Schärfere Regeln für Indexmieten und möblierte Wohnungen – Nachbesserungen gefordert
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Mieterschutzes vorgelegt. Die Reform sieht Obergrenzen für Indexmieten, neue Regeln für möblierte Wohnungen und Kurzzeitverträge sowie eine erweiterte Schonfristzahlung bei Mietrückständen vor. Der Deutsche Mieterbund bewertet die Vorschläge als grundsätzlich richtig, mahnt aber Korrekturen an. Der jetzt vorgelegte Entwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung bereits die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Kernpunkt der neuen Vorschläge ist eine Deckelung von Indexmieten auf 3,5 Prozent jährlich in angespannten Wohnungsmärkten. Damit soll verhindert werden, dass Mieter bei sprunghaft steigender Inflation wie nach Beginn des Ukraine-Kriegs überproportional belastet werden. Weitere Maßnahmen folgen laut Ministerium später, unter anderem auf Grundlage der Expertenkommission Mietrecht. Für möblierte Wohnungen schlägt das Ministerium vor, dass Vermieter den Möblierungszuschlag künftig gesondert ausweisen und am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Bei voll möblierten Wohnungen soll eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete möglich sein, ohne dass der Wert der Möblierung im Einzelnen berechnet werden muss. Höhere Zuschläge bleiben bei nachweislich höherem Wert zulässig. Die Regelung zielt darauf ab, Umgehungen der Mietpreisbremse zu erschweren, da bei möblierten Wohnungen bislang oft unklar ist, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Kurzzeitmieten sollen künftig auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Auch weiterhin ist Voraussetzung, dass beim Mieter ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung vorliegt. Mehrmalige Kurzzeitvermietungen bleiben möglich, ob diese missbräuchlich zur Umgehung der Mietpreisbremse dienen, muss im Streitfall ein Gericht klären. Die Regelung zur Schonfristzahlung wird ausgeweitet: Mieter können eine wegen Mietrückständen ausgesprochene ordentliche Kündigung künftig einmalig abwenden, wenn sie die ausstehenden Beträge nachzahlen. Bisher gilt dies nur für fristlose Kündigungen. Die Wertgrenze für vereinfachte Mieterhöhungen nach Modernisierungen wird von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Reform als längst überfällig, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Präsidentin Melanie Weber-Moritz kritisiert die pauschale Obergrenze von 5 Prozent für Möblierungszuschläge als zu hoch. Diese legitimiere Preissteigerungen auch bei wirtschaftlich längst abgeschriebenen Möbeln. Studien zeigen, dass die durchschnittliche Angebotsmiete für möblierte und befristete Wohnungen zwischen 2012 und 2024 von rund 15 auf etwa 27 Euro pro Quadratmeter gestiegen ist. Der Anteil solcher Angebote hat sich in den 14 größten Städten von 15 auf 30 Prozent verdoppelt. Der Verband sieht darin ein gezieltes Geschäftsmodell zur Umgehung von Mieterschutzvorschriften. Für Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten ist relevant, dass möblierte Wohnungen und Kurzzeitverträge regulären Wohnraum vom Markt nehmen und damit die Wohnungsknappheit verschärfen. Die geplanten Regelungen könnten diesen Trend bremsen, wenn sie konsequent durchgesetzt werden. Allerdings bleibt unklar, wie Kommunen bei der Überwachung unterstützt werden. (DEKOM, 09.02.2026) Ganz Meldung hier…
