Fördermittel: Kommunen fordern schlanke Anträge und weniger Bürokratie

Eine aktuelle Studie des ifo Instituts auf Basis des KfW-Kommunalpanels 2025 gibt erstmals systematisch Auskunft darüber, was kommunale Finanzverantwortliche von Förderprogrammen erwarten – und wo der Schuh drückt. Die Ergebnisse dürften für Kämmereien und Gemeinderäte gleichermaßen von Interesse sein: Sie liefern Argumente für künftige Gespräche mit Fördermittelgebern auf Landes- und Bundesebene. Kommunen tragen fast die Hälfte aller öffentlichen Bauinvestitionen in Deutschland. Der kommunale Investitionsrückstand liegt laut KfW-Kommunalpanel bei rund 215,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig greifen 88 Prozent aller Kommunen auf Förderprogramme zurück und finanzieren darüber rund ein Fünftel ihrer Investitionen. Fördermittel sind damit längst kein Randphänomen mehr, sondern ein struktureller Bestandteil kommunaler Haushalte. Das Grundproblem: Mit den Fördermitteln kommt Bürokratie. Antragspflichten, Dokumentationsanforderungen, Ausschlussklauseln und Abrechnungsauflagen binden kommunales Personal, das ohnehin knapp ist – besonders in kleinen Verwaltungen. Forscher der Universität Leipzig, der KfW Research und des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) haben 509 offene Freitextantworten aus dem KfW-Kommunalpanel 2025 ausgewertet. Die Kämmereien wurden gefragt, was aus ihrer Sicht ein „praktikables“ Förderprogramm ausmacht. Das methodische Besondere: keine vorgegebenen Antwortkategorien – die Prioritäten mussten die Befragten selbst formulieren. 63 Prozent der Antworten blieben eher allgemein, 37 Prozent enthielten konkrete Verbesserungsvorschläge. 18 Prozent der Rückmeldungen fielen emotional aufgeladen aus – Formulierungen wie „keine Krümelkackerei“ oder „kein Firlefanz“ spiegeln handfesten Frust wider. Die Auswertung ergibt zehn Kriterien, die sich entlang des gesamten Förderprozesses verteilen. Bei der Antragstellung steht der Wunsch nach schlanken Verfahren ganz oben: Fast jede zweite Rückmeldung – 48 Prozent – fordert, dass Anträge ohne umfangreiche Konzepte, externe Gutachter oder aufwändige Planungsunterlagen gestellt werden können. Die Kernverwaltung soll den Antrag eigenständig bearbeiten können; grobe Kostenschätzungen sollen genügen, proportional zur Fördersumme. Knapp ein Drittel der Antworten verlangt transparente und verständliche Förderrichtlinien, die auch Mitarbeitende ohne spezialisiertes Förderwissen verstehen – ohne „verwinkelte Ausnahmeregelungen“, die durch bloße Formulierungsfehler zum Ausschluss führen. Weitere zentrale Forderungen sind ausreichende Vorlaufzeit für die Antragstellung, zügige Bewilligungsentscheidungen und schneller Mittelzufluss sowie Flexibilität bei der Mittelverwendung und bei Fristverlängerungen, wenn Kostenentwicklungen unvorhergesehen eintreten. 15 Prozent der Antworten betonen die Notwendigkeit fester, fachlich kompetenter Ansprechpartner statt anonymer Hotlines. Hinzu kommen Forderungen nach ausreichend hohen Förderquoten – manche Kommunen nennen 50 bis 80 Prozent als Untergrenze –, nach realistischen Bewilligungswahrscheinlichkeiten statt Windhundverfahren sowie nach einer stärkeren Ausrichtung der Programme am tatsächlichen lokalen Bedarf. Besonders deutlich fällt mit 33 Prozent der Rückmeldungen der Ruf nach vereinfachten Nachweispflichten bei der Abrechnung aus: Statt umfangreicher Belegpflichten und nachgelagerter externer Prüfungen soll das kommunale Rechnungsprüfungsamt anerkannt und dessen Testat als ausreichend akzeptiert werden. Die Studie erscheint zu einem politisch günstigen Zeitpunkt. Im Zuge des geplanten Bundesinfrastruktursondervermögens wird aktuell über die Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen diskutiert. Mehrere Bundesländer – darunter Sachsen und Schleswig-Holstein – überarbeiten ihre Förderprogrammstrukturen. Die Botschaft der Kämmereien ist dabei eindeutig: Es geht nicht nur um punktuelle Anpassungen einzelner Programme, sondern um einen grundsätzlichen Perspektivwechsel. Kommunen wünschen sich mehr Vertrauen in ihre Entscheidungskompetenz – etwa durch pauschalisierte Fördermittel statt kleinschrittiger Einzelkostenprüfung – sowie eine konsequente Digitalisierung der Verfahren. Kämmereien und Verwaltungsleitungen können die Studie nutzen, um gegenüber Landesministerien und Fördermittelgebern konkrete Vereinfachungen einzufordern. Die zehn Kriterien bieten eine systematische Argumentationsgrundlage, dokumentiert durch eine repräsentative Befragung von mehr als 500 Kommunen. Kommunale Spitzenverbände greifen ähnliche Forderungen bereits seit Jahren auf – die ifo-Studie liefert nun die empirische Untermauerung. (DEKOM, 23.02.2026) ifo-Studie hier…

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