Kritische Infrastruktur: BDEW fordert Überprüfung von Transparenzpflichten

Gesetzliche Pflichten zur Veröffentlichung von Infrastrukturdaten können unter veränderten Bedrohungsbedingungen ungewollt zum Sicherheitsrisiko werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert deshalb eine grundlegende Neubewertung bestehender Transparenzanforderungen für Strom- und Gasnetzbetreiber. Konkret geht es darum, dass Rechtsvorschriften Netzbetreiber dazu verpflichten, Informationen über ihre Infrastruktur öffentlich zugänglich zu machen. Was ursprünglich dem Ziel der Markttransparenz diente, birgt unter den Bedingungen hybrider Bedrohungen erhebliche Risiken: Öffentlich einsehbare Lagepläne, Kapazitätskarten und Netzentwicklungsdaten lassen sich gezielt für Angriffe auf die Versorgungsinfrastruktur nutzen. Verschärft wird dieses Problem durch technologische Entwicklungen. Digitale Kartendienste und KI-gestützte Auswertungstools ermöglichen heute eine systematische Erschließung solcher Daten in einer Geschwindigkeit und Präzision, die vor wenigen Jahren noch nicht möglich war. Was früher zeitaufwendige Recherche erforderte, ist heute weitgehend automatisiert auswertbar. Der BDEW benennt konkrete Regelungsbereiche, bei denen Überprüfungsbedarf besteht: Infrastrukturatlas, Kapazitätskarten, Netzentwicklungspläne sowie Informationszugangsrechte und Vergabeverfahren. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betont, dass es nicht um einen Rückzug von Transparenz gehe, sondern um deren verantwortungsvolle Ausgestaltung: Offenlegungspflichten dürften nicht dazu führen, dass Angreifer systematisch verwertbare Informationen über sicherheitskritische Anlagen gewinnen können. Für kommunale Unternehmen hat das Thema unmittelbare Relevanz. Stadtwerke und kommunale Netzbetreiber unterliegen denselben gesetzlichen Pflichten wie große Fernleitungs- und Übertragungsnetzbetreiber. Die Frage, welche Infrastrukturinformationen wie und an wen weitergegeben werden müssen, stellt sich damit auch auf der lokalen Ebene. Der Vorstoß des BDEW ergänzt das seit März 2026 in Kraft getretene KRITIS-Dachgesetz, das erstmals ressortübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen gesetzlich verankert. Während das KRITIS-Dachgesetz Schutzpflichten definiert, müssen parallel auch die Pflichten zur Offenlegung sicherheitsrelevanter Informationen auf den Prüfstand. (DEKOM/BDEW, 10.04.2026) Ganze PM hier…   BDEW Papier hier…

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