Aktuelle Druckausgabe

AgNes-Verfahren: BVES begrüßt mehr Investitionssicherheit für Stromspeicher

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) bewertet den aktuellen Zwischenstand des AgNes-Verfahrens der Bundesnetzagentur als wichtige Kurskorrektur für den weiteren Ausbau von Stromspeichern. Nach Angaben des Verbandes greift die Behörde damit mehrere zentrale Forderungen der Branche auf und schafft mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Nach dem derzeitigen Stand sollen netzgekoppelte Stromspeicher künftig über ein Kapazitätsentgelt an den Netzkosten beteiligt werden. Arbeitsbezogene Netzentgelte sind dagegen nicht vorgesehen. Zudem soll eine doppelte Belastung bei Ein- und Ausspeicherung vermieden werden. Das geplante Kapazitätsentgelt soll sich an den Entgelten für Einspeiser orientieren und voraussichtlich zwischen vier und sieben Euro pro Kilowatt und Jahr liegen. Vorgesehen ist die Regelung sowohl für Batteriespeicher als auch für Pumpspeicher. Positiv sieht der Verband insbesondere, dass die Bundesnetzagentur Speicher künftig als Flexibilitätsoption und nicht mehr als klassische Verbraucher betrachtet. Aus Sicht des BVES trägt dies der zunehmenden Bedeutung von Speichern für die Stabilisierung des Stromsystems Rechnung. Von besonderer Bedeutung ist nach Einschätzung des Verbandes zudem der vorgesehene Vertrauensschutz für bereits geplante Projekte. Speicheranlagen, die bis spätestens 4. August 2029 in Betrieb gehen und deren Investitions-entscheidung vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung getroffen wurde, sollen weiterhin bis zu 20 Jahre von der bestehenden Netzentgeltbefreiung profitieren können. Der BVES hatte zuvor vor den Folgen rückwirkender Änderungen der Rahmenbedingungen gewarnt. Auch die geplanten Regelungen für Speicher in Anlagen-kombinationen (Co-Location) gelten aus Sicht des Verbandes als Fortschritt. Die vorgesehenen Ansätze seien weniger komplex und setzten Anreize an systemrelevanten Stellen. Gleichzeitig sieht der BVES weiterhin Klärungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die geplante Einführung dynamischer Netzentgelte zwischen 2030 und 2033 sowie einzelne Detailfragen der künftigen Ausgestaltung. Kritisch sieht der Verband zudem die vorgesehene pauschale Belastung von Prosumern durch einen zusätzlichen Grundpreisaufschlag. Die Bundesnetzagentur hatte im Rahmen eines Workshops zum Zwischenstand des AgNes-Verfahrens ihre aktuellen Überlegungen vorgestellt. Ziel des Verfahrens ist eine Neuausrichtung der Netzentgeltsystematik, die den wachsenden Anforderungen eines zunehmend dezentralen und flexibilisierten Energiesystems Rechnung tragen soll. (DEKOM/BVES, 08.06.2026) Ganze PM hier…

Kundenflaute und Kostenexplosion: Warum der deutsche Glasfaserausbau ins Stocken gerät

Der flächendeckende Ausbau mit modernsten Glasfaseranschlüssen gilt als das wichtigste Infrastrukturprojekt der Dekade. Doch die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung, Deutschland bis zum Ende des Jahrzehnts flächendeckend zu versorgen, geraten an der Basis ins Wanken. Bundesweit mehren sich die Berichte über stockende Projekte, zurückgezogene Zusagen und den plötzlichen Rückzug großer Telekommunikationsunternehmen aus bereits fest eingeplanten Ausbaugebieten.

Hinter dieser Entwicklung stehen gestiegene Finanzierungskosten, hohe Tiefbaupreise und eine vielerorts hinter den Erwartungen zurückbleibende Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen. Gleichzeitig erschweren Überbaukonflikte zwischen den Anbietern sowie die bisherige Förderlogik des Bundes den Ausbau insbesondere in der Fläche.

Vor diesem Hintergrund haben Bund, Länder, Kommunen und die Telekommunikationsbranche am 8. Juni das Memorandum of Understanding „Bestes Netz für Deutschland“ unterzeichnet. Die Vereinbarung soll den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen und setzt auf mehr Verbindlichkeit, weniger Bürokratie und eine engere Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Die Telekommunikationsunternehmen kündigten für 2026 Investitionen von rund 8,5 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau sowie weitere 2,4 Milliarden Euro in Mobilfunknetze an. Gleichzeitig sollen Ausbaufortschritte, Investitionen und Genehmigungszeiten künftig anhand einheitlicher Kennzahlen regelmäßig überprüft werden. Die Bundesnetzagentur erhält zudem zusätzliche Möglichkeiten, Hinweisen aus Kommunen auf Probleme bei Bau- und Telekommunikationsunternehmen nachzugehen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf offenen Netzzugängen („Open Access“) und einer stärkeren gemeinsamen Nutzung bestehender Infrastrukturen. Länder und Kommunen haben sich im Gegenzug verpflichtet, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Dazu soll unter anderem das OZG-Breitbandportal flächendeckend eingesetzt werden.

Das eigentliche Dilemma für viele Kommunen offenbart sich jedoch weiterhin in der Systematik der Breitbandförderung. Die politische Strategie des Bundes setzt bislang primär auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch private Unternehmen. Die öffentliche Hand soll nur dort einspringen, wo die Privatwirtschaft kein wirtschaftliches Potenzial sieht.

In der Praxis führt diese Logik häufig zu einer Förderfalle. Viele Städte und Gemeinden werden in Marktanalysen als Gebiete mit ausreichendem eigenwirtschaftlichem Potenzial eingestuft. Sobald ein Unternehmen Ausbauabsichten anmeldet, ist der Zugang zu Fördermitteln oftmals blocki ert. Werden Projekte später verschoben oder ganz aufgegeben, entsteht eine Versorgungslücke, die weder durch den Markt noch durch die bestehenden Förderinstrumente kurzfristig geschlossen werden kann.

Angesichts dieser Entwicklung fordern kommunale Spitzenverbände und zahlreiche Landkreise seit längerem eine stärkere Flexibilisierung der Förderprogramme. Bestehende Förderbescheide müssten aus ihrer Sicht unbürokratisch auf jene Teilgebiete ausgeweitet werden können, die ursprünglich eigenwirtschaftlich erschlossen werden sollten und nun unversorgt bleiben.

Ob die Initiative „Bestes Netz für Deutschland“ ausreicht, um die bestehenden Strukturprobleme zu überwinden, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Ohne eine stärkere Koordinierungsrolle der Kommunen und eine an die Marktrealität angepasste Förderpolitik droht der flächendeckende Gigabit-Ausbau weiterhin hinter den politischen Zielsetzungen zurückzubleiben. (DEKOM, 08.06.2026) PM BMDS hier…

Betriebliche Krankenversicherung als Baustein im Wettbewerb um Auszubildende

Viele Kommunen suchen händeringend nach Nachwuchskräften. Ausbildungsplätze in Verwaltungen, Stadtwerken und kommunalen Unternehmen lassen sich vielerorts nicht mehr vollständig besetzen. Gleichzeitig wächst der Personalbedarf. Neben den anstehenden Altersabgängen haben Bund und Länder den Kommunen in den vergangenen Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen. Digitalisierung, kommunale Wärmeplanung, Klimaanpassung, Ganztagsbetreuung oder neue Berichtspflichten erhöhen den Personalbedarf in vielen Bereichen der Verwaltung. Die Folgen zeigen sich häufig erst mit zeitlicher Verzögerung. Bleiben Ausbildungsplätze heute unbesetzt, fehlen in einigen Jahren qualifizierte Fachkräfte für Verwaltung, Technik, IT oder kaufmännische Aufgaben. Die Gewinnung von Auszubildenden entwickelt sich damit für viele Kommunen zu einer zentralen Zukunftsfrage. Die Rahmenbedingungen auf dem Ausbildungsmarkt haben sich zugleich verändert. Schulabgänger können heute zwischen einer Vielzahl von Ausbildungsangeboten wählen. Neben Industrieunternehmen, Handwerksbetrieben und Dienstleistungsunternehmen werben auch Landes- und Bundesbehörden um dieselben Bewerber. Da die Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst tarifvertraglich geregelt sind, suchen viele Kommunen nach Möglichkeiten, sich über zusätzliche Leistungen von anderen Arbeitgebern abzuheben. Eine dieser Möglichkeiten ist die betriebliche Krankenversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch zusätzliche Gesundheitsleistungen, die vom Arbeitgeber finanziert werden. Je nach Ausgestaltung können darunter Leistungen für Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheitsbudgets fallen. Viele Modelle kommen ohne Gesundheitsprüfung aus und stehen damit grundsätzlich allen Beschäftigten offen. Tassilo Pollmeier, Geschäftsführer des Deutschen bKV-Service in Hilden, beobachtet eine wachsende Nachfrage kommunaler Arbeitgeber nach Gesundheitsleistungen als Instrument der Personalgewinnung. Neben der Bindung bestehender Beschäftigter spiele zunehmend die Frage eine Rolle, wie sich Kommunen im Wettbewerb um Nachwuchskräfte positionieren können. Nach seiner Einschätzung gewinnen dabei Leistungen an Bedeutung, die über reine Vergünstigungen hinausgehen und einen konkreten Nutzen im Alltag der Beschäftigten schaffen.  Die betriebliche Krankenversicherung verbindet diesen Ansatz mit den Zielen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Für Auszubildende können zusätzliche Gesundheitsleistungen einen spürbaren Mehrwert darstellen. Kommunale Arbeitgeber wiederum erhalten die Möglichkeit, Gesundheitsförderung, Mitarbeiterbindung und Nachwuchsgewinnung stärker miteinander zu verknüpfen. Dabei geht es nicht allein um einzelne Zusatzleistungen. Wer sich für einen Ausbildungsplatz entscheidet, bewertet häufig das Gesamtangebot eines Arbeitgebers. Arbeitsplatzsicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen und zusätzliche Leistungen fließen gemeinsam in die Entscheidung ein. Gesundheitsleistungen können dabei ein Baustein sein, mit dem Kommunen ihr Profil als Ausbildungsbetrieb schärfen. Auch tarifrechtlich bestehen Handlungsmöglichkeiten. Mit § 18a TVöD/VKA wurde ein Rahmen geschaffen, der Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung ermöglicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können entsprechende Angebote zudem steuer- und sozialabgabenfrei umgesetzt werden. Dadurch entstehen Spielräume, ohne die tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen verändern zu müssen. Wie Kommunen diese Möglichkeiten nutzen, fällt unterschiedlich aus. Einige konzentrieren sich auf Schulkooperationen, Praktika oder Ausbildungsmessen. Andere prüfen ergänzend zusätzliche Leistungen für Auszubildende und Berufseinsteiger. Die betriebliche Krankenversicherung gehört zu den Instrumenten, die in diesem Zusammenhang zunehmend diskutiert werden. (DEKOM, 08.06.2026) Mehr Infos hier…

Deepfakes und Fake News verunsichern viele Menschen

Die Verbreitung von Falschinformationen im Internet wird von vielen Menschen in Deutschland zunehmend als gesellschaftliches Problem wahrgenommen. Nach einer aktuellen repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom sind 91 Prozent der Deutschen bereits auf sogenannte Fake News gestoßen. Gleichzeitig fällt es vielen Bürgern schwer, die Glaubwürdigkeit von Informationen zu beurteilen. Fast zwei Drittel der Befragten geben an, nur schwer einschätzen zu können, ob Nachrichten verlässlich sind. Besonders deutlich zeigt sich die Verunsicherung beim Thema Künstliche Intelligenz. Drei Viertel der Befragten kennen inzwischen den Begriff „Deepfake“, also täuschend echt wirkende, KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien. Fast neun von zehn Befragten halten solche Inhalte für gefährlich. Allerdings traut sich nur etwa ein Drittel zu, Deepfakes zuverlässig zu erkennen. Die Studie zeigt zudem, dass Desinformation längst nicht mehr nur politische Themen betrifft. Besonders häufig werden Falschinformationen im Zusammenhang mit der US-Politik, internationalen Konflikten sowie wirtschaftlichen Entwicklungen und Preisfragen wahrgenommen. Auch Themen wie Migration, Gesundheit, Klima oder Kriminalität spielen eine wichtige Rolle. Eine große Mehrheit spricht sich für rechtliche Konsequenzen aus. 87 Prozent der Befragten fordern Strafen für Personen, die wissentlich Desinformationen verbreiten. 84 Prozent befürworten Sanktionen gegen diejenigen, die solche Inhalte gezielt erstellen. Gleichzeitig wünschen sich 85 Prozent eine stärkere Vermittlung von Medienkompetenz bereits in Schulen. Mehr als zwei Drittel halten darüber hinaus spezielle Informationsangebote für ältere Menschen für sinnvoll. Für Städte und Gemeinden gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Kommunale Verwaltungen, Schulen und öffentliche Einrichtungen stehen vor der Herausforderung, Bürgerinnen und Bürger bei der Einordnung digitaler Informationen zu unterstützen und Vertrauen in verlässliche Informationsquellen zu stärken. Hinzu kommt, dass soziale Netzwerke für viele Menschen inzwischen zu den wichtigsten Zugängen zu Nachrichten gehören. Insbesondere jüngere Nutzer stoßen häufig zuerst über soziale Medien oder Messenger-Dienste auf aktuelle Informationen. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sieht deshalb Politik, Plattformbetreiber und Zivilgesellschaft gleichermaßen in der Verantwortung. Neben technischer Kennzeichnung und Herkunftsnachweisen für digitale Inhalte seien vor allem Medienkompetenz und Aufklärung entscheidend, um Desinformation und KI-gestützte Manipulation wirksam zu begegnen. (BITKOM/DEKOM, 08.06.2026)  Ganze PM hier…

KfW-Kommunalpanel: Sondervermögen fließt vor allem in Schulen und Straßen

Die finanzielle Lage vieler Kommunen bleibt angespannt. Nach ersten Ergebnissen des KfW-Kommunalpanels 2026 erwarten vier von fünf Städten und Gemeinden im laufenden Jahr eine weitere Verschlechterung ihrer Haushaltssituation. Gleichzeitig setzt ein Teil der Kommunen auf das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes, um dringend notwendige Investitionen anzustoßen. Wie aus der vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der KfW durchgeführten Befragung hervorgeht, rechnen 22 Prozent der Kommunen bereits 2026 mit positiven Auswirkungen des Sondervermögens auf ihre Investitionstätigkeit. Für das Jahr 2027 erwarten sogar 38 Prozent höhere Investitionen als ohne die zusätzlichen Bundesmittel. Bei der Verwendung der Gelder zeichnen sich klare Prioritäten ab. Rund jede zweite Kommune, die bereits mit Mitteln aus dem Sondervermögen plant, will diese in die Sanierung und Modernisierung von Straßen sowie in die Schulinfrastruktur investieren. Ebenfalls häufig genannt werden Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz. Weitere Schwerpunkte liegen in der Kinderbetreuung und bei kommunalen Sportstätten. Im Durchschnitt sollen 24 Prozent der Mittel in Schulen fließen, 22 Prozent in Straßen, 18 Prozent in den Brand- und Katastrophenschutz. Für Kinderbetreuung sind zehn Prozent vorgesehen, auf Sportstätten entfallen neun Prozent. Nach Einschätzung des Difu können die zusätzlichen Bundesmittel zwar wichtige Investitionsimpulse setzen. Angesichts der hohen Investitionsrückstände reichten sie jedoch allein nicht aus, um die Herausforderungen bei Klimaanpassung, Energiewende, Mobilitätswende und Digitalisierung umfassend zu bewältigen. Difu-Projektleiter Dr. Christian Raffer betont, die Mittel müssten nun möglichst schnell in konkrete Projekte umgesetzt werden. Sichtbare Verbesserungen bei Schulen, Straßen und anderen kommunalen Infrastrukturen seien entscheidend, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken. Das KfW-Kommunalpanel wird seit 2009 jährlich durchgeführt und gilt als wichtige Bestandsaufnahme der kommunalen Finanz- und Investitionslage in Deutschland. Für die aktuelle Erhebung wurden im ersten Quartal 2026 insgesamt 2.904 Kommunen mit mehr als 2.000 Einwohnern befragt. Die vollständigen Ergebnisse sollen im Juni veröffentlicht werden. DEKOM/Difu, Ganze PM hier…

Armutsbericht 2026: Mehr als 13 Millionen Menschen gelten als arm

Die Armutsquote in Deutschland ist erneut gestiegen. Nach dem aktuellen Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes lebten im vergangenen Jahr rund 13,3 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze. Das entspricht 16,1 Prozent der Bevölkerung. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Alleinerziehende und Einpersonenhaushalte. Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent lebt inzwischen nahezu jede fünfte Person ab 65 Jahren in Armut. Bei Frauen über 75 Jahren liegt die Quote sogar bei 21,3 Prozent. Ein besonders hohes Armutsrisiko tragen zudem Alleinlebende mit 30,3 Prozent sowie Alleinerziehende mit 28,9 Prozent. Nach Angaben des Verbandes wirken sich die steigenden Armutszahlen zunehmend auf die Lebensverhältnisse der Betroffenen aus. Millionen Menschen hätten Schwierigkeiten, unerwartete Ausgaben zu bewältigen oder notwendige Ausgaben für Heizung, Ernährung und gesellschaftliche Teilhabe zu finanzieren. Rund 4,6 Millionen Menschen leben demnach inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch zwischen den Bundesländern. Während in Bayern etwa jede achte Person von Armut betroffen ist, liegt die Quote in Sachsen-Anhalt bei mehr als 20 Prozent. In Bremen gilt sogar mehr als jede vierte Person als arm. Nach den Angaben des Paritätischen Gesamtverbandes hat sich der Abstand zwischen den Ländern mit den niedrigsten und höchsten Armutsquoten zuletzt weiter vergrößert. Für Städte und Gemeinden gewinnen diese Entwicklungen an Bedeutung. Kommunen tragen einen erheblichen Teil der sozialen Infrastruktur und finanzieren beziehungsweise organisieren zahlreiche Unterstützungsangebote für Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen und weitere vulnerable Gruppen. Gleichzeitig stehen viele Kommunalhaushalte selbst unter erheblichem finanziellem Druck. Der Paritätische Gesamtverband warnt vor weiteren Einschnitten bei sozialen Leistungen und fordert stattdessen eine stärkere Bekämpfung von Armut. Die Ergebnisse des Armutsberichts verdeutlichen nach Einschätzung des Verbandes, dass sich soziale Ungleichheiten in Deutschland weiter verfestigen und zunehmend auch die Lebensbedingungen in den Kommunen prägen. (DEKOM/Der Paritätische, 08.06.2026) Ganze PM hier…

42 Prozent der Gemeinden ohne öffentliche Ladeinfrastruktur

Rund 42 Prozent der Gemeinden in Deutschland verfügen über keine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag hervor. Demnach gibt es aktuell in 4.548 der insgesamt 10.775 Gemeinden keinen öffentlich zugänglichen Ladepunkt. Besonders betroffen sind kleinere Kommunen. Gleichzeitig zeigt die Auswertung, dass die Versorgung in größeren Städten und Gemeinden deutlich besser ausfällt. Von den Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern verfügen 99 Prozent über mindestens einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt. Auch zwischen den Bundesländern bestehen erhebliche Unterschiede. Während sämtliche Kommunen in Bremen, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mit öffentlicher Ladeinfrastruktur ausgestattet sind, liegen die Versorgungsquoten in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen deutlich niedriger. Die Bundesregierung sieht den Ausbau der Ladeinfrastruktur als wichtige Voraussetzung für die weitere Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Dies gilt insbesondere für Haushalte ohne eigene Stellplätze oder private Lademöglichkeiten. Für viele Kommunen stellt sich inzwischen weniger die Frage, ob Ladeinfrastruktur aufgebaut werden soll, sondern wie zusätzliche Ladepunkte in bestehende Orts- und Straßenbilder integriert werden können. Häufig bremsen Zielkonflikte zwischen Elektromobilität, Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit sowie Anforderungen des Denkmal- und Stadtbildschutzes den Ausbau vor Ort. Insbesondere in historischen Innenstädten oder dicht bebauten Wohnquartieren stoßen klassische Ladesäulen nicht selten an Grenzen. Vor diesem Hintergrund gewinnen alternative Ansätze für den öffentlichen Raum an Bedeutung. Dazu zählen Systeme, die Ladepunkte direkt in bestehende Straßeninfrastrukturen integrieren. EBERO FAB bietet beispielsweise den von Rheinmetall entwickelten Ladebordstein an, bei dem die Ladeeinrichtung unmittelbar in den Bordstein eingebaut wird. Solche Lösungen sollen den zusätzlichen Flächenbedarf im öffentlichen Raum reduzieren und Kommunen neue Möglichkeiten eröffnen, Ladeinfrastruktur auch unter schwierigen städtebaulichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Dietmar Bartsch kritisierte die bestehenden Defizite beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Besonders in Ostdeutschland bestehe weiterhin erheblicher Nachholbedarf. Nach seinen Angaben verfügt dort etwa jede zweite Kommune über keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte. In Mecklenburg-Vorpommern treffe dies sogar auf rund zwei Drittel der Gemeinden zu. (DEKOM, 08.06.2026) Mehr Infos hier…

ifo und IAB: Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag könnte Verwaltung vereinfachen

Eine Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag mit einer reformierten Grundsicherung könnte sowohl das Arbeitsangebot als auch die öffentlichen Haushalte positiv beeinflussen. Zu diesem Ergebnis kommen Berechnungen des ifo Instituts und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Untersuchung für die Kommission zur Sozialstaatsreform. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben insgesamt 84 Reformvarianten simuliert. Untersucht wurden verschiedene Möglichkeiten, Wohngeld und Kinderzuschlag entweder in einer reformierten Grundsicherung aufgehen zu lassen oder zu einer neuen vorgelagerten Sozialleistung zusammenzuführen. Ziel war es, die Auswirkungen auf Arbeitsanreize, staatliche Ausgaben und die Zahl der Leistungsbeziehenden abzuschätzen. Nach Angaben der beteiligten Institute würden insbesondere Reformmodelle, bei denen Wohngeld und Kinderzuschlag in einer reformierten Grundsicherung gebündelt werden, in vielen Varianten zu Einsparungen bei den öffentlichen Haushalten führen. Gleichzeitig könnten stärkere Anreize entstehen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aufzunehmen oder den Arbeitsumfang auszuweiten. Entscheidend seien dabei die Regelungen zum Hinzuverdienst. Wer den Wechsel in reguläre Beschäftigung anstrebe, solle einen größeren Teil seines zusätzlichen Einkommens behalten können. Für Kommunen ist die Debatte auch aus Verwaltungssicht von Bedeutung. Das heutige System aus Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag gilt als komplex und ist mit unterschiedlichen Zuständigkeiten sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Behörden verbunden. Die Studie verweist darauf, dass die bestehenden Regelungen für Bürgerinnen und Bürger häufig schwer nachvollziehbar seien und zugleich einen hohen Verwaltungsaufwand verursachten. Andere Reformansätze fallen nach den Berechnungen der Forscher deutlich zurückhaltender aus. Eine reine Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag ohne weitergehende Anpassungen würde demnach geringere Wirkungen entfalten und könnte in einzelnen Varianten sogar zu höheren staatlichen Ausgaben führen. Die Untersuchung entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und soll die Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform unterstützen. Die Kommission hatte den Auftrag, Vorschläge für eine Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats bei gleichzeitiger Wahrung des sozialen Schutzniveaus zu entwickeln. (DEKOM/ifo, 08.06.2026) Ganze PM hier…

Studie: Ostdeutsche Kommunen setzen häufiger auf digitale Bürgerbeteiligung

Digitale Bürgerbeteiligung ist in ostdeutschen Kommunen stärker verbreitet als im Westen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Erfolgsfaktoren lokaler E-Partizipation“ (ErLE), für die erstmals bundesweit alle rund 10.700 Städte und Gemeinden befragt wurden. Rund 22 Prozent der Kommunen beteiligten sich an der Erhebung, die von einem Forschungskonsortium der Technischen Universität Dresden sowie der Universitäten Düsseldorf, Leipzig und Koblenz durchgeführt und von der Mercator-Stiftung gefördert wurde. Die Auswertung zeigt, dass ostdeutsche Kommunen digitale Beteiligungsangebote signifikant häufiger einsetzen als westdeutsche. Dieser Unterschied lässt sich nach Angaben der Forscher nicht allein durch Faktoren wie Einwohnerzahl, Steuerkraft, Breitbandversorgung oder demografische Entwicklungen erklären. Besonders ausgeprägt ist der Effekt bei Klein- und Mittelstädten. Eine mögliche Erklärung sehen die Wissenschaftler in den Unterstützungsangeboten der Länder. So können rund 31 Prozent der ostdeutschen Kommunen auf zentrale Beteiligungsportale ihrer Länder zurückgreifen. In Westdeutschland liegt dieser Anteil bei lediglich zehn Prozent. Gerade für kleinere Kommunen könnten solche Plattformen eine wichtige Einstiegshilfe darstellen. Bei der technischen Umsetzung setzen die Verwaltungen überwiegend auf pragmatische Lösungen. Am häufigsten kommen Kontaktformulare, Umfragetools, Videokonferenzen und soziale Medien zum Einsatz. Fast die Hälfte der Kommunen nutzt inzwischen auch umfangreichere Beteiligungsportale. Anspruchsvollere Technologien wie digitale Zwillinge, interaktive Stelen oder Anwendungen aus dem Bereich Augmented und Virtual Reality spielen dagegen bislang nur eine untergeordnete Rolle. Auch Künstliche Intelligenz wird derzeit noch vergleichsweise selten eingesetzt. Nach den Ergebnissen der Studie nutzen neun Prozent der Kommunen KI bereits für Beteiligungsangebote, knapp ein Drittel plant entsprechende Anwendungen für die Zukunft. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben wie die Erstellung von Texten und Bildern sowie automatische Übersetzungen. Künftig könnten KI-Anwendungen nach Einschätzung der Forscher auch bei der Auswertung und Zusammenfassung von Bürgerbeiträgen oder bei der Moderation digitaler Beteiligungsprozesse eine größere Rolle spielen. Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass digitale Bürgerbeteiligung nicht zwangsläufig hohe finanzielle Ressourcen voraussetzt. Entscheidend seien vielmehr geeignete Rahmenbedingungen und niedrigschwellige technische Lösungen. Gleichzeitig stelle der zunehmende Einsatz von KI neue Anforderungen an die kommunalen Verwaltungen und werfe Fragen nach dem Einfluss algorithmischer Systeme auf demokratische Prozesse auf. (DEKOM/ÖFIT, 08.06.2026) Mehr Infos hier…

GdW: Förderaktion für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Heiztechnikhersteller Vaillant wollen die Umstellung der Wärmeversorgung in Mehrfamilienhäusern beschleunigen. Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion erhalten Mitgliedsunternehmen des GdW für jede in einer sogenannten Energy Unit installierte Vaillant-Wärmepumpe einen Cashback-Bonus von 1.000 Euro. Die Modernisierung der Wärmeversorgung gilt als eine der zentralen Herausforderungen der Wohnungswirtschaft. Vor dem Hintergrund des angestrebten klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 gewinnen Lösungen an Bedeutung, die sich auch im Bestand wirtschaftlich umsetzen lassen. Bei der Energy Unit handelt es sich um eine industriell vorgefertigte und modular aufgebaute Heizzentrale für Mehrfamilienhäuser. Je nach Ausführung können zwei bis sechs Wärmepumpen integriert werden. Mit einer Leistung von bis zu 80 Kilowatt ist das System insbesondere für die Modernisierung bestehender Gebäude ausgelegt. Nach Angaben der Unternehmen sollen sich die Anlagen auch bei begrenzten Platzverhältnissen und ohne größere Eingriffe in die Wohnungen installieren lassen. GdW-Präsident Axel Gedaschko verweist auf den Bedarf an praxistauglichen und wirtschaftlich darstellbaren Lösungen für größere Wohnungsbestände. Zusätzliche Investitionsanreize könnten dazu beitragen, die Umstellung der Wärmeversorgung zu beschleunigen. Auch Vaillant sieht in seriell vorgefertigten Wärmepumpenzentralen einen Ansatz, um den Einsatz klimafreundlicher Heiztechnik im Mehrfamilienhaussegment auszuweiten. Dem GdW gehören bundesweit rund 3.000 Wohnungsunternehmen an. Sie bewirtschaften nach Verbandsangaben etwa sechs Millionen Wohnungen und repräsentieren damit knapp 30 Prozent des deutschen Mietwohnungsbestandes. (DEKOM/GdW, 08.06.2026) Ganzer Artikel hier…