Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW wollen das Verfahren zur Vergabe von Netzanschlüssen grundlegend umstellen. Ab dem 1. April 2026 soll nicht mehr der Zeitpunkt der Antragstellung darüber entscheiden, wer einen Anschluss ans Höchstspannungsnetz bekommt, sondern der Reifegrad des jeweiligen Projekts. Wer einen Netzanschluss für einen Großbatteriespeicher, ein Rechenzentrum oder einen Elektrolyseur will, soll künftig nachweisen, dass sein Vorhaben tatsächlich realisierungsfähig ist. Der Hintergrund ist eine Entwicklung, die die Netzbetreiber selbst als nicht mehr beherrschbar beschreiben. Allein bei den vier Übertragungsnetzbetreibern lagen zum Ende des dritten Quartals 2025 insgesamt 717 Netzanschlussanträge mit einer kumulierten Leistung von rund 270 Gigawatt vor – davon 545 Anträge für Großbatteriespeicher mit 211 Gigawatt. Hinzu kommen nach Schätzung des Branchenverbands BDEW weitere knapp 600 Gigawatt an Anträgen auf Verteilnetzebene. Der tatsächliche Bedarf an Großbatteriespeichern bis 2037 wird im Netzentwicklungsplan mit 41 bis 94 Gigawatt beziffert. Die Schere zwischen Antragsberg und realem Systembedarf ist das direkte Ergebnis des bisherigen Windhundprinzips, das Schnelligkeit belohnte und Substanz nicht abfragte. Das neue Reifegradverfahren soll das ändern. Anträge werden künftig nicht mehr einzeln bearbeitet, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam nach vier Kriterien bewertet: Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie Netz- und Systemnutzen des Projekts. Übersteigt die Zahl der Anträge die verfügbaren Kapazitäten, erhalten die am weitesten entwickelten Projekte den Zuschlag. Vergleichbare Verfahren haben sich nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber in Großbritannien und Norwegen bereits bewährt. Für Kommunen ist an diesem Systemwechsel vor allem ein Aspekt relevant: Gesicherte Flächen sind das erste und gewichtigste Kriterium im neuen Verfahren. Projektentwickler, die im ersten Bewertungszyklus ab April 2026 antreten wollen, brauchen bis dahin eine vertraglich gesicherte Fläche – ohne sie ist eine wettbewerbsfähige Antragstellung nicht möglich. Gefragt sind Grün- oder Ackerflächen im Umkreis von 200 Metern um Umspannwerke im 380- oder 220-Kilovolt-Netz sowie Industrie- und Gewerbeflächen mit Bebauungsplan bis zu einem Kilometer Entfernung, jeweils ab fünf Hektar. Kommunen, die solche Grundstücke besitzen, sind für Projektentwickler derzeit gefragte Gesprächspartner – und das Verhandlungsfenster ist eng. Flächenvereinbarungen müssen bis zum 31. März 2026 stehen, vollständige Projektunterlagen bis zum 30. Juni 2026. Langfristige Pacht- oder Kaufverträge für geeignete Flächen können Kommunen substanzielle Einnahmen über Jahrzehnte sichern. Hinzu kommen Gewerbesteuereinnahmen aus dem laufenden Betrieb. Dass Batteriespeicher zugleich einen Beitrag zur Stabilität der regionalen Stromversorgung leisten – indem sie Überkapazitäten aus Wind- und Solaranlagen aufnehmen und zeitversetzt wieder einspeisen – macht sie auch aus energiepolitischer Sicht zu einer sinnvollen Flächennutzung. Die vollständige Verfahrensbeschreibung der Übertragungsnetzbetreiber ist auf netztransparenz.de veröffentlicht. (DEKOM, 09.03.2026/ TransnetBW, 05.02.2026) Ganze Meldung hier…