Betriebliche Krankenversicherung als Antwort auf höhere Zuzahlungen zur GKV ab 2027

Zum 1. Januar 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhaustage um 50 Prozent, der Festzuschuss zum Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Es ist die erste Anhebung der Zuzahlungsbeträge seit 2004. Grundlage ist das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze, das Bundestag und Bundesrat im Juli beschlossen haben. Der Deutsche bKV-Service, der Arbeitgeber bei der Einführung betrieblicher Krankenversicherungen begleitet und dafür mit allen maßgeblichen Versicherern zusammenarbeitet, sieht darin einen Anlass für Personalverantwortliche, das eigene Leistungspaket vor dem Stichtag zu prüfen. Der Spielraum dafür ist größer, als viele Häuser annehmen.

Bei Arzneimitteln steigt die Zuzahlung von mindestens fünf auf mindestens 7,50 Euro, die Obergrenze je Rezept wandert von zehn auf 15 Euro. Für jeden Tag im Krankenhaus werden 15 statt zehn Euro fällig. Beim Zahnersatz trifft die Kürzung auch das Bonusheft. Wer es fünf Jahre lückenlos geführt hat, bekommt künftig 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent.

Ein zweiter Schritt folgt 2028. Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne Kinder- oder Pflegeaufgaben wird ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des erwerbstätigen Mitglieds fällig. Bei 3.500 Euro Bruttoeinkommen im Monat sind das rund 87,50 Euro. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert, ebenso Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen blieben vollständig erhalten, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium, die jährliche Belastungsgrenze von zwei Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens ändere sich nicht. Ein Haushalt mit regelmäßigen Rezepten kommt nach einer Beispielrechnung des Verbraucherportals Biallo auf etwa 75 Euro Mehrbelastung im Jahr. Beim Zahnersatz fällt der Betrag höher aus, weil dort ohnehin vierstellige Eigenanteile üblich sind.

Ein Teil der Reform wirkt nicht über den Geldbeutel, sondern über Wartezeiten. Ab Januar 2027 entfällt die extrabudgetäre Vergütung für ambulante Operationen, die Leistungen werden in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt und unterliegen damit einer Mengenbegrenzung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet damit, dass Praxen im Jahresverlauf weniger Eingriffe finanziert bekommen als bisher. Für Arbeitgeber ist das der Punkt, an dem eine gesundheitspolitische Regelung zur Personalfrage wird, denn ein verschobener Eingriff verlängert die Arbeitsunfähigkeit.

Beschäftigte in Rathäusern und Kreisverwaltungen sind von den Änderungen genauso betroffen wie alle anderen gesetzlich Versicherten. Der Unterschied liegt im Handlungsspielraum des Arbeitgebers. Beim Entgelt ist der Tarifvertrag gesetzt, bei den Nebenleistungen nicht. Wer im Wettbewerb um Bauingenieure oder IT-Fachkräfte gegen die Privatwirtschaft antritt, kann eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzabsicherung als Argument einsetzen, das sich anders als eine befristete Zulage nicht nach wenigen Jahren wieder auflöst.

Für Kernverwaltungen kommt ein tariflicher Hebel hinzu. Paragraf 18a TVöD-VKA erlaubt es, das Leistungsentgelt ganz oder teilweise in ein Gesundheitsbudget umzuwidmen. Für Eigenbetriebe und Versorger gilt dieser Weg nicht, dort greift in der Regel der TV-V. Eine betriebliche Krankenversicherung lässt sich dort über eine reguläre Arbeitgeberfinanzierung aufsetzen. Der Deutsche bKV-Service begleitet beide Varianten.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, hat sich der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in diesem Jahr genau dafür entschieden. Der Kreisausschuss stimmte der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung für alle 400 Tarifbeschäftigten zu, gestützt auf Paragraf 18a TVöD. Finanziert wird sie über eine freiwillige übertarifliche Anhebung des Gesamtvolumens für die leistungsorientierte Bezahlung von zwei auf 3,35 Prozent, bei einem Budget von 320.000 Euro im laufenden Jahr. Kalkuliert sind 216.000 Euro jährlich, maximal 50 Euro monatlich je Beschäftigtem. „Das ist ein tolles Angebot“, sagt Personalleiter Jürgen Huber. Landrat Josef Niedermaier hebt hervor, dass die gesamte Familie bezuschusst werde und keine Gesundheitsprüfung nötig sei. Vorausgegangen war eine befristete Arbeitsmarktzulage für IT-Fachkräfte, Bauingenieure und den Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familie, die Ende 2028 ausläuft und nicht neu vergeben werden darf.

Schließt der Arbeitgeber den Vertrag ab und zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer, kann die Leistung als Sachbezug behandelt werden. Bis zur monatlichen Freigrenze von 50 Euro je Beschäftigtem bleibt sie steuer- und beitragsfrei. Entscheidend ist das Wort Freigrenze. Wird der Betrag überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig, und in die Berechnung fließen sämtliche weiteren Sachbezüge desselben Monats ein, etwa ein Tankgutschein oder ein Mobilitätsbudget. Eine Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung vor der Ausschreibung erspart spätere Korrekturen.

Der Zuschnitt hängt an der Belegschaft. Ein Haus mit hohem Altersdurchschnitt profitiert von einem starken Zahnbaustein, ein Bauhof eher von ambulanten Leistungen und Heilmitteln, eine junge Verwaltung von Vorsorge und Angeboten zur mentalen Gesundheit. Zu klären ist außerdem, ob ein einheitliches Gesundheitsbudget zum Verbrauch nach eigener Wahl gewählt wird oder ein festes Leistungspaket für alle. Beide Modelle haben unterschiedliche Folgen für die Kommunikation und für die Abrechnung.

Vor der Vergabe lohnt der Blick auf Wartezeiten, Leistungsobergrenzen und die Frage, unter welchen Bedingungen Angehörige aufgenommen werden können. Dieser letzte Punkt gewinnt durch den Beitragszuschlag ab 2028 an Gewicht. Der Personalrat sollte früh eingebunden sein, weil die Umwidmung von Leistungsentgelt eine Dienstvereinbarung berührt.

Eine betriebliche Krankenversicherung ersetzt keine gesetzliche Absicherung und gleicht die Reform nicht aus. Sie wirkt dort, wo Beschäftigte die Veränderung tatsächlich bemerken, beim Eigenanteil für den Zahnersatz und bei der Wartezeit auf einen Eingriff. Wer das für den Haushalt 2027 prüfen will, sollte den Zuschnitt mit dem Deutschen bKV-Service jetzt festlegen, weil die Mittel in den anstehenden Planberatungen angemeldet werden müssen. (DEKOM, 01.09.2026) Mehr Infos hier…

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