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Pflichtschulung im Ratssaal — EU AI Act zwingt Kommunen zum Kompetenznachweis

Seit Anfang Februar 2025 ist Artikel 4 der EU-KI-Verordnung unmittelbar geltendes Recht. Er verpflichtet alle Organisationen, die KI-Systeme einsetzen oder betreiben, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen — Kommunalverwaltungen eingeschlossen. Als Behörden unterliegen Kommunen den Vorgaben des EU AI Act im Rahmen des Verwaltungshandelns ebenso wie bei privatrechtlich organisierter Verwaltungstätigkeit, also etwa bei Stadtwerken und Verkehrsbetrieben. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Hochrisiko-KI oder lediglich allgemeine Werkzeuge wie textgenerierende Sprachmodelle im Einsatz sind.

Die organisatorische Herausforderung dahinter ist erheblich. Viele Verwaltungen schulen ihre Mitarbeitenden noch in den tradierten Formen: Präsenzunterweisungen im Sitzungssaal, feste Termine, Anwesenheitspflicht. Das gilt für den Arbeitsschutz ebenso wie für Datenschutz und IT-Sicherheit — und nun auch für den Umgang mit KI. Gerade in der Fläche, in kleineren Gemeinden, in Zweckverbänden und dezentral organisierten Verwaltungseinheiten, ist die Frage der Schulungslogistik alles andere als trivial. Wer mit wenig Personal breite Schulungspflichten zu erfüllen hat, sucht nach Wegen, die den Verwaltungsbetrieb nicht dauerhaft unterbrechen. Der EU AI Act schreibt kein festes Curriculum vor, sondern eine Organisationsverantwortung: Schulungen, interne Richtlinien oder Multiplikatorenprogramme sind gleichermaßen anerkannte Maßnahmen. Für Kommunen bedeutet das: Es gibt keinen einheitlichen Schulungskatalog, dem man sich einfach anschließen kann. Jede Verwaltung ist angehalten, den Qualifikationsbedarf der eigenen Mitarbeitenden zu ermitteln und geeignete Formate bereitzustellen.

Gemeinsam mit dem Partner ML Gruppe hat cogniport ein speziell entwickeltes eLearning-Format zum AI Act aufgelegt, das die gesetzliche Schulungspflicht abdeckt und Kommunen zugleich in Haftungsfragen rechtlich absichert. Das Angebot ist nicht auf KI beschränkt. Über das Bildungsportal der cogniport lassen sich Unterweisungen zu Arbeitsschutz, Datenschutz, Informationssicherheit und vielen weiteren Themen zeit- und ortsunabhängig durchführen — mit Teilnahmenachweis und im individuellen Lerntempo.  Die Preisgestaltung richtet sich nach der Gesamtzahl der Mitarbeitenden einer Verwaltung, nicht nach der Anzahl einzelner Nutzer. Das Modell ist in sieben Größenklassen unterteilt, was auch kleineren Verwaltungen kostendeckenden Zugang zu eLearning-Inhalten ermöglicht.

Die kdvz Rhein-Erft-Rur ist seit Januar 2023 als Gesellschafter an cogniport beteiligt und erschließt damit ihren 33 angeschlossenen Kommunalverwaltungen direkten Zugang zum Schulungsangebot. Am 21. Mai 2026 lud die kdvz gemeinsam mit cogniport zu einer einstündigen Online-Veranstaltung ein, in der die Möglichkeiten digitaler Verwaltungsschulung konkret vorgestellt wurden

Für Kommunen, die den Anforderungen des EU AI Act bisher noch keine strukturierte Umsetzung gegenübergestellt haben, wächst der Handlungsdruck. Die KGSt empfiehlt Kommunen jeder Größenklasse, den Mitarbeitenden die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse im Kontext von KI zu vermitteln — unabhängig von möglichen Sanktionen. Zugleich weist sie darauf hin, dass bei Verstößen etwa gegen Transparenzpflichten höhere Sanktionen drohen, wenn KI-Kompetenz zuvor nicht ausreichend vermittelt wurde. Verwaltungen, die Schulungsformate bisher ausschließlich in Präsenz organisieren, stehen damit vor der Frage, ob diese Praxis unter den Bedingungen der Verordnung noch ausreichend skaliert.  (DEKOM, 26.05.2026) Mehr Infos hier…

Ursula Heinen-Esser: „Die erneuerbaren Energien sind der eigentliche Preisdämpfer“

Binnen knapp vier Jahren hat Deutschland die zweite fossile Energiepreiskrise erlebt. Auslöser diesmal ist die volatile Lage an der Straße von Hormus, die seit Frühjahr 2026 die Öl- und Gaspreise treibt. Der Koalitionsausschuss hat Mitte April Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen beschlossen und sich zum Ausbau erneuerbarer Energien bekannt. Gleichzeitig liegen mit dem geplanten Netzpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), dem Arbeitsentwurf zur EEG-Novelle und den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) drei Gesetzgebungsverfahren in der Ressortabstimmung, die nach Einschätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) den Erneuerbaren-Ausbau eher bremsen als beschleunigen. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser hat die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 13. April mit deutlichem Vorbehalt kommentiert: Das Bekenntnis zum Erneuerbaren-Ausbau sei zu begrüßen, aber die aktuelle Politik aus dem BMWE stehe dem entgegen. DEKOM hat mit ihr über die Ursachen der zweiten Preiskrise, die Defizite des Netzpakets, blockierte Batteriespeicherprojekte und den Stand der kommunalen Wärmeplanung gesprochen.

DEKOM: Sie haben in einer aktuellen Stellungnahme von einer zweiten fossilen Preiskrise gesprochen. Gasversorger, mit denen wir gesprochen haben, sagen, die Ukraine-Krise sei deutlich gravierender gewesen als das, was wir jetzt erleben. Stimmt das — und wer trägt dafür die Verantwortung?

Heinen-Esser: Ihre Gesprächspartner haben nicht Unrecht. Die aktuellen Preisausschläge im Strombereich sind tatsächlich nicht ganz so extrem wie nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs. Das hängt damit zusammen, dass wir heute einen deutlich höheren Anteil erneuerbarer Energien im Strommix haben als noch 2022. Die Erneuerbaren sind der eigentliche Preisdämpfer — das ist kein Zufall, sondern eine direkte Folge des Ausbaus. Beim Gas und Öl sehen die Sprünge anders aus, weil wir da nach wie vor stark von fossilen Importen abhängig sind. Das ist die systembedingte Erklärung: Preiskrisen schlagen dann besonders hart durch, wenn das System nicht resilient ist. Je stärker wir die Elektrifizierung voranbringen — Wärmepumpen statt Öl- und Gasheizungen, mehr Strom statt fossiler Energieträger — desto weniger Wirkung werden künftige Schocks haben. Wir wissen nicht, was geopolitisch noch auf uns zukommt. Die Drohung einer Sperrung der Straße von Hormus, auf die niemand vorbereitet war, hat das noch einmal deutlich gemacht.

DEKOM: Kommunen stehen vor vollendeten Wärmeplänen, die sich nicht umsetzen lassen — mangelnde Finanzierung, fehlende Investitionsbereitschaft privater Hauseigentümer, Unsicherheit über den Bundesrahmen. Hat der Bund die Kommunen bei der Wärmeplanung alleingelassen?

Heinen-Esser: Man muss zunächst festhalten, dass viele Kommunen wirklich exzellent gearbeitet haben und weiter sind, als der politische Raum das je für möglich gehalten hätte. Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Element der Energiewende, und das ist gut so. Aber die zentrale Unsicherheit ist bundespolitischer Natur: Der Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft mitten in der fossilen Energiepreiskrise den Raum dafür, das Leben fossiler Heizungen künstlich zu verlängern. Wenn solche Gesetzesrahmen Privathaushalte ermutigen, bei der Gasheizung zu bleiben, entstehen für die Kommunen neue Herausforderungen in der Wärmeplanung — Gebiete, die für leitungsgebundene Wärme vorgesehen waren, werden dann anders entwickelt. Der Bund wird klare Signale geben müssen, auch bei Investitionsbedarfen und Fördermitteln. Die Empfehlung lautet: Planung weitermachen und nicht auf bessere Rahmenbedingungen warten — aber ohne bundespolitische Klarheit bleibt die Umsetzung schwierig.

DEKOM: Das geplante Netzpaket soll Investitionssicherheit schaffen. Sie bewerten es kritisch. Warum?

Heinen-Esser: Der Ansatz, sich mit dem Thema Netze zu beschäftigen, ist richtig — der Investitionsbedarf ist enorm, und die Netze sind das eigentliche Nadelöhr beim Ausbau der Erneuerbaren. Das Problem liegt im konkreten Regelwerk. Das Netzpaket enthält in seiner jetzigen Form Regelungen, die den Erneuerbaren-Ausbau faktisch ausbremsen. Das deutlichste Beispiel ist der Redispatch-Vorbehalt: Wenn Netze überlastet sind, können Netzbetreiber Wind- und Solarparks abregeln. Das ist grundsätzlich bekannt und akzeptiert. Neu ist, dass diese Abregelung künftig in „netzlimitierten“ Gebieten entschädigungslos erfolgen soll. Auf den ersten Blick klingt das nach Kostendisziplin — warum soll man für Strom zahlen, den niemand abnimmt? Aber für einen Investor ist die Konsequenz eindeutig: Ein Windpark, bei dem nicht kalkulierbar ist, wann und wie oft er abgeregelt wird, rechnet sich nicht mehr. Das stoppt Investitionen. Dazu kommt, dass die notwendige Lösung im Paket fehlt: Windparks müssten die Möglichkeit erhalten, ihre Leistung in einen benachbarten Speicher einzuspeisen und von dort systemdienlich in den Netzverknüpfungspunkt zu leiten. Dann könnte man vermeiden, auf Anlagenebene abzuregeln, und stattdessen flexibel am Netzpunkt steuern. Diese Systematik fehlt im aktuellen Entwurf. Wenn es der Bundesregierung ernst ist mit ihrem Bekenntnis zum Erneuerbaren-Ausbau, müssen diese Entwürfe dringend überarbeitet werden.

DEKOM: Viele Bürgermeister kleiner Gemeinden in der Nähe von Umspannwerken berichten, sie würden von Batteriespeicherprojektierern regelrecht überhäuft. Gleichzeitig scheitern die meisten Projekte nicht an der Technik, sondern an Planfeststellungsverfahren und Bürokratie. Woher kommt das?

Heinen-Esser: Es gab in den vergangenen Jahren einen deutlichen Aufschwung bei Batteriespeichern — sehr viele Anfragen, die Netzbetreiber nicht geordnet abarbeiten konnten. Der geplante Wechsel vom Windhund- zum Reifegradverfahren ist deshalb vernünftig: Statt nach dem Prinzip „wer zuerst kommt“ zu verfahren, wird geprüft, wie weit ein Projekt tatsächlich entwickelt ist — damit werden umsetzungsreife Projekte nicht durch halbfertige Ideen blockiert. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass dann, wenn ein Projekt den Reifegrad erreicht hat, alles dafür getan werden muss, dass es zügig realisiert werden kann. Warum das in der Praxis so oft stockt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Was aus unserer Sicht helfen würde: Windparks sollten die Genehmigung erhalten, Speicher direkt neben ihren Anlagen zu errichten. Das würde einen spürbaren Schub auslösen. Beim Wind- und Solarausbau hat man es geschafft, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen — das sollte auch bei Speichern gelingen.

DEKOM: Ladeinfrastruktur ist für viele Kommunen ein ungelöstes Problem — technische Ausfälle, regulatorische Unklarheiten, Projekte, die politisch motiviert an falschen Standorten entstanden sind. Was ist der richtige Weg?

Heinen-Esser: Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Bestandteil der Elektromobilität, daran gibt es keinen Zweifel. Was man heute beobachtet, ist ein Trend zu Schnellladepunkten mit 150 bis 300 kW — die kleineren 11- oder 22-kW-Säulen werden seltener genutzt, weil viele Nutzer unterwegs auf Schnelllader ausweichen. Das hat Konsequenzen für die Planung. Der eigentliche Engpass ist aber regulatorisch: Die Rahmenbedingungen sind uneinheitlich, und der Gesetzgeber muss jetzt eine klare Richtung vorgeben. Sonst können Kommunen keine verlässlichen Entscheidungen treffen — weder über den Weiterbetrieb eigener Infrastruktur noch über Kooperationen mit privaten Betreibern. Dass manche Standortentscheidungen in der Vergangenheit nicht nach sachlichen Kriterien getroffen wurden und die Infrastruktur deshalb nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, ist eine kommunale Realität, die man offen benennen muss. Das ändert aber nichts daran, dass die regulatorischen Fragen dringend beantwortet werden müssen. (DEKOM, 26.05.2026) Ganze BEE-PM hier…

Ursula Heinen-Esser ist seit Oktober 2025 Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Die Diplom-Volkswirtin und CDU-Politikerin war von 1998 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2018 bis 2022 Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sichere Kommunikation im öffentlichen Sektor — ein Modell aus Sachsen

Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts für soziale Leistungen im gesamten Freistaat zuständig — mit Standorten in Leipzig und Chemnitz, rund 600 Mitarbeitenden und einem Kommunikationsaufkommen, das täglich Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen und Bürgerinnen und Bürger einschließt. Pflegedaten, Widerspruchsakten und Rechnungsbelege von Trägern sind personenbezogene Daten mit besonderem Schutzbedarf. Der KSV Sachsen versendet ausgehende Kommunikation Ende-zu-Ende-verschlüsselt direkt aus Outlook, eingehende Anträge, Widerspruchsdokumente und Rechnungen von Pflegeträgern laufen über strukturierte Online-Formulare, die Daten verschlüsselt entgegennehmen und automatisch ins Dokumentenmanagementsystem überführen. Den Dateneingang von externen Trägern organisiert ein gesicherter Bereich, über den Pflegeeinrichtungen Rechnungen digital einreichen und unmittelbar weiterverarbeiten lassen. Das Scannen von Papierdokumenten entfällt, Fehlerquellen im manuellen Übertrag sind beseitigt. Technische Basis für alle drei Kanäle ist FTAPI, ein auf öffentliche Verwaltungen spezialisierter Münchner Anbieter, dessen Cloudlösung nach dem BSI C5 Typ 2-Standard zertifiziert, in Deutschland gehostet und DSGVO-konform ist. „Unser Ziel war es, einen Weg zu finden, sensible Daten DSGVO-konform und gleichzeitig benutzerfreundlich zu übermitteln — eine Lösung, die Mitarbeitern und Bürgern gleichermaßen den Alltag erleichtert“, erklärt Mike Felber IT Administrator beim KSV Sachsen. Die Kommunikationswege zwischen Sozialämtern, überörtlichen Sozialhilfeträgern, Pflegeheimen und Krankenkassen sind historisch gewachsen und selten konsequent auf DSGVO-Konformität geprüft worden. Personenbezogene Daten mit besonderem Schutzbedarf, die noch über ungesicherte Kanäle laufen — das ist kein Versäumnis einzelner Sachbearbeiter, sondern das Ergebnis fehlender technischer Infrastruktur auf Körperschaftsebene. Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben diesen Befund in mehreren Bundesländern bereits zum Gegenstand von Prüfverfahren gemacht. Übertragbar ist das Modell vor allem, weil es in bestehende DMS-Strukturen einbindet und kein paralleles IT-Großprojekt voraussetzt. Beim KSV Sachsen ist der nächste Ausbauschritt bereits geplant: Die gesicherten Datenräume sollen künftig auch für Vergabeunterlagen und digitale Angebotseinreichung genutzt werden, die Online-Formulare für Mängelmeldungen und Beschwerdeverfahren. Eine sichere Kommunikationsinfrastruktur, einmal aufgebaut, lässt sich so schrittweise auf weitere Verwaltungsbereiche ausdehnen. Kommunen mit eigenen Pflegeträgerverflechtungen oder sozialrechtlichen Aufgaben finden im KSV Sachsen ein Referenzmodell, das vollständig im Betrieb ist. (DEKOM, 26.05.2026) Mehr Infos hier…

Landkreis Harburg vergibt 600 Ladepunkte an drei Anbieter — Wirelane erhält erstes Los

Der Landkreis Harburg, der mit rund 265.000 Einwohnern auf 1.248 Quadratkilometern direkt südlich von Hamburg liegt, hat nach einer europaweiten Ausschreibung drei Konzessionen für den Aufbau und Betrieb von knapp 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen mit über 600 Ladepunkten vergeben. Den Zuschlag erhielten Vattenfall, Qwello und Wirelane. Das Gemeinschaftsprojekt, das die Kreisverwaltung gemeinsam mit neun seiner zwölf Kommunen unter dem Namen Harburger Modell vorantreibt, nimmt damit konkrete Gestalt an. Die ersten Anlagen sollen noch in diesem Jahr in Betrieb gehen, das vollständige Netz zwischen Elbe und Lüneburger Heide bis 2030 stehen.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der Vergabe einen großen und wichtigen Schritt hin zu einer zukunftssicheren öffentlichen Ladeinfrastruktur machen“, sagte Landrat Rainer Rempe. „Mit unserem Harburger Modell sorgen wir dafür, dass Elektromobilität für die Menschen im Landkreis Harburg alltagstauglich und attraktiv wird.“

Wirelane übernimmt Los 1 und damit die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen mit bis zu 62 Standorten und rund 140 Ladepunkten. Vattenfall errichtet 75 Standorte mit über 250 Ladepunkten in Seevetal, Jesteburg und Hanstedt, der Aufbau beginnt noch in diesem Jahr und soll 2027 abgeschlossen sein. Qwello baut 65 Standorte mit rund 230 Ladepunkten in Rosengarten, Neu Wulmstorf und Hollenstedt. Bislang verfügt der Landkreis über 142 öffentlich zugängliche Standorte mit 464 Ladepunkten und einer installierten Nennleistung von knapp 29.300 Kilowatt — mit dem Harburger Modell verdoppelt sich die öffentlich zugängliche Ladekapazität im Kreisgebiet in den kommenden Jahren. Dem Projekt ging eine detaillierte Bedarfs- und Standortanalyse voraus, die der Landkreis gemeinsam mit seinen Kommunen und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Jahr 2024 erarbeitet hatte. Da es für ein Konzessionsprojekt dieser Größenordnung auf Landkreisebene bislang keine Blaupause gibt, unterstützt seit 2025 das Berliner Beratungsunternehmen M3E bei der EU-weiten Ausschreibung und der nun anlaufenden Baukoordination.

Der Landkreis Harburg hat sich mit seinen Städten und Gemeinden in einer Klimaschutz-Charta auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 verständigt. Das Harburger Modell ist ein zentraler Baustein auf diesem Weg. (DEKOM, 11.05.2026) Ganzer Artikel hier…

Über Wirelane

Angetrieben von der Mission „We empower people to move towards a clean future” gestaltet Wirelane seit 2016 nachhaltige Mobilität und entwickelt innovative Komplettlösungen für die Errichtung, den Betrieb und die Vermarktung von Ladeinfrastruktur. Als zukunftsorientierter Full Service Provider im Bereich Ladeinfrastruktur steht das Unternehmen mit Sitz in München für eine neue Generation intelligenter Ladelösungen und treibt damit die Elektrisierung der Mobilität aktiv voran. Durch das perfekte Zusammenspiel von modernsten, eichrechtskonformen Ladesäulen, innovativer Betriebssoftware sowie vollumfänglichen Installations- und Betriebsdienstleistungen bietet die Wirelane GmbH ihren Kund: innen ein zukunftssicheres Gesamtpaket für öffentliches und halb-öffentliches, transaktionsbasiertes Laden. Auch Kommunen setzen beim Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf Wirelane. Mit Wirelane werden Ladesysteme für wachsende Elektromobilität in Kommunen entwickelt, installiert und betrieben. Gemeinsam mit tausenden Bürger: innen in Deutschland, beantragt, installiert und betreibt das Team Standorte für Ladesäulen dort, wo sie benötigt werden. Mehr Informationen: www.wirelane.com

NIS2-Reifegradprüfung für kommunale Unternehmen

Seit einem halben Jahr ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft. Kommunen selbst sind bundesweit ausgenommen — ihre Eigenbetriebe, Stadtwerke und Mischgesellschaften mit kommunaler Beteiligung in Sektoren wie Energie, Wasser oder digitaler Infrastruktur jedoch nicht. Wer dort die Schwellenwerte des §28 NIS2UmsuCG erreicht, muss sich beim BSI registrieren, Sicherheitsvorfälle in einem dreistufigen Verfahren melden und Risikomanagementmaßnahmen in zehn Bereichen nachweisen. Insgesamt fallen rund 29.500 Organisationen in Deutschland unter das Gesetz — die BSI-Registrierungsfrist ist bereits im März 2026 abgelaufen. Das BSI hat im März 2026 eine FAQ speziell für die öffentliche Verwaltung veröffentlicht, gegliedert nach den gesetzlichen Anforderungen an Bund, Länder, Kommunen und Justizverwaltung. Parallel hat die Behörde angekündigt, mit öffentlichen IT-Dienstleistern von Ländern und Kommunen den Einsatz von Datensensorik auszubauen — als Grundlage für Echtzeitanalysen und ersten Schritt in Richtung eines bundesweiten Cyberdomes. Wer den eigenen Sicherheitsreifegrad nicht kennt, hat damit ein doppeltes Problem: rechtlich und strategisch. Das Jenaer IT-Sicherheitsunternehmen Enginsight hat dafür einen NIS2 Readiness Check entwickelt — ein anonymes Online-Assessment, das in acht Minuten eine strukturierte Einschätzung der NIS2-Umsetzungsfähigkeit liefert. Sieben Kategorien bilden die Grundlage, alle direkt aus den Anforderungen der Richtlinie abgeleitet: Governance und Management-Reporting, Angriffserkennung, Backup und Disaster Recovery, Risikoanalyse, Incident-Response-Vorbereitung, Schulungen und Awareness sowie technische Schutzmaßnahmen. Der Ergebnisbericht vergleicht den eigenen Reifegrad mit dem anderer Einrichtungen derselben Branche, benennt drei priorisierte Sofortmaßnahmen mit grobem Zeitrahmen und liefert eine betriebswirtschaftliche Risikoabschätzung — inklusive einer Return-on-Security-Investment-Berechnung und einer Einschätzung des Bußgeldrisikos bei Nicht-Compliance. Zu jeder Bewertungsfrage enthält der Bericht praktische Hinweise, etwa zu sinnvollen Kennzahlen wie der Patchquote oder der MFA-Abdeckung. Der Nutzen liegt vor allem in der strukturierten Bestandsaufnahme. Wer nicht weiß, in welchen Bereichen das eigene Sicherheitsniveau den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann weder Haushaltsmittel sinnvoll priorisieren noch im Ernstfall belegen, dass angemessene Vorkehrungen getroffen wurden. Kommunale IT-Dienstleister, die für mehrere Verwaltungen tätig sind und selbst unter §28 NIS2UmsuCG fallen können, benötigen dafür einen nachvollziehbaren Ausgangspunkt. Das Tool ist anonym nutzbar, es werden keine Unternehmensdaten übermittelt. Es versteht sich als Einstieg, nicht als Ersatz für eine vollständige Sicherheitsprüfung. Wer auf Basis der Ergebnisse weitergehende Maßnahmen plant, kann diese innerhalb der Enginsight-Plattform anschließen, die Asset Discovery, Schwachstellenerkennung, automatisierte Penetrationstests und SIEM-gestützte Angriffserkennung kombiniert. Der NIS2 Readiness Check ist hier kostenlos zugänglich. Vertiefende Einblicke in die Materie und konkrete Hilfestellungen bietet zudem ein flankierendes Webinar mit dem Titel „NIS2 Cyberblackout – mit Sicherheit nicht!“. In der Video-Aufzeichnung der Veranstaltung sowie den dazugehörigen Vortragsfolien im Handout-Format werden die regulatorischen Anforderungen für kritische Infrastrukturen und kommunale Akteure detailliert aufbereitet und praxisnahe Lösungswege aufgezeigt. (DEKOM, 26.05.2026) Mehr Infos hier…

Der Rückzug der Deutschen Glasfaser im Landkreis Karlsruhe

Im März 2026 hat die Deutsche Glasfaser alle für das laufende Jahr geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekte im Landkreis Karlsruhe gestoppt. Betroffen sind Ettlingen, Bad Schönborn und Karlsdorf-Neuthard, wo der Baustart für 2026 angekündigt war. Für Bruchsal, Waghäusel, Pfinztal, Weingarten und Östringen, deren Erschließung ab 2027 vorgesehen war, fehlt ebenfalls jede verlässliche Perspektive. Das Unternehmen schließt eine spätere Wiederaufnahme nicht aus, hat die konkreten Zeitpläne aber zurückgezogen. Noch im Sommer 2025 hatte die Deutsche Glasfaser den Zeitplan bis 2028 bestätigt.

Der Landkreis Karlsruhe hatte seit 2022 gemeinsam mit 28 kreisangehörigen Städten und Gemeinden neben dem geförderten Ausbau, den der Landkreis mit seinen Städten und Gemeinden genutzt hat, um insbesondere Gewerbegebiete, Bildungseinrichtung, Außenlagen und absolut unterversorgte Bereiche zu erschließen, auch auf das Modell des eigenwirtschaftlichen Ausbaus gesetzt — also auf Glasfaserausbau durch private Anbieter ohne öffentliche Fördermittel. 2023 schlossen der Landkreis und die Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) mit der Deutschen Glasfaser Holding GmbH eine zusätzliche allgemeine Vereinbarung, die den einheitlichen Ausbau im gesamten Landkreis sicherstellen und den Überbau der bestehenden kommunalen Infrastruktur ausschließen sollte. Ziel sollte eine flächendeckende Erschließung bis 2031 sein. In neun Kommunen wurden so rund 7.500 Hausanschlüsse realisiert; die verbleibenden rund 4.500 der ursprünglich geplanten 12.000 Anschlüsse werden in diesen Städten noch fertig gebaut. Aber in 19 der 28 Kooperationskommunen besteht derzeit keine Aussicht auf eine zeitnahe Vollversorgung.

Die Konstellation ist für viele Kommunen besonders folgenreich, weil die Entscheidung für den Marktansatz gleichzeitig den Zugang zu öffentlichen Förderprogrammen versperrt hat. Der Landkreis Karlsruhe gilt in den geltenden Förderkulissen weitgehend als Gebiet mit hohem eigenwirtschaftlichem Ausbaupotenzial. Wer als solches eingestuft ist, ist formal nicht oder nur eingeschränkt förderfähig — weil unterstellt wird, dass private Anbieter die Versorgung übernehmen. Fällt dieser Anbieter aus, sitzt die Kommune zwischen zwei Stühlen: kein privates Projekt mehr, aber auch kein direkter Zugang zu den Programmen, auf die man ursprünglich verzichtet hat.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel hat diesen Widerspruch in einem Schreiben an den Bundesdigitalminister thematisiert. Er fordert, bestehende Förderbescheide auf jene Teilgebiete ausweiten zu können, die ursprünglich eigenwirtschaftlich versorgt werden sollten und nun unversorgt bleiben. Wo bisher nur einzelne Ortsteile in die Förderung einbezogen waren, soll auf das gesamte Gemeindegebiet erweitert werden können, um insbesondere Graue-Flecken-Bereiche — Gebiete mit langsamen Bestandsanschlüssen, aber ohne Anspruch auf Förderung wie vollständig unversorgte Gebiete — zu schließen.

Für Kommunen, die sich in vergleichbarer Lage befinden oder Kooperationsverträge mit privaten Glasfaseranbietern halten, ergibt sich aus diesem Fall eine Reihe konkreter Fragen. Ob und unter welchen Bedingungen bestehende Bescheide auf neue Gebietskulissen ausgedehnt werden können, hängt von der jeweiligen Förderrichtlinie und vom Stand der Antragstellung ab. Relevant ist auch, ob Kooperationsverträge mit privaten Anbietern Regelungen für den Fall des Projektstopps enthalten — etwa Rückfallklauseln, Übergangsregelungen oder Pflichten zur Infrastrukturübertragung. In Kraichtal etwa sind die zentralen Hauptverteilerkästen (Points of Presence) durch die Deutsche Glasfaser bereits errichtet, sodass zu klären ist, wie es an den Übergabestationen in den Ortsteilen weitergeht.

Die BLK fungiert im Landkreis Karlsruhe als koordinierende Instanz und entwickelt gemeinsam mit den betroffenen Kommunen Szenarien für alternative Lösungswege. Einzelne Kommunen wie Stutensee, prüfen bereits Kooperationen mit der Deutschen Telekom; Marxzell und Kürnbach haben den flächendeckenden Ausbau mit der BLK und der Netcom vereinbart. Ettlingen hat den eigenwirtschaftlichen Ausbau in der Kernstadt nun mit der Deutschen Telekom angedacht, nachdem die Gewerbegebiete bereits gefördert erschlossen wurden.

Der Fall steht für eine strukturelle Spannung, die sich nicht auf den Landkreis Karlsruhe beschränkt. Überall dort, wo Kommunen auf Basis privater Investitionszusagen auf Förderung verzichtet haben und wo diese Zusagen nun nicht eingehalten werden, entsteht eine Lücke, die weder Markt noch Fördersystem ohne Weiteres schließen kann. Ob die auf Bundesebene geforderten Anpassungen der Förderlogik zeitnah kommen und wie sie ausgestaltet werden, entscheidet darüber, ob Kommunen in solchen Lagen auf verlässliche Instrumente zurückgreifen können oder den Ausfall privater Anbieter dauerhaft selbst auffangen müssen. (DEKOM, 26.05.2026) Mehr Infos hier…

Landrat und Kämmerer fordern grundlegenden Kurswechsel in der Bundesförderung

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und BLK-Geschäftsführer Ragnar Watteroth über den Projektstopp der Deutschen Glasfaser, die Antwort aus Berlin und die nächsten Schritte im Landkreis Karlsruhe

DEKOM: Herr Dr. Schnaudigel, wie ordnen Sie den Rückzug der Deutschen Glasfaser für den Landkreis Karlsruhe ein?

Schnaudigel: Das ist ein massiver Rückschlag. Wir haben gemeinsam mit den Kommunen vier Jahre auf Basis der Zusagen der Deutschen Glasfaser geplant, kommuniziert und Erwartungen geweckt. Wenn ein solcher Partner dann zentrale Projekte bis mindestens 2028 aussetzt, ist das nicht nur eine Verschiebung von Zeitplänen, sondern ein fundamentaler Vertrauensverlust. Der Fall macht deutlich, welche Risiken entstehen, wenn zentrale Infrastrukturvorhaben an freiwillige Investitionsentscheidungen einzelner Unternehmen geknüpft werden.

DEKOM: Sie sprechen von einem Scheitern der bisherigen Strategie. Was meinen Sie damit konkret?

Schnaudigel: Der Bund setzt beim Glasfaserausbau politisch darauf, dass der Markt den Löwenanteil übernimmt und die öffentliche Hand nur dort einspringt, wo gar nichts passiert. Die Situation im Landkreis Karlsruhe zeigt, dass dieser Ansatz an seine Grenzen kommt. Wir haben unsere Förderstrategie konsequent an dieser Logik ausgerichtet — viele Kommunen galten aufgrund hoher eigenwirtschaftlicher Potenzialannahmen als nicht förderfähig. Zieht sich dann ein privater Anbieter zurück, stehen diese Kommunen ohne verlässliche Förderzugänge da. Diese Logik muss korrigiert werden.

DEKOM: Herr Watteroth, Sie verantworten als Kreiskämmerer und BLK-Geschäftsführer die finanzielle und operative Seite. Wie stellt sich die Lage dar?

Ragnar Watteroth: Wir haben in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel in den geförderten Ausbau investiert, die BLK-Infrastruktur aufgebaut und Open-Access-Strukturen geschaffen. Die eigenwirtschaftlichen Projekte der Deutschen Glasfaser sollten auf diesem Fundament aufbauen. Nun entsteht eine Lücke, die weder haushaltswirtschaftlich noch organisatorisch einfach zu schließen ist. Die Städte und Gemeinden können dies nicht aus eigener Tasche bezahlen, solange die Förderkulissen so gestaltet sind, dass viele unserer Kommunen formal als marktversorgt gelten und damit nicht förderfähig sind.

DEKOM: Welche Rolle kann die BLK in dieser Situation übernehmen?

Ragnar Watteroth: Unsere Aufgabe ist es, den Überblick zu behalten und gemeinsam mit den Kommunen realistische Szenarien zu entwickeln. Dazu gehören neue Markterkundungen, die Ansprache alternativer Partner und die Prüfung, wo bestehende Förderbescheide erweitert werden können. Ein ungeordneter Flickenteppich aus Einzelentscheidungen wäre das falsche Ergebnis. Gebraucht wird ein abgestimmter Plan, der die bestehenden BLK-Strukturen nutzt und neue Projekte so aufsetzt, dass sie langfristig wirtschaftlich und technisch tragfähig sind.

DEKOM: Was erwarten Sie von Bund und Land?

Schnaudigel: Die Förderlogik muss an die Realität angepasst werden. Wenn ein eigenwirtschaftlich geplanter Ausbau nachweislich nicht stattfindet, brauchen Kommunen zeitnah Zugang zu Förderprogrammen. An Potenzialannahmen festzuhalten, die längst widerlegt sind, ist keine belastbare Grundlage. Wir haben das dem Bundesdigitalministerium schriftlich dargelegt. Die Antwort ist gekommen — sie ist mehr als ernüchternd. Das Ministerium hält an der bisherigen Linie fest: eigenwirtschaftlicher Ausbau als Hauptinstrument, Glasfaserausbauziel 2031 unverändert. Das halte ich für ein faktisches Eingeständnis, dass dieses Ziel nicht erreicht werden will. Wir haben niemanden mehr, der den Ausbau in den betroffenen Gebieten übernimmt. Wenn sich die Privatwirtschaft dauerhaft aus dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zurückzieht, ist das 2031er-Ziel unrealistisch — Punkt. Die Mittel aus dem Sondervermögen wären für genau solche Situationen gedacht. Der Briefwechsel ist öffentlich; wir haben ihn den Kreistagsmitgliedern zugeleitet.

Watteroth: Aus Sicht der kommunalen Finanzen geht es vor allem um Planungssicherheit. Wenn zusätzliche Ausbauvorhaben übernommen werden, braucht es Förderbescheide, die komplette Gemeindegebiete oder zumindest funktionale Einheiten abdecken. Jeder Projektzuschnitt, der wieder nur Teilflächen umfasst, schafft neue Brüche und neue Lücken. Hier sind Bund und Land gefordert, flexibler zu agieren.

DEKOM: Gibt es trotz der aktuellen Situation Ansatzpunkte für kurzfristige Fortschritte?

Watteroth: Ja, in einigen Kommunen bieten laufende Projekte und bestehende Strukturen einen Ansatzpunkt — etwa durch Partnerwechsel oder die Integration in BLK-Netze. Langfristig wird der Glasfaserausbau stärker als kommunale Aufgabe zu verstehen sein, die durch private Partner ergänzt wird — nicht umgekehrt. (DEKOM, 26.05.2026) Mehr Infos hier…

Wärmewende im Schritttempo

Der deutsche Heizungsmarkt sendet 2025 widersprüchliche Signale. Während der fossile Bestand nur im Schneckentempo schrumpft, verzeichnet der Wärmepumpenabsatz den stärksten Zuwachs seit Jahren. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) hat seine jährliche Bestandserhebung für 2025 veröffentlicht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Rund 19,5 Millionen Heizungsanlagen — mehr als die Hälfte aller erfassten Wärmeerzeuger einschließlich Warmwasserheizer — betreiben fossile Energieträger. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Rückgang von lediglich zwei Prozent. Die Zahl der Ölheizkessel sank um rund drei Prozent auf 4,7 Millionen Anlagen, die Gasfeuerungsanlagen verringerten sich um 1,7 Prozent auf 14,8 Millionen. Besonders auffällig ist das Durchschnittsalter der verbleibenden Altanlagen: Über 86 Prozent der Ölheizungen ohne Brennwerttechnik und rund 66 Prozent der entsprechenden Gasheizungen sind älter als 20 Jahre. Das Modernisierungspotenzial ist damit nach wie vor erheblich — es wird nur nicht gehoben. Als Hauptursache identifiziert der ZIV die politische Unsicherheit des vergangenen Jahres. Der Regierungswechsel und die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes haben Investitionsentscheidungen bei Gebäudeeigentümern systematisch aufgeschoben. Alexis Gula, Präsident des Bundesverbands, formuliert es vorsichtig: „Es bleibt abzuwarten, wie sich der GEG-Nachfolger, das Gebäudemodernisierungsgesetz, auf das laufende Jahr 2026 auswirkt.“ Das GModG hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 die erste parlamentarische Hürde genommen; die Verabschiedung noch vor der Sommerpause ist geplant. Einen gegenläufigen Trend meldet indes der Bundesverband Wärmepumpe (BWP): 2025 wurden rund 299.000 Heizungs-Wärmepumpen abgesetzt — ein Plus von 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit entfiel erstmals knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Wärmeerzeuger auf Wärmepumpen. Rund 80 Prozent der Neugeräte wurden in Bestandsgebäuden installiert. Luft-Wasser-Geräte dominieren mit einem Marktanteil von 95 Prozent; zusätzlich wurden 49.500 Warmwasser-Wärmepumpen abgesetzt, ein Zuwachs von 20 Prozent. Maßgeblich war nach BWP-Einschätzung die KfW-Heizungsförderung: 2025 erteilte die KfW über 288.000 Förderzusagen allein für Wärmepumpen — ein Anstieg von 91 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Gesamtbestand schlägt sich der Absatzzuwachs gleichwohl noch kaum nieder — Bestandsveränderungen brauchen Jahre, bis sie statistisch sichtbar werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der ZIV Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse bislang nicht in seiner Erhebung erfasst. Der Verband setzt sich nach eigenen Angaben für eine Ausweitung der Datenerhebung ein. Das Gesamtbild zeigt eine Wärmewende im Ungleichgewicht: Der Markt für neue Heizsysteme dreht sich, der Bestand bewegt sich kaum. Ob das GModG den nötigen Investitionsschub auslöst, wird sich im Laufe des Jahres 2026 zeigen. (DEKOM, 27.05.2026) Ganze PM hier…

Studie: US-Truppenabzug trifft Standortregionen wirtschaftlich hart

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth hat den Abzug von 5.000 Soldaten aus Deutschland angeordnet. Der Abzug solle binnen sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen sein. Offiziell begründet das Pentagon den Schritt mit einer Prüfung der Truppenpräsenz in Europa, der Bedingungen vor Ort und der Anforderungen der Einsatzgebiete insgesamt. Für die betroffenen Standorte stellt sich damit unmittelbar die Frage nach den wirtschaftlichen Folgen. Eine im Mai 2026 veröffentlichte Studie des ZEW Mannheim und der Universität Köln liefert dazu erstmals belastbare empirische Antworten. Die Ökonomen Johannes Kochems und Jakob Schmidhäuser haben den massiven Truppenabzug nach dem Ende des Kalten Krieges ausgewertet, als innerhalb von fünf Jahren rund 200.000 US-Soldaten Deutschland verließen. Pro abgezogenem Soldaten gehen demnach in einem Umkreis von 15 Kilometern rund um den betroffenen Standort 0,53 Vollzeitstellen verloren. Auf die angekündigten 5.000 Soldaten hochgerechnet wären das knapp 2.650 Arbeitsplätze in den jeweiligen Regionen. Mehr als 60 Prozent dieser Verluste entstehen dabei nicht durch direkte Entlassungen von deutschen Zivilbeschäftigten auf den Militärbasen, sondern als Folgewirkung im lokalen Wirtschaftskreislauf. US-Truppen sind erhebliche Konsumenten von Gütern und Dienstleistungen; Betriebe, die auf Verträge mit dem Militär oder auf die Kaufkraft der Soldaten angewiesen sind, verlieren ihre Nachfragebasis. Diese indirekten Beschäftigungseffekte machen den deutlich größeren Anteil des wirtschaftlichen Schadens aus. Für die öffentlichen Haushalte sind die Folgen ebenso unmittelbar spürbar. Die Einnahmen gehen in betroffenen Städten und Gemeinden im Schnitt um rund neun Prozent zurück, getrieben vor allem durch einen schrumpfenden Gewerbesteuerertrag und sinkende Einkommensteueranteile. Historisch reagierten die Rathäuser mit parallelen Ausgabenkürzungen und einer Erhöhung der Hebesätze, wobei insbesondere die Grundsteuer B als das stabilere Instrument genutzt wurde. Die Gewerbesteuer-Hebesätze stiegen ebenfalls, jedoch moderater, um ohnehin belastete Unternehmen nicht zusätzlich zu treffen. Besonders schwer und besonders dauerhaft betroffen sind ländlich geprägte Standortregionen und solche mit bereits angespannter Haushaltslage. Die negativen Effekte auf Beschäftigung und öffentliche Finanzen waren der Studie zufolge auch noch Jahrzehnte nach den Schließungen messbar. Wie groß die wirtschaftliche Bedeutung einer US-Militärbasis sein kann, macht Ramstein-Bürgermeister Ralf Hechler konkret. Die Wirtschaftskraft der US-Militärpräsenz in seiner Gemeinde beziffert er auf mehr als zwei Milliarden US-Dollar pro Fiskaljahr, einschließlich Löhnen, Mieten und Aufträgen für lokale Firmen. Deutschland ist nach Japan der zweitgrößte US-Militärstandort außerhalb der USA. Die Hauptquartiere des Europa- und Afrikakommandos liegen in Stuttgart, die Zentrale des US-Heeres in Europa in Wiesbaden, der größte US-Truppenübungsplatz außerhalb der USA nahe Grafenwöhr in Bayern. Welche dieser Standorte vom Teilabzug konkret betroffen sein werden, hat das Pentagon bislang nicht mitgeteilt. Für die lokale Wirtschaftspolitik empfehlen die Studienautoren, die wirtschaftliche Abhängigkeit von der Truppenpräsenz schon heute zu analysieren und Alternativszenarien zu entwickeln. Der Abzug der 1990er Jahre hat gezeigt, dass die Folgen ohne strategische Vorbereitung besonders lang anhalten. Als Positivbeispiel verweisen Kochems und Schmidhäuser auf den Flughafen Hahn in Rheinland-Pfalz, wo aus einer früheren US-Militärbasis ein regionaler Verkehrsflughafen wurde, der dauerhaft Beschäftigung schuf. Zum kommunalen Finanzausgleich nehmen die Autoren ebenfalls Stellung. Die Präsenz ausländischer Truppen sei wirtschaftlich ein Vorteil für die Gastregion und dürfe im Ausgleichssystem nicht als fiskalische Belastung behandelt werden. Hessen habe diesen Fehler bereits korrigiert und zähle US-Truppen nicht mehr zur Bedarfsmesszahl. Andere Länder sollten diesem Beispiel folgen und zugleich automatische fiskalische Stabilisatoren für den Fall von Abzügen vorsehen, statt Standorte durch gleichzeitig sinkende Steuereinnahmen und wegfallende Zuweisungen doppelt zu belasten. (DEKOM, 27.05.2026) Studie hier…

Musterdatenkatalog wechselt die Trägerschaft

Wer als Bürgermeister oder Kämmerer wissen will, wie die eigene Kommune im Vergleich zu anderen beim Thema offene Daten aufgestellt ist, hatte bislang ein verlässliches Werkzeug zur Hand: den kommunalen Musterdatenkatalog der Bertelsmann Stiftung. Jetzt liegt dessen Pflege und Weiterentwicklung in neuen Händen. Die Stiftung hat den Katalog an die FITKO übergeben, die auch das nationale Open-Data-Portal GovData betreibt. Der Wechsel ist mehr als eine administrative Umstrukturierung. Der Musterdatenkatalog umfasst aktuell rund 36.000 offene Datensätze aus über 500 deutschen Kommunen und zeigt in einer Gesamtschau, zu welchen Themen Verwaltungen Daten veröffentlichen — und wo noch Potenzial ungenutzt bleibt. Gerade für kleinere Kommunen ohne eigene Open-Data-Strategie liefert der Katalog Orientierung darüber, welche Datensätze mit vertretbarem Aufwand zugänglich gemacht werden könnten. Die Berliner Open Data Informationsstelle hat auf dieser Grundlage bereits eine Liste der 100 relevantesten offenen Datensätze für die Stadtgesellschaft erarbeitet. Mit der FITKO als neuer Trägerin rückt der Musterdatenkatalog näher an das institutionelle Zentrum des deutschen Open-Data-Ökosystems heran. Die FITKO ist als Digitalisierungsagentur der Länder und des Bundes für GovData verantwortlich und damit direkt an der Schnittstelle zwischen kommunaler Datenpolitik und nationaler Verwaltungsdigitalisierung positioniert. Stephan Bartholmei, Leiter des Produktmanagements bei der FITKO, formuliert das Ziel klar: Die Hürden für Open Data sollen so niedrig wie möglich gehalten werden, damit jede Kommune unabhängig von ihrer Größe ihre Verwaltungsdaten öffnen kann. Der Katalog wird unter musterdatenkatalog.de abrufbar sein und zweimal jährlich aktualisiert. Ein integriertes Datentool ermöglicht es, das vorhandene Datenangebot einzelner Kommunen abzurufen und mit dem noch vorhandenen Potenzial abzugleichen — ein konkretes Instrument für kommunale Steuerungsentscheidungen im Open-Data-Bereich. (DEKOM/BS, 27.05.2026) Ganze PM hier…