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Glasfaserausbau nach DIN 18220: Behördenperspektive auf moderne Verlegeverfahren

Der Glasfaserausbau gilt in Deutschland als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse. Das TKG-Änderungsgesetz 2026 soll Genehmigungsverfahren weiter vereinfachen. In der Praxis allerdings scheitern moderne Verlegeverfahren nach DIN 18220 vielerorts an der Zurückhaltung der Straßenbauverwaltungen. Tiefbauämter befürchten Substanzschäden an ihren Straßen und lehnen Anträge im Zweifel ab — obwohl die Norm seit Juli 2023 als anerkannte Regel der Technik gilt und verbindliche Vorgaben zu Planung, Legekorridoren und Oberflächenwiederherstellung macht. Dr.-Ing. Richard Bosl kennt beide Seiten dieses Spannungsfelds. Als Leiter der Bau- und Gebietsabteilung am Staatlichen Bauamt Regensburg genehmigt er Aufgrabungen an rund 500 Kilometern Bundes- und Staatsstraßen. Im DIN-Normungsgremium hat er an der 18220 mitgeschrieben. Im Landkreis Cham baut ein kommunaler Eigenbetrieb seit 2019 ein eigenes Glasfasernetz und setzt dabei Pflug- und Fräsverfahren ein — mit Zustimmung von Bosls Bauamt. Im DEKOM-Interview ordnet Bosl ein, was die Norm technisch leistet, wo Gewährleistungsfragen liegen und warum Straßenbaulastträger von einer frühzeitigen Abstimmung mit den Ausbauträgern profitieren.

DEKOM: Herr Dr. Bosl, Sie haben an der DIN 18220 mitgeschrieben und genehmigen zugleich Aufgrabungen an rund 500 Kilometern Bundes- und Staatsstraßen. Würden Sie ein Verfahren nach dieser Norm in Ihrem eigenen Netz zulassen?

Bosl: Selbstverständlich. Der Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur baut Im Landkreis Cham seit 2019 ein eigenes Glasfasernetz. Ca. 1/3 der Trasse wird im Pflugverfahren hergestellt, damit wird auch an klassifizierten Straßen mit unserer Zustimmung gepflügt. Keine Bedenken bestehen darüber hinaus gegenüber dem Bankettfräsverfahren, ein innovatives Legeverfahren aus Österreich. Pflug- und Bankettfräsverfahren sind in DIN 18220 geregelt. Bei Verlegeverfahren nach DIN 18220 ist seitens der Telekommunikationsunternehmen (TKU) darzulegen, dass kein geeigneter Legekorridor außerhalb des Straßenkörpers zur Verfügung steht. Darüber hinaus sind die Eigenschaften der Verfüllbaustoffe nachzuweisen. Abzulehnen sind offene Bauweisen in Mindertiefe außerhalb der DIN 18220, da diese im Widerspruch zu den anerkannten Regeln der Technik stehen, insbesondere hinsichtlich der Verdichtung.

DEKOM: Straßenbauämter begründen ihre Ablehnung häufig mit der Sorge um den Substanzerhalt. Welche Festlegungen hat das Normungsgremium getroffen, um genau dieses Risiko abzusichern?

Bosl: Jede Aufgrabung – egal welcher Art – verursacht eine Schwachstelle im Straßenkörper. Den Straßenbaulastträgern im Normungsgremium war wichtig, dass der Glasfaserausbau möglichst nachhaltig erfolgt – nachhaltig für die digitale Infrastruktur und nachhaltig für die analoge Infrastruktur, also die Straße. DIN 18220 beinhaltet mehrere Aspekte, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Zum einen wird ein sehr starker Fokus auf die Planung gelegt, da Qualität in der Ausführung bereits mit der Planung beginnt. Zum anderen sieht die Norm verschiedene Prüfschritte zur Festlegung des geeigneten Legekorridors und des Legeverfahrens vor. Legekorridore außerhalb der Fahrbahnen sind dabei zu bevorzugen. DIN 18220 enthält Regelquerschnitte für inner- und außerörtliche Straßen. Diese beinhalten die zulässigen Legekorridore mit Mindestüberdeckungen und sind ein sehr anschauliches Hilfsmittel für Planer und Straßenbaulastträger.

DEKOM: Die Gewährleistungsfrage treibt die Kommunen um: Wer trägt das Risiko, wenn nach fünf Jahren Setzungen auftreten?

Bosl: Das TKG enthält grundsätzlich weitreichende Pflichten für die TKU, Mängel zu beseitigen und für Erschwernisse bei der Unterhaltung aufzukommen. Der Aufwand für den Straßenbaulastträger besteht darin Schäden festzustellen, den Nachweis zu führen, dass die Schäden auf die Legung der TK-Linie zurückzuführen sind und die Ansprüche durchzusetzen. Das ist sicher kein leichtes Unterfangen, da wir nicht vergessen dürfen, dass auch der Straßenbestand außerhalb der Leitungstrasse häufig Schäden aufweist und durch die Vielzahl verschiedener Aufgrabungen eine eindeutige Zuordnung schwierig ist. Aus diesen Gründen ist eine Bestandsdokumentation wie sie auch DIN 18220 vorsieht für alle Beteiligten von Vorteil.

DEKOM: Mit der TKG-Novelle verkürzt sich die Zustimmungsfrist auf zwei Monate. Was bedeutet das für ein Amt, das bisher jeden Antrag nach DIN 18220 einzeln geprüft und im Zweifel abgelehnt hat?

Bosl: Zunächst sollte es nicht so sein, dass Anträge für Legeverfahren nach DIN 18220 im Zweifel abgelehnt werden. DIN 18220 definiert einen technischen Standard, der eine Zustimmung ermöglichen soll. Der Antragsteller sollte bereits mit dem Antrag darlegen, dass die Bauweise der DIN 18220 entspricht. Der schnelle Glasfaserausbau spiegelt den politischen und gesellschaftlichen Willen. Bis Ende 2030 ist er von überragendem öffentlichem Interesse. Die Straßenbauverwaltungen kämpfen auf allen Ebenen mit personellen Engpässen. Kürzere Zustimmungsfristen werden dazu führen, dass die Anzahl von so genannten fiktiven Zustimmungen ansteigen wird. Die Straßenbauverwaltungen werden die Anträge priorisieren müssen. Unkomplizierte Anträge laufen lassen, komplexere Anträge genauer prüfen.

DEKOM: Landkreise gründen Breitbandgesellschaften, die auf Geschwindigkeit und Kosteneffizienz beim Ausbau angewiesen sind. Gleichzeitig lehnt die Straßenbaubehörde desselben Kreises Verlegeverfahren nach DIN 18220 ab. Wie lässt sich dieser Widerspruch innerhalb ein und derselben Verwaltung auflösen?

Die Gründung von interkommunalen Breitbandgesellschaften ist insgesamt sehr zu begrüßen. Das von Ihnen geschilderte Problem sollte so nicht vorkommen. Es ist nicht Ziel führend, nur seine eigenen Interessen durchzusetzen und das große Ganze außer Acht zu lassen. Kommunikation ist hier meines Erachtens der Schlüssel zum Erfolg. Wir haben im Landkreis Cham sehr frühzeitig in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb und der Tiefbauverwaltung Verlegebestimmungen entwickelt, die den Stand der Technik widerspiegeln – demzufolge auch Legeverfahren nach DIN 18220 berücksichtigen – und für eine möglichst hohe Qualität in der Ausführung sorgen sollen. (DEKOM, 22.09.2026) Mehr Infos zur DIN 18220 hier…

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Stadtwerke Award 2026 prämiert digitale Infrastrukturplanung

Auf dem VKU-Stadtwerkekongress Mitte September in Berlin sind die Gewinner des STADTWERKE AWARDs 2026 ausgezeichnet worden. Den ersten Platz belegten die stadtWERKE Feuchtwangen mit einem regionalen Dekarbonisierungskonzept, gefolgt vom Konsortium aus der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG und der greenventory GmbH für eine algorithmenbasierte Infrastrukturplanung. Platz drei ging an die Hamburger Energienetze GmbH für ihre quelloffene Netzdatenplattform „gridlytics“. Der Umbau der leitungsgebundenen Infrastruktur bindet in den meisten Versorgungsgebieten erhebliche Haushaltsmittel. Netze altern, gleichzeitig steigen die Anforderungen durch Wärmewende und Elektrifizierung. Für Stadtwerke und Netzbetreiber stellt sich damit die Frage, wie sich knappe Investitionsmittel so steuern lassen, dass sie den größten Effekt erzielen.

Die stadtWERKE Feuchtwangen verfolgen auf Basis einer Studie mit der Hochschule Ansbach und der Siemens AG das Ziel, die Strom- und Wärmeversorgung der Region bis 2035 weitgehend zu dekarbonisieren. Das Konzept verbindet PV-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 24 MW und einen Großbatteriespeicher mit gesicherten Flächen für 21 Windkraftanlagen und einem Elektrolyseur mit Abwärmenutzung. Das Projekt zeige, wie auch im ländlichen Raum regionale Dekarbonisierung gelingen könne, begründete die Jury ihre Entscheidung.

Mit dem zweiten Platz wurde ein Ansatz ausgezeichnet, der direkt an der kommunalen Investitionssteuerung ansetzt. Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG und die greenventory GmbH — ein Freiburger Unternehmen, das bereits mehr als 500 Städte, Gemeinden und Versorger bei Planungsaufgaben unterstützt hat — haben einen Digitalen Zwilling aufgebaut, der Bestands- und Planungsdaten aus dem Strom-, Gas- und Fernwärmenetz auf Straßenebene zusammenführt. Ein eigens entwickelter Algorithmus berechnet für jeden Straßenabschnitt einen Priorisierungsscore, der den Erneuerungsbedarf spartenübergreifend abbildet. Damit adressiert das Projekt ein Problem, das viele Netzbetreiber aus der Praxis kennen: Solange Strom-, Gas- und Wärmenetzplanung in getrennten Abteilungen stattfinden, werden Tiefbaumaßnahmen nicht aufeinander abgestimmt — mit der Folge, dass dieselben Straßen mehrfach aufgerissen werden. Weil in Saarbrücken zusätzlich die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung direkt einfließen, lassen sich Netzrückbau, Fernwärmeausbau und Stromnetzertüchtigung in einer gemeinsamen Investitionsreihenfolge abbilden. Die Jury hob die hohe Übertragbarkeit auf andere Netzbetreiber hervor.

Die Hamburger Energienetze GmbH belegte mit „gridlytics“ den dritten Platz. Das Unternehmen hat eine vollständig quelloffene Netzdatenplattform im eigenen Rechenzentrum aufgebaut, die IT- und Betriebstechnologiedaten in einem einheitlichen Modell zusammenführt und für Prognosen, Alerting und Netzplanung nutzbar macht — ohne Abhängigkeit von proprietären Herstellersystemen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing verwies darauf, dass es gerade bei knappen kommunalen Kassen Mut und Weitsicht brauche. Die diesjährigen Gewinner zeigten, wie wirtschaftliche Vernunft und struktureller Wandel zusammenwirken könnten. Trianel-Geschäftsführer Sven Becker, der den Award 2010 ins Leben gerufen hat, betonte die Bedeutung regionaler Projekte für das Gelingen der Energiewende. Der STADTWERKE AWARD wird seit 2010 jährlich vergeben, seit 2016 gemeinsam mit der VKU Akademie und der Zeitung für kommunale Wirtschaft auf dem VKU-Stadtwerkekongress. Ein Drittel des Endergebnisses fließt über eine Publikumsabstimmung ein, zwei Drittel entfallen auf die Expertenjury. (DEKOM, 22.09.2026) Mehr Infos zum Stadtwerke-Award 2026 hier…

Flussthermie für Wärmewende in Rosenheim

Die bayerische Staatsregierung forciert aktuell den Ausbau der Flussthermie. Das Wirtschaftsministerium motiviert Kommunen und Unternehmen mit einer groß angelegten Informationskampagne. Berechnungen zeigen landesweit ein enormes Potenzial. Entlang von 104 bayerischen Flüssen können 667 Kommunen diese Technik nutzen. Die ermittelte Leistung liegt zwischen 10 und 27 Terawattstunden. Rein rechnerisch deckt das bis zu 16 Prozent des Gebäude-Wärmebedarfs im Freistaat ab. Die Stadtwerke Rosenheim betreiben bereits seit 2021 drei Großwärmepumpen – mit einer thermischen Gesamtleistung von 4,5 Megawatt. Sie entziehen dem lokalen Flusswasser kontinuierlich Wärme für das städtische Fernwärmenetz. Für dieses Leuchtturmprojekt wurden die Stadtwerke im Dezember 2025 offiziell ausgezeichnet. Die Minister Hubert Aiwanger und Thorsten Glauber ernannten den Versorger zum Gestalter im Team Energiewende Bayern. Wir haben mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim, Heiko Peckmann, gesprochen. Im Interview erklärt er den Weg von der ersten Idee bis zum laufenden Kraftwerksbetrieb. Er benennt klare wirtschaftliche Voraussetzungen und schildert die strategischen Anforderungen an kommunale Versorger bei der lokalen Wärmewende.

DEKOM: Die Stadtwerke Rosenheim gelten als Pionier der Gewässerthermie und haben im Dezember eine Auszeichnung als „Gestalter im Team Energiewende Bayern“ erhalten – wofür genau?

Heiko Peckmann: Im vergangenen Jahr wurden wir vom Bayerischen Wirtschaftsministerium für den Einsatz von Flussthermie für die Wärmeversorgung ausgezeichnet. Ausschlaggebend war, dass wir bereits 2021 bundesweit zu den ersten Versorgungsunternehmen gehörten, die Großwärmepumpen mit Flusswasser als Wärmequelle in Betrieb nahmen. Mit einer Gesamtleistung von 4,5 Megawatt, verteilt auf drei Anlagen mit jeweils 1,5 Megawatt, zählten sie damals zu den größten Anlagen dieser Art in Deutschland. Die weiterhin hohe Nachfrage nach Kraftwerksführungen und fachlichem Erfahrungsaustausch unterstreicht die Bedeutung des Projekts und war ein weiterer Grund für die Auszeichnung.

DEKOM: Was braucht eine Kommune mindestens, damit ein solches Projekt überhaupt wirtschaftlich darstellbar ist – ein Gewässer und ein Fernwärmenetz?

Heiko Peckmann: Grundsätzlich soll mit einer solchen Anlage die Fern- oder Nahwärmeversorgung bedient werden. Voraussetzung ist daher, dass die Kommune bereits im Bereich der Wärmeversorgung tätig ist oder den Aufbau eines entsprechenden Geschäftsfelds plant. Dies ist unerlässlich, da die erzeugte Wärme auch abgenommen werden muss. Darüber hinaus ist ein geeignetes Gewässer erforderlich. Ebenso wichtig sind Mut und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb des kommunalen Verbunds – insbesondere zwischen den Stadtwerken, der Verwaltung und den Fachplanern. Zudem sollte innerhalb des Unternehmens eigenes Fachwissen aufgebaut werden, um die Arbeit externer Fachplaner fundiert begleiten und beurteilen zu können.

DEKOM:  Zu den entscheidenden Planungsaspekten gehören Standortfragen und die Genehmigung. Wie aufwendig war der wasserrechtliche Genehmigungsprozess – und was würden Sie anderen Kommunen raten, die mit Wasserbehörden verhandeln müssen?

Heiko Peckmann: In unserem Fall war das Verfahren vergleichsweise unkompliziert, da bereits eine wasserrechtliche Genehmigung vorlag und der Bach schon zuvor in unser Kraftwerk eingebunden war. Daher war im Wesentlichen eine Änderung der bestehenden Genehmigung erforderlich. Zudem kannten die zuständigen Ansprechpartner das Vorhaben und die örtlichen Gegebenheiten bereits aus der Vergangenheit. Bei neuen Projekten hängt der Aufwand hingegen stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Deshalb sollten Gespräche mit den Fachbehörden frühzeitig geführt werden, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit und den voraussichtlichen Zeitrahmen einschätzen zu können. So lässt sich vermeiden, dass gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ein Wärmeversorgungsnetz innerhalb von zwei oder drei Jahren angekündigt wird, obwohl dieser Zeitplan aufgrund des Genehmigungsverfahrens nicht eingehalten werden kann.

DEKOM:  Die Großwärmepumpen übernehmen etwa 14 Prozent der Fernwärmelast. War dieser Anteil von Beginn an das Ziel, oder hat sich das im Betrieb anders entwickelt als geplant?

Heiko Peckmann: Der mögliche Anteil ist stets projektspezifisch zu betrachten. Bei der Planung einer Wärmepumpe lässt sich thermodynamisch berechnen, welche Leistung und jährliche Wärmemenge aus dem jeweiligen Fluss gewonnen werden können. Wenn die Investitionsentscheidung getroffen und das Genehmigungsverfahren eingeleitet wird, ist es in der Regel nicht sinnvoll, die Anlage kleiner zu dimensionieren, als es das Potenzial des Gewässers zulässt. Ein möglichst hoher Anteil ist grundsätzlich vorteilhaft, da die erzeugte Wärme erneuerbar und nachhaltig ist und zugleich vergleichsweise niedrige Betriebskosten aufweist. Bei uns liegt der Anteil derzeit bei knapp unter 20 Prozent. Die genaue Quote hängt jedoch von den Witterungsbedingungen des jeweiligen Jahres und dem daraus resultierenden Wärmeabsatz ab.

DEKOM: Bayernweit prüfen bereits mehrere Städte ähnliche Projekte. Welche Gewässercharakteristika sind Ihrer Erfahrung nach die eigentliche Mindestvoraussetzung?

Heiko Peckmann: Die Wassertemperatur eines Flusses unterliegt im Jahresverlauf natürlichen Schwankungen. Auf Grundlage der spezifischen Temperatur- und Abflussverhältnisse lässt sich thermodynamisch berechnen, welche Leistung und jährliche Wärmemenge aus dem jeweiligen Gewässer gewonnen werden können. Diese Rahmenbedingungen bestimmen zugleich das technisch nutzbare Potenzial und setzen der Wärmegewinnung eine natürliche Grenze.

DEKOM: Sie prüfen bereits die Nutzung von Abwasserwärme. Ist das der logische nächste Schritt für Kommunen, die kein geeignetes Fließgewässer haben – eine Art Plan B?

Heiko Peckmann: Während die Temperatur eines Flusses im Jahresverlauf schwankt, weist Abwasser in der Regel ganzjährig eine vergleichsweise konstante Temperatur auf. Da bei der Fernwärmeerzeugung Wärme auf einem niedrigen Temperaturniveau auf ein nutzbares höheres Temperaturniveau angehoben wird, ist Abwasser insbesondere unter Effizienzgesichtspunkten eine interessante Wärmequelle. Sofern ein geeigneter Zugang zu Abwasser besteht, sollte dessen Nutzungspotenzial daher in jedem Fall geprüft werden.

DEKOM:  Was würden Sie einem Stadtwerke-Geschäftsführer mitgeben, der Ihren Vortrag auf einer Fachtagung gehört hat und jetzt fragt: „Wo fange ich an?“

Heiko Peckmann: Unternehmen, die ein solches Geschäftsfeld aufbauen möchten, sollten zunächst eine verantwortliche Person benennen oder einstellen, die internes Fachwissen entwickelt und die Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros fachlich steuern kann. Die grundlegende Entscheidung besteht darin, die erforderlichen personellen Ressourcen bereitzustellen, eigenes Know-how aufzubauen und geeignete Fachplaner auszuwählen. Darüber hinaus empfehle ich, frühzeitig den Erfahrungsaustausch mit anderen Projektträgern zu suchen, um von deren Erkenntnissen zu profitieren und bereits bekannte Fehler zu vermeiden. Da Wärmepumpen industrielle Sonderanfertigungen sind, handelt es sich jeweils um ein projektspezifisches Vorhaben. Ebenso sollten frühzeitig Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden geführt und insbesondere die technischen sowie wasserrechtlichen Genehmigungsanforderungen geklärt werden. (DEKOM, 22.09.2026)

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Über die Stadtwerke Rosenheim:

Die Stadtwerke Rosenheim sind das kommunale Versorgungsunternehmen der Stadt Rosenheim. Rund 550 Mitarbeiter versorgen Privat- und Geschäftskunden in Rosenheim mit Strom, Gas, Wärme und Wasser. Ebenso betreiben die Stadtwerke die Rosenheimer Bäder und kümmern sich um die Abfallentsorgung. Über die Telekommunikations-Tochter komro GmbH erhalten die Rosenheimer zudem moderne Lösungen für Gigabit- Internet, Festnetz-Telefonie und Kabelfernsehen. Für weitere Informationen: www.swro.de

Wasserverluste im Netzbetrieb werden zur berichtspflichtigen Größe

Einer der trockensten Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnungen geht zu Ende. Dutzende Kommunen haben Entnahmeverbote erlassen und die Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen. Doch auch bei den Versorgern selbst steckt erhebliches Einsparpotenzial im laufenden Betrieb.

Ein Beispiel ist der Austausch von Armaturen und Hausanschlüssen im Trinkwassernetz. Nach dem herkömmlichen Verfahren wird dafür die Hauptleitung abgesperrt und der betroffene Abschnitt geleert. Die angeschlossenen Haushalte sind in dieser Zeit ohne Wasser. Nach dem Einbau der neuen Armatur wird die Leitung gespült, bis die Wasserqualität wieder stimmt. Erst dann geht sie zurück in den Normalbetrieb. Der gesamte Vorgang dauert vier bis fünf Stunden, findet häufig nachts statt, um die Versorgungsunterbrechung tagsüber zu vermeiden, und kostet neben dem Personal auch das abgelassene Wasser — vollständig aufbereitet, aber unwiederbringlich verloren. Pro Vorgang gehen nach Branchenangaben mehrere tausend Liter Trinkwasser auf diese Weise verloren.

Die ArmEx Solutions GmbH aus Norderstedt hat ein patentiertes Werkzeug entwickelt, das diesen Aufwand weitgehend beseitigt. Der sogenannte Armaturenwechsler tauscht die Armatur unter vollem Betriebsdruck, ohne dass die Leitung abgesperrt oder geleert werden muss. Der Wechsel selbst dauert Sekunden, eine Spülung danach entfällt. Die angeschlossenen Haushalte merken nichts, weil die Versorgung durchgehend stabil bleibt. Nach Angaben des Herstellers bleiben so je Vorgang bis zu 10.000 Liter aufbereitetes Trinkwasser im Netz. Die Hamburger Wasserwerke arbeiten seit mehreren Jahren mit dem Verfahren. Das Gerät ist mit Armaturen gängiger Hersteller kompatibel und funktioniert auf den üblichen Rohrmaterialien. Das Verfahren spart auch Zeit. Statt fünf Stunden Einsatz mit Nachtschicht und Anliegerinformation ist die Arbeit in Minuten erledigt und die Baugrube am selben Tag geschlossen. Das ist besonders dort spürbar, wo die Netze altern und die Zahl der Reparaturen steigt, während Fachpersonal fehlt.

Die Netzerneuerungsrate liegt in vielen Kommunen unter einem Prozent im Jahr — unter dem, was der DVGW für die Substanzerhaltung empfiehlt. Die Leitungen bleiben also länger im Betrieb, und der Instandhaltungsbedarf wächst. Das verlorene Wasser hat auch einen CO₂-Fußabdruck. Trinkwasser wird gewonnen, aufbereitet und über das Netz verteilt — jeder dieser Schritte verbraucht Energie. Nach Branchendaten liegt der Energieeinsatz in der deutschen Wasserversorgung bei rund 0,5 Kilowattstunden pro Kubikmeter. Wer bei einem einzigen Armaturenwechsel bis zu 10.000 Liter im Netz hält, spart also auch die Energie, die für Gewinnung, Aufbereitung und Transport dieses Wassers eingesetzt wurde. Über die Gesamtzahl der jährlich anfallenden Armaturen- und Hausanschlusswechsel summiert sich der Effekt.

Hinzu kommt ab 2028 ein regulatorischer Rahmen. Die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 schreibt eine Bewertung der Netzverluste nach dem Infrastruktur-Wasserverlustindex ILI vor. Dieser Index vergleicht die tatsächlichen Verluste mit dem technisch Unvermeidbaren. Die Europäische Kommission legt bis Januar 2028 einen Schwellenwert fest; wer ihn überschreitet, muss binnen zwei Jahren einen Aktionsplan vorlegen.

Deutschland liegt laut BDEW mit rund sechs Prozent Verlust europaweit gut. Das Wasser, das bei Reparaturen abfließt, wird allerdings nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 392 als betrieblicher Eigenverbrauch gebucht, nicht als Verlust. Es taucht in der Quote bisher nicht auf. Ob der kommende Schwellenwert diesen Eigenverbrauch einschließen wird, ist noch offen. Unabhängig davon ist er eine reale Kostengröße — und ein Glaubwürdigkeitsthema gegenüber einer Bevölkerung, die zum Wassersparen aufgerufen wird. (DEKOM, 14.09.2026) Mehr Infos hier…

NIS2 und KRITIS in Stadtwerken und Eigenbetrieben — wo die Geschäftsführung persönlich haftet

Ein Cyberangriff auf ein Stadtwerk ist kein Serverausfall, den die IT-Abteilung am nächsten Morgen behebt. Wer Trinkwasser, Fernwärme oder Strom liefert und durch einen Vorfall ausfällt, gefährdet die Versorgung einer ganzen Region. Seit das NIS2-Umsetzungsgesetz im Dezember 2025 in Kraft getreten ist, liegt die Verantwortung dafür nicht mehr allein bei der IT-Abteilung, sondern persönlich bei der Geschäftsführung. Trotzdem bewegen sich viele Stadtwerke und kommunale Eigenbetriebe noch zwischen Betroffenheit und Abwarten.

Von rund 29.500 registrierungspflichtigen Einrichtungen in Deutschland hatten sich bis zum gesetzlichen Fristablauf am 6. März 2026 nur rund 11.500 beim BSI angemeldet. Bis Ende Mai waren es 18.500 — immer noch weit weniger als zwei Drittel. Das BSI räumte daraufhin eine Duldungsfrist bis Ende Juli ein, die inzwischen ebenfalls abgelaufen ist. Eine Übergangsfrist sieht das Gesetz selbst nicht vor. Gerade für Betriebe in der Energie- und Wasserversorgung verschärft sich die Lage zusätzlich durch die parallelen KRITIS-Anforderungen. Das Gesetz verpflichtet betroffene Betriebe unter anderem zu einem nachweisbaren Risikomanagement und gestuften Meldungen an das BSI — bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro. Für Geschäftsführungen kommunaler Eigenbetriebe stellt sich damit eine doppelte Frage.

Erstens, ob der eigene Betrieb überhaupt im Geltungsbereich liegt — was angesichts der komplexen Schwellenwerte und Sektorenzuordnungen keineswegs immer offensichtlich ist. Und zweitens, wie sich die geforderten Maßnahmen so umsetzen lassen, dass sie den regulatorischen Nachweis tatsächlich bestehen, ohne die ohnehin knappen personellen Ressourcen zu überfordern.

Michael Rainer, Public-Sector-Verantwortlicher beim Jenaer Cybersecurity-Hersteller Enginsight, beobachtet bei Stadtwerken und Eigenbetrieben immer wieder dasselbe Problem. Viele Betriebe kennen ihre eigene Angriffsfläche nicht vollständig, und gerade gewachsene IT-Landschaften mit heterogener Infrastruktur seien für organisierte Angreifergruppen besonders attraktiv. Je länger ein Angreifer unbemerkt im System verweile, desto größer werde der Schaden — an der Versorgungssicherheit und am Vertrauen der Abnehmer.

Enginsight positioniert seine Plattform hier als souveräne Lösung, die Schwachstellenmanagement, Angriffserkennung und SIEM in einer einzigen, in Deutschland entwickelten und gehosteten Umgebung zusammenführt. Rainer betont dabei die Frage der Datenhoheit. In der öffentlichen Daseinsvorsorge mache es einen handfesten Unterschied, ob Erkennung und Reaktion im eigenen Rechenzentrum stattfänden oder in einer Cloud-Infrastruktur unter US-amerikanischem Rechtsrahmen. Datenhoheit sei ein Beschaffungskriterium, kein Etikett.

Am 8. Oktober 2026, von 10 bis 11 Uhr, geht Enginsight in einem kostenfreien Online-Webcast gezielt auf diese Fragen ein — mit regulatorischer Einordnung, Praxisbezug aus kommunalen Projekten und offener Fragerunde. Die Veranstaltung bildet den Abschluss einer vierteiligen Reihe für den öffentlichen Sektor und richtet sich an Geschäftsführungen und IT-Leitungen von Stadtwerken, Wasserversorgern und Abwasserbetrieben. (DEKOM/Enginsight, 22.09.2026) Mehr Infos und Anmeldung zum Webinar hier…

Cyberkompetenz im öffentlichen Sektor — was Kommunen von der der Bundeswehr lernen können

Anfang September 2026 unterzeichneten das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und das SANS Institute eine mehrjährige Rahmenvereinbarung zur Ausbildung tausender Cybersicherheitskräfte. Das Programm umfasst Offensive Security, Incident Response und Cloud Security einschließlich international anerkannter GIAC-Zertifizierungen. Es richtet sich an Soldatinnen und Soldaten ebenso wie an Personal weiterer Bundesbehörden.

Die SANS-Vereinbarung ist der jüngste Baustein einer Qualifizierungsarchitektur, die die Bundeswehr seit Jahren systematisch aufbaut. Ihr strategischer Partner dabei ist die ML Gruppe — seit über 35 Jahren exklusiver Bildungspartner der Bundeswehr und Deutschlands führender Spezialist für Bildungstransformationen in Großorganisationen. Mit über 400 Experten, 70 mobilen Klassenzimmern und 130.000 Teilnehmertagen pro Jahr begleitet die ML Gruppe komplexe Lernökosysteme von der Strategie bis zur bundesweiten Umsetzung.

Als die Bundeswehr, vertreten durch ihren IT-Dienstleister BWI, ihre gesamte Aus- und Weiterbildung auf kompetenzorientierte Ausbildung umstellte, war es die ML Gruppe, die diesen Wandel methodisch, didaktisch und konzeptionell trug — ein Transformationsprojekt, das sämtliche Weiterbildungsformate betraf und rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten erreichte. Kompetenzorientierte Ausbildung zielt auf Handlungsfähigkeit. Wer so ausgebildet wird, kann in komplexen Situationen eigenständig reagieren — auch wenn die Lage sich verändert. Die ML Gruppe entwickelte dafür die entsprechenden Bildungsformate, qualifizierte Ausbildende in KOA-konformer Didaktik und etablierte ein Bildungscontrolling mit qualitativen Evaluationsmethoden. Dieser ganzheitliche Ansatz versetzt die Bundeswehr heute in die Lage, Qualifizierungsoffensiven wie die SANS-Vereinbarung organisatorisch zu tragen.

Dass vergleichbare Qualifizierungsbedarfe längst auch außerhalb der Bundeswehr bestehen, zeigt der kommunale Sektor. Eine kriminelle Angreifergruppe verschaffte sich Zugang zum Landesnetz, kopierte Datenbestände zweier Senatsverwaltungen und veröffentlichte diese am 4. September im Darknet. Zwei Behörden mussten vom Netz getrennt werden. 2023 hatte ein Ransomware-Angriff auf die Südwestfalen-IT bereits 72 Kommunen gleichzeitig lahmgelegt. Im Sommer 2026 traf es die Stadtverwaltung Döbeln, die Stadt Wriezen und die Lecos GmbH als IT-Dienstleisterin der Stadt Leipzig, über die potenziell mehrere hundert Kommunalverwaltungen hätten betroffen sein können. Die Muster gleichen sich. Selten ist eine exotische Angriffstechnik der Auslöser. Meist sind es gewachsene, eng verflochtene IT-Strukturen, in denen sich niemand für den Ernstfall vorbereitet hat — weder technisch noch personell. In Deutschland sind über 104.000 IT-Security-Stellen unbesetzt. NIS2 verpflichtet rund 30.000 zusätzliche Organisationen zu Cybersicherheitsmaßnahmen. Behörden und Verwaltungen zählen mit einem Anteil von 19 Prozent aller Vorfälle weltweit zu den am häufigsten angegriffenen Sektoren.

Das BSI beschreibt die Lage als angespannt bis besorgniserregend und stuft Kommunen als besonders schlecht geschützt ein. Der Engpass liegt nicht bei Firewalls oder Monitoring-Software. Er liegt bei der Fähigkeit, vorhandene Schutzmaßnahmen personell zu tragen und im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.  Die Bundeswehr hat mit der Kombination aus kompetenzorientierter Ausbildung und skalierbaren Qualifizierungsprogrammen einen Weg gefunden, diesen Engpass systematisch zu bearbeiten — und die ML Gruppe hat diesen Weg als strategischer Transformationspartner über Jahrzehnte mitgebaut. Für Kommunen, die weder über eigene IT-Sicherheitsteams noch über Ausbildungskapazitäten verfügen, liegt in diesem erprobten Modell ein konkreter Ansatzpunkt. (DEKOM/ML Gruppe, 22.09.2026) Ganzer Artikel hier…

Open-Source-Plattform Consul:  Digitale Bürgerbeteiligung auch für kleine Verwaltungen

In vielen Rathäusern hält sich die Überzeugung, Bürgermeister und Ratsmitglieder seien für die Einwohnerschaft ohnehin direkt ansprechbar, was digitale Beteiligungswerkzeuge überflüssig mache. Tobias Weinmann, Gründer und Geschäftsführer des Berliner Dienstleisters demokratie.today,  hält diese Einschätzung für einen Trugschluss. Der persönliche Kontakt erreiche regelmäßig nur einen kleinen Ausschnitt der Bevölkerung, so Weinmann auf DEKOM Anfrage. Jugendliche, Berufstätige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität blieben außen vor, weil Formate wie die klassische Bürgerversammlung am Abend sie nicht erreichten.

demokratie.today betreibt in Deutschland rund 36 Instanzen der Open-Source-Plattform Consul, die ursprünglich für die Stadt Madrid entwickelt wurde und inzwischen weltweit in mehr als 180 Städten läuft. Für den deutschen Markt hat das Unternehmen einen eigenständigen Code Fork erstellt, der die Plattform an die strengere Auslegung der DSGVO anpasst. Standard-Einstellungen für Benachrichtigungen wurden auf Opt-in umgestellt, und sämtliche Funktionen seien so konfiguriert, dass Datenschutzbehörden keinen Angriffspunkt fänden, erläutert Weinmann.

Eine zentrale Hürde gerade für kleinere Verwaltungen ist der IT-Aufwand. Die meisten Häuser könnten einen eigenen Serverbetrieb nicht leisten, und auch die Einbindung kommunaler Rechenzentren bringe in der Praxis technische Reibungsverluste mit sich, etwa bei Proxy-Einstellungen, erläutert Weinmann. In den meisten Fällen sei das Hosting durch demokratie.today selbst die pragmatischere Lösung. Für Verwaltungen, die ihre IT-Last vollständig abgeben wollten, übernehme das Unternehmen auch Domain- und Mailserver-Verwaltung. Die Landeshauptstadt München etwa habe den Eigenbetrieb nach zwei Jahren aufgegeben und sei auf dieses Modell umgestiegen.

Dass digitale Bürgerbeteiligung auch in der Fläche funktioniert, zeigt das Landkreis-Modell. Der Landkreis Tirschenreuth etwa betreibt eine zentrale Instanz mit eigenen Landingpages für 26 kreisangehörige Gemeinden. Der Verwaltungsaufwand für die einzelne Gemeinde sinke so auf ein Minimum, beschreibt Weinmann. Ähnlich verfahre Bad Homburg, das die Nachbargemeinden Friedrichsdorf und Wehrheim in seine Plattform integriert habe. In Friedrichsdorf hätten die Einwohner in hoher Zahl über neue Bibliotheksöffnungszeiten abgestimmt. Bei der Identitätsprüfung setzt die Consul-Version auf den Melderegisterabgleich, den Bamberg als erste Stadt eingeführt hat, sowie auf die BundID.

Die Erfahrung widerspreche dem gängigen Vorbehalt, eine hohe Verifizierungshürde schrecke ab, sagt Weinmann. Die Beteiligung steige sogar, weil das Vertrauen in die Seriosität des Verfahrens wachse. Auch eine KI-Integration ist inzwischen Bestandteil der Plattform. Sie sei anbieterflexibel angelegt und unterstütze OpenAI, Claude und Mistral gleichermaßen, so Weinmann. Verwaltungen könnten eigene Sprachmodelle nutzen, die vertragliche Absicherung über Data Processing Agreements stelle sicher, dass keine Nutzerdaten für Trainingszwecke abflössen.

Als nächste Entwicklungsstufe nennt Weinmann zwei Kanäle, die Beteiligungshürden weiter senken sollen. Physische Beteiligungsboxen an öffentlichen Orten würden mit der digitalen Plattform verknüpft. Parallel arbeite das Unternehmen an einer WhatsApp-Anbindung, über die Einwohner per Sprach- oder Textnachricht teilnehmen könnten. Die KI übersetze die Eingaben dann in abstimmungsfähige Vorschläge. Bei einer WhatsApp-Nutzungsquote von 89 Prozent in Deutschland sei dies der direkteste Weg, Menschen dort abzuholen, wo sie ohnehin kommunizierten. Die Initiative zur Einführung einer Beteiligungsplattform geht nach Weinmanns Erfahrung in etwa einem Drittel der Fälle von der Politik aus, häufig nach gescheiterten Bürgerprojekten oder Bürgerbegehren, deren Kosten die Investition in eine digitale Lösung überstiegen hätten. (DEKOM, 22.09.2026) Mehr über demokratie.today hier…

Papierfabrik Hainsberg in Freital — dritte Insolvenz seit 2017

Im Februar 2026 musste die Papierfabrik Hainsberg zum dritten Mal nach 2017 und 2023 Insolvenz anmelden. Rund 85 Arbeitsplätze hängen an einer Fortführung des 1838 gegründeten Betriebs, der bis zuletzt Recyclingpapiere für den Druck- und Verpackungsmarkt produzierte. Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg beschreibt die Lage als dramatisch — und die Papierfabrik als symptomatisch für einen ganzen Standort. „Die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen erfüllen mich mit großer Sorge und Betroffenheit — aber auch Wut“, sagt Rumberg.

Die Papierfabrik sei nicht der einzige Freitaler Betrieb in Schwierigkeiten. Das Ziegelwerk Eder habe geschlossen, das Glaswerk sei gerade noch von Investoren aus der Insolvenz gerettet worden, das Edelstahlwerk kämpfe. Alle diese Unternehmen sicherten hunderte Arbeitsplätze, auch bei Zulieferern und im Handwerk, und seien bedeutende Gewerbesteuerzahler. „Wenn diese Betriebe ins Wanken geraten oder gar schließen, hat das gravierende Folgen für die betroffenen Familien und für die Kaufkraft vor Ort“, so der Oberbürgermeister. Auf die Frage, welche Möglichkeiten einer Stadt in dieser Lage bleiben, antwortet Rumberg nüchtern: „Letztlich kaum welche.“ Man könne Gespräche führen, zwischen Partnern vernetzen und versuchen, an den Rahmenbedingungen etwas zu ändern. Beihilferechtliche Grenzen setzten dem kommunalen Handeln enge Grenzen. Die Ursachen der Krise verortet Rumberg jenseits des kommunalen Einflussbereichs. Energieintensive Industriebetriebe litten seit Jahren unter im internationalen Vergleich extrem hohen Strom- und Gaspreisen.

Hinzu kämen wachsende Bürokratie und langwierige Genehmigungsverfahren. „Während andere Wirtschaftsregionen mit gezielten Programmen und Investitionsanreizen arbeiten, geraten unsere Betriebe zunehmend ins Hintertreffen“, kritisiert er. Es dürfe nicht sein, dass mittelständisch geprägte Industriestandorte „die Zeche für eine Politik zahlen, die hohe Transformationsziele formuliert, aber die ökonomische Realität vieler Betriebe aus dem Blick verliert“. Klimaschutz und Nachhaltigkeit seien wichtige Ziele und im Vergleich zu 1989 in Sachsen bereits deutlich vorangekommen — sie müssten aber wirtschaftlich tragfähig und sozial ausgewogen gestaltet werden. Für das Areal der Papierfabrik gebe es erste Interessenten und Fortführungsszenarien, berichtet Rumberg.

Als Stadt habe man vor allem das Interesse, dass das Gelände nicht verfalle und wieder einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werde. Der kommunale Einflussrahmen sei allerdings gering; entscheiden könne man vor allem dort, wo städtebauliche oder infrastrukturelle Belange berührt würden. Bundesweit rücken ehemalige Industriestandorte mit gewachsener Energieinfrastruktur derzeit in den Blick von Projektentwicklern — etwa für Batteriespeicher im Utility-Scale-Bereich. Seit der Privilegierung solcher Anlagen durch § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB Ende 2025 und der Gewerbesteuer-Zuordnung, die 90 Prozent des Aufkommens in der Standortgemeinde belässt, werden Flächen mit vorhandenem Netzanschluss und geeigneter Flächenkulisse systematisch gesucht. Rumberg zeigt sich gegenüber solchen Optionen zurückhaltend. Bisher lägen keine Anfragen vor, man sei für Gespräche aber prinzipiell offen. „Das muss grundsätzlich die Privatwirtschaft regeln“, betont er.

Seinen Appell richtet der Oberbürgermeister an Freistaat, Bund und EU: Es brauche wettbewerbsfähige Energiepreise, konsequenten Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungsverfahren und steuerliche Entlastungen. „Wer industrielle Wertschöpfung in Deutschland erhalten will, muss die Standortbedingungen spürbar verbessern“, fordert Rumberg. Es solle und müsse auch künftig noch Produkte „Made in Freital“ geben.  (DEKOM, 22.09.2026) Mehr Infos zum Standort Freital hier…

Arbeitgeber und Gewerkschaften fordern verbindliche Bildungsziele und höhere Investitionen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben am 22. September 2026 in Berlin ein gemeinsames Impulspapier vorgelegt. Darin verlangen die Sozialpartner, bis 2035 die Zahl junger Menschen ohne Basiskompetenzen, Schul- oder Berufsabschluss deutlich zu senken. Die Forderungen reichen vom beschleunigten Ausbau der Kindertagesbetreuung über einen Qualitätsrahmen für den Ganztag bis zur verbindlichen Vermittlung von KI-Kompetenzen entlang der gesamten Bildungskette. Für Städte und Gemeinden als Schulträger und Kita-Betreiber hat das Papier unmittelbare Relevanz. Die gemeinsame Bildungskonferenz von Arbeitgebern und Gewerkschaften baut auf einer Stellungnahme aus dem Jahr 2024 auf. Schon damals hatten BDA und DGB eine Bildungsoffensive mit messbaren Zielen und klarer Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und der kommunalen Ebene gefordert. Dass beide Seiten ihre Forderungen zwei Jahre später unverändert erneuern, lässt sich als Signal verstehen, wie wenig sich aus Sicht der Sozialpartner bewegt hat. Im Zentrum des Impulspapiers steht ein Bekenntnis zur allgemeinen Schulpflicht. BDA und DGB begrüßen den jüngsten Bundesratsbeschluss zur Bekräftigung der Schulpflicht und betonen, Bildungseinrichtungen seien unverzichtbare Orte gemeinsamen Lernens und demokratischer Wertebildung. Wer an der Schulpflicht rüttele, wolle, dass Kinder aus diesem Erfahrungsraum herausfielen, heißt es in dem Papier. Beim Thema Finanzierung dringen die Sozialpartner auf eine langfristige Strategie mit bedarfsgerechter Ausstattung. Die von Bund und Ländern vereinbarte „Roadmap“ für bessere Bildungsqualität müsse weiter konkretisiert und mit verbindlichen Meilensteinen versehen werden. Die Bildungssteuerung solle datenbasiert arbeiten, Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen und Fortschritte transparent machen. Lehrkräfte sollen dabei nicht nur Datenempfänger sein, sondern die gewonnenen Erkenntnisse für die individuelle Förderung nutzen können. Für Schulträger und Jugendhilfeträger vor Ort besonders relevant sind die Passagen zur frühkindlichen Bildung und zum Ganztag. Trotz regional rückläufiger Geburtenzahlen bestehe insgesamt weiterhin ein hoher Bedarf an Kitaplätzen, konstatiert das Papier. Familien, die bislang keine Kita-Angebote nutzten, müssten gezielter erreicht, Zugangshürden abgebaut werden. Beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen fordern BDA und DGB einen gemeinsamen Qualitätsrahmen, tragfähige pädagogische Konzepte und ausreichend Fachkräfte. Ganztagsangebote ließen sich gut mit kulturellen und sportlichen Bildungsangeboten verknüpfen, auch erste Berufsbegegnungen seien dort sinnvoll integrierbar. Den Fachkräftemangel im Bildungssystem adressiert das Papier mit dem Ruf nach attraktiveren Arbeitsbedingungen, Entwicklungsperspektiven und einer längerfristigen Personalstrategie. Multiprofessionelle Teams sollen als fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung ausgebaut werden. Gleichzeitig brauche es Entlastungsmaßnahmen, damit pädagogische Fachkräfte mehr Zeit für die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hätten. Breiten Raum nimmt die Digitalisierung ein. Der Digital Pakt 2.0 müsse jetzt in den Ländern zügig umgesetzt werden, damit Schulen die notwendigen Mittel erhielten. KI-Kompetenzen sollen verbindlich in die Curricula aufgenommen werden. Die Sozialpartner betonen dabei, der KI-Einsatz müsse immer an pädagogischen Kriterien ausgerichtet bleiben und dürfe echte Fach- und Lehrkräfte nicht ersetzen. Auch die berufliche Orientierung und die beruflichen Schulen finden sich unter den zehn Forderungen. Jugendberufsagenturen sollen gestärkt werden und junge Menschen ohne Anschlussperspektive aktiv begleiten. Berufliche Schulen bräuchten eine moderne Ausstattung und ausreichend qualifizierte Lehrkräfte, um ihrer Rolle als Partner der dualen Ausbildung gerecht zu werden. Für Verwaltungsspitzen und Ratsmitglieder lohnt sich der Blick in das Impulspapier vor allem dort, wo es um die Einbindung der kommunalen Ebene geht. Die Sozialpartner fordern ausdrücklich, Städte und Gemeinden als „zentrale Akteure und Träger der lokalen Bildungslandschaft“ eng in die Umsetzung einzubeziehen. Ob beim Kita-Ausbau, beim Ganztag oder bei der digitalen Infrastruktur an Schulen — die im Papier skizzierten Vorhaben landen am Ende auf den Schreibtischen der Fachämter. (DEKOM, 22.09.2026) Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB hier…

Fossile Heizkosten steigen langfristig — Wärmepumpen bleiben günstigste Option

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund den Heizspiegel für Deutschland 2026 vorgelegt. Die Auswertung zehntausender Abrechnungen zeigt: Erdgas und Holzpellets verteuerten sich im Abrechnungsjahr 2025 deutlich, während Wärmepumpen die mit Abstand niedrigsten Betriebskosten aufweisen. Bis 2045 könnten sich die Heizkosten für Gas- und Ölheizungen laut einer neuen Prognose mehr als verdoppeln. Für Städte und Gemeinden, die eigene Liegenschaften bewirtschaften und Bürger zu Fördermöglichkeiten beraten, liefert der Heizspiegel eine datengestützte Entscheidungsgrundlage. Die Energiepreiskrise von 2022 wirkt nach. Nach einer vorübergehenden Entspannung in den Jahren 2023 und 2024 mussten Haushalte im Abrechnungsjahr 2025 erneut tiefer in die Tasche greifen. Besonders betroffen waren Nutzer von Erdgas- und Holzpelletheizungen. In einer durchschnittlichen 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus stiegen die Gaskosten auf 1.170 Euro — ein Plus von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei Holzpellets fiel der Anstieg mit 20 Prozent noch stärker aus. Wärmepumpen legten dagegen nur um fünf Prozent zu und blieben mit 715 Euro der günstigste Energieträger, gefolgt von Holzpellets mit 735 Euro. Im Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern zeigt sich ein ähnliches Bild bei höheren Absolutwerten. Gasheizungen schlugen dort mit 2.040 Euro zu Buche, Ölheizungen mit 2.145 Euro. Wärmepumpen lagen mit 1.260 Euro auch hier deutlich darunter.

Für das laufende Jahr 2026 prognostiziert co2online eine Verschiebung der Belastungen. Beim Erdgas zeichne sich durch den Wegfall der Gasspeicherumlage zunächst eine leichte Entlastung ab, die Kosten könnten um vier bis fünf Prozent sinken. Allerdings könnten gestiegene Großhandelspreise mit Verzögerung auf die Verbraucherpreise durchschlagen und die Gaskosten Ende 2026 oder 2027 wieder nach oben treiben. Deutlich teurer werde es voraussichtlich beim Heizöl, wo co2online für eine 70-Quadratmeter-Wohnung einen Anstieg um 24 Prozent auf 1.275 Euro erwartet. Wärmepumpen sollen mit einem Plus von drei Prozent auf 735 Euro die günstigste Option bleiben. Die langfristige Perspektive fällt für fossile Energieträger noch ungünstiger aus. Laut einer neuen Heizkostenprognose von co2online könnten sich die Kosten für Gas- und Ölheizungen bis 2045 mehr als verdoppeln. Als Treiber nennt die Beratungsgesellschaft steigende CO₂-Bepreisung, höhere Netzentgelte und die sogenannte „Bio-Treppe“, also die stufenweise Beimischungspflicht erneuerbarer Anteile. Wärmepumpen würden dagegen deutlich langsamer im Preis steigen und voraussichtlich dauerhaft am günstigsten bleiben. Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online, ordnet die Zahlen ein. Das Zeitalter günstiger fossiler Heizenergie sei spätestens seit der Energiekrise vor vier Jahren vorbei, fossiles Heizen bleibe langfristig teurer und mit größeren Kostenrisiken verbunden als das Heizen mit erneuerbaren Energien. Wer heute eine neue Heizung plane, solle diese Entwicklung kennen — auch wenn der Einbau reiner Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt sei. Rund 90 Prozent aller Haushalte verfügten noch über Einsparpotenzial, so ein weiteres Ergebnis des Heizspiegels. Im Durchschnitt ließen sich in einer Wohnung etwa 465 Euro pro Jahr einsparen, in einem Einfamilienhaus sogar 1.000 Euro. Deutschlandweit entspreche das einem Potenzial von bis zu 24 Milliarden Euro jährlich. Bereits einfache Verhaltensänderungen beim Heizen und Lüften könnten den Energieverbrauch um bis zu zehn Prozent senken. Größere Einsparungen ermöglichten Heizungsoptimierungen, Dämmmaßnahmen oder der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Für Verwaltungsspitzen und Liegenschaftsverantwortliche liefert der Heizspiegel zweierlei Anhaltspunkte. Zum einen lässt sich anhand der Vergleichswerte einordnen, ob die Heizkosten in kommunalen Gebäuden — von der Schule über das Rathaus bis zur Sporthalle — im Rahmen liegen oder auf Sanierungsbedarf hindeuten. Zum anderen bietet das kostenlose Online-Tool HeizCheck auf www.co2online.de/heizspiegel eine niedrigschwellige Beratungsgrundlage, auf die Bürgerämter und Klimaschutzmanager bei Anfragen aus der Bürgerschaft verweisen können. (DEKOM, 22.09.2026) PM Deutscher Mieterbund hier…