Sachverständigenrat: Politik zu zukunftsorientierten Ausgaben zwingen

Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben für Verkehrsinfrastruktur, Verteidigung und Bildung sind in Deutschland seit Jahren gering. Sie müssen durch geeignete institutionelle Regeln verbindlich erhöht und verstetigt werden. Für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eignet sich ein Verkehrsinfrastrukturfonds dem dauerhaft Einnahmen aus dem Kernhaushalt, beispielsweise aus Mauterlösen, übertragen werden. Bei Ausgaben für Verteidigung und Bildung bieten sich spezifische Mindestquoten an. Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben müssen verbindlich erhöht und verstetigt werden. Entscheidend ist dabei nicht, zusätzliche Verschuldungsspielräume zu schaffen, sondern verbindlich dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel für diese Ausgaben eingesetzt werden. Die institutionelle Ausgestaltung verbindlicher Regeln sollte auf die finanziellen Bedarfe und Anforderungen in den jeweiligen Bereichen abgestimmt werden. Für den Erhalt, die Modernisierung und den Neubau im Straßen- und Schienennetz eignet sich ein Verkehrsinfrastrukturfonds, dem dauerhaft eigene Einnahmequellen aus dem Kernhaushalt übertragen werden. Für die Verteidigung sowie für die Bildung, insbesondere im frühkindlichen und Grundschulbereich, bieten sich Mindestausgabenquoten an. „Die Schuldenbremse zielt darauf ab, die Belastung zukünftiger Generationen durch eine zu hohe Staatsverschuldung zu verhindern. Zukünftige Generationen können jedoch ebenso durch zu niedrige zukunftsorientierte Ausgaben und unzureichende Instandhaltung der Infrastruktur belastet werden“, erläutert Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft. „Die Schuldenbremse stellt die notwendige Priorisierung zukunftsorientierter Ausgaben nicht sicher. Die Politik muss durch institutionelle Regeln dazu verpflichtet werden, ausreichende Mittel für zukunftsorientierte Ausgaben einzusetzen.“ Bisher sind in Deutschland die zukunftsorientierten öffentlichen Ausgaben für Verkehrs­infrastruktur, Bildung und Verteidigung zu gering. In allen drei Bereichen besteht ein hoher Nachholbedarf. Das liegt daran, dass die Politik tendenziell Maßnahmen und Ausgaben bevorzugt, die der derzeitigen Wählerschaft zugutekommen. Dagegen werden zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben, deren Nutzen erst langfristig eintritt, eher vernachlässigt. Institutionelle Vorkehrungen mit Bindungswirkung sollten absichern, dass ausreichende Mittel für zusätzliche investive Ausgaben aufgewendet werden, und zwar unabhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Bindungswirkung kann über eine gesetzliche Verankerung erreicht werden. Die Ausgestaltung sollte auf die finanziellen Bedarfe, die administrativen Zuständigkeiten und die Anforderungen in den einzelnen Aufgabenfeldern abgestimmt werden. Der Sachverständigenrat Wirtschaft schlägt für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einen Verkehrsinfrastrukturfonds vor, dem dauerhaft eigene Einnahmen aus dem Kernhaushalt übertragen werden. Kontinuierliche Einnahmen sind geeignet, um die Investitionen in das Straßen- und Schienennetz zu verstetigen und langfristig im erforderlichen Umfang zu gewährleisten. Einnahmequellen könnten beispielsweise die LKW-Maut oder eine PKW-Maut, die perspektivisch die Einnahmen aus der Energiesteuer auf Verkehrskraftstoffe ersetzen könnte, sein. Eine Zweckbindung für Ausgaben in Instandhaltung, Ersatz und Neubau ist sinnvoll, damit der Neubau nicht gegenüber dem Bestandserhalt priorisiert wird, wie dies bisher immer wieder geschieht. Für die Aufstockung und Modernisierung der Ausrüstung der Bundeswehr werden nach dem Auslaufen des Sondervermögens Bundeswehr zusätzliche Ausgaben notwendig sein. Dabei sollten sich die Verteidigungsausgaben in Zukunft am Zwei-Prozent-Ziel der NATO orientieren. Die gesetzliche Festlegung als Mindestquote kann die Bindungswirkung dieses Ziels erhöhen. Die dafür erforderlichen Ausgaben sollten aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Eine stabilitätsorientierte Reform der Schuldenbremse – wie vom Sachverständigenrat Wirtschaft in einem Policy Brief vom Januar 2024 einstimmig vorgeschlagen – könnte zur Deckung des Nachholbedarfs zusätzliche Kreditspielräume schaffen. Für die Bildung sollte ebenfalls eine gesetzliche Fixierung der Mindestausgaben vorgenommen werden. Ein sinnvoller Indikator könnte beispielsweise ausgehend von Mindestausgaben pro Schülerin und Schüler definiert werden. Da diese Ausgaben größtenteils von den Ländern getragen werden, müssten angemessene Quoten auf dieser Ebene implementiert werden. Sie sollten länderspezifisch festgelegt werden, um regionale Unterschiede zu berücksichtigen, eine bundesweite Koordination wäre jedoch sinnvoll.  (Sachverständigenrat, 13.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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