{"id":8082,"date":"2024-11-18T14:28:13","date_gmt":"2024-11-18T12:28:13","guid":{"rendered":"http:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=8082"},"modified":"2024-11-18T15:30:41","modified_gmt":"2024-11-18T13:30:41","slug":"kommunen-in-der-cloud-transparenz-und-technologische-souveraenitaet-durch-beschaffungskooperationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/kommunen-in-der-cloud-transparenz-und-technologische-souveraenitaet-durch-beschaffungskooperationen\/","title":{"rendered":"Kommunen in der Cloud: Transparenz und technologische Souver\u00e4nit\u00e4t durch Beschaffungskooperationen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Digitalisierung stellt Kommunen und die \u00f6ffentliche Hand vor immense Herausforderungen. Gerade die Nutzung von Cloud-L\u00f6sungen wird immer zentraler, um moderne Dienstleistungen bereitzustellen und Prozesse zu optimieren. Doch mit dieser Entwicklung wachsen auch Abh\u00e4ngigkeiten von gro\u00dfen Cloud-Anbietern \u2013 den sogenannten Hyperscalern \u2013 und damit die Notwendigkeit, sich mit Themen wie Kostenkontrolle, Vertragsbedingungen und Transparenz auseinanderzusetzen. Im DEKOM Interview erkl\u00e4rt der Jurist und ehemalige Vizedirektor der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO), Professor Patrick Krauskopf, was wir in Deutschland von der Schweiz in diesem Zusammenhang lernen k\u00f6nnen, warum in Beschaffungskooperationen und B\u00fcndelung der Marktmacht ein wesentlicher Hebel f\u00fcr die Kommunen liegt und wie solche Kooperationen zu technologischer Souver\u00e4nit\u00e4t beitragen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Herr Professor Krauskopf, in Deutschland wird zunehmend die mangelnde Transparenz hinsichtlich der Bedingungen und Kosten bei der Cloudnutzung durch Verwaltungen und Unternehmen der \u00f6ffentlichen Hand beklagt. Die Schweiz wird h\u00e4ufig als Beispiel daf\u00fcr genannt, wie es besser gehen kann. Was macht die Schweiz im Umgang mit den Hyperscalern anders? &nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt entscheidende Unterschiede im regulatorischen Ansatz. In der Schweiz haben wir ein ex-post orientiertes System im Kartellrecht, was bedeutet, dass Wettbewerbsbeh\u00f6rden nicht bei m\u00f6glichen Anzeichen eines potenziellen Marktmachtmissbrauchs eingreifen, sondern erst nach einer vertieften Untersuchung. Ist offensichtlich, dass ein Marktmachtmissbrauch droht, erl\u00e4sst das Schweizer Kartellamt zeitnah Ma\u00dfnahmen, mit den ein irreparabler Schaden von der Volkswirtschaft vorsorglich abgewendet werden kann. Die Schweiz unterstellt nicht pr\u00e4ventiv eine marktbeherrschende Stellung, wie es zum Beispiel im Digital Markets Act (DMA) der EU oder durch das deutsche Bundeskartellamt der Fall ist. Fehlregulierungen verursacht durch \u00fcberst\u00fcrzten Aktionismus des Kartellamtes entsprechen nicht der Schweizer DNA.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz dazu hat etwa das deutsche Bundeskartellamt die M\u00f6glichkeit, bereits pr\u00e4ventiv gegen Unternehmen vorzugehen, die sie als marktbeherrschend einstufen. Diese ex-ante-Ma\u00dfnahme erlaubt es, dass bestimmte Unternehmen schon im Vorfeld einer Markteintrittsbeschr\u00e4nkung oder eines Missbrauchs durch Verhaltensvorgaben reguliert werden. In der EU verfolgt man einen \u00e4hnlichen Ansatz, wobei der DMA explizit f\u00fcr digitale M\u00e4rkte geschaffen wurde, um gr\u00f6\u00dfere Unternehmen, die als sogenannte \u201eGatekeeper\u201c fungieren, vorab zu regulieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Schweizer Wettbewerbsbeh\u00f6rden agieren nach meinem Daf\u00fcrhalten agiler und sind \u2013 obschon ex lege nicht pr\u00e4ventiv intervenierend &#8211; nicht weniger effektiv; ganz im Gegenteil. Die Schweizer Wettbewerbsbeh\u00f6rde, die WEKO, ist bekannt daf\u00fcr, im direkten Kontakt Verpflichtungszusagen bei Unternehmen einzufordern, die auf den Schweizer Markt t\u00e4tig sind. Diese werden oft schneller durchgesetzt, weil die administrativen und verfahrensrechtlichen Prozesse in der Schweiz doch effizienter sind als in gr\u00f6\u00dferen M\u00e4rkten wie Deutschland oder der EU.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Aspekt, der in der Schweiz einen Unterschied macht, liegt darin, dass kartellbeh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen von der Politik meistens mitgetragen, bisweilen auch eingefordert werden. Die ver\u00f6ffentlichte politisch Erwartung gegen\u00fcber marktbeherrschenden IT-Unternehmen, etwa wenn es um Lizenzgeb\u00fchren und marktverzerrende Praktiken geht, sich kartellrechtskonform zu verhalten, ist sicherlich nicht zu untersch\u00e4tzen. In einem Land wie der Schweiz, mit einem b\u00fcrger- und unternehmensnahen und deshalb sehr gut vernetzten politischen System, ist der Weg zum Parlament und zur Regierung k\u00fcrzer, was es der Wettbewerbsbeh\u00f6rde erleichtert, direkt auf Unternehmen einzuwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich kommen die globalen Perspektiven ins Spiel: Wenn in den USA, der EU oder Australien bereits Ma\u00dfnahmen gegen ein Unternehmen ergriffen wurden, fordert die WEKO, dass diese auch auf die Schweiz ausgeweitet werden. Dies ist ein pragmatischer Ansatz, um ohne eigene umfassende Verfahren schneller und effizienter gegen wettbewerbswidriges Verhalten vorzugehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass der Wettbewerbsansatz in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland und der EU eine andere Dynamik aufweist. Die Schweiz verfolgt einen zwar reaktiveren ex-post Ansatz, aber durch ihre Flexibilit\u00e4t, das engere Zusammenspiel von Beh\u00f6rden und Politik sowie die M\u00f6glichkeit, sich auf internationale Verpflichtungen zu st\u00fctzen, kann sie ebenfalls zielgenaue Eingriffe vornehmen, insbesondere wenn es um die Kontrolle von Hyperscalern und marktbeherrschenden Positionen geht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00e4ufig hei\u00dft es von Nutzerseite, dass die AGBs der Cloudanbieter die Weitergabe von Details zu Preisen und Leistungen strikt untersagen. Insofern werden Vergleichsm\u00f6glichkeiten von vornherein ausgeschlossen. Entzieht sich die Cloudnutzung der \u00f6ffentlichen Hand so nicht der parlamentarischen Kontrolle?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Solche Details in den AGBs erschweren oder verhindern nat\u00fcrlich eine echte parlamentarische Kontrolle. In vielen F\u00e4llen, gerade bei gr\u00f6\u00dferen Cloud-Anbietern, wird eine gewisse Intransparenz bewusst in Kauf genommen, da diese Unternehmen starke Verhandlungspositionen haben. F\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand, insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene, k\u00f6nnen ung\u00fcnstige Vertr\u00e4ge ein schwerwiegendes Problem mit langfristigen Auswirkungen auf ihre IT-Infrastruktur und ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nat\u00fcrlich gibt es M\u00f6glichkeiten, die erforderliche Transparenz zu schaffen. Etwa dadurch, dass die \u00f6ffentliche Hand von Anfang an bei der Ausschreibung von Cloud-Diensten bestimmte Anforderungen an Transparenz stellt, etwa dass Informationen \u00fcber Preis- und Leistungsstrukturen ver\u00f6ffentlicht werden m\u00fcssen und dass Klauseln, die eine Vergleichbarkeit der Angebote behindern, von vorherein unzul\u00e4ssig sind.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Praxis ist allerdings die politische Dimension nicht zu untersch\u00e4tzen. Es kommt immer wieder vor, dass derartige Vertr\u00e4ge von politischen Entscheidungstr\u00e4gern mit dem Ziel abgeschlossen werden, Arbeitspl\u00e4tze zu schaffen oder Investitionen in der Region zu f\u00f6rdern \u2013 etwa durch die Ansiedlung von Rechenzentren gro\u00dfer Cloud-Anbieter. Die Priorisierung von politischen Zielen erschwert es, sich gegen die Marktbedingungen der Anbieter zu stellen. Aber es gibt auch Ans\u00e4tze, wie man die Verhandlungsbedingungen verbessern kann. Wenn mehrere kleine Kommunen oder Beh\u00f6rden sich zusammenschlie\u00dfen, k\u00f6nnen sie gemeinsam mit Anw\u00e4lten oder Wettbewerbsbeh\u00f6rden die AGBs pr\u00fcfen und gegebenenfalls nachverhandeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich k\u00f6nnten die Kartellbeh\u00f6rden, wie das Bundeskartellamt in Deutschland oder die Wettbewerbsbeh\u00f6rde in der Schweiz, verst\u00e4rkt auf Kooperation setzen, um grenz\u00fcberschreitend zu pr\u00fcfen, ob solche Vereinbarungen wettbewerbswidrig sind. Wenn ein Cloud-Anbieter seine Marktstellung ausnutzt, um intransparent und unfaire Vertragsbedingungen durchzusetzen, k\u00f6nnten diese Beh\u00f6rden gemeinsam eingreifen, um sicherzustellen, dass auch die \u00f6ffentliche Hand fair behandelt wird. Dies k\u00f6nnte durch die F\u00f6rderung von Best Practices und Transparenz in den Ausschreibungen geschehen, aber auch durch gezielte Aufkl\u00e4rung und Unterst\u00fctzung bei der rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung von Vertr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zusammengefasst: Um Transparenz in Cloud-Nutzungsvertr\u00e4gen zu schaffen, sollten \u00f6ffentliche Institutionen verst\u00e4rkt auf gemeinsame Beschaffungsplattformen setzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr Vertr\u00e4ge anpassen und, wo n\u00f6tig, die Unterst\u00fctzung von Wettbewerbsbeh\u00f6rden und Anw\u00e4lten suchen. Nur so kann verhindert werden, dass kleinere Akteure, wie Kommunen, ung\u00fcnstige AGBs unterzeichnen und sich in eine langfristige Abh\u00e4ngigkeit von wenigen gro\u00dfen Anbietern begeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was kann Deutschland in Sachen Transparenz bei der Cloudnutzung der \u00f6ffentlichen Verwaltung von der Schweiz lernen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Schweiz bietet in Bezug auf die Beschaffung und den Umgang mit gro\u00dfen Cloud-Anbietern oder IT-Diensten durchaus Ans\u00e4tze, die auch f\u00fcr Deutschland, insbesondere f\u00fcr Kommunalpolitiker, von Interesse sein k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein zentraler Punkt ist die Bildung von Einkaufs- und Beschaffungskooperationen. In der Schweiz hat man erkannt, dass kleinere Kommunen, Kantone oder St\u00e4dte durch eine gemeinsame Beschaffungskraft ihre Verhandlungsposition gegen\u00fcber den gro\u00dfen IT-Anbietern erheblich verbessern k\u00f6nnen. Das bedeutet, dass diese kleinen Akteure nicht isoliert verhandeln m\u00fcssen, sondern durch eine gemeinsame Nachfrage und geb\u00fcndelte Kr\u00e4fte als eine Einheit auftreten k\u00f6nnen. Eine solche Kooperation kann nicht nur bessere Preise und Konditionen sichern, sondern auch die Transparenz und Fairness in den Vertr\u00e4gen steigern. Nicht zuletzt erleichtert eine B\u00fcndelung der Ressourcen rechtliche \u00dcberpr\u00fcfungen, was wiederum die Verhandlungsposition st\u00e4rkt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Deutschland, speziell auf kommunaler Ebene, bedeutet das, dass auch hier die Bildung von Kooperationsmodellen zwischen Kommunen ein strategischer Schritt w\u00e4re, um sich gegen die \u00fcberlegene Marktstellung gro\u00dfer Anbieter wie Microsoft zu behaupten. Gerade kleinere St\u00e4dte oder l\u00e4ndliche Regionen, die oft wenig Verhandlungsmacht haben, k\u00f6nnten von solchen Modellen profitieren. Sie k\u00f6nnten durch eine gemeinsame Initiative eine Art \u201eGegenmacht\u201c aufbauen, die nicht nur f\u00fcr bessere Vertragskonditionen sorgt, sondern auch daf\u00fcr, dass ihre Bed\u00fcrfnisse und Anforderungen ernst genommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Technologie-Souver\u00e4nit\u00e4t ist hierbei ein zentrales Ziel. Wenn Deutschland durch solche Kooperationen langfristig die Abh\u00e4ngigkeit von ausl\u00e4ndischen Anbietern mindern und die technologische Souver\u00e4nit\u00e4t der \u00f6ffentlichen Verwaltung st\u00e4rken m\u00f6chte, w\u00e4ren diese Schritte entscheidend. Eine solche Ausrichtung k\u00f6nnte dazu beitragen, dass auch europ\u00e4ische Regelungen wie der DMA unterst\u00fctzt werden und Deutschland die digitale Unabh\u00e4ngigkeit bef\u00f6rdert. Der Aufbau solcher Kooperationen tr\u00e4gt zur technologischen Souver\u00e4nit\u00e4t der \u00f6ffentlichen Verwaltung bei und mindert die Abh\u00e4ngigkeit von ausl\u00e4ndischen Anbietern langfristig. Diese Thematik k\u00f6nnte zudem mit den EU-Bem\u00fchungen zur digitalen Unabh\u00e4ngigkeit verkn\u00fcpft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt k\u00f6nnte Deutschland von der Schweiz lernen, wie durch kooperative Beschaffungsinitiativen die Verhandlungsposition gegen\u00fcber gro\u00dfen Anbietern gest\u00e4rkt wird. Kommunalpolitiker sollten solche Modelle pr\u00fcfen und sich aktiv f\u00fcr eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit einsetzen, um eine faire und nachhaltige L\u00f6sung in der \u00f6ffentlichen IT-Beschaffung zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund f\u00fchrt das Zentrum f\u00fcr nachhaltige Transformation an der Quadriga-Hochschule in Berlin (zNT) unter Leitung von Prof. Dr. Torsten Oltmanns derzeit eine vielbeachtete \u2013 und hochaktuelle Umfrage bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen zu den Bedingungen und Kosten von Cloudnutzungen durch die \u00f6ffentliche Hand durch. Die Umfrage soll zur Transparenz beitragen und eine solide Basis f\u00fcr tats\u00e4chliche Kosten- und Leistungsvergleiche bilden. Die Onlineumfrage ist anonym und dauert nicht l\u00e4nger als 5 bis 10 Minuten. IT-Verantwortliche von Stadtwerken und anderen \u00f6ffentlichen Unternehmen k\u00f6nnen unter folgendem Link anonym daran teilnehmen: <a href=\"https:\/\/survey.lamapoll.de\/240816_unfair_licensing_zNT\">Umfrage zu den Auswirkungen von Softwarelizensierungspraktiken in der Cloud<\/a>       (DEKOM, 18.11.2024)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Digitalisierung stellt Kommunen und die \u00f6ffentliche Hand vor immense Herausforderungen. Gerade die Nutzung von Cloud-L\u00f6sungen wird immer zentraler, um moderne Dienstleistungen bereitzustellen und Prozesse zu optimieren. 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