EU AI Act und kommunale KI-Schulungen: ML-Gruppe bietet rechtssichere Weiterbildung
Neue EU-Vorgaben bringen Schulungspflichten – Kommunen stehen vor konkretem Handlungsbedarf
Mit dem EU AI Act treten erstmals europaweit verbindliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kraft. Für kommunale Verwaltungen bedeutet das: KI-Anwendungen müssen rechtlich eingeordnet, Risiken bewertet und Mitarbeitende geschult werden. Erste Verbotsnormen gelten bereits seit Februar 2025. Bis August müssen alle eingesetzten Systeme erfasst und klassifiziert werden. Vor diesem Hintergrund bietet die ML-Gruppe gezielte Schulungskonzepte für kommunale Entscheidungsträger und Mitarbeitende an – praxisnah, rechtssicher und speziell auf die Verwaltung zugeschnitten.
Neue Anforderungen: KI rechtssicher einsetzen
Der EU AI Act stellt hohe Anforderungen an den öffentlichen Sektor. KI-Systeme wie Verkehrssteuerungen, Chatbots oder Videoüberwachung sind künftig in Risikoklassen einzuteilen und unterliegen teils strengen Vorgaben. Kommunen müssen dokumentieren, wie diese Systeme funktionieren, welche Daten sie verwenden und wie potenzielle Diskriminierungen ausgeschlossen werden. Zusätzlich verpflichtet die Verordnung alle, die mit KI-Systemen arbeiten, zu fundierten Schulungen. Ziel ist es, die Systeme rechtssicher und verantwortungsvoll zu betreiben.
ML-Gruppe: Erfahren, kommunalnah, spezialisiert
Als etablierter Anbieter für berufliche Weiterbildung verfügt die ML-Gruppe über mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften. Mit einem Team aus über 350 Experten bietet das Unternehmen bundesweit Schulungen für öffentliche Auftraggeber an – digital, in Präsenz oder im Blended-Learning-Format.
Für die Anforderungen der EU-KI-Verordnung hat die ML-Gruppe in Zusammenarbeit mit ihrem Partner Cogniport ein modulares Schulungssystem entwickelt. Es umfasst:
- ein Basismodul zur Vermittlung zentraler Inhalte des EU AI Act,
- vertiefende Fachmodule für IT, Rechts- und Fachabteilungen,
- branchenspezifische Angebote z. B. für Verkehrs-, Umwelt- oder Bürgerämter.
Alle Schulungen sind praxisorientiert und auf die kommunale Anwendung ausgerichtet. Sie enden mit einer Teilnahmebestätigung, die als Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dient.
Sommerzeit als Schulungszeit nutzen
Gerade in der Sommerpause bieten sich viele Gelegenheiten, interne Weiterbildungen zu planen und umzusetzen. Die Schulungen der ML-Gruppe lassen sich flexibel terminieren und auf bestehende Qualifizierungsstrukturen in der Verwaltung abstimmen. So können Kommunen frühzeitig auf die Anforderungen der KI-Verordnung reagieren – ohne operative Abläufe zu stören.
Besonderes Augenmerk legt die ML-Gruppe auf den konkreten Anwendungsbezug. So werden etwa KI-gestützte Verkehrslenkungssysteme oder Bürger-Chatbots nicht abstrakt, sondern anhand realer kommunaler Nutzungsszenarien vermittelt. Die Teilnehmenden lernen, Risiken zu identifizieren, Verantwortlichkeiten zu dokumentieren und rechtliche Grenzen zu beachten.
Ergänzende Themen: NIS2, Informationssicherheit, Digitalisierungstrends
Über den EU AI Act hinaus unterstützt die ML Gruppe Kommunen auch bei der Umsetzung weiterer Digitalisierungs- und Sicherheitsvorgaben. Dazu gehören Schulungen zur IT-Sicherheit im Rahmen der NIS2-Richtlinie, Datenschutzgrundlagen oder Einführungskurse zur kommunalen Resilienz- und Datenstrategie. Auch aktuelle Smart-City-Trends wie datenbasierte Entscheidungsfindung, digitale Barrierefreiheit oder smarte Mobilität finden in spezialisierten Modulen Berücksichtigung.
Fazit: Rechtssicherheit durch Qualifizierung
Der EU AI Act markiert einen Wendepunkt im kommunalen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Wer KI verantwortungsvoll nutzen will, braucht nicht nur technische Lösungen, sondern auch geschulte Mitarbeitende und klare Prozesse. Die ML-Gruppe bietet hierfür eine verlässliche Grundlage – mit Schulungsangeboten, die Kommunen befähigen, rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert zu handeln. (DEKOM, 21.07.2025) Mehr Infos hier