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Kommunale Cybersicherheit zwischen digitaler Souveränität und Regulierungsdruck

Die IT-Sicherheitslage in deutschen Kommunen hat sich im laufenden Jahr weiter zugespitzt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zählt in seinem jüngsten Lagebericht 119 neu entdeckte Schwachstellen pro Tag — ein Anstieg von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die öffentliche Verwaltung gehört laut BSI zu den drei Hauptzielgruppen professioneller Angreifergruppen, neben kleinen und mittleren Unternehmen und IT-Dienstleistern. Der Branchenverband Bitkom beziffert den jährlichen Schaden durch Cyberangriffe auf die deutsche Wirtschaft auf 202 Milliarden Euro. Auf europäischer Ebene bestätigt die IT-Sicherheitsagentur ENISA das Bild: 54 Prozent aller registrierten Cyberangriffe richten sich gegen öffentliche Verwaltung, Transport, digitale Infrastruktur, Finanzwesen und verarbeitende Industrie.

Kommunale Entscheider sehen sich einem Faktor gegenüber, der die Qualität der Angriffe grundlegend verändert. Mehr als 80 Prozent der weltweit registrierten Phishing-Kampagnen setzen nach ENISA-Daten inzwischen auf KI-generierte Inhalte. Wo früher schlecht formulierte E-Mails mit fragwürdigen Absenderadressen auffielen, treffen heute sprachlich einwandfreie, kontextuell präzise Nachrichten ein — personalisiert auf den Empfänger, gespeist aus öffentlich verfügbaren Informationen über Verwaltungsstrukturen, Zuständigkeiten und laufende Vergabeverfahren. Voice-Cloning-Angriffe, bei denen die Stimme eines Vorgesetzten täuschend echt nachgeahmt wird, sind 2026 dokumentierte Realität im Mittelstand.

Parallel zum wachsenden Bedrohungsdruck steigen die regulatorischen Anforderungen. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Rund 29.500 Unternehmen in Deutschland müssen seitdem neue Pflichten in der Informationssicherheit erfüllen — darunter Stadtwerke, kommunale Eigenbetriebe und Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft. Geschäftsführer haften nach §38 BSIG persönlich für Verstöße. Die Frist für die Registrierung beim BSI-Portal lief im März 2026 ab. Auch wenn die Kommunalverwaltung selbst vom NIS-2-Geltungsbereich formal ausgenommen bleibt, betrifft die Regulierung zahlreiche Einrichtungen im unmittelbaren kommunalen Einflussbereich. Und wer als GmbH-Geschäftsführer eines Stadtwerks oder Eigenbetriebs die Registrierung versäumt hat, steht vor einem Compliance-Problem, das sich nicht durch Abwarten löst.

Für Kommunen und ihre Beteiligungsunternehmen stellt sich damit eine Frage, die über die Wahl einzelner Produkte hinausgeht. Welche IT-Sicherheitsarchitektur lässt sich mit den vorhandenen Ressourcen tatsächlich betreiben, ohne die Hoheit über die eigenen Daten an außereuropäische Cloud-Infrastrukturen abzugeben?

Der Jenaer Cybersecurity-Softwarehersteller Enginsight verfolgt dabei einen Ansatz, der genau an dieser Souveränitätsfrage ansetzt. Die Plattform verbindet Inventarisierung, Schwachstellenmanagement, Angriffserkennung, automatisierten Penetrationstest und SIEM in einer modularen Lösung, die vollständig im eigenen Rechenzentrum oder bei einem deutschen Hoster betrieben werden kann. Sämtliche Daten bleiben in deutscher Hand. Die regulatorische Parallelbelegung — NIS2, BSI-Grundschutz, KRITIS, ISO 27001 — lässt sich über die Plattform in einem zusammenhängenden Anforderungsprofil abbilden. IT-Verantwortliche in kommunalen Betrieben müssen die einzelnen Normenwerke nicht manuell gegeneinander abgleichen, weil die Überschneidungen systemseitig aufgelöst werden.

Einen besonderen Akzent setzt das Unternehmen beim Thema KI-gestützte Abwehr. Gemeinsam mit dem Erfurter IT-Dienstleister Asoftnet betreibt Enginsight nach eigenen Angaben das erste KI-Abwehrzentrum Europas. Die Enginsight-Plattform liefert die technologische Grundlage, die KI-Algorithmen lernen kontinuierlich über den Geltungsraum der angeschlossenen Organisationen hinweg. Das Modell arbeitet LLM-agnostisch und kann im eigenen Rechenzentrum betrieben werden. Kommunen und KRITIS-Betreiber behalten damit auch die KI-gestützte Bedrohungsanalyse unter eigener Kontrolle, ohne Datenabfluss an externe Cloud-Dienste. Dass ein solches Zentrum aus Thüringen kommt, wirft ein Schlaglicht auf die Frage, ob deutsche IT-Sicherheitskompetenz nicht stärker regional verankert werden müsste — als Teil einer technologischen Wertschöpfung, die über den klassischen Standortwettbewerb hinausgeht.

Wer sich ein eigenes Bild davon machen will, wie KI-gestützte Sicherheitsarchitektur in der Praxis funktioniert, hat dazu Ende Oktober Gelegenheit. Die it-sa Expo&Congress in Nürnberg, Europas größte Fachmesse für IT-Sicherheit, öffnet vom 27. bis 29. Oktober 2026 ihre Türen. Im vergangenen Jahr kamen 28.267 Fachbesucher aus 64 Ländern, rund 1.000 Unternehmen stellten in fünf Hallen aus. KI-Sicherheit, NIS2, KRITIS und digitale Souveränität gehören zu den Kernthemen des Programms.

Enginsight zeigt die Plattform an zwei Ständen in Halle 7A (Stand 7A-112 und 7A-120) mit zwölf Demo-Stationen und fünf Partnerunternehmen vor Ort.

Kommunale IT-Verantwortliche, die vor der Entscheidung stehen, wie sie ihre Sicherheitsarchitektur unter NIS2-Bedingungen aufstellen und dabei die Kontrolle über ihre Daten behalten wollen, finden auf der Messe einen der wenigen Orte, an denen sich Anbieterversprechen unmittelbar mit der eigenen Bedarfslage abgleichen lassen — persönlich, am laufenden System. (DEKOM, 19.10.2026) Mehr Infos hier…

Physischer Schutz kritischer Infrastruktur hinkt dem digitalen hinterher

Seit März 2026 gilt das KRITIS-Dachgesetz. Erstmals definiert der Bund sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Anlagen — von Energieversorgung über Trinkwasser bis zu Telekommunikation. Wie groß der Handlungsbedarf ist, legt eine aktuelle Befragung von Telefónica Market Intelligence & Research offen. Nur 20 Prozent der Befragten halten die kritische Infrastruktur in Deutschland für ausreichend geschützt. 67 Prozent fordern, dass Bund, Länder und Verwaltungen mehr investieren.

Carsten Schweneker, Vorstandsvorsitzender der EBERO AG, hatte schon im Dezember 2025 im DEKOM darauf hingewiesen, dass der Schutz kritischer Infrastruktur nicht bei der Cybersicherheit enden dürfe. Wer Versorgungsleitungen, Armaturen und Verteilnetze vernachlässige, untergrabe auch die darauf aufsetzende Digitalisierung. An diesem Befund hat sich wenig geändert — im Gegenteil: Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber seit Juli 2026 zur Registrierung beim BBK und verlangt dokumentierte Risikoanalysen auch für die physische Seite der Infrastruktur.

Die Telefónica-Studie legt dabei einen Widerspruch offen: 76 Prozent der Befragten rechnen bei einem Ausfall von Mobilfunk und Internet mit gravierenden Versorgungsproblemen — doch nur 30 Prozent zählen Kommunikationsnetze zu den besonders schützenswerten Infrastrukturen. An der Spitze stehen Energieversorgung mit 70 Prozent sowie Wasserversorgung und Gesundheitswesen mit jeweils 60 Prozent. Die Befragten unterschätzen, wie sehr gerade diese Sektoren inzwischen von funktionierenden Kommunikationsnetzen abhängen. Versorger steuern ihre Netze digital, Wasserwerke überwachen Pumpen per Mobilfunk, Rettungsdienste nutzen Videozuschaltungen in der Notfallversorgung.

Wie eng physische und digitale Infrastruktur ineinandergreifen, zeigt ein Beispiel aus Hessen. Dort haben Telefónica Deutschland und der kommunale IT-Dienstleister ekom21 ein softwaregesteuertes Weitverkehrsnetz aufgebaut, über das inzwischen rund 500 Verwaltungsstandorte angebunden sind. Fällt die physische Netzinfrastruktur aus, läuft auch dieses System ins Leere.

39 Prozent der Befragten sehen in der weiteren Digitalisierung von Behördenleistungen eine Chance, nur 19 Prozent ein Risiko. Die Skeptiker fürchten vor allem Hackerangriffe und Datendiebstahl. Beides verweist auf dieselbe Grundfrage: Wie belastbar ist die Infrastruktur, auf der diese Dienste laufen?

Der Schutz kritischer Infrastruktur war eines der Leitthemen der Smart Country Convention, die Mitte Oktober in Berlin stattfand. EBERO FAB war auf einem Gemeinschaftsstand vertreten. (DEKOM, 19.10.2026) Mehr Infos hier…

Breitband Ortenau: Full-Service-Modell für den Glasfaserausbau im Flächenlandkreis

Im Ortenaukreis werden fast 1 Milliarde Euro in den Glasfaserausbau investiert. Rund 500 Mio. Euro davon steuert die Breitband Ortenau bei, finanziert aus Bundes- und Landesmitteln — das größte Infrastrukturprojekt der Region. Geschäftsführer Josef Glöckl-Frohnholzer hat dafür 40 Mitarbeiter aufgebaut, ein hybrides Ausbaumodell mit mehreren TK-Unternehmen etabliert und die gesamte Wertschöpfungskette vom Förderantrag bis zur Bauüberwachung im Haus gebündelt. Doch mit jeder neuen Ausbauphase wächst der Druck: 300 bis 400 Kilometer Backbone-Trasse und tausende Kilometer Ortsnetztrassen stehen noch aus, eigenwirtschaftliche Partner ziehen sich zurück, und die Genehmigungslage für kostengünstigere Verlegeverfahren bleibt ungelöst.

Herr Glöckl-Frohnholzer, Sie leiten einen Zweckverband mit 47 kommunalen Gesellschaftern. Als Sie 2020 anfingen, waren zwei Mitarbeiter da und 700.000 Euro Jahresinvestition. Was haben Sie anders gemacht als andere Zweckverbände?

Glöckl-Frohnholzer: Wir haben im Wesentlichen zwei Dinge anders gemacht. Erstens haben wir festgestellt, dass Dienstleistungen am Markt überteuert sind und die Zweckverbände fachlich meistens nicht so aufgestellt sind, dass sie beurteilen können, was dort realisiert wird. Deshalb haben wir das komplette Portfolio an Kompetenzen bei uns aufgebaut. Ich habe mit zwei Mitarbeitern gestartet, im Moment sind wir knapp 40. Wir machen das komplette Projektmanagement — jede Kommune hat einen eigenen Projektmanager von uns. Wir machen Markt- und Versorgungsanalysen, das klassische Markterkundungsverfahren jährlich. Wir wissen von 128.000 Gebäuden in der Ortenau, wie jedes Gebäude versorgt ist. Wir machen die komplette Netzplanung, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, wir bereiten alles vor für die Kommunen.

Wir machen die komplette Fördermittelberatung: Fördermittelanträge, Zahlungsanforderungen, Änderungsbescheide, Zwischennachweise, Verwendungsnachweise. Wir wickeln alles mit dem Fördermittelgeber ab. Der Breitbandausbau in Deutschland ist extremst bürokratisch und komplex. Wir haben dieses komplette Thema für einen ganzen Landkreis gebündelt.

Außerdem machen wir die Bauüberwachung, die Einmessungen der Trassen, das Hausanschlussmanagement. Und wir verwalten das komplette TK-Netz mit einem eigenen IT-System — Dokumentation, Verwaltung der passiven Infrastruktur, Einholung der Pachteinnahmen vom Netzbetreiber. Die Kommunen brauchen keine eigenen Kompetenzen. Wir sind Full-Service-Provider.

DEKOM: Und der zweite Punkt?

Glöckl-Frohnholzer: Der zweite Ansatzpunkt: Wenn ein Flächenlandkreis wie die Ortenau zu 100 Prozent ausgebaut werden soll, müssen Sie ungefähr eine Milliarde rechnen. Deshalb haben wir ein hybrides Ausbaumodell implementiert. Wir haben proaktiv seit 2021 die einzelnen TK-Unternehmen angesprochen und mit denen abgestimmt, wer was ausbaut.

Ein Beispiel: In Zell am Harmersbach baut die UGG im verdichteten Bereich aus, weil es dort ökonomisch wirtschaftlich ist. Wir bauen die Außenbereiche im Schwarzwald. Und im verdichteten Gebiet verlegt das Tiefbauunternehmen der UGG schon Leerrohre für uns mit — synergetische Mitverlegung. So müssen wir die Straßenkörper nur einmal öffnen. Für das TK-Unternehmen ist es ebenfalls wirtschaftlicher, weil Mitverlegungspreise günstiger sind als separate Verlegung.

DEKOM: Was bedeutet das in Zahlen?

Glöckl-Frohnholzer: Wir haben das ganze Projekt in fünf Phasen strukturiert, jedes Jahr Förderanträge gestellt. Für alle Kommunen liegen Förderbescheide vor. Wir investieren insgesamt 420 bis 440 Millionen Euro im geförderten Breitbandausbau, der eigenwirtschaftliche Ausbau umfasst etwa 500 bis 600 Millionen Euro. Also ungefähr eine Milliarde insgesamt — das größte Infrastrukturprojekt der Ortenau. Das Projekt ist auf zehn Jahre ausgelegt, wir haben ungefähr 121.000 Anschlüsse. Im Schwarzwald mit seinen verteilten Strukturen ist es aufwendig zu bauen.

DEKOM: Wie organisieren Sie die Bürgerkommunikation — machen Sie die selbst oder überlassen Sie die den Telekommunikationsunternehmen?

Das muss man unterscheiden. Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau — bei uns bauen UGG, Deutsche Glasfaser, die Telekom und die Meridian für Vodafone — übernimmt häufig das TK-Unternehmen die Kommunikation. Wir begleiten aber: Meistens gibt es eine Bürgerveranstaltung, bei der wir das komplette hybride Modell vorstellen. Jeder Bürger weiß dann, wer sein Gebäude ausbaut und wer vor seiner Haustür arbeitet. Auf unserer Homepage kann jeder Bürger seine Gebäudeadresse eingeben und bekommt die Information, ob er gefördert durch die BOKG oder durch UGG, Telekom oder jemand anders ausgebaut wird.

Beim geförderten Ausbau machen wir es direkt: Wir schreiben die Bürger an, die bekommen einen Flyer, davor findet meistens eine Bürgerveranstaltung statt. Dann müssen die Bürger die Gebäudeeigentümererklärung zurückschicken. Danach kommt unser Hausanschlussmanagement und bespricht mit den Bürgern, wo der Hausübergabepunkt gesetzt wird. Am Ende gibt es eine Auftaktveranstaltung mit dem Netzbetreiber.

DEKOM: Unterstützen Sie die Kommunen auch beim eigenwirtschaftlichen Ausbau, den die TK-Unternehmen verantworten?

Glöckl-Frohnholzer: Ja, massiv. Wir haben Bauüberwacher, die wir den Kommunen zur Verfügung stellen. Die Bauämter sind meist überfordert: Welche rechtliche Grundlage gibt es, wie ist die Verlegetiefe, welche Möglichkeiten hat die Kommune, das Bauunternehmen unter Druck zu setzen, kann ich eine Gewährleistungsbürgschaft einholen? Die Bürgermeister und Bauämter werden von uns per Newsletter ständig informiert, welche Veränderungen es im Glasfaserausbau gibt und welche Werkzeuge wir den Kommunen an die Hand geben.

DEKOM: Auch bei Ihnen hat sich die UGG aus Teilen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zurückgezogen. Was bedeutet das für den Zweckverband?

Glöckl-Frohnholzer: Durch diese Dynamik am Markt hält sich der eigenwirtschaftliche Ausbaupartner an keine verbindlichen Aussagen. Das Folgeproblem: Wenn Sie eine Leistung ausgeschrieben haben, verändert die sich ständig. Dann haben Sie Schadensersatzforderungen. Das trifft viele Zweckverbände, die Leistungen extern einkaufen, weil sie diese Variabilität nicht abfangen können. Bei uns bleiben die Konsequenzen beherrschbar, weil wir die Netzplanung im Haus haben. Hätten wir einen externen Planer beauftragt, hätte das erheblichen Schadensersatz bedeutet. Das trifft viele Zweckverbände, die Leistungen extern einkaufen, weil sie diese Variabilität nicht abfangen können. Bei uns bleiben die Konsequenzen beherrschbar, weil wir die Netzplanung im Haus haben. Hätten wir einen externen Planer beauftragt, hätte das erheblichen Schadensersatz bedeutet.

DEKOM: Wie stellen Sie sicher, dass die richtigen Materialien verbaut werden?

Glöckl-Frohnholzer: Wir haben Rahmenverträge geschlossen und die Materialqualifizierung im Vorfeld vorgenommen. Die Netzbauer, die für uns bauen, können auf diesen Rahmenvertrag zugreifen. So haben wir ein standardisiertes Materialkonzept definiert. Wir geben Hersteller vor, die Lagerhaltung wird hier in der Ortenau gemacht, Distributionszeiträume sind definiert. Der Netzbauer hat den Vorteil: Das Material ist da, es ist nach unseren Vorgaben vorrätig. Wenn ein Netzbauer einen Zuschlag bekommt und erst dann anfängt, einen Beton-PoP zu bestellen, dauert das vier, fünf Monate. Bei uns sind die PoPs vordisponiert und sofort abrufbar.

Weil wir im öffentlichen Dienst sind, haben wir das so gelöst: Wo der Netzbauer selbst für das Material verantwortlich ist, offerieren wir nur die Möglichkeit, über einen vorab definierten Vertrag mit einem Hersteller zu guten Konditionen abzurufen. Er muss es aber nicht. So umgehen wir die Ausschreibungspflicht für verbindliche Abnahmemengen.

DEKOM: Wer baut konkret — und wie qualifizieren Sie die Bauunternehmen?

Wir haben ein dynamisches Beschaffungsmanagement eingeführt. Sie machen eine Vorqualifizierung mit speziellen Referenzen im geförderten Glasfaserausbau. Wir haben drei Kategorien. Aus 28 Bewerbern haben wir sechs hochqualifizierte Bauunternehmen ausgewählt, die meisten aus der Region oder Baden-Württemberg. Das sind Unternehmen, die in der Ortenau auch andere Tiefbauaktivitäten haben. Die bekommen ein Leistungsverzeichnis, bepreisen es, und wer den niedrigsten Preis abgibt, bekommt den Zuschlag. Regionale Wertschöpfung ist dabei ein wichtiger Aspekt.

DEKOM: Geben Sie den Bauunternehmen auch die Verlegeverfahren vor?

Glöckl-Frohnholzer: Ja, im Leistungsverzeichnis stehen Normen und Verlegeverfahren. Wir befahren die Trassen im Vorfeld, wissen, welche Oberflächen zur Verfügung stehen, wo Pflugverfahren eingesetzt werden kann, wo offene Bauweise oder Spülbohrung nötig ist. Unsere Netzplaner ermitteln die Mengen im Vorfeld: Wie viele Meter offene Bauweise, wie viele Meter Spülbohrung, welche Pflasteroberflächen. Und das Leistungsverzeichnis entwickelt sich iterativ weiter — wenn bei einer Tiefbaumaßnahme viele Nachträge auf einer Position kommen, fließt das ins nächste Leistungsverzeichnis ein, um solche Nachträge künftig zu vermeiden.

DEKOM: Microtrenching ist kein Thema bei Ihnen?

Glöckl-Frohnholzer: Nein, wir machen kein Microtrenching. Auch keines der eigenwirtschaftlichen TK-Unternehmen macht Microtrenching bei uns — weder Deutsche Glasfaser noch UGG noch Telekom. Sehr viel wird ausgebohrt, vor allem bei der UGG beziehungsweise Insyte. Das machen die wirklich professionell.

DEKOM: Die DIN 18220 definiert die Verlegung im Straßenbankett als Regelverfahren. Bei Ihren noch ausstehenden 300 bis 400 Kilometern Backbone — warum setzen Sie das nicht ein?

Wir hatten mit einem Anbieter solcher Verfahren bereits Kontakt. Kostengünstiger ist es in bestimmten Bereichen, ja — dort, wo Sie große Längen machen müssen, bei Backbone-Anbindungen, macht es Sinn. In einem Ortsnetz mit vielen Einzelhausanschlüssen macht so eine Maschine keinen Sinn. Und Sie haben keinen Platz im Gehweg. Außerhalb der Ortschaften sinnvoll, innerhalb schwieriger. Das Problem ist die Genehmigungsseite. Sie müssen das Verfahren in die Genehmigung bringen im Kontext mit dem Träger des Straßenkörpers. Und dort sind diese Verfahren im Moment nicht freigegeben. Deshalb konnten wir das bisher nicht umsetzen.

DEKOM: 200 Kilometer Backbone haben Sie schon verbaut. Wie viel kommt noch?

Glöckl-Frohnholzer: Noch mal 300 bis 400 Kilometer Backbone-Trasse. Wir versuchen, so viel Synergien wie möglich zu nutzen. Insgesamt verlegen wir 160 Kilometer synergetisch bei den TK-Unternehmen mit. In Zell zum Beispiel baut die UGG den Backbone von Biberach nach Zell, und wir machen eine Mitverlegung.

In Deutschland stehen 52,8 Prozent der Gebäude als Homes Passed, aber nur 27,3 Prozent sind tatsächlich angeschlossen. Wie sieht das in der Ortenau aus?

In der Ortenau hatten wir letztes Jahr schon 52 Prozent Homes Passed und 27 Prozent Homes Connected — das Abbild ist das gleiche wie bundesweit. In Baden-Württemberg insgesamt liegen wir bei 33 Prozent Homes Passed und 27 Prozent Connected. Das Phänomen ist überall identisch: Die Bürger nehmen das Angebot nicht ausreichend wahr.

DEKOM: Wie ließe sich die Anschlussquote erhöhen?

Glöckl-Frohnholzer: Meines Erachtens mit zwei Rahmenbedingungen. Erstens: ein klarer Termin für die Kupfer-Glas-Migration. Ab 2030 oder 2032 wird migriert, dann ist Schluss mit Kupferleitungen. Dann ist die Notwendigkeit da. Über die technische Argumentation oder Performance-Diskussion allein gewinnen Sie keinen zusätzlichen Kunden.

Zweitens muss man aufpassen, dass der verbleibende Alternativanbieter dann keine überhöhten Preise ansetzt. Möglicherweise braucht es eine obere Preisvorgabe, damit die Bürger sich nicht übers Ohr gehauen fühlen.

DEKOM: Die Kabelnetzbetreiber spielen bei der Förderung eine Sonderrolle.

Glöckl-Frohnholzer: Ja, das ist ein großes Problem. Kupfernetze können Sie gefördert überbauen. Kabelnetze nicht. In der Praxis heißt das: Sie legen an ein Gebäude, das über Kupfer versorgt ist und keinen Kabelnetzanschluss hat, eine Glasfaser. Das Haus daneben, das über DOCSIS versorgt ist, können Sie nicht gefördert anschließen. Dann fangen Sie in ein paar Jahren dort wieder eine Tiefbauleistung an.

DEKOM: Was würden Sie einer Kommune raten, die keine eigenen Kompetenzen hat und sich dem geförderten Ausbau nähern will?

Glöckl-Frohnholzer: Sich mit mehreren Kommunen zusammenschließen und einen Zweckverband gründen. Das wäre der erste wesentliche Punkt.

Vielen Dank! (DEKOM, 19.10.2026) Mehr Infos hier…

KI-Agenten in Verwaltungen, Stadtwerken und kommunalen Unternehmen absichern

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Rathäusern, Stadtwerken und kommunalen Unternehmen geht längst über Textgenerierung und Chatbots hinaus. Immer mehr Verwaltungen, Eigenbetriebe und kommunale IT-Dienstleister prüfen oder nutzen bereits sogenannte KI-Agenten, die eigenständig auf Systeme zugreifen, Daten verarbeiten und Aktionen auslösen. Dass dieses Potenzial ein erhebliches Sicherheitsrisiko mitbringt, zeigt ein Vorfall aus dem vergangenen Jahr. Der US-Unternehmer Jason Lemkin testete einen KI-Coding-Agenten der Plattform Replit für die Entwicklung einer Anwendung. Obwohl er dem System ausdrücklich untersagt hatte, Änderungen vorzunehmen, löschte der Agent eine komplette Produktionsdatenbank mit mehr als 2.400 Datensätzen. Anschließend versuchte die KI, den Datenverlust zu verschleiern. Der Fall wurde in der IT-Sicherheitsbranche breit diskutiert.

Jaber Kakar, Bereichsleiter Informationssicherheit bei der ML Gruppe, beschreibt die Verschiebung so: Solange KI nur antworte, stehe die Qualität der Antwort im Vordergrund. Sobald KI handele, komme die Sicherheit der daraus folgenden Aktion hinzu. Die ML Gruppe, seit über 35 Jahren exklusiver Bildungspartner der Bundeswehr und mit mehr als 400 Experten einer der führenden Bildungsdienstleister für Großorganisationen, berät Unternehmen und öffentliche Auftraggeber auch beim sicheren Einsatz von KI.

Der Unterschied zwischen einem klassischen Chatbot und einem KI-Agenten liegt im Handlungsspielraum. Ein Chatbot erzeugt auf eine Frage einen Text oder eine Empfehlung. Was damit geschieht, entscheidet der Mensch. Ein KI-Agent verfolgt dagegen ein vorgegebenes Ziel eigenständig, greift dafür auf Daten und Werkzeuge zu und führt Aktionen aus. Im kommunalen Umfeld heißt das etwa: automatisierte Störungsbearbeitung im Netzbetrieb eines Stadtwerks, Ticket-Priorisierung in der IT, Abfragen an Fachverfahren in der Verwaltung oder die Vorbereitung von Beschlussvorlagen. In einer Kernverwaltung greift ein solcher Agent unter Umständen auf Melde-, Sozial- oder Ausländerdaten zu, im Stadtwerk auf Netzbetriebssysteme und Kundendatenbanken. Hat ein solcher Agent Zugriff auf produktive Systeme und die entsprechenden Berechtigungen, haben Fehler unmittelbare Konsequenzen.

Die internationale Sicherheitsgemeinschaft hat das erkannt. Im Mai 2026 veröffentlichten sechs nationale Cybersicherheitsbehörden unter Federführung der US-Behörde CISA das gemeinsame Leitliniendokument „Careful Adoption of Agentic AI Services“. CISA, NSA, die britische, australische, kanadische und neuseeländische Cybersicherheitsbehörde forderten darin, KI-Agenten wie privilegierte Identitäten zu behandeln und deren Zugriffe strikt nach dem Least-Privilege-Prinzip zu begrenzen. Es war die erste koordinierte multinationale Sicherheitsempfehlung, die sich gezielt an Betreiber agentischer KI-Systeme richtete, ausdrücklich auch an Betreiber kritischer Infrastruktur.

Im Juni 2026 folgte eine gemeinsame Warnung der Five-Eyes-Geheimdienstallianz, die weit über agentische KI hinausging. Die Behörden erklärten, sogenannte Frontier-KI-Modelle veränderten die Bedrohungslage grundlegend und schneller als erwartet. Das Zeitfenster zwischen der Entdeckung einer Sicherheitslücke und ihrer Ausnutzung werde durch KI drastisch verkürzt.

Parallel dazu veröffentlichte die IT-Sicherheitsorganisation OWASP im Dezember 2025 erstmals eine eigene Top-10-Liste für agentische KI-Anwendungen. Mehr als 100 Fachleute hatten daran mitgearbeitet. Die OWASP-Liste katalogisiert die zehn kritischsten Sicherheitsrisiken, die entstehen, wenn KI-Systeme eigenständig planen, auf Werkzeuge zugreifen, Entscheidungen treffen und mit anderen Agenten kommunizieren.

Für Verwaltungen, Stadtwerke und kommunale Unternehmen sind vor allem vier der dort benannten Risiken relevant. Erstens: Manipulierte Inhalte oder Anweisungen, die das Verhalten eines Agenten gezielt verändern. Zweitens: Der Missbrauch von Werkzeugen, auf die ein Agent zugreift, für andere als die vorgesehenen Zwecke. Drittens: Zu weitreichende Zugriffsrechte, die einem Agenten Zugang zu Daten oder Funktionen verschaffen, die er für seine eigentliche Aufgabe nicht braucht. Viertens: Fehler, die sich über mehrere vernetzte Systeme fortsetzen, weil ein Agent falsche Informationen oder Aktionen an nachgelagerte Prozesse weitergibt.

Das Risiko eines KI-Agenten hängt deshalb nicht allein von der Leistungsfähigkeit des zugrundeliegenden Modells ab. Entscheidend sei, so Kakar, worauf der Agent zugreifen und was er dort auslösen könne. Berechtigungen, Zugriffsmöglichkeiten und Autonomie müssten bereits vor dem produktiven Einsatz begrenzt werden.

Kakar empfiehlt sechs Schutzmaßnahmen. Ein zentrales Inventar aller aktiven KI-Agenten verschaffe Überblick darüber, wer verantwortlich sei und welche Zugriffe bestünden. Die konsequente Vergabe nur der tatsächlich benötigten Rechte verhindere, dass ein Agent auf Daten oder Funktionen zugreife, die über seine Aufgabe hinausgingen. Technische Leitplanken, sogenannte Guardrails, setzten Grenzen für das Verhalten eines Agenten, etwa durch Aktionslimits oder Freigabeschwellen. Für kritische oder nicht rückgängig zu machende Aktionen empfehle sich eine menschliche Freigabe, ein Human-in-the-loop. Logging und Monitoring machten nachvollziehbar, welche Werkzeuge ein Agent aufgerufen, auf welche Daten er zugegriffen und welche Aktionen er ausgeführt habe. Und für den Fall, dass ein Agent unerwartet handele, gehöre ein Notfallplan in die bestehende Incident Response, einschließlich der Möglichkeit, einen Agenten sofort zu deaktivieren.

In Verwaltungen mit Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten und in Stadtwerken mit Zugriff auf Versorgungsnetze oder KRITIS-relevante Prozesse wiegen die Folgen einer Fehlkonfiguration besonders schwer. Ein Agent, der in einer Ausländerbehörde Vorgänge falsch zuordnet, oder ein Agent, der im Netzbetrieb eine Störungsmeldung eigenständig in eine Systemänderung übersetzt, betrifft im Zweifel unmittelbar den laufenden Betrieb und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Technische Schutzmaßnahmen allein reichen nach Kakars Einschätzung allerdings nicht aus. Verantwortliche müssten einschätzen, welche Autonomie für einen konkreten Anwendungsfall vertretbar sei, wann menschliche Kontrolle notwendig werde und wie bei einem Vorfall zu reagieren sei. Die ML Gruppe unterstützt Unternehmen und öffentliche Auftraggeber dabei mit Weiterbildungen zu KI, Informationssicherheit und Cyber Defence. Aus der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, für die die Gruppe unter anderem die kompetenzorientierte Ausbildung von rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten getragen hat, bringt sie Erfahrung im Umgang mit sicherheitskritischen Umgebungen mit. (DEKOM, 19.10.2026) ML-Magazin-Artikel hier…

Böhlen vor dem Ende des Dow-Crackers – Bürgermeister Berndt zu Flächen, Netzanschlüssen und Batteriespeichern

Wo ein Industriestandort schließt, bleiben Flächen mit Netzanschlüssen zurück und ein Haushalt, der die wegfallenden Einnahmen verkraften muss. Zugleich stehen in vielen Rathäusern Projektentwickler für Batteriespeicher und Rechenzentren vor der Tür, häufig mit großen Verdienstversprechen.

In Böhlen südlich von Leipzig trifft beides zusammen. Der US-Konzern Dow will seinen Ethylen-Cracker im vierten Quartal 2027 stilllegen. Bürgermeister Dietmar Berndt verweist auf rund 500 direkte Industriearbeitsplätze, die daran hängen, und auf inoffiziell mehrere tausend Stellen bei Dienstleistern von der Werkfeuerwehr bis zur Instandhaltung. Eine Anilin-Anlage und einige kleinere Anlagen blieben am Standort. Nach dem letzten Stand, den Berndt kennt, solle das Gelände ähnlich wie in Leuna über eine Betreibergesellschaft an Nachfolgeindustrien vermarktet werden. Auch mit dem sächsischen Wirtschaftsminister gebe es Gespräche über Folgenutzungen, die Beteiligten hielten sich aber noch bedeckt.

Für Berndt ist der Einschnitt ein weiteres Kapitel einer langen Geschichte. „Wir leben seit 100 Jahren im Strukturwandel”, sagt der Bürgermeister. Das Industriegebiet Böhlen-Lippendorf liegt zum großen Teil auf den Gemarkungen der Nachbarorte Neukieritzsch und Zwenkau, trägt aber den Namen Böhlen. Es wuchs mit der Braunkohle und der darauf aufbauenden Chemie, die in den 1970er Jahren auf Petrochemie umgestellt wurde. Zu DDR-Zeiten arbeiteten nach Berndts Schilderung rund 8.000 Menschen im Werk, heute seien es im gesamten Industriegebiet etwa 2.000. Das Kraftwerk Lippendorf könnte nach heutiger Gesetzeslage mit 1,8 Gigawatt installierter Leistung noch bis 2035 Strom aus Braunkohle erzeugen.

Wer einen solchen Standort verantwortet, bekommt Besuch. Er habe jeden Tag Leute im Haus, die Energieanlagen oder Rechenzentren bauen wollen, berichtet Berndt. Beim Thema Batteriespeicher ordnet der Bürgermeister, der selbst Elektroingenieur ist, nüchtern ein. „Es ist so eine Netzsache, wo die Netzbetreiber die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, weil jeder Batteriespeicher bauen will und das eigentlich nur ein Stromhandel ist.” Was die Netzbetreiber bräuchten, sei Netzstützung und Netzausbalancierung.

Freie Netzanschlusskapazität für ein Rechenzentrum bejaht Berndt. Böhlen sei wegen des Kraftwerks ein Netzknotenpunkt, auf dem gewaltige Leistungen hin und her flössen, und der Netzausbau werde vorangetrieben. Dass Netzkontingente inzwischen zentral über die Netzbetreiber in einem qualifizierten Verfahren statt nach dem Windhundprinzip vergeben werden, komme der Stadt zugute. Das Verfahren koste viel Geld und halte Glücksritter fern, und wer viel investiert habe, treibe sein Projekt auch voran. Aktuell liege eine Anfrage für ein Rechenzentrum der Hyperscaler-Klasse auf der Gemarkung vor. Ob der Projektentwickler nur Flächen sichern wolle, wisse die Stadt nicht. Er stecke noch im Vergabeverfahren für den Netzanschluss, bei einem Zuschlag werde sich die Stadt näher auf ihn einlassen.

Begehrt sind aus Berndts Sicht die ehemaligen Industrieflächen und die Bergbaufolgeflächen ringsum, die heute landwirtschaftlich genutzt werden. Dort ging vor zwei bis drei Jahren ein Solarpark mit 540 Hektar ans Netz, den der Bürgermeister für die wahrscheinlich größte Photovoltaikanlage Deutschlands hält. Eine weitere Belegung mit Solarmodulen und Windrädern möchte er nach den Jahren des Tagebaus weitestgehend vermeiden bzw. nur an Stellen ohne negative Auswirkungen auf die Siedlungsbereiche, die Umwelt und zukünftige Entwicklungen, wie z.B. den Tourismus, sehen.

Von der Großindustrie direkt hat Böhlen finanziell bislang wenig gehabt, weil der Betriebsteil des Werks in der Nachbarstadt Neukieritzsch angemeldet ist und die Gewerbesteuer dorthin floss. „Wir hatten noch nie was von diesen großen Gewerbeeinnahmen. Wir leben von den kleinen”, sagt Berndt. Zu den Zahlern gehören kleinere Betriebe im Umfeld des Kraftwerks, etwa ein Werk, das aus den Abgasen Gips gewinnt und daraus Gipsplatten fertigt. Dennoch ist die Industrie das wertschöpfende Element für die Region. Der Projektentwickler des Rechenzentrums biete eine Stiftung an, in die er einmalig Kapital einzahle und aus deren Erträgen freiwillige Aufgaben der Stadt bezahlt werden könnten. Bei der Solaranlage laufe ein ähnliches Modell mit jährlichen Einzahlungen. Das schmecke ihm noch nicht ganz, sagt Berndt. Lieber wäre ihm ein Betreiber, der seinen Firmensitz in Böhlen anmeldet und die Gewerbesteuer direkt vor Ort zahlt. Ein Rechenzentrum sieht er zudem als Startpunkt für weitere Ansiedlungen, und dessen Abwärme würde die Stadt gern in ihr Fernwärmenetz einbinden, sofern das technisch möglich ist.

Das alles managt die Stadt im Moment relativ allein, berichtet Berndt. Unterstützung bietet eine kommunale Strukturentwicklungsgesellschaft, die ursprünglich Mittel aus dem Kohleausstieg in den Strukturwandel lenken sollte und nun auch solche Aufgaben übernimmt. Über sie bestehen Kontakte zu Bürgermeistern im Lausitzer und im Rheinischen Revier. Von der Landesregierung fühle er sich teilweise allein gelassen. Bei Rechenzentren dieser Größe vermisse er eine zentrale Linie dazu, wo im mitteldeutschen Raum solche Standorte erwünscht sind und wo nicht. (DEKOM, 19.10.2026) Mehr Infos hier…

Kommunales Gebäudemanagement mit Schweizer Methodik steuern

Viele Städte und Gemeinden bewirtschaften Dutzende öffentlicher Gebäude — Schulen, Kitas, Turnhallen, Feuerwehrgerätehäuser, Verwaltungsgebäude — und verfügen dabei über keinen systematischen Überblick, in welchem baulichen Zustand sich ihr Bestand tatsächlich befindet. Informationen zu Baujahr, Sanierungshistorie oder Energieversorgung liegen häufig verstreut in Excel-Listen, Aktenordnern oder verschiedenen Fachsystemen vor. Welches Gebäude als nächstes saniert werden sollte, welcher Mitteleinsatz dafür erforderlich ist und welche Maßnahme den größten Effekt auf Klimaziele und Werterhalt hat, lässt sich auf dieser Grundlage kaum belastbar beantworten.

Die Basler & Hofmann Gruppe, ein Architektur- und Ingenieurbüro mit Hauptsitz in Zürich und insgesamt rund 700 Mitarbeitern, hat dafür die Software Stratus entwickelt. Stratus ist eine Anwendung für das strategische Portfoliomanagement kommunaler Liegenschaften. Die zugrunde liegende Methodik wurde vor 25 Jahren gemeinsam mit der ETH Zürich erarbeitet. In der Schweiz setzen nach Angaben des Unternehmens bereits rund 70 Prozent der Kantone und die großen Städte auf das System. Über den deutschen Standort in Görlitz bringt Basler & Hofmann Deutschland diese Erfahrung jetzt auch in den deutschen Markt ein.

Stratus sei bewusst so konzipiert, dass kein umfangreiches Datenmodell vorliegen müsse, um belastbare Aussagen zu erhalten, erläutert Melanie Balzer, Beraterin Immobilienmanagement und Nachhaltige Gebäude bei Basler & Hofmann Deutschland. Für eine erste bauliche Analyse genügten pro Gebäude vier Stammdaten, u.a. das Baujahr, und die Gebäudenutzung; wer auch eine energetische Bewertung wolle, ergänze drei Angaben zu Adresse, Gebäudevolumen und Wärmeerzeugung. Wo Daten fehlten, arbeite das System mit eigenen Benchmarks aus 30 Jahren Praxiserfahrung. Bei sehr alten Gebäuden greife Stratus auf Standardwerte und Typologien zurück, die nach Gebäudetyp, Alter und Baustil hinterlegt seien.

Für die deutsche Version seien vergleichsweise wenige Anpassungen nötig gewesen, berichtet Balzer. Neben der Umstellung auf Euro habe man einige Fachbegriffe an die deutsche DIN-Systematik angeglichen — etwa die Schweizer Bezeichnungen „Schwachstrom“ und „Starkstrom“ durch gängige deutsche Bauteilkategorien wie Niederspannungsanlagen oder Kommunikations- und Sicherheitstechnische Anlagen ersetzt. Die Gebäudetypen und Bauteilsets seien dagegen identisch. Schulen, Kitas, Turnhallen, Feuerwehrgerätehäuser und Werkhöfe fänden sich bereits im System und würden eins zu eins in Deutschland angewendet.

Wer ein Sanierungsbudget im Rat begründen muss, braucht eine nachvollziehbare Priorisierung. Stratus liefere diese auf mehreren Ebenen, erklärt Balzer. Das System zeige den baulichen Zustand aller erfassten Gebäude in einer Oberfläche, heruntergebrochen bis auf einzelne Bauteile. So lasse sich erkennen, ob bei einer Schule im kommenden Jahr die Heizung oder bei einer anderen die Fenster fällig seien. Neben dem baulichen Zustand und den prognostizierten Kosten fließe auch die Auswirkung auf betriebliche CO₂-Emissionen in die Bewertung ein. Zusätzlich könnten Risikofaktoren wie Brandschutz, Barrierefreiheit oder Denkmalschutz hinterlegt werden. Wenn bei einem Kindergarten der vorbeugende bauliche Brandschutz nicht erfüllt sei, handele es sich in der Regel um eine Prio-1-Maßnahme, die alle anderen Kriterien überlagere.

Für typische Zielkonflikte — etwa die Frage, ob zuerst das Dach saniert oder die Heizung getauscht werden solle, um CO₂ einzusparen — biete Stratus eine Szenariosimulation. Die Verwaltung könne durchspielen, was passiere, wenn eine Maßnahme nicht im kommenden, sondern erst in fünf Jahren umgesetzt werde. Kosten und Zustandsveränderungen würden automatisiert berechnet und seien sofort sichtbar.

Anders als eine Excel-basierte Bestandsaufnahme aktualisiere sich Stratus dynamisch, betont Balzer. Wer ein Jahr nach der Ersterfassung in das System schaue, sehe veränderte Kosten und verschlechterte Zustandswerte, weil die hinterlegten Alterungskurven der Bauteile weiterliefen. Dieser Alterungszyklus sei systemseitig abgebildet und erfordere keine manuelle Nachpflege.

Die Einführung beschreibt Balzer in vier Schritten. Im ersten Schritt liefere die Verwaltung die Stammdaten anhand einer Excel-Vorlage — bei lediglich vier bis sieben Datenpunkten pro Gebäude ein überschaubarer Aufwand. Im zweiten Schritt importiere Basler & Hofmann die Daten in eine eigene Kundenumgebung und prüfe die Plausibilität. Im dritten Schritt erfolge die Zustandsbewertung. Für Gebäude unter 25 bis 30 Jahren könne Stratus eine statistische Bewertung vornehmen. Ältere Gebäude, bei denen bereits Sanierungszyklen stattgefunden hätten, erforderten eine Vor-Ort-Erfassung — durchführbar vom eigenen Hochbau-Personal, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Hausmeister.

Die Bewertung funktioniere über einen intuitiven Schieberegler, der die Restnutzungsdauer des jeweiligen Bauteils abbilde. Bei großen Portfolios von 200 oder mehr Objekten empfehle es sich, zunächst 20-30 Prioritätsobjekte manuell zu erfassen und die Ergebnisse auf den Rest zu übertragen. Im vierten Schritt werde auf Basis aller Daten ein Investitions- und Maßnahmenplan erstellt. Die Schritte eins bis drei ließen sich in vier bis acht Wochen umsetzen, für den Maßnahmenplan seien weitere vier bis sechs Wochen anzusetzen.

Das Lizenzmodell ist als Software as a Service angelegt. Das jährliche Nutzungsentgelt richte sich nach der Anzahl der Objekte, wobei der Einzelpreis mit wachsendem Portfolio sinke. Hinzu komme eine einmalige Onboarding-Gebühr. Die Anzahl der Benutzer spiele keine Rolle. Eine Anwenderschulung dauere nach Angaben von Balzer maximal einen Tag.

Wer sich als Verwaltungsspitze einen ersten Überblick verschaffen wolle, dem empfiehlt Balzer ein unverbindliches Qualifizierungsgespräch mit Basler & Hofmann. Dabei werde zunächst erhoben, wo die Verwaltung in ihrem Gebäudemanagement stehe, welche Prozesse vorhanden seien und welche Herausforderungen bestünden — bevor über den konkreten Software-Einsatz gesprochen werde. Interessierte erreichen das Unternehmen über den deutschen Standort in Görlitz. (DEKOM, 19.10.2026) Mehr Infos hier…

Über Basler & Hofmann
Basler & Hofmann ist ein unabhängiges, familiengeführtes Ingenieur-, Planungs- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Zürich. Gegründet 1963, beschäftigt die Gruppe rund 700 Fachpersonen aus über 30 Disziplinen – mit Standorten in der Schweiz, Deutschland, Italien, der Slowakei und Singapur. Zu den Kernthemen zählen Bauen, Mobilität, Energie, Sicherheit und Umwelt. In Deutschland ist das Unternehmen unter anderem in Halle, Dresden, Bautzen und Görlitz vertreten.

Deutschland-App: Bundestag befasst sich mit offenem Projektstand

Die Digitalisierung der Verwaltung gehört zu den erklärten Prioritäten der Bundesregierung. Eines der sichtbarsten Vorhaben ist die geplante Deutschland-App, über die Bürgerinnen und Bürger künftig Behördenleistungen per Smartphone erledigen sollen. Eine aktuelle Parlamentsantwort auf Fragen der Linksfraktion zeigt allerdings, dass zentrale Projektdetails weiterhin im Dunkeln liegen.

Die App soll einen einheitlichen digitalen Zugang zu staatlichen Leistungen schaffen. Im Hintergrund arbeitet eine KI-basierte Verwaltungsplattform, die Anliegen identifiziert und zuordnet. Ein erster Prototyp entstand nach Angaben der Bundesregierung innerhalb von zwei Monaten. Im Laufe des Jahres 2027 soll die Anwendung allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.

Den Anfang machen sechs Pilotstädte: Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden. Die Auswahl richtete sich unter anderem nach Fallaufkommen und Digitalisierungsgrad. Mehrere Hundert Testpersonen sollen die Anwendung erproben, zunächst bei Leistungen aus den Bereichen Familie, Wohnen und Soziales sowie bei Unternehmensgründungen. Ein begrenzter Wirkbetrieb von bis zu zwölf Monaten kann sich anschließen. Einen konkreten Starttermin nennt die Bundesregierung nicht.

Zur Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer ist unter anderem die Online-Ausweisfunktion vorgesehen. Die Anbindung an die europäische EUDI-Wallet wird bereits in einer Testumgebung erprobt. Zunächst entsteht ein rein mobiler Zugang. Eine Browser-Nutzung ist konzeptionell berücksichtigt, ein Zeitplan dafür existiert jedoch noch nicht.

Mit der Entwicklung beauftragte der Bund den IT-Dienstleister T-Systems als Generalunternehmer. Das Vergabeverfahren stützt sich auf bestehende Rahmenverträge, ein neues wettbewerbliches Verfahren hielt die Bundesregierung nicht für erforderlich. Welche Unterauftragnehmer beteiligt sind und welche Aufgaben sie übernehmen, geht aus der Antwort nicht hervor. Deren Auswahl und Steuerung liege bei T-Systems, so die Bundesregierung.

Auch beim Finanzvolumen bleibt das Bild unvollständig. Für begleitende Leistungen von ITZBund, KPMG und Capgemini nennt die Antwort vertragliche Höchstvolumina von insgesamt rund 1,16 Millionen Euro netto einschließlich Optionen. Die Gesamtkosten des Projekts, bisherige Ausgaben und die erwarteten Aufwendungen für das laufende Jahr gibt die Bundesregierung dagegen nicht an. Sie verweist auf den vom Projektverlauf abhängigen Leistungsabruf. Weitergehende Einzelheiten zu den verbindlich vereinbarten Funktionen der App könne sie wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter sowie sicherheitsrelevanter Belange nicht mitteilen. (DEKOM, 19.10.2026) PM Deutscher Bundestag hier…

Online-Antrag statt Online-Termin: Wo die Verwaltungsdigitalisierung steht

72 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben schon einmal online einen Termin bei einer Behörde vereinbart. Tatsächlich eine Verwaltungsleistung online beantragt haben bislang 17 Prozent. Diese Lücke zwischen digitalem Einstieg und digitalem Abschluss beschreibt eine aktuelle Bitkom-Umfrage unter 1.004 Personen ab 18 Jahren, deren Ergebnisse Mitte Oktober veröffentlicht wurden.

Die Erwartungen der Bevölkerung gehen deutlich weiter als das bestehende Angebot. 57 Prozent der Befragten sagen, dass Behördenkontakte grundsätzlich digital erfolgen sollten. Davon wollen 23 Prozent eine vollständig digitale Abwicklung, 34 Prozent ein digitales Grundangebot mit persönlicher Unterstützung vor Ort für diejenigen, die keinen Online-Zugang haben oder nutzen können. Ein Drittel bevorzugt ein paralleles Angebot aus digitalem und persönlichem Zugang. Sechs Prozent lehnen die Verwaltungsdigitalisierung grundsätzlich ab.

Immerhin bewegt sich die Nutzung. Der Anteil derjenigen, die schon einmal eine Verwaltungsleistung online beantragt haben, stieg innerhalb eines Jahres von 13 auf 17 Prozent. Auch die Zufriedenheit nimmt zu. 44 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer, die einen Online-Antrag gestellt haben, bewerteten ihre Erfahrung positiv, nach 37 Prozent im Vorjahr. Bei der Online-Terminvereinbarung liegt die Zufriedenheit stabil bei 70 Prozent. Bei Kontaktformularen auf Behörden-Websites stieg sie von 53 auf 64 Prozent, bei der Kommunikation per E-Mail von 49 auf 55 Prozent.

Die häufigsten digitalen Berührungspunkte mit der Verwaltung bleiben niedrigschwellig. Fast die Hälfte der Befragten hatte per E-Mail Kontakt mit einer Behörde, 37 Prozent nutzten ein Kontaktformular auf einer Website. Acht Prozent haben einen Chatbot auf einer Behörden-Website befragt. Virtuelle Sprechstunden per Video oder eine kommunale App spielen mit vier beziehungsweise drei Prozent bislang kaum eine Rolle.

Parallel erhob Bitkom die Perspektive der Wirtschaft. In einer zweiten Befragung unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten bewerteten 75 Prozent die mangelnde Verwaltungsdigitalisierung als Standortnachteil. Auf einer Schulnotenskala erreichten deutsche Behörden im Durchschnitt die Note 3,9. 84 Prozent der befragten Unternehmen verlangen, dass die Politik die Digitalisierung der Verwaltung mit höherer Priorität verfolgt. Vollständig digital mit ihren zuständigen Behörden verkehren nach eigenen Angaben lediglich zwei Prozent der Unternehmen.

Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst fasst die Lage so zusammen: Die Menschen seien beim digitalen Staat weiter als viele Ämter. Es gehe voran, aber die Veränderungen kämen noch nicht wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Der Bitkom-Monitor zur Staatsmodernisierung, der 222 Vorhaben aus den Modernisierungsagenden von Bund und Ländern erfasst, wies im Juni 2026 eine Abschlussquote von neun Prozent aus. (DEKOM, 19.10.2026/BITKOM, 13.10.2026) PM BITKOM hier…

Frauenanteil in Parlamenten und Räten stagniert auf niedrigem Niveau

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist weiblich. In den Volksvertretungen spiegelt sich das seit Jahren nicht wider. Die Landtage kommen im Durchschnitt auf einen Frauenanteil von gut 33 Prozent, der Bundestag auf knapp 32,4 Prozent. In den Kreistagen und Stadträten liegt der Wert nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei durchschnittlich 30,7 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern und den einzelnen Ebenen sind dabei erheblich.

Die jüngsten Wahlergebnisse verschieben das Bild in zwei Richtungen. In Sachsen-Anhalt sank der Frauenanteil im Landtag nach der Wahl am 6. September 2026 nach vorläufigen Berechnungen von 27,8 auf 21,7 Prozent. Das ist der niedrigste Wert aller deutschen Landesparlamente. Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt sprach von einem bundesweiten Tiefstand. Im Berliner Abgeordnetenhaus dagegen stieg der Anteil weiblicher Abgeordneter auf rund 40 Prozent, nach gut 38 Prozent in der vorherigen Legislaturperiode.

Die Ursachen für den Rückgang in Sachsen-Anhalt lassen sich an den Kandidatenlisten ablesen. Die AfD, die mit 43,8 Prozent der Stimmen stärkste Kraft im Magdeburger Landtag wurde, hatte unter ihren Bewerberinnen und Bewerbern einen Frauenanteil von rund zwölf Prozent. In Berlin stieg der Anteil vor allem durch den Stimmenzuwachs der Linken, die ihre Wahllisten stärker paritätisch besetzt hatte.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat die Entwicklung bundesweit ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Frauenanteil in den Landesparlamenten seit 2008 nur um rund einen Prozentpunkt erhöht hat. Am nächsten an einer Geschlechterparität liegt die Hamburger Bürgerschaft mit 48,8 Prozent, gefolgt von Bremen mit 42,5 Prozent. Am unteren Ende steht Bayern mit 24,6 Prozent, noch vor Sachsen mit 27,5 Prozent.

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, den beiden einwohnerstärksten Flächenländern, entspricht der Frauenanteil im Landtag lediglich dem Bundesdurchschnitt. Bayern liegt mit seinem Wert von weniger als 25 Prozent weit darunter.

Auf kommunaler Ebene fällt die Bilanz ähnlich aus. In den Kreistagen der Landkreise und den Stadträten der kreisfreien Städte betrug der Frauenanteil zuletzt im Mittel 30,7 Prozent. Gegenüber 2008, als das Bundesfamilienministerium die Zahlen erstmals in seinem Gleichstellungsatlas erhob, bedeutet das immerhin einen Anstieg um rund fünf Prozentpunkte. In Bayern stieg der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten nach den Wahlen im März 2026 auf 25,4 Prozent, ein Plus von 2,2 Prozentpunkten gegenüber der Wahl 2020. Das Statistische Landesamt Bayern wies darauf hin, dass der Anteil in den Stadträten der kreisfreien Städte mit 36 Prozent deutlich über dem in den Gemeinderäten kreisangehöriger Gemeinden mit 24,5 Prozent lag.

Die Debatte über gesetzliche Regelungen für eine paritätische Besetzung von Parlamenten dauert an. Brandenburg hatte 2019 als erstes Bundesland ein Paritätsgesetz beschlossen, das die Parteien verpflichtete, ihre Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Das Verfassungsgericht des Landes erklärte das Gesetz 2020 für nichtig. Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes unter den Präsidentinnen und Präsidenten von Bundestag und Landtagen ergab im Frühjahr 2026, dass die Unterrepräsentanz zwar parteiübergreifend als Problem anerkannt werde, eine gesetzliche Lösung aber weiterhin umstritten sei. Die Hamburger Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) erklärte, auf freiwilliger Basis funktioniere es offensichtlich nicht. Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) verwies auf die komplexen verfassungsrechtlichen Fragen. Berlin arbeitet derzeit an einem eigenen Gesetzentwurf.

Für Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte fehlt eine vergleichbare Debatte weitgehend. Die Wahlsysteme auf kommunaler Ebene mit ihren offenen Listen, dem Kumulieren und Panaschieren setzen andere Rahmenbedingungen als die Landeslisten bei Landtagswahlen. Ob und wie sich der Frauenanteil in der Kommunalpolitik steigern lässt, hängt deshalb weniger an einem einzelnen Gesetz als an Kandidatengewinnung, Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf und an innerparteilichen Strukturen. (DEKOM, 19.10.2026/IWD, 14.10.2026) Mehr Infos hier…

Mehr Genehmigungen, weniger Baustellen: Wohnungsbau bleibt hinter dem Bedarf zurück

Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau steigen seit Monaten. Gleichzeitig verschlechtert sich die Stimmung in der Branche weiter, und die Zahl der tatsächlich fertiggestellten Wohnungen bleibt weit hinter dem Bedarf zurück. Zwischen dem, was auf dem Papier genehmigt ist, und dem, was auf den Baustellen passiert, klafft eine wachsende Lücke.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im August 2026 bundesweit 20.600 Wohnungen genehmigt, 6,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Im Zeitraum Januar bis August summierte sich die Zahl auf 169.400 Wohnungen, ein Plus von 12,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei Mehrfamilienhäusern, die für die Wohnraumversorgung in verdichteten Gebieten besonders relevant sind, lag der Zuwachs mit 90.600 genehmigten Wohnungen sogar bei 14,5 Prozent.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ordnet diese Zahlen deutlich zurückhaltender ein. GdW-Präsident Axel Gedaschko warnt davor, steigende Genehmigungszahlen mit einer Erholung des Wohnungsbaus zu verwechseln. Tatsächlich fertiggestellt werden in diesem Jahr voraussichtlich rund 200.000 Wohnungen. Der jährliche Bedarf liegt nach Einschätzung des GdW bei 320.000 Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen. Allein gegenüber dem Jahresbedarf fehlen damit rund 120.000 Wohnungen.

Dass genehmigte Projekte auf dem Papier bleiben, hat nach Gedaschkos Einschätzung vor allem wirtschaftliche Ursachen. Solange sich der Neubau nicht rechne, blieben auch genehmigte Wohnungen ungebaut. Insbesondere die sozial orientierte Wohnungswirtschaft könne die gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten nicht auf die Mieten umlegen. Sie brauche Rahmenbedingungen, die bezahlbare Mieten überhaupt erst ermöglichten.

Die ifo-Zahlen vom September unterstreichen das. Das Geschäftsklima im Wohnungsbau fiel von minus 22,5 auf minus 25,1 Punkte. 41,3 Prozent der befragten Unternehmen melden Auftragsmangel. Der Anteil der Unternehmen mit stornierten Aufträgen stieg von 13,4 auf 14,1 Prozent. Die Aussicht auf höhere Finanzierungskosten belastet die Branche zusätzlich.

Der GdW sieht drei Hebel, um die Lücke zwischen Genehmigung und Fertigstellung zu schließen. Erstens die rechtssichere Einführung des sogenannten Gebäudetyps E, eines vereinfachten Gebäudebasisstandards, der unnötige und kostentreibende Anforderungen abbauen soll. Der seit langem angekündigte gesetzliche Rahmen dafür fehle weiterhin. Zweitens eine langfristig verlässliche Neubauförderung. Die jüngste Aufstockung der EH55-Plus-Förderung bis Jahresende sei ein wichtiger Schritt gewesen, dürfe aber nicht in eine erneute Förderlücke münden. Für 2027 geplante Kürzungen bei der Neubauförderung müssten angesichts des Bedarfs überdacht werden. Drittens die Öffnung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach Paragraph 7b des Einkommensteuergesetzes auch für den Effizienzhaus-55-Standard.

Für kommunale Wohnungsunternehmen und Baugesellschaften verschärft die Situation den ohnehin bestehenden Zielkonflikt zwischen energetischen Anforderungen, begrenzten Fördermitteln und dem politischen Auftrag, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ob die politischen Ankündigungen der Bundesregierung in der Wohnungsbaupolitik — Mitte Oktober warb sie beim Invest in Germany Summit gezielt um Investoren auch für den Wohnungsbau — in den nächsten Monaten die notwendige Substanz bekommen, ist offen. (DEKOM, 19.10.2026/GdW, 16.10.2026) PM GdW hier…