{"id":9606,"date":"2026-10-05T14:08:59","date_gmt":"2026-10-05T12:08:59","guid":{"rendered":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/?p=9606"},"modified":"2026-10-05T14:36:54","modified_gmt":"2026-10-05T12:36:54","slug":"pflegereform-und-steigende-gkv-beitraege-warum-die-betriebliche-krankenversicherung-fuer-kommunale-arbeitgeber-an-bedeutung-gewinnt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/infosilo.info\/dekom\/pflegereform-und-steigende-gkv-beitraege-warum-die-betriebliche-krankenversicherung-fuer-kommunale-arbeitgeber-an-bedeutung-gewinnt\/","title":{"rendered":"Pflegereform und steigende GKV-Beitr\u00e4ge \u2014 betriebliche Krankenversicherung f\u00fcr kommunale Arbeitgeber gewinnt an Bedeutung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn ein Elternteil pl\u00f6tzlich Pflege braucht, beginnt f\u00fcr Besch\u00e4ftigte h\u00e4ufig ein zweiter organisatorischer Alltag. Wer hilft beim Antrag? Welche Unterst\u00fctzung kommt infrage? Wer sucht einen Pflegedienst? Und wie l\u00e4sst sich das alles mit der eigenen Arbeit vereinbaren? Das Bundeskabinett hat am 30. September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und sieht unter anderem eine fachliche Pflegebegleitung und ein digitales Pflege-Cockpit vor. Beides ist noch kein geltendes Recht \u2014 zeigt aber, wie zentral die Organisation von Pflege inzwischen geworden ist. F\u00fcr kommunale Arbeitgeber kommt diese Entwicklung zus\u00e4tzlich zum GKV-Zusatzbeitrag, der 2026 bereits auf 2,9 Prozent gestiegen ist. Der <a href=\"https:\/\/dbkvs.de\/\">Deutsche bKV-Service<\/a> in Hilden, spezialisierter Makler f\u00fcr betriebliche Krankenversicherungen unter Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Tassilo Pollmeier, sieht darin einen konkreten Anlass f\u00fcr Verwaltungen, ihre vorhandenen Gesundheitsangebote genauer anzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Pflegeversicherung sieht der PNOG-Entwurf unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich vor. Bei der Krankenversicherung ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 auf 2,9 Prozent gestiegen \u2014 nach 2,5 Prozent im Vorjahr und 1,7 Prozent noch 2024. Der GKV-Gesamtbeitrag liegt damit bei 17,5 Prozent. F\u00fcr 2027 wird bereits eine weitere Erh\u00f6hung um rund 0,6 Prozentpunkte erwartet. In der Summe sp\u00fcren Besch\u00e4ftigte beide Entwicklungen direkt auf dem Gehaltszettel \u2014 w\u00e4hrend die Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht im gleichen Ma\u00df mitwachsen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im \u00f6ffentlichen Dienst trifft das auf eine Belegschaft, die im Durchschnitt \u00e4lter ist als in der Privatwirtschaft \u2014 und bei der damit auch die Wahrscheinlichkeit w\u00e4chst, dass Besch\u00e4ftigte Pflegeverantwortung f\u00fcr Angeh\u00f6rige \u00fcbernehmen. Gleichzeitig bleiben die krankheitsbedingten Fehlzeiten auf einem Niveau deutlich \u00fcber dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Der AOK-Fehlzeiten-Report weist f\u00fcr die Branche \u00f6ffentliche Verwaltung und Sozialversicherung einen Krankenstand von 7,3 Prozent aus \u2014 w\u00e4hrend der allgemeine Krankenstand 2025 bei 5,4 Prozent lag. Kommunale Verwaltungen verzeichnen im Schnitt 25,5 Fehltage pro Besch\u00e4ftigtem und Jahr, wobei psychische Erkrankungen zuletzt mit einem Plus von 6,9 Prozent besonders zugenommen haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Einige bKV-Konzepte enthalten bereits eine Pflegeassistenz, die auch Eltern oder Schwiegereltern der Versicherten einbezieht. Je nach Angebot unterst\u00fctzt sie bei Beratung, Antr\u00e4gen und der Vermittlung passender Dienste. Pollmeier verweist darauf, dass diese Assistenz allein noch keine Pflegekosten decke \u2014 daf\u00fcr brauche es eine entsprechende finanzielle Absicherung mit eigenen Leistungsbedingungen. Trotzdem k\u00f6nne die Dienstleistung gerade im Verwaltungsalltag wertvoll sein, wo starre Arbeitszeiten und Pr\u00e4senzpflichten die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zus\u00e4tzlich erschwerten. Ein kompetenter Ansprechpartner \u00fcbernehme organisatorische Aufgaben, die sonst bei der Familie l\u00e4gen \u2014 und die im Zweifel in die Arbeitszeit hineinreichten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Eine Garantie f\u00fcr weniger Fehlzeiten l\u00e4sst sich daraus nicht ableiten. Die Frage bleibt dennoch relevant, gerade f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst mit seinem \u00fcberdurchschnittlichen Krankenstand. \u00dcber den \u00a7 18a TV\u00f6D\/VKA k\u00f6nnen Verwaltungen eine bKV aus dem ohnehin vorgesehenen Leistungsbudget von zwei Prozent des Vorjahresbruttos finanzieren \u2014 ohne dass daf\u00fcr zus\u00e4tzliche Haushaltsmittel n\u00f6tig w\u00e4ren. Der Beitrag gilt als Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Freigrenze und ist damit steuer- und sozialabgabenfrei. Die Stadt Duisburg hat zum 1. Januar 2026 als erste gro\u00dfe Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen eine betriebliche Krankenversicherung f\u00fcr ihre rund 7.000 Besch\u00e4ftigten eingef\u00fchrt \u2014 mit einer Zustimmung von 70,8 Prozent in der Belegschaft.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entscheidend sei dabei die interne Kommunikation, betont Pollmeier. Ein hilfreicher Service entfalte seinen praktischen Wert erst, wenn Besch\u00e4ftigte w\u00fcssten, dass er existiere und wie sie ihn erreichten. Der Deutsche bKV-Service \u00fcbernimmt deshalb neben Ausschreibung und Versichererauswahl auch die Kommunikation gegen\u00fcber der Belegschaft. Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung auf Grundlage des \u00a7 18a TV\u00f6D\/VKA unter <a href=\"http:\/\/www.dbkvs.de\/\">www.dbkvs.de<\/a>. (DEKOM, 05.10.2026)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Elternteil pl\u00f6tzlich Pflege braucht, beginnt f\u00fcr Besch\u00e4ftigte h\u00e4ufig ein zweiter organisatorischer Alltag. Wer hilft beim Antrag? Welche Unterst\u00fctzung kommt infrage? Wer sucht einen Pflegedienst? Und wie l\u00e4sst sich das alles mit der eigenen Arbeit vereinbaren? Das Bundeskabinett hat am 30. September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. 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