Nachgefragt bei Ampermo: Wie Projekte jetzt praktisch entstehen

Im vorangegangenen Interview erläutert der Wirtschaftsanwalt Dr. Friedrich Gebert die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen, die sich für Kommunen mit Umspannwerksstandorten durch das neue Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber ergeben.

Doch wie sieht dieser Prozess in der Praxis aus? Wie wird aus einer geeigneten Fläche in Umspannwerksnähe ein konkretes Batteriespeicherprojekt – und was kann bis zur ersten Einreichungsrunde des neuen Verfahrens tatsächlich vorbereitet werden?

Der auf Batteriespeicher spezialisierte Infrastrukturentwickler Ampermo entwickelt bundesweit Batteriespeicherprojekte im Umfeld großer Netzknoten. Wir haben das Unternehmen gebeten, auf Grundlage der im Interview angesprochenen Punkte zu erläutern, wie Gemeinden und Projektentwickler konkret zusammenarbeiten.

Das Reifegradverfahren belohnt Projekte mit gesicherter Fläche und klarer Genehmigungslage schon im ersten Zyklus ab April 2026. Wenn eine Kommune morgen bei Ihnen anruft: Wie sieht der konkrete Fahrplan von der ersten Flächenidee bis zum unterschriebenen Nutzungsvertrag aus – und was können Sie realistisch bis zum 30. Juni 2026 gemeinsam erreichen?

Wichtig ist die Gemeinde von unserem partnerschaftlichen Ansatz und einem durchdachten Projektansatz zu überzeugen. Wir erarbeiten zeitnah eine Grobplanung und analysieren wichtige Elemente wie Genehmigungsvorraussetzungen, Einschränkungen der Fläche (z.B. Zuwegung, bestehende Leitungen) und Risiken oder Erfordernisse in Bezug auf Brandschutz, Lärmschutz und Wasserschutz. So können wir der Gemeinde ein gutes Bild über die Erfolgschancen des Projekts vermitteln und gleich ein kommerzielles Angebot unterbreiten. Dies stellen wir natürlich gerne persönlich vor.

Unser Nutzungsvertrag ist bereits in zahlreichen vergleichbaren Projekten zur Anwendung gekommen und allokiert Projektrisiken zu der Partei, die diese auch tragen kann und soll. Kommerzielle Fragestellungen wie Reservierungs- und Nutzungsentgelte werden hier genauso klar geregelt, wie Kündigungsrechte und Verpflichtungen in Bezug auf z.B. Rückbaupflichten. Hier kommen wir in der Regel in wenigen Tagen zu einer Lösung, die für alle Beteiligten tragfähig ist.

Das Reifegradverfahren fordert neben der Konzepterstellung der Netzanschlussherstellung und Trassierung auch einen Nachweis über die Genehmigungsfähigkeit des Projekts. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde und Baubehörden unerlässlich. Erfahrungsgemäß führen frühzeitiger Austausch z.B. im Rahmen von Ämterkonferenzen zu einem guten gemeinsamen Verständnis bzgl. der Knackpunkte des Projekts.

Es ist durchaus realistisch bis zum 30. Juni einen hochwertigen Antrag auf Netzanschlussprüfung zu erstellen, welcher die wesentlichen Punkte des Reifegradverfahrens vollumfänglich adressiert. Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde ist aber unerlässlich.

Im Interview spricht Dr. Gebert von Pacht, Verkauf und Erbbaurecht. Viele Kommunen wünschen sich planbare Einnahmen über 15 Jahre und länger, wollen sich aber nicht einseitig abhängig machen. Welche Standardmodelle nutzen Sie in der Praxis – etwa bei einem 300‑ bis 500‑MW‑Projekt – und wie teilen Sie feste Pacht, mögliche Einmalzahlungen und erfolgsabhängige Komponenten so auf, dass die Gemeinde an den Erlösen des Speichers mitverdient, ohne zusätzliche Risiken zu schultern?

Die Errichtung eines Batteriespeichers, insb. mit Umspannwerk an der Höchstspannungsebene ist mit hohen Investitionskosten verbunden und bedarf daher einer langfristigen Partnerschaft, idealerweise mindestens über 30 Jahre.

Unsere Verträge enthalten klare Regelungen wie die Gemeinde, während der Planungs-, Bau-, Betriebs- und Rückbauphase Rechte ausüben kann, die Sie nicht einseitig abhängig macht. Zum Beispiel beinhaltet dies die Möglichkeit zu kündigen, sofern das Projekt nicht innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne errichtet wird, der Anlagenbetreiber mit den Zahlungen von Nutzungsentgelten in Verzug kommt oder die Anlage aus technischen Gründen über eine bestimmte Dauer stillgelegt wird. Die Kommune ist auch immer dahingehend abgesichert, dass der Betreiber eine Rückbaubürgschaft in angemessener Höhe leisten kann, sodass gewährleistet werden kann, dass die Fläche im Falle einer Betriebseinstellung wieder einem anderen Zweck zugeführt werden kann.

Zudem ist es für uns selbstverständlich bereits ab Netzzusage ein Reservierungsentgelt zu bezahlen und Kommunen regelmäßig über den Fortschritt und wichtige Meilensteine des Projekts informiert zu halten.

Unser Standardmodell sieht ein festes jährliches Nutzungsentgelt vor, wobei je nach Bedürfnissen der Kommune auch ein Teil bereits zu Baubeginn ausgezahlt werden kann. Gemäß unseren Erfahrungen sind Kommunen primär an festen Zahlungen interessiert, die mit einer gewissen Sicherheit in die Haushaltsplanungen einfließen können. Batteriespeichererlöse sind stark abhängig von der konkreten Situation am Energiemarkt (z.B. Gaspreise Iran-Konflikt, Ausbaupfad erneuerbare Energien, Stromnachfrage Deutschland). Auf Wunsch können wir aber eine Kombination aus fixiertem Nutzungsentgelt und Umsatzbeteiligung anbieten. 

 „Sie sprechen von einem partnerschaftlichen Ansatz mit klar verteilten Risiken. Wie teilen Sie in Ihren Projekten die Rollen zwischen Ampermo und der Standortkommune auf – bei Planung, Genehmigung, Netzanschluss und Verträgen – und welche Unterstützung brauchen Sie allenfalls noch von lokalen Versorgern oder Stadtwerken?“

Die Zusammenarbeit mit Stadtwerken und Regionalversorgern kann auf vielfältige Weise großen Wert für Batteriespeicherprojekte schaffen. Wir als Ampermo bringen unsere Batteriespeicherspezifische Erfahrung bei der Genehmigung, Planung, Bau und Finanzierung solcher Vorhaben ein. Konkret geht es hier zum Beispiel um die technische Planung, die Auswahl der richtigen Technologie und Lieferanten. Ebenso kennen wir alle spezifischen Anforderungen an Brand- und Lärmschutz etc. Kommunale Unternehmen können in der Regel eine wichtige Rolle beim Austausch mit Behörden, mit dem Netzbetreiber und lokalen Banken beitragen, da hier meist eine langfristige und enge Beziehung besteht. (DEKOM, 17.03.2026) Mehr zu Ampermo hier…

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