Das Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber klingt nach Technik – tatsächlich ist es ein Bewertungsrahmen, in dem Kommunen eine zentrale Rolle spielen. Vier Kriterien sollen künftig darüber entscheiden, welche Projekte einen Netzanschluss bekommen: Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie der Beitrag zum Netz- und Systemnutzen. Hinter diesen Überschriften stecken ganz konkrete Fragen, die sich auch im Rathaus beantworten lassen.
Beim Thema Flächen und Genehmigungen geht es darum, ob ein Projekt auf festem Boden steht oder auf Absichtserklärungen. Kommunen, die Speicherflächen in Umspannwerksnähe oder umliegende Gewerbe- und Industriegebiete über Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sauber ausweisen und mit belastbaren Pacht- oder Erbbaurechtsverträgen hinterlegen, verschaffen ihren Projekten einen Vorteil. Entscheidend ist, dass Verträge nicht nur Flächennutzung und Laufzeiten regeln, sondern auch klare Fristen und Rücktrittsmöglichkeiten vorsehen, falls ein Vorhaben nicht vorankommt.
Die technische Kategorie ist für viele Rathäuser zunächst eine Blackbox, taugt aber sehr gut als Qualitätsfilter. Ein Projekt, das Anschlussstudien, Netzverträglichkeitsprüfungen und einen plausiblen Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme vorlegen kann, unterscheidet sich deutlich von Vorhaben, die nur mit Leistungszahlen und Skizzen arbeiten. Kommunen müssen diese Unterlagen nicht selbst prüfen können, aber sie sollten sie einfordern. Wer hier nur vage bleibt, wird es im Reifegradverfahren schwer haben – und bindet Flächen, ohne Perspektive.
Die dritte Kategorie, die Leistungsfähigkeit des Antragstellers, schützt Kommunen vor Luftnummern. Gefragt sind Entwickler, die zeigen können, dass sie Speicherprojekte finanziell und organisatorisch stemmen: mit Eigenkapital, Finanzierungszusagen, Referenzen und einer transparenten Struktur. Für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister heißt das: nicht nur auf Projektideen schauen, sondern auf diejenigen, die sie tragen sollen. Wer langfristig Flächen vergibt, sollte wissen, ob der Partner die Strecke bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus durchhält.
Beim Netz- und Systemnutzen schließlich geht es um die Frage, welchen Beitrag ein Speicher für das Stromsystem leistet. Speicher die sich einen Stromanschluss mit Stromerzeugung (z.B. Solar, Wind, Kraftwerke) und/oder Lasten (z.B. Industrie, Datencenter) teilen oder diesen Anschluss sogar „überbauen“ werden durch das neue Verfahren bevorzugt. Kommunen können hier Mehrwert schaffen, indem Sie den Dialog zwischen verschiedenen Projekten am Standort fördern.
Für Standortkommunen ist der neue Bewertungsrahmen damit weniger Bedrohung als Einladung, die eigenen Hausaufgaben zu sortieren: Flächen rechtssicher vergeben, von Projektpartnern technische Substanz und belastbare Finanzierung verlangen. Wer diese Fragen früh stellt, erhöht nicht nur die Chancen „seiner“ Projekte im Verfahren – er gewinnt auch mehr Kontrolle darüber, welche Speicher am Ende tatsächlich entstehen. (DEKOM/netztranparenz.de, 05.02.2026) Mehr Infos hier…