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Batteriespeicher: Kommunale Planungshoheit wird zum Standortfaktor

Die Übertragungsnetzbetreiber wollen die Vergabe von Netzanschlüssen für Großbatteriespeicher grundlegend umstellen. Das bisherige Windhundprinzip soll einem Reifegradverfahren weichen, das Projekte nach ihrem tatsächlichen Planungs- und Umsetzungsstand priorisiert. Für Kommunen in der Nähe von 220- oder 380-kV-Umspannwerken ist das Chance und Herausforderung zugleich — wer Flächen besitzt und frühzeitig handelt, kann die Energiewende aktiv mitgestalten und wirtschaftlich davon profitieren.

Dr. Friedrich Gebert gehört zu den profiliertesten Energierechtlern, wenn es um Netzanschlüsse und Großspeicherprojekte geht. Er ist Partner der renommierten Wirtschaftskanzlei ARQIS mit Hauptsitz in Düsseldorf und beschäftigt sich seit Jahren damit, wie sich rechtliche Rahmenbedingungen und kommunale Praxis bei Flächensicherung, Vertragsgestaltung und Partnerwahl sinnvoll zusammenbringen lassen. Im Gespräch mit DEKOM erklärt er, welche Fehler Kommunen vermeiden sollten – und welche Hebel sie stärker nutzen können, als ihnen oft bewusst ist.

DEKOM: Die Übertragungsnetzbetreiber wollen das Verfahren für Netzanschlüsse von Großbatteriespeichern auf ein Reifegradmodell umstellen. Was sind aus Ihrer Sicht die zwei, drei wichtigsten rechtlichen Konsequenzen für Standortkommunen mit einem 220‑ oder 380‑kV‑Umspannwerk?

Dr. Gebert: Die Umstellung vom sogenannten „Windhundprinzip“ auf ein Reifegradmodell ist aus Sicht der Standortkommunen positiv zu bewerten. Projekte mit einem fortgeschrittenen Planungsstand werden priorisiert, wodurch Netzkapazitäten effizienter genutzt und Blockierungen durch später nicht realisierte Vorhaben vermieden werden. Gleichzeitig führt das neue Verfahren dazu, dass sich der Wettbewerb um Netzanschlusspunkte zeitlich nach vorne verlagert. Projektentwickler müssen nun bereits früh nachweisen, dass ihre Vorhaben realistisch umsetzbar sind, etwa hinsichtlich der Flächensicherung sowie der Planungs- und Genehmigungsprozesse.

Flächen in der Nähe von 220- oder 380-kV-Umspannwerken werden zunehmend zu strategisch relevanten Infrastrukturstandorten. Damit gewinnt die kommunale Planungshoheit an Bedeutung. Zwar sind Standorte im 200m-Radius zum Umspannwerk baurechtlich privilegiert, dennoch entwickelt sich die kommunale Bauleitplanung zu einem wichtigen Steuerungsinstrument für die planungsrechtliche Ausweisung geeigneter Energiespeicherflächen.

DEKOM: Grundstückssicherung ist ein zentrales Reifegradkriterium. Welche Handlungsoptionen haben Kommunen, die Flächen in Umspannwerksnähe besitzen – etwa bei Pacht, Verkauf, Erbpacht – und was sind dabei aus Ihrer Sicht typische Fallstricke?

Dr. Gebert: Die Kommunen haben es in der Hand, die Nutzung strategisch günstig gelegener Flächen aktiv zu steuern. Die Wahl und Ausgestaltung der konkreten Handlungsoption der Kommunen hängen dabei immer von den individuellen und lokalen Rahmenbedingungen ab und sind Resultat strategischer sowie politischer Abwägungen.

Eine Option ist der Abschluss von Nutzungsverträgen. Diese können für Kommunen eine langfristige Einnahmequelle darstellen. Entscheidend ist hier eine sorgfältige und rechtssichere Vertragsgestaltung, etwa bezüglich Laufzeit, Entgeltregelungen, vertraglicher Risikoverteilung sowie möglicher Loslösungsrechte.

Auch der Verkauf der entsprechenden Grundstücke stellt eine mögliche Handlungsoption dar. Kommunen erhalten den Kaufpreis und reduzieren den administrativen Aufwand einer langfristigen Vertragsbindung. Rechtlich sind beim Abschluss eines solchen Grundstückskaufvertrages die besonderen formellen Anforderungen zu beachten. Auch aus dem Beihilfen- und Vergaberecht können sich zusätzliche rechtliche Anforderungen ergeben.

Eine weitere Möglichkeit ist die Bestellung eines Erbbaurechts. Aufgrund der typischerweise langen Laufzeiten und den aus dem Erbbaurecht resultierenden Einschränkungen des Eigentumsrechts ist auch hier eine sorgfältige Vertragsgestaltung unerlässlich.

DEKOM: Viele Gemeinden sind haushaltspolitisch unter Druck. Wie können sie die wirtschaftlichen Chancen von Großspeicherprojekten – Pachteinnahmen, Kaufpreise, Gewerbesteuer – rechtssicher nutzen, ohne sich langfristig in einseitige Abhängigkeiten zu begeben?

Dr. Gebert: Entscheidend für die optimale Nutzung wirtschaftlicher Potenziale von Großspeicherprojekten ist insbesondere eine flexible und zugleich rechtlich sichere Gestaltung der gewählten Handlungsoption. Dies lässt sich besonders gut am Beispiel von Nutzungsverträgen veranschaulichen: Die Verträge sollten aus Sicht der Kommune so ausgestaltet sein, dass sie eine langfristige Zusammenarbeit ermöglichen, die Kommune sich bei Scheitern des Projektes aber auch von dem Vertrag lösen und die Fläche anderweitig nutzen kann. Eine Möglichkeit wäre hier ein Kündigungsrecht für den Fall, dass die Anlage nicht innerhalb eines vertraglich definierten Zeitraums in Betrieb genommen wird.

In Bezug auf die Ausgestaltung von Nutzungsentgelten sehen wir verschiedene Modelle: Kommunen können die jährlichen Zahlungen für die Fläche in einen Grundbetrag und einen flexiblen Betrag aufteilen, der flexible Betrag hängt dann von den Einnahmen des Speichers ab, sodass die Gemeinde am wirtschaftlichen Erfolg der Anlage beteiligt wird.

Neben der wirtschaftlichen Chance auf Einnahmen aus Nutzungsentgelten, Erbpacht oder Verkauf stehen der Standortgemeinde 90% der aus dem Betrieb anfallenden Gewerbesteuern zu.

Am Ende können Großspeichersysteme für Kommunen künftig nicht nur eine wirtschaftliche Rolle spielen, sondern auch zur Stabilität der eigenen Energieversorgung beitragen. Zur Vermeidung einseitiger Abhängigkeiten können Kommunen sich durch die aktive Auswahl der beteiligten Projektierer Steuerungsmöglichkeiten mit Blick auf die Speicherprojekte erhalten.

DEKOM: Die Diskussion um Vertrauensschutz und Netzentgelte für Speicher verunsichert derzeit Teile der Branche. Was raten Sie Kommunen, die Flächen bereitstellen wollen: Worauf sollten sie in Verträgen und Partnerwahl achten, damit Projekte auch bei sich ändernden Rahmenbedingungen tragfähig bleiben?

Dr. Gebert: Für Kommunen kann es sinnvoll sein, neben der fachlichen Erfahrung insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit potenzieller Projektpartner zu prüfen. Ein erfahrener und finanziell belastbarer Betreiber erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vorhaben selbst bei veränderten Regulierungs- und Rahmenbedingungen umgesetzt werden kann. Transparente Geschäfts- und Projektpläne mit klar definierten Zwischenzielen können dabei helfen, mögliche Risiken besser abzuschätzen und zu verteilen.

Verträge sollten so ausgestaltet sein, dass sie mögliche Änderungen der regulatorischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einbeziehen. Dies kann unter anderem durch geeignete Anpassungsklauseln oder durch klar geregelte Kündigungs- oder Rücktrittsrechte erfolgen. Ziel ist eine ausgewogene und transparente Verteilung von Risiken zwischen Kommune und Projektpartner.

DEKOM: Wenn Sie heute einer Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister in einer Umspannwerksgemeinde drei konkrete Schritte empfehlen müssten: Was sollte bis zum Sommer 2026 geschehen, damit die Kommune ihre Chancen im neuen Reifegradverfahren nicht verpasst?

Dr. Gebert: Aus rechtlicher Perspektive sind drei Schritte entscheidend für die erfolgreiche Umstellung auf das Reifegradverfahren: Flächen in Umspannwerksnähe für die Projektierung lokalisieren; Nutzung der Flächen (sofern notwendig) planungsrechtlich aktiv steuern; vorausschauende projektbezogene Projektpartnerschaften aufbauen.

Vielen Dank.

Zur Person

Dr. Friedrich Gebert ist Rechtsanwalt und Partner bei ARQIS. Er berät Unternehmen und die öffentliche Hand im Energie- und Infrastrukturrecht, insbesondere zu Netzanschlüssen, Regulierung und komplexen Projektverträgen. Zuvor war er mehrere Jahre in internationalen Wirtschaftskanzleien tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, Regulierung und Energiewirtschaft.

Über ARQIS

ARQIS ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Düsseldorf, München und Tokio sowie einem Talent Hub in Berlin. Rund 80 Anwältinnen, Anwälte und Legal Specialists beraten Unternehmen zum deutschen, europäischen und japanischen Wirtschaftsrecht. Die 2006 gegründete Sozietät versteht sich als „Big Law Boutique“ mit Fokus auf maßgeschneiderte Lösungen – unter anderem in Energie- und Infrastrukturprojekten, von Netzanschlüssen bis zu regulatorischen Fragen. Mehr hier…

Neues GMG entbindet Kommunen nicht von der Wärmeplanung

Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungs-gesetz abzulösen. Laut Klima-Bündnis Deutschland haben einige Kommunen daraufhin ihre Wärmeplanung gestoppt – das ist voreilig. Mit dem geplanten Gesetz (GMG) löst die Union eines ihrer zentralen Wahlversprechen ein. Öl- und Gasheizungen sollen wieder zugelassen werden, die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Stattdessen ist eine stufenweise steigende Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe vorgesehen, beginnend ab 2029. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) bleibt davon unberührt. Es verpflichtet Kommunen weiterhin, einen Entwicklungspfad zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu beschreiben. Fossile Energieträger haben in diesem Zielszenario keinen Platz. Biogene Gase und Wasserstoff kommen nur dann in Frage, wenn eine Kommune deren Verfügbarkeit konkret belegen kann. Dazu kommt der Zeitdruck. Kommunen über 100.000 Einwohner müssen ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle anderen bis Mitte 2028. Von der Bestandsanalyse bis zum fertigen Plan vergehen im Schnitt 18 Monate. Kommunen, die den Prozess jetzt unterbrechen, sollten das im Blick behalten.  Das GMG könnte allerdings die wirtschaftliche Grundlage für Wärmenetze verschieben. Wenn Hauseigentümer weiter auf Gas setzen dürfen, sinken die zu erwartenden Anschlussquoten. Das beeinflusst die Refinanzierbarkeit neuer Wärmenetze und damit die Planungsaussagen, die Kommunen in ihren Wärmeplänen treffen müssen. „Gerade deshalb brauchen Kommunen keine statischen Gutachten, sondern Planungsinstrumente, die sie fortschreiben und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen können“, sagt Dr. David Fischer, Gründer und Geschäftsführer von greenventory. Das Freiburger Unternehmen entwickelt digitale Zwillinge für kommunale Energieinfrastruktur und begleitet nach eigenen Angaben mehr als 300 Kommunen bei der Wärmeplanung. Geplant sind zudem Änderungen am WPG selbst. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll das Verfahren vereinfacht, die Datenpflichten für Energieversorger und Schornsteinfeger sollen gesenkt werden. Für Einfamilienhäuser sollen künftig keine Verbrauchsdaten mehr geliefert werden müssen. Das schränkt die Datengrundlage für kleinere Kommunen ein, die ohnehin mit begrenzten Kapazitäten planen. Unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren bleibt der Auftrag des WPG bestehen. Kommunen, die ihren Prozess frühzeitig aufnehmen oder fortsetzen, verschaffen sich den nötigen Spielraum. (DEKOM, 13.04.2026) Mehr Infos hier…

Private Kooperation entlastet Kommunen bei der Ladeinfrastruktur

Die Kooperation zwischen dem Münchner Ladeinfrastruktur-Anbieter Wirelane und der Fitnessstudiokette all inclusive Fitness zeigt, wie privates Engagement die kommunale Ladeplanung wirksam ergänzen kann. Das Modell des Destination Charging nutzt bestehende Verweilzeiten in Sport- und Freizeiteinrichtungen, um die Versorgungslücke für Fahrerinnen und Fahrer ohne privaten Stellplatz zu schließen. Wirelane plant an ausgewählten all inclusive Fitness-Standorten moderne Ladeinfrastruktur zu errichten und zu betreiben; die Kette betreibt mehr als 170 Studios bundesweit, neun Standorte befinden sich laut Kooperation zunächst im Ausbau. Für Städte und Gemeinden eröffnet der privatwirtschaftliche Ausbau konkrete Handlungsoptionen. Die Verlagerung von Ladepunkten auf private Flächen entlastet den öffentlichen Straßenraum und ergänzt die kommunale Infrastruktur dort, wo Flächen knapp und Genehmigungsverfahren aufwendig sind. Privat betriebene Ladepunkte ersetzen nicht den Ausbau im Straßenraum, ergänzen ihn aber wirksam. Kommunen können dieses Prinzip auch auf eigene Liegenschaften übertragen — Schwimmbäder, Sportzentren oder Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr bieten vergleichbare Voraussetzungen. Ein entscheidender Vorteil für die kommunale Verwaltung liegt in der finanziellen und operativen Entkopplung. Wirelane übernimmt als Betreiber das Investitionsrisiko und die technische Instandhaltung, während die Standortpartner die Fläche bereitstellen. Die Infrastruktur wird damit modernisiert, ohne den kommunalen Haushalt mit Hardwarekosten oder dem operativen Betrieb zu belasten. Eichrechtskonforme Bezahlsysteme und offene Zugangswege senken die Hemmschwelle für Gelegenheitsnutzer. Das Konzept passt zu den typischen Trainingszeiten von 60 bis 120 Minuten, die Wirelane und all inclusive Fitness als geeigneten Zeitraum für das Laden beschreiben. Solche Modelle schaffen für Kommunen zusätzliche Ressourcen und Handlungsspielraum für die strategische Steuerung, statt sich in der kleinteiligen Umsetzung zu verlieren. Destination Charging an privat betriebenen, öffentlich zugänglichen Standorten ersetzt nicht den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Straßenraum, ergänzt ihn aber wirksam — und schont dabei kommunale Haushalte. (DEKOM/wirelane, 31.03.2026) Ganzer Artikel hier…

Große Mehrheit wünscht sich digitale Technik, Software und Services aus Europa

Ob KI, Software, Messenger oder Smartphones: Viele digitale Angebote des Alltags kommen meist von Unternehmen außerhalb Europas. Eine aktuelle Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt, dass die Deutschen den Aufbau eigener digitaler Kapazitäten und Angebote für dringend notwendig halten. 93 Prozent halten Deutschland bei digitalen Technologien für abhängig von anderen Ländern. 79 Prozent fordern, Deutschland solle stärker in digitale Schlüsseltechnologien investieren. Und so gut wie alle (99 Prozent) finden es wichtig, dass Deutschland bei digitalen Technologien insgesamt unabhängiger wird. Befragt wurden 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren. „Die Menschen in Deutschland wünschen sich, dass Europa bei digitalen Technologien unabhängiger wird. Dafür braucht es mehr Investitionen und weniger Regulierung. Mehr Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien durch die Unternehmen und einen Abbau der überbordenden Regulierung durch die Politik in Berlin und Brüssel“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Kritische Technologien, die nicht aus Deutschland oder Europa kommen, müssen auf jeden Fall unsere Anforderungen an Sicherheit und Souveränität in der praktischen Anwendung erfüllen. Klar ist auch: Wir brauchen Kooperationen mit internationalen Tech-Unternehmen auf Augenhöhe, im Alleingang lässt sich digitale Souveränität nicht erreichen. Aus Investitionen, maßvoller Regulierung und strategischen Partnerschaften entsteht mehr digitale Souveränität.“ Ein Drittel der Menschen in Deutschland (34 Prozent) hat sich bereits bewusst für einen digitalen Dienst oder ein digitales Gerät aus Europa entschieden. Weitere 27 Prozent haben sich darüber zumindest schon einmal Gedanken gemacht. 34 Prozent sagen, dass sie darüber bislang noch nicht nachgedacht haben. Zugleich werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Verantwortung gesehen: 87 Prozent meinen, dass sich auch die Menschen anpassen müssen, wenn Deutschland digital unabhängiger werden soll. 62 Prozent sind zudem der Ansicht, dass auch kurzfristige Nachteile in Kauf genommen werden sollten, wenn Deutschland bei der Digitalisierung dadurch unabhängiger würde. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, wo es in der Praxis häufig hakt: 55 Prozent erscheint der Wechsel zu europäischen Anbietern oft zu aufwändig. Nur in einzelnen Bereichen sind europäische Anwendungen und Technologien im Alltag der Menschen bereits angekommen. Die Befragung liefert dabei eine erste Orientierung, wo europäische Angebote aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell genutzt werden: 14 Prozent sagen, sie nutzten bereits europäische soziale Netzwerke, 13 Prozent eine europäische Suchmaschine oder einen europäischen Browser und 11 Prozent einen europäischen Messenger. 6 Prozent setzen auf europäische KI-Anwendungen oder Chatbots, 5 Prozent auf Smartphones europäischer Anbieter. Wintergerst: „Das Interesse an europäischen Angeboten ist da. Europa muss digitale Technologien nicht nur entwickeln, sondern auch schneller skalieren und in die breite Anwendung bringen. Dafür braucht es eine innovationsfreundliche Regulierung, mehr Wachstumskapital und eine öffentliche Beschaffung, die auch jungen Unternehmen eine echte Chance gibt.“ (BITKOM, 09.04.2026) Ganzer Artikel hier…

Transatlantischer Datentransfer: FTAPI empfiehlt drei Schritte zur digitalen Souveränität

Die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA steht 2026 unter Druck. Transatlantische Datenströme sind zum Bestandteil internationaler Handelskonflikte geworden — und damit wächst auch für Kommunen und kommunale Unternehmen die Rechtsunsicherheit in einem Bereich, der bislang als technisch-administrative Routinefrage behandelt wurde. FTAPI, Münchner Spezialist für sicheren Datenaustausch, macht auf eine oft übersehene Lücke aufmerksam: Der US-amerikanische CLOUD Act gewährt amerikanischen Behörden Zugriff auf Daten, die von US-Unternehmen oder auch deren inländischen Tochterunternehmen verwaltet werden — auch dann, wenn die Server in Europa stehen. Verträge allein schaffen keine digitale Souveränität. Sollten bestehende Übermittlungsabkommen politisch kippen, entstünde für Kommunen ein Rechtsvakuum. Sanktionen nach DSGVO-Maßstab können bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen. Hinzu kommt die strukturelle Abhängigkeit von proprietären US-Systemen, vor der das BSI unter dem Begriff „Cyber Dominance“ ausdrücklich warnt. FTAPI empfiehlt zunächst eine Bestandsaufnahme der Software-Landschaft: Wo bestehen Abhängigkeiten von US-Anbietern, die einen schnellen Wechsel faktisch verhindern? Der EU Data Act bietet den rechtlichen Hebel, um Datenportabilität gegenüber Providern einzufordern. Im zweiten Schritt rät FTAPI zu risikobasierten Maßnahmen. Für sensible Bereiche wie Personalverwaltung, Sozialdaten oder kommunale Infrastruktursteuerung empfiehlt sich die Migration zu europäischen Anbietern mit Gerichtsstand in der EU. Wo das kurzfristig nicht möglich ist, sollte vertraglich die ausschließliche Speicherung auf europäischen Servern festgeschrieben werden. Drittens müssen technologische Schutzmaßnahmen hinzukommen. Das Zero-Knowledge-Prinzip stellt sicher, dass Daten selbst bei einer behördlichen Herausgabepflicht im Drittstaat unlesbar bleiben. Offene Schnittstellen verhindern die dauerhafte Bindung an einzelne Hersteller. Für Kommunen bedeutet das: Wer die eigene IT-Infrastruktur nicht auf digitale Souveränität ausrichtet, macht sich von Abhängigkeiten anfällig, die sich weder durch Haushaltsplanung noch durch rechtliche Absicherung allein auflösen lassen. Die Frage, wer unter welchen Bedingungen auf kommunale Daten zugreifen kann, ist damit auf die Leitungsebene gerückt. (DEKOM/FTAPI, 10.04.2026) Ganzer Artikel hier…

ML Gruppe begleitet Kommunen bei der Einführung von SAP WalkMe

Die Umstellung auf S/4HANA setzt kommunale Verwaltungen zunehmend unter Zugzwang. In den Rathäusern treffen veraltete Arbeitsweisen auf hochkomplexe digitale Prozesse. Klassische Schulungskonzepte stoßen hier an ihre Grenzen. Nicht zuletzt ob der enormen Informastionsfülle, vergessen Mitarbeitende theoretisches Wissen oft schon kurz nach der Fortbildung. Die ML Gruppe begegnet diesem Problem mit einer Neuausrichtung der digitalen Nutzerunterstützung. Im Zentrum steht dabei die Plattform SAP WalkMe Learning Arc. Dieses System beendet die Ära der Vorratsschulung. Die Hilfe erscheint genau in dem Moment auf dem Bildschirm in dem ein Sachbearbeiter eine Eingabe tätigt. Das Prinzip nennt sich Learning while Doing. Nutzer führen ihre Aufgaben direkt in der Software aus und erhalten kontextbezogene Anleitungen. Die ML Gruppe konzipiert für Kommunen die passenden Lernpfade dazu. Das Unternehmen übersetzt dabei die technische Logik von SAP in die spezifische Fachsprache der Verwaltung. Ein digitaler Assistent leitet die Beschäftigten durch komplizierte Masken in der Kämmerei oder im Personalamt. Die ML Gruppe erstellt dafür die didaktischen Inhalte. Diese Orientierungshilfen senken die Fehlerquote bei seltenen Buchungsvorgängen erheblich. Gleichzeitig sinkt die Last für die internen IT-Abteilungen. Viele Standardfragen klärt das System bereits während der Anwendung von selbst. Der Fachkräftemangel verschärft die Situation in der öffentlichen Verwaltung zusätzlich. Wenn erfahrene Kräfte in den Ruhestand gehen droht ein massiver Wissensverlust. Die ML Gruppe nutzt die neue Plattform zur Konservierung dieses Expertenwissens. Neue Quereinsteiger finden sich durch die geführten Klickpfade wesentlich schneller in den Fachverfahren zurecht. Das beschleunigt die Einarbeitungsphasen messbar.

Die Einführung einer solchen Technologie erfordert Fingerspitzengefühl. Die ML Gruppe berät Kommunen daher auch bei der Einbindung von Personalräten und beim Datenschutz. Die Analyse von Nutzungsmustern dient ausschließlich der Prozessverbesserung. Niemand wird individuell überwacht. Akzeptanz entsteht durch Transparenz und den spürbaren Nutzen am Arbeitsplatz. Technologie allein löst keine strukturellen Probleme. Die ML Gruppe verbindet deshalb digitale Assistenz mit strategischer Beratung. Das Ziel bleibt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung. SAP liefert mit WalkMe das Werkzeug für diesen Wandel. Die ML Gruppe baut daraus die Brücke in den kommunalen Arbeitsalltag. So gelingt die digitale Transformation ohne die Belegschaft zu verlieren. (DEKOM, 13.04.2026) Mehr Infos hier…

TKG-Novelle 2026: Zwischen Ausbaubeschleunigung und Eigentumskonflikt

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat einen Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, den Glasfaserausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beschleunigen — von Genehmigungsprozessen über den Gebäudebereich bis zur Kupfer-Glas-Migration. Für Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen ist das Vorhaben von erheblicher Relevanz, da mehrere Regelungen unmittelbar in Eigentümerpositionen und bestehende Planungs- und Investitionsentscheidungen eingreifen. Kern des Vorhabens ist die Neuregelung des sogenannten Vollausbaurechts in § 144 TKG-E. Telekommunikationsunternehmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch erhalten, Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen eines Gebäudes zu verlegen. Zugleich sieht der Entwurf vor, dass Gebäudeeigentümer den Ausbau unter bestimmten Bedingungen selbst vornehmen oder durch Dritte durchführen lassen können. Ergänzt wird dies durch technische Mindeststandards für gebäudeinterne Netzinfrastrukturen sowie durch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren, das in bestimmten Fällen das bislang erforderliche Zustimmungsverfahren ersetzen soll. Daneben enthält der Entwurf Regelungen zur Kupfer-Glas-Migration. Vor dem Hintergrund des schrittweisen Rückbaus der Kupferinfrastruktur durch die Deutsche Telekom soll die Bundesnetzagentur künftig über weitergehende Instrumente verfügen, um Migrationspläne zu prüfen, Transparenzpflichten durchzusetzen und diskriminierungsfreien Zugang am Glasfaseranschluss sicherzustellen. Ein neues Gigabit-Grundbuch soll ausbaurelevante Informationen zentral bündeln und den Marktteilnehmern zugänglich machen. Die Verbände GdW, BFW und Haus & Grund haben den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich kritisiert. Sie erkennen das Ausbauziel grundsätzlich an, sehen in den vorgesehenen Instrumenten jedoch erhebliche Eingriffe in Eigentumsrechte und Investitionsentscheidungen. Kritisch sehen sie vor allem die enge Fristensetzung und den Umstand, dass Eigentümer kurzfristig über komplexe bauliche Maßnahmen entscheiden müssten. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Wettbewerb. Nach Ansicht der Verbände könnte ein gesetzliches Vollausbaurecht vor allem großen, marktmächtigen Netzbetreibern zugutekommen und kleinere Anbieter benachteiligen. Zudem warnen sie davor, dass neue Zugangs- und Mitnutzungsrechte bestehende Investitionen in gebäudeinterne Netze entwerten oder geplante Eigeninvestitionen unattraktiver machen könnten. Breitbandexperte und fiberprojects-Geschäftsführer Rainer Staar, fordert in diesem Zusammenhang, dass bei der Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen – insbesondere auf Netzebene 4 – ausschließlich fachlich geeignete und qualifizierte Unternehmen beauftragt werden: „Die bloße Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien darf die Einhaltung der fachlichen Mindestanforderungen nicht ersetzen“, so Staar. Für kommunale Verwaltungen ergeben sich aus dem Vorhaben mehrere Handlungsfelder. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften wären als Gebäudeeigentümer unmittelbar von den geplanten Regelungen betroffen. Sie sollten prüfen, wie bestehende Glasfaser-, Mitnutzungs- und Ausbauvereinbarungen mit dem neuen Rechtsrahmen zusammenpassen, und sich frühzeitig in die weitere Beratung einbringen. Der Entwurf ist zudem im Zusammenhang mit der Gigabitförderung zu betrachten. Das BMDS hat am 1. April 2026 einen neuen Förderaufruf mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro gestartet. VATM und BREKO begrüßen zwar die vorgesehenen Vereinfachungen bei kommunalen Ausschreibungen und digitalen Verfahren, fordern aber zugleich eine kohärente Gesamtstrategie. Förderregime, Migrationspfad und Investitionsanreize müssten zusammen gedacht werden — insbesondere aus kommunaler Perspektive. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der ressortinternen Abstimmung. Verbändestellungnahmen stehen noch aus, und eine Position der kommunalen Spitzenverbände liegt bislang nur zu den Eckpunkten vor. Wann das Kabinett den Regierungsentwurf beschließt, ist derzeit offen. (DEKOM, 13.04.2026)  

Kritische Infrastruktur: BDEW fordert Überprüfung von Transparenzpflichten

Gesetzliche Pflichten zur Veröffentlichung von Infrastrukturdaten können unter veränderten Bedrohungsbedingungen ungewollt zum Sicherheitsrisiko werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert deshalb eine grundlegende Neubewertung bestehender Transparenzanforderungen für Strom- und Gasnetzbetreiber. Konkret geht es darum, dass Rechtsvorschriften Netzbetreiber dazu verpflichten, Informationen über ihre Infrastruktur öffentlich zugänglich zu machen. Was ursprünglich dem Ziel der Markttransparenz diente, birgt unter den Bedingungen hybrider Bedrohungen erhebliche Risiken: Öffentlich einsehbare Lagepläne, Kapazitätskarten und Netzentwicklungsdaten lassen sich gezielt für Angriffe auf die Versorgungsinfrastruktur nutzen. Verschärft wird dieses Problem durch technologische Entwicklungen. Digitale Kartendienste und KI-gestützte Auswertungstools ermöglichen heute eine systematische Erschließung solcher Daten in einer Geschwindigkeit und Präzision, die vor wenigen Jahren noch nicht möglich war. Was früher zeitaufwendige Recherche erforderte, ist heute weitgehend automatisiert auswertbar. Der BDEW benennt konkrete Regelungsbereiche, bei denen Überprüfungsbedarf besteht: Infrastrukturatlas, Kapazitätskarten, Netzentwicklungspläne sowie Informationszugangsrechte und Vergabeverfahren. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betont, dass es nicht um einen Rückzug von Transparenz gehe, sondern um deren verantwortungsvolle Ausgestaltung: Offenlegungspflichten dürften nicht dazu führen, dass Angreifer systematisch verwertbare Informationen über sicherheitskritische Anlagen gewinnen können. Für kommunale Unternehmen hat das Thema unmittelbare Relevanz. Stadtwerke und kommunale Netzbetreiber unterliegen denselben gesetzlichen Pflichten wie große Fernleitungs- und Übertragungsnetzbetreiber. Die Frage, welche Infrastrukturinformationen wie und an wen weitergegeben werden müssen, stellt sich damit auch auf der lokalen Ebene. Der Vorstoß des BDEW ergänzt das seit März 2026 in Kraft getretene KRITIS-Dachgesetz, das erstmals ressortübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen gesetzlich verankert. Während das KRITIS-Dachgesetz Schutzpflichten definiert, müssen parallel auch die Pflichten zur Offenlegung sicherheitsrelevanter Informationen auf den Prüfstand. (DEKOM/BDEW, 10.04.2026) Ganze PM hier…   BDEW Papier hier…

Zahl der Leistungsminderungen 2025 deutlich gestiegen

Die Jobcenter haben im Jahr 2025 rund 461.400 Leistungsminderungen verhängt. Das entspricht einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gesetzliche oder regulatorische Änderungen gab es im Berichtszeitraum nicht, sodass die bestehenden Regelungen, die zuvor wiederholt angepasst worden waren, erstmals über einen vollen Jahreszyklus kontinuierlich wirken konnten. Betroffen waren im vergangenen Jahr rund 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens eine neu verhängte Minderung erhalten haben. Gemessen an der Gesamtzahl aller Leistungsberechtigten bleibt der Anteil allerdings gering: Im Jahresdurchschnitt traf es lediglich 0,9 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger, nach 0,7 Prozent im Vorjahr. Der weitaus größte Teil der Minderungen geht auf Terminversäumnisse zurück. 85,5 Prozent aller Fälle — rund 394.600 Minderungen — entstanden, weil Leistungsberechtigte ohne nachgewiesenen wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin beim Jobcenter erschienen. Weitere 31.000 Minderungen sprachen die Jobcenter aus, weil Betroffene die Aufnahme oder Fortsetzung einer zumutbaren Beschäftigung, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme verweigert haben. Auf Minderungen wegen selbst herbeigeführter Einkommensminderung, unwirtschaftlichen Verhaltens oder vorliegender Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I entfielen zusammen knapp 15.700 Fälle. Die durchschnittliche Minderung betrug 8,3 Prozent der Regelleistung, was einem Betrag von 66 Euro entspricht. Die Höhe einer Sanktion richtet sich nach der Art und Häufigkeit der Pflichtverletzung. Ein erstes Meldeversäumnis führt zu einer Kürzung um zehn Prozent des Regelbedarfs für einen Monat. Bei wiederholten Pflichtverletzungen steigen die Abzüge auf 20 Prozent über zwei Monate beziehungsweise 30 Prozent über drei Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen — insbesondere, wenn eine bereits sanktionierte Person die Aufnahme zumutbarer Arbeit willentlich verweigert — kann die Regelleistung vollständig auf null reduziert werden. Minderungen werden aufgehoben, sobald die betroffene Person ihre Mitwirkungspflichten wieder aufnimmt oder sich ernsthaft dazu bereit erklärt. Die Jobcenter können von einer Sanktion absehen, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird — etwa Krankheit oder höhere Gewalt — oder wenn eine besondere Härte vorliegt. Die beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 30. Juni 2026. Mit der Reform des Bürgergelds hin zum Grundsicherungsgeld treten zum 1. Juli 2026 neue Bestimmungen in Kraft, die das Sanktionsrecht neu ordnen werden. Für kommunale Träger und Jobcenter bedeutet dies, dass laufende Verfahren bis zum Stichtag nach bisherigem Recht abzuschließen sind und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig auf die geänderten Regelungen vorzubereiten sind. (DEKOM/BA, 13.04.2026) Ganze PM hier…

Radunfälle nehmen zu

Die Sicherheit von Radfahrern im deutschen Straßenverkehr hat sich in den vergangenen zehn Jahren trotz politischer Bemühungen verschlechtert. Im Vorfeld der Nationalen Verkehrssicherheitskonferenz legt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) eine Bilanz vor, die diesen Trend mit konkreten Zahlen unterlegt. Laut endgültigem Ergebnis des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 in Deutschland 445 Radfahrer im Straßenverkehr getötet — zwölf Prozent mehr als im Jahr 2014, als 396 Todesopfer verzeichnet wurden. Die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Fahrradunfälle mit Personenschaden stieg im gleichen Zeitraum von rund 78.900 auf 93.300, ein Plus von etwa 18 Prozent. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich im Nationalen Radverkehrsplan das Ziel gesetzt, die Zahl der getöteten Radfahrer von 2019 bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu senken. Von einer Annäherung an diesen Zielwert kann keine Rede sein. Häufigster Unfallgegner ist das Kraftfahrzeug, häufigste Unfallörtlichkeit sind Kreuzungen und Einmündungen. Die Ursache sieht der Verband vor allem in strukturellen Defiziten der Radwegeinfrastruktur. Lückenhafte Netze, fehlende Trennung vom Kfz-Verkehr und unzureichend gesicherte Knotenpunkte. Auf dem Land fehlen Radwege vielerorts vollständig. Dabei blieb laut der Erhebung „Mobilität in Deutschland“ der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr in den vergangenen Jahren bei elf Prozent stagnieren — weit entfernt von den Wachstumszielen, die Bund und Länder formuliert haben. Der ADFC fordert neben einer beschleunigten Nachrüstung gefährlicher Kreuzungen auch Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts sowie bundesweite Kampagnen zum Mindestüberholabstand. Auf der institutionellen Seite plädiert der Verband für einen Bund-Länder-Vertrag zur Radwegeinfrastruktur und eine verlässliche Bundesmittelfinanzierung des kommunalen Radwegebaus. Die Nationale Verkehrssicherheitskonferenz bietet nach Ansicht des ADFC die Gelegenheit, diese Weichenstellungen vorzunehmen. (DEKOM/ADFC, 09.04.2026) Ganze PM hier…