Wenn das Stromnetz großflächig ausfällt, stehen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Feuerwehr und Pflege vor derselben Frage: Wie lange hält der Betrieb ohne Netz? Der Berliner Blackout Anfang Januar 2026, bei dem ein Sabotageakt rund 45.000 Haushalte tagelang vom Netz trennte, hat gezeigt, wie schnell kommunale Einrichtungen an ihre Grenzen kommen. Der Bundestag verabschiedete wenige Wochen später das KRITIS-Dachgesetz mit verschärften Anforderungen an Betreiber kritischer Anlagen. Alexander L’vov, Geschäftsführer der QP International GmbH aus Würzburg, deren Marke KSP Generatoren Netzersatzanlagen an Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Betreiber kritischer Infrastrukturen liefert, sieht den größten Nachholbedarf allerdings nicht bei der Technik. Im DEKOM-Interview beschreibt er, warum fehlende Lastaufnahmen, nicht vorbereitete Einspeisepunkte und lückenhafte Nachtankkonzepte die eigentlichen Schwachstellen sind — und welche Beschaffungswege auch bei knappen Haushalten funktionieren.
Herr L’vov, Wasserwerke, Klärwerke, Feuerwachen, Pflegeheime, Notunterkünfte – die Liste kommunaler Gebäude und Anlagen, die bei einem Stromausfall funktionieren müssen, ist lang. Wo erleben Sie den größten Nachholbedarf, wenn eine Kommune zum ersten Mal eine Bestandsaufnahme macht?
Alexander L’vov: Selten beim Aggregat selbst, fast immer bei den Grundlagen davor. Viele Kommunen wissen nicht, welche Leistung ihre Gebäude im Notbetrieb tatsächlich brauchen. Es gibt keine Lastaufnahme und keine Liste der Verbraucher, die weiterlaufen müssen. Zweitens fehlt oft die Einspeisung: Das mobile Aggregat steht in der Fahrzeughalle, aber Feuerwehrhaus oder Turnhalle haben keinen Einspeisepunkt mit Netzumschaltung. Drittens der Kraftstoff: Der Tank reicht für einige Stunden, ein Nachtankkonzept für 72 Stunden gibt es nicht. Und viertens der Bestand: Anlagen, die seit Jahren nicht gewartet und nie unter Last getestet wurden. Eine ehrliche Bestandsaufnahme beginnt mit diesen vier Punkten.
Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen seit März 2026 zu konkreten Resilienzmaßnahmen. Ab welchen Schwellenwerten sind Kommunen betroffen, und welche Fristen laufen bereits?
Alexander L’vov: Die Lage ist weniger eindeutig, als oft berichtet wird. Das Gesetz gilt seit dem 17. März 2026. Welche Anlagen als kritisch gelten, legt aber erst eine Rechtsverordnung fest. Ein Entwurf liegt seit Mai vor, in Kraft ist sie noch nicht (Stand Anfang Oktober 2026). Bis dahin besteht nach Auskunft des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe keine Registrierungspflicht, es laufen also noch keine Fristen. Als Regelschwellenwert nennt das Gesetz 500.000 versorgte Einwohner. Betroffen sind damit vor allem große Versorger, etwa in den Bereichen Energie, Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung und Gesundheit. Sobald eine Anlage als kritisch eingestuft ist, gilt: drei Monate bis zur Registrierung, neun Monate nach der Registrierung die erste Risikoanalyse, zehn Monate nach der Registrierung Resilienzplan und Maßnahmen. Dazu gehört in der Praxis fast immer eine gesicherte Notstromversorgung. Die meisten Kommunen liegen unter dem Schwellenwert. Aus der Verantwortung sind sie damit nicht: Sie ergibt sich aus dem Katastrophenschutzrecht der Länder und aus der Daseinsvorsorge. Mein Rat ist deshalb, nicht auf die Verordnung zu warten. Die verbindliche Einordnung im Einzelfall gehört allerdings zum Juristen, nicht zum Lieferanten.
Ein Klärwerk braucht unter Umständen ein Vielfaches der Leistung eines Rathauses. Nach welchen Kriterien sollte eine Kommune entscheiden, wo sie zuerst investiert – und welche Beschaffungswege von der Miete bis zur Fördermittel-gestützten Investition kommen für knappe Haushalte in Frage?
Alexander L’vov: Ich würde drei Fragen in dieser Reihenfolge stellen. Wo sind bei einem Ausfall Menschen unmittelbar gefährdet? Wo entsteht nach wenigen Stunden ein Schaden, der sich kaum noch einfangen lässt, etwa im Abwasser oder bei der Trinkwasserversorgung? Und was braucht die Kommune, um führungsfähig zu bleiben, also Feuerwehrhaus, Krisenstab und Kommunikation? Daraus ergibt sich eine Prioritätenliste, die sich auch im Rat vertreten lässt. Bei den Beschaffungswegen gibt es mehr Spielraum, als viele denken. Ein mobiles Aggregat auf Anhänger kann mehrere Liegenschaften abdecken, wenn dort Einspeisepunkte vorbereitet sind. Das ist oft der günstigste Einstieg. Wer den Investitionshaushalt schonen muss, kann Anlagen über mehrere Jahre mieten. Ein solches Modell setzen wir derzeit mit einer nordrhein-westfälischen Stadt um: zwei Anlagen, vier Jahre Laufzeit. Für den Kauf kommen je nach Bundesland Förderprogramme für Feuerwehr und Katastrophenschutz in Betracht. Die Richtlinien unterscheiden sich stark, deshalb lohnt der Blick in die Landesförderung vor der Haushaltsanmeldung.
Sie haben nach eigener Angabe mehr als 100 Kommunen beliefert. Können Sie an einem konkreten Projektbeispiel zeigen, wie ein typischer Ablauf von der Bedarfsanalyse bis zur einsatzfähigen Anlage aussieht – und wie lange eine Kommune realistisch einplanen sollte?
Alexander L’vov: Wir haben mehr als 100 Kommunen mit Ausrüstung für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz beliefert. Seit einigen Jahren liegt unser Schwerpunkt vorwiegend auf der Notstromversorgung. Ein typisches Beispiel ist die Kläranlage einer Stadt in Nordrhein-Westfalen. Dort haben wir ein mobiles 60-kVA-Aggregat auf Tandemanhänger geliefert, ausgelegt für Inselbetrieb und Netzparallelbetrieb, und das Betriebspersonal bei der Übergabe eingewiesen. Der Ablauf ist fast immer derselbe: Begehung und Lastermittlung, Entscheidung zwischen stationär und mobil, Leistungsbeschreibung und Vergabe. Nach dem Zuschlag folgen technische Klärung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme mit Lastprobelauf und Einweisung. Realistisch sollte eine Kommune von der ersten Begehung bis zur einsatzfähigen Anlage neun bis zwölf Monate einplanen, bei Sonderausführungen eher mehr. Den größten Anteil hat die Fertigung: Standardgeräte sind deutlich schneller verfügbar, Sonderanfertigungen nach Leistungsverzeichnis brauchen allein rund fünf bis sechs Monate. Wer die Anlage im Winter 2027/28 einsatzbereit haben will, sollte die Mittel jetzt für den Haushalt 2027 anmelden.
Viele Kommunen verfügen weder über eigenes elektrotechnisches Fachpersonal noch über Erfahrung mit Vergabeverfahren für Notstromaggregate. Welche Unterstützung brauchen Verwaltungen typischerweise, um von der ersten Idee bis zur ausschreibungsfähigen Beschaffung zu kommen?
Alexander L’vov: Meist vier Dinge. Erstens eine belastbare Lastermittlung: Was muss im Notbetrieb laufen und was nicht? Zweitens die Grundsatzentscheidung zwischen stationär und mobil, mit Aufstellort, Einspeisung und Kraftstoffvorrat. Drittens eine Kostenschätzung, mit der die Verwaltung Mittel anmelden und Fördermöglichkeiten prüfen kann. Viertens eine produktneutrale Leistungsbeschreibung, die trotzdem das Richtige fordert: einschlägige Normen, Abnahme mit Lastprobelauf, Wartung über mehrere Jahre. Bei den ersten drei Punkten unterstützen wir Kommunen im Rahmen der Markterkundung. Die Leistungsbeschreibung selbst gehört in die Hand der Vergabestelle oder eines unabhängigen Fachplaners. Mein Rat: Wartung und Einweisung gleich mit ausschreiben. Ein Aggregat, das nach drei Jahren nicht anspringt, hilft niemandem. (DEKOM, 26.10.2026) Mehr Infos hier…
Zur Person
Alexander L’vov ist Geschäftsführer der QP International GmbH mit Sitz in Würzburg. Das Unternehmen liefert unter der Marke KSP Generatoren Netzersatzanlagen an Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Betreiber kritischer Infrastrukturen und begleitet Projekte von der Bedarfsermittlung über Lieferung und Inbetriebnahme bis zur Wartung.