Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: Bund setzt auf Kommunen beim E-Mobilitätsausbau

  • 40 Maßnahmen sollen Genehmigungsprozesse vereinfachen und Investitionen beschleunigen  
  • Länder und Kommunen werden eng in Umsetzung eingebunden

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 vorgelegt und zur Verbändebeteiligung freigegeben. Die neue Strategie umfasst rund 40 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern und soll den Weg zu einem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ladenetz für Elektrofahrzeuge ebnen. Ein Kabinettsbeschluss wird noch für Herbst 2025 angestrebt. „Wer laden will, muss laden können!“, fasst Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder das Ziel zusammen. Dieses könne nur gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Unternehmen und Investoren erreicht werden. Die kommunale Ebene spielt dabei eine Schlüsselrolle, da vor Ort über Standorte, Genehmigungen und die konkrete Umsetzung entschieden wird. Der Masterplan konzentriert sich auf fünf zentrale Bereiche: Die Stärkung von Nachfrage und Investitionen, die Vereinfachung und Beschleunigung der Umsetzung, die Erhöhung von Wettbewerb und Preistransparenz, die bessere Integration ins Stromnetz sowie die Steigerung von Nutzerfreundlichkeit und Innovation. Besonders relevant für Kommunen sind die geplanten Vereinfachungen bei Genehmigungsprozessen. Diese sollen deutlich beschleunigt werden, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Gleichzeitig müssen lokale Stromnetze für die zusätzlichen Anforderungen ertüchtigt werden – eine Herausforderung, die Stadtwerke und kommunale Energieversorger direkt betrifft. Das Ministerium hat bereits im Juni 2025 das Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) gegründet, in dem Vertreter aus Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft die Anforderungen an die künftige Ladeinfrastruktur diskutieren. Diese Expertise ist in den jetzt vorliegenden Entwurf eingeflossen. Der Masterplan adressiert sowohl die Bedürfnisse von Pkw als auch von Nutzfahrzeugen wie Lkw und Bussen. Gerade im ÖPNV-Bereich, wo viele Kommunen ihre Flotten auf Elektroantrieb umstellen, ist eine verlässliche Ladeinfrastruktur essentiell. Nach Auswertung der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung und der Ressortabstimmung soll der finalisierte Masterplan noch im Herbst 2025 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen könnte dann zeitnah beginnen. Für Kommunen bedeutet der Masterplan sowohl Chancen als auch Herausforderungen: Einerseits winken Investitionen und vereinfachte Verfahren, andererseits müssen lokale Planungsprozesse angepasst und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Der Erfolg der E-Mobilitätswende wird maßgeblich davon abhängen, wie gut die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen funktioniert. Der Entwurf des Masterplans steht auf der Website des Bundesverkehrsministeriums zur Verfügung und kann hier runtergeladen werden. (BMV, 20.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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