Deutscher Kommunalimnformationsdienst 20. August 2025

Energiewende am Scheideweg – Reiche kündigt Kurskorrekturen an

Die Energiewende in Deutschland steht nach Ansicht von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor wichtigen Weichenstellungen. Bei der Vorstellung des aktuellen Monitoring-Berichts zur Energiewende in Berlin betonte sie: „Damit sie gelingt, müssen Verlässlichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Kostentragfähigkeit des Energiesystems für unseren Wirtschaftsstandort ins Zentrum rücken.“

Das von externen Gutachtern – dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln (EWI) und BET Consulting – erarbeitete Strategiepapier enthält zehn zentrale Maßnahmen. Vorgesehen ist unter anderem, dass erneuerbare Energien künftig stärker marktorientiert gefördert werden sollen. Die bisherige fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen soll entfallen, stattdessen sind differenzierte Finanzierungsmodelle nach europäischen Vorgaben geplant. Subventionen will das Ministerium auf den Prüfstand stellen und reduzieren.

Zudem sieht der Bericht vor, den Zubau von Speichern, Wind- und Solaranlagen räumlich gezielt zu steuern, um die Einspeisung besser an den Bedarf anzupassen und gleichzeitig den Netzausbau effizienter zu gestalten. Auch die Nutzung von Freileitungen soll stärker geprüft werden, da sie gegenüber unterirdischen Leitungen erhebliche Kostenvorteile bieten könne. Laufende Projekte seien davon allerdings nicht betroffen.

Bereits heute stammen laut Ministerium knapp 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien, bis 2030 sollen es 80 Prozent sein. Ergänzend setzt die Bundesregierung auf Speicher, Biomasse, Wasserkraft und Gaskraftwerke, die später auf Wasserstoff umgestellt werden können. Ziel sei es, den Spagat zwischen Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit zu meistern.

Für Diskussionen innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung sorgt die geplante Neuausrichtung dennoch. Umwelt- und Klimaminister Carsten Schneider (SPD) warnte zuletzt davor, den Ausbau der Erneuerbaren auszubremsen. Hintergrund ist auch die finanzielle Dimension: Schon 2025 sind rund 16 Milliarden Euro an Bundesmitteln für die Förderung von Solar- und Windenergie eingeplant. Zugleich stiegen die Kosten für Redispatch-Maßnahmen zur Netzstabilisierung 2024 auf 2,8 Milliarden Euro.

Für die Kommunen bedeutet die angekündigte Kurskorrektur: Investitionen in Netzausbau, Speicher und dezentrale Infrastrukturen rücken stärker in den Fokus. Zugleich bleibt offen, ob die vorgesehenen Mittel tatsächlich zusätzlich bereitgestellt werden – oder ob es sich überwiegend um Umschichtungen innerhalb von Bundeshaushalt, Klima- und Transformationsfonds sowie dem neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität handelt. (DEKOM/BMWE, 15.09.2025) Ganzer Artikel hier…

 

NRW-Kommunalwahlen: CDU bleibt stärkste Kraft, höhere Wahlbeteiligung, AfD legt deutlich zu

Nordrhein-Westfalen hat gewählt – und die Kommunalwahlen am 14. September 2025 gelten als deutlicher Stimmungstest. Nach dem vorläufigen Ergebnis behauptet sich die CDU trotz leichter Verluste als stärkste Kraft. Sie erreichte landesweit 33,3 Prozent und bleibt damit auch auf kommunaler Ebene klar vor der SPD, die mit 22,1 Prozent ihr historisch schlechtestes Ergebnis bei Kommunalwahlen in NRW einfuhr. Beide Volksparteien liegen damit zwar über ihren derzeitigen bundesweiten Umfragewerten, müssen die Resultate aber als Warnsignal werten.

Die Grünen verloren deutlich und fielen auf 13,5 Prozent, die AfD konnte ihren Stimmenanteil fast verdoppeln und kam auf 14,5 Prozent. Damit liegt sie vielerorts in Stichwahlen um Bürgermeister- und Landratsposten. Die FDP landete bei 3,7 Prozent, die Linke verbesserte sich leicht auf 5,6 Prozent. Auffällig ist die deutlich gestiegene Wahlbeteiligung: Mit 56,8 Prozent wurde der beste Wert seit 1994 erreicht. Rund 13,7 Millionen Menschen waren in NRW wahlberechtigt, vielerorts griffen sie verstärkt zur Briefwahl.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland standen rund 20.000 Mandate und kommunale Spitzenämter zur Wahl. Besonders in den Großstädten – darunter Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Bonn – kommt es in zwei Wochen zu Stichwahlen um die Oberbürgermeisterämter. Insgesamt werden am 28. September 147 Stichwahlen erwartet, deutlich mehr als noch vor fünf Jahren.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) wertete das Ergebnis als Bestätigung, warnte jedoch vor wachsendem Zuspruch für die AfD. SPD-Vertreter zeigten sich enttäuscht, betonten aber, ein „Desaster“ sei ausgeblieben. Grünen-Bundeschef Felix Banaszak sprach von einer fundamentalen Verschiebung der politischen Lage, während die AfD die Wahl als ihren größten Erfolg auf kommunaler Ebene in NRW feierte.

Die Kommunalwahlen 2025 sind nicht nur politischer Stimmungstest, sondern auch eine organisatorische Bewährungsprobe für die Kommunen. Neben der Vielzahl an Wahlgängen und parallelen Abstimmungen standen Fragen der digitalen Infrastruktur, Datensicherheit und Ergebnisübermittlung im Fokus. Technische Probleme bei der Ergebnisübertragung haben erneut gezeigt, wie wichtig moderne, belastbare Wahl-IT ist – eine Herausforderung, die Verwaltungen und kommunale IT-Dienstleister gleichermaßen betrifft und die in den kommenden Jahren noch stärker in den Mittelpunkt rücken dürfte. (DEKOM/Landeswahlleiterin-NRW, 15.09.2025) Mehr Infos hier…

 

Digitale Souveränität: Managed Detection & Response „Made in Germany“

Die digitale Souveränität öffentlicher Institutionen rückt zunehmend in den Fokus. Die starke Abhängigkeit von außereuropäischen IT-Diensten, insbesondere US-amerikanischen Anbietern, birgt für Kommunen und Verwaltungen erhebliche Risiken. Gleichzeitig sorgt der Umstand, dass das Organigramm des Bundesministeriums für Digitale Sicherheit kein eigenes Referat für „Digitale Souveränität“ vorsieht, in Fachkreisen für Verwunderung. Die Diskussion um unabhängige, transparente und sichere IT-Lösungen gewinnt dadurch weiter an Schärfe.

In diesem Kontext ist Enginsight, ein Technologieunternehmen aus Jena, sowohl Impulsgeber als auch Lösungsanbieter. Enginsight hat einen Managed Detection & Response (MDR)-Service entwickelt, der speziell auf die Anforderungen europäischer Organisationen zugeschnitten ist. Die vollständig in Deutschland entwickelte Plattform kombiniert kontinuierliche Überwachung, Echtzeitanalyse und aktive Reaktionsfähigkeit. Cyberangriffe werden nicht nur erkannt, sondern unmittelbar bewertet und bei Bedarf automatisiert oder durch Sicherheitsteams abgewehrt. Alle Datenprozesse laufen DSGVO-konform und bleiben vollständig nachvollziehbar – ein entscheidender Aspekt für Kommunen, die ihre digitale Eigenständigkeit sichern wollen.

Der Betrieb eines eigenen Security Operations Centers (SOC) ist für viele Verwaltungen kaum realisierbar. Hier setzt Enginsight an: Der MDR-Service stellt die Expertise und technische Infrastruktur bereit, ohne dass Kommunen die Hoheit über ihre Systeme verlieren. Die Plattform integriert mehrere sicherheitsrelevante Bausteine – von Netzwerksensorik über Schwachstellenmanagement bis hin zu Echtzeit-Alarmierungen – und bindet diese in ein rund um die Uhr besetztes Cyber-Defence-Center ein. Der Ansatz zielt auf maximale Transparenz: Entscheidungen, Reaktionen und Reports sind jederzeit nachvollziehbar, Blackbox-Mechanismen werden bewusst vermieden.

Um das Thema digitale Souveränität weiter zu vertiefen, bietet Enginsight zudem eine eigene Webinarreihe an, die sich an kommunale IT-Verantwortliche, Verwaltungsleitungen und Entscheider richtet. Ein Schwerpunkt ist das Webinar „Keine Blackbox: MDR made in Germany mit voller Transparenz und Kontrolle“, das die Funktionsweise und den Nutzen eines transparenten MDR-Dienstes für Kommunen praxisnah darstellt. Weitere Veranstaltungen widmen sich Themen wie Ransomware, der Minimierung digitaler Abhängigkeiten und der Rolle der Führungsebene bei der Cybersicherheit.

Damit wird deutlich: Digitale Souveränität ist kein abstraktes Schlagwort, sondern lässt sich durch konkrete Maßnahmen erreichen. Anbieter wie Enginsight zeigen, dass europäische IT-Sicherheitslösungen die Kontrolle über sensible Daten wahren und zugleich eine effektive Abwehr moderner Cyberbedrohungen ermöglichen. (DEKOM, 15.09.2025) Mehr Infos zu Enginsight hier…

 

EBERO FAB und Partner präsentieren zukunftsfähige Lösungen für die kommunale Digitalisierung auf der Smart Country Convention 2025

Lösungen für die digitale Verwaltung und gleichwertige digitale Lebensverhältnisse in Stadt und Land stehen vom 30. September 2025 bis 2. Oktober 2025 auf der Smart Country Convention (SCCON) in Berlin im Mittelpunkt. Die beachtliche Bandbreite der Themen- und Lösungsvielfalt auf der SCCON 25 lässt sich beispielhaft auf dem Gemeinschaftstand des Infrastrukturausstatters EBERO FAB in Halle 25 am Stand 400 bestaunen.

Gemeinsam mit sechs Partnerunternehmen präsentiert EBERO FAB konkrete Anwendungen, die Städten und Gemeinden helfen, zukunftssichere Infrastrukturen aufzubauen und bestehende Strukturen intelligent zu erweitern. Der Fokus liegt dabei auf schlüsselfertigen, sofort einsetzbaren Lösungen – und zwar überall dort, wo kommunale Digitalisierung sichtbar wird: im Straßenraum, im Verkehr, bei Planung, Datenhoheit und Infrastrukturmanagement.

Ein Highlight ist die Präsentation eines smarten Verkehrsleitsystems, das EBERO FAB, VMZ und Yunex gemeinsam in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Süderbrarup realisiert haben. Das System verbessert Verkehrssicherheit und Ressourceneinsatz messbar und zeigt, wie sich Verkehrsflüsse dynamisch steuern und verschiedene Verkehrsträger – vom Auto bis zum ÖPNV – intelligent vernetzen lassen.

Darüber hinaus zeigen die Partner ZDE und K-IP offene Plattformen und quelloffene Tools für die kommunale Wärmeplanung und das Klimadaten-Monitoring. Ziel ist es, Abhängigkeiten durch Insellösungen zu vermeiden und Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Daten souverän, interoperabel und langfristig nutzbar zu machen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf intelligenter Straßenbeleuchtung: Energiedata präsentiert modular erweiterbare LED-Leuchten, die Sensorik, WLAN oder Kameras direkt am Mast integrieren und so zur digitalen Drehscheibe im öffentlichen Raum werden. Ergänzend sorgt EKS-Engel mit innovativer Glasfasertechnik im Mastkopf für eine leistungsfähige Vernetzung in Echtzeit.

Die Smart Country Convention 2025 steht erstmals unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger eröffnet die Veranstaltung mit der klaren Botschaft: „Kommunale Digitalisierung braucht offene Standards, nutzerzentrierte Lösungen und eine vernetzte Infrastruktur.“ (DEKOM/SCCON2025, 15.09.2025) Ganzer Artikel hier…

 

Glasfaser-Ausbau: Zwei von drei Unternehmen fühlen sich durch langsames Internet beeinträchtigt

Trotz milliardenschwerer Förderprogramme leidet die Mehrheit der Unternehmen unter schlechter Internetversorgung, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Das liegt nicht nur an der Verfügbarkeit von Glasfaser.

Schlechtes Internet bleibt ein Problem für die deutsche Wirtschaft. 64,5 Prozent der Unternehmen berichten, dass mangelhafte Kommunikationsnetze ihre Abläufe behindern. Das zeigen neue Ergebnisse aus dem IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Industrieunternehmen befragt wurden. Rund 31 Prozent berichten sogar von deutlichen Einschränkungen in ihren Geschäftsabläufen.

Im Norden ist das Netz am besten

Besonders hoch ist der Anteil stark beeinträchtigter Unternehmen in Sachsen und Thüringen (40 Prozent), in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (36 Prozent) sowie in Baden-Württemberg (36 Prozent). Am besten schneiden die norddeutschen Länder ab: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg fühlen sich nur 23 Prozent der Unternehmen deutlich eingeschränkt.

Das deckt sich weitestgehend mit dem bisherigen Ausbau des Glasfasernetzes: Während in Schleswig-Holstein etwa neun von zehn Haushalten und Unternehmen heute schon einen Glasfaseranschluss erhalten könnten, sind es im Saarland, in Baden-Württemberg oder Thüringen weniger als die Hälfte.

Zu viele Unternehmen nutzen alte Technik

Trotzdem klagt auch im Nordwesten jedes fünfte Unternehmen über Probleme. Das hängt mit der schleppenden Glasfaser-Adaption der Unternehmen zusammen. Denn viele Unternehmen setzen weiterhin auf VDSL- oder Kabelanschlüsse. Bundesweit waren 2025 nur 27 Prozent der Glasfaseranschlüsse tatsächlich aktiviert.

Die steigenden Datenanforderungen – die etwa KI-Anwendungen verursachen – kann langfristig nur Glasfaser erfüllen. „Die Ergebnisse zeigen, dass der Netzausbau allein nicht reicht“, sagt IW-Digitalexpertin Barbara Engels. „Politik und Wirtschaft müssen dafür sorgen, dass die Anschlüsse auch genutzt werden.“ Dabei helfen könnten branchenspezifische Informationsangebote oder modernere IT-Infrastrukturen auf Seiten der Unternehmen. IW Köln, 11.09.2025 Ganzer Artikel hier…

 

 

eLearning: Grundlagen des Kommunalrechts – Von der rechtlichen Vorschrift bis zur praktischen Umsetzung

Die kommunale Verwaltung ist das Fundament unseres demokratischen Systems – und doch ist der Einstieg in diese komplexe Welt für viele eine Herausforderung. Der Onlinekurs des kommunalen Bildungsanbieters cogniport „Grundlagen des Kommunalrechts – Von der rechtlichen Vorschrift bis zur praktischen Umsetzung“ richtet sich gezielt an Neu- und Quereinsteigende in der öffentlichen Verwaltung und bietet einen fundierten, verständlichen und praxisnahen Einstieg in das Kommunalrecht.

 

Im Mittelpunkt des Kurses steht die Vermittlung grundlegender Strukturen und Abläufe innerhalb der Kommunalverwaltung. Sie lernen nicht nur, was eine Kommune ist und wie sie in das staatliche Gefüge eingebettet ist, sondern auch, welche Aufgaben und Pflichten mit der kommunalen Selbstverwaltung einhergehen. Der erfahrene Referent Dr. Westermeier begleitet Sie durch die wichtigsten Themenbereiche und ermöglicht Ihnen mithilfe anschaulicher Beispiele und praxisnaher Einblicke einen klaren Zugang zur Materie.

 

Ein besonderer Schwerpunkt des Kurses liegt auf dem Verhältnis zwischen Staat, Verwaltung und Bürger. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten Einwohner in der Kommune haben, wie gemeindliche Einrichtungen genutzt werden dürfen und welche Formen der Bürgerbeteiligung – vom Einwohnerantrag bis zum Bürgerentscheid – zur Verfügung stehen. Der Kurs erläutert zudem die Strukturen kommunaler Gremien, insbesondere des Rats und seiner Ausschüsse, und zeigt, wie Entscheidungsprozesse im kommunalen Alltag ablaufen.

 

Auch die Rolle des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wird umfassend behandelt: von der rechtlichen Stellung über Wahl und Abwahl bis hin zur Vertretung der Kommune nach außen. Dabei werden auch die Aufgaben der Beigeordneten sowie die Funktion der kommunalen Aufsicht verständlich dargestellt. Themen wie die Satzungsautonomie, der Kommunalverfassungsstreit und der Rechtsschutz bei Aufsichtsmaßnahmen runden das inhaltliche Angebot ab.

 

Mit diesem eLearning schaffen Sie sich eine sichere Grundlage für Ihre tägliche Arbeit in der Verwaltung – verständlich erklärt, praxisnah aufbereitet und flexibel abrufbar. Sie bestimmen Ihr eigenes Lerntempo und können die Inhalte jederzeit wiederholen oder vertiefen.

 

Ein besonderer Vorteil unseres Angebots ist die faire und flexible Preisgestaltung: Die Kursgebühren richten sich nicht nach der Anzahl der Nutzer, sondern nach der Gesamtgröße Ihrer Verwaltung. Dadurch ermöglichen wir auch kleineren Kommunen den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung, während größere Verwaltungen von attraktiven Konditionen profitieren, die in der Regel problemlos ins Budget passen. (cogniport, 04.09.2025) Ganzer Artikel hier…

 

Wissen teilen – Zukunft gestalten: Community Learning als Motor der digitalen Transformation

Die digitale Transformation verändert die öffentliche Verwaltung in einer Geschwindigkeit, die noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar war. Neue Fachverfahren, Prozessautomatisierungen und KI-gestützte Anwendungen entstehen fast im Monatsrhythmus. Gleichzeitig steigt der Druck, Bürgerinnen und Bürger schneller und besser zu bedienen – bei gleichzeitigem Fachkräftemangel und immer knapperen Ressourcen. Klassische Weiterbildungsformate können mit dieser Dynamik nicht Schritt halten. Schulungen werden zu langsam geplant, Inhalte sind zu starr, wertvolle Erfahrungen bleiben in einzelnen Ämtern verborgen. Jede Verwaltung erprobt für sich, ohne dass andere von den Ergebnissen profitieren.

 

Genau an diesem Punkt setzt das Konzept des Community Learning an. Es bedeutet: Wissen wird von Mitarbeitenden für Mitarbeitende verfügbar gemacht – informell, kollaborativ und kontinuierlich. Erfahrungen aus Pilotprojekten oder neuen Verfahren werden nicht länger im kleinen Kreis weitergegeben, sondern sofort für andere nutzbar gemacht. Innerhalb einer Behörde, aber auch über Verwaltungs- und Gemeindegrenzen hinweg. Auf diese Weise wird verhindert, dass jede Kommune das Rad neu erfinden muss.

 

Wie wirkungsvoll ein solcher Ansatz ist, zeigt die Deutsche Telekom. Dort wurde mit der „Community University“ und der KI-basierten Lern- und Wissensplattform von Platform 3L ein Modell entwickelt, das Mitarbeitende befähigt, Wissen eigenständig zu teilen und aufzubereiten. Aus Interviews, Web-Sessions oder Dokumenten entstehen in Sekunden digitale Lerneinheiten, Microlearnings oder Quizze – in über 30 Sprachen und bald auch auf unterschiedlichen Sprachniveaus. Mehr als 100 aktive Communities und rund 30.000 Beschäftigte nutzen diesen Ansatz bereits. Die Ergebnisse überzeugten auch die Fachwelt: 2025 erhielten die Telekom und Platform 3L den eLearning Award in den Kategorien „Künstliche Intelligenz“ und „Lernkultur“.

 

Für die öffentliche Verwaltung ist die Übertragbarkeit offensichtlich. Digitalisierungsvorhaben wie das Onlinezugangsgesetz erfordern schnellen Wissenstransfer, Pilotprojekte liefern wertvolle Erfahrungen, die sofort in anderen Kommunen genutzt werden sollten. Fachkräftemangel und Quereinstiege verlangen nach kürzeren Einarbeitungszeiten. Community Learning sorgt dafür, dass Wissen nicht verloren geht, sondern sofort multipliziert werden kann. Eine Kommune testet – viele profitieren. Best Practices wandern direkt von Amt zu Amt oder von Stadt zu Stadt. Mitarbeitende werden zu Wissensgebern, deren Erfahrungen nicht nur Kolleginnen und Kollegen im eigenen Haus helfen, sondern auch Nachbarkommunen und Partnerbehörden.

 

Die Rolle von Platform 3L ist dabei zentral. Das Unternehmen hat eine KI-gestützte Lösung entwickelt, die Erfahrungswissen automatisiert in nutzbare Lerninhalte umwandelt und diese an die jeweiligen Bedarfe anpasst. Drei Dimensionen stehen im Vordergrund: Kompetenzlücken werden gezielt geschlossen, Inhalte werden an das jeweilige Sprachniveau angepasst, und sie werden im bevorzugten Lernformat bereitgestellt – ob Text, Video, Quiz oder Podcast. So entsteht eine Hyperpersonalisierung, die sicherstellt, dass jede und jeder die richtige Information im richtigen Format zur richtigen Zeit erhält.

 

Doch Technik allein genügt nicht. Entscheidend ist eine Kultur des Teilens. In der Telekom wurden dafür Community Builder geschult, die Austausch und Diskussion moderieren. Auch Verwaltungen benötigen Strukturen, Rollen wie Community-Manager und klare Leitlinien, die deutlich machen: Wissen zu teilen ist ausdrücklich erwünscht. Erst das Zusammenspiel von Technik, Organisation und Haltung macht Community Learning erfolgreich.

 

Die Wirkung liegt auf der Hand: Projekte müssen nicht doppelt gedacht werden, Vorhaben kommen schneller voran, Fehler werden vermieden, Standards etabliert. Wissen bleibt auch dann erhalten, wenn Mitarbeitende das Haus verlassen oder in Rente gehen. So entsteht eine lernende Verwaltung, die nicht nur Gesetze umsetzt, sondern Wissen aktiv teilt, vernetzt und in Handlungskompetenz verwandelt.

 

Für Kommunen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diesen Weg einzuschlagen. Es gilt, ungenutztes Wissen sichtbar zu machen, Strukturen für Communities zu schaffen und erprobte KI-Anwendungen einzusetzen. Damit wird aus Digitalisierung kein isoliertes Projekt, sondern ein kontinuierlicher Lernprozess – getragen von den Menschen in der Verwaltung, für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

(DEKOM, 15.09.2025) Mehr Infos hier…

 

Cybersicherheit mit Augenmaß – Versorgungssicherheit und Energiewende nicht gefährden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnen in einem gemeinsamen Positionspapier vor erheblichen Risiken durch die aktuelle Ausgestaltung des § 41 BSIG im Regierungsentwurf zum NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetz. Anstatt die Cybersicherheit zu erhöhen, drohen nach Einschätzung der Verbände massive Bürokratie und Verzögerungen beim Netzausbau und bei der Digitalisierung. Die Energiebranche unterstützt das Ziel, Sicherheit im Bereich kritische IT-Komponenten zu stärken und Abhängigkeiten von Herstellern aus Drittstaaten zu verringern. Die Übertragung des Prüfverfahrens aus dem Telekommunikationssektor auf die Energieversorgung ist jedoch ungeeignet. Während dort nur wenige Betreiber und Technologien betroffen sind, stehen in der Energieversorgung hunderte Unternehmen und tausende Komponenten im Fokus. Ein rückwirkendes Verbot bereits eingesetzter Komponenten (§ 41 Abs. 4 BSIG) – ohne zwingende Sicherheitsbegründung –   würde tief in bestehende Systeme eingreifen, Investitionen entwerten und Projektverzögerungen nach sich ziehen. Zudem drohen durch das vorgesehene Anzeigeverfahren jährlich hunderttausende Verwaltungsakte ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn. Besonders kritisch sehen die Verbände den nationalen Alleingang ohne gemeinsame Abstimmung auf europäischer Ebene sowie die drohende Marktverengung auf wenige Hersteller. Dies könnte Oligopole schaffen, die selbst ein Risiko für Versorgungssicherheit darstellen und zugleich steigende Preise sowie weniger Innovation bedeuten.

 

Um Cybersicherheit wirksam zu stärken und gleichzeitig Planungs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, fordern die Verbände eine praxisgerechte Überarbeitung von § 41 BSIG:

 

  • Bestandsschutz sichern: Keine rückwirkenden Verbote ohne zwingende Sicherheitsbegründung; Vorrang für Maßnahmen zur Risikominderung.
  • Anzeigeverfahren vereinfachen oder streichen: Statt Einzelmeldungen Blacklists nicht vertrauenswürdiger oder Whitelists vertrauenswürdiger Hersteller einführen.
  • Übergangs- und Klarstellungsregelungen schaffen: Klare Definition kritischer Komponenten, praktikable Fristen und Harmonisierung mit europäischen Standards.
  • Europäische Perspektive einnehmen: Nur durch eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene lassen sich Wettbewerbsverzerrungen und steigende Energiepreise vermeiden. Nationale Alleingänge würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Energiewirtschaft schwächen.

 

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentiert: „Wir teilen das Ziel, Cybersicherheit zu stärken, aber die aktuellen Verfahren führen zu Rechtsunsicherheit, zusätzlichen Kosten und Engpässen in den Lieferketten. Wir brauchen dringend praktikable Lösungen, die Planungs- und Versorgungssicherheit gewährleisten. Das gelingt nur mit europäisch abgestimmten, risikobasierten Ansätzen.“

 

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU: „Cybersicherheit ist ein zentrales Anliegen der kommunalen Energieversorger. Wir brauchen keine pauschalen Verbote, sondern risikobasierte, praktikable Lösungen mit Bestandsschutz und europäischer Harmonisierung. Nur so lässt sich Sicherheit mit Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in Einklang bringen. Ein rückwirkendes Verbot kritischer Komponenten, überbordende Bürokratie und fehlende Planungssicherheit drohen Versorgungssicherheit, Energiewende und Digitalisierung auszubremsen.“ (VKU, 11.09.2025) Ganzer Artikel hier…

 

IW zum Sondervermögen: Bund investiert nur wenig zusätzlich  

Das im vergangenen Jahr beschlossene Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sollte eigentlich ein Signal setzen: Mit einem Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre wollte die Bundesregierung den Investitionsstau bei Verkehr, Digitalisierung und Klimaschutz auflösen. Doch ein neuer Kurzbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Von „zusätzlichen“ Investitionen kann bislang kaum die Rede sein. Stattdessen werden Mittel aus dem Kernhaushalt verschoben und als SVIK-Ausgaben verbucht. Konkret sind für das Jahr 2026 im Verkehrsbereich Umschichtungen von rund 10 Milliarden Euro vorgesehen, beim Breitbandausbau knapp 2 Milliarden Euro. Auch beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie bei den Länderzuweisungen finden sich ähnliche Verschiebungen. Das Problem: Haushaltsklarheit und der politische Anspruch, wirklich neue Investitionen zu finanzieren, geraten damit in den Hintergrund. Nach Artikel 143h Grundgesetz ist das SVIK an das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ gebunden. Dieses soll erfüllt sein, wenn im Bundeshaushalt eine Investitionsquote von mindestens zehn Prozent erreicht wird. Der Gesetzentwurf sieht allerdings Bereinigungen vor, die die Quote rechnerisch anheben: So werden kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben aus der Berechnung herausgenommen, ebenso bestimmte finanzielle Transaktionen wie Eigenkapitalerhöhungen. Ohne diese Korrekturen sinkt die Investitionsquote im Kernhaushalt ab 2025 unter die Zehn-Prozent-Marke und fällt bis 2029 auf nur noch 8,1 Prozent. Im Detail zeigt sich die Problematik deutlich: Für den Bereich Eisenbahn sind 2026 aus dem SVIK 18,8 Milliarden Euro eingeplant – im Kernhaushalt sinken die Mittel für die Bundesschienenwege aber um 13,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2024. Bei den Autobahnbrücken sollen 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen fließen, gleichzeitig werden die Investitionen in Bundesfernstraßen im Kernhaushalt gekürzt. Auch beim Breitbandausbau taucht ein ähnliches Muster auf: 2,3 Milliarden Euro stehen 2026 im SVIK, während der Posten aus dem Kernhaushalt verschwindet. In Summe ergibt sich für die Verkehrsinfrastruktur zwar ein nominelles Plus, tatsächlich handelt es sich jedoch um Umschichtungen. Noch komplexer wird die Lage durch Verrechnungen zwischen Kernhaushalt, KTF und SVIK. Gelder für den Klimaschutz im Ausland oder für die Transformation der Wärmenetze wechseln mehrfach die Töpfe. Ab 2025 fließen zudem jährlich zehn Milliarden Euro aus dem SVIK in den KTF. Rechnerisch werden so keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt, sondern bestehende Verpflichtungen neu verbucht. Ökonomisch bedeutet das: Die große Investitionsoffensive, die mit dem SVIK angekündigt wurde, bleibt vorerst aus. Die IW-Autoren fordern deshalb strengere Regeln. So sollte die Investitionsquote nicht nur auf dem Papier, sondern auch bei den tatsächlichen Ausgaben erreicht werden. Zudem müssten Länder und Kommunen verpflichtet werden, ihre Mittelanteile tatsächlich in zusätzliche Projekte zu stecken. Auch der KTF sollte klar auf Investitionen in die klimaneutrale Transformation fokussiert werden. Unterm Strich gilt: Das Sondervermögen verschafft dem Bund zwar einen erheblichen Verschuldungsspielraum, doch die Wirkung für Infrastruktur, Klimaneutralität und Zukunftsfähigkeit bleibt bislang weit hinter den politischen Versprechen zurück. Für Kommunen, die in den kommenden Jahren auf eine bessere Finanzausstattung bei Schienen, Straßen oder Breitband gehofft hatten, bedeutet dies: Zusätzliche Mittel bleiben vorerst die Ausnahme. (DEKOM, 15.09.2025) Ganzer Artikel hier…

 

„Bau-Turbo“ ist wichtiger Schritt – Kommunen müssen ihn zünden

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus als wichtiges Signal. Gleichzeitig sind Nachbesserungen notwendig, damit der sogenannte „Bau-Turbo“ in der Praxis tatsächlich Wirkung entfalten kann. Denn er suggeriert fälschlicherweise, dass damit der komplette Bauprozess schneller und einfacher wird – das ist aber nicht der Fall. Aktuell geht es ausschließlich und begrenzt darum, schneller mehr Baugrund zur Verfügung zu stellen. Daher sind weitere Schritte unabdingbar, um wirklich die Geschwindigkeit bei der Schaffung von Wohnraum zu erhöhen. „Der Wohnungsmangel in Deutschland ist längst zu einer sozialen und wirtschaftlichen Schicksalsfrage geworden. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bau-Turbo nicht nur ein Etikett bleibt, sondern schnell, wirksam und praxistauglich umgesetzt wird. Entscheidend sind die Kommunen. Sie haben den Zündschlüssel für den Bau-Turbo in der Hand. Sie müssen das Gesetz vor Ort zur Anwendung bringen“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko. Eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft ist, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Baurecht – analog zu § 2 EEG für erneuerbare Energien – als „überragendes öffentliches Interesse“ festzuschreiben. Dies würde Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. „Wir brauchen eine ‚Fast Lane‘ für den Wohnungsbau. Wenn der Ausbau von Windrädern oder Stromtrassen im überragenden öffentlichen Interesse steht, dann gilt das erst recht für bezahlbaren Wohnraum. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Gedaschko. Der GdW fordert darüber hinaus die bundesrechtliche Absicherung des Gebäudetyps E, der flexible Bau- und Ausstattungsstandards erlaubt und Baukosten spürbar senken kann. Diese notwendige Absicherung muss jetzt schnell kommen. Ein weiteres Hemmnis für mehr Wohnungsbau ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). „Die Kommunen müssen mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten haben. Wenn wir Wohnungsbau an bestehenden Gewerbe- oder Industriegebieten ermöglichen wollen, dann dürfen wir uns nicht durch überzogene Detailvorgaben selbst blockieren“, sagt Gedaschko. Um die Wohnungsbaukrise nachhaltig zu überwinden, fordert der GdW ein ressortübergreifendes Vorgehen: eine dreisäulige Förderung für sozialen Wohnungsbau, das mittlere Preissegment sowie steuerliche Anreize. Darüber hinaus ist eine kurzfristige Wiederaufnahme der EH55-Förderung notwendig, wie sie mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages von vergangener Woche nun in Aussicht steht. Der Bau-Turbo selbst muss zügig und ohne zusätzliche Hürden umgesetzt werden. „Wir müssen beim Wohnungsbau deutlich an Geschwindigkeit zulegen. Und Deutschland braucht ein echtes Neubau-Klima. Nur so kann wieder bezahlbarer Wohnraum für alle entstehen“, sagt Gedaschko. (GdW, 09.09.2025)  Ganzer Artikel hier…