Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat einen Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, den Glasfaserausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beschleunigen — von Genehmigungsprozessen über den Gebäudebereich bis zur Kupfer-Glas-Migration. Für Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen ist das Vorhaben von erheblicher Relevanz, da mehrere Regelungen unmittelbar in Eigentümerpositionen und bestehende Planungs- und Investitionsentscheidungen eingreifen. Kern des Vorhabens ist die Neuregelung des sogenannten Vollausbaurechts in § 144 TKG-E. Telekommunikationsunternehmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch erhalten, Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen eines Gebäudes zu verlegen. Zugleich sieht der Entwurf vor, dass Gebäudeeigentümer den Ausbau unter bestimmten Bedingungen selbst vornehmen oder durch Dritte durchführen lassen können. Ergänzt wird dies durch technische Mindeststandards für gebäudeinterne Netzinfrastrukturen sowie durch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren, das in bestimmten Fällen das bislang erforderliche Zustimmungsverfahren ersetzen soll. Daneben enthält der Entwurf Regelungen zur Kupfer-Glas-Migration. Vor dem Hintergrund des schrittweisen Rückbaus der Kupferinfrastruktur durch die Deutsche Telekom soll die Bundesnetzagentur künftig über weitergehende Instrumente verfügen, um Migrationspläne zu prüfen, Transparenzpflichten durchzusetzen und diskriminierungsfreien Zugang am Glasfaseranschluss sicherzustellen. Ein neues Gigabit-Grundbuch soll ausbaurelevante Informationen zentral bündeln und den Marktteilnehmern zugänglich machen. Die Verbände GdW, BFW und Haus & Grund haben den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich kritisiert. Sie erkennen das Ausbauziel grundsätzlich an, sehen in den vorgesehenen Instrumenten jedoch erhebliche Eingriffe in Eigentumsrechte und Investitionsentscheidungen. Kritisch sehen sie vor allem die enge Fristensetzung und den Umstand, dass Eigentümer kurzfristig über komplexe bauliche Maßnahmen entscheiden müssten. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Wettbewerb. Nach Ansicht der Verbände könnte ein gesetzliches Vollausbaurecht vor allem großen, marktmächtigen Netzbetreibern zugutekommen und kleinere Anbieter benachteiligen. Zudem warnen sie davor, dass neue Zugangs- und Mitnutzungsrechte bestehende Investitionen in gebäudeinterne Netze entwerten oder geplante Eigeninvestitionen unattraktiver machen könnten. Breitbandexperte und fiberprojects-Geschäftsführer Rainer Staar, fordert in diesem Zusammenhang, dass bei der Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen – insbesondere auf Netzebene 4 – ausschließlich fachlich geeignete und qualifizierte Unternehmen beauftragt werden: „Die bloße Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien darf die Einhaltung der fachlichen Mindestanforderungen nicht ersetzen“, so Staar. Für kommunale Verwaltungen ergeben sich aus dem Vorhaben mehrere Handlungsfelder. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften wären als Gebäudeeigentümer unmittelbar von den geplanten Regelungen betroffen. Sie sollten prüfen, wie bestehende Glasfaser-, Mitnutzungs- und Ausbauvereinbarungen mit dem neuen Rechtsrahmen zusammenpassen, und sich frühzeitig in die weitere Beratung einbringen. Der Entwurf ist zudem im Zusammenhang mit der Gigabitförderung zu betrachten. Das BMDS hat am 1. April 2026 einen neuen Förderaufruf mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro gestartet. VATM und BREKO begrüßen zwar die vorgesehenen Vereinfachungen bei kommunalen Ausschreibungen und digitalen Verfahren, fordern aber zugleich eine kohärente Gesamtstrategie. Förderregime, Migrationspfad und Investitionsanreize müssten zusammen gedacht werden — insbesondere aus kommunaler Perspektive. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der ressortinternen Abstimmung. Verbändestellungnahmen stehen noch aus, und eine Position der kommunalen Spitzenverbände liegt bislang nur zu den Eckpunkten vor. Wann das Kabinett den Regierungsentwurf beschließt, ist derzeit offen. (DEKOM, 13.04.2026)