Studie zur Pflegearmut: Hunderttausende erhalten zustehende Hilfe nicht

Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, die in den eigenen vier Wänden versorgt werden und unter der Armutsgrenze leben, nimmt gesetzlich zustehende finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch. Eine aktuelle Studie des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Klie im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes beleuchtet das Ausmaß dieser „verdeckten Pflegearmut“. Demnach erhalten bundesweit etwa 300.000 Betroffene keine „Hilfe zur Pflege“, obwohl sie einen rechtlichen Anspruch darauf hätten. Von den rund 4,9 Millionen Menschen, die in Deutschland zu Hause gepflegt werden, haben schätzungsweise 390.000 Anspruch auf die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“. Diese greift immer dann, wenn das eigene Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den notwendigen Bedarf zu decken. Die Studienergebnisse sind jedoch alarmierend: Lediglich 76.000 Betroffene beziehen diese Hilfe tatsächlich. Das bedeutet, dass im Durchschnitt nur jeder fünfte Anspruchsberechtigte die ihm zustehende Unterstützung erhält. Als Hauptgründe für diese eklatante Lücke nennt der Paritätische Gesamtverband eine Kombination aus Unwissenheit über die rechtliche Lage, Schamgefühle der Betroffenen sowie eine mangelhafte Beratung. Zudem führen unterschiedliche Verwaltungspraktiken in den zuständigen Sozialämtern dazu, dass der Zugang zu den Leistungen erschwert wird. Die Untersuchung offenbart zudem gravierende regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Hilfe. Während in Hamburg immerhin mehr als jeder dritte Berechtigte die Leistung erhält, ist es in Sachsen-Anhalt nur jeder fünfte. Besonders kritisch stellt sich die Situation im Saarland dar, wo lediglich jede zehnte pflegebedürftige Person mit Anspruch auch tatsächlich unterstützt wird. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, kritisierte diese Ungleichheit scharf: Es dürfe nicht von der Postleitzahl abhängen, wie gut Menschen im Pflegefall unterstützt werden. Angesichts dieser Zahlen fordert der Verband eine flächendeckende und konsequente Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche. Um die Pflegearmut langfristig und systematisch zu bekämpfen, spricht sich der Paritätische Gesamtverband zudem für einen grundlegenden Systemwechsel aus: Eine solidarische Pflegevollversicherung soll künftig sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich alle pflegebedingten Kosten abdecken. Nur so könne die Versorgungssicherheit unabhängig vom Einkommen oder Wohnort garantiert und das Pflegesystem aus der aktuellen Krise geführt werden. (DEKOM/Der Paritätische, 23.03.2026) Mehr Infos hier…

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