Quer durch Deutschland verlieren Städte und Gemeinden industrielle Kernbetriebe — durch Insolvenz, Produktionsverlagerung oder Stilllegung. Zurück bleiben ein Gewerbesteuerausfall, der die Haushaltsplanung über Jahre belastet, ein Areal mit ungeklärter Nachnutzung und eine Netzanschlusskapazität, für die kein Abnehmer mehr da ist. Das Muster wiederholt sich von der Papierindustrie in Schleswig-Holstein über die Zementproduktion in Nordrhein-Westfalen bis zur Fluorchemie am Neckar und gescheiterten Großprojekten im Saarland. Die Kommunen stehen dabei vor einem strukturellen Dilemma, denn sie tragen die wirtschaftlichen Folgen, verfügen aber in der Regel weder über die Flächen noch über die Entscheidungsgewalt über deren Nachnutzung.
Das zeigt sich in Völklingen besonders deutlich. Am Standort Fenne war mit dem „HydroHub“ ein Wasserstoff-Elektrolyseprojekt bewilligt, das im Zusammenspiel mit der Grünstahlproduktion bundesweite Strahlkraft hätte entfalten können. Es kam nicht. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien nach Angaben der Projektbeteiligten ausschlaggebend gewesen, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Die Kommune sei weder Projektträgerin gewesen noch habe sie Einfluss auf die Umsetzung gehabt. Auf die Frage, ob die vorhandene Anschlussinfrastruktur etwa für Batteriespeicher genutzt werden könnte, deren Gewerbesteuer seit 2025 zu 90 Prozent in der Standortgemeinde verbleibt, verwies die Stadt auf die Verantwortung der Eigentümer und Investoren. Grundsätzlich bleibe Fenne aufgrund seiner Infrastruktur ein attraktiver Standort.
Im baden-württembergischen Bad Wimpfen stellt Solvay bis Ende 2026 die Produktion von TFA, Fluorwasserstoff und weiteren Anorganika ein, rund 100 Arbeitsplätze fallen weg. Der Standort war der einzige Produktionsstandort für diese Stoffe in Europa. Kämmerer Alexander Kempf bestätigte auf Anfrage, dass Solvay ein wichtiger Arbeitgeber und einer der großen Gewerbesteuerzahler der Stadt sei. Das Produktionsende sei für Bad Wimpfen ein Verlust. Auf die Frage nach der Nachnutzung frei werdender Flächen für Batteriespeicher antwortete Kempf, dies sei grundsätzlich vorstellbar. Allerdings habe die Stadt keinen Zugriff auf die Flächen. Weite Teile der Produktionsanlagen seien nur stillgelegt und nicht zurückgebaut worden, größere Flächen stünden daher nicht zur Verfügung. Für die Zukunft industrieller Standorte im ländlichen Baden-Württemberg nannte Kempf bessere Straßen- und ÖPNV-Infrastruktur, geringere Energiekosten, qualifizierte Arbeitnehmer und verbindliche gesetzliche Vorgaben als entscheidende Faktoren.
In Tornesch im Kreis Pinneberg schloss die Papierfabrik Meldorf Ende 2024, 133 Arbeitsplätze fielen weg. In der Nachbarstadt Uetersen stellte die Feldmuehle ein Jahr später die Produktion ein, weitere knapp 200 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz. Auf dem 3,8 Hektar großen Tornescher Areal, das über einen Starkstromanschluss verfügt, entsteht inzwischen ein Wohnquartier mit 176 Wohnungen. Die Stadt unter Bürgermeister Christopher Radon hat damit eine Nachnutzungsentscheidung getroffen, die den industriellen Charakter des Standorts beendet.
In Paderborn hat Heidelberg Materials im März 2026 den kleinsten Drehofen im Konzern stillgelegt, 53 Beschäftigte waren betroffen. Steinbruch und Transportbetonwerk laufen am Standort weiter. Bürgermeister Michael Dreier sieht die Entscheidung weder als reinen Einzelfall noch als Vorboten einer Deindustrialisierung. Das Produkt habe keinen Absatzmarkt mehr gefunden und werde daher nicht mehr hergestellt. Das Werk habe über 100 Jahre lang das industrielle Gesicht der Stadt geprägt, dieser Verlust wiege emotional schwerer als rein statistische Zahlen. Positiv sei, dass der Konzern in Abstimmung mit dem Betriebsrat Perspektiven und Arbeitsplätze in anderen Werken wie Geseke oder Ennigerloh anbiete. Die Nachnutzung der Fläche liegt zunächst beim Eigentümer. Dreier betonte, dass Industrieflächen im Stadtgebiet rar seien und die Stadt großes Interesse habe, sie einer neuen Nutzung zuzuführen. Da das Areal bereits als Industriegebiet überplant sei, wären gewerbliche Folgenutzungen planungsrechtlich sofort zulässig. Die Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur am stillgelegten Ofen für Großbatteriespeicher nannte Dreier eine äußerst interessante und zukunftsweisende Option, die auf das kommunale Ziel der Klimaneutralität einzahle und der Standortgemeinde durch die Neuregelung nach § 29 GewStG dauerhaft erhebliche Gewerbesteuereinnahmen sichere. Zunächst müsse aber Heidelberg Materials entscheiden, wie es mit seinen Flächen umgehen wolle.
Was sich an diesen Fällen ablesen lässt, ist ein wiederkehrendes Muster kommunaler Machtlosigkeit gegenüber privatwirtschaftlichen Standortentscheidungen. In keinem der Fälle war die Stadt Eigentümerin des Areals oder Betreiberin des Betriebs. In allen Fällen verfügt der Standort über eine gewachsene Netzinfrastruktur, die mit dem Ende des Betriebs frei wird oder umgewidmet werden muss. Die Frage der Nachnutzung entscheidet sich jeweils in einem engen Zeitfenster, in dem die Kommune zwischen Planungshoheit und fehlendem Flächenzugriff abwägen muss. Wer die frei werdende Kapazität nicht aktiv bewirtschaftet, gibt sie faktisch an den Netzbetreiber zurück — und verliert damit ein Standortargument, das angesichts der bundesweiten Knappheit an Netzanschlusskapazität so wertvoll ist wie seit Jahrzehnten nicht. (DEKOM, 28.09.2026)