{"id":8837,"date":"2026-02-09T12:22:02","date_gmt":"2026-02-09T10:22:02","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=8837"},"modified":"2026-02-09T12:22:04","modified_gmt":"2026-02-09T10:22:04","slug":"nrw-aenderungen-des-vergaberechts-erleichtern-einfuehrung-der-betrieblichen-krankenversicherung-in-kommunen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/nrw-aenderungen-des-vergaberechts-erleichtern-einfuehrung-der-betrieblichen-krankenversicherung-in-kommunen\/","title":{"rendered":"NRW: \u00c4nderungen des Vergaberechts erleichtern Einf\u00fchrung der betrieblichen Krankenversicherung in Kommunen"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit dem Inkrafttreten des neuen \u00a7 75a der Gemeindeordnung f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum 1. Januar 2026 entf\u00e4llt die bisherige strikte Bindung an die Unterschwellenvergabeordnung. Dadurch genie\u00dfen nordrhein-westf\u00e4lische Kommunen bei der Auswahl externer Partner nun die gleiche verfahrensfreie Beinfreiheit wie privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke. Da starre Wertgrenzen aufgehoben wurden und qualitative Kriterien wie die administrative Entlastung der Verwaltung nun rechtssicher h\u00f6her bewertet werden als der reine Preis, ist die Angst vor b\u00fcrokratischen Ausschreibungsh\u00fcrden bei der Einf\u00fchrung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) faktisch Geschichte. Dieser neue rechtliche Spielraum ist f\u00fcr kommunale Entscheider von hoher Relevanz, da er ein sofort nutzbares Instrument zur Mitarbeiterbindung er\u00f6ffnet. W\u00e4hrend der Paragraph 18a TV\u00f6D\/VKA bereits die finanzielle Basis \u00fcber das Leistungsentgelt bietet, erm\u00f6glicht die aktuelle Reform nun die schlanke Einbindung spezialisierter Dienstleister wie dem <a href=\"file:\/\/\/C:\/Users\/reetz\/Desktop\/dbkvs.de\">Deutschen bKV-Service<\/a> (dbkvs.de). Kommunen k\u00f6nnen gesundheitsf\u00f6rdernde Ma\u00dfnahmen dadurch wesentlich schneller und ohne die Risiken komplexer Vergabeverfahren umsetzen. Zudem adressiert die bKV direkt die Problematik steigender Krankenst\u00e4nde durch einen privilegierten Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen und Facharztterminen, wobei der Gleichbehandlungsgrundsatz durch den Verzicht auf Gesundheitspr\u00fcfungen gewahrt bleibt. Ein entscheidender Faktor f\u00fcr den Erfolg in der Praxis ist die Schonung der ohnehin knappen Personalressourcen in den Rath\u00e4usern. Um keine neuen administrativen H\u00fcrden aufzubauen, erfolgt die gesamte operative Abwicklung der Versicherungskonzepte au\u00dferhalb der Verwaltung. <strong>\u201e<\/strong>Eine bKV darf im kommunalen Alltag nicht zu Mehrarbeit f\u00fchren. Unser Ziel ist es, dass die Verwaltung lediglich den Rahmen vorgibt, w\u00e4hrend wir die gesamte gesundheitliche Betreuung und administrative Abwicklung ger\u00e4uschlos im Hintergrund \u00fcbernehmen\u201c, erkl\u00e4rt Tassilo Pollmeier, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Deutschen bKV-Service. Die Einreichung von Belegen und die Kl\u00e4rung medizinischer Fragen erfolgen unmittelbar zwischen den Besch\u00e4ftigten und dem Dienstleister. Diese strikte Trennung stellt sicher, dass sensible Gesundheitsdaten nicht in die Personalakten gelangen und die Personalabteilungen von jedem administrativen Einzelfall befreit bleiben. Im Februar 2026 bietet sich Kommunen somit eine seltene Konstellation: Die Kombination aus vorhandenen Mitteln im Tarifsystem und der neuen Freiheit im Vergaberecht schafft die Voraussetzung, um ohne zus\u00e4tzliche Haushaltsbelastung ein klares Signal der Wertsch\u00e4tzung an die Belegschaft zu senden und die eigene Position im Wettbewerb um Fachkr\u00e4fte nachhaltig zu st\u00e4rken. (DEKOM, 09.02.2026) <a href=\"https:\/\/dbkvs.de\/bkv-service\/\">Mehr Infos zum Deutschen bKV-Service hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Inkrafttreten des neuen \u00a7 75a der Gemeindeordnung f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum 1. Januar 2026 entf\u00e4llt die bisherige strikte Bindung an die Unterschwellenvergabeordnung. Dadurch genie\u00dfen nordrhein-westf\u00e4lische Kommunen bei der Auswahl externer Partner nun die gleiche verfahrensfreie Beinfreiheit wie privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke. 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