Die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Großbatteriespeichern stehen vor einer Neuausrichtung. Da die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) das bisherige Verfahren auf ein Reifegradmodell umstellen wollen, verschiebt sich der Wettbewerb um Netzkapazitäten zeitlich nach vorne. Für Kommunen mit Standorten nahe 220- oder 380-kV-Umspannwerken wird die eigene Planungshoheit damit zum strategischen Instrument. Wie Dr. Friedrich Gebert, Partner der Wirtschaftskanzlei ARQIS, im Gespräch mit der DEKOM-Redaktion erläutert, werden Projekte künftig nach ihrem tatsächlichen Planungsstand priorisiert. Nur wer frühzeitig Nachweise über die Flächensicherung sowie den Fortschritt der Genehmigungsprozesse erbringt, erhält den notwendigen Netzzugang. Damit werden Netzkapazitäten effizienter genutzt und Blockierungen durch spekulative Vorhaben vermieden. Flächen in Umspannwerksnähe gewinnen dadurch an Bedeutung. Den Gemeinden stehen rechtliche Optionen wie Nutzungsverträge, Verkauf oder die Bestellung von Erbbaurechten offen. Um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden, empfiehlt Dr. Gebert eine flexible Vertragsgestaltung. Dazu zählen Kündigungsrechte für den Fall, dass ein Projekt nicht innerhalb definierter Zeiträume realisiert wird, sowie die Kombination aus festen Grundbeträgen und erfolgsabhängigen Komponenten bei den Nutzungsentgelten. Neben diesen Einnahmen profitieren Standortgemeinden von 90 Prozent der anfallenden Gewerbesteuer aus dem Speicherbetrieb. Die Umsetzung erfordert eine Verzahnung zwischen kommunaler Verwaltung und Infrastrukturentwicklern. Ampermo realisiert bundesweit Batteriespeicherprojekte an Netzknoten und setzt auf einen partnerschaftlichen Ansatz, um die Kriterien des Reifegradverfahrens zum ersten Zyklus im Sommer 2026 zu erfüllen. Das Unternehmen übernimmt die technische Grobplanung sowie die Analyse von Genehmigungsvoraussetzungen, Brand-, Lärm- und Wasserschutz. Da die Errichtung eines Großspeichers auf Höchstspannungsebene hohe Investitionskosten verursacht, sind die vertraglichen Laufzeiten bei Ampermo auf mindestens 30 Jahre angelegt. Zur Absicherung der Kommunen sieht das Modell neben festen jährlichen Nutzungsentgelten auch Reservierungsentgelte ab der Netzzusage sowie Rückbaubürgschaften vor. Bis zum 30. Juni 2026 müssen Flächenpotenziale in den Kommunen lokalisiert und Anträge auf Netzanschlussprüfung erstellt werden, die das Reifegradverfahren vollumfänglich adressieren. Ampermo bringt die Erfahrung bei Genehmigung, Planung und Finanzierung ein, während die kommunalen Akteure die regionalen Netzstrukturen und die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden kennen. Durch den frühzeitigen Austausch in Ämterkonferenzen und die klare Allokation von Projektrisiken wird der Aufbau der Speicherinfrastruktur zum Standortvorteil für die kommunale Daseinsvorsorge. (DEKOM, 23.03.2026) Mehr Infos hier…