Langsamer Anstieg des Frauenanteils in deutschen Parlamenten

Ein Drittel der Sitze in deutschen Parlamenten wird von Frauen gehalten, und dieser Wert bewegt sich seit fast zwei Jahrzehnten nur in Zehntelschritten. Eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamts zum 1. September 2026 bestätigt das Bild. In den Landesparlamenten liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundesschnitt bei 33,4 Prozent, ein leichtes Plus von 0,2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Die Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2026 hat diesen Anstieg begünstigt, während der Frauenanteil im rheinland-pfälzischen Landtag nach der dortigen Wahl im selben Monat leicht gesunken ist. 2008, als die Werte erstmals im Gleichstellungsatlas erschienen, lag der Anteil bei 32,3 Prozent. Zwischen den Bundesländern liegen die Werte weit auseinander. Am niedrigsten fällt der Anteil im Bayerischen Landtag mit 24,6 Prozent aus, vor Sachsen mit 27,5 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 27,8 Prozent. Am ausgeglichensten ist das Verhältnis in Hamburg mit 48,8 Prozent, gefolgt von Bremen mit 42,5 Prozent sowie Schleswig-Holstein und Berlin mit jeweils 37,7 Prozent. Im Bundestag liegt der Frauenanteil bei 32,4 Prozent und damit 2,4 Prozentpunkte unter dem Wert der vergangenen Wahl. Am geringsten fällt die Repräsentanz auf der kommunalen Ebene aus. In den Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten der Stadtkreise und kreisfreien Städte lag er im Durchschnitt bei 30,7 Prozent, ein Zuwachs von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Längerfristig ist die Entwicklung hier deutlicher als auf Landesebene, 2008 waren 25,6 Prozent der Abgeordneten in kommunalen Vertretungen weiblich. Die kommunale Ebene liegt damit zwar am unteren Ende, hat den Abstand zu Bund und Ländern über die Jahre aber verkleinert. Für Kommunalpolitiker und kommunale Entscheider ist das mehr als eine Randnotiz, weil Kreistage und Stadträte für viele der erste Schritt in ein politisches Mandat sind und damit die Basis bilden, aus der sich Landes- und Bundestagslisten speisen. Hinzu kommt, dass Mandate auf dieser Ebene ehrenamtlich ausgeübt werden und Sitzungstermine am Abend liegen, was die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie erschwert, ein Faktor, der bei der Kandidatensuche in vielen Parteien und Wählervereinigungen längst diskutiert wird. Wie stark sich das ändert, hängt auch von der Listenaufstellung vor Ort ab. Einige Parteien setzen bereits auf paritätisch besetzte Listen oder gezielte Mentoring-Programme für Kandidatinnen. Ein gesetzlich verankertes Paritätsgebot, wie es in einzelnen Landtagswahlgesetzen diskutiert wurde, existiert für die kommunale Ebene bundesweit nicht. Verfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen hatten entsprechende Regelungen für die Landesebene in der Vergangenheit ohnehin gekippt. (DEKOM/DESTATIS, 01.09.2026) Ganze PM hier…

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