Ladeinfrastruktur: charGER-Verband drängt auf bundesweite Verfahrensfreiheit

Der Branchenverband charGER drängt auf eine rasche und bundesweit einheitliche Entbürokratisierung beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Zwar begrüßen die Interessenvertreter die jüngsten Novellierungen der Bauordnungen in mehreren Bundesländern, sehen jedoch in der uneinheitlichen Ausgestaltung ein massives Investitions- und Ausbauhindernis für Betreiber und Kunden. In einer aktuellen Stellungnahme bewertet der Verband den Status quo der Genehmigungsverfahren als ineffizient und riskant für standardisierte Rollout-Konzepte. Während Länder wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen die Errichtung gewerblicher Ladesäulen sowie der essenziellen technischen Nebenanlagen wie Trafostationen weitgehend verfahrensfrei gestellt haben, mangelt es in anderen Regionen an klaren Definitionen für das technische Zubehör. Selbst in Bundesländern mit relativ fortschrittlichen Bauordnungen kritisiert die Branche wiederkehrende Unsicherheiten bei der Auslegung auf kommunaler Ebene, wenn es um Mittel- und Niederspannungsanschlüsse geht. Ein zentrales Problem aus Sicht der Betreiber ist zudem die sogenannte baurechtliche Infektion. Diese tritt auf, wenn an sich genehmigungsfreie Ladesäulen im Rahmen eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens, wie etwa einem neuen Supermarkt oder Parkhaus, errichtet werden und dadurch selbst in das langwierige Genehmigungsverfahren rutschen. Der Verband fordert hier eine rechtssichere baurechtliche Entkopplung der Ladeinfrastruktur. Um den Ausbau der Elektromobilität marktfähig zu skalieren, pocht die Branche neben der rechtlichen Freistellung auf eine konsequente technische Harmonisierung. Die national oft völlig uneinheitlichen Technischen Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber zwingen die Errichter bislang häufig zu zeitaufwendigen Einzelanfertigungen bei Messwandlerschränken oder Zähleranlagen. Flankierend zur angestrebten Anpassung der Musterbauordnung fordert charGER daher bundesweit standardisierte Trafostationskonzepte sowie digitalisierte und mit verbindlichen Zeitfenstern versehene Netzanschlussprozesse. Nur wenn rechtliche Verfahrensfreiheit und technische Referenzlösungen bundesweit ineinandergreifen, ließen sich die Ausbauziele ohne ausufernde Bürokratiekosten realisieren. (DEKOM/charGER, 22.06.2026) Ganze PM hier…

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