{"id":8478,"date":"2025-07-07T09:09:06","date_gmt":"2025-07-07T07:09:06","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=8478"},"modified":"2025-07-07T09:09:08","modified_gmt":"2025-07-07T07:09:08","slug":"vku-noch-ein-jahr-zeit-fuer-kommunale-waermeplaene-kosten-gutachten-zu-waermeoptionen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/vku-noch-ein-jahr-zeit-fuer-kommunale-waermeplaene-kosten-gutachten-zu-waermeoptionen\/","title":{"rendered":"VKU:  Noch ein Jahr Zeit f\u00fcr kommunale W\u00e4rmepl\u00e4ne \u2013 Kosten-Gutachten zu W\u00e4rmeoptionen"},"content":{"rendered":"\n<p>Sp\u00e4testens bis zum 30. Juni 2026 \u2013 m\u00fcssen St\u00e4dte in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern einen kommunalen W\u00e4rmeplan vorlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Das ist ein wichtiger Meilenstein f\u00fcr die W\u00e4rmewende. \u201eF\u00fcr die Kommunen ist das eine gro\u00dfe Herausforderung, aber auch eine wichtige Aufgabe. Die enorme Aktivit\u00e4t, mit der die Pl\u00e4ne bundesweit erstellt werden, freut uns sehr. Aber die Pl\u00e4ne sollen nicht in der Schublade verschwinden, sondern m\u00fcssen auch umgesetzt werden\u201c, so die Zwischenbilanz von Ingbert Liebing, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) anl\u00e4sslich der Vorstellung eines Gutachtens zu den Kosten verschiedener W\u00e4rmeoptionen. Liebing weiter: \u201eEs muss von Seiten der Politik ein entsprechender Finanzierungs- und Marktrahmen geschaffen werden, der die W\u00e4rmewende in der Praxis erm\u00f6glicht. Andernfalls bleiben die kommunalen W\u00e4rmepl\u00e4ne insbesondere beim entscheidend wichtigen W\u00e4rmenetzausbau blo\u00dfe Absichtserkl\u00e4rungen, ohne Aussicht auf konkrete Umsetzung.\u201c Beim Geb\u00e4udeenergiegesetz seien Kurskorrekturen f\u00fcr mehr Praxistauglichkeit n\u00f6tig, aber es d\u00fcrfe auch keine Rolle r\u00fcckw\u00e4rts geben. AGFW und VKU nennen f\u00fcnf Punkte, wie die Bundesregierung kommunale Energieversorger besser unterst\u00fctzen kann, damit aus W\u00e4rme-Pl\u00e4nen eine echte W\u00e4rmewende wird:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Geb\u00e4udeenergiegesetz und W\u00e4rmeplanungsgesetz rechtssicher ausgestalten: Bei einer Reform des Geb\u00e4udeenergiegesetzes m\u00fcssen die Wechselwirkungen mit dem W\u00e4rmeplanungsgesetz mitgedacht werden, beide Regelungen sind eng miteinander verzahnt. Kommunen, Stadtwerke und Hausbesitzer brauchen Klarheit.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Mehr Geld f\u00fcr die W\u00e4rmewende: Die Bundesf\u00f6rderung effiziente W\u00e4rmenetze (BEW) muss auf mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt und bis 2035 verl\u00e4ngert werden. Das Kraft-W\u00e4rme-Koppelungsgesetz sollte ebenfalls schnellstm\u00f6glich verl\u00e4ngert und auf den Betrieb mit klimaneutralen Gasen ausgerichtet werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Weniger B\u00fcrokratie: \u00dcberfl\u00fcssige oder nicht praxistaugliche Vorgaben \u2013 etwa komplexe \u00dcbergangsl\u00f6sungen f\u00fcr den Anschluss an W\u00e4rmenetze im GEG \u2013 sollten ersatzlos gestrichen oder stark vereinfacht werden.&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Technologieoffenheit sichern: Das GEG und WPG m\u00fcssen alle klimaneutralen W\u00e4rmequellen \u2013 auch Biomasse, Abw\u00e4rme und Wasserstoff gleichwertig einbeziehen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Fairness und F\u00f6rdereffizienz st\u00e4rken: Die W\u00e4rmeplanung muss auf effiziente F\u00f6rdermittelvergabe fokussiert werden: In Gebieten, in denen W\u00e4rmepl\u00e4ne zum Beispiel Fernw\u00e4rme als beste Option ausweisen, sollten keine F\u00f6rdermittel mehr f\u00fcr W\u00e4rmepumpen gezahlt werden. Die Optionen blieben m\u00f6glich, jedoch w\u00fcrde kein Steuergeld mehr flie\u00dfen. Die Pflicht zur Ver\u00f6ffentlichung von Dekarbonisierungsfahrpl\u00e4nen sollte nur zusammenfassend erfolgen, um sensible Daten zu sch\u00fctzen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u201eViele bereits erstellte W\u00e4rmepl\u00e4ne sehen den Ausbau von W\u00e4rmenetzen vor\u201c, sagt Liebing. Allerdings werde der Ausbau der Fernw\u00e4rme in vermieteten Bestandsgeb\u00e4uden seit vielen Jahren durch das Kostenneutralit\u00e4tsgebot von \u00a7 556c BGB und W\u00e4rmelieferverordnung gehemmt. \u201eDer Paragraf ist das zentrale regulatorische Hemmnis f\u00fcr den Ausbau von W\u00e4rmenetzen &#8211; und damit auch eine wesentliche H\u00fcrde f\u00fcr die Umsetzung der W\u00e4rmepl\u00e4ne\u201d, so Liebing.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein von AGFW und VKU bei ITG Dresden in Auftrag gegebenes Kurzgutachten zeigt, dass der Heizungstausch zum Zeitpunkt der Umstellung bei nahezu allen untersuchten Heizungstechnologien mit Mehrkosten verbunden ist. Die Mehrkosten betragen monatlich rund 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfl\u00e4che. Damit entsprechen sie der neu eingef\u00fchrten Modernisierungsumlage f\u00fcr neue Heizungen (\u00a7556c BGB). Beim Anschluss an ein W\u00e4rmenetz kann diese Umlage jedoch nicht gleicherma\u00dfen wie beim Einbau einer W\u00e4rmepumpe genutzt werden.\u2018<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDer Spielraum f\u00fcr klimafreundliche Heizl\u00f6sungen wird dadurch stark eingeschr\u00e4nkt, da die Regelung einseitig den Heizungstausch durch den Vermieter bevorzugt\u201c, so AGFW-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Werner Lutsch. \u201eSo darf der Vermieter bei einem Einbau einer W\u00e4rmepumpe Investitions- und Betriebskosten auf die Mieter umlegen, beim Anschluss an ein Fernw\u00e4rmenetz ist das nicht m\u00f6glich. Das f\u00fchrt zu einer Wettbewerbsverzerrung und benachteiligt effiziente Technologien wie Fernw\u00e4rme. Was wir brauchen, ist ein fairer Wettbewerb der Technologien. Das Gutachten zeigt: Ein monatlicher Mietaufschlag von 50 Cent pro Quadratmeter w\u00fcrde ausreichen, um Investitionen wirtschaftlich tragf\u00e4hig zu machen. Gleichzeitig bleibt der Mieterschutz erhalten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Um den Anschluss an ein W\u00e4rmenetz als auch den Umstieg auf Contracting zu erm\u00f6glichen, muss der Paragraph \u00a7 556c BGB novelliert werden. AGFW und VKU schlagen vor, einen zus\u00e4tzlichen Betrag von maximal 50 Cent (pro Quadratmeter und Monat) im Kostenvergleich zu ber\u00fccksichtigen. Der Vorschlag der Verb\u00e4nde orientiert sich an bereits bestehenden mietrechtlichen Bestimmungen zur Aufteilung der Kosten einer neuen Heizungsanlage zwischen Vermietenden und Mietenden. Er schafft damit vergleichenden Wettbewerbsbedingungen zwischen der \u201cEigenversorgung\u201d &#8211; also, wenn der Vermietende selbst in eine Heizungsanlage investiert und diese auch selbst betreibt &#8211; und dem Umstieg auf eine gewerbliche W\u00e4rmelieferung, zu der neben Fernw\u00e4rme auch Contracting geh\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Rund die H\u00e4lfte des Energieverbrauchs in Deutschland entf\u00e4llt auf W\u00e4rme. Noch immer stammen 80 Prozent aus fossilen Quellen wie Gas oder \u00d6l. Bis 2045 soll die W\u00e4rmeversorgung klimaneutral werden. Kommunale Unternehmen und Stadtwerke kennen die Gegebenheiten vor Ort und haben das Know-how f\u00fcr den Umbau der W\u00e4rmeversorgung. \u201eOhne klare Regeln f\u00fcr die Umsetzung bleibt der W\u00e4rmeplan ein Papiertiger. Jetzt ist die Politik am Zug\u201c, so Liebing.&nbsp;(VKU, 26.06.2025)&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.vku.de\/presse\/pressemitteilungen\/zwischenbilanz-noch-ein-jahr-zeit-fuer-kommunale-waermeplaene-kosten-gutachten-zu-waermeoptionen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Ganzer Artikel hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sp\u00e4testens bis zum 30. Juni 2026 \u2013 m\u00fcssen St\u00e4dte in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern einen kommunalen W\u00e4rmeplan vorlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. 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