Ladeinfrastruktur: Neue Regeln durch AFIR-Verordnung

Seit dem 8. Januar 2026 ist die EU-Verordnung AFIR in Kraft und bringt für Kommunen erhebliche Änderungen beim Betrieb und der Planung von Ladesäulen mit sich. Kern der Verordnung ist die Vereinfachung des Ladens für Bürgerinnen und Bürger. Der bisherige Zwang zu speziellen Ladekarten oder einer vorherigen Registrierung in Apps fällt für den öffentlichen Raum faktisch weg. Öffentliche Ladepunkte müssen stattdessen einfache Bezahlmöglichkeiten mit gängigen Debit- oder Kreditkarten bieten. Einige Ladeinfrastrukturanbieter sind bereits auf die neuen Anforderungen vorbereitet. So setzt das Münchner Unternehmen Wirelane bereits seit jeher auf integrierte Pay-Terminals. Die aktuelle Kooperation mit Mastercard ergänzt diesen technologischen Standard, um die Akzeptanz und Nutzung der Kartenzahlung an den Ladesäulen weiter zu fördern. Für kommunale Verwaltungen ist dies bei der Vergabe von Standorten – etwa an Marktplätzen, in Parkhäusern oder an Behörden – ein entscheidendes Kriterium. Ein QR-Code allein genügt nach der neuen Rechtslage oft nicht mehr, wenn der Prozess dahinter für den Nutzer zu kompliziert ist oder eine Anmeldung erfordert. Die Barrierefreiheit des Bezahlvorgangs wird somit zum zentralen Baustein der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch für bestehende Anlagen in den Städten und Gemeinden ist die Neuregelung hochrelevant: Zwar gibt es Übergangsfristen, doch sobald eine Ladesäule technisch grundlegend erneuert oder im Rahmen einer Sanierung ausgetauscht wird, erlischt der Bestandsschutz. In diesem Moment wird die Nachrüstung auf die neuen Bezahlstandards zwingend.  Zusätzlich schreibt die Verordnung eine strikte Preistransparenz vor. Die Kosten pro Kilowattstunde müssen für den Bürger vor Beginn des Ladevorgangs eindeutig ersichtlich sein, um Preiswillkür an der Säule zu verhindern. Kommunen sollten daher zeitnah bestehende Betreiberverträge prüfen und bei Neuausschreibungen die Barrierefreiheit sowie die integrierte Kartenzahlung als feste Kriterien verankern. So wird sichergestellt, dass die lokale Infrastruktur rechtssicher bleibt und den neuen europäischen Standards für eine nutzerfreundliche Elektromobilität entspricht. Kommunen sollten daher zeitnah bestehende Betreiberverträge sowie Konzessionsvereinbarungen prüfen und bei Neuausschreibungen die Barrierefreiheit sowie die integrierte Kartenzahlung als feste Kriterien verankern. Nur so wird sichergestellt, dass die lokale Infrastruktur rechtssicher bleibt, Haftungsrisiken für die Gemeinde vermieden werden und die Technik den neuen europäischen Standards für eine nutzerfreundliche Elektromobilität entspricht. DEKOM, 12.01.2026 Mehr Infos hier…

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