{"id":9273,"date":"2026-04-13T14:08:49","date_gmt":"2026-04-13T12:08:49","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=9273"},"modified":"2026-04-13T14:08:49","modified_gmt":"2026-04-13T12:08:49","slug":"batteriespeicher-kommunale-planungshoheit-wird-zum-standortfaktor-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/batteriespeicher-kommunale-planungshoheit-wird-zum-standortfaktor-2\/","title":{"rendered":"Batteriespeicher: Kommunale Planungshoheit wird zum Standortfaktor"},"content":{"rendered":"\n<p>Die \u00dcbertragungsnetzbetreiber wollen die Vergabe von Netzanschl\u00fcssen f\u00fcr Gro\u00dfbatteriespeicher grundlegend umstellen. Das bisherige Windhundprinzip soll einem Reifegradverfahren weichen, das Projekte nach ihrem tats\u00e4chlichen Planungs- und Umsetzungsstand priorisiert. F\u00fcr Kommunen in der N\u00e4he von 220- oder 380-kV-Umspannwerken ist das Chance und Herausforderung zugleich \u2014 wer Fl\u00e4chen besitzt und fr\u00fchzeitig handelt, kann die Energiewende aktiv mitgestalten und wirtschaftlich davon profitieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Friedrich Gebert geh\u00f6rt zu den profiliertesten Energierechtlern, wenn es um Netzanschl\u00fcsse und Gro\u00dfspeicherprojekte geht. Er ist Partner der renommierten Wirtschaftskanzlei ARQIS mit Hauptsitz in D\u00fcsseldorf und besch\u00e4ftigt sich seit Jahren damit, wie sich rechtliche Rahmenbedingungen und kommunale Praxis bei Fl\u00e4chensicherung, Vertragsgestaltung und Partnerwahl sinnvoll zusammenbringen lassen. Im Gespr\u00e4ch mit DEKOM erkl\u00e4rt er, welche Fehler Kommunen vermeiden sollten \u2013 und welche Hebel sie st\u00e4rker nutzen k\u00f6nnen, als ihnen oft bewusst ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>DEKOM: Die \u00dcbertragungsnetzbetreiber wollen das Verfahren f\u00fcr Netzanschl\u00fcsse von Gro\u00dfbatteriespeichern auf ein Reifegradmodell umstellen. Was sind aus Ihrer Sicht die zwei, drei wichtigsten rechtlichen Konsequenzen f\u00fcr Standortkommunen mit einem&nbsp;220\u2011 oder 380\u2011kV\u2011Umspannwerk?<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dr. Gebert:<\/strong>&nbsp;Die Umstellung vom sogenannten \u201eWindhundprinzip\u201c auf ein Reifegradmodell ist aus Sicht der Standortkommunen positiv zu bewerten. Projekte mit einem fortgeschrittenen Planungsstand werden priorisiert, wodurch Netzkapazit\u00e4ten effizienter genutzt und Blockierungen durch sp\u00e4ter nicht realisierte Vorhaben vermieden werden. Gleichzeitig f\u00fchrt das neue Verfahren dazu, dass sich der Wettbewerb um Netzanschlusspunkte zeitlich nach vorne verlagert. Projektentwickler m\u00fcssen nun bereits fr\u00fch nachweisen, dass ihre Vorhaben realistisch umsetzbar sind, etwa hinsichtlich der Fl\u00e4chensicherung sowie der Planungs- und Genehmigungsprozesse.<\/p>\n\n\n\n<p>Fl\u00e4chen in der N\u00e4he von 220- oder 380-kV-Umspannwerken werden zunehmend zu strategisch relevanten Infrastrukturstandorten. Damit gewinnt die kommunale Planungshoheit an Bedeutung. Zwar sind Standorte im 200m-Radius zum Umspannwerk baurechtlich privilegiert, dennoch entwickelt sich die kommunale Bauleitplanung zu einem wichtigen Steuerungsinstrument f\u00fcr die planungsrechtliche Ausweisung geeigneter Energiespeicherfl\u00e4chen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>DEKOM<em>: Grundst\u00fcckssicherung ist ein zentrales Reifegradkriterium. Welche Handlungsoptionen haben Kommunen, die Fl\u00e4chen in Umspannwerksn\u00e4he besitzen \u2013 etwa bei Pacht, Verkauf, Erbpacht \u2013 und was sind dabei aus Ihrer Sicht typische Fallstricke?<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dr. Gebert:<\/strong>&nbsp;Die Kommunen haben es in der Hand, die Nutzung strategisch g\u00fcnstig gelegener Fl\u00e4chen aktiv zu steuern. Die Wahl und Ausgestaltung der konkreten Handlungsoption der Kommunen h\u00e4ngen dabei immer von den individuellen und lokalen Rahmenbedingungen ab und sind Resultat strategischer sowie politischer Abw\u00e4gungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Option ist der Abschluss von Nutzungsvertr\u00e4gen. Diese k\u00f6nnen f\u00fcr Kommunen eine langfristige Einnahmequelle darstellen. Entscheidend ist hier eine sorgf\u00e4ltige und rechtssichere Vertragsgestaltung, etwa bez\u00fcglich Laufzeit, Entgeltregelungen, vertraglicher Risikoverteilung sowie m\u00f6glicher Losl\u00f6sungsrechte.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch der Verkauf der entsprechenden Grundst\u00fccke stellt eine m\u00f6gliche Handlungsoption dar. Kommunen erhalten den Kaufpreis und reduzieren den administrativen Aufwand einer langfristigen Vertragsbindung. Rechtlich sind beim Abschluss eines solchen Grundst\u00fcckskaufvertrages die besonderen formellen Anforderungen zu beachten. Auch aus dem Beihilfen- und Vergaberecht k\u00f6nnen sich zus\u00e4tzliche rechtliche Anforderungen ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere M\u00f6glichkeit ist die Bestellung eines Erbbaurechts. Aufgrund der typischerweise langen Laufzeiten und den aus dem Erbbaurecht resultierenden Einschr\u00e4nkungen des Eigentumsrechts ist auch hier eine sorgf\u00e4ltige Vertragsgestaltung unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>DEKOM: Viele Gemeinden sind haushaltspolitisch unter Druck. Wie k\u00f6nnen sie die wirtschaftlichen Chancen von Gro\u00dfspeicherprojekten \u2013 Pachteinnahmen, Kaufpreise, Gewerbesteuer \u2013 rechtssicher nutzen, ohne sich langfristig in einseitige Abh\u00e4ngigkeiten zu begeben?<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dr. Gebert:<\/strong>&nbsp;Entscheidend f\u00fcr die optimale Nutzung wirtschaftlicher Potenziale von Gro\u00dfspeicherprojekten ist insbesondere eine flexible und zugleich rechtlich sichere Gestaltung der gew\u00e4hlten Handlungsoption. Dies l\u00e4sst sich besonders gut am Beispiel von Nutzungsvertr\u00e4gen veranschaulichen: Die Vertr\u00e4ge sollten aus Sicht der Kommune so ausgestaltet sein, dass sie eine langfristige Zusammenarbeit erm\u00f6glichen, die Kommune sich bei Scheitern des Projektes aber auch von dem Vertrag l\u00f6sen und die Fl\u00e4che anderweitig nutzen kann. Eine M\u00f6glichkeit w\u00e4re hier ein K\u00fcndigungsrecht f\u00fcr den Fall, dass die Anlage nicht innerhalb eines vertraglich definierten Zeitraums in Betrieb genommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die Ausgestaltung von Nutzungsentgelten sehen wir verschiedene Modelle: Kommunen k\u00f6nnen die j\u00e4hrlichen Zahlungen f\u00fcr die Fl\u00e4che in einen Grundbetrag und einen flexiblen Betrag aufteilen, der flexible Betrag h\u00e4ngt dann von den Einnahmen des Speichers ab, sodass die Gemeinde am wirtschaftlichen Erfolg der Anlage beteiligt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben der wirtschaftlichen Chance auf Einnahmen aus Nutzungsentgelten, Erbpacht oder Verkauf stehen der Standortgemeinde 90% der aus dem Betrieb anfallenden Gewerbesteuern zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Am Ende k\u00f6nnen Gro\u00dfspeichersysteme f\u00fcr Kommunen k\u00fcnftig nicht nur eine wirtschaftliche Rolle spielen, sondern auch zur Stabilit\u00e4t der eigenen Energieversorgung beitragen. Zur Vermeidung einseitiger Abh\u00e4ngigkeiten k\u00f6nnen Kommunen sich durch die aktive Auswahl der beteiligten Projektierer Steuerungsm\u00f6glichkeiten mit Blick auf die Speicherprojekte erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>DEKOM: Die Diskussion um Vertrauensschutz und Netzentgelte f\u00fcr Speicher verunsichert derzeit Teile der Branche. Was raten Sie Kommunen, die Fl\u00e4chen bereitstellen wollen: Worauf sollten sie in Vertr\u00e4gen und Partnerwahl achten, damit Projekte auch bei sich \u00e4ndernden Rahmenbedingungen tragf\u00e4hig bleiben?<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dr. Gebert:<\/strong>&nbsp;F\u00fcr Kommunen kann es sinnvoll sein, neben der fachlichen Erfahrung insbesondere die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit potenzieller Projektpartner zu pr\u00fcfen. Ein erfahrener und finanziell belastbarer Betreiber erh\u00f6ht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vorhaben selbst bei ver\u00e4nderten Regulierungs- und Rahmenbedingungen umgesetzt werden kann. Transparente Gesch\u00e4fts- und Projektpl\u00e4ne mit klar definierten Zwischenzielen k\u00f6nnen dabei helfen, m\u00f6gliche Risiken besser abzusch\u00e4tzen und zu verteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vertr\u00e4ge sollten so ausgestaltet sein, dass sie m\u00f6gliche \u00c4nderungen der regulatorischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einbeziehen. Dies kann unter anderem durch geeignete Anpassungsklauseln oder durch klar geregelte K\u00fcndigungs- oder R\u00fccktrittsrechte erfolgen. Ziel ist eine ausgewogene und transparente Verteilung von Risiken zwischen Kommune und Projektpartner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>DEKOM: Wenn Sie heute einer B\u00fcrgermeisterin oder einem B\u00fcrgermeister in einer Umspannwerksgemeinde drei konkrete Schritte empfehlen m\u00fcssten: Was sollte bis zum Sommer 2026 geschehen, damit die Kommune ihre Chancen im neuen Reifegradverfahren nicht verpasst?<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dr. Gebert:<\/strong>&nbsp;Aus rechtlicher Perspektive sind drei Schritte entscheidend f\u00fcr die erfolgreiche Umstellung auf das Reifegradverfahren: Fl\u00e4chen in Umspannwerksn\u00e4he f\u00fcr die Projektierung lokalisieren; Nutzung der Fl\u00e4chen (sofern notwendig) planungsrechtlich aktiv steuern; vorausschauende projektbezogene Projektpartnerschaften aufbauen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vielen Dank.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Person<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Friedrich Gebert ist Rechtsanwalt und Partner bei ARQIS. Er ber\u00e4t Unternehmen und die \u00f6ffentliche Hand im Energie- und Infrastrukturrecht, insbesondere zu Netzanschl\u00fcssen, Regulierung und komplexen Projektvertr\u00e4gen. Zuvor war er mehrere Jahre in internationalen Wirtschaftskanzleien t\u00e4tig und verf\u00fcgt \u00fcber umfangreiche Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, Regulierung und Energiewirtschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber ARQIS<\/p>\n\n\n\n<p>ARQIS ist eine unabh\u00e4ngige Wirtschaftskanzlei mit Standorten in D\u00fcsseldorf, M\u00fcnchen und Tokio sowie einem Talent Hub in Berlin. Rund 80 Anw\u00e4ltinnen, Anw\u00e4lte und Legal Specialists beraten Unternehmen zum deutschen, europ\u00e4ischen und japanischen Wirtschaftsrecht. Die 2006 gegr\u00fcndete Soziet\u00e4t versteht sich als \u201eBig Law Boutique\u201c mit Fokus auf ma\u00dfgeschneiderte L\u00f6sungen \u2013 unter anderem in Energie- und Infrastrukturprojekten, von Netzanschl\u00fcssen bis zu regulatorischen Fragen.&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.arqis.com\/\">Mehr hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u00dcbertragungsnetzbetreiber wollen die Vergabe von Netzanschl\u00fcssen f\u00fcr Gro\u00dfbatteriespeicher grundlegend umstellen. Das bisherige Windhundprinzip soll einem Reifegradverfahren weichen, das Projekte nach ihrem tats\u00e4chlichen Planungs- und Umsetzungsstand priorisiert. 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