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Speicherhochlauf stockt — Flächenpotenziale bleiben ungenutzt

Deutschland hat 2024 rund 9,4 Terawattstunden erneuerbar erzeugten Strom abgeregelt — Energie, die erzeugt, aber nicht genutzt werden konnte, weil die Leitungskapazität fehlte. Zum Ausgleich erhöhten die Netzbetreiber die Einspeisung fossiler Kraftwerke um rund 8,3 Terawattstunden. Die Gesamtkosten des Netzengpassmanagements — Redispatch und Netzreserve — lagen 2024 bei rund 2,8 Milliarden Euro. Ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr, der vor allem windärmeren Wetterlagen und gesunkenen Brennstoffpreisen geschuldet ist, nicht einer strukturellen Entlastung des Netzes. Diese Kosten fließen über die Netzentgelte in die Stromrechnungen aller Verbraucher — und damit auch in die Betriebskosten kommunaler Liegenschaften.

Die Ursache liegt nicht im zu schnellen Ausbau der Erneuerbaren, sondern im jahrelang vernachlässigten Netzausbau. Das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO ist der Frage nach den Ursachen am 1. September 2025 unter dem Titel „Mammutaufgabe Energiewende: Wohin steuert Deutschland?“ in einen eigenen Beitrag nachgegangen, der unter diesem Link in der ZDF-Mediathek abrufbar ist. (DEKOM, 27.04.2026)

Neue Partnerschaft soll Stadtwerke bei der Neuaufstellung ihrer Ladeinfrastruktur entlasten

Viele Stadtwerke stehen bei ihrer Ladeinfrastruktur vor einer doppelten Herausforderung. Zum einen müssen sie bis zum 31. Dezember 2026 den Netzbetrieb vom Ladepunktbetrieb rechtlich und organisatorisch trennen, so schreibt es § 7c des Energiewirtschaftsgesetzes vor. Zum anderen geraten historisch gewachsene Ladeinfrastrukturen zunehmend unter wirtschaftlichen Druck, weil hohe Fixkosten für Fachpersonal, IT-Sicherheit und Regulatorik oft begrenzten Erlösen gegenüberstehen. Um Stadtwerken und kommunalen Versorgern bei dieser Neuaufstellung zu helfen, haben der Infrastrukturspezialist EBERO FAB und der Münchner Charging Point Operator Wirelane eine strategische Partnerschaft vereinbart. Die Zusammenarbeit ist langfristig angelegt und soll schrittweise ausgebaut werden. EBERO FAB übernimmt dabei die technische Seite — Planung, Lieferung und Installation der Infrastruktur — während Wirelane den laufenden Betrieb verantwortet. Zusammen decken die Partner damit die gesamte Wertschöpfungskette ab. Für Stadtwerke, die ihre bestehende Ladeinfrastruktur neu aufstellen müssen, bietet die Kooperation zwei Wege. Im Modell des Asset-Kaufs erwirbt Wirelane die vorhandenen Ladepunkte vollständig, entlastet damit die Bilanz des Stadtwerks und übernimmt alle wirtschaftlichen Risiken. Wo Förderauflagen einen Verkauf verhindern, greift das Modell der Betriebsführung: Wirelane tritt als Full-Service-Betreiber auf und stellt die Rechtskonformität nach § 7c EnWG sicher, ohne dass das Stadtwerk die Anlagen aufgeben muss. Beide Modelle sind so konzipiert, dass die regionale Verankerung der Stadtwerke erhalten bleibt. Wirelane bezieht den Ladestrom bevorzugt vom jeweiligen lokalen Versorger und stärkt damit dessen Kerngeschäft. Die Ladesäulen können weiterhin im Corporate Design des Stadtwerks auftreten, während Wirelane den technischen und kaufmännischen Betrieb im Hintergrund sicherstellt. „Wir wollen ausdrücklich keine Verdrängung der Stadtwerke aus dem öffentlichen Raum, sondern eine partnerschaftliche Weiterentwicklung bestehender Strukturen“, erklärt Matin Sekandari von EBERO FAB. Stefan Kutz von Wirelane ergänzt, die Kooperation verbinde regionale Stärke mit professionellen Betriebsmodellen und schaffe so eine nachhaltige Perspektive für den Ladeinfrastrukturausbau. Für Stadtwerke, die die De-minimis-Frist des § 7c EnWG zum Jahresende im Blick haben, kommt die Partnerschaft zu einem günstigen Zeitpunkt. Die verbleibenden Monate bis zur Pflicht zur Entflechtung reichen für eine strukturierte Übergabe — sofern die Weichen frühzeitig gestellt werden. (DEKOM, 27.04.2026) Ganze PM hier…

Über Wirelane

Mit über 5.000 eigenen Ladepunkten und einer Backend-Plattform, die rund 24.000 Ladepunkte verwaltet, gehört Wirelane zu den führenden Anbietern für Destination Charging in Deutschland. Das Unternehmen ist bereits in über 400 Kommunen vertreten. Mehr Informationen: www.wirelane.com

Über EBERO FAB

EBERO FAB ist ein Spezialist für Infrastruktur-Know-how. Im Verbund mit Wirelane tritt das Unternehmen als strategischer technischer Partner auf, um Stadtwerken eine rechtssichere Gesamtlösung zur Erfüllung der Entflechtungspflicht nach § 7c EnWG anzubieten. Mehr Informationen: ebero-fab.com/ 

Jenaer IT-Unternehmen stärkt digitale Resilienz und Souveränität im öffentlichen Sektor

Wie souverän sind Kommunen in ihrer digitalen Infrastruktur wirklich? Die Frage bekommt gerade Gewicht. Auf der Hannover Messe präsentierte die IT-Sparte der Schwarz Gruppe Ende April den European Sovereign Stack Standard (ES³), ein Reifegradmodell, das Cloud-Dienste anhand von neun Dimensionen bewertet und erstmals messbar machen soll, wo digitale Abhängigkeiten bestehen und wo echte Kontrolle liegt. Das Framework zeigt, wie drängend das Thema geworden ist — auch für Kommunen. Mit dem Inkrafttreten von NIS2 und dem KRITIS-Dachgesetz sind kommunale Unternehmen, Stadtwerke und kommunale Krankenhäuser regulatorisch in der Pflicht. Sie müssen nachweisen können, dass ihre IT-Infrastruktur sicher betrieben, kontinuierlich überwacht und im Angriffsfall handlungsfähig ist. Die Schadensbilanz der vergangenen Jahre ist lang. Allein ein einziger Ransomware-Angriff legte 72 Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit 22.000 Arbeitsplätzen lahm. Bodenseekreis, Vorpommern-Rügen, Fürth, Essen — die Liste ließe sich beliebig verlängern. Dabei schätzen 59 Prozent der Verantwortlichen in Kommunalverwaltungen das Risiko eines Angriffs auf ihre eigene Einrichtung als gering ein, obwohl die öffentliche Verwaltung EU-weit von allen Branchen am häufigsten von IT-Sicherheitsvorfällen betroffen ist. Die eigentliche Schwachstelle liegt in den meisten Fällen nicht im Fehlen von Sicherheitslösungen, sondern im fehlenden Überblick. Welche Systeme laufen im Netz? Welche Softwareversionen sind im Einsatz, welche Schwachstellen bekannt? Welche Abhängigkeiten von externen Anbietern bestehen, die im Ernstfall nicht kontrollierbar sind? Wer diese Fragen nicht beantworten kann, handelt regulatorisch blind — und ist operativ verwundbar. Der Jenaer IT-Security-Spezialist Enginsight adressiert genau diesen Ausgangspunkt. Die Plattform erfasst kontinuierlich alle IT-Assets im Netzwerk einer Organisation, bewertet sie automatisiert auf bekannte Schwachstellen und liefert damit die Grundlage für eine belastbare Sicherheitsstrategie. Anders als punktuelle Sicherheitslösungen, die auf bekannte Angriffsmuster reagieren, schafft Enginsight zunächst Transparenz über den tatsächlichen Zustand der eigenen IT-Landschaft — eine Voraussetzung, ohne die jede weitere Schutzmaßnahme auf unsicherer Grundlage steht. Für kommunale Einrichtungen, die unter NIS2 oder KRITIS fallen, ist das unmittelbar relevant. Die Plattform unterstützt die Umsetzung regulatorischer Anforderungen, macht Sicherheitsstatus und Compliance-Lücken nachvollziehbar dokumentierbar und ermöglicht es, sicherheitskritische Entscheidungen auf Basis aktueller Daten zu treffen. Entwickelt und betrieben in Deutschland, erfüllt Enginsight dabei die Anforderungen an digitale Souveränität, die für öffentliche Einrichtungen zunehmend zum Beschaffungskriterium werden — Transparenz über Datenflüsse, rechtliche Klarheit und keine Abhängigkeit von außereuropäischen Jurisdiktionen. (DEKOM, 27.04.2026) Mehr Infos hier…

BSI definiert, wann eine Cloud souverän ist

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen neuen Kriterienkatalog veröffentlicht, der eine bislang offene Frage strukturiert beantwortet: Wann kann eine Cloud-Lösung als digital souverän gelten? Die „Criteria enabling Cloud Computing Autonomy“, kurz C3A, richten sich an alle, die Cloud-Dienste beschaffen, betreiben oder prüfen — und damit unmittelbar auch an Kommunalverwaltungen, Stadtwerke und kommunale IT-Dienstleister.Hintergrund ist eine Bedrohungsdimension, die in der öffentlichen Debatte bislang weniger präsent war als klassische Cyberangriffe. Neben kriminell motivierten Attacken und staatlich gelenkten Sabotageakten rückt das BSI nun eine dritte Kategorie in den Vordergrund: Cyber Dominance. Gemeint ist die strukturelle Möglichkeit von Herstellern digitaler Produkte, dauerhaft Zugriff auf Systeme und Daten ihrer Kunden zu behalten — unabhängig davon, ob dies missbräuchlich genutzt wird oder nicht. Die Debatte darüber hat seit dem Beginn der zweiten Amtszeit Donald Trumps und der damit verbundenen Unsicherheit über die Verlässlichkeit amerikanischer Technologieanbieter erheblich an Fahrt aufgenommen.Der C3A ergänzt den bestehenden C5-Katalog des BSI, der seit 2016 Sicherheitsanforderungen an Cloud-Dienste definiert und zuletzt im April 2026 aktualisiert wurde. Während der C5 die Frage beantwortet, ob ein Cloud-Dienst technisch sicher ist, zielt der C3A auf eine andere Ebene: ob der Dienst im jeweiligen Risikokontext auch selbstbestimmt genutzt werden kann. Das schließt Fragen ein wie den Standort der Rechenzentren, die Herkunft des Betriebspersonals und — im Extremfall — die Fähigkeit, den Betrieb bei einer Abkopplung vom außereuropäischen Anbieter aufrechtzuerhalten.Der Katalog entfaltet keine regulatorische Verbindlichkeit. Er ist ein Orientierungsrahmen, den Anbieter durch Audits belegen und den Kunden nach eigenem Anforderungsprofil anwenden können. Je nach Kritikalität des Anwendungsfalls lässt sich festlegen, ob etwa eine Lokalisierung der Infrastruktur in Deutschland oder lediglich innerhalb der EU gefordert wird. Ein Audit-Leitfaden soll folgen; eine deutschsprachige Version des Katalogs ist für Ende des zweiten Quartals 2026 angekündigt.(DEKOM/BSI, 27.04.2026) Originalmeldung hier…

Qualifizierung als Digitalisierungs-voraussetzung

Digitalisierungsprojekte in der kommunalen Verwaltung scheitern selten an der Technik. Sie scheitern daran, dass die Belegschaft im Dienstbetrieb nicht mitgenommen wird. Auf der jüngsten Tagung der Südwestfalen-IT (SIT) wurde das erneut deutlich: IT-Sicherheit und neue Fachverfahren entfalten ihre Wirkung nur dann vollständig, wenn die Mitarbeitenden in der Fläche damit umgehen können. Wer diesen Zusammenhang ausblendet, investiert in Infrastruktur, die ihr Potenzial nicht ausschöpft. Genau diese Lücke zwischen technologischer Bereitstellung und täglicher Anwendung schließt die cogniport GmbH. Als Tochter der kommunalen Rechenzentren kdvz Rhein-Erft-Rur, regio iT und Südwestfalen IT ist die cogniport eng in die kommunale IT-Infrastruktur eingebunden — und kann Qualifizierungsmodule zeitlich mit dem Rollout neuer Lösungen abstimmen. Wird ein neues Fachverfahren ausgerollt, stehen die passenden Schulungsinhalte auf der webbasierten Bildungsplattform bereits bereit, ob als klassische Schulung oder zeit- und ortunabhängiges eLearning. Das verkürzt Einarbeitungszeiten und sichert die Produktivität ab dem ersten Tag der Umstellung.  Ein essentieller Baustein ist hierbei die Informationssicherheit. Während IT-Dienstleister die technische Infrastruktur absichern, konzentriert sich cogniport auf die Sensibilisierung der Beschäftigten für Risiken im digitalen Arbeitsalltag. Modulare Schulungsprogramme über das Bildungsportal der cogniport ermöglichen es den Kommunen, Sicherheitsroutinen rechtssicher und flächendeckend zu verankern. Dass der Bedarf real ist, belegen die Nutzerzahlen: Seit 2021 haben über 40.000 Teilnehmende die Schulungen besucht und über 128.000 Mitarbeitende aus den Verwaltungen nutzen aktuell die eLearnings.  Hinzu kommt ein strukturelles Problem, das viele Verwaltungen zunehmend beschäftigt. Die laufende Pensionierungswelle entzieht den Rathäusern erfahrenes Fachpersonal — und damit gewachsenes Erfahrungswissen, das selten dokumentiert ist. cogniport unterstützt Kommunen dabei, dieses Wissen über strukturierte digitale Onboarding-Prozesse zu sichern und an neue Mitarbeitende weiterzugeben. Um diesen Transfer sicherstellen zu können, bietet die cogniport Verwaltungen auch ein Wissensmanagement, damit das Know-How der ausscheidenden Mitarbeitenden für die Einarbeitung neuer Kollegen und Kolleginnen genutzt werden kann. Auf der SIT-Tagung wurde bestätigt, dass diese Form der kontinuierlichen Befähigung die notwendige Grundlage für jede weitere Digitalisierungsstufe bildet — und nicht ihr nachgelagert sein darf. (DEKOM, 27.04.2026) Mehr Infos hier…

GKV-Reform setzt Kommunen als Arbeitgeber unter Druck

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant ein umfassendes Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung, das noch im April im Kabinett beschlossen werden soll. Das von ihr vorgestellte Paket soll die GKV um knapp 20 Milliarden Euro für 2027 entlasten; ohne Reformen würde die Lücke bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die weitgehende Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028, höhere Zuzahlungen bei Arzneimitteln und eine Begrenzung des Pflegebudgets. Für Tassilo Pollmeier, Gründer und Geschäftsführer des Deutschen bKV-Service, ist die Reform kein Wendepunkt, sondern die Bestätigung einer längst sichtbaren Entwicklung: Steigende Beiträge, wachsende Leistungslücken und längere Erwerbsbiografien verändern die Arbeitswelt spürbar. Mitarbeitende erleben zunehmende Unsicherheit in der medizinischen Versorgung — lange Wartezeiten, eingeschränkte Leistungen und organisatorische Hürden gehören für viele zum Alltag. Die Konsequenzen für Arbeitgeber sind nach seiner Einschätzung unmittelbar: Gesundheitliche Belastung, die nicht frühzeitig aufgefangen wird, schlägt sich in Produktivitätsverlusten, steigenden Fehlzeiten und erhöhter Fluktuation nieder — oft lange bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Pollmeier, der seit über 20 Jahren Arbeitgeber bei der strategischen Einführung betrieblicher Krankenversicherungen berät, fasst das Grundprinzip so zusammen: Longevity ist eine Führungsaufgabe. Es geht nicht darum, länger zu arbeiten, sondern länger leistungsfähig zu bleiben. Für Kommunen, die im Wettbewerb um Fachkräfte ohnehin unter Druck stehen, ist das keine abstrakte Formel. Wenn das gesetzliche System strukturell auf mehr Eigenverantwortung umschwenkt, verändert sich, was Beschäftigte von einem attraktiven Arbeitgeber erwarten. Dabei geht es im Kern um eine neue Form der Mitarbeiterbindung. Pollmeier bringt es auf den Punkt: „Wertschätzung können wir als Unternehmer am einfachsten ausdrücken durch den Wert, der unseren Arbeitnehmern am wichtigsten ist: Gesundheit. Und da sind wir mit der betrieblichen Krankenversicherung genau im Thema.“ Die Finanzierungsfrage, die in kommunalen Verwaltungen erfahrungsgemäß als erste gestellt wird, ist dabei lösbar. Das tarifliche Leistungsentgelt nach § 18a TVöD/VKA erlaubt es Städten und Gemeinden, Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung aus bestehenden Mitteln zu finanzieren — ohne zusätzliche Haushaltsmittel. Dieses Instrument wird in der kommunalen Praxis bereits genutzt, ist aber noch längst nicht flächendeckend bekannt. Ein entscheidender Vorteil für die Belegschaft liegt in der Barrierefreiheit des Zugangs. Pollmeier betont: „Die Vorteile liegen auf der Hand: Es sind insbesondere die Zugangsvoraussetzungen. Wenn der Arbeitgeber diesen Rahmenvertrag installiert, können die Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung und in der Regel auch inklusive aller Vorerkrankungen und ohne Wartezeit diese Konditionen in Anspruch nehmen.“ Die betriebliche Krankenversicherung schließt dort an, wo das gesetzliche System an Grenzen stößt: zusätzliche Vorsorge, schnellere Termine, verlässliche Weiterbehandlung. Für Kommunen bedeutet das mehr Kontinuität in den Teams, weniger Reibungsverluste und einen konkreten, jährlich erlebbaren Mehrwert für die Belegschaft — einen, der im laufenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal zunehmend den Unterschied macht. (DEKOM, 27.04.2026) Mehr Infos hier…

Landkreis Wittmund: Glasfasernetz für die ostfriesischen Inseln

Spiekeroog ist die letzte der sieben bewohnten ostfriesischen Inseln ohne kabelgebundene Glasfaseranbindung an das Festland. Das soll sich bis spätestens April 2028 ändern: Ein rund neun Kilometer langes Seekabel soll durch den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zur Insel geführt werden – eines der technisch und genehmigungsrechtlich anspruchsvollsten Ausbauprojekte in Niedersachsen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 9,55 Millionen Euro. Der Bund fördert das Vorhaben im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 mit 4,75 Millionen Euro, das Land Niedersachsen steuert aufgrund der besonderen Herausforderungen der Seekabelverlegung eine erhöhte Förderquote bei und trägt 3,05 Millionen Euro. Der kommunale Eigenanteil von rund 1,7 Millionen Euro wird zu gleichen Teilen von Landkreis Wittmund und der Gemeinde Spiekeroog getragen. Wie es gelang, dieses Projekt trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen – und was andere Kommunen daraus lernen können – erläutert Landrat Holger Heymann (SPD) im Gespräch mit DEKOM.

Herr Heymann, bundesweit ist viel vom stockenden Glasfaserausbau die Rede – auf den ostfriesischen Inseln ist Norderney bereits angeschlossen, Spiekeroog folgt jetzt. Wie erklären Sie diesen Unterschied aus Sicht des Landkreises Wittmund?

Holger Heymann: Der Vergleich hinkt zunächst einmal: Etwa 25 Millionen potenziellen Gebäudeadressen in Deutschland stehen rund 10.000 Gebäudeadressen auf den ostfriesischen Inseln gegenüber. Grundsätzlich ist außerdem zwischen dem geförderten Ausbau – wie hier bei Spiekeroog – und dem privatwirtschaftlichen Ausbau der verschiedenen Akteure zu unterscheiden. Das Förderprojekt für Spiekeroog ist nur möglich, weil alle kommunalen Entscheidungsträger und Fördermittelgeber, darunter das Land Niedersachsen mit zusätzlichen Mitteln, an einem Strang ziehen. Das ist politisch unumstritten. Die Dynamik beim privatwirtschaftlichen Ausbau in unserer Region wurde in der Vergangenheit als volatil, also sehr schwankend und in der Intensität wechselhaft wahrgenommen. Aktuell ist aber wieder ein größeres Interesse der Telekommunikationsanbieter am eigenwirtschaftlichen Ausbau im Landkreis Wittmund wahrzunehmen. Die Herausforderungen bleiben groß: Unwägbarkeiten am Kapitalmarkt sowie steigende Tiefbau-, Personal- und Materialkosten stehen einer schleppenden Nachfrage gegenüber. Aus unserer Sicht von der Küste ist es ein wichtiges Thema, bundesweit die Akzeptanz in der Gesellschaft für den Umstieg auf Glasfaser zu schaffen oder noch zu steigern.

Welche strategische Rolle spielt der Glasfaserausbau auf den Inseln für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse – gerade mit Blick auf kleine Gemeinden, die nur per Schiff erreichbar sind?

Holger Heymann: In einer immer digitaler werdenden Welt ist eine leistungsfähige Glasfaseranbindung elementar – egal ob auf dem Land, in der Stadt oder auf einer Insel. Sie rückt mehr und mehr zum Grundbedürfnis auf, vergleichbar mit Wasser- und Stromversorgung. Für uns ist dabei wichtig: Der Ausbau steigert das Attraktivitätsmerkmal einer Insel hinsichtlich der Lebens- und Arbeitsbedingungen – nicht nur für Gäste, sondern auch für Einheimische und Saisonarbeitskräfte gleichermaßen. Er ist das Rückgrat für die digitale Teilhabe.

Tourismus ist auf den ostfriesischen Inseln ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Inwiefern ist eine gigabitfähige Infrastruktur heute Standortfrage – für die Gäste, die Betriebe und die Lebensqualität der Insulanerinnen und Insulaner?

Holger Heymann: Das Anspruchsdenken im Tourismus wächst – das beobachten wir auch im Kreishaus. Dazu zählen hochleistungsfähige Glasfasernetze für ein digitales Urlaubserlebnis. Eine gigabitfähige Infrastruktur ist darüber hinaus wichtig, um sich im Wettbewerb der Tourismusdestinationen national und international zu bewähren. Unsere Betriebe profitieren, indem sie zusätzliche Optionen zur Optimierung ihrer Geschäftsprozesse erhalten und gegebenenfalls Cloud- oder KI-Anwendungen in ihre Prozesse integrieren können. Für die Insulanerinnen und Insulaner kann die gigabitfähige Erschließung neue Möglichkeiten in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, Unterhaltung, Homeoffice und allgemeine Kommunikation mit dem Festland mit sich bringen – und damit den Lebensmittelpunkt Spiekeroog auch in der Nebensaison nachhaltig stärken.

Spiekeroog gilt als eines der technisch anspruchsvollsten Ausbauprojekte in Niedersachsen. Was hat den Ausschlag gegeben, es trotzdem jetzt anzupacken – und was bedeutet das finanziell und organisatorisch für den Landkreis?

Holger Heymann: Die Infrastruktur zur Insel ist bisher durch die bestehende Richtfunkanbindung limitiert, und die Bestandsinfrastruktur ist in die Jahre gekommen, so dass eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nicht gewährleistet werden kann. Organisatorisch wird im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens ein Telekommunikationsunternehmen gesucht, das für Planung, Errichtung und Betrieb des Gigabitnetzes zuständig sein wird. Weder Landkreis noch Gemeinde werden Eigentümer der zu bauenden Infrastruktur. Landkreis und Gemeinde Spiekeroog werden das bezuschlagte Unternehmen bestmöglich unterstützen, um optimale Rahmenbedingungen für das Projekt zu schaffen. Nach aktuellem Stand gehen wir von einem kommunalen Eigenanteil von etwa 1,7 Millionen Euro aus, den sich Landkreis und Gemeinde teilen würden. Genaues ergibt sich erst nach Ende des Vergabeverfahrens.

Wenn Sie den Blick über Spiekeroog hinaus weiten: Welche Lehren ziehen Sie aus den Inselprojekten für den weiteren Glasfaserausbau im Landkreis – und was können andere Küsten- und Inselkommunen von Ihrem Ansatz lernen?

Holger Heymann: Grundsätzlich sind sehr viel Beharrlichkeit und Ausdauer erforderlich, um den besonderen Herausforderungen solcher Projekte gerecht zu werden. Wir arbeiten bestimmt schon ein Jahrzehnt daran. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen bedarf es zudem einer breiten politischen Geschlossenheit auf kommunaler Ebene, um solche Projekte überhaupt noch realisieren zu können. Es reicht nicht aus, nur von gleichwertigen Lebensverhältnissen zu reden – wir müssen Taten folgen lassen, um uns zukünftig nicht selbst abzuschaffen. Das heißt: Die notwendigen finanziellen Mittel müssen über viele Jahre zuverlässig in den kommunalen Haushalten verankert werden, aufgrund bindender Vereinbarungen, die die Gegenfinanzierung beim geförderten Ausbau absichern. Das fällt vielen Kommunen auch bei uns nicht leicht – wird aber als alternativlos anerkannt. (DEKOM, 27.04.2026) Mehr Infos hier…

Krankenhäusern drohen Engpässe bei Schutzausrüstung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor baldigen Engpässen bei Einmalhandschuhen, Schutzausrüstung und anderen für den Betrieb der Krankenhäuser notwendigen Waren. Ursache dafür sind die unterbrochenen Lieferketten infolge des Krieges im Iran. So nehmen bereits viele in Ostasien ansässige Hersteller medizinischer Schutzausrüstung keine Bestellungen mehr an. Ihnen fehlt der Nachschub bei den notwendigen erdölbasierten Stoffen wie Naphtha und Ethylen, die zur Herstellung zahlreicher Kunststoffprodukte notwendig sind. Nicht nur Kunststoffprodukte sind betroffen. Warnsignale gibt es unter anderem auch bei der Versorgung mit Helium. Das Gas wird zur Kühlung medizinischer Geräte, vor allem MRT-Scanner, genutzt. Helium ist prinzipiell ein knappes Gut, die unterbrochenen Lieferketten machen die Beschaffung aber noch komplizierter als bisher. Mögliche Lieferengpässe wie zu Beginn der Corona-Pandemie oder nur spürbare Preissteigerungen würden die Krankenhäuser in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit treffen. „Dass sich die unterbrochenen Lieferketten noch nicht spürbar auf die Versorgung in den Krankenhäusern auswirken, liegt vor allem an der Vorratshaltung der Kliniken und den Beständen der Händler. Sollte sich die politische Situation aber nicht in absehbarer Zeit entspannen, werden die Einkäufer der Kliniken mit starken Preissprüngen oder gleich leeren Lagern konfrontiert sein. In der jetzigen wirtschaftlichen Lage der Kliniken, die sich durch die jüngst angekündigten Sparvorschläge noch verschärfen wird, wären stark gestiegene Preise kaum zu stemmen. Leider hat die Politik die Lehren aus den Lieferengpässen während der Pandemie noch nicht gezogen. Die damals angekündigte Nationale Reserve Gesundheitsschutz existiert bis heute genauso wenig wie eine relevante europäische Produktion von Schutzausrüstung und medizinischer Verbrauchsgüter. Bereits bekannte Engpässe, etwa bei Einmalhandschuhen, lassen sich zu einem Teil noch durch Desinfektion und verstärkte Handhygiene abfedern. Dennoch muss die Politik jetzt dafür Sorge tragen, dass die Krankenhäuser nicht wieder in eine Situation wie 2020 geraten. 2 Preissteigerungen wie damals können die Krankenhäuser heute unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht noch einmal ohne Weiteres stemmen“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer. (DKG, 08.04.2026) Ganzer Artikel hier…

IW-Wohnindex: Im Umland der Metropolen wird es teurer

Im ersten Quartal 2026 ziehen die Mieten weiter kräftig an, die Kaufpreise für Immobilien stagnieren, zeigt der Wohnindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die Folgen des Iran-Kriegs treffen auf den Wohnungsmarkt: Energieeffizienz bleibt ein Preistreiber. Die Neuvertragsmieten lagen im ersten Quartal 2026 bundesweit 3,5 Prozent über dem Vorjahreswert – in Düsseldorf (+5,9 Prozent), Köln (+5,7 Prozent) und Hamburg (+5,1 Prozent) sogar noch darüber. Entspannung ist nicht in Sicht – auch wenn die Dynamik leicht nachgelassen hat. Verhaltener entwickelten sich die Kaufpreise: Eigentumswohnungen kosteten 2,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, Ein- und Zweifamilienhäuser legten lediglich um 0,7 Prozent zu. Im Vergleich zum vergangenen Quartal stagnieren beide Segmente bei je 0,1 Prozent. Regional bleibt der Mietdruck fast überall hoch, einzige Ausnahme: Berlin. Hier gingen die Mieten um 0,8 Prozent zurück. Allerdings ist der Rückgang kein Zeichen für Entspannung, sondern spiegelt eine statistische Gegenbewegung wider: Nachdem der Berliner Mietendeckel ausgelaufen war, stiegen die Mieten überdurchschnittlich stark – viele Vermieter haben aufgestaute Anpassungen nachgeholt und Verzerrungen ausgeglichen. Der aktuelle Rückgang relativiert diesen Sondereffekt lediglich, ohne die strukturell angespannte Lage zu verändern. Besonders kräftig fallen die Mietanstiege im Umland aus: Rund um die Top-7-Städte zogen die Mieten um 4,2 Prozent an, um die übrigen Großstädte um 3,9 Prozent. Auch in den Großstädten selbst lag das Plus mit 3,8 Prozent kaum darunter. Der Grund liegt auf der Hand: Wer sich die Miete in der Großstadt nicht mehr leisten kann, zieht ins Umland – und treibt die Preise dort in die Höhe. Die weltweite Ölknappheit infolge des Irankriegs trifft den Wohnungsmarkt noch nicht so hart wie der Energiepreisschock nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Ein Preiseinbruch wie 2022 ist diesmal nicht zu erwarten: Energie verteuert sich bislang weniger stark, Risiken sind zudem zunehmend eingepreist. „Spätestens seit 2022 achten Käufer stärker darauf, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht“, sagt IW – Immobilien-ökonom Pekka Sagner. „Dieser Trend verfestigt sich: Energieeffizienz ist kein vorübergehendes Krisenthema, sondern schlägt sich dauerhaft in den Preisen nieder“. (IW Köln, 27.04.2026) Ganzer Artikel hier…

E-Bike-Boom mit tödlichen Folgen: Radfahrende sterben häufiger im Straßenverkehr

Jede sechste im Straßenverkehr getötete Person war im Jahr 2025 mit dem Fahrrad unterwegs — ein Anteil von 16,4 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Insgesamt kamen 462 Radfahrerinnen und Radfahrer ums Leben, 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit 2015 hat die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrenden um mehr als ein Fünftel zugenommen. Der Anstieg ist vor allem der wachsenden Verbreitung von Pedelecs geschuldet. Von den 462 Todesopfern fuhren 217 ein Elektrofahrrad. Zum Vergleich: 2015 waren es lediglich 36 getötete Pedelec-Fahrende. Der gleichzeitige Rückgang der Gesamtverkehrstoten um 18,4 Prozent seit 2015 macht den gegenläufigen Trend bei Radfahrenden noch deutlicher sichtbar. Besonders ausgeprägt ist die Gefährdung älterer Menschen. 61,5 Prozent der tödlich verunglückten Radfahrenden waren 65 Jahre oder älter — bei Pedelec-Fahrenden lag dieser Anteil sogar bei 67,3 Prozent. Gerade das E-Bike hat in dieser Altersgruppe eine bemerkenswerte Mobilitätswende ausgelöst: Es ermöglicht auch körperlich eingeschränkten Menschen längere Strecken und ermuntert zur Rückkehr ins Sattel. Die physikalischen Realitäten — höhere Geschwindigkeiten, schwerere Räder, längere Bremswege — treffen dabei auf eine Gruppe, deren Reaktionsvermögen und Sturzresistenz altersbedingt abnehmen. An zwei Dritteln der knapp 96.000 Fahrradunfälle mit Personenschaden war mindestens eine weitere Person beteiligt; in rund 70 Prozent dieser Fälle saß der Unfallgegner am Steuer eines Pkw. Nur in gut einem Viertel dieser Kollisionen mit Autofahrenden trugen die Radfahrenden die Hauptschuld. Bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen lag dieser Anteil sogar unter einem Fünftel. (DESTATIS, 27.04.2026) Ganze Meldung hier…