{"id":8778,"date":"2026-01-12T12:54:38","date_gmt":"2026-01-12T10:54:38","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=8778"},"modified":"2026-01-12T12:54:39","modified_gmt":"2026-01-12T10:54:39","slug":"ladeinfrastruktur-neue-regeln-durch-afir-verordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/ladeinfrastruktur-neue-regeln-durch-afir-verordnung\/","title":{"rendered":"Ladeinfrastruktur: Neue Regeln durch AFIR-Verordnung"},"content":{"rendered":"\n<p>Seit dem 8. Januar 2026 ist die EU-Verordnung AFIR in Kraft und bringt f\u00fcr Kommunen erhebliche \u00c4nderungen beim Betrieb und der Planung von Lades\u00e4ulen mit sich. Kern der Verordnung ist die Vereinfachung des Ladens f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Der bisherige Zwang zu speziellen Ladekarten oder einer vorherigen Registrierung in Apps f\u00e4llt f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Raum faktisch weg. \u00d6ffentliche Ladepunkte m\u00fcssen stattdessen einfache Bezahlm\u00f6glichkeiten mit g\u00e4ngigen Debit- oder Kreditkarten bieten. Einige Ladeinfrastrukturanbieter sind bereits auf die neuen Anforderungen vorbereitet. So setzt das M\u00fcnchner Unternehmen Wirelane bereits seit jeher auf integrierte Pay-Terminals. Die aktuelle <a href=\"https:\/\/www.wirelane.com\/newsroom\/presse-2025-11-12-mastercard-campaign\">Kooperation mit Mastercard<\/a> erg\u00e4nzt diesen technologischen Standard, um die Akzeptanz und Nutzung der Kartenzahlung an den Lades\u00e4ulen weiter zu f\u00f6rdern. F\u00fcr kommunale Verwaltungen ist dies bei der Vergabe von Standorten \u2013 etwa an Marktpl\u00e4tzen, in Parkh\u00e4usern oder an Beh\u00f6rden \u2013 ein entscheidendes Kriterium. Ein QR-Code allein gen\u00fcgt nach der neuen Rechtslage oft nicht mehr, wenn der Prozess dahinter f\u00fcr den Nutzer zu kompliziert ist oder eine Anmeldung erfordert. Die Barrierefreiheit des Bezahlvorgangs wird somit zum zentralen Baustein der \u00f6ffentlichen Daseinsvorsorge. Auch f\u00fcr bestehende Anlagen in den St\u00e4dten und Gemeinden ist die Neuregelung hochrelevant: Zwar gibt es \u00dcbergangsfristen, doch sobald eine Lades\u00e4ule technisch grundlegend erneuert oder im Rahmen einer Sanierung ausgetauscht wird, erlischt der Bestandsschutz. In diesem Moment wird die Nachr\u00fcstung auf die neuen Bezahlstandards zwingend. \u00a0Zus\u00e4tzlich schreibt die Verordnung eine strikte Preistransparenz vor. Die Kosten pro Kilowattstunde m\u00fcssen f\u00fcr den B\u00fcrger vor Beginn des Ladevorgangs eindeutig ersichtlich sein, um Preiswillk\u00fcr an der S\u00e4ule zu verhindern. Kommunen sollten daher zeitnah bestehende Betreibervertr\u00e4ge pr\u00fcfen und bei Neuausschreibungen die Barrierefreiheit sowie die integrierte Kartenzahlung als feste Kriterien verankern. So wird sichergestellt, dass die lokale Infrastruktur rechtssicher bleibt und den neuen europ\u00e4ischen Standards f\u00fcr eine nutzerfreundliche Elektromobilit\u00e4t entspricht. Kommunen sollten daher zeitnah bestehende Betreibervertr\u00e4ge sowie Konzessionsvereinbarungen pr\u00fcfen und bei Neuausschreibungen die Barrierefreiheit sowie die integrierte Kartenzahlung als feste Kriterien verankern. Nur so wird sichergestellt, dass die lokale Infrastruktur rechtssicher bleibt, Haftungsrisiken f\u00fcr die Gemeinde vermieden werden und die Technik den neuen europ\u00e4ischen Standards f\u00fcr eine nutzerfreundliche Elektromobilit\u00e4t entspricht. DEKOM, 12.01.2026 <a href=\"https:\/\/www.wirelane.com\/de\/mastercard?utm_source=public_url&amp;utm_medium=direct&amp;utm_campaign=mastercard_coop\">Mehr Infos hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 8. Januar 2026 ist die EU-Verordnung AFIR in Kraft und bringt f\u00fcr Kommunen erhebliche \u00c4nderungen beim Betrieb und der Planung von Lades\u00e4ulen mit sich. Kern der Verordnung ist die Vereinfachung des Ladens f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. 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