Beim Netzanschluss großer Batteriespeicher im Höchstspannungsnetz beginnt in diesem Frühjahr eine neue Phase. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW wollen ihre Vergabepraxis für Netzanschlüsse grundlegend ändern. Ab 1. April 2026 soll für neue Netzanschlussbegehren ein sogenanntes Reifegradverfahren gelten. Hintergrund ist die stark gestiegene Zahl von Anschlussanfragen für Großanlagen, insbesondere für Batteriespeicher. Nach Branchenangaben summieren sich die gemeldeten Projekte inzwischen auf deutlich über 200 Gigawatt Leistung und übersteigen damit die derzeitigen Planungsannahmen des Netzentwicklungsplans um ein Vielfaches. Ein Teil dieser Anträge wurde in den vergangenen Jahren im bisherigen Windhundverfahren gestellt, häufig in sehr frühen Projektstadien und teilweise ohne gesicherte Flächen oder belastbare Genehmigungsperspektiven. Mit dem neuen Verfahren wollen die Übertragungsnetzbetreiber sicherstellen, dass künftig vor allem Projekte mit realistischer Umsetzungsperspektive berücksichtigt werden. Netzanschlussbegehren sollen künftig nach klar definierten Kriterien bewertet werden. Dazu zählen insbesondere der Stand der Flächensicherung und der Genehmigungsplanung, ein technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie der erwartete Beitrag des Projekts zur Netz- und Systemstabilität. Für viele bereits angemeldete Projekte bedeutet die Umstellung einen Neustart. Branchenvertreter gehen davon aus, dass zahlreiche frühere Anfragen im neuen Verfahren ihre bisherige Priorität verlieren und neu eingereicht werden müssen. Für Projektentwickler und Standortkommunen ergibt sich daraus ein ambitionierter Zeitplan. Mit dem Start des neuen Verfahrens ab dem 1. April 2026 beginnt die erste Bewertungsrunde. Projekte, die berücksichtigt werden wollen, müssen anschließend ihre vollständigen Unterlagen einreichen. Als maßgeblicher Termin gilt derzeit der 30. Juni 2026. Damit entsteht für mögliche Speicherstandorte ein enges Zeitfenster. Projekte müssen innerhalb weniger Monate ausreichend vorbereitet sein, um im neuen Verfahren überhaupt bewertet werden zu können. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist die Sicherung geeigneter Flächen in der Nähe großer Umspannwerke. Für Städte und Gemeinden im Umfeld solcher Netzknoten kann die Entwicklung daher unmittelbare Bedeutung bekommen. Wo geeignete Flächen vorhanden sind und kurzfristig für eine Projektentwicklung bereitgestellt werden können, besteht die Möglichkeit, dass entsprechende Vorhaben bereits in der ersten Runde des neuen Netzanschlussverfahrens berücksichtigt werden. (DEKOM, 10.03.2026) Mehr Infos hier…