Im März 2026 hat die Deutsche Glasfaser alle für das laufende Jahr geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekte im Landkreis Karlsruhe gestoppt. Betroffen sind Ettlingen, Bad Schönborn und Karlsdorf-Neuthard, wo der Baustart für 2026 angekündigt war. Für Bruchsal, Waghäusel, Pfinztal, Weingarten und Östringen, deren Erschließung ab 2027 vorgesehen war, fehlt ebenfalls jede verlässliche Perspektive. Das Unternehmen schließt eine spätere Wiederaufnahme nicht aus, hat die konkreten Zeitpläne aber zurückgezogen. Noch im Sommer 2025 hatte die Deutsche Glasfaser den Zeitplan bis 2028 bestätigt.
Der Landkreis Karlsruhe hatte seit 2022 gemeinsam mit 28 kreisangehörigen Städten und Gemeinden neben dem geförderten Ausbau, den der Landkreis mit seinen Städten und Gemeinden genutzt hat, um insbesondere Gewerbegebiete, Bildungseinrichtung, Außenlagen und absolut unterversorgte Bereiche zu erschließen, auch auf das Modell des eigenwirtschaftlichen Ausbaus gesetzt — also auf Glasfaserausbau durch private Anbieter ohne öffentliche Fördermittel. 2023 schlossen der Landkreis und die Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) mit der Deutschen Glasfaser Holding GmbH eine zusätzliche allgemeine Vereinbarung, die den einheitlichen Ausbau im gesamten Landkreis sicherstellen und den Überbau der bestehenden kommunalen Infrastruktur ausschließen sollte. Ziel sollte eine flächendeckende Erschließung bis 2031 sein. In neun Kommunen wurden so rund 7.500 Hausanschlüsse realisiert; die verbleibenden rund 4.500 der ursprünglich geplanten 12.000 Anschlüsse werden in diesen Städten noch fertig gebaut. Aber in 19 der 28 Kooperationskommunen besteht derzeit keine Aussicht auf eine zeitnahe Vollversorgung.
Die Konstellation ist für viele Kommunen besonders folgenreich, weil die Entscheidung für den Marktansatz gleichzeitig den Zugang zu öffentlichen Förderprogrammen versperrt hat. Der Landkreis Karlsruhe gilt in den geltenden Förderkulissen weitgehend als Gebiet mit hohem eigenwirtschaftlichem Ausbaupotenzial. Wer als solches eingestuft ist, ist formal nicht oder nur eingeschränkt förderfähig — weil unterstellt wird, dass private Anbieter die Versorgung übernehmen. Fällt dieser Anbieter aus, sitzt die Kommune zwischen zwei Stühlen: kein privates Projekt mehr, aber auch kein direkter Zugang zu den Programmen, auf die man ursprünglich verzichtet hat.
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel hat diesen Widerspruch in einem Schreiben an den Bundesdigitalminister thematisiert. Er fordert, bestehende Förderbescheide auf jene Teilgebiete ausweiten zu können, die ursprünglich eigenwirtschaftlich versorgt werden sollten und nun unversorgt bleiben. Wo bisher nur einzelne Ortsteile in die Förderung einbezogen waren, soll auf das gesamte Gemeindegebiet erweitert werden können, um insbesondere Graue-Flecken-Bereiche — Gebiete mit langsamen Bestandsanschlüssen, aber ohne Anspruch auf Förderung wie vollständig unversorgte Gebiete — zu schließen.
Für Kommunen, die sich in vergleichbarer Lage befinden oder Kooperationsverträge mit privaten Glasfaseranbietern halten, ergibt sich aus diesem Fall eine Reihe konkreter Fragen. Ob und unter welchen Bedingungen bestehende Bescheide auf neue Gebietskulissen ausgedehnt werden können, hängt von der jeweiligen Förderrichtlinie und vom Stand der Antragstellung ab. Relevant ist auch, ob Kooperationsverträge mit privaten Anbietern Regelungen für den Fall des Projektstopps enthalten — etwa Rückfallklauseln, Übergangsregelungen oder Pflichten zur Infrastrukturübertragung. In Kraichtal etwa sind die zentralen Hauptverteilerkästen (Points of Presence) durch die Deutsche Glasfaser bereits errichtet, sodass zu klären ist, wie es an den Übergabestationen in den Ortsteilen weitergeht.
Die BLK fungiert im Landkreis Karlsruhe als koordinierende Instanz und entwickelt gemeinsam mit den betroffenen Kommunen Szenarien für alternative Lösungswege. Einzelne Kommunen wie Stutensee, prüfen bereits Kooperationen mit der Deutschen Telekom; Marxzell und Kürnbach haben den flächendeckenden Ausbau mit der BLK und der Netcom vereinbart. Ettlingen hat den eigenwirtschaftlichen Ausbau in der Kernstadt nun mit der Deutschen Telekom angedacht, nachdem die Gewerbegebiete bereits gefördert erschlossen wurden.
Der Fall steht für eine strukturelle Spannung, die sich nicht auf den Landkreis Karlsruhe beschränkt. Überall dort, wo Kommunen auf Basis privater Investitionszusagen auf Förderung verzichtet haben und wo diese Zusagen nun nicht eingehalten werden, entsteht eine Lücke, die weder Markt noch Fördersystem ohne Weiteres schließen kann. Ob die auf Bundesebene geforderten Anpassungen der Förderlogik zeitnah kommen und wie sie ausgestaltet werden, entscheidet darüber, ob Kommunen in solchen Lagen auf verlässliche Instrumente zurückgreifen können oder den Ausfall privater Anbieter dauerhaft selbst auffangen müssen. (DEKOM, 26.05.2026) Mehr Infos hier…