Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft hält den geplanten Vorrang für den Wohnungsbau im neuen Städtebau- und Raumordnungsrecht für wirkungslos, solange er nur auf der Planungsebene greift. Für konkrete Bauvorhaben müsse er genauso gelten.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum gehört seit Jahren zu den drängendsten Themen in Städten und Gemeinden. Schnellere Genehmigungen, schlankere Verfahren und weniger Kostentreiber stehen weit oben auf der Wunschliste vieler Verwaltungen. Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll genau hier ansetzen. Doch aus Sicht des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen greift die zentrale Neuerung zu kurz.
Kern der Kritik ist der vorgesehene Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau. Der Entwurf beschränke diesen Vorrang im Wesentlichen auf die Bauleitplanung, erläutert der Verband. Für bereits beantragte Vorhaben oder Projekte im unbeplanten Innenbereich sei er dagegen nicht vorgesehen. Damit wäre der Anwendungsbereich so eng, dass die Regelung weitgehend symbolisch bliebe, so die Einschätzung des GdW.
GdW-Präsident Axel Gedaschko, der als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geladen ist, macht die Position des Verbands deutlich. In angespannten Wohnungsmärkten müsse im Zweifel für den Wohnungsbau entschieden werden. Der Vorrang dürfe nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müsse bei konkreten Bauvorhaben tatsächlich wirken. Deshalb fordert der GdW, den Abwägungsvorrang ausdrücklich auf einzelne Wohnungsbauvorhaben auszuweiten.
Positiv bewertet der Verband die geplante Digitalisierung und Beschleunigung der Planungsverfahren sowie die Erleichterungen für serielles und modulares Bauen. Gleichzeitig warnt der GdW vor neuen Kostenbelastungen. Als Beispiel nennt er die vorgesehene Ersatzgeldpflicht. Können Eingriffe in Natur und Landschaft nicht durch konkrete Maßnahmen ausgeglichen werden, sollen Bauherren künftig eine zweckgebundene Zahlung leisten. Gerade in dicht bebauten Städten würde das die Baukosten weiter in die Höhe treiben und sich am Ende auf die Mieten niederschlagen.
Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen wolle, müsse Verfahren einfacher machen und Kosten senken, fasst Gedaschko zusammen. Dafür brauche es jetzt einen echten Abwägungsvorrang, der bei konkreten Entscheidungen vor Ort auch tatsächlich greife. (DEKOM/GdW, 28.08.2026) PM GdW hier…