Betriebliche Krankenversicherung als Baustein im Wettbewerb um Auszubildende

Viele Kommunen suchen händeringend nach Nachwuchskräften. Ausbildungsplätze in Verwaltungen, Stadtwerken und kommunalen Unternehmen lassen sich vielerorts nicht mehr vollständig besetzen. Gleichzeitig wächst der Personalbedarf. Neben den anstehenden Altersabgängen haben Bund und Länder den Kommunen in den vergangenen Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen. Digitalisierung, kommunale Wärmeplanung, Klimaanpassung, Ganztagsbetreuung oder neue Berichtspflichten erhöhen den Personalbedarf in vielen Bereichen der Verwaltung. Die Folgen zeigen sich häufig erst mit zeitlicher Verzögerung. Bleiben Ausbildungsplätze heute unbesetzt, fehlen in einigen Jahren qualifizierte Fachkräfte für Verwaltung, Technik, IT oder kaufmännische Aufgaben. Die Gewinnung von Auszubildenden entwickelt sich damit für viele Kommunen zu einer zentralen Zukunftsfrage. Die Rahmenbedingungen auf dem Ausbildungsmarkt haben sich zugleich verändert. Schulabgänger können heute zwischen einer Vielzahl von Ausbildungsangeboten wählen. Neben Industrieunternehmen, Handwerksbetrieben und Dienstleistungsunternehmen werben auch Landes- und Bundesbehörden um dieselben Bewerber. Da die Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst tarifvertraglich geregelt sind, suchen viele Kommunen nach Möglichkeiten, sich über zusätzliche Leistungen von anderen Arbeitgebern abzuheben. Eine dieser Möglichkeiten ist die betriebliche Krankenversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch zusätzliche Gesundheitsleistungen, die vom Arbeitgeber finanziert werden. Je nach Ausgestaltung können darunter Leistungen für Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheitsbudgets fallen. Viele Modelle kommen ohne Gesundheitsprüfung aus und stehen damit grundsätzlich allen Beschäftigten offen. Tassilo Pollmeier, Geschäftsführer des Deutschen bKV-Service in Hilden, beobachtet eine wachsende Nachfrage kommunaler Arbeitgeber nach Gesundheitsleistungen als Instrument der Personalgewinnung. Neben der Bindung bestehender Beschäftigter spiele zunehmend die Frage eine Rolle, wie sich Kommunen im Wettbewerb um Nachwuchskräfte positionieren können. Nach seiner Einschätzung gewinnen dabei Leistungen an Bedeutung, die über reine Vergünstigungen hinausgehen und einen konkreten Nutzen im Alltag der Beschäftigten schaffen.  Die betriebliche Krankenversicherung verbindet diesen Ansatz mit den Zielen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Für Auszubildende können zusätzliche Gesundheitsleistungen einen spürbaren Mehrwert darstellen. Kommunale Arbeitgeber wiederum erhalten die Möglichkeit, Gesundheitsförderung, Mitarbeiterbindung und Nachwuchsgewinnung stärker miteinander zu verknüpfen. Dabei geht es nicht allein um einzelne Zusatzleistungen. Wer sich für einen Ausbildungsplatz entscheidet, bewertet häufig das Gesamtangebot eines Arbeitgebers. Arbeitsplatzsicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen und zusätzliche Leistungen fließen gemeinsam in die Entscheidung ein. Gesundheitsleistungen können dabei ein Baustein sein, mit dem Kommunen ihr Profil als Ausbildungsbetrieb schärfen. Auch tarifrechtlich bestehen Handlungsmöglichkeiten. Mit § 18a TVöD/VKA wurde ein Rahmen geschaffen, der Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung ermöglicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können entsprechende Angebote zudem steuer- und sozialabgabenfrei umgesetzt werden. Dadurch entstehen Spielräume, ohne die tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen verändern zu müssen. Wie Kommunen diese Möglichkeiten nutzen, fällt unterschiedlich aus. Einige konzentrieren sich auf Schulkooperationen, Praktika oder Ausbildungsmessen. Andere prüfen ergänzend zusätzliche Leistungen für Auszubildende und Berufseinsteiger. Die betriebliche Krankenversicherung gehört zu den Instrumenten, die in diesem Zusammenhang zunehmend diskutiert werden. (DEKOM, 08.06.2026) Mehr Infos hier…

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