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Superwahljahr startet mit Zäsur im Süden

Der Wahlsonntag hat im Süden der Republik die politischen Gewichte verschoben — wenn auch auf sehr unterschiedliche Weise. In Stuttgart schaffte Cem Özdemir, was bis vor wenigen Wochen kaum jemand für möglich gehalten hatte. Die Grünen lagen am Ende rund 27.000 Stimmen vor der CDU — bei mehr als 5,4 Millionen abgegebenen Stimmen ein denkbar knapper Vorsprung. Die Grünen kamen auf 30,2 Prozent, die CDU mit Manuel Hagel auf 29,7 Prozent. Die AfD wurde mit 18,8 Prozent drittstärkste Kraft, die SPD hielt sich knapp mit 5,5 Prozent über der Fünfprozenthürde. FDP und Linke scheiterten mit je 4,4 Prozent. Der Schlüssel zu Özdemirs Sieg war seine konsequente Personenstrategie. Laut Forschungsgruppe Wahlen stimmten 55 Prozent der Befragten zu, die Grünen im Südwesten stünden für eine andere Politik als im Bund. Özdemir wurde zudem als sympathischer, glaubwürdiger und kompetenter eingeschätzt als Hagel. Hagels Wahlkampf wurde durch zwei Videos belastet — eines mit einem Kommentar über die „rehbraunen Augen“ einer Schülerin, ein zweites mit einem forschen Auftritt gegenüber einer Lehrerin. Beide Parteien verfügen im neuen Landtag über je 56 Sitze. Eine Mehrheit ohne den jeweils anderen ist nicht darstellbar. Özdemir sprach von einer „Partnerschaft auf Augenhöhe“, eine Fortsetzung der grün-schwarzen Koalition unter seiner Führung gilt als wahrscheinlichstes Szenario.  Für die FDP endete der Abend mit dem Rücktrittsankündigung des Landeschefs Rülke. Die Partei dürfte damit erstmals seit mehr als 70 Jahren nicht mehr im Stuttgarter Landtag vertreten sein. SPD-Spitzenkandidat Stoch kündigte ebenfalls seinen Rückzug an. In Bayern verliefen die Kommunalwahlen ohne große Überraschungen — mit einer Ausnahme. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter kam nach deutlichen Verlusten nur auf 35,6 Prozent. Vor sechs Jahren hatte er im ersten Wahlgang noch 47,9 Prozent geholt. Ihm auf den Fersen: Dominik Krause von den Grünen mit 29,5 Prozent. Reiter, zuletzt wegen nicht genehmigter FC-Bayern-Zahlungen und der Verwendung eines rassistischen Begriffs in einer Stadtratssitzung unter Druck, räumte „ein, zwei Fehler“ ein. Auch in Nürnberg und Augsburg fiel im ersten Wahlgang keine Entscheidung. Die Stichwahlen folgen am 22. März. Bundespolitisch setzt das Stuttgarter Ergebnis die Koalition in Berlin unter Druck. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer sieht im Ergebnis dennoch eine Ermutigung: Es zeige, dass es am Ende auf die Person an der Spitze ankomme — ein Mechanismus, der in zwei Wochen auch in Rheinland-Pfalz wirken werde. Dort steht Schweitzer selbst zur Wahl. Für die SPD bleibt der Abend trotzdem ein Signal: Nach dem Stuttgarter Debakel wird Rheinland-Pfalz zur nächsten Bewährungsprobe für eine Partei, die bundesweit nach ihrer Rolle sucht. (DEKOM, 09.03.2026) Ergebnisse Landtagswahl BW hier…     Ergebnisse Kommunalwahl Bayern hier…

Analoges Erbe, digitales Risiko – das Fax wird zur Haftungsfalle

Warum Behörden und Gesundheitseinrichtungen den analogen Abschied nicht länger aufschieben können.

Dass deutsche Behörden das Faxgerät hartnäckig verteidigen, gilt seit Jahren als verlässlicher Stoff für spöttische Kommentare. Die Zahlen aus Baden-Württemberg geben auch 2026 noch Anlass dazu: In den dortigen Ministerien sind nach aktuellen Erhebungen noch immer über 1.400 Faxgeräte in Betrieb – darunter 568 allein im Innenministerium, das gleichzeitig für die Digitalisierung des Landes zuständig ist. Was lange als harmloses Kuriosum durchging, ist inzwischen zu einer handfesten Compliance-Frage geworden. Der Grund liegt in der rechtlichen Neubewertung des Faxes als Übertragungsweg für personenbezogene Daten. Die Übertragung erfolgt unverschlüsselt; Dokumente landen regelmäßig auf Geräten in öffentlich zugänglichen Bereichen. Beides ist mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung unvereinbar. Österreich hat daraus bereits Konsequenzen gezogen: Seit Anfang 2025 ist der Versand personenbezogener Gesundheitsdaten per Fax dort ausdrücklich untersagt.  Kommunale Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden ziehen bundesweit nach. Für Kommunen und kommunale Unternehmen ergibt sich daraus konkreter Handlungsbedarf. Wer Faxkommunikation weiter betreibt, ohne den Übertragungsweg datenschutzrechtlich abzusichern, geht ein kalkulierbares Haftungsrisiko ein – das gilt nicht nur für Gesundheitsämter oder Kliniken, sondern für alle Stellen, die regelmäßig personenbezogene Daten versenden. Zugleich ist das Fax ein Kostentreiber, der sich in der Verwaltungsrealität häufig unsichtbar macht. Rund 56 Prozent der Unternehmen, die noch faxen, tun dies nach eigenen Angaben ausschließlich, weil Behörden diesen Kanal verlangen. Die Prozesskette aus Ausdrucken, Unterschreiben, Scannen und Archivieren bindet Personal, erzeugt Medienbrüche und liefert keine rechtssichere Dokumentation des Empfangs.

Dass Kommunen das Fax dennoch nicht einfach abschalten, hat nachvollziehbare Gründe. Ein Teil davon ist rechtlicher Natur: Viele Verwaltungsvorschriften schreiben den Faxempfang noch immer vor, und solange Gerichte, Sozialversicherungsträger und andere Behörden das Fax als Kommunikationsweg nutzen, muss die Gegenseite empfangsfähig bleiben. Diese Vorgaben lassen sich nicht per Softwarelösung überwinden – sie erfordern politische und gesetzgeberische Entscheidungen. Daneben stehen jedoch handfeste infrastrukturelle Hemmnisse: Faxgeräte hängen häufig an veralteten Telefonanlagen, deren Ablösung als eigenes Projekt wahrgenommen wird, und der Sendebericht gilt intern vielerorts noch als Zustellnachweis – auch wenn er diese Funktion rechtlich längst nicht mehr zuverlässig erfüllt.

Genau diese infrastrukturellen Hürden lassen sich lösen, ohne die gesamte Kommunikations-infrastruktur auf einmal anzufassen. Lösungen wie die führende Datenaustauschplattform FTAPI setzen hier an:  Wo immer möglich, ersetzt FTAPI das Fax durch einen rechtssicheren digitalen Kanal, der die Kommunikation zwischen Ämtern, Bürgern und Unternehmen massiv beschleunigt und absichert – und das geprüft barrierefrei.  Das Beste daran: Bürger benötigen keine eigene Software oder Zertifikate, um sicher mit Behörden zu kommunizieren – das erhöht die Akzeptanz und senkt die Bearbeitungszeit im Bürgerservice spürbar.  Dort wo triftige Gründe dagegensprechen, Faxgeräte gänzlich zu verbannen, können diese automatisiert eingebunden werden. Bestehende Faxnummern bleiben erhalten, vorhandene Multifunktionsgeräte werden als digitale Eingangskanäle weitergenutzt. Im Hintergrund übernimmt die Plattform die Verschlüsselung, Zustellung und revisionssichere Protokollierung – DSGVO- und BSI-C5-konform, ohne Medienbruch, ohne Umbau der gewohnten Abläufe.

FTAPI gehört zu den Anbietern, die das Thema sichere digitale Kommunikation konsequent über den Einzelfall hinausdenken. Anfang März veranstaltete das Münchner Unternehmen zum zweiten Mal die CPT – Connect. Protect. Transform., eine Cybersecurity-Konferenz in der Allianz Arena, bei der namhafte Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über digitale Resilienz und den Schutz sensibler Daten diskutierten.    Faxablöse ist dabei nur ein Baustein eines größeren Ansatzes, der Datensicherheit als organisatorische und gesellschaftliche Aufgabe begreift.

Wie der konkrete Umstieg gelingt, zeigt FTAPI in einem kostenlosen Webinar am 17. März 2026. Tanja Reinhardt, Professional Account Executive bei FTAPI, erläutert, wie sich analoge Kommunikationswege schrittweise ablösen und rechtssichere Rücksendekanäle einrichten lassen. Informationen und Anmeldung unter ftapi.com. (DEKOM, 09.03.2026) Mehr Infos hier…  

Cyberangriff auf Konstanz: Nach dem Datenleck droht das Phishing 

Der Cyberangriff auf die Stadtverwaltung Konstanz Anfang März folgt einem inzwischen regelmäßig wiederkehrenden — und dennoch nach wie vor unterschätzten Muster. Angegriffen wurde kein Kernsystem der Verwaltung, keine Finanzsoftware, kein Einwohnermelderegister. Ziel war ein Programm zur Systemverwaltung von Mobilgeräten. Nach aktuellem Kenntnisstand sind Namen und dienstliche E-Mail-Adressen von Mitarbeitenden abgeflossen. Bürgerdaten sind nach gegenwärtiger Bewertung nicht betroffen, der Verwaltungsbetrieb läuft weiter. Die Stadtverwaltung hat einen IT-Krisenstab einberufen. Das klingt zunächst nach einem beherrschbaren Vorfall. Es ist keiner — zumindest nicht, wenn man die Folgegefahr ernst nimmt. Der eigentliche Schaden eines Datenlecks dieser Art entsteht nicht im Moment des Einbruchs, sondern in den Wochen danach. Mit verifizierten Dienstmailadressen und realen Mitarbeiternamen lassen sich Phishing-Mails konstruieren, die sich kaum von interner Kommunikation unterscheiden. Angreifer können sich als Vorgesetzte ausgeben, als IT-Abteilung, als Kämmerei — und dabei auf Daten zurückgreifen, die aus dem Angriff stammen und damit authentisch wirken. Dieses Social Engineering ist die häufigste Methode, mit der Ransomware-Attacken ihren Weg in kommunale Systeme finden. Die Region Bodensee kennt das Problem aus eigener Erfahrung: Das Landratsamt des Bodenseekreises war bereits Ziel eines Angriffs, bei dem ebenfalls Diensthandys ins Visier genommen wurden. Die IHK Bodensee-Oberschwaben und ein Werkzeughändler in Tettnang traf es ebenfalls. Bundesweit häufen sich die Meldungen — erst wenige Tage vor dem Konstanzer Vorfall legte eine Cyberattacke Teile der Bahn-IT lahm und machte Fahrplanauskünfte und Ticketkauf zeitweise unmöglich. Kommunale IT-Abteilungen haben in den vergangenen Jahren erheblich in technische Schutzinfrastruktur investiert — Firewalls, Endpointschutz, Notfallpläne. Was vielerorts fehlt, ist die systematische Qualifizierung der Belegschaft. Frank Hoffritz, Geschäftsführer der ML Gruppe, die sich auf Informationssicherheitsschulungen für Organisationen spezialisiert hat, bringt es auf den Punkt: „Der Mensch ist oft das schwächste Glied in der Sicherheitskette — aber mit dem richtigen Wissen kann er zur stärksten Verteidigungslinie werden.“ Genau diese Umkehrung — von der Schwachstelle zur Schutzressource — setzt voraus, dass Schulungsmaßnahmen nicht als einmalige Pflichtveranstaltung begriffen werden. Hoffritz empfiehlt eine kontinuierliche Sicherheitskultur, in der IT-Sicherheit regelmäßig thematisiert und geübt wird: durch Auffrischungskurse, praxisnahe Szenarien und interaktive Formate, die sich in den Arbeitsalltag integrieren lassen. Besonders hoch bewertet die ML Gruppe dabei die Rolle von Führungskräften: Sie müssten nicht nur als Vorbilder agieren, sondern auch die strukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sicherheitsverhalten tatsächlich gelebt wird. Für Verwaltungen, die von einem Datenleck wie in Konstanz betroffen sind oder vorbeugend handeln wollen, ergibt sich eine klare Priorität: Unmittelbar nach einem Vorfall muss die gesamte Belegschaft informiert werden — nicht nur die IT-Abteilung. Mitarbeitende müssen wissen, dass in den folgenden Wochen mit gezielten Phishing-Versuchen zu rechnen ist, die scheinbar aus internen Quellen stammen. Verdächtige Mails sollten gemeldet, nicht ignoriert werden. Mittelfristig empfiehlt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme der bestehenden Schulungslandschaft: Wann wurden Sicherheitsschulungen zuletzt aktualisiert? Sind sie praxisnah gestaltet? Werden sie von der Leitungsebene aktiv eingefordert? Ein punktuelles Seminar reicht bei der gegenwärtigen Bedrohungslage nicht aus. Kommunale Sicherheitskonzepte, die ausschließlich auf technische Maßnahmen setzen, unterschätzen systematisch das menschliche Einfallstor. Kommunen, die ihre Schulungslandschaft überprüfen oder neu aufstellen wollen, finden bei der ML Gruppe einen erfahrenen Ansprechpartner. Das Unternehmen unterstützt Organisationen bei der Konzeption und Umsetzung maßgeschneiderter Sensibilisierungsprogramme — von der Bestandsaufnahme über praxisnahe Trainingsformate bis hin zur langfristigen Verankerung einer Sicherheitskultur im Arbeitsalltag. (DEKOM, 09.03.2026) Mehr Infos hier…  

Netzanschlüsse für Batteriespeicher: Neue Spielregeln – und eine Chance für Kommunen

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW wollen das Verfahren zur Vergabe von Netzanschlüssen grundlegend umstellen. Ab dem 1. April 2026 soll nicht mehr der Zeitpunkt der Antragstellung darüber entscheiden, wer einen Anschluss ans Höchstspannungsnetz bekommt, sondern der Reifegrad des jeweiligen Projekts. Wer einen Netzanschluss für einen Großbatteriespeicher, ein Rechenzentrum oder einen Elektrolyseur will, soll künftig nachweisen, dass sein Vorhaben tatsächlich realisierungsfähig ist. Der Hintergrund ist eine Entwicklung, die die Netzbetreiber selbst als nicht mehr beherrschbar beschreiben. Allein bei den vier Übertragungsnetzbetreibern lagen zum Ende des dritten Quartals 2025 insgesamt 717 Netzanschlussanträge mit einer kumulierten Leistung von rund 270 Gigawatt vor – davon 545 Anträge für Großbatteriespeicher mit 211 Gigawatt. Hinzu kommen nach Schätzung des Branchenverbands BDEW weitere knapp 600 Gigawatt an Anträgen auf Verteilnetzebene. Der tatsächliche Bedarf an Großbatteriespeichern bis 2037 wird im Netzentwicklungsplan mit 41 bis 94 Gigawatt beziffert. Die Schere zwischen Antragsberg und realem Systembedarf ist das direkte Ergebnis des bisherigen Windhundprinzips, das Schnelligkeit belohnte und Substanz nicht abfragte. Das neue Reifegradverfahren soll das ändern. Anträge werden künftig nicht mehr einzeln bearbeitet, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam nach vier Kriterien bewertet: Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie Netz- und Systemnutzen des Projekts. Übersteigt die Zahl der Anträge die verfügbaren Kapazitäten, erhalten die am weitesten entwickelten Projekte den Zuschlag. Vergleichbare Verfahren haben sich nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber in Großbritannien und Norwegen bereits bewährt. Für Kommunen ist an diesem Systemwechsel vor allem ein Aspekt relevant: Gesicherte Flächen sind das erste und gewichtigste Kriterium im neuen Verfahren. Projektentwickler, die im ersten Bewertungszyklus ab April 2026 antreten wollen, brauchen bis dahin eine vertraglich gesicherte Fläche – ohne sie ist eine wettbewerbsfähige Antragstellung nicht möglich. Gefragt sind Grün- oder Ackerflächen im Umkreis von 200 Metern um Umspannwerke im 380- oder 220-Kilovolt-Netz sowie Industrie- und Gewerbeflächen mit Bebauungsplan bis zu einem Kilometer Entfernung, jeweils ab fünf Hektar. Kommunen, die solche Grundstücke besitzen, sind für Projektentwickler derzeit gefragte Gesprächspartner – und das Verhandlungsfenster ist eng. Flächenvereinbarungen müssen bis zum 31. März 2026 stehen, vollständige Projektunterlagen bis zum 30. Juni 2026. Langfristige Pacht- oder Kaufverträge für geeignete Flächen können Kommunen substanzielle Einnahmen über Jahrzehnte sichern. Hinzu kommen Gewerbesteuereinnahmen aus dem laufenden Betrieb. Dass Batteriespeicher zugleich einen Beitrag zur Stabilität der regionalen Stromversorgung leisten – indem sie Überkapazitäten aus Wind- und Solaranlagen aufnehmen und zeitversetzt wieder einspeisen – macht sie auch aus energiepolitischer Sicht zu einer sinnvollen Flächennutzung. Die vollständige Verfahrensbeschreibung der Übertragungsnetzbetreiber ist auf netztransparenz.de veröffentlicht. (DEKOM, 09.03.2026/ TransnetBW, 05.02.2026) Ganze Meldung hier…

Speicher-Netzentgelte: VKU warnt vor Vertrauensbruch und Komplexitätsfalle   

In der Diskussion um Netzentgelte für Speicher setzt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für ein einfaches und netzdienliches Modell ein. In einer Stellungnahme zu Orientierungs-punkten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Speichernetzentgelten im sogenannten AgNes-Prozess fordert der VKU-Vertrauensschutz für Speicher und für fortgeschrittene Projekte.  „Eine rückwirkende Einführung von Netzentgelten für Batteriespeicher würden das Vertrauen in die Investitionssicherheit in Deutschland ruinieren“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Pläne bewertet der Verband als zu komplex, zu wenig wirksam und als Risiko für bestehende und geplante Investitionen in Speicher- und Wasserstoffprojekte. Der VKU kritisiert die Komplexität und dabei gleichzeitig den mangelnden Nutzen der BNetzA-Vorschläge, weil sie zusätzliche Prognosen, umfangreiche IT-Anpassungen und komplizierte bilanzielle Abgrenzungen erfordern würden. Gleichzeitig wäre die beabsichtigte Lenkungswirkung kaum gegeben, da Speicher schon heute überwiegend preis- und systemorientiert betrieben würden. Liebing: „Ein Entgeltsystem, das komplizierter ist als die Energiewirtschaft selbst, hilft niemandem.“ Besonders kritisch bewertet der VKU das Vorhaben der BNetzA, die gesetzliche Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG rückwirkend einzuschränken. Kommunale Unternehmen gehen bei Planungen und Investitionen davon aus, dass Speicher, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, von Netzentgelten befreit sind und diese Befreiung anschließend für 20 Jahre gilt. So hatte es der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des EnWG ausdrücklich beschlossen. Eine nachträgliche Änderung würde nach Ansicht des Verbands tief in bestehende Geschäftsmodelle und Investitionen eingreifen und erhebliche wirtschaftliche Risiken auslösen oder gar schaden. Eine Kurzumfrage des VKU unter seinen Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass bereits aus einer sehr kleinen Stichprobe Projekte mit mehr als 1,4 Gigawatt an Speicherleistung in der Umsetzung gefährdet sind. Das widerspricht den politischen Ausbauzielen für Speicher- und Wasserstoffinfrastruktur. Liebing warnte: „Wer rückwirkend in Investitionen eingreift, riskiert Projektstopps und zerstört Vertrauen.“ Die kommunalen Unternehmen haben ein besonderes Interesse an verlässlichen Rahmenbedingungen. Viele Speicher- und Wasserstoffprojekte werden von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern geplant oder bereits umgesetzt. Für sie sind langfristig stabile Investitionsbedingungen entscheidend, um neue Anlagen finanzieren und betreiben zu können. Aus Sicht des VKU braucht es ein transparentes, planbares und einfaches Netzentgeltsystem, das die Finanzierung der Netze sichert, den systemdienlichen Betrieb von Speichern stärkt und die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht gefährdet. Als Alternative hat der VKU ein eigenes Modell vorgelegt. Es sieht Kapazitätspreise für Speicher oberhalb der Niederspannung vor, die sich an der vertraglich vereinbarten Anschlusskapazität orientieren und bei netzdienlicher Fahrweise deutlich abgesenkt werden könnten.  Speicher von Privathaushalten und kleinen Betrieben, die in der Niederspannung angeschlossen sind, wären damit nicht betroffen. Ein Arbeitspreis für Speicher sollte aus VKU-Sicht nicht eingeführt werden. Für Elektrolyseure fordert der Verband eine Gleichbehandlung mit Speichern. „Unser Vorschlag ist einfach, fair und wirksam“, sagte Liebing. Er ermögliche netzdienliches Verhalten und halte gleichzeitig die Kosten im Griff. Liebing betonte, der VKU unterstütze grundsätzlich das Anliegen, die Netzentgeltstruktur weiterzuentwickeln. Dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Investitionssicherheit gehen. „Wir wollen eine faire Beteiligung an den Netzkosten, aber mit Augenmaß und ohne Investitionsbremsen für fortgeschrittene Projekte.“ (DEKOM/VKU, 06.03.2026) Ganzer Artikel hier…

Betriebliche Krankenversicherung als Instrument gegen steigende Fehlzeiten in Kommunen

Wer derzeit mit kommunalen Personalverantwortlichen spricht, hört zwei Klagen immer häufiger im gleichen Atemzug. Es fehlen Bewerber und gleichzeitig steigen die Krankheitsausfälle. Beide Entwicklungen wirken sich unmittelbar auf die Arbeitsfähigkeit von Verwaltungen aus und schlagen sich zunehmend auch in den Haushalten nieder. Überstunden müssen vergütet werden, Vertretungen werden organisiert, Leistungen verzögern sich oder fallen aus. Für viele Städte und Gemeinden wird der Krankenstand damit zu einem strukturellen Problem der Verwaltungssteuerung. Die statistischen Befunde sind seit Jahren bekannt. Beschäftigte im öffentlichen Dienst fehlen im Durchschnitt länger als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Hinter diesen Zahlen stehen häufig keine akuten Erkrankungen, sondern Beschwerden, die über längere Zeit nicht behandelt wurden. Rückenprobleme, fehlende Vorsorgeuntersuchungen oder monatelange Wartezeiten auf Facharzttermine gehören für viele gesetzlich Versicherte zum Alltag. Wird medizinische Hilfe erst spät in Anspruch genommen, verlängern sich Krankheitsverläufe. Die Folge sind längere Ausfallzeiten und steigende Belastungen für die verbleibenden Beschäftigten. Für die kommunale Verwaltung entsteht daraus eine Kettenreaktion. Fallen Mitarbeitende über längere Zeit aus, müssen Kollegen zusätzliche Aufgaben übernehmen. Überstunden und Mehrbelastung nehmen zu. In manchen Bereichen werden externe Dienstleister hinzugezogen, wenn Aufgaben intern nicht mehr bewältigt werden können. Diese Lösungen sind kurzfristig notwendig, belasten jedoch dauerhaft die kommunalen Haushalte. Der Versuch, die Situation allein durch zusätzliche Stellenausschreibungen zu entschärfen, stößt vielerorts an Grenzen, weil geeignete Bewerber fehlen.  Vor diesem Hintergrund wird in kommunalen Personalabteilungen zunehmend über Instrumente diskutiert, die über klassische Maßnahmen der Personalgewinnung hinausgehen. Dazu gehört die betriebliche Krankenversicherung. Sie wird nicht nur als zusätzliche Sozialleistung verstanden, sondern auch als Ansatz, krankheitsbedingte Ausfälle frühzeitig zu reduzieren. Der Grundgedanke ist einfach. Wenn Beschäftigte schneller Zugang zu Fachärzten, Vorsorgeuntersuchungen oder physiotherapeutischen Behandlungen erhalten, lassen sich Beschwerden früher behandeln. Erkrankungen entwickeln sich seltener zu langwierigen Ausfällen. In der kommunalen Praxis setzen verschiedene Anbieter auf Modelle, die speziell auf den öffentlichen Dienst zugeschnitten sind. Beim Deutschen bKV-Service etwa erhalten Mitarbeitende verkürzte Wartezeiten auf Facharzttermine, zusätzliche Vorsorgeleistungen und Zugang zu physiotherapeutischen Behandlungen. Die Teilnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten beim Eintritt in die Versicherung. Auch Beschäftigte mit bestehenden Vorerkrankungen können einbezogen werden. Für viele Kommunen stellt sich zunächst die Frage der Finanzierung. Hier spielt das Tarifrecht eine Rolle. Das tarifliche Leistungsentgelt nach § 18a TVöD/VKA eröffnet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung aus bestehenden Mitteln zu finanzieren. In der kommunalen Praxis wird dieses Instrument bereits genutzt. Es erlaubt, entsprechende Leistungen einzuführen, ohne zusätzliche Mittel im Haushalt bereitstellen zu müssen. Die Diskussion über neue Instrumente der Personalpolitik zeigt, wie stark sich die Rahmenbedingungen kommunaler Arbeit verändert haben. Verwaltungen stehen nicht nur unter finanziellem Druck, sondern zunehmend auch im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende. Maßnahmen, die sowohl die Gesundheit der Beschäftigten stärken als auch langfristig Kosten reduzieren können, rücken deshalb stärker in den Fokus der kommunalen Entscheidungsträger. (DEKOM, 09.03.2026) Mehr Infos hier…

Neue Herausforderungen für das kommunale Krisenmanagement

Krisen sind für Kommunen längst kein Ausnahmezustand mehr, sondern zur Daueraufgabe geworden. Pandemie, Energieknappheit, Extremwetterereignisse und Cyberangriffe treffen auf Verwaltungen, die schon im Alltag unter Personalmangel und wachsender Aufgabenfülle ächzen. Vieles, was wünschenswert und technisch möglich wäre – von moderner IT bis zu effizienteren Abläufen in Bürgerdiensten und Fachämtern – wird deshalb in die Zukunft verschoben oder gar nicht erst ernsthaft geprüft. Bei einer digitalen Kfz‑Anmeldung oder einer Personenstandsangelegenheit mag das noch hinnehmbar sein – im Notfall- und Krisenmanagement ist es das nicht, weil hier jede Lücke im Zweifel unmittelbare Folgen für Menschen, Infrastruktur und öffentliche Ordnung hat. In Nordrhein‑Westfalen wird dieses Spannungsfeld besonders deutlich: Landesrecht und Verwaltungsvorschriften skizzieren ein anspruchsvolles Bild von Stabsarbeit, Aus‑ und Fortbildung sowie koordinierter Gefahrenabwehr. Viele Kommunen stellt das vor enorme zusätzliche Herausforderungen. Gleichzeitig existiert in der unmittelbaren Nachbarschaft vieler Kommunen eine Krisenkompetenz, die weit über das hinausgeht, was Rathäuser aus eigener Kraft leisten können: in Chemieparks, bei Betreibern kritischer Infrastrukturen oder großen Unternehmensverbünden. Dort gehören Werksfeuerwehren, eingeübte Krisenstäbe, Szenario‑Trainings, Bürgertelefone und professionelle Krisenkommunikation zum Standardrepertoire. Die naheliegende Frage lautet daher: Warum sollten Kommunen ihre Krisenorganisation weiterhin weitgehend allein entwickeln, statt systematisch auf dieses vorhandene Know‑how zurückzugreifen? Kommunales Krisenmanagement lässt sich nicht mehr als temporäre Zusatzaufgabe behandeln, die man im Anlassfall „irgendwie mitmacht“. Angesichts knapper Personalressourcen und wachsender Risiken wird die Frage nach neuen Formen der Unterstützung dringlicher werden. Wie diese Zusammenarbeit konkret aussehen kann und wo die Grenze zwischen kommunaler Kernverantwortung und externer Expertise verläuft, ist noch nicht ausverhandelt. (DEKOM, 09.03.2026) Mehr Infos hier…  

Bundesrat billigt KRITIS-Dachgesetz – Länder melden Vorbehalte an

Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz am 6. März 2026 zugestimmt. Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastruktur in zehn Sektoren — darunter Energie, Wasser, Gesundheit und Transport — zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen und setzt eine EU-Richtlinie von 2022 in deutsches Recht um. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden; der überwiegende Teil tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Zustimmung erfolgte jedoch mit einer begleitenden Entschließung, in der die Länder an mehreren Punkten Nachbesserungen fordern. Vor allem der Schwellenwert für kritische Infrastruktur ist umstritten. Das Gesetz erfasst grundsätzlich Einrichtungen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Die Länder hatten eine Absenkung auf 150.000 versorgte Einwohner gefordert — ohne Erfolg. Damit bleiben nach ihrer Einschätzung zahlreiche Infrastruktureinrichtungen außerhalb des Schutzrahmens, besonders im ländlichen Raum. Auch die Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigenständig weitere kritische Anlagen zu identifizieren, wirft praktische Fragen auf. Im Energiebereich sehen die Länder besondere Probleme: Strom- und Gasnetze sind Verbundsysteme, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen endet — eine rein länderbezogene Betrachtung greife hier zu kurz. Streit gibt es zudem über die Zuständigkeit bei Resilienzprüfungen für Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören. Diese sollen nach dem Gesetz von den Ländern übernommen werden, während das Eisenbahn-Bundesamt ansonsten zuständig bleibt. Der Bundesrat hält das für eine unnötige Doppelstruktur, die Bürokratie erzeugt und Mehrkosten verursacht, ohne dass ein finanzieller Ausgleich vorgesehen ist. Er fordert stattdessen die alleinige Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts. Inhaltlich legt das Gesetz Mindestanforderungen für alle erfassten Sektoren fest — darunter Maßnahmen zur Ausfallsicherheit, Notfallvorsorge und verstärkter Objektschutz. Konkrete Vorgaben macht es den Betreibern bewusst nicht. Welche Maßnahmen geeignet und verhältnismäßig sind, soll vom jeweiligen Sektor und den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Die konkreten Kriterien für die Einstufung als kritische Infrastruktur soll das Bundesinnenministerium per Rechtsverordnung festschreiben. Für die einzelnen Dienstleistungen erstellen staatliche Stellen Risikoanalysen, auf deren Basis Betreiber regelmäßige Risikobewertungen vornehmen und Resilienzpläne aufstellen müssen. Vorfälle sind meldepflichtig. (Bundesrat, 06.03.2026) Ganze Meldung hier…

SGB-II-Reform: Mieterbund warnt vor drohender Wohnungslosigkeit

Der Deutsche Mieterbund lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch grundsätzlich ab. Die geplanten Änderungen, die ab 1. Juli 2026 gelten sollen, gefährdeten Menschen in der Grundsicherung in ihrer Existenz — weil sie Wohnungslosigkeit Vorschub leisten, statt sie zu verhindern. Kernpunkt der Kritik ist die faktische Abschaffung der Karenzzeit. Seit 2023 werden in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs die tatsächlichen Unterkunftskosten vollständig übernommen, unabhängig davon, ob die Miete als „angemessen“ gilt. Diese Regelung gibt Betroffenen Zeit, ihre Lage zu stabilisieren und sich auf die Jobsuche zu konzentrieren, ohne sofort mit Mietkürzungen oder Umzugsdruck konfrontiert zu sein. Mit der Reform sollen strenge Mietobergrenzen bereits vom ersten Tag des Leistungsbezugs gelten. Überschreitet die Miete die festgelegte Grenze, drohen sofortige Kürzungen — ohne Übergangsfrist, ohne Kostensenkungsverfahren. Schon ab dem Verzug der zweiten Monatsmiete sind ordentliche und fristlose Kündigung möglich. Besonders problematisch ist aus Sicht des Mieterbundes die geplante Verknüpfung mit der Mietpreisbremse. Leistungsberechtigte sollen Verstöße künftig selbst rügen und notfalls gerichtlich gegen Vermieter vorgehen. DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz hält das für verfehlt: Die Verantwortung für die Durchsetzung rechtmäßiger Mieten dürfe nicht auf Menschen in prekären Lebenslagen abgewälzt werden. Kritisch bewertet der Verband auch die geplanten Leistungskürzungen bei wiederholten Meldeversäumnissen. Im Extremfall können sämtliche Zahlungen eingestellt werden — einschließlich der Miete. Das erhöhe das Risiko von Mietrückständen und Obdachlosigkeit erheblich. Der Mieterbund bestreitet, dass die Reform die eigentlichen Ursachen hoher Mieten adressiert. Fehlender bezahlbarer Wohnraum, Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse und ausbleibende Konsequenzen für Vermieter mit überhöhten Mieten seien das strukturelle Problem — kein persönliches Versagen der Mieter. Weber-Moritz fordert stattdessen einen deutlichen Ausbau des sozialen Wohnungsbaus und konsequentere Mietpreisregelungen. (DMB, 04.03.2026) Ganzer Artikel hier…

Kommunale Wärmeplanung: Studie zeigt Lücken und Handlungsbedarf

Wärmepumpen dominieren, Wärmenetze sollen massiv ausgebaut werden — und doch weisen viele kommunale Wärmepläne erhebliche Mängel auf. Das ist das Ergebnis einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und des Öko-Instituts, die erstmals 113 kommunale Wärmepläne für 223 Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewertet hat. Mit dem Wärmeplanungsgesetz sind rund 11.000 Kommunen verpflichtet, bis spätestens Ende Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Die Studie liefert damit erstmals einen systematischen Überblick darüber, wie weit die Planungen inhaltlich tragen — und wo sie an ihre Grenzen stoßen. Ein zentrales Ergebnis: Die Wärmepumpe ist die Schlüsseltechnologie für alle Gebiete, die sich nicht für eine zentrale Versorgung über Wärmenetze eignen. Gleichzeitig sollen Wärmenetze deutlich ausgebaut werden — ihr Anteil an der Wärmeversorgung soll von heute durchschnittlich 16 auf 40 Prozent steigen. Dabei zeigen sich klare Unterschiede je nach Kommunengröße. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern sind bis 2045 Anteile leitungsgebundener Wärmeversorgung zwischen 47 und 82 Prozent geplant. Kleinere Kommunen im ländlichen Raum verfolgen demgegenüber überwiegend dezentrale Ansätze. Inhaltlich kritisieren die Forscher mehrere strukturelle Schwächen. Viele Wärmepläne klammern den Wärmebedarf von Gewerbe und Industrie vollständig aus — ein gravierendes Versäumnis, wenn die Planung als belastbare Grundlage für Netzbetreiber und Energieversorger dienen soll. Auch bei der Biomassenutzung bestehen erhebliche Unklarheiten: Kommunen legen unterschiedliche Definitionen zugrunde, und in einer Vielzahl von Plänen übersteigt der geplante Verbrauch biogener Energieträger das lokale Potenzial — was Zweifel an der langfristigen Umsetzbarkeit weckt. Ein weiteres Problem betrifft die Annahmen zum künftigen Wärmebedarf. Viele Kommunen gehen von deutlich sinkenden Bedarfen aus, ohne nachvollziehbar darzulegen, worauf diese Erwartungen beruhen. Ob die Einsparungen durch energetische Gebäudesanierungen oder andere Effizienzmaßnahmen erzielt werden sollen, bleibt in den meisten Plänen offen. Das Forschungsteam empfiehlt daher, einen standardisierten Korridor für plausible Energieeinsparungen zu definieren. Kommunen sollen davon abweichen dürfen, müssen dies aber explizit begründen. Darüber hinaus sprechen sich die Studienautoren dafür aus, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz und das Wärmeplanungsgesetz inhaltlich aufeinander abzustimmen. Nur so lassen sich die Planungsgrundlagen konsistent gestalten. Ergänzend brauche es langfristig verlässliche Förderinstrumente — namentlich die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Studie ist Teil des Projekts KOMpare, in dem Fraunhofer ISE und Öko-Institut gemeinsam mit dem Energiewirtschaftlichen Institut der Universität zu Köln weitere Auswertungsrunden durchführen und die Datenbasis schrittweise erweitern wollen. (DEKOM/Fraunhofer ISE, 03.03.2026) Ganzer Artikel hier…