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Kommunalfinanzen: VKU fordert besseren Investitionsrahmen für Stadtwerke

Zum Aktionstag Kommunalfinanzen 2026 hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Finanzpolitik von Bund und Ländern scharf kritisiert. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fordert eine konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei neuen kommunalen Pflichtaufgaben und warnt vor einer massiven Unterfinanzierung der lokalen Daseinsvorsorge. Den Stadtwerken und Versorgern stehe eine beispiellose Investitionsoffensive bevor, für die aktuell die geeigneten finanziellen Rahmenbedingungen fehlten. Nach Berechnungen des Verbandes muss allein die Energiewirtschaft bis zum Jahr 2030 jährlich rund 100 Milliarden Euro investieren, was für viele Stadtwerke eine Vervierfachung ihrer bisherigen Budgets bedeutet. Parallel dazu beziffert der VKU den Investitionsbedarf in der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft auf 800 Milliarden Euro bis 2045, um die bestehenden Netze zu erhalten und an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Um diese Summen aufzubringen, müssen die kommunalen Unternehmen ihre Gewinne künftig stärker thesaurieren. Die in der Vergangenheit üblichen Ausschüttungen an die Kernhaushalte der Kommunen werden dadurch deutlich sinken und reißen weitere Löcher in die Budgets der Städte und Gemeinden. Gleichzeitig verweist der Verband auf das aktuelle KfW-Kommunalpanel, das für 2026 ein Rekorddefizit der Kommunen von 31,9 Milliarden Euro sowie einen massiven Investitionsrückstand von 231 Milliarden Euro prognostiziert. Liebing kritisiert, dass Bund und Länder den Städten kontinuierlich neue Aufgaben übertragen, ohne für eine adäquate Gegenfinanzierung zu sorgen. Um die Handlungsfähigkeit der Versorger zu sichern, dringt der VKU auf den Einsatz neuer Finanzierungsinstrumente. Konkret schlägt der Verband vor, die Vergabe von Nachrangdarlehen zu erleichtern. Dabei würden Kommunen Kredite aufnehmen und diese zur Stärkung der Eigenkapitalbasis an ihre Stadtwerke weiterreichen, wofür jedoch die kommunalrechtlichen Vorgaben in vielen Bundesländern angepasst werden müssten. Zudem unterstützt der VKU aktuelle Gespräche der KfW mit den Landesförderinstituten über die Bereitstellung von Mezzaninkapital. Auch der geplante Deutschlandfonds der Bundesregierung, der privates Kapital für die Energiewende hebeln soll, wird als richtiger Schritt gewertet. Für den kapitalintensiven Bereich der Wärmewende fordert Liebing darüber hinaus staatliche Garantien. Nur so ließen sich die teils hohen Projektrisiken abfedern und die daraus resultierenden Kosten für die Endverbraucher begrenzen. (DEKOM/VKU, 22.06.2026) Ganze PM hier…

Unsichtbare Helden: Warum IT-Sicherheit in der Kommune kein Spielplatz ist

Ein neuer Abenteuerspielplatz garantiert strahlende Kinderaugen, medienwirksame Bilder und sicheren Applaus im Gemeinderat. Investitionen in die kommunale IT-Sicherheit hingegen gewinnen im politischen Alltag selten Beliebtheitswettbewerbe. Ihr Nutzen offenbart sich erst dann, wenn absolut nichts passiert – wenn der digitale Ernstfall ausbleibt, kein Erpressungstrojaner die Rechner sperrt und die Verwaltung geräuschlos weiterarbeitet. Genau diese oftmals unbemerkte, aber essenzielle Präventionsarbeit stand am 16. und 17. Juni auf der PITS 2026 in Berlin im Fokus. Unter dem Motto „Unsichtbare Helden“ diskutierten Fachleute auf der Public IT Security über den verborgenen Schutz öffentlicher Infrastrukturen. Zu den Impulsgebern der Fachkonferenz zählte auch der IT-Security-Hersteller Enginsight. In seinem Vortrag rückte Michael Rainer, Business Manager Public der Enginsight GmbH, ein Thema in den Mittelpunkt, das weit über technische Parameter hinausgeht: die digitale Souveränität als stärkste Verteidigungslinie. Im folgenden Interview erklärt er, warum Vertrauen in der IT-Sicherheit keine verlässliche Währung ist, wie sich ein „Return on Security Invest“ für Kommunen berechnen lässt und wo Verwaltungen jetzt konkret ansetzen müssen.

Sie nennen digitale Souveränität die stärkste Verteidigungslinie für Bund und Länder. Warum?

Michael Rainer: Weil ich die Hoheit über meine Daten behalten und selbst entscheiden können muss, wer als Dritter Zugriff bekommt. Das ist keine reine Vertrauensfrage, sondern in erster Linie eine Sicherheitsfrage. Wem ich heute vertraue, der kann durch einen Angriff oder durch Gesetze morgen in einen Zwang geraten, und genau dann nützt mir das Vertrauen wenig. Entscheidend ist deshalb nicht der Hersteller als solcher, sondern der Rechtsraum, aus dem er stammt. Ob ein Rechenzentrum auf europäischem Boden steht oder nicht, ändert nichts daran, dass amerikanische Software amerikanischem Recht unterliegt. Dieses Märchen glauben heute zum Glück immer weniger Verantwortliche.

Ein Kämmerer entgegnet Ihnen, eine in Deutschland entwickelte Lösung sei schlicht zu teuer im Vergleich zum eingespielten US-Produkt. Was sagen Sie ihm?

Michael Rainer: Dann bringe ich den Return on Security Invest ins Spiel, also die Rechnung über den Schaden, der gar nicht erst eintritt. Am Beispiel Hochsauerlandkreis lässt sich das gut zeigen. Der Kreis konnte selbst nichts dafür und hat den Angriff nur als Dritter abbekommen, blieb am Ende aber wegen Haftungsfragen auf rund 2,7 Millionen Euro sitzen. Wir haben das bewusst ungünstig für uns gerechnet, also praktisch mit Umsetzungs- und Betriebskosten statt rein theoretisch. Heraus kam eine Amortisationszeit von 0,22 Jahren, also knapp drei Monaten. Dann sprechen die Zahlen für sich. Wo am Ende nicht nur Daten, sondern auch Gelder und Ressourcen hinfließen, gehört eben zur ehrlichen Rechnung dazu. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um Hersteller-Bashing.

[Anmerkung der Redaktion: Die Schadenssumme von 2,7 Mio. Euro und die Amortisationszeit von 0,22 Jahren stammen aus einer RoSI-Berechnung der Enginsight GmbH auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen zum Vorfall im Hochsauerlandkreis.]

Was genau macht Enginsight an dieser Stelle?

Michael Rainer: Wir sind ein deutscher Hersteller aus Jena. Unsere Plattform ergänzt die vorhandene Grundausstattung — also Firewall und Virenschutz — um alles, was darüber hinaus nötig ist: von der Inventarisierung über das Schwachstellenmanagement bis zur Angriffserkennung, einschließlich eines vollständig integrierten SIEM, also einer zentralen Stelle, an der alle sicherheitsrelevanten Ereignisse zusammenlaufen und ausgewertet werden. So lassen sich Vorfälle bereits im Entstehen erkennen, rechtzeitig abwehren und der Betrieb aufrechterhalten, ohne dass man einen ganzen Zoo an Einzelwerkzeugen pflegen muss. Dabei lässt sich die Plattform flexibel an den tatsächlichen Bedarf anpassen — eine Kommune kann mit einzelnen Bausteinen starten und den Umfang schrittweise erweitern, je nachdem, wie die eigene IT aufgestellt ist und welche regulatorischen Anforderungen greifen. Wer im eigenen Haus nicht die Kapazität hat, rund um die Uhr auf Vorfälle zu reagieren, kann unseren Managed-Detection-and-Response-Dienst dazubuchen — ein deutschsprachiges Analystenteam, das direkt auf der Plattform arbeitet und im Ernstfall sofort eingreift. Die gesamte Entwicklung passiert in Jena, die Daten bleiben unter deutscher Rechtshoheit. Ein Allheilmittel ist das nicht, das wäre unseriös. Gerade mit Blick auf Normen und Regulatorik ist die Lösung aber breit genug aufgestellt, um die konkreten Anforderungen abzudecken.

Eine Verwaltung kann nicht über Nacht umstellen. Wo fängt man an?

Michael Rainer: Am Anfang steht die Frage nach dem Ist- und dem Soll-Zustand und vor allem nach dem tatsächlichen Bedarf. Dazu braucht es ein ehrliches, holistisches Lagebild, und genau das fehlt vielerorts bewusst. Etwas provokant gesagt sorgen wir dafür, dass ein ehrliches Bild auf den Tisch kommt — denn wer den Zustand seiner IT nicht kennt, muss auch nichts beheben. Ein guter Einstieg ist ein automatisierter Penetrationstest auf einige Server und Clients, mit einem verständlichen Report auf Deutsch und einer Management-Übersicht im Ampelprinzip. Steht dort eine rote Markierung mit einer Zahl daneben, muss man kein Techniker sein, um zu erkennen, dass gehandelt werden muss. Und sobald ich es weiß, bin ich auch in der Haftung.

Was raten Sie einem Bürgermeister, der den Sicherheitsstand seines Hauses gar nicht kennt?

Michael Rainer: Schon, dass er sich diese Frage überhaupt stellt, verdient Anerkennung, denn das ist längst nicht die Regel. Die Verwaltungsebene wurde nach langer Diskussion aus NIS2 herausgenommen — das hatte am Ende vor allem mit der Finanzierung zu tun. Vom Anforderungsprofil her bin ich allerdings überzeugt, dass man sie hätte drin lassen sollen und müssen. Bei Stadtwerken bewegen wir uns ohnehin im Bereich kritischer Infrastruktur, dort sollte man schon aus Eigeninteresse aktiv werden. Entscheidend ist dabei die Frage der Haftung: Viele Kommunen führen ihre Stadtwerke, IT-Zweckverbände oder Eigenbetriebe als GmbH — und dort greift die persönliche Geschäftsführerhaftung, nicht die Amtshaftung der Behörde. Das ist ein Unterschied, den man als Bürgermeister kennen muss. Mein Rat bleibt in jedem Fall derselbe: Verschaffen Sie sich zuerst ein Lagebild, steigen Sie über einen Test ein und holen Sie Datenschutz, IT und Kämmerei früh an einen Tisch, damit am Ende alle in dieselbe Richtung rudern. Wer bei der Plattformentscheidung darauf achtet, dass Anforderungen aus NIS2, BSI-Grundschutz, KRITIS und ISO 27001 sich überschneiden und gemeinsam abdecken lassen, spart nicht nur Aufwand, sondern schafft eine Grundlage, auf der sich perspektivisch auch eigene KI-Modelle in die Sicherheitsarchitektur integrieren lassen — und das ist für eine Kommune ein Innovationssignal, das weit über den obligatorischen Chatbot hinausgeht. (DEKOM, 22.06.2026) Mehr Infos zu Enginsight hier…

Enginsight Schulpromo: Schulen schützen — eine Frage der Verantwortung

Im Rahmen einer Sonderaktion der Enginsight GmbH zur Absicherung von Bildungsinfrastrukturen können kommunale Schulträger, die die Sicherheitsplattform des Unternehmens flächendeckend für ihre eigene Verwaltung lizenzieren, sämtliche angeschlossene Schulen ohne zusätzliche Lizenzkosten in das System integrieren. Die Bereitstellung der Software für die Lehrstätten erfolgt dabei kostenfrei und parallel zur Vertragslaufzeit der Hauptverwaltung.

Schulen gehören zu den am wenigsten geschützten Einrichtungen im öffentlichen Raum. Sie verarbeiten hochsensible Daten — von Schülern, Eltern, Lehrkräften — und arbeiten fast überall mit einer IT-Infrastruktur, die weder inventarisiert noch überwacht wird. Gleichzeitig tragen kommunale Schulträger die Verantwortung für genau diese Infrastruktur. Das ist kein Randthema, sondern eine der offensten Flanken, die wir im öffentlichen Sektor haben.

Deshalb sich das Unternehmen entschieden, hier einen konkreten Beitrag zu leisten: Kommunale Schulträger, die die Enginsight – Plattform für ihre Verwaltung lizenzieren, können sämtliche Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne Mehrkosten mitschützen — für die gesamte Vertragslaufzeit. Das ist kein zeitlich begrenztes Marketingangebot, sondern eine bewusste Entscheidung, die sich aus der Haltung als deutscher Hersteller ergibt, betont Enginsight. Wer als Kommune auf eine souveräne, in Deutschland entwickelte Lösung setzt, trifft damit nicht nur eine Sicherheitsentscheidung, sondern auch eine nachhaltige. Daten bleiben unter deutscher Rechtshoheit, Wertschöpfung bleibt in der Region, und die Abhängigkeit von Drittstaaten-Infrastruktur sinkt. Das sind Argumente, die weit über IT-Sicherheit hinausreichen — sie berühren digitale Souveränität, den Schutz der Daten Minderjähriger, regionale Wirtschaftsförderung und die Frage, welche Werte wir in unserer öffentlichen Infrastruktur verankern wollen. Schulen zu schützen ist keine Kür, sondern eine gesellschaftliche Pflicht. Und wenn ein deutscher Hersteller dazu beitragen kann, dass dieser Schutz nicht an der Finanzierung scheitert, dann sollte er genau das tun.  Mehr Infos zur Enginsight Schulpromo hier…  

NIS2-Umsetzung: Schwachstelle bleibt der Mensch

Viele Stadtwerke und kommunale Energieversorger haben in den vergangenen Monaten erheblich in ihre IT-Sicherheit investiert. Die NIS2-Richtlinie hat diesen Schub ausgelöst. Firewalls wurden erneuert, Netzwerke segmentiert, Monitoring-Systeme eingeführt — Maßnahmen, die zweifellos zur Widerstandsfähigkeit beitragen. Gleichwohl zählte das BSI allein in der ersten Jahreshälfte 2025 insgesamt 68 kritische Cyberangriffe auf das deutsche Energiesystem. Die Ursache liegt in der Struktur der Angriffe selbst. Erfolgreiche Attacken auf Energieinfrastruktur beginnen selten mit hochkomplexen Einbrüchen in abgesicherte Systeme. Sie beginnen mit Phishing-Mails, gestohlenen Zugangsdaten, Social Engineering und manipulierten Fernwartungszugängen. Alle diese Einstiegsvektoren zielen nicht auf die Technik, sondern auf den Menschen. Wer unter Zeitdruck eine täuschend echte E-Mail nicht als Angriff erkennt, öffnet eine Tür, die keine Firewall schließen kann. Das gilt für den IT-Administrator ebenso wie für die Kollegin in der Leitstelle oder den Monteur im Außendienst. Gezielte Schulungsprogramme senken die Phishing-Anfälligkeit von knapp 48 auf unter vier Prozent — eine Risikoreduktion um mehr als 90 Prozent, ohne zusätzliche Hard- oder Software. Wer diese Zahl kennt und Schulungen dennoch als nachrangige Compliance-Aufgabe abarbeitet, verkennt die Bedrohungslage. Artikel 21 der NIS2-Richtlinie zieht daraus die Konsequenz und erhebt Schulungen zur gesetzlichen Pflicht. Verlangt werden rollenspezifisch konzipierte Maßnahmen, revisionssicher dokumentiert und bei behördlichen Prüfungen unmittelbar nachweisbar. Betroffen sind keineswegs nur IT-Abteilungen. Die Richtlinie nennt ausdrücklich Leitstellen-Personal, Außendienst, Anlagensteuerungsteams und die Leitungsebene. Ein Einheitsformat, das allen alles beibringen soll, erfüllt diese Anforderung auf dem Papier, in der Praxis scheitert es. Für Stadtwerke und kommunale Infrastrukturbetreiber folgt daraus eine konkrete Frage. Wie sieht ein Schulungskonzept aus, das tatsächlich greift und im Ernstfall belastbar ist? Die Antwort liegt nicht im nächsten E-Learning-Kurs von der Stange, sondern in einem systematischen Transferprozess, der Rollen, Arbeitsrealitäten und reale Angriffsszenarien zusammenführt. Genau diesen Ansatz hat die ML Gruppe aus ihrer täglichen Praxis heraus entwickelt. Als etablierter Bildungspartner des Bundes begleitet das Unternehmen seit über drei Jahrzehnten große Organisationen durch komplexe Transformationsprozesse. Mit rund 400 Experten, 70 mobilen Klassenzimmern und jährlich über 130.000 Teilnehmertagen stellt die Gruppe bundesweit sicher, dass das erworbene Wissen nahtlos im Arbeitsalltag ankommt. Für kommunale Energieversorger bietet die ML Gruppe daher rollenspezifische Programme, die klassische Präsenztrainings eng mit realitätsnahen Angriffssimulationen verzahnen. Ergänzt wird dies durch eine lückenlose, auditkonforme Dokumentation. Damit wird die formale Schulungspflicht der NIS2-Richtlinie in methodische Qualität übersetzt – jenen entscheidenden Faktor, der letztlich über die tatsächliche Handlungsfähigkeit der Mitarbeiter im Ernstfall bestimmt. (DEKOM, 22.06.2026) Ganzer Artikel hier…

Neue EU-Meldepflichten beenden die rechtliche Grauzone für kommunale Daten

37 Prozent der deutschen Unternehmen würden inzwischen einen Cloud-Dienst nutzen, der Daten ausschließlich in Deutschland verarbeitet, selbst wenn das weniger Funktionen oder höhere Kosten bedeutet. Vor einem Jahr waren es 27 Prozent. Das geht aus dem „Cloud Report 2026“ hervor, den der Digitalverband Bitkom am 17. Juni 2026 veröffentlichte. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst fordert deshalb verbindliche Standards und einen Staat, der bei der Umsetzung vorangeht. Der Münchner Anbieter FTAPI erfüllt diese Vorgaben bereits. Die Plattform läuft auf Servern in Deutschland und besitzt Zertifikate nach ISO 27001 sowie BSI C5. Gut 2.000 Organisationen aus Verwaltung, Gesundheitswesen und Industrie mit über einer Million aktiven Nutzern arbeiten damit. Bei einer europäischen Region eines US-Konzerns entscheidet letztlich die ausländische Muttergesellschaft über den Datenzugriff. Bei FTAPI gilt deutsches Recht. Genau diese juristische Eindeutigkeit vermissen laut Bitkom 87 Prozent der Unternehmen bei internationalen Anbietern. Die Europäische Union reguliert diesen Bereich nun schärfer. Ab dem 11. September 2026 gelten die ersten Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA). Wenige Monate zuvor, am 3. Juni 2026, stellte die EU-Kommission das Tech Sovereignty Package vor. Der Entwurf regelt die Sektoren Energie, Gesundheit und Wasserversorgung. Dort sind Kommunen über Stadtwerke, Kliniken und kommunale Betriebe stark vertreten. Der CRA schreibt seit Dezember 2024 europaweit IT-Sicherheitsstandards für digitale Produkte mit Netzwerkanbindung vor. Kommunen sind in zwei Rollen in der Pflicht. Als Beschafferin dürfen sie ab Ende 2027 nur noch Produkte mit entsprechender CE-Kennzeichnung einkaufen. Als Betreiberin müssen sie ein funktionierendes Meldewesen für Schwachstellen aufbauen. Ab dem 11. September 2026 gelten feste Fristen. Die Erstmeldung muss binnen 24 Stunden erfolgen, die Folgemeldung binnen 72 Stunden und der Abschlussbericht spätestens 14 Tage nach Verfügbarkeit eines Patches. Diese Fristen verpflichten primär die Hersteller. Kommunen spüren die Konsequenz jedoch direkt, wenn sie ein Softwareprodukt austauschen müssen, weil der Anbieter im Verzug ist. Das Tech Sovereignty Package setzt die Forderung nach verbindlichen Standards in Gesetzesform um. Kernstück ist der geplante Cloud and AI Development Act (CADA). Er führt ein EU-weites Bewertungsraster für die Kontrollstrukturen von Cloud-Diensten ein. Die strengste Stufe erreichen nur Anbieter mit tatsächlicher rechtlicher und technischer Kontrolle über Infrastruktur, Lieferkette und Daten in Europa. Diese Anforderungen gelten für die Bereiche, die bereits der NIS2-Richtlinie unterliegen. Mitgliedstaaten müssen für Stadtwerke, kommunale Kliniken und Wasserversorger eigene Risikobewertungen durchführen. EU-Exekutivvizepräsidentin Henna Virkkunen formulierte die Prämisse klar. Cloud-Anbieter für kritische Systeme dürfen keinen „Kill Switch“ besitzen, der einen Datenzugriff von außen ermöglicht. Amerikanische Anbieter geraten hier in einen rechtlichen Konflikt. Der US CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten amerikanischer Unternehmen, unabhängig vom physischen Speicherort. Ein Server in einem deutschen Rechenzentrum schützt Daten nicht vor dem Zugriff durch US-Behörden, wenn der Betreiber ein amerikanischer Konzern ist. Der CADA-Entwurf liegt derzeit den gesetzgebenden Gremien vor. Eine finale Verordnung tritt voraussichtlich nicht vor 2027 in Kraft. Der Bitkom-Report belegt den Bedarf im Markt. 80 Prozent der befragten Unternehmen befürworten europäische Alternativen zu den globalen Marktführern, doch nur 53 Prozent nutzen sie heute. Kommunen entscheiden heute über IT-Infrastrukturen, die in den kommenden Jahren den CADA-Vorgaben entsprechen müssen. Sie minimieren rechtliche und operative Risiken, wenn sie frühzeitig Anbieter mit europäischer Rechtsform wählen. FTAPI vereint die verschlüsselte E-Mail-Übertragung (SecuMails), sichere Datenräume (SecuRooms) und automatisierte Formularstrecken (SecuForms) auf einer Plattform. Ein Audit-Trail protokolliert jeden Vorgang. Die Software wickelt den Datenaustausch zwischen Stadtverwaltung und Krankenkasse oder Stadtwerk und Netzbetreiber über eine Infrastruktur ab, die keinem ausländischen Gesetzgeber unterliegt. (DEKOM/FTAPI, 22.06.2026) Ganter Artikel hier…

Glasfaserausbau: Zuverlässige Bestandsnetze und Baumängel bremsen den Kundenwechsel

Die deutschen Telekommunikationsnetze arbeiten spürbar zuverlässiger. Die Störungsanfälligkeit stationärer Internetanschlüsse sank von 32 Prozent im Jahr 2024 auf aktuell 27 Prozent. Bei mobilen Verbindungen halbierte sich die Problemquote im selben Zeitraum von 31 Prozent auf 13 Prozent. Das belegen die Ergebnisse der Marktforschung „Broadband Consumer Trends 2026“ des Beratungsunternehmens Deloitte. Die technische Stabilität hat aber einen Haken. Sie erzeugt den Studienautoren zufolge eine enorme Trägheit im Markt. Etwa 62 Prozent der Nutzer wollen ihr funktionierendes Internet nicht durch ein technisches Upgrade riskieren. Die Kundenzufriedenheit mit älteren DSL- und DOCSIS-Anschlüssen kletterte im laufenden Jahr auf 81 Prozent. Sehr schnelle Anschlüsse ab 250 Megabit pro Sekunde erreichen folgerichtig lediglich eine Marktdurchdringung von 32 Prozent. Bemerkenswert ist das Desinteresse an der eigenen Infrastruktur, da 22 Prozent der Haushalte ihre vertraglich vereinbarte Bandbreite überhaupt nicht kennen. Rainer Staar kennt diese Lethargie aus der Baupraxis. Der Geschäftsführer der fiberprojects GmbH erlebt, dass Haushalte ihre bestehenden Kupfernetze schlicht als ausreichend empfinden. Hier rächen sich laut dem Infrastrukturexperten die Versäumnisse der Vergangenheit. In der einstigen Goldgräberstimmung der Branche stand schnelles Bauen im Vordergrund, während die Kundenaufklärung auf der Strecke blieb. Staar kritisiert Bauunternehmen, die den Tiefbau vorrangig für rasche Rechnungsstellungen nutzten und deren Profitfokus die nötige Qualität verdrängte. Die Folgen dieser Entwicklung lassen sich an der tatsächlichen Glasfasernutzung ablesen. Zwar stehen 64 Prozent der Bevölkerung der Technologie grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, doch die reale Nutzung verharrt bei 21 Prozent. Weitere 17 Prozent warten nach einer Vertragsunterschrift weiterhin auf den physischen Anschluss, wie aus der Erhebung hervorgeht. Dabei liefert die Technik nach der Aktivierung die versprochene Leistung. In 80 Prozent der Fälle werden die Erwartungen der Kunden voll erfüllt oder sogar übertroffen. Lediglich fünf Prozent der Anwender äußern sich im Betrieb enttäuscht. Die eigentlichen Hürden verortet Staar nicht im Produkt selbst, sondern in der handwerklichen Umsetzung auf den letzten Metern. Besonders bei städtischen Mehrfamilienhäusern verursachen Abstimmungen mit Eigentümergesellschaften massive Verzögerungen bei der Erschließung. Neben dem klassischen Festnetz rücken alternative Zugangswege in das Bewusstsein der Verbraucher. Rund 39 Prozent der Befragten interessieren sich für satellitenbasiertes Internet. Ein Drittel der Konsumenten würde einen monatlichen Aufpreis von fünf Euro akzeptieren, um das eigene Smartphone bei fehlender Netzabdeckung direkt mit Satelliten zu verbinden. Die Nutzung von Mobilfunk als vollwertigem Internetzugang zu Hause stößt bei 44 Prozent auf grundsätzliche Bereitschaft. Zunehmend diskutiert der Markt zudem die geopolitische Herkunft der Netztechnik.  Etwa 48 Prozent der Nutzer sehen die deutsche Infrastruktur in einer moderaten oder starken Abhängigkeit von ausländischen Akteuren. Die Bereitschaft, technologische Souveränität finanziell zu stützen, fällt laut der Marktforschung allerdings gering aus. Lediglich 30 Prozent würden einen Aufschlag von zehn Euro für rein europäische Netzwerktechnologien zahlen. Auch die generelle Bindung an Telekommunikationsanbieter erodiert. Das ist insbesondere bei jungen Nutzern messbar, denen die Marke ihres Smartphones weit wichtiger ist als der eigentliche Netzbetreiber. Um Kunden überhaupt noch zu binden, erwarten branchenweit 39 Prozent der Verbraucher konkrete Treueprogramme. Um den stockenden Netzausbau qualitativ abzusichern, verlangt Staar harte Vorgaben für die ausführenden Betriebe. Kommunen müssen Ausschreibungen über präzise Leistungsverzeichnisse auf Basis etablierter DIN-Vorschriften steuern. Das von ihm empfohlene Schweizer Modell kann beim Vergabeverfahren Dumping-Angebote systematisch abwehren, indem das günstigste und das teuerste Gebot vor der eigentlichen Bewertung ausscheiden. In der Bauphase fordert der Experte eine strikte abschnittsweise Abnahme der Trassen. Die finale Kontrolle der Bauarbeiten muss sich zudem auf eine dreidimensionale Dokumentation stützen, welche die exakte Verlegetiefe und die verbauten Komponenten zweifelsfrei nachweist. Eine streng kontrollierte Glasfaserinfrastruktur erreicht am Ende eine gesicherte Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten. (DEKOM/Deloitte, 22.06.2026) Ganzer Artikel hier…

Weniger Netzausbau durch besseres Netzmanagement

Die Übertragungsnetzbetreiber stellen in ihrem aktuellen Entwurf zum Netzentwicklungsplan erstmals die Kosten für Engpassmanagement den Investitionskosten für Netzausbau systematisch gegenüber und ermitteln daraus die kostengünstigste Kombination. Damit vollzieht sich ein Paradigmenwechsel. Das Zielnetz wird kleiner als im vorherigen Netzentwicklungsplan, und nach Abschluss der Zielnetzentwicklung bleibt dauerhaft mehr Engpassmanagement nötig als bisher geplant. Die Bundesnetzagentur hält von 159 vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen aktuell 118 für bestätigungsfähig und hat den Entwurf bis zum 24. August zur Konsultation gestellt. Diese Abwägung zwischen Netzausbau und Engpassmanagement stammt aus der Höchstspannungs-ebene. Dort sind nach Einschätzung von Adnan Chaudhry, Leiter Digitales Netz bei Siemens Energy, derzeit weniger als zehn Prozent der Freileitungen im deutschen Übertragungsnetz mit Sensoren ausgestattet und digital gesteuert. Selbst auf der am besten ausgestatteten Netzebene fehlt damit für den größten Teil der Leitungen die Datenbasis, um die Auslastung in Echtzeit zu erfassen. Dr. Jonas Danzeisen, Geschäftsführer der Venios GmbH, sagt, dieselbe Abwägung stelle sich auf der Verteilnetzebene noch dringlicher. Das Stromnetz sei keine Einbahnstraße mehr, der Wandel der Erzeugungsstruktur verlange Netze, die dieser Belastung gewachsen sind. Auf der Mittel- und Niederspannungsebene speisen heute flächendeckend dezentrale Erzeuger wie Onshore-Windkraftanlagen, Photovoltaikdachanlagen und Biomassekraftwerke ein. Gleichzeitig erzeugen Elektroautos, Wärmepumpen und elektrifizierte Industrieprozesse zusätzliche Last. Anstelle kontinuierlicher Messwerte liefern Ortsnetzstationen, Trafostationen und Hausanschlüsse in der Mittel- und Niederspannung in der Regel noch keine Daten an die Verteilnetzbetreiber. Ohne diese Echtzeitinformationen können Anschlussbegehren oft nur anhand konservativer Annahmen und nicht auf Basis der tatsächlichen Netzauslastung bewertet werden. Die Plattform Venios.NET wird nach Unternehmensangaben von mehr als 90 Verteilnetzbetreibern in Deutschland eingesetzt. Sie verbindet Bestandsdaten aus dem Geoinformationssystem mit Live-Messwerten, Wetterdaten und Lastprognosen zu einem digitalen Modell des Netzes. Dieses Modell berechnet den aktuellen und den voraussichtlichen Netzzustand. Auf dieser Grundlage lassen sich Engpässe erkennen, bevor sie zu einer Überlastung führen, und Steuerungseingriffe auf den betroffenen Netzabschnitt begrenzen, statt ein ganzes Versorgungsgebiet einzuschränken. Danzeisen sagt, Netzbetreiber sollten dimmen dürfen. Der Eingriff solle im Idealfall so ablaufen, dass der Kunde nichts davon bemerkt. Rechtlich regelt Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes diesen Spielraum. Er erlaubt Verteilnetzbetreibern seit 2024, den Verbrauch steuerbarer Einrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladepunkten temporär zu reduzieren, wenn eine Netzüberlastung droht. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber den Netzzustand anhand objektiver Kriterien belegen kann und diskriminierungsfrei eingreift. Venios.NET deckt nach Unternehmensangaben neben Paragraf 14a EnWG auch die Steuerung nach Paragraf 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab sowie die technische Anbindung nach Paragraf 12 des Energiewirtschaftsgesetzes. Für Kommunen hat diese Entwicklung zwei Konsequenzen. Als Gesellschafter kommunaler Stadtwerke entscheiden sie mit, in welchem Verhältnis künftige Investitionen in physischen Netzausbau und in digitale Netzführung fließen. Als Genehmigungsbehörden für Neubaugebiete oder Ladeinfrastruktur sind sie davon betroffen, wie ihr Netzbetreiber Anschlussbegehren prüft. Mit einem digitalen Netzmodell lässt sich die technische Anschlussprüfung für kleine Verbraucher oder Erzeuger ohne aufwendige Einzelfallberechnung durchführen. Die Konsultation der Bundesnetzagentur betrifft formal das Übertragungsnetz. Die Abwägung zwischen Netzausbau und Engpassmanagement, die ihr zugrunde liegt, stellt sich für die Verteilnetze in gleicher Weise.  (DEKOM/BNetzA, 22.06.2026) Ganzer Artikel hier…

Ladeinfrastruktur: charGER-Verband drängt auf bundesweite Verfahrensfreiheit

Der Branchenverband charGER drängt auf eine rasche und bundesweit einheitliche Entbürokratisierung beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Zwar begrüßen die Interessenvertreter die jüngsten Novellierungen der Bauordnungen in mehreren Bundesländern, sehen jedoch in der uneinheitlichen Ausgestaltung ein massives Investitions- und Ausbauhindernis für Betreiber und Kunden. In einer aktuellen Stellungnahme bewertet der Verband den Status quo der Genehmigungsverfahren als ineffizient und riskant für standardisierte Rollout-Konzepte. Während Länder wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen die Errichtung gewerblicher Ladesäulen sowie der essenziellen technischen Nebenanlagen wie Trafostationen weitgehend verfahrensfrei gestellt haben, mangelt es in anderen Regionen an klaren Definitionen für das technische Zubehör. Selbst in Bundesländern mit relativ fortschrittlichen Bauordnungen kritisiert die Branche wiederkehrende Unsicherheiten bei der Auslegung auf kommunaler Ebene, wenn es um Mittel- und Niederspannungsanschlüsse geht. Ein zentrales Problem aus Sicht der Betreiber ist zudem die sogenannte baurechtliche Infektion. Diese tritt auf, wenn an sich genehmigungsfreie Ladesäulen im Rahmen eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens, wie etwa einem neuen Supermarkt oder Parkhaus, errichtet werden und dadurch selbst in das langwierige Genehmigungsverfahren rutschen. Der Verband fordert hier eine rechtssichere baurechtliche Entkopplung der Ladeinfrastruktur. Um den Ausbau der Elektromobilität marktfähig zu skalieren, pocht die Branche neben der rechtlichen Freistellung auf eine konsequente technische Harmonisierung. Die national oft völlig uneinheitlichen Technischen Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber zwingen die Errichter bislang häufig zu zeitaufwendigen Einzelanfertigungen bei Messwandlerschränken oder Zähleranlagen. Flankierend zur angestrebten Anpassung der Musterbauordnung fordert charGER daher bundesweit standardisierte Trafostationskonzepte sowie digitalisierte und mit verbindlichen Zeitfenstern versehene Netzanschlussprozesse. Nur wenn rechtliche Verfahrensfreiheit und technische Referenzlösungen bundesweit ineinandergreifen, ließen sich die Ausbauziele ohne ausufernde Bürokratiekosten realisieren. (DEKOM/charGER, 22.06.2026) Ganze PM hier…

Batteriespeicher wachsen rasant – Ausbau bis 2029 dennoch unsicher

Der deutsche Markt für Batteriespeicher verzeichnet aktuell ein Rekordwachstum, doch regulatorische Hürden drohen den langfristigen Hochlauf auszubremsen. Wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) unter Berufung auf aktuelle Branchenzahlen mitteilt, wurden allein im ersten Quartal 2026 mehr als zwei Gigawattstunden an zusätzlicher Speicherkapazität in Betrieb genommen. Eine besonders hohe Dynamik weist das Segment der Großspeicher auf, das im Vorjahresvergleich um rund 290 Prozent auf über eine Gigawattstunde zulegte. Die in Deutschland betriebenen Batteriespeicher umfassen damit mittlerweile eine Gesamtkapazität von rund 30 Gigawattstunden, wovon etwa sechs Gigawattstunden auf das Großspeicher-Segment entfallen. Trotz dieser Rekordzahlen bleibt fraglich, ob die für die Netzintegration der erneuerbaren Energien benötigten Kapazitäten in den kommenden Jahren im erforderlichen Maß realisiert werden können. Eine aktuelle Analyse der Unternehmensberatung Enervis zeigt, dass bis zum Jahr 2029 lediglich rund 15 Gigawattstunden an zusätzlicher Großspeicherkapazität als vergleichsweise gesichert gelten. Weitere geplante Projekte im Umfang von rund 58 Gigawattstunden sind demnach mit erheblichen Umsetzungsrisiken behaftet. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, warnt davor, dass der derzeitige Speicherboom durch unzureichende politische Rahmenbedingungen abgewürgt werden könnte. Obwohl die Investitionsbereitschaft im Markt hoch sei, würden zahlreiche Vorhaben durch langwierige und uneinheitliche Netzanschlussverfahren sowie mangelnde Standardisierung und Digitalisierung aufseiten der Netzbetreiber blockiert. Um Netzengpässe zu reduzieren und kostspielige Eingriffe in das Stromsystem zu minimieren, fordert die Solarwirtschaft einen raschen Abbau der bürokratischen Engpässe. Im Zentrum steht dabei die Forderung nach einer bundesweiten Beschleunigung und Vereinheitlichung der Anschlussbedingungen. Zudem müsse der Multi-Use-Betrieb von Batteriespeichern regulatorisch ermöglicht werden. Anstatt Strom aus Wind- und Solaranlagen bei Netzengpässen ungenutzt abzuregeln, plädiert der Verband für eine konsequente Einbindung der Speicher in Redispatch-Maßnahmen. Flankierend fordert der BSW-Solar, den Anschluss von Speicheranlagen an bereits bestehende Netzverknüpfungspunkte von Erzeugungsanlagen oder Industrieunternehmen spürbar zu erleichtern, damit der Ausbau dieser Schlüsseltechnologie nicht an vermeidbaren Hürden scheitert. (DEKOM/BSW-Solar, 22.06.2026) Ganzer Artikel hier…

Mietmarkt: Private Kleinvermieter sorgen für stabile Mieten

Der Großteil des deutschen Mietwohnungsbestands befindet sich in der Hand von privaten Kleinvermietern, für die die Mieteinkünfte mehrheitlich nur eine sekundäre Einnahmequelle darstellen. Das geht aus dem aktuellen Vermieterreport 2026 hervor, für den das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rund 1.000 private Eigentümer im Auftrag der Deutschland-Immobilien AG befragt hat. Demnach entfällt das Gros der rund 5,5 Millionen privaten Vermieter auf Akteure mit sehr kleinen Portfolios: 58 Prozent der Befragten besitzen lediglich ein einziges Mietobjekt, weitere 19 Prozent bewirtschaften zwei Wohnungen. Größere Bestände von sechs bis zehn Wohneinheiten bilden mit einem Anteil von vier Prozent die Ausnahme. Diese kleinteilige Eigentümerstruktur prägt die wirtschaftliche Realität des Segments. Für 42 Prozent der privaten Vermieter machen die Mieteinnahmen nur einen geringen Anteil am Gesamteinkommen aus, bei 13 Prozent ist dieser Anteil vernachlässigbar. Lediglich zwei Prozent bestreiten ihren Hauptlebensunterhalt aus der Vermietung. Entsprechend moderat fällt die Mietpreisgestaltung im Bestand aus. Laut der IW-Untersuchung lassen 40 Prozent der Eigentümer die Bestandsmieten über längere Zeiträume hinweg unverändert, während 35 Prozent Anpassungen nur in größeren zeitlichen Abständen und in moderatem Umfang vornehmen. Ein an der allgemeinen Marktentwicklung orientiertes, regelmäßiges Erhöhungsintervall praktizieren lediglich fünf Prozent. Auch bei der Neuvermietung verzichten 43 Prozent der privaten Vermieter auf die Durchsetzung von Mietaufschlägen. Die angebotenen Immobilien zeichnen sich dabei mehrheitlich durch gute bis gehobene Standards sowie attraktive Lagen aus. Trotz einer historisch hohen Sanierungsaktivität – 54 Prozent der Befragten haben in den vergangenen Jahren bereits energetische Maßnahmen wie Heizungstausche oder Dämmungen umgesetzt – verzeichnet der Report aktuell eine spürbare Zurückhaltung bei künftigen Investitionen. Mittlerweile planen 60 Prozent der privaten Kleinvermieter keine größeren Renovierungsprojekte mehr; im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 50 Prozent. Angesichts der Tatsache, dass der Gebäudesektor für rund ein Drittel der nationalen CO2-Emissionen verantwortlich ist und knapp 80 Prozent der Wohngebäude weiterhin fossile Heizsysteme nutzen, wertet das IW diese Entwicklung als klimapolitisch kritisch. Als Hauptgründe für die abnehmende Sanierungsbereitschaft werden im Report mangelnde Kontinuität bei den Fördermechanismen, intransparente gesetzliche Vorgaben sowie eine hohe administrative Belastung angeführt. Entsprechend negativ fällt das Urteil über die aktuelle Wohnungspolitik aus: 34 Prozent der privaten Vermieter äußern sich unzufrieden oder sehr unzufrieden, während lediglich acht Prozent der Befragten die politischen Rahmenbedingungen positiv bewerten. (DEKOM/IWD, 22.06.2026) Ganzer Artikel hier…

Öffentlicher Dienst wächst: Mehr Personal für Schulen und Kitas

Pünktlich zum Tag des öffentlichen Dienstes meldet das Statistische Bundesamt einen weiteren Personalaufbau im Staatsdienst. Nach vorläufigen Zahlen waren zum Stichtag Mitte 2025 rund 5,5 Millionen Menschen im öffentlichen Sektor beschäftigt. Das entspricht einem Zuwachs von 1,8 Prozent oder rund 95.100 Personen gegenüber dem Vorjahr. Damit arbeiten mittlerweile knapp zwölf Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland für den Staat oder die Kommunen. Wie bereits in den vergangenen Jahren konzentriert sich der anhaltende Stellenaufbau vor allem auf die zentralen Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kinderbetreuung. Den mit Abstand größten personellen Aufgabenbereich bilden die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Hier stieg die Zahl der Beschäftigten, zu denen neben dem reinen Lehrpersonal auch die kommunalen Angestellten der Schulträger zählen, um 1,8 Prozent auf gut 1,06 Millionen an. Bemerkenswert ist dabei die deutliche Verschiebung innerhalb der Beschäftigungsverhältnisse: Während die Zahl der Angestellten nur minimal um 0,5 Prozent wuchs, stieg die Zahl der Beamtinnen und Beamten um 2,5 Prozent auf knapp 712.700 an. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung war die Rückkehr zur Verbeamtung von Bestandslehrkräften in Berlin, die dort zu einer statistisch signifikanten Verschiebung der Arbeitsverhältnisse führte. Auch in der frühkindlichen Bildung sowie im akademischen Sektor setzt sich der personelle Aufwärtstrend kontinuierlich fort. Bei den kommunalen Kindertageseinrichtungen stieg die Zahl der Beschäftigten um 2,6 Prozent auf nunmehr 298.000. Obwohl sich das Wachstum im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre damit leicht abgeschwächt hat, zeigt der langfristige Trend eine Beinahe-Verdopplung des Kita-Personals seit dem Jahr 2010. Der Hochschulbereich, der auch die großen Universitätskliniken einschließt, verzeichnete binnen Jahresfrist ebenfalls ein Plus von 2,2 Prozent und bindet heute gut 651.000 Beschäftigte. (DEKOM/DESTATIS, 22.06.2026) Ganzer Artikel hier…