{"id":8285,"date":"2025-03-24T00:59:00","date_gmt":"2025-03-23T22:59:00","guid":{"rendered":"http:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=8285"},"modified":"2025-03-20T13:59:29","modified_gmt":"2025-03-20T11:59:29","slug":"pharmaunternehmen-klagen-gegen-die-europaeische-abwasserrichtlinie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/pharmaunternehmen-klagen-gegen-die-europaeische-abwasserrichtlinie\/","title":{"rendered":"Pharmaunternehmen klagen gegen die europ\u00e4ische Abwasserrichtlinie"},"content":{"rendered":"\n<p>Pharma Deutschland und sieben Mitgliedsunternehmen gehen juristisch gegen die europ\u00e4ische Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) vor und haben Klagen beim Gericht der Europ\u00e4ischen Union erhoben. Gegenstand der Regelungen der europ\u00e4ischen Kommunalabwasserrichtlinie sind die gr\u00f6\u00dftenteils aus privaten Haushalten stammenden Abwasser. Sie sind mit Spurenstoffen belastet. Dabei handelt es sich unter anderem um Abbauprodukte von Arzneimitteln, die durch die menschlichen Ausscheidungen entstehen und bei jedem Toilettengang ins Abwasser gelangen. Aus Sicht der klagenden Unternehmen verst\u00f6\u00dft ein zentraler Aspekt der europ\u00e4ischen Kommunalabwasserrichtlinie gegen geltendes EU-Recht und muss zur\u00fcckgenommen werden. Es geht dabei um die sogenannte \u201eerweiterte Herstellerverantwortung\u201d, auf deren Grundlage die europaweite Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs einer zus\u00e4tzlichen Kl\u00e4rstufe f\u00fcr kommunale Kl\u00e4ranlagen erfolgen soll. \u201eDie europ\u00e4ische Abwasserrichtlinie hat eklatante M\u00e4ngel. Sie betreffen die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabsch\u00e4tzung, die den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zugrunde liegen\u201d, erkl\u00e4rt Dorothee Brakmann, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin von Pharma Deutschland. \u201eWir sehen in der Richtlinie Verst\u00f6\u00dfe gegen EU- Recht und eine Gefahr f\u00fcr den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa\u201d, so Brakmann weiter. Die Unternehmen argumentieren gegen\u00fcber dem Gericht unter anderem damit, dass sich die Regelungen \u00fcber die erweiterte Herstellerverantwortung nicht auf das Verursacherprinzip nach Art.\u202f191 (2) des Vertrages \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV) st\u00fctzen lassen. Die beklagte Richtlinie, legt fest, dass mindestens 80% der Kosten f\u00fcr Bau und Betrieb der 4. Kl\u00e4rstufe nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika umgelegt werden. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, auf \u00f6kologische bzw. nachhaltigere Produkte umzustellen. Diese Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann bei Human-Arzneimitteln jedoch nicht erreicht werden, weil der gew\u00fcnschte Effekt von Arzneimitteln fest mit den jeweiligen Wirkstoffen verbunden ist. Dar\u00fcber hinaus lassen sich die zu beseitigenden Spurenstoffe in den kommunalen Abw\u00e4ssern keineswegs nur auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zur\u00fcckf\u00fchren. Durch die finanzielle Mehrbelastung der Pharmaunternehmen aus der Kommunalabwasserrichtlinie droht eine Situation, in der sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen. \u201eDie Richtlinie w\u00fcrde einen Dominoeffekt haben und den strategischen Zielen einer stabilen EU-Arzneimittelversorgung und Reduzierung von Abh\u00e4ngigkeiten aus dem Ausland kontr\u00e4r gegen\u00fcberstehen\u201d, warnt Brakmann. Dies w\u00fcrde auch gesetzgeberischen Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung bereits bestehender Lieferengp\u00e4sse zuwiderlaufen. (Pharma Deutschland, 10.03.2025) <a href=\"https:\/\/www.pharmadeutschland.de\/newsroom\/news\/artikel\/pharmaunternehmen-klagen-gegen-die-europaeische-abwasserrichtlinie\/\">Ganzer Artikel hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pharma Deutschland und sieben Mitgliedsunternehmen gehen juristisch gegen die europ\u00e4ische Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) vor und haben Klagen beim Gericht der Europ\u00e4ischen Union erhoben. Gegenstand der Regelungen der europ\u00e4ischen Kommunalabwasserrichtlinie sind die gr\u00f6\u00dftenteils aus privaten Haushalten stammenden Abwasser. Sie sind mit Spurenstoffen belastet. 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