{"id":9397,"date":"2026-06-08T12:02:56","date_gmt":"2026-06-08T10:02:56","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=9397"},"modified":"2026-06-08T12:02:56","modified_gmt":"2026-06-08T10:02:56","slug":"agnes-verfahren-bves-begruesst-mehr-investitionssicherheit-fuer-stromspeicher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/agnes-verfahren-bves-begruesst-mehr-investitionssicherheit-fuer-stromspeicher\/","title":{"rendered":"AgNes-Verfahren: BVES begr\u00fc\u00dft mehr Investitionssicherheit f\u00fcr Stromspeicher"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) bewertet den aktuellen Zwischenstand des AgNes-Verfahrens der Bundesnetzagentur als wichtige Kurskorrektur f\u00fcr den weiteren Ausbau von Stromspeichern. Nach Angaben des Verbandes greift die Beh\u00f6rde damit mehrere zentrale Forderungen der Branche auf und schafft mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Nach dem derzeitigen Stand sollen netzgekoppelte Stromspeicher k\u00fcnftig \u00fcber ein Kapazit\u00e4tsentgelt an den Netzkosten beteiligt werden. Arbeitsbezogene Netzentgelte sind dagegen nicht vorgesehen. Zudem soll eine doppelte Belastung bei Ein- und Ausspeicherung vermieden werden. Das geplante Kapazit\u00e4tsentgelt soll sich an den Entgelten f\u00fcr Einspeiser orientieren und voraussichtlich zwischen vier und sieben Euro pro Kilowatt und Jahr liegen. Vorgesehen ist die Regelung sowohl f\u00fcr Batteriespeicher als auch f\u00fcr Pumpspeicher. Positiv sieht der Verband insbesondere, dass die Bundesnetzagentur Speicher k\u00fcnftig als Flexibilit\u00e4tsoption und nicht mehr als klassische Verbraucher betrachtet. Aus Sicht des BVES tr\u00e4gt dies der zunehmenden Bedeutung von Speichern f\u00fcr die Stabilisierung des Stromsystems Rechnung. Von besonderer Bedeutung ist nach Einsch\u00e4tzung des Verbandes zudem der vorgesehene Vertrauensschutz f\u00fcr bereits geplante Projekte. Speicheranlagen, die bis sp\u00e4testens 4. August 2029 in Betrieb gehen und deren Investitions-entscheidung vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung getroffen wurde, sollen weiterhin bis zu 20 Jahre von der bestehenden Netzentgeltbefreiung profitieren k\u00f6nnen. Der BVES hatte zuvor vor den Folgen r\u00fcckwirkender \u00c4nderungen der Rahmenbedingungen gewarnt. Auch die geplanten Regelungen f\u00fcr Speicher in Anlagen-kombinationen (Co-Location) gelten aus Sicht des Verbandes als Fortschritt. Die vorgesehenen Ans\u00e4tze seien weniger komplex und setzten Anreize an systemrelevanten Stellen. Gleichzeitig sieht der BVES weiterhin Kl\u00e4rungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die geplante Einf\u00fchrung dynamischer Netzentgelte zwischen 2030 und 2033 sowie einzelne Detailfragen der k\u00fcnftigen Ausgestaltung. Kritisch sieht der Verband zudem die vorgesehene pauschale Belastung von Prosumern durch einen zus\u00e4tzlichen Grundpreisaufschlag. Die Bundesnetzagentur hatte im Rahmen eines Workshops zum Zwischenstand des AgNes-Verfahrens ihre aktuellen \u00dcberlegungen vorgestellt. Ziel des Verfahrens ist eine Neuausrichtung der Netzentgeltsystematik, die den wachsenden Anforderungen eines zunehmend dezentralen und flexibilisierten Energiesystems Rechnung tragen soll. (DEKOM\/BVES, 08.06.2026) <a href=\"https:\/\/www.bves.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/28052026-PM-Agnes-Zwischenstand.pdf\">Ganze PM hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) bewertet den aktuellen Zwischenstand des AgNes-Verfahrens der Bundesnetzagentur als wichtige Kurskorrektur f\u00fcr den weiteren Ausbau von Stromspeichern. 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