Neues GMG entbindet Kommunen nicht von der Wärmeplanung

Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungs-gesetz abzulösen. Laut Klima-Bündnis Deutschland haben einige Kommunen daraufhin ihre Wärmeplanung gestoppt – das ist voreilig. Mit dem geplanten Gesetz (GMG) löst die Union eines ihrer zentralen Wahlversprechen ein. Öl- und Gasheizungen sollen wieder zugelassen werden, die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Stattdessen ist eine stufenweise steigende Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe vorgesehen, beginnend ab 2029. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) bleibt davon unberührt. Es verpflichtet Kommunen weiterhin, einen Entwicklungspfad zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu beschreiben. Fossile Energieträger haben in diesem Zielszenario keinen Platz. Biogene Gase und Wasserstoff kommen nur dann in Frage, wenn eine Kommune deren Verfügbarkeit konkret belegen kann. Dazu kommt der Zeitdruck. Kommunen über 100.000 Einwohner müssen ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle anderen bis Mitte 2028. Von der Bestandsanalyse bis zum fertigen Plan vergehen im Schnitt 18 Monate. Kommunen, die den Prozess jetzt unterbrechen, sollten das im Blick behalten.  Das GMG könnte allerdings die wirtschaftliche Grundlage für Wärmenetze verschieben. Wenn Hauseigentümer weiter auf Gas setzen dürfen, sinken die zu erwartenden Anschlussquoten. Das beeinflusst die Refinanzierbarkeit neuer Wärmenetze und damit die Planungsaussagen, die Kommunen in ihren Wärmeplänen treffen müssen. „Gerade deshalb brauchen Kommunen keine statischen Gutachten, sondern Planungsinstrumente, die sie fortschreiben und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen können“, sagt Dr. David Fischer, Gründer und Geschäftsführer von greenventory. Das Freiburger Unternehmen entwickelt digitale Zwillinge für kommunale Energieinfrastruktur und begleitet nach eigenen Angaben mehr als 300 Kommunen bei der Wärmeplanung. Geplant sind zudem Änderungen am WPG selbst. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll das Verfahren vereinfacht, die Datenpflichten für Energieversorger und Schornsteinfeger sollen gesenkt werden. Für Einfamilienhäuser sollen künftig keine Verbrauchsdaten mehr geliefert werden müssen. Das schränkt die Datengrundlage für kleinere Kommunen ein, die ohnehin mit begrenzten Kapazitäten planen. Unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren bleibt der Auftrag des WPG bestehen. Kommunen, die ihren Prozess frühzeitig aufnehmen oder fortsetzen, verschaffen sich den nötigen Spielraum. (DEKOM, 13.04.2026) Mehr Infos hier…

Druckausgabe

Abonnieren oder Kündigen