Ministerium stoppt Umwandlung von Militärgelände für zivile Zwecke
- Städte und Gemeinden müssen Nachnutzungspläne überdenken
- Verteidigungsministerium verspricht Dialog
Die geplante zivile Nachnutzung von rund 200 ehemaligen Militärliegenschaften ist vorerst vom Tisch. Das Bundesverteidigungsministerium hat ein Moratorium für die Konversion militärischer Flächen verhängt und führt diese einer „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zu. Grund ist der notwendige Aufwuchs der Streitkräfte, der neue Infrastrukturbedarfe schafft. Betroffen sind 187 ehemalige militärische Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie 13 noch von der Bundeswehr betriebene Standorte, die entgegen früherer Beschlüsse nun doch nicht aus der Nutzung genommen werden. Dazu gehören prominente Flächen wie der ehemalige Fliegerhorst Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin. Für viele Kommunen bedeutet die Entscheidung einen herben Rückschlag. Seit den 1990er Jahren und verstärkt nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 hatten Städte und Gemeinden umfangreiche Konversionsprojekte entwickelt. Wohngebiete, Gewerbeansiedlungen oder Bildungseinrichtungen sollten auf den freiwerdenden Flächen entstehen. Diese Planungen liegen nun auf Eis. „Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen“, räumt der für Infrastruktur zuständige Staatssekretär Hilmer ein. Das Ministerium verspricht einen engen Dialog mit Ländern und Kommunen, um „gute Wege zu finden, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die kommunalen Interessen berücksichtigen“. In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse laufen bereits Gespräche zwischen Bund, Ländern und Standortkommunen. Das Verteidigungsministerium signalisiert Kompromissbereitschaft: Wo immer möglich, sollen bestehende zivile Planungen berücksichtigt werden. Die strategische Liegenschaftsreserve soll im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr ermöglichen. Dafür werden auch verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten militärischen Baurechts geschaffen. Die Reserve steht zudem für militärisch geeignete Liegenschaften offen, die der Bundeswehr von Dritten angeboten werden. Das Verteidigungsministerium versucht, den betroffenen Kommunen die Entscheidung auch mit strukturpolitischen Argumenten schmackhaft zu machen. Der Aufwuchs der Bundeswehr sei nicht nur sicherheitspolitisch zwingend, sondern biete auch „strukturpolitisch Chancen für unsere Kommunen und Länder“, so Staatssekretär Hilmer. Militärstandorte bedeuten Arbeitsplätze, Kaufkraft und Aufträge für die regionale Wirtschaft. Für die betroffenen Kommunen bleibt die Situation dennoch herausfordernd. Jahre der Konversionsplanung müssen neu bewertet, alternative Entwicklungsflächen gefunden werden. Der versprochene Dialog mit dem Bund wird zeigen, welche Kompromisse im Einzelfall möglich sind. (BMVg, 28.10.2025) Ganzer Artikel hier…
 
                    