Am 1. Oktober hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) zur Ladeinfrastruktur-Konferenz 2026 nach Berlin eingeladen. Minister Steffen Bilger eröffnete die ausgebuchte Veranstaltung in der Bolle Meierei, die auch per Online-Stream zugänglich war. Die Konferenz markiert einen Schwenk in der Förderpolitik. Statt weiter allein auf die Mengensteigerung öffentlicher Ladepunkte zu setzen, rückt der Bund jetzt die systematische Erschließung bisher unterversorgter Segmente in den Vordergrund — allen voran Stellplätze an Wohngebäuden mit mehreren Parteien.
Die Ausgangslage sieht auf den ersten Blick komfortabel aus. Zum 1. August 2026 waren laut Bundesnetzagentur bundesweit 212.064 öffentlich zugängliche Ladepunkte gemeldet, darunter 55.665 Schnelllader. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus von 15,6 Prozent. Die installierte Nennleistung stieg im selben Zeitraum um 25,5 Prozent auf rund 9,22 Gigawatt. Das Netz wird leistungsfähiger, die Ladezeiten kürzer.
Doch die Zahlen verdecken ein Strukturproblem. Rund 20 Millionen Wohnungen in Deutschland liegen in Mehrparteienhäusern. Zu diesen Wohnungen gehören schätzungsweise neun Millionen Stellplätze, von denen ein Großteil über keinerlei Ladeinfrastruktur verfügt. Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt und ein Elektrofahrzeug nutzen möchte, ist heute weitgehend auf das öffentliche Netz angewiesen — mit entsprechenden Kosten und Komforteinbußen.
Gleichzeitig wächst die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. In immer mehr Kommunen gehören Ladepunkte im Gehweg- und Bordsteinbereich inzwischen zum Straßenbild. Lösungen wie der Ladebordstein, den unter anderem der kommunale Infrastruktur-Distributor EBERO FAB vertreibt, verbinden die Ladestation mit dem Straßenmobiliar und ermöglichen eine Integration in bestehende Gehwegflächen ohne zusätzliche Standsäulen. Für Kommunen mit Denkmalschutzauflagen oder beengten Straßenquerschnitten ist das ein relevanter Planungsansatz.
Genau hier setzt das neue Förderprogramm des BMV an, das seit dem 15. April 2026 Anträge entgegennimmt. Das Gesamtvolumen beträgt bis zu 500 Millionen Euro. Gefördert werden Anschaffung und Installation privater Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern, einschließlich Wallboxen, Netzanschlüssen und baulichen Maßnahmen. Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt ist auf 22 kW begrenzt.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz liegt bei maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, bei maximal 1.500 Euro mit Wallbox und bei bis zu 2.000 Euro, wenn der Ladepunkt bidirektionales Laden unterstützt. Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Gebäudes vorverkabelt oder mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum und Wohnungsbaugesellschaften mit größerem Bestand. Für WEG und KMU ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich, die Förderung erfolgt als Festbetrag unmittelbar nach Bewilligung. Für Wohnungsunternehmen mit großem Bestand läuft ein wettbewerbliches Vergabeverfahren mit einer Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2026.
Die Konferenz hat neben dem Mehrparteienhaus-Segment zwei weitere Schwerpunkte gesetzt. Zum einen ging es um smarte Ladelösungen als vernetzter Baustein im Energiesystem, insbesondere in urbanen Räumen. Zum anderen stand der Aufbau von Depot- und öffentlicher Ladeinfrastruktur für E-Lkw auf der Agenda.
Für Stadtwerke und kommunale Versorger ist das Thema Mehrparteienhaus unmittelbar relevant. Viele Kommunen verwalten eigene Wohnungsbestände oder unterhalten enge Beziehungen zu lokalen Wohnungsbaugesellschaften. Die Förderfrist für Großbestandshalter endet in zwei Wochen — ein Termin, den Verwaltungen jetzt an ihre kommunalen Wohnungsunternehmen weitergeben sollten. Das Antragsportal ist unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de erreichbar. Ergänzend hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des BMV den Leitfaden „WEGweiser“ veröffentlicht, der Wohnungseigentümergemeinschaften bei Planung und Antragstellung unterstützt.
Auch die Energiesystem-Integration verdient kommunale Aufmerksamkeit. Bidirektionales Laden, das im Förderprogramm mit dem höchsten Satz gefördert wird, könnte perspektivisch Gebäude zu Pufferspeichern im Verteilnetz machen. Das setzt allerdings voraus, dass Netzanschlüsse, Messtechnik und Energiemanagement aufeinander abgestimmt sind. Für kommunale Versorger und deren Infrastrukturpartner wie EBERO FAB, die Wallboxen, Kabel und Netzkomponenten aus einer Hand liefern, eröffnet das ein wachsendes Geschäftsfeld jenseits der klassischen öffentlichen Ladesäule. (DEKOM, 05.10.2026) Mehr Infos hier…