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Bei der permanenten Überwachung der Netze stehen wir ganz am Anfang – EBERO CEO Carsten Schweneker im Gespräch

Der Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang Januar hat gezeigt, wie verwundbar kritische Infrastrukturen in Deutschland sind. Im Sommer kommt eine weitere, weniger sichtbare Gefahr hinzu: Ausgetrocknete Böden setzen alten Wasserleitungen zu – Fachleute sprechen von Trockenfrost. Im DEKOM-Sommerinterview erklärt EBERO CEO Carsten Schweneker, warum Graugussleitungen jetzt zum Risiko werden, weshalb öffentliche Trinkwasserbrunnen trotz Hitzeschutzplänen nur schleppend nachgefragt werden, was der Ladebordstein in dichten Quartieren leisten kann und warum der Rechenzentrumsboom Glasfaser knapp und teuer macht.

DEKOM: Herr Schweneker, wir haben im Dezember miteinander gesprochen. Damals haben Sie mehr Engagement beim Schutz kritischer Infrastrukturen angemahnt – im Januar wurden Sie durch den Anschlag auf das Berliner Stromnetz bestätigt. Jetzt, in den Hitzeperioden dieses Sommers, sind diese Infrastrukturen ganz anderen Gefahren ausgesetzt, nämlich dem Trockenfrost. Das Wort war uns neu. Was hat es damit auf sich?

Schweneker: Normalerweise sind Böden homogen, haben einen gewissen Feuchtigkeitsgehalt und dadurch auch eine gewisse Viskosität. Durch das Austrocknen der Böden entsteht genau der gleiche Effekt wie bei frostigen Böden: Die Leitungen halten den Belastungen nicht stand. Das betrifft im Grunde nur einen Werkstoff, den man vor 50 Jahren noch eingesetzt hat, die sogenannten Graugussleitungen. Dort sind die Auswirkungen am stärksten. Grauguss ist erst in den Siebzigerjahren durch duktile Gussrohre ersetzt worden, die deutlich weicher sind. Bei den alten Graugussleitungen aber passiert so etwas – und die sollten eigentlich längst ersetzt sein, denn die Lebensdauer einer Rohrleitung beträgt etwa 50 Jahre – in der Realität liegen viele dieser alten Leitungen aber schon erheblich länger im Boden und sind entsprechend risikobehaftet. Passieren kann das auch bei neueren Werkstoffen, die sind aber deutlich resilienter. Die Versorger wissen, wo diese alten Leitungen liegen, das ist genau erfasst. Man sollte deshalb – ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen – bei kritischen Infrastrukturen den Lebenszyklus stärker im Blick haben und an die Erneuerung denken. Ansonsten kann man tatsächlich nur abwarten, bis das Wasser irgendwo herauskommt.

DEKOM: Auch ohne Trockenfrost setzt die Hitze den Menschen zu. Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsorge gefordert, Abhilfe zu schaffen, soweit es geht. Überall gibt es Hitzeschutzpläne, und öffentliche Trinkwasserbrunnen stehen da immer drin. Sie haben welche im Sortiment. Wie läuft die Nachfrage? Eigentlich müsste man sie Ihnen aus den Händen reißen.

Schweneker: Extrem schleppend. Das ist bisher vor allem eine ungeklärte Zuständigkeits- und Kostenfrage. Die Kommune möchte die Brunnen, sie fordert sie und geht damit auf ihren beauftragten Versorger zu, der Konzessionsträger ist. Und der wehrt sich, ich sage mal, aus guten Gründen eher dagegen. Er ist am Ende für den Betrieb verantwortlich, die Kosten verbleiben bei ihm als Betreiber, und er muss darüber hinaus dafür sorgen, dass eine hohe Trinkwasserreinheit gewährleistet ist. Das ist bei diesen sehr öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern extrem kritisch. Wenn wir auf der anderen Seite über kritische Infrastruktur reden, soll möglichst kein Gefährdungspotenzial entstehen. Das ist an dieser Stelle ein klassischer Zielkonflikt. Ich kenne öffentliche Wasserversorger, die da sehr vorsichtig agieren, und das kann ich durchaus verstehen. Sie haben am Ende die Haftung, wenn Keime im Wasser sind – oder wenn Leute, die uns Böses wollen, über diesen Weg Zugang zum öffentlichen Wassernetz bekommen und die Haftungsfrage nicht geklärt ist. Diesen Zielkonflikt werden wir so schnell nicht auflösen. Da braucht es vielleicht andere Lösungen.

DEKOM: Wasserverteilnetze sind ohnehin kommunales Dauerthema, die Stadtwerke beschäftigen sich ständig damit. Sie bieten mit Ihrem Partner 3S Antriebe ein System an, mit dem Wasserverteilnetze digital nachgerüstet werden können. Können Sie das erklären?

Schweneker: Die Antriebe von 3S haben insofern mit Digitalisierung zu tun, dass man die Armaturen auf Knopfdruck sofort schließen kann, wenn es nötig ist, weil das Trinkwasser belastet ist. Damit habe ich das Netz als solches noch gar nicht digitalisiert, sondern nur die Betätigung der Armatur – was schon ein großer Fortschritt ist, denn das war vorher nicht möglich. Zur permanenten Überwachung des Netzes müssten die Leitungen mit Sensoren und Übertragungskabeln versehen werden. Auch dafür gibt es inzwischen Lösungen, aber da stehen wir ganz am Anfang, weil mit dem Thema KRITIS gerade erst das Bewusstsein für die Verletzbarkeit dieses Systems entsteht. Man kann Trinkwasser sehr leicht beschädigen oder im negativen Sinne manipulieren, und deshalb muss eine permanente Überwachung her.

DEKOM: Das alles spielt sich unter der Straße ab. Auf der Straße ist ebenfalls viel in Bewegung, zum Beispiel bei der Ladeinfrastruktur. Die Bundesnetzagentur zählt inzwischen rund 210.000 öffentliche Ladepunkte, 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Zugleich hören wir immer wieder, dass in dichten Quartieren gar kein Platz mehr für Ladesäulen ist. Sie haben mit dem Ladebordstein eine Lösung im Programm. Was kann der, was eine Säule nicht kann?

Schweneker: Die eigentlichen Anwendungsfälle kommen meines Erachtens erst noch. Es gibt immer mehr Kleinwagen, die elektrisch betrieben werden – VW stellt in diesen Wochen den ID. Polo vor. Damit rückt das elektrische Fahren auch in dichter besiedelten Städten stärker in den Fokus, also bei Leuten, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, keine eigene Garage und keine eigene Lademöglichkeit haben und ihr Auto über Nacht an der Straße parken. Für die ist der Ladebordstein genau das richtige Instrument. Zur Installation muss kein Parkplatz geopfert werden – wenn man sich das heute anschaut, ist in der Regel ein Parkplatz für eine Ladesäule weggefallen. Oder der Bürgersteig wird beeinträchtigt, sodass Personen mit Kinderwagen oder Rollator nicht mehr vorbeikommen. Der dritte Aspekt ist das Stadtbild. Wir haben schon erste Anmerkungen von Denkmalschützern, die sagen: Eine Ladesäule vor der historischen Kirche oder dem historischen Rathaus möchten wir nicht, macht das irgendwie anders. Da ist der Ladebordstein die Lösung. Er ist zwar teurer als eine normale Ladesäule, aber viele Stadtwerke-Geschäftsführer sagen mir auch, dass die Säulen immer wieder umgefahren werden – dieses Risiko entfällt beim Bordstein. Und dann ist er natürlich eine Option für Unternehmen, die Ladeinfrastruktur auf dem Firmenparkplatz haben wollen, ohne dass dort drei Meter hohe Ladesäulen stehen. Wir haben gerade erst Ladebordsteine bei der Deutschen Bundesbank auf dem Firmenparkplatz installiert. Weitere Nachfrage kommt von Verkehrsbetrieben, auch die Deutsche Bahn gehört zu den ersten Interessenten.

DEKOM: Anderes Thema, Glasfaserausbau. Überall hören wir, dass Projekte stillstehen. Im Landkreis Karlsruhe hat sich Deutsche Glasfaser zurückgezogen und die Kommunen mit ihren Ausbauvorhaben zurückgelassen. Wie können sich Landkreise dagegen schützen, dass ein Partner abspringt?

Schweneker: Was ich seit 30 Jahren predige: Man sollte nicht unbedingt dem preislich besten Angebot den Zuschlag geben, sondern dem Anbieter, der stabil unterwegs ist, der Projekte in dieser Größenordnung schon durchgeführt hat und sich mit dem Thema auskennt. Neben den großen bundesweiten Telekommunikationsunternehmen, die seit 30, 40 Jahren am Markt sind, gibt es auch städtische Anbieter wie wilhelm.tel der Stadtwerke Norderstedt, die ebenfalls sehr lange unterwegs sind. Es funktioniert, wenn man Partner aussucht, die vielleicht nicht das günstigste, aber das wirtschaftlich stabilste Angebot abgeben. Wir erleben das ja auch anderswo: Da stehen Brücken still, weil der Bauunternehmer pleitegeht, der den Zuschlag als Billigster bekommen hat – und vorher hat das keinen Menschen interessiert. Das seit 30 Jahren bestehende Vorrecht des marktbeherrschenden Anbieters, bevorzugt auszubauen oder überall einzusteigen, wenn ein anderer investieren möchte, wird auch durch dieses Interview vermutlich nicht geändert. Das Problem der Anbieter ist letztlich, dass viele die Anschlüsse bis zum Haus gar nicht abnehmen. Ich glaube aber, dieses Problem löst sich durch die rasant steigenden Datenmengen ohnehin von allein – es wird immer mehr übertragen und gestreamt, das schaffen Kupferkabel irgendwann nicht mehr.

DEKOM: Ein anderer Bereich, in dem viel Glasfaser gebraucht wird, sind Rechenzentren. Sie sind seit Oktober Authorized Distributor von Corning. Positionieren Sie sich auch in diesem Feld?

Schweneker: Absolut, wir haben sehr viele Projekte in dem Bereich. Und dort ist eine extreme Mangellage entstanden. Aufgrund der Vielzahl der Rechenzentrumsneubauten, in die unglaublich große Mengen Glasfaserkabel hineingehen – und auch wegen der Drohnenkriege, denn einige Drohnen werden über Glasfaser gesteuert –, ist die Nachfrage derart explodiert, dass es Engpässe gibt. Glasfaser ist knapp geworden, auch für diejenigen, die den Ausbau gerne machen würden und das Geld dafür haben. Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, aber was vor drei, vier Monaten noch 1,60 Euro gekostet hat, kostet inzwischen über 5 Euro.

DEKOM: Machen wir es wie immer: Wenn wir am Jahresende erneut sprechen – wann wäre 2026 aus Ihrer Sicht ein gutes Jahr für die Infrastruktur gewesen?

Schweneker: Wenn der Gedanke der kritischen Infrastruktur in den Köpfen verankert worden ist. Wenn das Bewusstsein da ist, dass wir mehr schützen und mehr investieren müssen. Ich rede noch gar nicht davon, dass alles umgesetzt ist – der erste Schritt ist, das wahrzunehmen, zu verstehen und die Entscheidungen daran auszurichten. Und wenn wir bei der Digitalisierung weiterkommen, die damit eng zusammenhängt: dass die ersten Netze digital erfasst und überprüft worden sind und die ersten Schritte getan werden.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Schweneker. (DEKOM, 01.09.2026) Mehr Infos hier…

Souveränität als Wertungskriterium in der kommunalen IT-Beschaffung

Wer im Rathaus über die nächste IT-Sicherheitsbeschaffung entscheidet, arbeitet seit diesem Frühjahr unter neuen Vorzeichen. Der Bundestag hat im April das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet, das digitale Souveränität als optionales Zuschlagskriterium im Vergaberecht verankert. Kurz darauf hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einen Kriterienkatalog namens C3A vorgelegt, der die Frage beantwortet, ob eine IT-Lösung tatsächlich selbstbestimmt genutzt werden kann. Gemeint ist damit sehr Konkretes, nämlich wer die Schlüssel zu den Daten hält, wer im Ernstfall auf sie zugreifen kann und ob eine Kommune den Anbieter überhaupt noch wechseln könnte. Bislang war Souveränität eine politische Absichtserklärung. Jetzt lässt sie sich in einer Ausschreibung abfragen und nachweisen.

Der Bund geht dabei voran. Bei der Vergabe der souveränen Verwaltungscloud wog das Kriterium Souveränität schwerer als der Preis, den Zuschlag erhielten SAP und die Deutsche Telekom, der Betriebsstart verschiebt sich nach einer Vergabebeschwerde auf 2027. Auf europäischer Ebene hat die Kommission ein Bewertungsmodell entwickelt, das Souveränität als Punktwert in die Angebotswertung einfließen lässt. Für die Beschaffungspraxis kommt hinzu, dass Stadtwerke, Wasserversorger, Abfallbetriebe und Kliniken in kommunaler Trägerschaft, anders als die Kernverwaltung selbst, regelmäßig unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fallen, samt Meldepflichten und persönlicher Verantwortung der Geschäftsführung. Damit sitzen dieselben Ratsmitglieder, die im Hauptausschuss über Verwaltungs-IT beraten, im Aufsichtsrat eines Unternehmens mit deutlich schärferen Pflichten.

Für die Praxis dürfte die neue Rechtslage vor allem mehr Begründungsaufwand bedeuten. Eine Verwaltung darf nicht schlicht deutsche Anbieter bevorzugen, das Vergaberecht deckt eine Bevorzugung nach Herkunft nicht. Zulässig ist es, an überprüfbaren Eigenschaften anzusetzen, etwa am Ort der Datenhaltung, am Zugriffsrecht Dritter oder an der Frage, wie aufwendig ein späterer Wechsel wäre. In der juristischen Fachliteratur zu IT-Vergaben wird darauf hingewiesen, dass solche Entscheidungen die Grenzen des vergaberechtlich Zulässigen wahren müssen und unterlegene Bieter Rechtsschutz suchen können. Für die Kämmerei entsteht potenziell Aufwand an zwei Stellen, im Verfahren selbst und bei möglichen Folgekosten. Eine Abhängigkeit, die sich erst bei der Vertragsverlängerung zeigt, kann im Haushalt später härter durchschlagen als ein Aufschlag bei der Erstbeschaffung. In den laufenden Haushaltsplanberatungen für 2027 könnte eine solche Position damit zu einem Punkt werden, den der Kämmerer nicht nur der Höhe nach, sondern auch in der Kriterienlogik begründen muss.

Entschieden wird der Wettbewerb allerdings selten am Herstellertisch. Kommunen kaufen Sicherheitssoftware fast immer über Systemhäuser, kommunale Rechenzentren oder Dienstleister, die den IT-Betrieb dauerhaft übernehmen. Welche Produkte dort empfohlen werden, bestimmt, was im Rathaus überhaupt zur Auswahl steht. Ein Hinweis darauf, wie sich dieser Markt bewegt, sind die Channel Excellence Awards, für die eine Fachzeitschrift gemeinsam mit einem Marktforschungsunternehmen Systemhäuser und IT-Dienstleister befragt. Der Jenaer Anbieter Enginsight hat es dort erstmals unter die zehn bestbewerteten Security-Hersteller in Deutschland geschafft, als einziger Neueinsteiger in diesem Kreis. Bewertet haben die Anwenderseite, also genau die Häuser, über die kommunale Beschaffung läuft. Enginsight entwickelt und betreibt seine Plattform in Deutschland und führt das als Beratungsvorteil an, das Unternehmen nennt digitale Souveränität, Datenschutz und Compliance zentrale Auswahlkriterien seiner Kunden. Für Kommunen heißt das, dass die Zahl der Anbieter wächst, die einen Souveränitätsnachweis ohne Umweg über außereuropäische Konzernstrukturen führen können.

Im Kern stehen drei Wege zur Verfügung. Eine Kommune kann Souveränität zur harten Mindestanforderung machen und den Bieterkreis von vornherein verengen, was den Wettbewerb und damit den Preisdruck verringert. Sie kann Souveränität als einen von mehreren Wertungspunkten gewichten und die Gewichtung danach bemessen, wie schutzbedürftig die betroffenen Daten sind, etwa im Melderegister oder im Jugendamt. Oder sie vergibt weiter nach Funktion und Preis und nimmt das Risiko einer späteren Abhängigkeit bewusst in Kauf. Der Aufwand für die Kriterien lässt sich teilen, indem Landkreise, kommunale Rechenzentren oder Zweckverbände einen Katalog einmal erarbeiten und mehrfach verwenden. Welchen Weg eine Kommune wählt, entscheidet am Ende weniger die Rechtslage als die eigene Risikobereitschaft, denn das Vergaberecht lässt inzwischen alle drei zu. (DEKOM, 01.09.2026) Mehr Infos hier…

Betriebliche Krankenversicherung als Antwort auf höhere Zuzahlungen zur GKV ab 2027

Zum 1. Januar 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhaustage um 50 Prozent, der Festzuschuss zum Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Es ist die erste Anhebung der Zuzahlungsbeträge seit 2004. Grundlage ist das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze, das Bundestag und Bundesrat im Juli beschlossen haben. Der Deutsche bKV-Service, der Arbeitgeber bei der Einführung betrieblicher Krankenversicherungen begleitet und dafür mit allen maßgeblichen Versicherern zusammenarbeitet, sieht darin einen Anlass für Personalverantwortliche, das eigene Leistungspaket vor dem Stichtag zu prüfen. Der Spielraum dafür ist größer, als viele Häuser annehmen.

Bei Arzneimitteln steigt die Zuzahlung von mindestens fünf auf mindestens 7,50 Euro, die Obergrenze je Rezept wandert von zehn auf 15 Euro. Für jeden Tag im Krankenhaus werden 15 statt zehn Euro fällig. Beim Zahnersatz trifft die Kürzung auch das Bonusheft. Wer es fünf Jahre lückenlos geführt hat, bekommt künftig 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent.

Ein zweiter Schritt folgt 2028. Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne Kinder- oder Pflegeaufgaben wird ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des erwerbstätigen Mitglieds fällig. Bei 3.500 Euro Bruttoeinkommen im Monat sind das rund 87,50 Euro. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert, ebenso Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen blieben vollständig erhalten, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium, die jährliche Belastungsgrenze von zwei Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens ändere sich nicht. Ein Haushalt mit regelmäßigen Rezepten kommt nach einer Beispielrechnung des Verbraucherportals Biallo auf etwa 75 Euro Mehrbelastung im Jahr. Beim Zahnersatz fällt der Betrag höher aus, weil dort ohnehin vierstellige Eigenanteile üblich sind.

Ein Teil der Reform wirkt nicht über den Geldbeutel, sondern über Wartezeiten. Ab Januar 2027 entfällt die extrabudgetäre Vergütung für ambulante Operationen, die Leistungen werden in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt und unterliegen damit einer Mengenbegrenzung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet damit, dass Praxen im Jahresverlauf weniger Eingriffe finanziert bekommen als bisher. Für Arbeitgeber ist das der Punkt, an dem eine gesundheitspolitische Regelung zur Personalfrage wird, denn ein verschobener Eingriff verlängert die Arbeitsunfähigkeit.

Beschäftigte in Rathäusern und Kreisverwaltungen sind von den Änderungen genauso betroffen wie alle anderen gesetzlich Versicherten. Der Unterschied liegt im Handlungsspielraum des Arbeitgebers. Beim Entgelt ist der Tarifvertrag gesetzt, bei den Nebenleistungen nicht. Wer im Wettbewerb um Bauingenieure oder IT-Fachkräfte gegen die Privatwirtschaft antritt, kann eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzabsicherung als Argument einsetzen, das sich anders als eine befristete Zulage nicht nach wenigen Jahren wieder auflöst.

Für Kernverwaltungen kommt ein tariflicher Hebel hinzu. Paragraf 18a TVöD-VKA erlaubt es, das Leistungsentgelt ganz oder teilweise in ein Gesundheitsbudget umzuwidmen. Für Eigenbetriebe und Versorger gilt dieser Weg nicht, dort greift in der Regel der TV-V. Eine betriebliche Krankenversicherung lässt sich dort über eine reguläre Arbeitgeberfinanzierung aufsetzen. Der Deutsche bKV-Service begleitet beide Varianten.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, hat sich der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in diesem Jahr genau dafür entschieden. Der Kreisausschuss stimmte der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung für alle 400 Tarifbeschäftigten zu, gestützt auf Paragraf 18a TVöD. Finanziert wird sie über eine freiwillige übertarifliche Anhebung des Gesamtvolumens für die leistungsorientierte Bezahlung von zwei auf 3,35 Prozent, bei einem Budget von 320.000 Euro im laufenden Jahr. Kalkuliert sind 216.000 Euro jährlich, maximal 50 Euro monatlich je Beschäftigtem. „Das ist ein tolles Angebot“, sagt Personalleiter Jürgen Huber. Landrat Josef Niedermaier hebt hervor, dass die gesamte Familie bezuschusst werde und keine Gesundheitsprüfung nötig sei. Vorausgegangen war eine befristete Arbeitsmarktzulage für IT-Fachkräfte, Bauingenieure und den Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familie, die Ende 2028 ausläuft und nicht neu vergeben werden darf.

Schließt der Arbeitgeber den Vertrag ab und zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer, kann die Leistung als Sachbezug behandelt werden. Bis zur monatlichen Freigrenze von 50 Euro je Beschäftigtem bleibt sie steuer- und beitragsfrei. Entscheidend ist das Wort Freigrenze. Wird der Betrag überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig, und in die Berechnung fließen sämtliche weiteren Sachbezüge desselben Monats ein, etwa ein Tankgutschein oder ein Mobilitätsbudget. Eine Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung vor der Ausschreibung erspart spätere Korrekturen.

Der Zuschnitt hängt an der Belegschaft. Ein Haus mit hohem Altersdurchschnitt profitiert von einem starken Zahnbaustein, ein Bauhof eher von ambulanten Leistungen und Heilmitteln, eine junge Verwaltung von Vorsorge und Angeboten zur mentalen Gesundheit. Zu klären ist außerdem, ob ein einheitliches Gesundheitsbudget zum Verbrauch nach eigener Wahl gewählt wird oder ein festes Leistungspaket für alle. Beide Modelle haben unterschiedliche Folgen für die Kommunikation und für die Abrechnung.

Vor der Vergabe lohnt der Blick auf Wartezeiten, Leistungsobergrenzen und die Frage, unter welchen Bedingungen Angehörige aufgenommen werden können. Dieser letzte Punkt gewinnt durch den Beitragszuschlag ab 2028 an Gewicht. Der Personalrat sollte früh eingebunden sein, weil die Umwidmung von Leistungsentgelt eine Dienstvereinbarung berührt.

Eine betriebliche Krankenversicherung ersetzt keine gesetzliche Absicherung und gleicht die Reform nicht aus. Sie wirkt dort, wo Beschäftigte die Veränderung tatsächlich bemerken, beim Eigenanteil für den Zahnersatz und bei der Wartezeit auf einen Eingriff. Wer das für den Haushalt 2027 prüfen will, sollte den Zuschnitt mit dem Deutschen bKV-Service jetzt festlegen, weil die Mittel in den anstehenden Planberatungen angemeldet werden müssen. (DEKOM, 01.09.2026) Mehr Infos hier…

Bitterfeld-Wolfen und das dritte Solar-Aus

Wenn eine Stadt zusehen muss, wie ihre Zukunftsbranche zum dritten Mal einbricht, könnte man Resignation erwarten. In Bitterfeld-Wolfen klingt das anders. Nach Q-Cells und Sovello hat mit der Meyer-Burger-Zellfertigung im Ortsteil Thalheim zum 1. September 2025 der dritte große Solarname aus dem sogenannten Solar Valley den Betrieb eingestellt, rund 330 Arbeitsplätze sind dabei weggefallen. Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU) ordnet die Insolvenz im Gespräch dennoch nüchtern ein und verweist auf den Unterschied zu den früheren Einbrüchen.

Anders als beim Ende von Q-Cells, das nach der Insolvenz privatisiert wurde und als Hanwha Q-Cells mit heute über 500 Beschäftigten in Forschung und Entwicklung sowie einer Zellproduktion im Werk verblieben ist, bedeutet das Meyer-Burger-Aus laut Schenk keinen Totalausfall der Photovoltaik am Standort. Trotzdem bleibt der Verlust schmerzhaft. Knapp 200 Arbeitsplätze seien durch die Insolvenz tatsächlich weggefallen, sagt Schenk, deutlich weniger als die zunächst kolportierten rund 330 Stellen der Zellfertigung, weil ein Teil der Belegschaft bereits vorher abgebaut worden sei.

Die Insolvenzverwalter fanden für die deutschen Meyer-Burger-Gesellschaften zunächst keinen Investor, der die Produktion in Thalheim und im sächsischen Hohenstein-Ernstthal fortführt. Im März 2026 kaufte das US-Unternehmen Swift Solar die zentrale Zellfertigungslinie aus Bitterfeld-Wolfen sowie das geistige Eigentum aus der Insolvenzmasse, um damit in Kalifornien eine Gigawatt-Fertigung aufzubauen. Die Anlagen wandern damit in die USA ab, die Halle in Thalheim wird frei. Wer künftig über das Gebäude verfügt, ist allerdings nicht trivial, denn Meyer Burger war dort nur Mieter. Nach Schenks Angaben ist die Grundstückseigentümerschaft im Technologiepark Mitteldeutschland uneinheitlich, ein Teil der Flächen gehöre Hanwha Q-Cells, andere Eigentümer kämen hinzu. Wer Interesse an einer Ansiedlung habe, sei bei der städtischen Wirtschaftsförderung an der richtigen Adresse, sagt Schenk, sie bündele die Kontakte zu Eigentümern und Insolvenzverwaltung.

Dass Bitterfeld-Wolfen trotz dreier gescheiterter Solarkapitel nicht am Boden liegt, führt Schenk auf die Struktur zurück, die sich neben dem eigentlichen Solar Valley entwickelt hat. Der traditionelle Kern der Stadt, in dem einst Agfa, ORWO und die Filmfabrik Wolfen produzierten, ist nach 1990 zum Chemiepark zwischen Wolfen, Greppin und Bitterfeld umgebaut worden und beherbergt heute neben Feinchemie und Pharmazie auch Metall- und Glasindustrie sowie Unternehmen der Kreislaufwirtschaft. Das Solar Valley in Thalheim ist dagegen ein jüngeres, eigenständiges Industrieareal. Im Technologiepark Mitteldeutschland habe sich inzwischen ein Branchenmix etabliert, der die Lage entspannter mache als in den neunziger Jahren, sagt Schenk. Unbebaute Flächen seien dort kaum noch verfügbar, in der Vermarktung befänden sich vor allem Hallenflächen mit schwankender, aber laut Eigentümer insgesamt zufriedenstellender Nachfrage.

Perspektivisch dürften vor allem Rechenzentren und Batteriespeicher um Flächen mit hoher Netzanschlusskapazität konkurrieren, auch bei Bitterfeld-Wolfen liegen entsprechende Anfragen vor. Schenk verweist dabei auf ein zentrales Nadelöhr: Investoren fragten meist Anschlüsse auf der 380-Kilovolt-Ebene nach, und die vorhandene Infrastruktur für die früheren Industrieansiedlungen reiche dafür regelmäßig nicht aus, zusätzliche Investitionen seien nötig. Eine Ansiedlung dieser Größenordnung würde die Stadt nur gemeinsam mit der landeseigenen Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG) und den zuständigen Ministerien angehen, sagt Schenk, das sei für die Verwaltung noch Neuland. Priorität habe ohnehin die Ansiedlung von Zell- und Batterietechnologie im engeren Sinn, etwa entlang der bereits vorhandenen Lithium- und Siliziumverarbeitung in der Stadt.

Mit dem Land Sachsen-Anhalt und der IMG laufe die Zusammenarbeit bei Ansiedlungsanfragen gut, sagt Schenk auf die Frage, ob sich die Stadt von der Landespolitik allein gelassen fühle. Ein Wunsch bleibt trotzdem offen: Dass diese Zusammenarbeit so bestehen bleibt, wie sie heute ist.

Auch beim Glasfaserausbau zeigt sich ein zweigeteiltes Bild. Gewerbe- und Industriegebiete seien inzwischen weitgehend erschlossen, für Wohngebiete sei die Stadt dagegen noch nicht zufrieden, sagt Schenk. Eine ursprünglich eigenwirtschaftlich angelegte Kooperationsvereinbarung mit einem Ausbauunternehmen sei gescheitert, aktuell laufe ein neues Interessenbekundungsverfahren. Bleibt das ohne eigenwirtschaftliches Angebot, will die Stadt auf Förderprogramme des Landes zurückgreifen, um die verbliebenen ländlichen Lücken zu schließen, etwa einzelne Gehöfte oder Straßenzüge mit wenigen Anschlüssen, die für Ausbauunternehmen unwirtschaftlich sind. Parallel hat sich die Wohnungswirtschaft der Stadt zu einer gebündelten Ausschreibung zusammengeschlossen, den Zuschlag erhielt ein bundesweit bekanntes Unternehmen, das den Ausbau in den Wohnungsbeständen sukzessive umsetzt.

Bei der Abwasserentsorgung sieht Schenk die Stadt gut aufgestellt. Die in den neunziger Jahren neu errichtete Gemeinschaftskläranlage, die sowohl die Stadt als auch umliegende Industriebetriebe und Nachbargemeinden versorgt, galt damals als überdimensioniert und muss nun erweitert werden, eine Entwicklung, die Schenk als Erfolgsgeschichte bezeichnet.

Ein Thema lässt Schenk zum Schluss nicht los, das Gewerbesteuerrecht. Städte wie Bitterfeld-Wolfen, in denen Produktionsstandorte großer Unternehmen angesiedelt sind, sähen die Gewerbesteuereinnahmen häufig nicht in dem Maße vor Ort ankommen, wie es der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistung entspreche. Er habe dieses Anliegen wiederholt an die Bundespolitik adressiert, bislang ohne Veränderung, sagt Schenk. Für die Finanzausstattung von Städten wie Bitterfeld-Wolfen bleibe das Thema entsprechend zentral. (DEKOM, 01.09.2026) Mehr Infos hier…

GEIG-Novelle setzt Gebäudeeigentümern Fristen ab 2027

Wer Gebäude baut, umfassend saniert oder als Eigentümer größerer Nichtwohngebäude Stellplätze vorhält, muss ab dem kommenden Jahr deutlich mehr Ladeinfrastruktur einplanen als bisher. Mit der GEIG – Novelle hat der Gesetzgeber die Pflichten für Ladepunkte, Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur erheblich ausgeweitet. Der Münchner Full-Service-Anbieter Wirelane bietet Gebäudeeigentümern Betreibermodelle für öffentlich zugängliche Ladepunkte an, mit denen sich die neuen Vorgaben ohne eigenen Aufbau von Fachwissen erfüllen lassen.

Die Neuerungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes treten am 1. Januar 2027 in Kraft und setzt die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Für Neubauten und größere Renovierungen gelten die verschärften Anforderungen ab diesem Datum bei Erteilung der Baugenehmigung. Eigentümer bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen trifft dieselbe Frist unmittelbar — darunter auch Rathäuser, Bauhöfe, Schulgebäude und Bäder mit entsprechend großen Parkflächen.

Die Anforderungen im Einzelnen fallen erheblich strenger aus als in der seit 2021 geltenden Fassung. Bei neuen Wohngebäuden und größeren Renovierungen greift die Pflicht bereits ab mehr als drei Stellplätzen. Mindestens die Hälfte der Plätze ist vorzuverkabeln, die übrigen erhalten Leitungsinfrastruktur, hinzu kommt mindestens ein errichteter Ladepunkt. Neue Nichtwohngebäude ab mehr als fünf Stellplätzen benötigen ebenfalls 50 Prozent Vorverkabelung sowie einen Ladepunkt je fünf Stellplätze. Im Bestand größerer Nichtwohngebäude lässt das Gesetz die Wahl zwischen einem Ladepunkt je zehn Stellplätze und der Ausstattung der Hälfte der Plätze mit Leitungsinfrastruktur. Für öffentlich zugängliche Parkplätze existiert eine Erfüllungsoption über eine installierte Gesamtladeleistung anstelle einer festen Ladepunktzahl, und neue Ladepunkte müssen intelligentes Laden unterstützen. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze bei größeren Renovierungen steigt von sieben auf zehn Prozent der Renovierungskosten. Wer an einem Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen bereits nach altem Recht einen Ladepunkt errichtet hat, erhält für die neuen Anforderungen Aufschub bis zum 1. Januar 2029.

Für Städte und Gemeinden wirkt die Novelle doppelt. Als Eigentümer von Verwaltungs- und Zweckgebäuden fallen sie selbst unter die Bestandsregel, kommunale Wohnungsunternehmen und Eigenbetriebe treffen die Neubau- und Renovierungsvorgaben. Vorverkabelung, Netzanschluss und Tiefbau verursachen Kosten, die in die Haushaltsplanungen für 2027 gehören, zumal Netzanschlussbegehren bei vielen Verteilnetzbetreibern lange Vorlaufzeiten haben. Hinzu kommt der laufende Betrieb, denn errichtete Ladepunkte werfen Fragen der Zugangssteuerung, der Tarifierung und der eichrechtskonformen Abrechnung auf, für die in Bauämtern und Gebäudewirtschaften in der Regel weder Personal noch Erfahrung vorhanden sind.

Die neuen Schwellenwerte überfordern viele Bestandshalter und Projektentwickler technisch wie personell. Wirelane übernimmt als Full-Service-Anbieter den gesamten Prozess von der Standortanalyse über die Installation durch Fachpartner bis zur Fernwartung und Entstörung — ausschließlich für öffentlich zugängliche Ladepunkte. Der Gebäudeeigentümer erfüllt die GEIG-Vorgaben rechtssicher, ohne selbst Kompetenz im Bereich Elektromobilität aufbauen zu müssen.

Auch die Finanzierung lässt sich auslagern. Im Charging-as-a-Service-Modell errichtet und betreibt Wirelane die vorgeschriebene öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf eigene Rechnung. Der Immobilieneigentümer stellt die Parkflächen zur Verfügung und wird gesetzeskonform, ohne dass die ohnehin belasteten Baukosten durch den Aufbau von Ladepunkten und Vorverkabelung zusätzlich steigen.

Wer die Infrastruktur errichtet hat, steht vor der nächsten Frage: Stromabrechnung, Zugangskontrolle und Tarifgestaltung erzeugen laufenden Verwaltungsaufwand. Die Betriebsplattform von Wirelane regelt Nutzergruppen und Zugangsrechte, steuert die Tarifierung und übernimmt die eichrechtskonforme, automatisierte Rechnungsstellung an die Endnutzer. Über Roaming-Freigaben wird die öffentlich zugängliche Infrastruktur für externe Ladekundinnen und -kunden sichtbar — und generiert Erlöse, die aus einer reinen Kostenpflicht eine Einnahmequelle machen. (DEKOM/wirelane, 01.09.2026) Ganzer Artikel hier…

Wissen, das mit dem letzten Arbeitstag verschwindet

Die cogniport GmbH ist vom 16. bis 18. September auf dem KGSt-FORUM in Leipzig vertreten, an Stand B24. Der Bildungsanbieter für kommunale Verwaltungen begleitet seit 1998 öffentliche Häuser bei Weiterbildung und Wissenssicherung. In Leipzig zeigt cogniport, wie sich Schulungsorganisation und digitale Wissensarbeit in einer Anwendung zusammenführen lassen — und was das für Verwaltungen bedeutet, in denen gerade eine ganze Beschäftigtengeneration in den Ruhestand geht.

In vielen Rathäusern verlässt derzeit die geburtenstärkste Beschäftigtengeneration den Dienst. Was dabei verloren geht, steht in keiner Personalakte, sondern in Köpfen, Aktenordnern und über Jahre gewachsenen Arbeitsroutinen. Genau diese Frage wird Anfang September in Leipzig eine Rolle spielen, wenn im Congress Center mehr als 5.000 Verwaltungsexpertinnen und -experten aus über 750 Verwaltungen und Institutionen zusammenkommen.

Im Mittelpunkt des cogniport-Standes steht das hauseigene Bildungsportal, das die Bereiche eLearning, Wissensmanagement, Schulungsmanagement und Personalentwicklung in einer Anwendung abbildet. Nach Darstellung des Unternehmens sei die Lösung gemeinsam mit Verwaltungen entwickelt worden und erfülle die Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit. Hinzugekommen sind KI-Assistenten sowie eine Funktion, die hochgeladene Dokumente automatisch KI-gestützt vertont.

Der Nutzen liegt dabei insbesondere auch in der Nachweisführung. Welche Fortbildung wurde absolviert, welche Qualifikation liegt vor, wer darf ein Fachverfahren bedienen — solche Fragen beantworten viele Häuser bis heute über verteilte Tabellen. Das Schulungsmanagement bündelt die Fortbildungsorganisation von der Bedarfsanalyse über die Terminplanung bis zur Dokumentation zentral, als reine Online-Anwendung ohne Installation. Das Wissensmanagement setzt daneben an und hält Richtlinien, Prozessbeschreibungen und Erfahrungswissen auch dann verfügbar, wenn Beschäftigte den Bereich wechseln oder ausscheiden.

Die Nachweispflicht endet nicht bei Fachverfahren. Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung verpflichtet auch Behörden als Anwender, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu sorgen. Wer generative Systeme im Verwaltungsalltag einsetzt, braucht also nicht nur die Software, sondern einen belastbaren Nachweis darüber, dass die Mitarbeitenden im Umgang damit geschult sind. Für Personalverantwortliche verschiebt sich Weiterbildung damit von der Kür zur dokumentationspflichtigen Aufgabe.

Für Verwaltungsspitzen, die im September ohnehin in Leipzig sind, bietet sich der direkte Vergleich an. Rund 120 Fachveranstaltungen in sechs Themenwelten stehen im Programm, die Fachausstellung liegt in Halle 1. Wer den Weg nicht antritt, kann die Anwendungen auch über die einstündigen Online-Formate des Anbieters kennenlernen. Beides ersetzt keine Strategie, verschafft aber eine Vorstellung davon, was in der eigenen Personalentwicklung mit vertretbarem Aufwand machbar wäre. (DEKOM, 01.09.2026) Mehr Infos hier…

Kritische Rohstoffe – Bergbau braucht Zeit

Der Ausbau erneuerbarer Erzeugung und die Digitalisierung öffentlicher Infrastruktur haben eine materielle Seite, die in Haushaltsberatungen selten auftaucht. Jede Windkraftanlage, jeder Ortsnetztrafo und jeder Elektrobus enthalten Metalle, die überwiegend aus einem einzigen Land kommen. Wie belastbar diese Versorgung ist, zeigt sich gerade in den Handelszahlen. Die europäischen Importe bestimmter Seltener Erden aus China sind in den ersten fünf Monaten dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 45 Prozent eingebrochen. Die Deutsche Rohstoffagentur verweist auf Exportkontrollen, die China zuletzt mehrfach verschärft hat.

Kritische Rohstoffe sind Materialien von hoher wirtschaftlicher Bedeutung, die sich schlecht ersetzen lassen und zugleich einem hohen Versorgungsrisiko unterliegen, weil sie nur in wenigen Ländern oder in geopolitisch heiklen Regionen vorkommen. Seltene Erden gehören dazu, ebenso Wolfram, Gallium oder Antimon. So beschreibt es Adriana Neligan, Senior Economist für Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit im Institut der deutschen Wirtschaft, in einem Interview mit dem Informationsdienst iwd. Deutschland verfüge über keine nennenswerten eigenen Vorkommen und sei damit in einer Lage, die sich kurzfristig nicht auflösen lasse.

Betroffen ist ein erheblicher Teil der Wirtschaft. Fast jedes neunte Unternehmen in Deutschland bezieht direkt oder indirekt kritische Rohstoffe aus dem Ausland, im Verarbeitenden Gewerbe sind es 18 Prozent und in der Metall- und Elektro-Industrie sogar 28 Prozent. Neben der direkten Einfuhr wiegt die indirekte Abhängigkeit über Vorprodukte schwer. Bei Permanentmagneten, wie sie in Windkraftanlagen und Fahrzeugantrieben stecken, liefere China mehr als 90 Prozent, führt Neligan aus. Rund 70 Prozent der weltweiten Gewinnung seltener Erden kontrolliere das Land, bei den nachgelagerten Verarbeitungsstufen sei die Dominanz noch ausgeprägter.

Spürbar geworden ist das bereits ohne einen förmlichen Lieferstopp. 2025 gab China Lieferungen bestimmter Rohstoffe nur noch an zuvor lizenzierte Abnehmer frei, die dafür detaillierte Angaben zu ihren Geschäftsaktivitäten und Lieferbeziehungen machen mussten. In der IW-Befragung bewerten 37 Prozent der betroffenen Unternehmen genau diese erzwungene Offenlegung als sehr problematisch. Hinzu kommt eine extraterritoriale Wirkung, weil Erzeugnisse aus chinesischem Material unter Umständen nicht mehr in die USA ausgeführt werden dürfen. Würden die Lieferungen weiter eingeschränkt, rechnen 88 Prozent der betroffenen Betriebe mit höheren Beschaffungskosten, 61 Prozent müssten ihre Produktion drosseln oder anhalten. Vier von zehn Unternehmen gehen davon aus, in der Folge Kunden zu verlieren.

Für Stadtwerke, Verkehrsbetriebe und kommunale Netzgesellschaften ist das keine ferne Industriedebatte. Sie beschaffen dieselben Komponenten wie die Privatwirtschaft und stehen in denselben Lieferketten. Transformatoren, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen für öffentliche Liegenschaften und die Antriebe kommunaler Busflotten hängen an Kupfer, Aluminium und Magnetwerkstoffen. Wo Vergabeverfahren mit Lieferfristen kalkuliert werden, die aus der Zeit vor den Exportkontrollen stammen, entstehen Verzögerungen und Nachträge, die am Ende im Haushalt landen. Preisgleitklauseln und realistisch bemessene Ausführungsfristen sind deshalb weniger eine kaufmännische Feinheit als eine Absicherung gegen absehbare Störungen.

Auf europäischer Ebene gibt der Critical Raw Materials Act den Rahmen vor, bis 2030 mehr kritische Rohstoffe selbst zu fördern und mehr davon im Kreislauf zu halten. Die Umsetzung gestalte sich schwierig, weil Europa kaum eigene Kapazitäten besitze und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren lange dauerten. „Bergbau braucht Zeit“, fasst Neligan zusammen. Die Deutsche Rohstoffagentur führt aktuell 150 Explorationsaktivitäten, sämtlich in frühen Phasen und mit erheblichem Kapitalbedarf. Selbst ein führender EU-Produzent wie Finnland steuert nur gut ein Prozent zur globalen Nickelproduktion bei. Der deutsche Rohstofffonds hält Mittel für Gewinnung, Weiterverarbeitung und Recyclinganlagen bereit und fördert damit erste Vorhaben wie die Lithiumgewinnung am Oberrheingraben. Als Vorbild gilt Japan, das bereits 2010 in eine australische Mine für seltene Erden investierte und parallel Forschung zu Ersatzstoffen und Recycling ausbaute.

Die Wirtschaft selbst zeigt sich zahlungsbereit. Für Rohstoffe aus sicheren Quellen außerhalb Chinas würden 41 Prozent der Unternehmen deutlich höhere Kosten akzeptieren, weitere 42 Prozent geringfügig höhere. Eine größere Lagerhaltung ziehen 63 Prozent in Betracht, und 72 Prozent würden Kostensteigerungen hinnehmen, um ihre Produktion so umzustellen, dass weniger kritische Rohstoffe gebraucht werden. Gut die Hälfte der Betriebe hält Sekundärrohstoffe auch bei höheren Preisen für eine sinnvolle Option.

Damit rückt der dritte Baustein neben heimischer Förderung und Import in den Vordergrund. Der Critical Raw Materials Act setzt bis 2030 ein Recyclingziel von 25 Prozent, wobei sich Kupfer und Aluminium bereits gut zurückgewinnen lassen, während die Wiederverwertung bei Gallium oder Lithium bislang kaum eine Rolle spiele, so die Einschätzung aus dem IW. Offen bleibt, aus welchen Beständen die Mengen kommen sollen, mit denen sich ein solches Ziel überhaupt erreichen lässt. (IWD, 26.08.2026) Ganze PM hier…

Wertstoffhöfe zwischen dünner Personaldecke und fehlenden Stoffstromdaten

Rohstoffsicherheit ist binnen weniger Jahre von einer ökologischen zu einer wirtschaftspolitischen Frage geworden. Wer Sekundärrohstoffe im Land halten will, muss sie zuerst sauber erfassen, und ein erheblicher Teil dieser Erfassung findet nicht in der Industrie statt, sondern an der Rampe des örtlichen Wertstoffhofs. Anfang Juni hat das Bundeskabinett das Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen, zwölf Maßnahmen bis Ende 2027 und 260 Millionen Euro bis 2029, aus Sicht mehrerer Fachverbände zu wenig Verbindliches für einen Umbau dieser Größenordnung. Jörg Boland, geschäftsführender Gesellschafter der sensis GmbH aus Viersen, deren Branchensoftware TRAS seit zwei Jahrzehnten in kommunalen und gewerblichen Entsorgungsbetrieben läuft, sieht den entscheidenden Hebel deshalb weniger in Berlin als an der Waage vor Ort. Wer wisse, was in welcher Menge und Qualität angeliefert werde, könne Stoffströme überhaupt erst steuern. Und wer den Hof zugleich technisch autonom betreibe, gewinne Öffnungszeiten, ohne die Personalkosten im gleichen Takt mitwachsen zu lassen.

Der Wertstoffhof gehört zu den meistgenutzten Einrichtungen der örtlichen Daseinsvorsorge und gleichzeitig zu den am schlechtesten verfügbaren. In ländlich geprägten Gebieten stehen den Bürgerinnen und Bürgern vielerorts nur wenige Stunden an drei Tagen in der Woche zur Verfügung, meist innerhalb der eigenen Arbeitszeit. Wer berufstätig ist, drängt sich am Samstagvormittag, und genau dort entstehen die Warteschlangen, über die anschließend im Rat gesprochen wird. Der Betrieb steckt dabei in aller Regel in der Grundgebühr, und die ist zum Jahresbeginn 2026 in zahlreichen Kreisen und Städten spürbar gestiegen. Als Gründe nennen die Träger übereinstimmend höhere Personal-, Energie-, Transport- und Entsorgungskosten, rückläufige Erlöse aus der Altpapierverwertung sowie die weiter steigende CO₂-Bepreisung. Hinzu kommt seit dem 1. Januar eine verschärfte Sortierpflicht bei Elektroaltgeräten, die wegen der Brandgefahr durch Lithium-Akkus ausdrücklich Personal am Behälter bindet. Der Fachkräftemangel wirkt damit an einer Stelle, an der er unmittelbar sichtbar wird, nämlich an der geschlossenen Schranke.

Boland beschreibt einen Ausweg, der aus Tirol kommt. Die wiegon GmbH aus Landeck hat für die Gemeinde Ischgl im Herbst 2022 einen vollständig digitalisierten Recyclinghof errichtet, rund 2.600 Quadratmeter, etwa 40.000 Zutritte im Jahr, betrieben in einer Mischform aus bedienten Zeiten und autonomer Abgabe. Die Identifikation erfolgt über Kennzeichenerkennung oder App, Schranken und Ampeln lenken die Zufahrt, Wiegeterminals erfassen die Anlieferung, Kameras dokumentieren das Gelände, und die Abrechnung läuft bargeldlos über ein digitales Kundenkonto oder den Gebührenbescheid. Im März vergangenen Jahres hat sensis mit den Tirolern die gemeinsame Gesellschaft sensis+wiegon gegründet, um dieses Konzept in Deutschland anzubieten. Die Rollenteilung ist dabei klar. Aus Österreich kommt die erprobte Automatisierungstechnik, aus Viersen kommen die abfallwirtschaftlichen Prozesse und der Zugang zu den deutschen Betrieben.

Die Wirkung, die Boland aus dem laufenden österreichischen Betrieb berichtet, ist für die hiesige Gebührendiskussion die eigentlich interessante Botschaft. Es komme mehr Material an, es komme besser sortiert an, und der Hof verschmutze weniger. Der Grund dafür liegt weniger in der Technik als im Verhalten. „Weil er weiß, man hat Kameras dort, wir können Fehlwürfe detektieren, auch mit KI unterstützt“, sagt Boland und erzählt von einem Anlieferer, dem auf dem Weg zur Rampe Bauschutt aus dem Anhänger fiel und der sich daraufhin unaufgefordert einen Besen holte. Die längeren Zeiten wiederum verteilen den Andrang, weil die Bürgerinnen und Bürger über die App sehen, wie voll der Hof gerade ist. Dass diese Beobachtungen bislang aus Tirol und Vorarlberg stammen und nicht aus deutschen Anlagen, benennt der Geschäftsführer von sich aus. In Deutschland stehe man mit den ersten beiden Kunden am Anfang.

Bemerkenswert ist, wo das Konzept auf Resonanz stößt. Nicht in den großen Städten, sondern in den Landkreisen. Dort seien die Öffnungszeiten am knappsten und der Personaldruck am größten, während größere Häuser ihre Leute ohnehin für den eigenen Gewerbebetrieb vorhalten und die Kosten deshalb als gegeben behandeln. Rund ein Viertel der deutschen Landkreise habe man mittlerweile angesprochen, sagt Boland, aus Gesprächen seien bislang zwei Großprojekte für Landkreise mit jeweils über 300.000 Einwohnern und in Summe gut zwei Dutzend Wertstoffhöfen geworden. Für kommunale Entscheidungsträger ist das eine ehrliche und zugleich brauchbare Information. Wer jetzt einsteigt, gestaltet die Anforderungen mit, statt sie später von einem eingeschwungenen Markt übernehmen zu müssen.

Die größte Hürde sei ohnehin nicht die Technik, sondern die Datenlage. Viele Betriebe wüssten erstaunlich wenig darüber, was tatsächlich über ihre Höfe läuft, in welchen Mengen und in welcher Qualität. Solange das so bleibe, sei ein wirtschaftlich tragfähiger Kreislauf vor Ort kaum planbar. Als zweites Hemmnis nennt Boland historisch gewachsene Insellösungen für Fahrzeuge, Waage, Abrechnung und Bürgerservice, die nicht miteinander sprechen, und als drittes den fehlenden politischen Rückenwind für Investitionen, deren Nutzen erst in der übernächsten Gebührenkalkulation sichtbar wird.

Für die eigene Planung lassen sich daraus zwei Wege ablesen. Der eine beginnt klein, mit Zutrittskontrolle und Erfassung an einer bestehenden Anlage, weil die Systeme modular aufgebaut sind und ein Neubau nicht die Voraussetzung ist. Der andere denkt vom Ziel her, also von der Frage, welche Öffnungszeiten die Bürgerschaft künftig erwartet und mit welcher Personalausstattung sich das darstellen lässt. Als nächste Ausbaustufen kündigt Boland die Vernetzung mehrerer Standorte zu einem digitalen Anlieferungsnetzwerk an, dazu die digitale Brandfrüherkennung, die Einbindung der Schadstoffannahme und eine digitale Re-Use-Abgabe. Bis aus einer ersten Idee eine Inbetriebnahme wird, vergeht nach seiner Erfahrung ein gutes Stück Zeit. Wer die Debatte im Kreistag erst führt, wenn die nächste Gebührenerhöhung ansteht, beginnt sie zu spät. (DEKOM, 01.09.2026) Mehr Infos hier…

Kommunale Rückbauwelle bei Photovoltaikanlagen

Wie gut ein Stoffstrom erfasst wird, entscheidet sich an der Rampe. Was danach mit ihm geschieht, entscheidet sich in den Werkshallen der Verwerter, und dort trennt sich, ob aus Altmaterial wieder Rohstoff wird oder nur Schrott. Bei einem Stoffstrom stellt sich diese Frage ab sofort in wachsendem Umfang. Zum 31. Dezember dieses Jahres fällt erstmals ein größerer Bestand an Photovoltaikanlagen aus der EEG-Vergütung, und das Öko-Institut rechnet bis 2030 mit einem jährlichen Rücklauf von rund 400.000 Tonnen Altmodulen in Deutschland. Ein erheblicher Teil davon liegt auf Schuldächern und öffentlichen Freiflächen. Die SOLAR MATERIALS GmbH aus Magdeburg betreibt die erste industrielle Recyclinglinie Deutschlands, die ausgediente Module stofflich zerlegt statt sie zu schreddern. Das 2021 von Fridolin Franke, Jan Bargel und Dr. Jan-Philipp Mai gegründete Unternehmen ist seit 2023 als Abfallbehandlungsbetrieb für Solarmodule zertifiziert und beschäftigt rund 60 Menschen, ein zweiter Standort in Italien ist angekündigt. Mitgründer und Geschäftsführer Mai erläutert im Interview, welche Rohstoffe sich in welcher Qualität zurückholen lassen und warum die Verantwortung für gewerblich betriebene Anlagen auf öffentlichen Dächern anders geregelt sei als die Rückgabe am Wertstoffhof. Und er skizziert einen Weg, auf dem Städte und Gemeinden am Wert der Altmodule beteiligt werden könnten, ohne selbst in eine kapitalintensive Verwertungskette einzusteigen.

SOLAR MATERIALS betreibt in Magdeburg nach eigenen Angaben Deutschlands modernste industrielle Recyclinglinie für Solarmodule. Was genau passiert dort mit den ausgedienten Modulen — und welche Rohstoffe lassen sich in welchem Umfang zurückgewinnen?

Unsere Technologie basiert darauf, dass wir die Solarmodule schrittweise wieder auseinandernehmen und dabei Schicht für Schicht abtragen. Es entstehen sortenreine Rohstofffraktionen. Hierbei setzen wir auf Automatisierung, Robotik und mechanische Prozesse, die sich leicht skalieren lassen und kostengünstig sind. Das erlaubt es uns, die Rohstoffe eines Solarmoduls schrittweise zu extrahieren: Silber, Aluminium, Silizium, Kupfer und Glas. Mit unserem patentierten Verfahren können wir 99 % der Rohstoffe zurückgewinnen. Zum Vergleich: üblicherweise werden Solarmodule geschreddert und das dabei entstehende Granulat wird anschließend nach seinen Bestandteilen sortiert. Dieser Prozess erlaubt es zwar auch Glas, Aluminium und Kupfer zurückzugewinnen, jedoch in einer minderen Qualität, da die Rohstoffe durch Anhaftungen von Silizium und Silber verunreinigt sind. Zudem gehen insbesondere diese beiden wertvollen Rohstoffe – Silber und Silizium – dabei größtenteils verloren.

Kommunale Energie- und Liegenschaftsbetriebe verantworten wachsende PV-Flächenbestände auf öffentlichen Dächern und Freiflächen. Wenn diese Module in zehn bis fünfzehn Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, stehen die Betriebe vor der Frage der fachgerechten Entsorgung und Verwertung. Welche konkreten Abnahme- und Rückführungswege bietet SOLAR MATERIALS diesen kommunalen Betreibern heute schon an?

Hier gilt: Recycelt wird kostenlos. Möglich wird das durch unsere Wertschöpfung. Wir holen schlicht mehr Rohstoffe in höherer Qualität aus den Modulen. Diese Mehrerlöse erlauben es uns dann Kosten für unsere Kunden zu senken, während andere Anbieter eine tonnenbasierte Recyclinggebühr abrufen müssen. Je nach Zustand und Anzahl der Solarmodule können wir sogar die Logistik kostenlos mit anbieten. Das ist für alle unsere Kundengruppen äußerst attraktiv. Fixiert man die Abnahme vertraglich, lassen sich damit sogar Rückstellungen für Rückbau reduzieren und ggf. damit verbundene Bankbürgschaften. So wird Kapital frei, dass für andere Zwecke genutzt werden kann. In Zeiten knapp gefüllter kommunaler Kassen ist das ein interessantes Angebot.

Die EU-Altgeräterichtlinie verpflichtet Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme von PV-Modulen, doch die praktische Umsetzung auf kommunaler Ebene — etwa über Wertstoffhöfe — wirft organisatorische und logistische Fragen auf. Wie bewerten Sie die bestehende Sammelinfrastruktur, und wo sehen Sie für Kommunen den größten Handlungsbedarf?

Die Frage vermischt zwei unterschiedliche Regelungen. Wertstoffhöfe nehmen Solarmodule aus privaten Haushalten an. Dort gilt, unabhängig vom Baujahr, eine kostenfreie Rückgabe für Privatpersonen, finanziert über die kollektive Herstellerverantwortung. Für kommunale Liegenschaften und Freiflächen gilt dies nicht, da diese aufgrund ihrer Größenordnung meist gewerbliche Anlagen sind. Hier ist der 24. Oktober 2015 der entscheidende Stichtag. Das heißt: Bei Modulen, die vor diesem Tag in Verkehr gebracht worden, liegt die Verantwortung der Entsorgung beim Eigentümer, nicht beim Hersteller. Genau diese Verantwortung übernehmen wir, wie eben beschrieben. Handlungsbedarf bei den Kommunen sehen wir an anderen Stellen. Zunächst herrscht nach wie vor viel Unwissenheit beim Thema Solar, obwohl diese Technologie schon seit über 20 Jahren weit verbreitet ist. Das äußert sich in der Sortierung in den Wertstoffhöfen, hier werden Solarthermie-Module und Photovoltaik-Module vermischt. Oder auch verschiedene Photovoltaik-Technologien, für die unterschiedliche Recyclingprozesse genutzt werden. Diese Vermischung erschwert uns die Arbeit durch einen erhöhten Sortieraufwand. Hinzukommt, dass nicht jeder Wertstoffhof Module annimmt und daher die Informationslage für Bürger uneinheitlich ist. Aus unserer Sicht bedarf es Informationen und einer aktiven Wissensvermittlung. Nicht nur für Privatpersonen. Denn auch gewerbliche Betreiber sind für die ordnungsgemäße Entsorgung der Module verantwortlich und müssen dafür einen zertifizierten Nachweis führen. Der Verkauf von nicht funktionierenden Solarmodulen ohne zertifizierte Funktionsprüfung verstößt gegen die Pflichten aus § 20 ElektroG und kann als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Magdeburg ist Ihr erster Produktionsstandort, ein weiterer in Italien ist angekündigt. Nach welchen Kriterien wählen Sie Ihre Standorte — und welche Rolle spielen dabei kommunale Rahmenbedingungen wie Flächenverfügbarkeit, Genehmigungspraxis oder die Nähe zu regionalen Stoffströmen?

Betrachtet man den Entsorgungsprozess von der Baustelle eines Solarparks bis zu uns ins Werk, sind die Logistikkosten ein wesentlicher Kostenfaktor. Folglich ist es logisch, Standorte zu prüfen, an denen es viele Solarparks gibt. Damit verbunden spielt auch die Infrastruktur eine große Rolle, ebenso wie kommunale Rahmenbedingungen. Wir haben keine Glaskugel, wo sich welche Märkte entwickeln, aber dank der Geschichte der Solarindustrie können wir sehen, wo in den letzten Jahrzehnte Märkte entstanden sind und somit unweigerlich die Frage der Entsorgung früher oder später auftauchen wird. Und wenn es soweit ist, wollen wir da sein.

In der kommunalen Abfallwirtschaft wird zunehmend diskutiert, ob sich aus dem Recycling kritischer Rohstoffe — etwa Silizium, Silber oder Kupfer aus Solarmodulen — eigenständige regionale Wertschöpfungsketten entwickeln lassen. Wie schätzen Sie das wirtschaftliche Potenzial realistisch ein, und ab welchen Mengen wird ein solcher Kreislauf für eine Kommune oder einen regionalen Zweckverband wirtschaftlich tragfähig?

Recycling ist immer ein lokales Geschäft. Zum einen, weil niemand Abfall verschicken möchte, zum anderen, weil man erkannt hat, dass hier enormer Wert liegt. Auf der Rohstoffseite geht es dann aber immer um die bestmögliche Nutzung. Das bedeutet auch die Betrachtung von Transportkosten. Glas, Aluminium, Kupfer sind dabei primär lokale Rohstoffe. Für Silizium und Silber arbeiten wir dann mit spezialisierten Abnehmern zusammen. Für uns gilt dabei aus Sachsen-Anhalt für Europa. Unser patentierter Prozess ist ein modulares Konzept. So wäre die Beteiligung an einzelnen dieser Schritte womöglich sinnvoller als der Aufbau einer eigenen Kette. Beispielsweise ist Entfernen des Aluminiumrahmens technisch einfach und lässt sich vor Ort leisten. Eine Kommune könnte diesen Schritt übernehmen und dafür vergütet werden, statt die komplette, kapitalintensive Weiterverarbeitung selbst aufzubauen. Denkbar wäre auch, dass die Kommune das gewonnene Aluminium selbst vermarktet, statt es an uns abzugeben. Module, die noch funktionsfähig sind, kaufen wir bereits heute für die Wiederverwendung an. Das wäre auch ein zusätzlicher Anreiz für eine gute Vorsortierung auf den Wertstoffhöfen. Schließlich ist Re-Use im Sinne der Kreislaufwirtschaft die bevorzugte Lösung. Damit wird die Kommune Teil des Kreislaufs, ohne das Investitions- und Marktrisiko einer eigenen Verwertungskette zu tragen. (DEKOM, 01.09.2026) Mehr Infos hier…

Langsamer Anstieg des Frauenanteils in deutschen Parlamenten

Ein Drittel der Sitze in deutschen Parlamenten wird von Frauen gehalten, und dieser Wert bewegt sich seit fast zwei Jahrzehnten nur in Zehntelschritten. Eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamts zum 1. September 2026 bestätigt das Bild. In den Landesparlamenten liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundesschnitt bei 33,4 Prozent, ein leichtes Plus von 0,2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Die Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2026 hat diesen Anstieg begünstigt, während der Frauenanteil im rheinland-pfälzischen Landtag nach der dortigen Wahl im selben Monat leicht gesunken ist. 2008, als die Werte erstmals im Gleichstellungsatlas erschienen, lag der Anteil bei 32,3 Prozent. Zwischen den Bundesländern liegen die Werte weit auseinander. Am niedrigsten fällt der Anteil im Bayerischen Landtag mit 24,6 Prozent aus, vor Sachsen mit 27,5 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 27,8 Prozent. Am ausgeglichensten ist das Verhältnis in Hamburg mit 48,8 Prozent, gefolgt von Bremen mit 42,5 Prozent sowie Schleswig-Holstein und Berlin mit jeweils 37,7 Prozent. Im Bundestag liegt der Frauenanteil bei 32,4 Prozent und damit 2,4 Prozentpunkte unter dem Wert der vergangenen Wahl. Am geringsten fällt die Repräsentanz auf der kommunalen Ebene aus. In den Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten der Stadtkreise und kreisfreien Städte lag er im Durchschnitt bei 30,7 Prozent, ein Zuwachs von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Längerfristig ist die Entwicklung hier deutlicher als auf Landesebene, 2008 waren 25,6 Prozent der Abgeordneten in kommunalen Vertretungen weiblich. Die kommunale Ebene liegt damit zwar am unteren Ende, hat den Abstand zu Bund und Ländern über die Jahre aber verkleinert. Für Kommunalpolitiker und kommunale Entscheider ist das mehr als eine Randnotiz, weil Kreistage und Stadträte für viele der erste Schritt in ein politisches Mandat sind und damit die Basis bilden, aus der sich Landes- und Bundestagslisten speisen. Hinzu kommt, dass Mandate auf dieser Ebene ehrenamtlich ausgeübt werden und Sitzungstermine am Abend liegen, was die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie erschwert, ein Faktor, der bei der Kandidatensuche in vielen Parteien und Wählervereinigungen längst diskutiert wird. Wie stark sich das ändert, hängt auch von der Listenaufstellung vor Ort ab. Einige Parteien setzen bereits auf paritätisch besetzte Listen oder gezielte Mentoring-Programme für Kandidatinnen. Ein gesetzlich verankertes Paritätsgebot, wie es in einzelnen Landtagswahlgesetzen diskutiert wurde, existiert für die kommunale Ebene bundesweit nicht. Verfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen hatten entsprechende Regelungen für die Landesebene in der Vergangenheit ohnehin gekippt. (DEKOM/DESTATIS, 01.09.2026) Ganze PM hier…