Pflichtschulung im Ratssaal — EU AI Act zwingt Kommunen zum Kompetenznachweis

Seit Anfang Februar 2025 ist Artikel 4 der EU-KI-Verordnung unmittelbar geltendes Recht. Er verpflichtet alle Organisationen, die KI-Systeme einsetzen oder betreiben, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen — Kommunalverwaltungen eingeschlossen. Als Behörden unterliegen Kommunen den Vorgaben des EU AI Act im Rahmen des Verwaltungshandelns ebenso wie bei privatrechtlich organisierter Verwaltungstätigkeit, also etwa bei Stadtwerken und Verkehrsbetrieben. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Hochrisiko-KI oder lediglich allgemeine Werkzeuge wie textgenerierende Sprachmodelle im Einsatz sind.

Die organisatorische Herausforderung dahinter ist erheblich. Viele Verwaltungen schulen ihre Mitarbeitenden noch in den tradierten Formen: Präsenzunterweisungen im Sitzungssaal, feste Termine, Anwesenheitspflicht. Das gilt für den Arbeitsschutz ebenso wie für Datenschutz und IT-Sicherheit — und nun auch für den Umgang mit KI. Gerade in der Fläche, in kleineren Gemeinden, in Zweckverbänden und dezentral organisierten Verwaltungseinheiten, ist die Frage der Schulungslogistik alles andere als trivial. Wer mit wenig Personal breite Schulungspflichten zu erfüllen hat, sucht nach Wegen, die den Verwaltungsbetrieb nicht dauerhaft unterbrechen. Der EU AI Act schreibt kein festes Curriculum vor, sondern eine Organisationsverantwortung: Schulungen, interne Richtlinien oder Multiplikatorenprogramme sind gleichermaßen anerkannte Maßnahmen. Für Kommunen bedeutet das: Es gibt keinen einheitlichen Schulungskatalog, dem man sich einfach anschließen kann. Jede Verwaltung ist angehalten, den Qualifikationsbedarf der eigenen Mitarbeitenden zu ermitteln und geeignete Formate bereitzustellen.

Gemeinsam mit dem Partner ML Gruppe hat cogniport ein speziell entwickeltes eLearning-Format zum AI Act aufgelegt, das die gesetzliche Schulungspflicht abdeckt und Kommunen zugleich in Haftungsfragen rechtlich absichert. Das Angebot ist nicht auf KI beschränkt. Über das Bildungsportal der cogniport lassen sich Unterweisungen zu Arbeitsschutz, Datenschutz, Informationssicherheit und vielen weiteren Themen zeit- und ortsunabhängig durchführen — mit Teilnahmenachweis und im individuellen Lerntempo.  Die Preisgestaltung richtet sich nach der Gesamtzahl der Mitarbeitenden einer Verwaltung, nicht nach der Anzahl einzelner Nutzer. Das Modell ist in sieben Größenklassen unterteilt, was auch kleineren Verwaltungen kostendeckenden Zugang zu eLearning-Inhalten ermöglicht.

Die kdvz Rhein-Erft-Rur ist seit Januar 2023 als Gesellschafter an cogniport beteiligt und erschließt damit ihren 33 angeschlossenen Kommunalverwaltungen direkten Zugang zum Schulungsangebot. Am 21. Mai 2026 lud die kdvz gemeinsam mit cogniport zu einer einstündigen Online-Veranstaltung ein, in der die Möglichkeiten digitaler Verwaltungsschulung konkret vorgestellt wurden

Für Kommunen, die den Anforderungen des EU AI Act bisher noch keine strukturierte Umsetzung gegenübergestellt haben, wächst der Handlungsdruck. Die KGSt empfiehlt Kommunen jeder Größenklasse, den Mitarbeitenden die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse im Kontext von KI zu vermitteln — unabhängig von möglichen Sanktionen. Zugleich weist sie darauf hin, dass bei Verstößen etwa gegen Transparenzpflichten höhere Sanktionen drohen, wenn KI-Kompetenz zuvor nicht ausreichend vermittelt wurde. Verwaltungen, die Schulungsformate bisher ausschließlich in Präsenz organisieren, stehen damit vor der Frage, ob diese Praxis unter den Bedingungen der Verordnung noch ausreichend skaliert.  (DEKOM, 26.05.2026) Mehr Infos hier…

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