Mit dem 30. Juni haben die großen Städte ihre Wärmeplanung vorgelegt. Aus demselben Gesetz folgt für Wärmenetzbetreiber bereits die nächste Frist. Jeder Betreiber eines Wärmenetzes muss bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorlegen, so schreibt es Paragraf 32 des Wärmeplanungsgesetzes vor. Betroffen sind alle Netze über einem Kilometer Länge, die nicht bereits vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Für die meisten Stadtwerke und Eigenbetriebe mit eigener Fernwärme steht damit ein nächster Schritt mit festem Datum an. Der Fahrplan ist ein verbindliches Planungsdokument. Anlage 3 des Wärmeplanungsgesetzes schreibt die Inhalte vor — eine Bestandsaufnahme des Netzes, einen Transformationspfad entlang der gesetzlichen Zwischenziele von 30 Prozent erneuerbarer Wärme bis 2030 und 80 Prozent bis 2040 sowie den Nachweis, wie das Netz bis 2045 klimaneutral wird. Der fertige Fahrplan geht an die nach Landesrecht zuständige Behörde und wird auf der Internetseite des Betreibers veröffentlicht.
Die Novelle vom 27. Mai 2026 hat die Frist allein für industrielle Prozesswärmenetze auf Ende 2030 verschoben. Für kommunale Fernwärme bleibt es beim Jahresende 2026. Bis zum Frühjahr 2026 ließ sich die Pflicht über eine Förderung erfüllen. Wer einen Transformationsplan nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze beantragte, deckte damit die Anforderung des Paragrafen 32 und erhielt die Hälfte der Erstellungskosten erstattet. Seit dem 1. April 2026 ist dieser Weg geschlossen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Transformationspläne über das Modul 1 der BEW nicht mehr, weil eine gesetzliche Pflicht nach dem Bundeshaushaltsrecht nicht zugleich Gegenstand einer Förderung sein darf. Anträge mit Eingang bis zum 31. März 2026 wurden noch bearbeitet. Wer diese Frist verstreichen ließ, erstellt den Fahrplan ohne Zuschuss.
Nach Paragraf 71j des Gebäudeenergiegesetzes darf ein Eigentümer in einem ausgewiesenen Wärmenetzausbaugebiet eine Übergangsheizung einbauen und den Anschluss aufschieben, sofern der Netzbetreiber einen Fahrplan im Einklang mit der Wärmeplanung vorgelegt hat. Fehlt dieser Fahrplan, fehlt dem Eigentümer diese Option.
Die Datengrundlage entscheidet über die Qualität des Fahrplans. Gebäudescharfe Verbrauchswerte, eine aktuelle Netztopologie und eine Potenzialanalyse für Geothermie, Abwärme oder Großwärmepumpen bilden die Grundlage für einen tragfähigen Pfad. Genau hier setzt greenventory an. Das Freiburger Unternehmen, ein Spin-off des Fraunhofer ISE und des KIT, führt die verstreuten Datenquellen eines Versorgungsgebiets in einem digitalen Abbild zusammen und hat nach eigenen Angaben bereits über 500 Projekte umgesetzt. „Eine fundierte Datengrundlage ist der entscheidende Hebel für die Planungsqualität. Nur durch eine präzise Abbildung der Ist-Situation und die Einbindung vielfältiger Datenquellen lassen sich Wärmenetze und ihre Dekarbonisierung zukunftsorientiert planen. Mögliche Datenlücken schließen wir effizient durch fundierte Annahmen auf Basis unserer Projekterfahrung und anerkannter Fachliteratur. So entsteht auch bei komplexer Datenlage ein belastbarer Fahrplan“, betont Hendrik Wulfert, Projektingenieur Wärmewende bei greenventory.
Aus dieser Grundlage entsteht der Transformationspfad, den der Fahrplan verlangt. Die Elektrifizierung der Wärmeversorgung erhöht zugleich den Strombedarf und verbindet die Wärmeplanung mit der Planung der Stromnetze. „Idealerweise wird bereits die Wärmeplanung breiter gedacht und es wird die Transformation der Strom- und Gasnetze mitbetrachtet. Eine solche sektorübergreifende Energieleitplanung ermöglicht beispielsweise den potenziellen Aufbau eines Wärmenetzes im System mit den anderen Netzsparten zu betrachten und darüber zu wirtschaftlich optimierten und gesellschaftlich akzeptierten Varianten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu kommen“, so Dr.-Ing. Sven Killinger, Geschäftsführer und Mitgründer von greenventory. (DEKOM, 06.07.2026) Mehr Infos hier…