Rechenzentren verbrauchen in Deutschland immer mehr Strom, und wie ambitioniert die gesetzlichen Effizienzvorgaben sein dürfen, ist in der Branche umstritten. Mitte August 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Energieeffizienzregister veröffentlicht, das erstmals amtliche Daten zu Standorten zugänglich macht. Eine Auswertung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 21. September liefert jetzt ein differenziertes Bild — und widerlegt zentrale Einwände der Betreiber.
Betreiber von Rechenzentren ab einer elektrischen Anschlussleistung von 300 Kilowatt sind seit 2024 verpflichtet, Angaben unter anderem zu Energieverbrauch, Effizienz, Anteil erneuerbarer Energien und Wasserverbrauch zu melden. Allerdings sind im aktuellen Register lediglich 319 Rechenzentren mit öffentlich zugänglichen Daten verzeichnet. Das UBA geht davon aus, dass damit nur ein Bruchteil des tatsächlichen Bestands erfasst ist. Insbesondere große internationale Betreiber hätten ihre Daten nicht oder nur lückenhaft eingestellt. Eine stichprobenhafte Prüfung bei zwei Unternehmen habe ergeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auch auf den jeweiligen Unternehmenswebsites nicht in der geforderten Differenzierung vorlagen.
Trotz der schmalen Datenbasis fällt die Bewertung der tatsächlich gemeldeten Standorte überraschend positiv aus. Rund 70 Prozent der erfassten Rechenzentren erreichen dem UBA zufolge bereits einen PUE-Wert von 1,5 oder besser — eine Anforderung, die nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erst ab Juli 2027 verbindlich wird. 40 Prozent unterschreiten sogar den erst ab 2030 geltenden Zielwert von 1,3. Die in der Branche geäußerte Befürchtung, die gesetzlichen Effizienzvorgaben seien zu ehrgeizig, lasse sich anhand der Daten nicht bestätigen, so das UBA.
Auch beim Einsatz erneuerbarer Energien zeigt das Register ein weitgehend günstiges Bild. 80 Prozent der erfassten Rechenzentren deckten ihren Stromverbrauch bilanziell bereits vollständig aus erneuerbaren Quellen. Die entsprechende gesetzliche Pflicht greift erst zum 1. Januar 2027.
Weniger günstig fällt dagegen die Auslastung aus. Die im Register verzeichneten Rechenzentren nutzten im Schnitt nur rund 35 Prozent ihrer vorgesehenen Kapazität, gemessen an der elektrischen Anschlussleistung. Das UBA wirft damit die Frage auf, in welchem Verhältnis der häufig reklamierte Bedarf an neuen Rechenzentren zur bereits vorhandenen, aber ungenutzten Kapazität steht. Die niedrige Auslastung lasse sich nicht allein mit dem Vorhalten für Spitzenlast erklären.
Neben der lückenhaften Erfassung weist das UBA auch auf erhebliche Qualitätsmängel bei den gemeldeten Daten hin. Bei zwölf Prozent der Meldungen sei die angegebene IT-Anschlussleistung gleich hoch oder höher als die Gesamtanschlussleistung des Rechenzentrums, was auf fehlerhafte Berechnungen schließen lasse. In vier Prozent der Fälle übersteige die gemeldete Wärmeabgabe den gesamten Stromverbrauch — physikalisch ausgeschlossen. Zudem fehlten wesentliche Eingangsgrößen wie der Gesamtenergieverbrauch der IT oder der Gesamtwasserverbrauch, die zwar berichtspflichtig seien, aber keiner Veröffentlichungspflicht unterlägen.
Für Städte und Landkreise, die eigene Rechenzentren betreiben oder über die Ansiedlung neuer Standorte verhandeln, liefert die UBA-Auswertung eine sachliche Orientierung. Die Effizienzziele des EnEfG sind nach aktuellem Stand der Technik erreichbar, und die Behauptung, ein niedriger PUE-Wert lasse sich nur mit hohem Wasserverbrauch erreichen, wird durch die Daten widerlegt. Gleichzeitig legen die niedrigen Auslastungswerte nahe, den tatsächlichen Bedarf neuer Rechenzentrumskapazitäten kritischer zu hinterfragen, bevor kommunale Flächen und Netzanschlüsse vergeben werden. UBA, 21.09.2026