NRW will Kommunen für Energiewende-Investitionen freistellen

Das Land Nordrhein-Westfalen plant, einen Großteil der Mittel aus dem Bundesinfrastruktur-Sondervermögen an seine Kommunen weiterzureichen – mit gezielter Ausrichtung auf Energieprojekte. NRW-Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur kündigte beim Stadtwerkeforum der sowohl pauschale Auszahlungen als auch spezifische Förderprogramme für konkrete Vorhaben an. Kommunen, die bislang durch hohe Kassenkredite an Investitionen gehindert wurden, sollen dabei ausdrücklich entlastet werden: Das Land will entsprechende Schuldlasten auf die Landesseite übernehmen. Für Kommunen, die Batteriespeicherprojekte planen oder bereits in Aufstellung befindliche Bebauungspläne vorantreiben, ist das eine relevante Rahmenbedingung. Denn der Aufbau von Speicherkapazitäten erfordert nicht nur planungsrechtliche Klarheit, sondern auch kommunale Handlungsfähigkeit – beides war in finanzschwachen Gemeinden bislang schwer zu kombinieren. Neubaur sprach sich zugleich für ein Ende des sogenannten Windhundprinzips beim Bau neuer Batteriespeicher aus. Künftig sollten Standorte nach klaren Kriterien der System- und Netzdienlichkeit vergeben werden – also dort, wo Speicher aus Sicht des Gesamtnetzes den größten Nutzen bringen. Das deckt sich mit der Logik des Reifegradverfahrens der Übertragungsnetzbetreiber, das Standorte mit bereits gesicherter Netzanbindung und fortgeschrittenem Planungsstand bevorzugt behandelt. Für die Finanzierung der Energiewende insgesamt verwies die Ministerin auf europäisches Kapital, das auf Investitionsmöglichkeiten warte – darunter ausdrücklich skandinavische Pensionsfonds, die Interesse an deutschen Energiewendeprojekten signalisiert hätten. Die regulatorischen Hürden für die Einbindung privaten Kapitals in Deutschland seien zwar hoch, böten aber Gestaltungspotenzial. (DEKOM, 10.03.2026) Mehr Infos hier…

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