Wer derzeit mit kommunalen Personalverantwortlichen spricht, hört zwei Klagen immer häufiger im gleichen Atemzug. Es fehlen Bewerber und gleichzeitig steigen die Krankheitsausfälle. Beide Entwicklungen wirken sich unmittelbar auf die Arbeitsfähigkeit von Verwaltungen aus und schlagen sich zunehmend auch in den Haushalten nieder. Überstunden müssen vergütet werden, Vertretungen werden organisiert, Leistungen verzögern sich oder fallen aus. Für viele Städte und Gemeinden wird der Krankenstand damit zu einem strukturellen Problem der Verwaltungssteuerung. Die statistischen Befunde sind seit Jahren bekannt. Beschäftigte im öffentlichen Dienst fehlen im Durchschnitt länger als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Hinter diesen Zahlen stehen häufig keine akuten Erkrankungen, sondern Beschwerden, die über längere Zeit nicht behandelt wurden. Rückenprobleme, fehlende Vorsorgeuntersuchungen oder monatelange Wartezeiten auf Facharzttermine gehören für viele gesetzlich Versicherte zum Alltag. Wird medizinische Hilfe erst spät in Anspruch genommen, verlängern sich Krankheitsverläufe. Die Folge sind längere Ausfallzeiten und steigende Belastungen für die verbleibenden Beschäftigten. Für die kommunale Verwaltung entsteht daraus eine Kettenreaktion. Fallen Mitarbeitende über längere Zeit aus, müssen Kollegen zusätzliche Aufgaben übernehmen. Überstunden und Mehrbelastung nehmen zu. In manchen Bereichen werden externe Dienstleister hinzugezogen, wenn Aufgaben intern nicht mehr bewältigt werden können. Diese Lösungen sind kurzfristig notwendig, belasten jedoch dauerhaft die kommunalen Haushalte. Der Versuch, die Situation allein durch zusätzliche Stellenausschreibungen zu entschärfen, stößt vielerorts an Grenzen, weil geeignete Bewerber fehlen. Vor diesem Hintergrund wird in kommunalen Personalabteilungen zunehmend über Instrumente diskutiert, die über klassische Maßnahmen der Personalgewinnung hinausgehen. Dazu gehört die betriebliche Krankenversicherung. Sie wird nicht nur als zusätzliche Sozialleistung verstanden, sondern auch als Ansatz, krankheitsbedingte Ausfälle frühzeitig zu reduzieren. Der Grundgedanke ist einfach. Wenn Beschäftigte schneller Zugang zu Fachärzten, Vorsorgeuntersuchungen oder physiotherapeutischen Behandlungen erhalten, lassen sich Beschwerden früher behandeln. Erkrankungen entwickeln sich seltener zu langwierigen Ausfällen. In der kommunalen Praxis setzen verschiedene Anbieter auf Modelle, die speziell auf den öffentlichen Dienst zugeschnitten sind. Beim Deutschen bKV-Service etwa erhalten Mitarbeitende verkürzte Wartezeiten auf Facharzttermine, zusätzliche Vorsorgeleistungen und Zugang zu physiotherapeutischen Behandlungen. Die Teilnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten beim Eintritt in die Versicherung. Auch Beschäftigte mit bestehenden Vorerkrankungen können einbezogen werden. Für viele Kommunen stellt sich zunächst die Frage der Finanzierung. Hier spielt das Tarifrecht eine Rolle. Das tarifliche Leistungsentgelt nach § 18a TVöD/VKA eröffnet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung aus bestehenden Mitteln zu finanzieren. In der kommunalen Praxis wird dieses Instrument bereits genutzt. Es erlaubt, entsprechende Leistungen einzuführen, ohne zusätzliche Mittel im Haushalt bereitstellen zu müssen. Die Diskussion über neue Instrumente der Personalpolitik zeigt, wie stark sich die Rahmenbedingungen kommunaler Arbeit verändert haben. Verwaltungen stehen nicht nur unter finanziellem Druck, sondern zunehmend auch im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende. Maßnahmen, die sowohl die Gesundheit der Beschäftigten stärken als auch langfristig Kosten reduzieren können, rücken deshalb stärker in den Fokus der kommunalen Entscheidungsträger. (DEKOM, 09.03.2026) Mehr Infos hier…