden Open Access als Grundvoraussetzung für privaten Investitionswillen. In diesem Umfeld findet die ANGA COM 2026 statt — erstmals mit einem eigenen Thementag (21. Mai 2026) für Stadtwerke und Kommunen. Stadtwerke stehen im Bereich digitale Infrastruktur vor grundlegenden Positionierungsentscheidungen: zwischen den wachsenden Herausforderungen beim Glasfaserausbau, neuen regulatorischen Weichenstellungen und der Frage, ob Geschäftsmodelle rund um Rechenzentren und digitale Souveränität auch für kommunale Versorger tragfähig sind. Das Fachprogramm greift diese Themen konzentriert auf. Geplant sind ein Stadtwerkegipfel mit den Geschäftsführern von Glasfaser Ruhr, KomMITT-Ratingen und wilhelm.tel sowie dem CTO von M-net und dem kaufmännischen Geschäftsführer von NetCologne, dazu Vorträge zur Gigabitförderung des Bundes, eine Diskussion zur Vorvermarktung und Homes-Connected-Strategie sowie Round Tables zu Open-Access-Modellen und Rechenzentrumsinvestitionen. Das Bundesdigitalministerium, RheinEnergie und envia TEL sind ebenfalls vertreten.  (DEKOM, 11.05.2026) Mehr Infos zur ANGA COM hier…

Netz33: Startschuss für Deutschlands erstes resilientes Glasfaser-Backbone

Deutschland hinkt beim Glasfaserausbau international nach wie vor hinterher — und selbst dort, wo Leitungen verlegt sind, fehlt das, was ein modernes digitales Rückgrat ausmacht: echte Resilienz. Das bestehende Netz bündelt den Datenverkehr in wenigen Knotenpunkten. Ein gezielter Angriff an einer einzigen Stelle kann Hunderte Behörden, Versorger und Notfalldienste gleichzeitig treffen. Die Ereignisse der jüngsten Zeit haben das belegt: Im November 2024 wurden Glasfaserkabel in der Ostsee zwischen Deutschland, Finnland, Litauen und Schweden durchtrennt, Anfang 2026 legte ein Angriff auf eine Berliner Kabelbrücke weiträumig Festnetz- und Mobilfunkverbindungen lahm. Hybride Bedrohungen gegen Infrastruktur sind keine theoretische Gefahr mehr. Ende April hat die Niedax Group im brandenburgischen Oehna mit dem Bau einer 130 Kilometer langen Glasfaser-Teststrecke entlang bestehender Schienenkorridore begonnen — erster Baustein eines geplanten bundesweiten Backbone-Netzes mit 33.000 Kilometern Länge, über 10.000 Zugangspunkten und mehr als 300 Ringstrukturen. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf zehn Milliarden Euro, vollständig privat finanziert ohne staatliche Förderung. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder war beim Spatenstich vor Ort. Was das Konzept von bisherigen Glasfaservorhaben unterscheidet, ist seine Architektur. Schienenkorridore sind dauerhaft überwacht, eingezäunt und haben eine klare Eigentumsstruktur — Sabotage, Erdarbeiten Dritter oder unautorisierte Zugriffe lassen sich dort deutlich besser unterbinden als auf öffentlichen Wegen. Die Teststrecke zwischen Jüterbog, Falkenberg an der Elster und Lutherstadt Wittenberge ist zudem keine reine Baumaßnahme, sondern eine Erprobungsumgebung unter realen Betriebsbedingungen, in der Interessenten ihre spezifischen Anwendungen auch unter simulierten Angriffs- und Sabotage-Szenarien testen können. Zum Einsatz kommen Glasfasern des Herstellers Corning, die langfristige Skalierbarkeit und ein breites Spektrum an Anwendungsszenarien ermöglichen. Das im Januar 2026 vom Bundestag beschlossene KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals zu sektorenübergreifenden Resilienzmaßnahmen, Risikoanalysen und Meldepflichten — mit Umsetzungsfrist bis zum 17. Juli 2026, danach drohen Bußgelder. Für Kommunen ist das Gesetz besonders relevant, weil viele der betroffenen Bereiche direkt in kommunaler Verantwortung liegen: Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Verwaltungsleistungen. Das Netz-33-Projekt ist in diesem regulatorischen Rahmen konzipiert und erfüllt die Anforderungen von NIS2 und KRITIS-Dachgesetz by Design. Für Kommunen und kommunale Unternehmen ergibt sich daraus eine doppelte Relevanz. Als potenzielle Nutzer eines hochvermaschten, ausfallsicheren Backbone-Netzes, das auch im Krisenfall funktionstüchtig bleibt — und als Akteure, die unter dem KRITIS-Dachgesetz selbst nachweisen müssen, dass ihre Infrastruktur dem Stand der Technik entspricht. Ob das Projekt seinen ambitionierten Zeitplan hält und tatsächlich ein bundesweit geschlossenes Netz entsteht, wird sich zeigen. Der Spatenstich in Oehna ist ein erster, konkreter Schritt. (DEKOM/Netz33, 27.04.2026) Ganzer Artikel hier…

Studie: Keine neue Landlust in Deutschland

Ländliche Räume in Deutschland gewinnen laut einer vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) herausgegebenen Studie nicht grundsätzlich an Attraktivität. Eine Auswertung der Wanderungsdaten bis 2024 zeigt keinen neuen Trend zum Umzug aufs Land. Wanderungsgewinne kleiner Städte und Gemeinden erklären sich vor allem durch die Veränderung der Altersstruktur: Es gibt weniger junge Erwachsene im typischen Umzugsalter – daher ziehen weniger Menschen weg, nicht deutlich mehr aufs Land. Die Analyse der Wanderungsstatistik zeigt, dass Großstädte und städtische Kreise über viele Jahre höhere Wanderungssalden aufwiesen als ländliche Regionen. Zwar verbesserten sich die Binnenwanderungssalden ländlicher Räume seit etwa 2013 zulasten der Großstädte. Dies sei jedoch kein Beleg für eine neue Vorliebe fürs Landleben, sondern vor allem Folge sinkender Fortzüge und veränderter Altersstrukturen. „Die Debatte über eine neue Sehnsucht nach dem Land greift zu kurz“, sagte Thomas Pütz, Stadtforscher am BBSR. „Die positiven Wanderungssalden ländlicher Gemeinden lassen sich vor allem durch demografische Entwicklungen sowie Veränderungen auf den Wohnungs- und Arbeitsmärkten erklären – nicht durch einen grundlegenden Wandel der Wohnpräferenzen.“ Vor allem sei die Zahl junger, besonders mobiler Menschen in ländlichen Regionen zurückgegangen. Dadurch entstünden weniger Wegzüge. Eine wichtige Rolle spielten zudem hohe Wohnkosten in Städten und veränderte Arbeitsmodelle. Vor allem Homeoffice erleichtere es Menschen, weiter entfernt vom Arbeitsort zu wohnen. Für die Untersuchung wertete das Forschungsinstitut empirica im Auftrag des BBSR Binnenwanderungsdaten aus und befragte rund 1000 Menschen, die seit 2019 in neun peripher gelegene ländliche Gemeinden gezogen waren. Untersucht wurde, ob ländliche Räume als Wohnorte attraktiver wahrgenommen werden und welche Motive hinter den Umzügen stehen. Von den Befragten kamen 23 Prozent direkt aus einer Großstadt, ein Drittel zog innerhalb der eigenen Region um. Weitere 16 Prozent waren Rückkehrer, die in ihre Herkunftsregion zurückkehrten. Die Befragung zeigt, dass vor allem Familien in ländliche Regionen ziehen. Häufig gehe es um den Wunsch nach Wohneigentum und mehr Wohnfläche. Mit dem Umzug vergrößere sich oft die Wohnfläche, insbesondere bei ehemaligen Großstadtbewohnern. Zugleich steige die Eigentumsquote deutlich. Gleichzeitig nehme die Nutzung des Autos zu. Als wichtigste Gründe für den Umzug nannten die Befragten Ruhe, Natur, ein gesundes Wohnumfeld und ein höheres Sicherheitsgefühl. Für 37 Prozent spielte die Nähe zur Natur eine zentrale Rolle. Weniger entscheidend seien dagegen klassische Standortfaktoren wie ÖPNV-Anbindung, kulturelle Angebote oder kurze Wege zu größeren Städten. „Wer in ländliche Räume zieht, sucht häufig nicht die perfekte Infrastruktur, sondern eine Lebensqualität mit Ruhe und bezahlbaren Wohnraum“, sagte Brigitte Adam, Stadtforscherin am BBSR. Besonders Familien nutzten den Umzug, um den Wunsch nach einem Eigenheim zu verwirklichen. Aus Sicht der Forschenden lässt sich aus den Ergebnissen keine allgemeingültige Strategie ableiten, wie ländliche Gemeinden attraktiver werden können. Entscheidend seien passgenaue Wohnangebote, die Nutzung bestehender Gebäude sowie Investitionen in soziale Infrastruktur und Gemeinschaftsangebote. Homeoffice-Nutzende gelten den Forschenden zufolge als neue Zielgruppe für periphere Regionen. (BBSR, 11.05.2026) BBSR Studie hier…

Beengte Verhältnisse: Jeder neunte Deutsche lebt in einer überbelegten Wohnung

Fast jeder neunte Mensch in Deutschland lebte 2025 in einer Wohnung, die für die Zahl der Bewohner zu wenig Zimmer hatte. Laut Statistischem Bundesamt lag die Überbelegungsquote bei 11,7 Prozent — ein kontinuierlicher Anstieg gegenüber 10,2 Prozent im Jahr 2020. Die Zahlen stammen aus der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), die als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert ist. Der Befund trifft bestimmte Gruppen deutlich härter als den Durchschnitt. Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit lebten mit 30,8 Prozent knapp fünfmal so häufig in überbelegten Wohnungen wie deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren (6,7 Prozent). Armutsgefährdete Menschen kamen auf 27,4 Prozent. Unter Haushalten mit Kindern lag die Quote bei 17,6 Prozent, besonders betroffen waren Alleinerziehende (29,6 Prozent) und Familien mit mindestens drei Kindern (32,1 Prozent). Minderjährige insgesamt kamen auf 19,0 Prozent; ältere Menschen ab 65 Jahren lebten mit 3,1 Prozent am seltensten beengt. Das Gefälle zwischen Stadt und Land ist erheblich. In größeren Städten lebten 16,9 Prozent der Menschen in überbelegten Wohnungen, in ländlichen Gebieten nur 5,5 Prozent — ein Faktor drei. Für Kommunen ist das eine direkt steuerungsrelevante Größe: Wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, steigt der Druck auf Infrastruktur, Sozialdienste und kommunale Wohnungspolitik. Im EU-Vergleich liegt Deutschland mit 11,7 Prozent unter dem EU-Durchschnitt von 16,8 Prozent. Das Spektrum reicht von Rumänien (40,4 Prozent) und Lettland (38,9 Prozent) am oberen Ende bis Zypern (2,2 Prozent) und die Niederlande (4,1 Prozent) am unteren. (DESTATIS, 11.05.2026) Ganzer Artikel hier…

Nachhaltigkeitsportal für Kommunen: Bertelsmann Stiftung öffnet digitale Plattform für alle

Die Bertelsmann Stiftung hat ihr Portal für nachhaltige Kommunen für alle Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland geöffnet. Die Plattform, die seit dem Frühjahr 2024 gemeinsam mit 25 Modellkommunen und zwölf Partnerorganisationen weiterentwickelt wurde, steht ab sofort kostenlos zur Verfügung — einzige Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung. Das Portal basiert auf dem bisherigen SDG-Portal der Stiftung und setzt die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Agenda 2030) in ein kommunales Steuerungsinstrument um. Kern sind standardisierte Kommunalprofile mit Nachhaltigkeitsindikatoren aus dem Datenportal „Wegweiser Kommune“ für alle Städte und Gemeinden ab 5.000 Einwohnern sowie alle Landkreise. Darüber hinaus können Kommunalverwaltungen eigene Profile anlegen, Nachhaltigkeitsstrategien hinterlegen und Ziele, Indikatoren und Maßnahmen hochladen — wahlweise auf Basis etablierter Rahmenwerke wie der Neuen Leipzig-Charta oder der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Eine integrierte Wissensdatenbank mit Praxisbeispielen und Anwendungshilfen wächst laufend. Ein KI-gestütztes Tool soll dabei helfen, Inhalte aus Publikationen themengenau abzurufen. Über eine Netzwerkfunktion können Kommunen mit individuellen Profilen untereinander sowie mit Partnerorganisationen in Kontakt treten. Die technische Grundlage bildet die Open-Source-Software knotdots, die Datensouveränität sicherstellt und DSGVO-konform betrieben wird. Ende 2026 soll das Portal vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) übernommen werden, das den Aufbau als beauftragter Dienstleister begleitet hat. (Bertelsmann-Stiftung, 07.05.2026) Ganzer Artikel hier…

Eintrittspreise stabil, Pommes 5,50 Euro: VKU-Umfrage zum Start der Freibäder

Im Mai startet vielerorts die Freibadsaison. Mehr als drei Viertel der Badbetreiber können ihre Eintrittspreise stabil halten (77 Prozent), gut jedes fünfte Bad (23 Prozent) muss seine Preise erhöhen. Das geht aus einer Umfrage unter 94 Badbetreibern des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hervor.  Knapp 70 Prozent der Badbetreiber (69 Prozent) erwarten ähnlich viele Besucher wie im Vorjahr, mehr als jeder vierte geht von mehr Besuchern aus (29 Prozent). 2025 kamen im Schnitt 70.000 Gäste pro Freibad kamen (zum Vergleich: 2024 waren es 75.000).  77 Prozent der Badbetreiber können ihre Eintrittspreise im Vergleich zum Vorjahr stabil halten, 23 Prozent müssen die Preise erhöhen. Gründe sind vor allem die gestiegenen Sanierungs- und Betriebskosten. Und da für viele, Freibad und Pommes zusammengehören: In 97 Prozent der befragten Bäder kostet die Portion Pommes rot-weiß in der Freibadsaison 2026 höchstens 5,50 EUR. In 15 Prozent kosten sie sogar weniger als 3,50 EUR.  Gleichwohl bleibt der Blick in die Zukunft düster: 73 Prozent der Badbetreiber rechnen damit, dass sich ihre finanzielle Lage in den nächsten fünf Jahren verschlechtern wird. 20 Prozent gehen davon aus, dass die Lage gleichbleiben wird. Eine Verbesserung erwarten nur 7 Prozent der Befragten. Jeder fünfte Badbetreiber (21 Prozent) erwägt sogar, sein Bad zu schließen.  „Auch wenn von flächendeckendem Bädersterben keine Rede sein kann, so zeigen die Rückmeldungen der Betreiber doch klaren Handlungsbedarf. Bundes- und Landesregierungen sind aufgefordert, sich weiterhin um den Erhalt der Bäder zu kümmern. Auch wenn die bereitgestellten Fördergelder von einer Milliarde Euro ein Schritt in die richtige Richtung sind: Wir brauchen bessere und besser ausgestattet Förderprogramme für den Erhalt unserer Schwimmbäder.“, so Liebing.  Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 1 Milliarde Euro für Sportstätten verankert. Liebing betont die Bedeutung der Bäder: „Schwimmbäder sind der kleine Sommer für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es sind die Orte für Gesundheit, für Fitness und Orte, an denen wir die Lebensfertigkeit Schwimmen erlernen und sich Menschen aller sozialen Milieus austauschen. All das darf keine Frage des Wohnorts oder der Haushaltslage der Kommune sein. Zumal uns die zunehmende Zahl von Kindern, die nicht schwimmen können, Sorge bereitet.“ (VKU, 08.05.2026) Ganzer Artikel hier…

Hintergrund:
Für die VKU-Bäder-Umfrage wurden 250 Badbetreiber, die Mitglied im VKU sind, im Zeitraum vom 08. April 2026 bis 24. April 2026 per Mail angeschrieben. 94 Badbetreiber nahmen teil. Das entspricht einer Rücklaufquote von 37,6 Prozent.