Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist weiblich. In den Volksvertretungen spiegelt sich das seit Jahren nicht wider. Die Landtage kommen im Durchschnitt auf einen Frauenanteil von gut 33 Prozent, der Bundestag auf knapp 32,4 Prozent. In den Kreistagen und Stadträten liegt der Wert nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei durchschnittlich 30,7 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern und den einzelnen Ebenen sind dabei erheblich.
Die jüngsten Wahlergebnisse verschieben das Bild in zwei Richtungen. In Sachsen-Anhalt sank der Frauenanteil im Landtag nach der Wahl am 6. September 2026 nach vorläufigen Berechnungen von 27,8 auf 21,7 Prozent. Das ist der niedrigste Wert aller deutschen Landesparlamente. Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt sprach von einem bundesweiten Tiefstand. Im Berliner Abgeordnetenhaus dagegen stieg der Anteil weiblicher Abgeordneter auf rund 40 Prozent, nach gut 38 Prozent in der vorherigen Legislaturperiode.
Die Ursachen für den Rückgang in Sachsen-Anhalt lassen sich an den Kandidatenlisten ablesen. Die AfD, die mit 43,8 Prozent der Stimmen stärkste Kraft im Magdeburger Landtag wurde, hatte unter ihren Bewerberinnen und Bewerbern einen Frauenanteil von rund zwölf Prozent. In Berlin stieg der Anteil vor allem durch den Stimmenzuwachs der Linken, die ihre Wahllisten stärker paritätisch besetzt hatte.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat die Entwicklung bundesweit ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Frauenanteil in den Landesparlamenten seit 2008 nur um rund einen Prozentpunkt erhöht hat. Am nächsten an einer Geschlechterparität liegt die Hamburger Bürgerschaft mit 48,8 Prozent, gefolgt von Bremen mit 42,5 Prozent. Am unteren Ende steht Bayern mit 24,6 Prozent, noch vor Sachsen mit 27,5 Prozent.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, den beiden einwohnerstärksten Flächenländern, entspricht der Frauenanteil im Landtag lediglich dem Bundesdurchschnitt. Bayern liegt mit seinem Wert von weniger als 25 Prozent weit darunter.
Auf kommunaler Ebene fällt die Bilanz ähnlich aus. In den Kreistagen der Landkreise und den Stadträten der kreisfreien Städte betrug der Frauenanteil zuletzt im Mittel 30,7 Prozent. Gegenüber 2008, als das Bundesfamilienministerium die Zahlen erstmals in seinem Gleichstellungsatlas erhob, bedeutet das immerhin einen Anstieg um rund fünf Prozentpunkte. In Bayern stieg der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten nach den Wahlen im März 2026 auf 25,4 Prozent, ein Plus von 2,2 Prozentpunkten gegenüber der Wahl 2020. Das Statistische Landesamt Bayern wies darauf hin, dass der Anteil in den Stadträten der kreisfreien Städte mit 36 Prozent deutlich über dem in den Gemeinderäten kreisangehöriger Gemeinden mit 24,5 Prozent lag.
Die Debatte über gesetzliche Regelungen für eine paritätische Besetzung von Parlamenten dauert an. Brandenburg hatte 2019 als erstes Bundesland ein Paritätsgesetz beschlossen, das die Parteien verpflichtete, ihre Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Das Verfassungsgericht des Landes erklärte das Gesetz 2020 für nichtig. Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes unter den Präsidentinnen und Präsidenten von Bundestag und Landtagen ergab im Frühjahr 2026, dass die Unterrepräsentanz zwar parteiübergreifend als Problem anerkannt werde, eine gesetzliche Lösung aber weiterhin umstritten sei. Die Hamburger Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) erklärte, auf freiwilliger Basis funktioniere es offensichtlich nicht. Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) verwies auf die komplexen verfassungsrechtlichen Fragen. Berlin arbeitet derzeit an einem eigenen Gesetzentwurf.
Für Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte fehlt eine vergleichbare Debatte weitgehend. Die Wahlsysteme auf kommunaler Ebene mit ihren offenen Listen, dem Kumulieren und Panaschieren setzen andere Rahmenbedingungen als die Landeslisten bei Landtagswahlen. Ob und wie sich der Frauenanteil in der Kommunalpolitik steigern lässt, hängt deshalb weniger an einem einzelnen Gesetz als an Kandidatengewinnung, Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf und an innerparteilichen Strukturen. (DEKOM, 19.10.2026/IWD, 14.10.2026) Mehr Infos hier…