Betriebliche Krankenversicherung: Kommunen nutzen neue Spielräume gegen Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst hat inzwischen ein Niveau erreicht, das viele kommunale Aufgabenbereiche unmittelbar belastet. Tausende Stellen bleiben unbesetzt, und gleichzeitig steigt der Krankenstand weiter an. Für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen wird damit zunehmend entscheidend, wie attraktiv ihre Arbeitsbedingungen im Vergleich zur Privatwirtschaft sind. Ein Instrument, das dort seit Jahren an Bedeutung gewinnt, ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Im öffentlichen Dienst hingegen wird ihr Potenzial bislang nur zögerlich genutzt – obwohl der Tarifvertrag über Paragraph 18a TVöD/VKA längst einen klar geregelten Finanzierungsweg eröffnet, ohne zusätzliche Haushaltsmittel zu benötigen. Die bKV ist ein arbeitgeberfinanzierter Zusatzschutz, der Leistungen umfasst, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen. Das Spektrum reicht von schnelleren Facharztterminen über erweiterte Vorsorgeleistungen bis zu psychologischer Unterstützung und – gerade für körperlich belastete Tätigkeiten – physiotherapeutischen Maßnahmen. Beschäftigte profitieren davon unabhängig von Vorerkrankungen und ohne Gesundheitsprüfung. Für kommunale Arbeitgeber entsteht damit ein Baustein, der die Attraktivität steigern und zugleich Ausfallzeiten verkürzen kann. Inzwischen führen erste kommunale Unternehmen diese Modelle ein. Beispiele aus Köln, Düsseldorf und der Verkehrsbranche zeigen, dass die Akzeptanz unter den Beschäftigten hoch ist, sobald klar wird, dass ihnen keine Kosten entstehen. Die Rückmeldungen sind in der Regel eindeutig: Der Zusatzschutz wird als sichtbares Zeichen von Wertschätzung wahrgenommen und trägt zur Bindung an den Arbeitgeber bei. Für die Einführung benötigen kommunale Arbeitgeber jedoch eine präzise tarifliche und organisatorische Umsetzung. Genau darauf hat sich der Deutsche bKV-Service spezialisiert. Das Unternehmen mit Sitz in Hilden berät seit über 20 Jahren Städte, Gemeinden, Stadtwerke und Verkehrsunternehmen zum Einsatz der bKV im Rahmen des Paragraphen 18a TVöD/VKA. Die Expertise umfasst die Bewertung der tariflichen Voraussetzungen, die Abstimmung mit Personalräten, die Auswahl geeigneter Versicherungsmodelle sowie die Integration in bestehende Strukturen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Viele kommunale Projekte wurden erst durch diese spezifische Beratung möglich, da die Anwendung von Paragraph 18 und 18a je nach Verwaltungsbereich unterschiedlich ausgestaltet ist. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten bleiben planbar. Einstiegstarife zwischen 10 und 25 Euro pro Monat und Beschäftigtem liegen in einem Bereich, der über die Mittel des Paragraphen 18a finanziert werden kann und innerhalb der steuerlichen Freigrenzen bleibt. Damit entfällt der Verwaltungsaufwand klassischer Leistungsprämien, während gleichzeitig ein Angebot entsteht, das für Beschäftigte einen unmittelbaren Nutzen hat. Für kommunale Entscheider ergibt sich daraus eine realistische Handlungsoption: Die bKV ersetzt keine langfristige Personalstrategie, bietet jedoch ein schnell umsetzbares und finanziell tragfähiges Element, um in einem zunehmend angespannten Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Die Privatwirtschaft nutzt diesen Spielraum seit Jahren erfolgreich. Für Kommunen ist es ein Instrument, das sowohl Wertschätzung ausdrückt als auch die gesundheitliche Versorgung der Beschäftigten verbessern kann – und dank Paragraph 18a TVöD ohne zusätzliche Haushaltsbelastung auskommt. Der Deutsche bKV-Service begleitet Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Einführung passgenauer Modelle. Damit steht ein Partner zur Verfügung, der die tariflichen Rahmenbedingungen kennt und Lösungen entwickelt, die sich in den Arbeitsalltag von Verwaltungen und Stadtwerken integrieren lassen. (DEKOM/DBKVS, 15.12.2025) Mehr Infos hier…
