Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz am 6. März 2026 zugestimmt. Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastruktur in zehn Sektoren — darunter Energie, Wasser, Gesundheit und Transport — zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen und setzt eine EU-Richtlinie von 2022 in deutsches Recht um. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden; der überwiegende Teil tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Zustimmung erfolgte jedoch mit einer begleitenden Entschließung, in der die Länder an mehreren Punkten Nachbesserungen fordern. Vor allem der Schwellenwert für kritische Infrastruktur ist umstritten. Das Gesetz erfasst grundsätzlich Einrichtungen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Die Länder hatten eine Absenkung auf 150.000 versorgte Einwohner gefordert — ohne Erfolg. Damit bleiben nach ihrer Einschätzung zahlreiche Infrastruktureinrichtungen außerhalb des Schutzrahmens, besonders im ländlichen Raum. Auch die Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigenständig weitere kritische Anlagen zu identifizieren, wirft praktische Fragen auf. Im Energiebereich sehen die Länder besondere Probleme: Strom- und Gasnetze sind Verbundsysteme, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen endet — eine rein länderbezogene Betrachtung greife hier zu kurz. Streit gibt es zudem über die Zuständigkeit bei Resilienzprüfungen für Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören. Diese sollen nach dem Gesetz von den Ländern übernommen werden, während das Eisenbahn-Bundesamt ansonsten zuständig bleibt. Der Bundesrat hält das für eine unnötige Doppelstruktur, die Bürokratie erzeugt und Mehrkosten verursacht, ohne dass ein finanzieller Ausgleich vorgesehen ist. Er fordert stattdessen die alleinige Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts. Inhaltlich legt das Gesetz Mindestanforderungen für alle erfassten Sektoren fest — darunter Maßnahmen zur Ausfallsicherheit, Notfallvorsorge und verstärkter Objektschutz. Konkrete Vorgaben macht es den Betreibern bewusst nicht. Welche Maßnahmen geeignet und verhältnismäßig sind, soll vom jeweiligen Sektor und den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Die konkreten Kriterien für die Einstufung als kritische Infrastruktur soll das Bundesinnenministerium per Rechtsverordnung festschreiben. Für die einzelnen Dienstleistungen erstellen staatliche Stellen Risikoanalysen, auf deren Basis Betreiber regelmäßige Risikobewertungen vornehmen und Resilienzpläne aufstellen müssen. Vorfälle sind meldepflichtig. (Bundesrat, 06.03.2026) Ganze Meldung hier…