16,1 % der Bevölkerung in Deutschland sind armutsgefährdet

Die soziale Schieflage in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr weiter verschärft, wobei die Zahl der armutsgefährdeten Personen auf rund 13,3 Millionen Menschen angestiegen ist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden auf Basis aktueller Erstergebnissen der Mikrozensus-Unterstichprobe mitteilt, lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2025 bei 16,1 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch 15,5 Prozent betragen hatte. Diese Entwicklung stellt die kommunale Sozialplanung vor erhebliche Herausforderungen, da die Gefährdungsmuster eine deutliche Konzentration auf spezifische Lebenslagen und Haushaltstypen zeigen. Nach den Kriterien der Europäischen Union gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung beträgt. Konkret bedeutet dies für eine alleinlebende Person eine Schwelle von monatlich 1.446 Euro netto; für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt dieser Wert bei 3.036 Euro. Da die Erhebung EU-SILC 2025 das Vorjahreseinkommen abfragt, spiegeln diese Daten die wirtschaftliche Situation des Jahres 2024 wider. Besonders alarmierend für die Verwaltung vor Ort ist die überdurchschnittliche Betroffenheit von Alleinlebenden und Alleinerziehenden. Mit Quoten von 30,9 Prozent bei den Einpersonenhaushalten und 28,7 Prozent bei Einelternfamilien zeigt sich eine strukturelle Benachteiligung, die unmittelbare Auswirkungen auf den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und kommunalen Unterstützungsleistungen hat. Noch deutlicher tritt das Armutsrisiko im Kontext der Erwerbsbeteiligung hervor: Arbeitslose sind mit 64,9 Prozent am stärksten gefährdet, doch auch Nichterwerbstätige außerhalb der Arbeitslosigkeit sowie Rentner liegen mit 33,8 beziehungsweise 19,1 Prozent über dem Gesamtdurchschnitt. Dies verdeutlicht, dass die Absicherung im Alter und in Übergangsphasen der Erwerbsbiografie zunehmend instabil wird. Ein noch umfassenderes Bild der sozialen Lage liefert die Quote derer, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Hierunter fallen 17,6 Millionen Menschen, was 21,2 Prozent der Bevölkerung entspricht. Diese Definition greift weiter als die reine Einkommensbetrachtung und schließt materielle Entbehrung sowie eine sehr geringer Erwerbsbeteiligung des Haushalts ein. Für Kommunen bedeutet dies, dass die Aufgaben über die reine Existenzsicherung hinausgehen. Es rücken Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und der präventiven Infrastruktur in den Fokus. Die Stabilisierung dieser Quote auf hohem Niveau signalisiert, dass kommunale Handlungsspielräume – etwa durch die gezielte Förderung der Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden oder den Ausbau niedrigschwelliger Beratungs- und Begegnungsangebote – konsequent genutzt werden müssen, um eine weitere Verfestigung prekärer Lebensverhältnisse in den Quartieren zu verhindern. (DEKOM, 09.02.2026) Ganzer Artikel hier…  

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