Aktuelle Druckausgabe

Bund, Länder, Kommunen und Branche verständigen sich auf schnellen Gigabitausbau

Bund, alle 16 Bundesländer, die drei kommunalen Spitzenverbände sowie die Telekommunikationsbranche haben sich auf ein gemeinsames Bekenntnis zu einem schnelleren, flächendeckenden und effizienteren Gigabitausbau in Deutschland verständigt. Beim Stakeholder-Dialog des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in Berlin unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft das Memorandum of Understanding (MoU) „Bestes Netz für Deutschland“. Auch führende Telekommunikationsunternehmen haben unterschrieben, darunter Telekom, Vodafone, Telefónica, Deutsche Glasfaser, EWE Tel und 1&1. Das Gigabitbüro des Bundes war vor Ort beteiligt und stellte kommunale Musterprojekte vor. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger begrüßte die Teilnehmenden und unterstrich die Bedeutung des Formats für die laufende Legislaturperiode. Das MoU geht über eine allgemeine Absichtserklärung hinaus und legt messbare Ziele für den weiteren Infrastrukturausbau fest. Für das Jahr 2026 haben die beteiligten Unternehmen rund 10,9 Milliarden Euro Investitionen in Glasfaser- und Mobilfunknetze zugesagt, verbunden mit einem klaren Investitionsbekenntnis auch für die Folgejahre. Im Gegenzug streben Bund, Länder und Kommunen verlässlichere und investitionsfreundlichere Rahmenbedingungen an, mehr Planungssicherheit sowie den Abbau bürokratischer Hürden. Ein zentrales Anliegen ist zudem, die Wirtschaftlichkeit des verbleibenden, zunehmend kleinteiligen Ausbaus zu verbessern und die Schnittstellen zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Netzbetreibern zu optimieren. Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht, Tiefbaukosten durch innovative Legemethoden gesenkt und Synergien zwischen den beteiligten Akteuren stärker genutzt werden. Besonderes Gewicht legt das MoU auf die Steigerung der Buchungsrate von Glasfaseranschlüssen. Aktuell nutzen nur rund 15 Prozent der Endkundinnen und Endkunden ihren verfügbaren Glasfaseranschluss auch tatsächlich aktiv, was den weiteren Ausbau erschwert und Investitionen hemmt. Bund und Länder wollen deshalb mit gezielten, neutralen Kampagnen über die Vorzüge von Glasfaseranschlüssen informieren, flankiert durch Angebote des Gigabitbüros wie die Webseite „Schnell ins Netz“. Ergänzend bekennen sich die Unterzeichnenden zur Förderung des diskriminierungsfreien Netzzugangs, um Wettbewerb auf der bestehenden Infrastruktur zu ermöglichen und Doppelausbau zu vermeiden, sowie zu einem zielgenaueren Einsatz öffentlicher Fördermittel durch bessere Koordination zwischen den föderalen Ebenen. Bundesminister Wildberger kündigte an, das Format des hochrangigen Stakeholder-Dialogs in der laufenden Legislaturperiode regelmäßig fortzuführen, um Fortschritte zu überprüfen und Herausforderungen gemeinsam zu adressieren. Für Kommunen ist vor allem die geplante Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und die engere Zusammenarbeit mit Netzbetreibern relevant, da beides direkten Einfluss auf Tempo und Kosten laufender Ausbauprojekte vor Ort hat. Rainer Staar, Geschäftsführer der auf Glasfaserplanung spezialisierten fiberprojects GmbH, kennt das Problem aus eigener Erfahrung. „Genehmigungsverfahren beschleunigen sich deutlich, wenn Behörden nicht jeden Antrag zur Genehmigung neu verstehen müssen“, sagte er kürzlich im DEKOM-Interview. Wer Standards bei Lageplänen, Symbolik und Maßstäben einhalte und diese nicht ständig verändere, sorge dafür, dass Ämter schneller arbeiten könnten. Auch die im MoU vorgesehenen Kampagnen zur Steigerung der Take-up-Rate hält Staar für notwendig. Viele Kommunen unterschätzten den Kommunikationsaufwand gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern, obwohl die Buchungsquote am Ende über die Wirtschaftlichkeit eines Ausbauprojekts entscheide. (DEKOM/Gigabitbüro des Bundes, 29.06.2026) Ganze PM hier…

Breitband ins Straßenbankett, ohne die Substanz zu verbrauchen

Mit 231,2 Milliarden Euro hat der wahrgenommene Investitionsrückstand der Städte und Gemeinden im KfW-Kommunalpanel 2026 einen neuen Rekordwert erreicht. Auf die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur entfallen davon rund 54 Milliarden Euro, und nahezu jede dritte Verwaltung sieht sich außerstande, den laufenden Unterhalt ihrer Straßen noch angemessen zu leisten. Parallel dazu beschleunigt sich der geförderte Glasfaserausbau. Über die Gigabit-Richtlinie 2.0 stellt der Bund in diesem Jahr weitere 1,8 Milliarden Euro für unterversorgte Lagen bereit, und seit Anhebung der Aufgreifschwelle rücken auch Adressen mit bestehendem DSL-Anschluss in die Förderkulisse. Beide Entwicklungen beanspruchen denselben Untergrund, und genau dort geraten sie in Konflikt. Jeder offen ausgehobene Leitungsgraben entlang einer Außerortsstraße schwächt die Substanz, deren Erhalt vielerorts ohnehin nicht mehr finanzierbar ist. Aufgebrochene Fahrbahnränder, Setzungen an der Nahtstelle und verkürzte Nutzungsdauern verlagern die Kosten des Ausbaus auf den Straßenhaushalt der Folgejahre. Wer den Breitbandausbau vorantreibt und zugleich für die Straße verantwortlich zeichnet, finanziert auf diese Weise nicht selten den eigenen Sanierungsstau mit.

An dieser Stelle setzt die schonende Verlegung im Straßenbankett an. Anders als beim Trenching, das einen Schlitz in die Asphaltdecke fräst und damit den Oberbau selbst durchtrennt, bleibt die Fahrbahn hier vollständig unangetastet. Gefräst wird in das unbefestigte Bankett, rund zehn Zentimeter neben der Asphaltkante und außerhalb des tragenden Straßenkörpers. In einem Arbeitsgang entsteht ein 18 bis 25 Zentimeter breiter Graben, in den bis zu fünf Rohrverbände eingebracht werden, bevor er sofort mit dem aufbereiteten Aushub verschlossen und mehrlagig verdichtet wird. Eine mitlaufende Schleppschalung stützt den Graben über den gesamten Vorgang, sodass er nicht einstürzt und der angrenzende Straßenkörper stabil bleibt. Durch seitliches Ausfahren der Fräseinheit werden zudem die Randbelastungen der Fahrbahn minimiert.

Die Technologie des österreichischen Anbieters LAYJET ist seit Juli 2023 in der deutschen DIN 18220 als Verfahren für die Glasfaserverlegung im Bankett verankert und damit Stand der Technik. Begleitende Untersuchungen der TU Wien kommen zu dem Schluss, dass die Tragfähigkeit des Oberbaus erhalten bleibe und die Nutzungsdauer der Straße nicht beeinträchtigt werde. Nach einer von der TU Graz begleiteten Studie liege der Ausstoß an klimaschädlichem CO2 bei einem Siebzehntel der offenen Bauweise.

Für dicht bebaute Ortslagen und die Feinerschließung bis ins Haus bleibt der klassische Tiefbau maßgeblich. Ihre Stärke spielt die Bankettfräse auf den langen Verbindungs- und Anlaufstrecken zwischen den Orten aus, also dort, wo der geförderte Ausbau in den grauen und weißen Flecken die meisten Kilometer und den größten Substanzverzehr verursacht. Mit einer Tagesleistung von bis zu drei Kilometern verkürzt sich die Bauzeit erheblich, Sperrungen und Lärmbelastung fallen geringer aus, und die Verlege- und Wiederherstellungskosten sinken gegenüber der offenen Bauweise deutlich. Netzbetreiber wie Westnetz und Netze BW sowie Breitbandverantwortliche im Landkreis Soest setzen das Verfahren in geförderten Außerortsprojekten bereits ein.

Damit verschiebt sich eine Stellschraube, die in Markterkundung und Vergabe oft zu wenig Beachtung findet. Die Gigabitstrategie des Bundes nennt den häufigeren Einsatz alternativer Verlegemethoden ausdrücklich als Hebel für einen schnelleren und günstigeren Ausbau. Wo Ausschreibungen die Verlegung im Bankett zulassen oder gezielt vorsehen, lässt sich die spätere Belastung des Straßenhaushalts von vornherein begrenzen. Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte deshalb nicht allein die Baukosten je Meter, sondern auch die Wiederherstellung und die verbleibende Nutzungsdauer der Trasse erfassen. Wer beide Aufgaben zusammendenkt, gewinnt beim Anschluss der unterversorgten Lagen Tempo, ohne die teuerste Infrastruktur im Bestand vorzeitig zu verbrauchen. (DEKOM, 06.07.2026) Mehr Infos hier…

Über LAYJET

Das österreichische Unternehmen LAYJET wurde 2017 gegründet, nachdem Rainer Dunst die Patente für die gemeinsam mit der TU Wien, der TU Graz und der DW-Tech Maschinenbau GmbH entwickelte Verlegetechnologie erworben hatte. Mit der LAYJET Micro-Rohr Verlegegesellschaft und der 2023 gegründeten LAYJET Tiefbau GmbH beschäftigt das Unternehmen heute rund 80 Mitarbeiter. Seit 2020 ist LAYJET mit der LAYJET Deutschland GmbH auch mit einem eigenen Standort in Herrenberg, Baden-Württemberg, vertreten. Die hauseigene Planungsabteilung erstellt auf Basis der Kundenvorgaben die Trassenführung, bevor geschulte LAYJET-Tiefbau-Trupps die Verlegung übernehmen und ein kalibriertes, druckgeprüftes Leitungsnetz übergeben. Zu den Kunden zählen unter anderem Telekommunikationsunternehmen wie die Deutsche Telekom, Deutsche Glasfaser und Unsere Grüne Glasfaser (UGG), Netzbetreiber sowie zahlreiche Landkreise und Kommunen.

Straßenbau: Branche schrumpft – Sanierungsstau wächst

Der Straßenbau in Deutschland durchläuft eine schwierige Phase. Nach Zahlen des ifo Instituts ist der preisbereinigte Branchenumsatz seit 2020 spürbar zurückgegangen, im Zeitraum 2020 bis 2023 allein um 17 Prozent. 2025 fiel der Markt sogar unter das Niveau der vergangenen 15 Jahre zurück. Gleichzeitig kletterten die Baupreise für Straßenbauleistungen in den vergangenen fünf Jahren um 46 Prozent, zuletzt befeuert durch den seit Ende Februar 2026 laufenden Irankrieg mit steigenden Ölpreisen und neuen Lieferschwierigkeiten. Nach ifo-Umfragewerten dürfte der Preisanstieg im laufenden Jahr die Fünf-Prozent-Schwelle überschreiten. Bund, Länder und Gemeinden gaben 2025 zusammen über 18 Milliarden Euro für den Aufgabenbereich Straßen aus, wobei Gemeinden rund 40 Prozent der öffentlichen Straßenbaumaßnahmen finanzieren. Der amtliche Auftragseingang für die Bauart Straßenbau schrumpfte bereits seit 2019 in erheblichem Maße und sackte 2025 nochmals ab. Auffällig ist dabei, dass der Auftragsbestand der Branche trotz eingetrübter Geschäftslage weiterhin sehr hoch bleibt, was nach ifo-Einschätzung auf verzögerte Großprojekte und wegen der Preissprünge 2022 und 2023 verschobene Vorhaben hindeutet. Hintergrund der aktuellen Lage ist eine mehrjährige Verschiebung der Investitionsprioritäten. Der Bund hatte seinen Fokus zunehmend auf den Schienenverkehr gerichtet, während die Haushaltsdefizite der Gemeinden zurückkehrten und Material- sowie Energiepreise das Bauen verteuerten. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hätte an dieser Stelle Spielraum schaffen können, laut ifo-Studie erhält der Straßenbau jedoch bislang nicht die Priorität, die etwa dem Schienenverkehr oder den Wasserwegen zugutekommt. Stattdessen wurden Mittel zwischen Kern- und Extrahaushalt verschoben, sodass unter dem Strich nur ein moderater nominaler Aufwuchs verbleibt, der von Preis- und Projektkostensteigerungen weitgehend aufgezehrt wird. Das ifo Institut verweist zudem auf ein addiertes Haushaltsdefizit der Gemeinden von fast 57 Milliarden Euro allein für die Jahre 2024 und 2025, gepaart mit steigendem Konkurrenzdruck durch andere Ausgabenposten wie Soziales oder Zinszahlungen im Bundeshaushalt. Im Markt selbst dominieren große Unternehmen, mehr als die Hälfte des baugewerblichen Umsatzes entfällt auf Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten. Kleinere und mittlere Firmen mit weniger als 20 Beschäftigten sind dagegen vor allem bei Ausbesserungen, Beschilderungen und Fußwegarbeiten aktiv. Zuletzt klagten 37 Prozent der vom ifo Institut befragten Straßenbaufirmen über fehlende Aufträge, deutlich mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Materialengpässe spielen als Behinderungsgrund dagegen eine untergeordnete Rolle, der entsprechende Umfragewert gab im Mai von 10 auf 6 Prozent nach. Vor diesem Hintergrund geht das ifo Institut bis 2027 von weiter sinkenden Straßenbauinvestitionen aus. Auf Klagen mehrerer Länder, wonach baureife Neubauvorhaben wegen unzureichender Haushaltsansätze nicht begonnen werden könnten, reagierte die Bundesregierung Ende 2025 mit kurzfristiger Mittelaufstockung und Umsetzungsgarantie. Der Verkehrsminister beklagt jedoch weiterhin eine ausgeprägte Unterfinanzierung, die auch den direkten Zugriff der Autobahn GmbH auf Mauteinnahmen und die geplante eigene Kreditaufnahme nicht auflösen dürfte. (DEKOM/Ifo, 06.07.2026) Mehr Infos hier…

BEE: Mehr Batteriespeicher könnten Stromsystem jährlich um vier Milliarden Euro entlasten

Ein schnellerer Ausbau von Batteriespeichern und Flexibilität im Stromsystem könnte Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Bundeshaushalt um Milliardenbeträge entlasten. Das zeigt eine neue Analyse des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie, des Bundesverbands Solarwirtschaft und des Bundesverbands WindEnergie. Demnach hätte eine zusätzliche kurzfristige Flexibilität von 20 Gigawatt Speicherleistung mit vier Stunden Speicherkapazität im Zeitraum Januar 2025 bis Ende Mai 2026 volkswirtschaftliche Einsparungen von 5,6 Milliarden Euro ermöglicht, auf ein Jahr gerechnet rund 3,9 Milliarden Euro. Die Entlastungen entstünden durch höhere Marktwerte erneuerbarer Energien, geringere EEG-Förderkosten, gedämpfte Spotmarktpreise und einen günstigeren Stromkosten-Saldo im europäischen Handel.

Mit dem steigenden Anteil von Wind- und Solarstrom nehmen Zeiten sehr hoher gleichzeitiger Einspeisung zu. In solchen sogenannten Hellbrisen entstehen häufiger sehr niedrige oder negative Strompreise, was die Marktwerte erneuerbarer Energien senkt, den Förderbedarf aus dem Bundeshaushalt erhöht und die Finanzierungsrisiken für neue EE-Anlagen verschärft. Zusätzliche Speicher könnten diese Nebeneffekte der Energiewende laut Analyse weitgehend vermeiden. Negative Börsenstrompreise würden um fast 70 Prozent sinken, marktliche Abregelungsmengen um 3,3 Terawattstunden beziehungsweise rund 55 Prozent zurückgehen. Die Finanzierungsrisiken nach § 51 EEG verringerten sich bei Photovoltaik um rund 75 Prozent, bei Windenergie an Land um fast 55 Prozent und bei Offshore-Windenergie um fast 60 Prozent.

BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bezeichnet die Untersuchung als Beleg dafür, dass Speicher ein Sparprogramm für Stromkunden und Bundeshaushalt seien, und fordert von der Politik, Speicher und Flexibilität jetzt schneller zu ermöglichen. Für die kommenden Jahre sieht der BEE weiteren Handlungsbedarf. Um die von der Bundesregierung angestrebten Ausbauvolumina von jährlich 20 Gigawatt Photovoltaik und 15 Gigawatt Windenergie besser in das Stromsystem zu integrieren, sei ein zusätzlicher Bedarf von etwa acht Gigawatt Speicherleistung beziehungsweise 32 Gigawattstunden Speicherkapazität pro Jahr erforderlich. Der BEE fordert deshalb, regulatorische Hemmnisse beim Speicherausbau rasch abzubauen, etwa durch beschleunigte und standardisierte Netzanschlussverfahren, die Ermöglichung des Multi-Use-Betriebs von Batteriespeichern und vereinfachte Anschlussregeln für Speicher an bestehenden Netzanschlüssen.

Für Kommunen ist die Entwicklung aus mehreren Gründen relevant. Sinkende Abregelungsmengen und geringere Finanzierungsrisiken wirken sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit kommunal beteiligter EE-Anlagen aus. Zugleich eröffnen Batteriespeicher Kommunen und ansässigen Unternehmen neue Möglichkeiten, vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen mit leistungsfähigen Netzanschlüssen wirtschaftlich zu nutzen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt ein Projekt aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Flächeneigentümer gemeinsam mit dem Speicherentwickler Ampermo einen Großbatteriespeicher als Joint Venture realisiert hat. (DEKOM/BEE, 01.07.2026) Ganzer Artikel hier…

INTERVIEW: „Bei Ampermo kamen technische Kompetenz und fundierte Erfahrung in Finanzierung und Stromvermarktung von Anfang an zusammen.“

Andreas Zeiser-Radtke entwickelt und betreibt seit vielen Jahren Industrie- und Gewerbestandorte in Deutschland. Sein Unternehmen verfügt über mehrere Flächen mit leistungsfähigen Netzanschlüssen und beschäftigt sich seit längerem damit, diese wirtschaftlich zu nutzen. Gemeinsam mit Ampermo wurde auf einer seiner Industrieflächen ein Großbatteriespeicher als Joint Venture realisiert.

Wie sind Sie erstmals auf das Thema Großbatteriespeicher aufmerksam geworden und was hat Sie daran besonders interessiert?

Wir beschäftigen uns bereits seit längerer Zeit mit der strategischen Weiterentwicklung unserer Industrie- und Gewerbestandorte. Dabei wurde das Thema Großbatteriespeicher zunehmend interessant – insbesondere im Zusammenhang mit der Frage, wie bestehende Infrastruktur und leistungsfähige Netzanschlüsse sinnvoll genutzt werden können. Besonders spannend fanden wir die Möglichkeit, zusätzliche Erlöspotenziale aus vorhandenen Industrieflächen zu erschließen und gleichzeitig einen Beitrag zur zukünftigen Energieinfrastruktur zu leisten.

Welche Kriterien waren Ihnen bei der Auswahl eines Projektpartners besonders wichtig und warum haben Sie sich letztlich für Ampermo entschieden?

Für uns war entscheidend, mit einem Partner zusammenzuarbeiten, der sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Komplexität solcher Projekte beherrscht. Themen wie Netzanschluss, technische Planung, Genehmigung, Fremdfinanzierung, Projektumsetzung und Stromvermarktung sind bei Großbatteriespeichern sehr anspruchsvoll.

Ampermo hat uns von Beginn an durch die Kombination aus technischem Know-how, wirtschaftlicher Expertise und pragmatischer Umsetzungskompetenz überzeugt. Besonders positiv war für uns, dass dort Projektentwicklung, Finanzierung und Vermarktung aus einer Hand gedacht werden. Zudem hatten wir früh das Gefühl, mit einem Partner zusammenzuarbeiten, der die Interessen von Flächeneigentümern und Investoren wirklich versteht.

Wie haben Sie die Zusammenarbeit mit Ampermo während der Projektentwicklung erlebt und welche Unterstützung war für Sie besonders wertvoll?

Die Zusammenarbeit mit Ampermo war und ist während der gesamten Projektentwicklung sehr partnerschaftlich, transparent und lösungsorientiert. Besonders wertvoll ist für uns, dass Ampermo die vielen Beteiligten und Arbeitsschritte zuverlässig koordiniert und das Projekt konsequent vorangetrieben hat. Bei Projekten dieser Größenordnung ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der den Überblick behält und auch bei komplexen Themen klare Entscheidungen vorbereitet. Ampermo spricht eben beide Sprachen: die des Unternehmers, und die des Netzbetreibers, ohne den es nun mal nicht geht.

Sie haben sich entschieden, selbst in das Speicherprojekt als Co-Investor zu investieren. Was hat Ihnen dabei Vertrauen gegeben?

Ampermo hat sehr klar aufgezeigt, wie das Projekt aufgebaut ist, welche wirtschaftlichen Potenziale bestehen und welche Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung notwendig sind. Zusätzlich hat uns Vertrauen gegeben, dass hinter Ampermo ein sehr erfahrenes Management-Team steht, das sich seit vielen Jahren mit komplexen Energie- und Infrastrukturprojekten beschäftigt. Insgesamt bietet ein solches Großbatteriespeicherprojekt aus unserer Sicht ein sehr attraktives Risiko-Rendite-Profil mit langfristigen Perspektiven.

Welche Rolle werden Großbatteriespeicher Ihrer Meinung nach künftig für Industrie- und Gewerbestandorte spielen?

Aus unserer Sicht werden Großbatteriespeicher künftig eine zentrale Rolle für Industrie- und Gewerbestandorte spielen. Gerade im Zusammenhang mit Themen wie Industriestrompreis, Netzstabilität und neuen Entwicklungen wie AgNes wird flexible Energieinfrastruktur immer wichtiger. Gleichzeitig können Großbatteriespeicher zusätzliche, langfristig planbare Erlöse ermöglichen.

Was würden Sie anderen Industrieunternehmen oder Flächeneigentümern raten, die sich heute erstmals mit dem Thema Großbatteriespeicher beschäftigen?

Ich würde empfehlen, sich frühzeitig mit den Potenzialen bestehender Industrieflächen und Netzanschlüsse auseinanderzusetzen. Gerade im Bereich Großbatteriespeicher entstehen aktuell sehr interessante wirtschaftliche Möglichkeiten, die aber die Mitarbeit von Netzbetreibern und Bauämtern mit einbezieht. Deshalb ist es wichtig, mit einem erfahrenen Partner zusammenzuarbeiten, der sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Komplexität solcher Projekte versteht und die nötige Verlässlichkeit bei Banken, Netzbetreibern und Bauämtern mitbringt. (Ampermo, 11.06.2026) Ganzer Artikel hier…

Wärmeplanung: Nach der Frist ist vor der Frist

Mit dem 30. Juni haben die großen Städte ihre Wärmeplanung vorgelegt. Aus demselben Gesetz folgt für Wärmenetzbetreiber bereits die nächste Frist. Jeder Betreiber eines Wärmenetzes muss bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorlegen, so schreibt es Paragraf 32 des Wärmeplanungsgesetzes vor. Betroffen sind alle Netze über einem Kilometer Länge, die nicht bereits vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Für die meisten Stadtwerke und Eigenbetriebe mit eigener Fernwärme steht damit ein nächster Schritt mit festem Datum an. Der Fahrplan ist ein verbindliches Planungsdokument. Anlage 3 des Wärmeplanungsgesetzes schreibt die Inhalte vor — eine Bestandsaufnahme des Netzes, einen Transformationspfad entlang der gesetzlichen Zwischenziele von 30 Prozent erneuerbarer Wärme bis 2030 und 80 Prozent bis 2040 sowie den Nachweis, wie das Netz bis 2045 klimaneutral wird. Der fertige Fahrplan geht an die nach Landesrecht zuständige Behörde und wird auf der Internetseite des Betreibers veröffentlicht.

Die Novelle vom 27. Mai 2026 hat die Frist allein für industrielle Prozesswärmenetze auf Ende 2030 verschoben. Für kommunale Fernwärme bleibt es beim Jahresende 2026. Bis zum Frühjahr 2026 ließ sich die Pflicht über eine Förderung erfüllen. Wer einen Transformationsplan nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze beantragte, deckte damit die Anforderung des Paragrafen 32 und erhielt die Hälfte der Erstellungskosten erstattet. Seit dem 1. April 2026 ist dieser Weg geschlossen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Transformationspläne über das Modul 1 der BEW nicht mehr, weil eine gesetzliche Pflicht nach dem Bundeshaushaltsrecht nicht zugleich Gegenstand einer Förderung sein darf. Anträge mit Eingang bis zum 31. März 2026 wurden noch bearbeitet. Wer diese Frist verstreichen ließ, erstellt den Fahrplan ohne Zuschuss.

Nach Paragraf 71j des Gebäudeenergiegesetzes darf ein Eigentümer in einem ausgewiesenen Wärmenetzausbaugebiet eine Übergangsheizung einbauen und den Anschluss aufschieben, sofern der Netzbetreiber einen Fahrplan im Einklang mit der Wärmeplanung vorgelegt hat. Fehlt dieser Fahrplan, fehlt dem Eigentümer diese Option.

Die Datengrundlage entscheidet über die Qualität des Fahrplans. Gebäudescharfe Verbrauchswerte, eine aktuelle Netztopologie und eine Potenzialanalyse für Geothermie, Abwärme oder Großwärmepumpen bilden die Grundlage für einen tragfähigen Pfad. Genau hier setzt greenventory an. Das Freiburger Unternehmen, ein Spin-off des Fraunhofer ISE und des KIT, führt die verstreuten Datenquellen eines Versorgungsgebiets in einem digitalen Abbild zusammen und hat nach eigenen Angaben bereits über 500 Projekte umgesetzt.  „Eine fundierte Datengrundlage ist der entscheidende Hebel für die Planungsqualität. Nur durch eine präzise Abbildung der Ist-Situation und die Einbindung vielfältiger Datenquellen lassen sich Wärmenetze und ihre Dekarbonisierung zukunftsorientiert planen. Mögliche Datenlücken schließen wir effizient durch fundierte Annahmen auf Basis unserer Projekterfahrung und anerkannter Fachliteratur. So entsteht auch bei komplexer Datenlage ein belastbarer Fahrplan“, betont Hendrik Wulfert, Projektingenieur Wärmewende bei greenventory.

Aus dieser Grundlage entsteht der Transformationspfad, den der Fahrplan verlangt. Die Elektrifizierung der Wärmeversorgung erhöht zugleich den Strombedarf und verbindet die Wärmeplanung mit der Planung der Stromnetze. „Idealerweise wird bereits die Wärmeplanung breiter gedacht und es wird die Transformation der Strom- und Gasnetze mitbetrachtet. Eine solche sektorübergreifende Energieleitplanung ermöglicht beispielsweise den potenziellen Aufbau eines Wärmenetzes im System mit den anderen Netzsparten zu betrachten und darüber zu wirtschaftlich optimierten und gesellschaftlich akzeptierten Varianten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu kommen“, so Dr.-Ing. Sven Killinger, Geschäftsführer und Mitgründer von greenventory. (DEKOM, 06.07.2026) Mehr Infos hier…

Ladebordstein statt Ladesäule: Antwort auf engen Straßenraum

Zur Jahresmitte zieht die Bundesnetzagentur eine positive Bilanz für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Zum 1. Mai 2026 zählte die Behörde bundesweit knapp 204.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte, ein Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark wuchs dabei mit einem Plus von 31 Prozent die Zahl der Schnellladepunkte. Der Zubau trifft zunehmend auf verdichtete Innenstadtbereiche, wo schon das vorhandene Stadtmobiliar wenig Spielraum lässt. Klassische Ladesäulen beanspruchen dort Gehwegfläche, verdecken Sichtachsen und werden durch das Ladekabel zwischen Fahrzeug und Säule zur Stolperfalle. In historischen Altstädten verschärft sich das Problem zusätzlich, weil enge Straßenprofile und denkmalschutzrechtliche Vorgaben für freistehende Ladetechnik oft wenig Raum lassen. In solchen Bereichen erweist sich der von Rheinmetall entwickelte Ladebordstein inzwischen vielerorts als platzsparende Alternative zur freistehenden Säule. Der Infrastrukturhändler EBERO FAB vertreibt das System seit rund einem Jahr bundesweit. Er wird bündig in den Bordsteinverlauf eingebaut und ermöglicht den Zugang unmittelbar am Fahrzeug, wodurch die Distanz zwischen Fahrzeug, Ladekabel und einer freistehenden Säule entfällt. Geladen wird einhändig und kontaktlos über den Stecker, gestartet wird der Vorgang per App, QR-Code oder RFID-Karte. Die Ladeleistung beträgt bis zu 22 Kilowatt. Über eine austauschbare Modullösung lässt sich das Elektronikmodul im Servicefall innerhalb weniger Minuten ersetzen, ohne dass der Bordstein selbst aufgebrochen werden muss. Das System ist durch Pkw und Lkw überfahrbar. Erprobt wurde die Lösung ein Jahr lang im öffentlichen Raum in Köln, betrieben von der RheinEnergie-Tochter TankE gemeinsam mit Rheinmetall. An vier Ladepunkten kamen in dieser Zeit mehr als 2.800 Ladevorgänge zusammen, die technische Verfügbarkeit lag über 99 Prozent. Eine Nutzerbefragung mit rund 100 Teilnehmenden ergab eine Bewertung von 4,38 von 5 Punkten, besonders positiv bewertet wurden die einfache Bedienung, die Barrierefreiheit und die unauffällige Integration ins Stadtbild. Die Stadt Köln verweist darauf, dass sich das System bis auf den Anschlusskasten in der bereits vorhandenen Infrastruktur des Straßenraums einsetzen lasse, was Gehwegbreiten, Sichtachsen und Denkmalschutzbelangen entgegenkomme. Ähnlich positiv äußerten sich die Stadtwerke Düsseldorf auf DEKOM-Nachfrage zu ihren Erfahrungen. Die Ladebordsteine nähmen kaum Platz weg und verfügten über eine sehr hohe Funktionsqualität, insbesondere gegenüber Kälte und Feuchtigkeit seien sie äußerst robust. Nutzerinnen und Nutzer müssten lediglich den eigenen Stecker anfassen und nicht den Bordstein selbst, da sich die Abdeckplatte mit dem Ladestecker öffnen lasse. Die Stadtwerke Düsseldorf betrieben nach eigenen Angaben seit mehr als einem halben Jahr Ladebordsteine und hätten dabei bislang so gut wie keine Störungen verzeichnet. Die Investitionskosten für zwei Einheiten lägen etwas über denen einer gängigen Normalladesäule mit ebenfalls zwei Ladepunkten, im laufenden Betrieb böten sie aufgrund ihrer Qualität jedoch deutliche Kostenvorteile, insbesondere wegen der geringeren Störanfälligkeit. Für 2026 planen die Stadtwerke Düsseldorf nach eigenen Angaben zwischen 50 und 100 neue Ladebordsteine. Zugleich solle das Schnellladeportfolio von derzeit rund 60 auf über 70 Ladepunkte erweitert werden. Bereits 2025 sei mit 140 Normalladepunkten in einer Tiefgarage der bislang größte AC-Ladepark der Stadt in Betrieb gegangen, 2026 solle dies mit mehr als 220 Ladepunkten in einer weiteren Tiefgarage nochmals übertroffen werden. Auch die Deutsche Bundesbank setzt inzwischen auf das System. Für die eigene Elektroflotte beschaffte sie sechs Ladebordsteine bei EBERO FAB, installiert am Bundesbank-Standort Hamburg durch die Firma Spie. Künftig soll es weitere Varianten des Ladebordsteins geben. Unter anderem eine Ausführung in Gusseisen und eine flächenbündige Version für Logistikstandorte mit Flottenfahrzeugen. (DEKOM, 06.07.2026) Mehr Infos hier…

Wissen sichern, bevor es geht – cogniport-Geschäftsführer Christoph Großwardt im DEKOM Interview

Städte und Gemeinden stehen vor einer Dreifachbelastung. Die Haushaltslage zwingt zu Priorisierung statt zu Großprojekten, die Zahl der Cyberangriffe auf öffentliche Verwaltungen steigt kontinuierlich, und mit den Babyboomern verlässt in den kommenden Jahren eine ganze Generation erfahrener Mitarbeitender den Dienst. Wer dieses Erfahrungswissen nicht rechtzeitig sichert und neuen Mitarbeitenden zugänglich macht, verliert wertvolle Handlungsfähigkeit genau dann, wenn sie am dringendsten gebraucht wird. Genau an dieser Stelle begleitet die cogniport Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH aus Aachen öffentliche Verwaltungen seit 1998. Mit modularen eLearning-Angeboten, Blended Learning und Präsenzschulungen sowie dem eigenen Bildungsportal acadeMe hat sich das Unternehmen als spezialisierter Bildungspartner für Städte und Gemeinden etabliert, getragen von den Gesellschaftern regio iT, Südwestfalen IT und der kdvz Rhein-Erft-Rur. Geschäftsführer Christoph Großwardt ordnet im Sommerinterview ein, was die aktuelle Belastungslage für die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen bedeutet und wo Wissensmanagement als strategisches Werkzeug ansetzt.

DEKOM: Viele Kommunen stehen finanziell unter enormem Druck. Was bedeutet das aus Ihrer Sicht für die Digitalisierung?

Christoph Großwardt: Die angespannte Haushaltslage verändert die Spielregeln. Viele Kommunen müssen Investitionen verschieben oder priorisieren und gleichzeitig steigen die Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern an digitale Verwaltungsleistungen. Digitalisierung darf deshalb heute kein Selbstzweck mehr sein. Sie muss konkret dazu beitragen, Prozesse effizienter zu gestalten, Mitarbeitende zu entlasten und vorhandene Ressourcen besser einzusetzen. Gerade jetzt brauchen Verwaltungen Lösungen, die schnell einen messbaren Nutzen liefern, anstatt jahrelange Großprojekte zu starten. Mit unseren Lösungen bei cogniport verfolgen wir genau diesen Ansatz. Bestehendes Wissen, Prozesse und Informationen intelligent verfügbar machen, damit Mitarbeitende schneller Entscheidungen treffen, weniger Zeit mit Suchen verbringen und vorhandene Ressourcen optimal nutzen können.

DEKOM: Gleichzeitig nimmt die Bedrohung durch Cyberangriffe auf Kommunen zu. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen?

Christoph Großwardt: Cyberangriffe gehören inzwischen zum Alltag öffentlicher Verwaltungen. Das eigentliche Problem ist dabei oft nicht nur die IT-Sicherheit selbst, sondern die organisatorische Vorbereitung auf Krisen. Viele Verwaltungen verfügen aufgrund begrenzter Budgets und fehlender personeller Ressourcen nicht über ein vollständig etabliertes Business Continuity Management. Wenn zentrale Systeme ausfallen, fehlt häufig der schnelle Zugriff auf Handlungsanweisungen, Notfallpläne oder relevantes Wissen. Genau hier sehen wir einen wichtigen Baustein der Resilienz. Wissen muss jederzeit verfügbar sein, strukturiert, aktuell und unabhängig davon, ob einzelne Personen erreichbar sind. Digitale Wissensplattformen können dazu beitragen, im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben und Abläufe deutlich schneller wiederherzustellen.

DEKOM: Viele erfahrene Mitarbeitende gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand. Welche Auswirkungen hat das auf die öffentliche Verwaltung?

Christoph Großwardt: Der demografische Wandel wird häufig unterschätzt. Mit den Babyboomern verlassen in den nächsten Jahren viele Beschäftigte die Verwaltungen, die über Jahrzehnte enormes Erfahrungswissen aufgebaut haben. Dieses Wissen steckt häufig nicht in Dokumentationen, sondern in den Köpfen der Mitarbeitenden. Wenn dieses Wissen verloren geht, entstehen längere Einarbeitungszeiten, Unsicherheiten und Ineffizienzen.

Aus unserer Sicht wird Wissensmanagement deshalb zu einer strategischen Aufgabe. Moderne Technologien können helfen, Wissen systematisch zu sichern, verständlich aufzubereiten und neuen Mitarbeitenden schnell zugänglich zu machen. Dadurch verkürzt sich die Einarbeitung, und Organisationen bleiben auch bei Personalwechseln handlungsfähig.

DEKOM: Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz dabei?

Christoph Großwardt: Künstliche Intelligenz ist kein Ersatz für Fachwissen, sie ist ein Werkzeug, um vorhandenes Wissen besser nutzbar zu machen. Gerade in Verwaltungen entstehen täglich große Mengen an Informationen, Richtlinien, Satzungen und internen Dokumenten. Mitarbeitende verbringen viel Zeit damit, relevante Informationen zu suchen. KI kann diese Informationen intelligent erschließen und kontextbezogen bereitstellen. Das spart Zeit, reduziert Fehler und unterstützt Mitarbeitende dabei, fundierte Entscheidungen schneller zu treffen. Voraussetzung ist allerdings, dass die KI auf vertrauenswürdigen und aktuellen Daten arbeitet und den hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit gerecht wird.

DEKOM: Was unterscheidet den Ansatz von cogniport?

Christoph Großwardt: Wir verstehen Digitalisierung nicht als Einführung eines weiteren IT-Systems, sondern als Möglichkeit, Menschen bei ihrer täglichen Arbeit spürbar zu entlasten. Unsere Lösungen verbinden Wissensmanagement, Prozessunterstützung und moderne KI-Technologien so, dass Informationen genau dann verfügbar sind, wenn sie benötigt werden. Das reduziert Suchzeiten, sichert wertvolles Erfahrungswissen und erhöht gleichzeitig die organisatorische Resilienz. Gerade in Zeiten knapper Haushalte, steigender Sicherheitsanforderungen und eines zunehmenden Fachkräftemangels ist es entscheidend, vorhandene Ressourcen intelligenter einzusetzen. Genau dabei unterstützen wir Kommunen und öffentliche Organisationen.

DEKOM: Wenn Sie den Verantwortlichen in Kommunen eine Botschaft mitgeben könnten, welche wäre das?

Christoph Großwardt: Die Herausforderungen werden in den kommenden Jahren nicht kleiner. Mehr Geld oder mehr Personal werden vielerorts nicht kurzfristig verfügbar sein. Deshalb sollten Kommunen heute in Lösungen investieren, die Wissen sichern, Mitarbeitende entlasten und Organisationen widerstandsfähiger machen. Digitalisierung sollte immer den Menschen unterstützen und einen messbaren Mehrwert schaffen. Mein wichtigster Rat lautet, beginnen Sie mit einem Schritt. Niemand muss von heute auf morgen die gesamte Verwaltung neu aufstellen. Erfolgreiche Digitalisierung entsteht nicht durch den einen großen Wurf, sondern durch viele gut durchdachte, aufeinander aufbauende Maßnahmen. Und vor allem, es ist keine Einbahnstraße. Entscheidungen von heute legen den Weg fest, aber sie schließen zukünftige Entwicklungen nicht aus. Technologien entwickeln sich weiter, Anforderungen verändern sich, und gute Lösungen wachsen mit. Wer heute startet, sammelt Erfahrungen, schafft Akzeptanz und baut Schritt für Schritt eine moderne, resiliente Verwaltung auf, die auch morgen handlungsfähig bleibt. (DEKOM/cogniport, 06.07.2026) Mehr Infos hier…

bKV-Markt wächst rasant – Anbieterwahl wird komplexer

Kommunale Arbeitgeber, die eine betriebliche Krankenversicherung einführen oder ihren bestehenden Vertrag überprüfen wollen, treffen auf deutlich veränderte Marktbedingungen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat im Juni 2026 aktualisierte Zahlen vorgelegt. Die Zahl der Betriebe mit bKV-Angebot ist 2025 um ein Sechstel auf 60.800 gestiegen. Rund 2,72 Millionen Beschäftigte waren damit über den Arbeitgeber zusatzversichert, ein Neuntel mehr als im Jahr zuvor. Über zehn Jahre betrachtet fällt die Entwicklung noch deutlicher aus. Zwischen 2015 und 2025 hat sich die Zahl der Unternehmen mit bKV-Angebot mehr als verzehnfacht, die Zahl der versicherten Beschäftigten verfünffachte sich im selben Zeitraum. Die Anbieterstruktur hat sich parallel dazu verschoben. Die Maklerstudie Asscompact Trends I/2026 vom Mai 2026 zeigt, dass Allianz und Hallesche gemeinsam fast die Hälfte des Vermittlungsgeschäfts in der betrieblichen Krankenversicherung auf sich vereinen. Barmenia, Continentale und Signal Iduna haben in der Gunst der Vermittler zuletzt zugelegt, die Continentale kletterte dabei von Rang elf auf Rang drei. Beim Scoring-Unternehmen Ascore, das die Bedingungsqualität der Tarife prüft, erreicht die Süddeutsche Krankenversicherung in zehn von 15 untersuchten Kategorien die Höchstnote, gefolgt von Signal Iduna und Axa. Rechtliche Grundlage für die Einführung einer bKV im öffentlichen Dienst bleibt § 18a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, kurz TVöD/VKA. Er erlaubt kommunalen Arbeitgebern seit 2020, das Leistungsentgeltbudget statt für individuelle Prämien für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, der Arbeitsplatzattraktivität oder der Nachhaltigkeit einzusetzen. Der Paragraf schreibt vor, dass zwei Prozent des Vorjahresbruttos ausgeschüttet werden. Die Finanzierungsfrage einer bKV stellt sich für Kommunen mit bestehendem § 18a-Anspruch damit nicht neu, das Budget ist tariflich bereits vorgesehen. Für Kommunalverwaltungen ergeben sich aus der Marktentwicklung unmittelbare Folgen. Erstens etabliert sich die bKV bei privaten Arbeitgebern zunehmend als Standardinstrument im Wettbewerb um Fachkräfte, was den Vergleichsdruck auf den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber erhöht. Bewerber, die private Zusatzleistungen aus früheren Anstellungen kennen, erwarten vergleichbare Angebote auch bei kommunalen Arbeitgebern. Zweitens verändert sich die Ausgangslage für Kommunen, die bereits eine bKV eingeführt haben. Ein vor mehreren Jahren gewählter Anbieter kann inzwischen an Marktposition verloren haben, während andere Anbieter bei Bedingungsqualität oder Kundenzufriedenheit aufgeholt haben. Das betrifft insbesondere Kommunen, deren Vertrag zur Verlängerung ansteht. Der Deutsche bKV-Service arbeitet mit allen relevanten Anbietern der betrieblichen Krankenversicherung zusammen, darunter die in den aktuellen Studien führenden Gesellschaften Allianz, Barmenia, Continentale, DKV, HanseMerkur, Münchener Verein, Nürnberger, R+V und Süddeutsche Krankenversicherung. Geschäftsführer Tassilo Pollmeier begleitet mit seinem Team seit über 20 Jahren die Einführung individueller bKV-Konzepte in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Experten wie Pollmeier beobachten, dass sich die Tarife heute erheblich unterschieden, je nachdem ob eine Belegschaft eher jung und mobil oder eher älter und ortsgebunden sei, ob viel körperliche Arbeit im Außendienst anfalle oder überwiegend Verwaltungstätigkeit im Innendienst. Es gebe inzwischen Lösungen, die auf bestimmte Branchen zugeschnitten seien, andere setzten auf reine Budgettarife, wieder andere auf feste Leistungsbausteine wie Zahnersatz oder stationäre Behandlung. In Beratungsgesprächen zeige sich zunehmend, dass Arbeitgeber genau diese Unterschiede kennen wollten, bevor sie sich festlegten. Diese Vielfalt sei grundsätzlich positiv, mache die Auswahl aber auch komplexer. In der praktischen Umsetzung stehen kommunalen Arbeitgebern mehrere Wege offen. Eine bestehende bKV lässt sich im Rahmen der nächsten Vertragsverlängerung gegen aktuelle Marktdaten prüfen, ohne dass ein Anbieterwechsel zwingend erforderlich wird. Ebenso lässt sich eine Neueinführung direkt bei einem der Versicherer beauftragen, die in den aktuellen Studien vorn liegen. Kommunale Arbeitgeber können den Prozess auch über einen spezialisierten Makler wie den Deutschen bKV-Service abwickeln, der breiten Zugang zu Anbietern hat und die Ausschreibung unter Berücksichtigung des § 18a TVöD/VKA begleitet. Welcher Weg passt, hängt von der personellen Kapazität in der jeweiligen Verwaltung, der Größe der Belegschaft und davon ab, ob bereits Erfahrung mit vergleichbaren Ausschreibungsprozessen vorliegt. (DEKOM, 06.07.2026) Mehr Infos hier…

Heidelberg digitalisiert die Aktenflut der Sozialämter

Anfang 2026 waren erst 823 von 7.509 im Onlinezugangsgesetz vorgesehenen Verwaltungsleistungen bundesweit flächendeckend digital verfügbar, mehr als drei Jahre nach Ablauf der ursprünglichen OZG-Frist Ende 2022. Die OZG-Umsetzung kommt allenfalls schleppend voran, vor allem bei den bürgerseitigen Online-Anträgen. In keiner Statistik taucht indes der interne Umgang mit Dokumenten auf, die von externen Stellen in den Ämtern eingehen. In Sozial- und Jugendämtern treffen monatlich tausende Rechnungen und Leistungsnachweise von Pflegeeinrichtungen, freien Trägern und weiteren externen Stellen ein, vielfach noch gedruckt und per Post. Für die Poststelle bedeutet das hohen manuellen Aufwand beim Sichten, Sortieren und Verteilen. Durchläuft ein Dokument anschließend mehrere Fachabteilungen, summieren sich schnell fünf bis sieben Tage Bearbeitungszeit, und das Risiko von Fehlzuordnungen oder verlorenen Unterlagen steigt. Der naheliegende Weg über E-Mail scheidet meist aus, weil die übermittelten Daten personenbezogen und besonders schützenswert sind und damit unter die DSGVO fallen. Vor dieser Ausgangslage stand der Rhein-Neckar-Kreis. Die Kreisverwaltung mit Sitz in Heidelberg zählt zu den größten in Baden-Württemberg und verantwortet unter anderem Jugendamt, Sozialamt, Ausländeramt und Versorgungsamt. Über diese Ämter laufen monatlich mehrere tausend Dokumente externer Rechnungssteller ein. Für deren Eingang hat der Landkreis ein digitales Upload-Portal des Münchner Softwareanbieters FTAPI eingerichtet. Über die SubmitBox, einen abgesicherten digitalen Briefkasten, übermitteln externe Einreicher ihre Unterlagen strukturiert und Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Ein automatisierter Workflow lädt die eingehenden Dokumente herunter und überführt sie direkt in das Dokumentenmanagementsystem enaio, wo sie der zuständigen Fachabteilung zugeordnet werden. Die manuelle Verteilung in der Poststelle entfällt. Sabine Hahn, beim Landratsamt für die IT-Anwendungsbetreuung des Verfahrens zuständig, beschreibt den Effekt nüchtern. Die Zeitersparnis falle erheblich aus, da die Rechnungen automatisiert heruntergeladen und unmittelbar an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet würden. Inzwischen verarbeitet der Rhein-Neckar-Kreis mehr als 4.000 Dokumente monatlich über diesen Kanal, mit weiter steigender Tendenz. Die Bearbeitungsdauer sank von zuvor bis zu einer Woche auf ein bis drei Tage. Je Dokument lassen sich nach Angaben der Verwaltung rund 15 Minuten manueller Aufwand einsparen.

Projekte dieser Art tauchen in keinem OZG-Dashboard auf, weil sie keine bürgerseitige Antragsstrecke betreffen. Für Landratsämter und Kreisverwaltungen mit ähnlich hohem Dokumentenaufkommen aus Pflege, Eingliederungshilfe oder von freien Bildungsträgern sind sie dennoch oft der schnellere und realistischere Weg, solange die großen OZG-Vorhaben auf sich warten lassen. (DEKOM, 06.07.2026) Case Study Rhein-Neckar-Kreis hier…