AgNes-Verfahren: BVES begrüßt mehr Investitionssicherheit für Stromspeicher

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) bewertet den aktuellen Zwischenstand des AgNes-Verfahrens der Bundesnetzagentur als wichtige Kurskorrektur für den weiteren Ausbau von Stromspeichern. Nach Angaben des Verbandes greift die Behörde damit mehrere zentrale Forderungen der Branche auf und schafft mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Nach dem derzeitigen Stand sollen netzgekoppelte Stromspeicher künftig über ein Kapazitätsentgelt an den Netzkosten beteiligt werden. Arbeitsbezogene Netzentgelte sind dagegen nicht vorgesehen. Zudem soll eine doppelte Belastung bei Ein- und Ausspeicherung vermieden werden. Das geplante Kapazitätsentgelt soll sich an den Entgelten für Einspeiser orientieren und voraussichtlich zwischen vier und sieben Euro pro Kilowatt und Jahr liegen. Vorgesehen ist die Regelung sowohl für Batteriespeicher als auch für Pumpspeicher. Positiv sieht der Verband insbesondere, dass die Bundesnetzagentur Speicher künftig als Flexibilitätsoption und nicht mehr als klassische Verbraucher betrachtet. Aus Sicht des BVES trägt dies der zunehmenden Bedeutung von Speichern für die Stabilisierung des Stromsystems Rechnung. Von besonderer Bedeutung ist nach Einschätzung des Verbandes zudem der vorgesehene Vertrauensschutz für bereits geplante Projekte. Speicheranlagen, die bis spätestens 4. August 2029 in Betrieb gehen und deren Investitions-entscheidung vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung getroffen wurde, sollen weiterhin bis zu 20 Jahre von der bestehenden Netzentgeltbefreiung profitieren können. Der BVES hatte zuvor vor den Folgen rückwirkender Änderungen der Rahmenbedingungen gewarnt. Auch die geplanten Regelungen für Speicher in Anlagen-kombinationen (Co-Location) gelten aus Sicht des Verbandes als Fortschritt. Die vorgesehenen Ansätze seien weniger komplex und setzten Anreize an systemrelevanten Stellen. Gleichzeitig sieht der BVES weiterhin Klärungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die geplante Einführung dynamischer Netzentgelte zwischen 2030 und 2033 sowie einzelne Detailfragen der künftigen Ausgestaltung. Kritisch sieht der Verband zudem die vorgesehene pauschale Belastung von Prosumern durch einen zusätzlichen Grundpreisaufschlag. Die Bundesnetzagentur hatte im Rahmen eines Workshops zum Zwischenstand des AgNes-Verfahrens ihre aktuellen Überlegungen vorgestellt. Ziel des Verfahrens ist eine Neuausrichtung der Netzentgeltsystematik, die den wachsenden Anforderungen eines zunehmend dezentralen und flexibilisierten Energiesystems Rechnung tragen soll. (DEKOM/BVES, 08.06.2026) Ganze PM hier…

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