Kommunale Arbeitgeber, die eine betriebliche Krankenversicherung einführen oder ihren bestehenden Vertrag überprüfen wollen, treffen auf deutlich veränderte Marktbedingungen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat im Juni 2026 aktualisierte Zahlen vorgelegt. Die Zahl der Betriebe mit bKV-Angebot ist 2025 um ein Sechstel auf 60.800 gestiegen. Rund 2,72 Millionen Beschäftigte waren damit über den Arbeitgeber zusatzversichert, ein Neuntel mehr als im Jahr zuvor. Über zehn Jahre betrachtet fällt die Entwicklung noch deutlicher aus. Zwischen 2015 und 2025 hat sich die Zahl der Unternehmen mit bKV-Angebot mehr als verzehnfacht, die Zahl der versicherten Beschäftigten verfünffachte sich im selben Zeitraum. Die Anbieterstruktur hat sich parallel dazu verschoben. Die Maklerstudie Asscompact Trends I/2026 vom Mai 2026 zeigt, dass Allianz und Hallesche gemeinsam fast die Hälfte des Vermittlungsgeschäfts in der betrieblichen Krankenversicherung auf sich vereinen. Barmenia, Continentale und Signal Iduna haben in der Gunst der Vermittler zuletzt zugelegt, die Continentale kletterte dabei von Rang elf auf Rang drei. Beim Scoring-Unternehmen Ascore, das die Bedingungsqualität der Tarife prüft, erreicht die Süddeutsche Krankenversicherung in zehn von 15 untersuchten Kategorien die Höchstnote, gefolgt von Signal Iduna und Axa. Rechtliche Grundlage für die Einführung einer bKV im öffentlichen Dienst bleibt § 18a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, kurz TVöD/VKA. Er erlaubt kommunalen Arbeitgebern seit 2020, das Leistungsentgeltbudget statt für individuelle Prämien für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, der Arbeitsplatzattraktivität oder der Nachhaltigkeit einzusetzen. Der Paragraf schreibt vor, dass zwei Prozent des Vorjahresbruttos ausgeschüttet werden. Die Finanzierungsfrage einer bKV stellt sich für Kommunen mit bestehendem § 18a-Anspruch damit nicht neu, das Budget ist tariflich bereits vorgesehen. Für Kommunalverwaltungen ergeben sich aus der Marktentwicklung unmittelbare Folgen. Erstens etabliert sich die bKV bei privaten Arbeitgebern zunehmend als Standardinstrument im Wettbewerb um Fachkräfte, was den Vergleichsdruck auf den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber erhöht. Bewerber, die private Zusatzleistungen aus früheren Anstellungen kennen, erwarten vergleichbare Angebote auch bei kommunalen Arbeitgebern. Zweitens verändert sich die Ausgangslage für Kommunen, die bereits eine bKV eingeführt haben. Ein vor mehreren Jahren gewählter Anbieter kann inzwischen an Marktposition verloren haben, während andere Anbieter bei Bedingungsqualität oder Kundenzufriedenheit aufgeholt haben. Das betrifft insbesondere Kommunen, deren Vertrag zur Verlängerung ansteht. Der Deutsche bKV-Service arbeitet mit allen relevanten Anbietern der betrieblichen Krankenversicherung zusammen, darunter die in den aktuellen Studien führenden Gesellschaften Allianz, Barmenia, Continentale, DKV, HanseMerkur, Münchener Verein, Nürnberger, R+V und Süddeutsche Krankenversicherung. Geschäftsführer Tassilo Pollmeier begleitet mit seinem Team seit über 20 Jahren die Einführung individueller bKV-Konzepte in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Experten wie Pollmeier beobachten, dass sich die Tarife heute erheblich unterschieden, je nachdem ob eine Belegschaft eher jung und mobil oder eher älter und ortsgebunden sei, ob viel körperliche Arbeit im Außendienst anfalle oder überwiegend Verwaltungstätigkeit im Innendienst. Es gebe inzwischen Lösungen, die auf bestimmte Branchen zugeschnitten seien, andere setzten auf reine Budgettarife, wieder andere auf feste Leistungsbausteine wie Zahnersatz oder stationäre Behandlung. In Beratungsgesprächen zeige sich zunehmend, dass Arbeitgeber genau diese Unterschiede kennen wollten, bevor sie sich festlegten. Diese Vielfalt sei grundsätzlich positiv, mache die Auswahl aber auch komplexer. In der praktischen Umsetzung stehen kommunalen Arbeitgebern mehrere Wege offen. Eine bestehende bKV lässt sich im Rahmen der nächsten Vertragsverlängerung gegen aktuelle Marktdaten prüfen, ohne dass ein Anbieterwechsel zwingend erforderlich wird. Ebenso lässt sich eine Neueinführung direkt bei einem der Versicherer beauftragen, die in den aktuellen Studien vorn liegen. Kommunale Arbeitgeber können den Prozess auch über einen spezialisierten Makler wie den Deutschen bKV-Service abwickeln, der breiten Zugang zu Anbietern hat und die Ausschreibung unter Berücksichtigung des § 18a TVöD/VKA begleitet. Welcher Weg passt, hängt von der personellen Kapazität in der jeweiligen Verwaltung, der Größe der Belegschaft und davon ab, ob bereits Erfahrung mit vergleichbaren Ausschreibungsprozessen vorliegt. (DEKOM, 06.07.2026) Mehr Infos hier…