{"id":9493,"date":"2026-09-01T10:27:22","date_gmt":"2026-09-01T08:27:22","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=9493"},"modified":"2026-09-01T10:36:27","modified_gmt":"2026-09-01T08:36:27","slug":"geig-novelle-setzt-gebaeudeeigentuemern-fristen-ab-2027","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/geig-novelle-setzt-gebaeudeeigentuemern-fristen-ab-2027\/","title":{"rendered":"GEIG-Novelle setzt Geb\u00e4udeeigent\u00fcmern Fristen ab 2027"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer Geb\u00e4ude baut, umfassend saniert oder als Eigent\u00fcmer gr\u00f6\u00dferer Nichtwohngeb\u00e4ude Stellpl\u00e4tze vorh\u00e4lt, muss ab dem kommenden Jahr deutlich mehr Ladeinfrastruktur einplanen als bisher. Mit der GEIG &#8211; Novelle hat der Gesetzgeber die Pflichten f\u00fcr Ladepunkte, Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur erheblich ausgeweitet. Der <a href=\"https:\/\/www.wirelane.com\/de\">M\u00fcnchner Full-Service-Anbieter Wirelane<\/a> bietet Geb\u00e4udeeigent\u00fcmern Betreibermodelle f\u00fcr \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Ladepunkte an, mit denen sich die neuen Vorgaben ohne eigenen Aufbau von Fachwissen erf\u00fcllen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Neuerungen des  Geb\u00e4ude-Elektromobilit\u00e4tsinfrastruktur-Gesetzes treten am 1. Januar 2027 in Kraft und setzt die europ\u00e4ische Geb\u00e4uderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. F\u00fcr Neubauten und gr\u00f6\u00dfere Renovierungen gelten die versch\u00e4rften Anforderungen ab diesem Datum bei Erteilung der Baugenehmigung. Eigent\u00fcmer bestehender Nichtwohngeb\u00e4ude mit mehr als 20 Stellpl\u00e4tzen trifft dieselbe Frist unmittelbar \u2014 darunter auch Rath\u00e4user, Bauh\u00f6fe, Schulgeb\u00e4ude und B\u00e4der mit entsprechend gro\u00dfen Parkfl\u00e4chen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Anforderungen im Einzelnen fallen erheblich strenger aus als in der seit 2021 geltenden Fassung. Bei neuen Wohngeb\u00e4uden und gr\u00f6\u00dferen Renovierungen greift die Pflicht bereits ab mehr als drei Stellpl\u00e4tzen. Mindestens die H\u00e4lfte der Pl\u00e4tze ist vorzuverkabeln, die \u00fcbrigen erhalten Leitungsinfrastruktur, hinzu kommt mindestens ein errichteter Ladepunkt. Neue Nichtwohngeb\u00e4ude ab mehr als f\u00fcnf Stellpl\u00e4tzen ben\u00f6tigen ebenfalls 50 Prozent Vorverkabelung sowie einen Ladepunkt je f\u00fcnf Stellpl\u00e4tze. Im Bestand gr\u00f6\u00dferer Nichtwohngeb\u00e4ude l\u00e4sst das Gesetz die Wahl zwischen einem Ladepunkt je zehn Stellpl\u00e4tze und der Ausstattung der H\u00e4lfte der Pl\u00e4tze mit Leitungsinfrastruktur. F\u00fcr \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Parkpl\u00e4tze existiert eine Erf\u00fcllungsoption \u00fcber eine installierte Gesamtladeleistung anstelle einer festen Ladepunktzahl, und neue Ladepunkte m\u00fcssen intelligentes Laden unterst\u00fctzen. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze bei gr\u00f6\u00dferen Renovierungen steigt von sieben auf zehn Prozent der Renovierungskosten. Wer an einem Bestandsgeb\u00e4ude mit mehr als 20 Stellpl\u00e4tzen bereits nach altem Recht einen Ladepunkt errichtet hat, erh\u00e4lt f\u00fcr die neuen Anforderungen Aufschub bis zum 1. Januar 2029.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr St\u00e4dte und Gemeinden wirkt die Novelle doppelt. Als Eigent\u00fcmer von Verwaltungs- und Zweckgeb\u00e4uden fallen sie selbst unter die Bestandsregel, kommunale Wohnungsunternehmen und Eigenbetriebe treffen die Neubau- und Renovierungsvorgaben. Vorverkabelung, Netzanschluss und Tiefbau verursachen Kosten, die in die Haushaltsplanungen f\u00fcr 2027 geh\u00f6ren, zumal Netzanschlussbegehren bei vielen Verteilnetzbetreibern lange Vorlaufzeiten haben. Hinzu kommt der laufende Betrieb, denn errichtete Ladepunkte werfen Fragen der Zugangssteuerung, der Tarifierung und der eichrechtskonformen Abrechnung auf, f\u00fcr die in Bau\u00e4mtern und Geb\u00e4udewirtschaften in der Regel weder Personal noch Erfahrung vorhanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die neuen Schwellenwerte \u00fcberfordern viele Bestandshalter und Projektentwickler technisch wie personell. Wirelane \u00fcbernimmt als Full-Service-Anbieter den gesamten Prozess von der Standortanalyse \u00fcber die Installation durch Fachpartner bis zur Fernwartung und Entst\u00f6rung \u2014 ausschlie\u00dflich f\u00fcr \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Ladepunkte. Der Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer erf\u00fcllt die GEIG-Vorgaben rechtssicher, ohne selbst Kompetenz im Bereich Elektromobilit\u00e4t aufbauen zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Finanzierung l\u00e4sst sich auslagern. Im Charging-as-a-Service-Modell errichtet und betreibt Wirelane die vorgeschriebene \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Ladeinfrastruktur auf eigene Rechnung. Der Immobilieneigent\u00fcmer stellt die Parkfl\u00e4chen zur Verf\u00fcgung und wird gesetzeskonform, ohne dass die ohnehin belasteten Baukosten durch den Aufbau von Ladepunkten und Vorverkabelung zus\u00e4tzlich steigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer die Infrastruktur errichtet hat, steht vor der n\u00e4chsten Frage: Stromabrechnung, Zugangskontrolle und Tarifgestaltung erzeugen laufenden Verwaltungsaufwand. Die Betriebsplattform von Wirelane regelt Nutzergruppen und Zugangsrechte, steuert die Tarifierung und \u00fcbernimmt die eichrechtskonforme, automatisierte Rechnungsstellung an die Endnutzer. \u00dcber Roaming-Freigaben wird die \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Infrastruktur f\u00fcr externe Ladekundinnen und -kunden sichtbar \u2014 und generiert Erl\u00f6se, die aus einer reinen Kostenpflicht eine Einnahmequelle machen. (DEKOM\/wirelane, 01.09.2026) <a href=\"https:\/\/angebot.wirelane.com\/kommunen\/caas\">Ganzer Artikel hier\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer Geb\u00e4ude baut, umfassend saniert oder als Eigent\u00fcmer gr\u00f6\u00dferer Nichtwohngeb\u00e4ude Stellpl\u00e4tze vorh\u00e4lt, muss ab dem kommenden Jahr deutlich mehr Ladeinfrastruktur einplanen als bisher. Mit der GEIG &#8211; Novelle hat der Gesetzgeber die Pflichten f\u00fcr Ladepunkte, Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur erheblich ausgeweitet. 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