{"id":8236,"date":"2025-03-10T13:43:57","date_gmt":"2025-03-10T11:43:57","guid":{"rendered":"http:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=8236"},"modified":"2025-03-10T13:43:59","modified_gmt":"2025-03-10T11:43:59","slug":"bundesregierung-sieht-trendwende-bei-den-vermarkteten-breitbandanschluessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/bundesregierung-sieht-trendwende-bei-den-vermarkteten-breitbandanschluessen\/","title":{"rendered":"Bundesregierung sieht Trendwende bei den vermarkteten Breitbandanschl\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\n<p>In einer Stellungnahme der Bundesregierung zum 13. Sektorgutachten der Monopolkommission zur Telekommunikation 2023, die nun als Unterrichtung vorliegt, beurteilt die Bundesregierung die absehbare Entwicklung der Telekommunikationsm\u00e4rkte und des Wettbewerbs im Mobilfunk. F\u00fcr die Entwicklung im Festnetz hat die Monopolkommission eine Trendwende bei den vermarkteten Breitbandanschl\u00fcssen festgestellt: Die Anzahl der Vertr\u00e4ge f\u00fcr \u201e100 Mbit\/s und mehr\u201c sei auf 17,9 Millionen Vertr\u00e4ge bei 38,1 Millionen aktiven Breitbandanschl\u00fcssen im Jahr 2023 angestiegen. Nach Auffassung der Monopolkommission verdeutliche dies die zunehmende Bedeutung leistungsf\u00e4higer Breitbandanschl\u00fcsse. Diese Entwicklung schlage sich auch im steigenden Datenvolumen nieder, hei\u00dft es in der Stellungnahme. So sei die Anzahl der Glasfaseranschl\u00fcsse im Jahr 2023 um 19 Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr angestiegen. Die Nachfrage nach Glasfaseranschl\u00fcssen bleibe allerdings hinter dem wachsenden Angebot zur\u00fcck. Weiter hei\u00dft es in der Stellungnahme, in dem Zuwachs der Glasfaseranschl\u00fcsse spiegelten sich \u201edie ersten Erfolge der bereits umgesetzten Ma\u00dfnahmen der Gigabitstrategie\u201c wider. Mit Stand Juni 2024 seien 35,69 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Glasfaser (FTTB\/H) versorgt gewesen &#8211; ein Jahr zuvor seien es noch 28,2 Prozent gewesen. K\u00fcnftig noch st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt werden soll die Perspektive der Nutzer, etwa \u00fcber eine bundesweite Mobilfunkmesswoche, hei\u00dft es darin weiter. Die Forderung der Monopolkommission nach staatlichen Leitlinien gegen die \u00dcberbaupraxis der Telekom wies die Bundesregierung zur\u00fcck. Ein solcher Erlass durch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt erscheine ihr &#8222;nicht zielf\u00fchrend&#8220;. Zum Stand und der Entwicklung des Mobilfunks schreibt die Kommission, dass gemessen an der Anzahl der SIM-Karten das Mobilfunknetz der Vodafone mit rund 41,2 Prozent im Jahr 2022 h\u00e4ufiger genutzt worden sei als das Mobilfunknetz der TDG (26,2 Prozent) und der Telef\u00f3nica (32,1 Prozent). Dieses Verh\u00e4ltnis sei in den letzten Jahren weitgehend unver\u00e4ndert geblieben. Gr\u00f6\u00dfere Verschiebungen seien durch den Start des Mobilfunknetzes der 1&amp;1 AG im Dezember 2023 zu erwarten. Der Aufbau des Mobilfunknetzes befinde sich \u201ein einer fr\u00fchen Phase mit wenigen aktiven Antennenstandorten\u201c, geht aus der Lageanalyse hervor. Auch in Bezug auf die Service-Ums\u00e4tze stelle die Kommission keine nennenswerten Verschiebungen fest. (Deutscher Bundestag, 05.03.2025) <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-1056280\">Ganzer Artikel hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer Stellungnahme der Bundesregierung zum 13. Sektorgutachten der Monopolkommission zur Telekommunikation 2023, die nun als Unterrichtung vorliegt, beurteilt die Bundesregierung die absehbare Entwicklung der Telekommunikationsm\u00e4rkte und des Wettbewerbs im Mobilfunk. 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