{"id":9331,"date":"2026-05-11T12:38:11","date_gmt":"2026-05-11T10:38:11","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=9331"},"modified":"2026-05-11T12:38:11","modified_gmt":"2026-05-11T10:38:11","slug":"kleine-waermeplanung-der-bund-macht-kleinen-kommunen-das-leben-leichter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/kleine-waermeplanung-der-bund-macht-kleinen-kommunen-das-leben-leichter\/","title":{"rendered":"Kleine W\u00e4rmeplanung: Der Bund macht kleinen Kommunen das Leben leichter"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen <a href=\"https:\/\/www.bundeswirtschaftsministerium.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/Gesetz\/2026\/20260430-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-waermeplanungsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6\">Referentenentwurf<\/a> zur Novellierung des W\u00e4rmeplanungsgesetzes vorgelegt, der vor allem f\u00fcr kleine Kommunen sp\u00fcrbare Erleichterungen bringen soll. Der auf den 27. April datierte Entwurf konkretisiert damit einen der unumstritteneren Teile der geplanten Geb\u00e4udepolitik der Bundesregierung \u2014 und zwar unabh\u00e4ngig vom weiter stockenden Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz. Kern der Novelle ist der neue Paragraf 22a, der f\u00fcr Gemeindegebiete mit bis zu 15.000 Einwohnern ein stark vereinfachtes Planungsverfahren einf\u00fchrt, die sogenannte kleine W\u00e4rmeplanung. Das betrifft rechnerisch knapp 90 Prozent aller Gemeinden in Deutschland. Bisher galt ein vereinfachtes Verfahren nach Paragraf 22 nur f\u00fcr Kommunen unter 10.000 Einwohnern, und auch dieses hing von den jeweiligen Landesgesetzen ab. Der neue Paragraf 22a gilt hingegen unmittelbar aus Bundesrecht heraus \u2014 die L\u00e4nder m\u00fcssen ihn nicht erst in eigenes Recht umsetzen. Das Verfahren der kleinen W\u00e4rmeplanung reduziert den Planungsaufwand nach Angaben des Ministeriums auf etwa 20 Prozent einer regul\u00e4ren W\u00e4rmeplanung.<\/p>\n\n\n\n<p>Praktisch bedeutet das, dass die planungsverantwortliche Stelle \u2014 in der Regel das zust\u00e4ndige kommunale Amt \u2014 das gesamte Gemeindegebiet grunds\u00e4tzlich als Gebiet f\u00fcr die dezentrale W\u00e4rmeversorgung ausweist. Eine aufw\u00e4ndige Einteilung in verschiedene W\u00e4rmeversorgungsgebiete mit W\u00e4rmenetz- oder Wasserstoffkorridoren entf\u00e4llt damit f\u00fcr die meisten kleinen Gemeinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Referentenentwurf begr\u00fcndet das sachlich: In l\u00e4ndlich gepr\u00e4gten Kommunen mit locker bebauten Siedlungsstrukturen sei eine leitungsgebundene W\u00e4rmeversorgung wirtschaftlich ohnehin selten realisierbar. Aufw\u00e4ndige Planungsverfahren w\u00fcrden in diesen F\u00e4llen Ressourcen binden, ohne echten Erkenntnisgewinn zu liefern. Wenn es konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr ein wirtschaftlich tragf\u00e4higes W\u00e4rmenetz, ein Wasserstoffnetz oder eine Versorgung mit gr\u00fcnem Methan gibt, kann die Gemeinde entsprechende Pr\u00fcfgebiete ausweisen, die im Anschluss an die Planung vertieft untersucht werden. Das Verfahren ist optional \u2014 Kommunen k\u00f6nnen weiterhin die regul\u00e4re W\u00e4rmeplanung oder das bisherige vereinfachte Verfahren nach Paragraf 22 w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Datenerhebung wird erleichtert. Das Sammeln der Schornsteinfegerdaten und die Aggregation von Gas- und Fernw\u00e4rmeverbrauchsdaten hatten sich in der Praxis mitunter als wenig handhabbar erwiesen, wie der Stakeholder-Dialog W\u00e4rmeplanung der Bundesregierung ergeben hatte. K\u00fcnftig d\u00fcrfen Kommunen stattdessen auf W\u00e4rmebedarfsdaten zur\u00fcckgreifen, die auf statistischen Geb\u00e4udedaten basieren. Damit entf\u00e4llt die Pflicht zur Datenerhebung bei Netzbetreibern und Schornsteinfegern vollst\u00e4ndig, sofern die Gemeinde diesen Weg w\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Marc-Andr\u00e9 Triebel, Leiter des Bereiches W\u00e4rmeplanung beim <a href=\"https:\/\/greenventory.de\/\">Freiburger Softwareunternehmen Greenventory<\/a>, das bereits mehr als 300 Kommunen bei der kommunalen W\u00e4rmeplanung begleitet, begr\u00fc\u00dft die Neuregelung: \u201eDie Kleine W\u00e4rmeplanung ist ein wichtiger Befreiungsschlag, darf aber nicht zur Blindplanung f\u00fchren. Weniger B\u00fcrokratie bedeutet nicht weniger Verantwortung: Wir nutzen die neuen Freiheiten bei der Datenerhebung, um die Prozesse radikal zu beschleunigen \u2013 ohne die n\u00f6tige Pr\u00e4zision f\u00fcr sichere Investitionen zu opfern. Wir machen die Planung einfach, aber das Ergebnis pr\u00e4zise.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr gr\u00f6\u00dfere St\u00e4dte bringt die Novelle eine neue Pflicht. Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern m\u00fcssen im Rahmen der n\u00e4chsten Fortschreibung ihres W\u00e4rmeplans auch eine K\u00e4lteplanung vorlegen, was eine Vorgabe der europ\u00e4ischen Energieeffizienzrichtlinie umsetzt. Betroffen sind rund 238 Kommunen in Deutschland. Praktisch geht es darum, den zuk\u00fcnftigen Bedarf an aktiver K\u00fchlung zu ermitteln \u2014 unter Ber\u00fccksichtigung von Hitzebelastungskarten, Klimaanpassungskonzepten und bestehenden Gro\u00dfverbrauchern. F\u00fcr Betreiber industrieller Prozessw\u00e4rmenetze verl\u00e4ngert sich die Frist zur Vorlage eines Dekarbonisierungsfahrplans vom 31. Dezember 2026 auf Ende 2030.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand heute haben laut Kompetenzzentrum Kommunale W\u00e4rmewende 14 Prozent der Kommunen unter 10.000 Einwohnern ihre W\u00e4rmeplanung abgeschlossen, 35 Prozent befinden sich im Prozess. F\u00fcr Kommunen \u00fcber 100.000 Einwohnern l\u00e4uft die regul\u00e4re Frist bis zum 1. Juli 2026; 56 Prozent haben ihre Pl\u00e4ne bereits eingereicht. Kleine Kommunen haben grunds\u00e4tzlich bis zum 1. Juli 2028 Zeit. (DEKOM, 11.05.2026) <a href=\"https:\/\/www.bundeswirtschaftsministerium.de\/Redaktion\/DE\/Artikel\/Service\/Gesetzesvorhaben\/20260430-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-waermeplanungsgesetzes.html\">Mehr Infos hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Novellierung des W\u00e4rmeplanungsgesetzes vorgelegt, der vor allem f\u00fcr kleine Kommunen sp\u00fcrbare Erleichterungen bringen soll. Der auf den 27. April datierte Entwurf konkretisiert damit einen der unumstritteneren Teile der geplanten Geb\u00e4udepolitik der Bundesregierung \u2014 und zwar unabh\u00e4ngig vom weiter stockenden Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz. 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