{"id":9261,"date":"2026-04-13T14:00:18","date_gmt":"2026-04-13T12:00:18","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=9261"},"modified":"2026-04-13T14:00:18","modified_gmt":"2026-04-13T12:00:18","slug":"tkg-novelle-2026-zwischen-ausbaubeschleunigung-und-eigentumskonflikt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/tkg-novelle-2026-zwischen-ausbaubeschleunigung-und-eigentumskonflikt\/","title":{"rendered":"TKG-Novelle 2026: Zwischen Ausbaubeschleunigung und Eigentumskonflikt"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat einen Referentenentwurf f\u00fcr ein TKG-\u00c4nderungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, den Glasfaserausbau entlang der gesamten Wertsch\u00f6pfungskette zu beschleunigen \u2014 von Genehmigungsprozessen \u00fcber den Geb\u00e4udebereich bis zur Kupfer-Glas-Migration. F\u00fcr Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen ist das Vorhaben von erheblicher Relevanz, da mehrere Regelungen unmittelbar in Eigent\u00fcmerpositionen und bestehende Planungs- und Investitionsentscheidungen eingreifen. Kern des Vorhabens ist die Neuregelung des sogenannten Vollausbaurechts in \u00a7 144 TKG-E. Telekommunikationsunternehmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch erhalten, Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen eines Geb\u00e4udes zu verlegen. Zugleich sieht der Entwurf vor, dass Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer den Ausbau unter bestimmten Bedingungen selbst vornehmen oder durch Dritte durchf\u00fchren lassen k\u00f6nnen. Erg\u00e4nzt wird dies durch technische Mindeststandards f\u00fcr geb\u00e4udeinterne Netzinfrastrukturen sowie durch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren, das in bestimmten F\u00e4llen das bislang erforderliche Zustimmungsverfahren ersetzen soll. Daneben enth\u00e4lt der Entwurf Regelungen zur Kupfer-Glas-Migration. Vor dem Hintergrund des schrittweisen R\u00fcckbaus der Kupferinfrastruktur durch die Deutsche Telekom soll die Bundesnetzagentur k\u00fcnftig \u00fcber weitergehende Instrumente verf\u00fcgen, um Migrationspl\u00e4ne zu pr\u00fcfen, Transparenzpflichten durchzusetzen und diskriminierungsfreien Zugang am Glasfaseranschluss sicherzustellen. Ein neues Gigabit-Grundbuch soll ausbaurelevante Informationen zentral b\u00fcndeln und den Marktteilnehmern zug\u00e4nglich machen. Die Verb\u00e4nde GdW, BFW und Haus &amp; Grund haben den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich kritisiert. Sie erkennen das Ausbauziel grunds\u00e4tzlich an, sehen in den vorgesehenen Instrumenten jedoch erhebliche Eingriffe in Eigentumsrechte und Investitionsentscheidungen. Kritisch sehen sie vor allem die enge Fristensetzung und den Umstand, dass Eigent\u00fcmer kurzfristig \u00fcber komplexe bauliche Ma\u00dfnahmen entscheiden m\u00fcssten. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Wettbewerb. Nach Ansicht der Verb\u00e4nde k\u00f6nnte ein gesetzliches Vollausbaurecht vor allem gro\u00dfen, marktm\u00e4chtigen Netzbetreibern zugutekommen und kleinere Anbieter benachteiligen. Zudem warnen sie davor, dass neue Zugangs- und Mitnutzungsrechte bestehende Investitionen in geb\u00e4udeinterne Netze entwerten oder geplante Eigeninvestitionen unattraktiver machen k\u00f6nnten. Breitbandexperte und <a href=\"https:\/\/fiberprojects.de\/\">fiberprojects-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/a> Rainer Staar, fordert in diesem Zusammenhang, dass bei der Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen \u2013 insbesondere auf Netzebene 4 \u2013 ausschlie\u00dflich fachlich geeignete und qualifizierte Unternehmen beauftragt werden: \u201eDie blo\u00dfe Ber\u00fccksichtigung wirtschaftlicher Kriterien darf die Einhaltung der fachlichen Mindestanforderungen nicht ersetzen\u201c, so Staar. F\u00fcr kommunale Verwaltungen ergeben sich aus dem Vorhaben mehrere Handlungsfelder. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften w\u00e4ren als Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer unmittelbar von den geplanten Regelungen betroffen. Sie sollten pr\u00fcfen, wie bestehende Glasfaser-, Mitnutzungs- und Ausbauvereinbarungen mit dem neuen Rechtsrahmen zusammenpassen, und sich fr\u00fchzeitig in die weitere Beratung einbringen. Der Entwurf ist zudem im Zusammenhang mit der Gigabitf\u00f6rderung zu betrachten. Das BMDS hat am 1. April 2026 einen neuen F\u00f6rderaufruf mit einem Volumen von \u00fcber einer Milliarde Euro gestartet. VATM und BREKO begr\u00fc\u00dfen zwar die vorgesehenen Vereinfachungen bei kommunalen Ausschreibungen und digitalen Verfahren, fordern aber zugleich eine koh\u00e4rente Gesamtstrategie. F\u00f6rderregime, Migrationspfad und Investitionsanreize m\u00fcssten zusammen gedacht werden \u2014 insbesondere aus kommunaler Perspektive. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der ressortinternen Abstimmung. Verb\u00e4ndestellungnahmen stehen noch aus, und eine Position der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde liegt bislang nur zu den Eckpunkten vor. Wann das Kabinett den Regierungsentwurf beschlie\u00dft, ist derzeit offen. (DEKOM, 13.04.2026) \u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat einen Referentenentwurf f\u00fcr ein TKG-\u00c4nderungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, den Glasfaserausbau entlang der gesamten Wertsch\u00f6pfungskette zu beschleunigen \u2014 von Genehmigungsprozessen \u00fcber den Geb\u00e4udebereich bis zur Kupfer-Glas-Migration. 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